Unbelehrbar
15.07.2009, 20:17
Heute gab es die Verkündung des Urteils zur Beschlagnahmung von E-Mails.
"E-Mails können bei Ermittlungen der Polizei auch dann beschlagnahmt werden, wenn sie auf dem Mailserver eines Internet-Anbieters gespeichert sind. .... - die strengeren Voraussetzungen einer Telefonüberwachung müssen dazu nicht erfüllt sein."
http://www.tagesschau.de/inland/bundsverfassungsgericht100.html
Nachdem 2006 das VG bereits einmal, wie folgt, bezüglich E-Mails urteilte.
"Zwar sei der besondere Schutz von Telekommunikationsdaten nach dem Urteil des Karlsruher Gerichts nun nicht mehr auf das Fernmeldegeheimnis gestützt. Jedoch fordere das Urteil deutlich, dass bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit eines staatlichen Zugriffs die erhöhte Schutzwürdigkeit dieser Daten besonders zu berücksichtigen sei."
http://www.netzeitung.de/internet/385273.html?Datenschuetzer_lobt_Karlsruher_E-Mail-Urteil
Wie meint ihr sind E-Mails zu bewerten? Was sollte im Rahmen einer Strafverfolgung dies bezüglich erlaubt sein und was nicht? Wo sind die Grenzen zu setzen?
"E-Mails können bei Ermittlungen der Polizei auch dann beschlagnahmt werden, wenn sie auf dem Mailserver eines Internet-Anbieters gespeichert sind. .... - die strengeren Voraussetzungen einer Telefonüberwachung müssen dazu nicht erfüllt sein."
http://www.tagesschau.de/inland/bundsverfassungsgericht100.html
Nachdem 2006 das VG bereits einmal, wie folgt, bezüglich E-Mails urteilte.
"Zwar sei der besondere Schutz von Telekommunikationsdaten nach dem Urteil des Karlsruher Gerichts nun nicht mehr auf das Fernmeldegeheimnis gestützt. Jedoch fordere das Urteil deutlich, dass bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit eines staatlichen Zugriffs die erhöhte Schutzwürdigkeit dieser Daten besonders zu berücksichtigen sei."
http://www.netzeitung.de/internet/385273.html?Datenschuetzer_lobt_Karlsruher_E-Mail-Urteil
Wie meint ihr sind E-Mails zu bewerten? Was sollte im Rahmen einer Strafverfolgung dies bezüglich erlaubt sein und was nicht? Wo sind die Grenzen zu setzen?