latrop
07.07.2009, 11:05
Es ist schon erstaunlich, mit welcher Dreistigkeit das Bundesfinanzministerium mit Urteilen der höchsten deutschen Gerichte umgeht.
Wenn es ihnen nicht passt, wird ein sogenannter Nichtanwendungserlass beschlossen und das Urteil verschwindet in der Schublade.
Sollte jedoch ein anderer Kläger sich auf dieses Urteil berufen wollen, muss er erstmal wieder ganz neu bei Gericht klagen.
Welche Frechheit erlauben sich eigentlich diese Beamten, die von unseren Steuergeldern leben - und das nicht schlecht.
http://www.steuerzahler.de/webcom/show_article.php/_c-49/_nr-496/i.html
Einige interessante Beispiele stehen auch in der Monatszeitschrift des BdST.
Solche Urteile die in der Schublade verschwunden sind, können auch per Fax
abgerufen werden :
089 6663 2360 37
Nach Feststellung des Bundesfinanzhofes sind seit Oktober 2005
31 Nichtanwendungserlasse
in den Schubladen verschwunden. Also wird praktisch fast jede 10. Grundsatzentscheidung mit einem Nichtanwendungserlass belegt.
Quelle: BdST
Also doch : Beamtendiktatur.
Wenn es ihnen nicht passt, wird ein sogenannter Nichtanwendungserlass beschlossen und das Urteil verschwindet in der Schublade.
Sollte jedoch ein anderer Kläger sich auf dieses Urteil berufen wollen, muss er erstmal wieder ganz neu bei Gericht klagen.
Welche Frechheit erlauben sich eigentlich diese Beamten, die von unseren Steuergeldern leben - und das nicht schlecht.
http://www.steuerzahler.de/webcom/show_article.php/_c-49/_nr-496/i.html
Einige interessante Beispiele stehen auch in der Monatszeitschrift des BdST.
Solche Urteile die in der Schublade verschwunden sind, können auch per Fax
abgerufen werden :
089 6663 2360 37
Nach Feststellung des Bundesfinanzhofes sind seit Oktober 2005
31 Nichtanwendungserlasse
in den Schubladen verschwunden. Also wird praktisch fast jede 10. Grundsatzentscheidung mit einem Nichtanwendungserlass belegt.
Quelle: BdST
Also doch : Beamtendiktatur.