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Vollständige Version anzeigen : Schwerkriminellen angezeigt - Rauswurf



El Lute
01.07.2009, 13:13
Quelle: http://www.stern.de/panorama/:Date-Thomas-Wolf-Verbrecherjagd-Kosmetikerin/704956.html

"[...]Heidi J. hat Deutschlands meist gesuchten Schwerverbrecher Thomas Wolf an die Polizei verraten. Als Dank für ihre Zivilcourage verlor sie ihren Job, wie die 58-jährige Kosmetikerin dem stern erzählte. Ihre Vermieterin, mit der sich Heidi J. ein kleines Ladengeschäft teilte, habe ihr nach der Ergreifung von Wolf die fristlose Kündigung geschickt. Als Begründung habe sie ihr gesagt, "Du bist eine Verräterin. Man verrät niemanden", berichtete Heidi J. dem stern. [...]"


Wenn es nach der Vorstellung einiger Arbeitgeber bzw. Eigner ginge, dann müsste man sich wohl Helmut Kohl und das "Ganovenehrenwort" zum Vorbild nehmen. Kein Wunder, dass Kriminelle und Betrüger immer dreister werden.

Skaramanga
01.07.2009, 13:40
"Ich habe ihr nur gesagt, dass die Kunden, sie eine Verräterin genannt hätten", behauptet die Nageldesignerin.


Dann sollte sich die Nagel-Schlampe mal Gedanken über ihre Kundschaft machen.

WIENER
01.07.2009, 13:44
So einfach geht eine Kundigung mit einer derart absurden Begründung auch nicht. Das kostet der Vermieterin noch einen Haufen Geld. Im übrigen sollten die Behörden diese Frau genauer überprüfen, wer so argumentiert hat meistens selber Dreck am Stecken.

Efna
01.07.2009, 13:53
Quelle: http://www.stern.de/panorama/:Date-Thomas-Wolf-Verbrecherjagd-Kosmetikerin/704956.html

"[...]Heidi J. hat Deutschlands meist gesuchten Schwerverbrecher Thomas Wolf an die Polizei verraten. Als Dank für ihre Zivilcourage verlor sie ihren Job, wie die 58-jährige Kosmetikerin dem stern erzählte. Ihre Vermieterin, mit der sich Heidi J. ein kleines Ladengeschäft teilte, habe ihr nach der Ergreifung von Wolf die fristlose Kündigung geschickt. Als Begründung habe sie ihr gesagt, "Du bist eine Verräterin. Man verrät niemanden", berichtete Heidi J. dem stern. [...]"


Wenn es nach der Vorstellung einiger Arbeitgeber bzw. Eigner ginge, dann müsste man sich wohl Helmut Kohl und das "Ganovenehrenwort" zum Vorbild nehmen. Kein Wunder, dass Kriminelle und Betrüger immer dreister werden.

Sie sollte vor das Arbeitsgericht ziehen, die wahrscheinlichkeit iost sehr hoch das sie Recht bekommt.

Haspelbein
01.07.2009, 13:55
So einfach geht eine Kundigung mit einer derart absurden Begründung auch nicht. Das kostet der Vermieterin noch einen Haufen Geld. Im übrigen sollten die Behörden diese Frau genauer überprüfen, wer so argumentiert hat meistens selber Dreck am Stecken.

Ich tippe eher darauf, dass sie vor etwas oder jemandem Angst hat.

McDuff
02.07.2009, 09:18
Über eine solche Kündigung freut sich jeder Anwalt.

henriof9
02.07.2009, 09:22
So einfach geht eine Kundigung mit einer derart absurden Begründung auch nicht. Das kostet der Vermieterin noch einen Haufen Geld. Im übrigen sollten die Behörden diese Frau genauer überprüfen, wer so argumentiert hat meistens selber Dreck am Stecken.

... oder selbst eine Beziehung zu dem Verbrecher.

Don
02.07.2009, 09:46
Sie sollte vor das Arbeitsgericht ziehen, die wahrscheinlichkeit iost sehr hoch das sie Recht bekommt.

Selbständige können nicht vors Arbeitsgericht ziehen.

Und ein Gewerbemietvertrag unterliegt nicht dem Mieterschutz, wenn du also Vermieter prellen willst mach dies besser nie als Unternehmen sondern nur als Privatschlampe.

Ostmark
04.07.2009, 20:37
Was ist denn das für eine Schlampe? So weit ich weiss, ist es eines jeden Bürgers Pflicht, Verbrechen und Verbrecher aufzuzeigen. Die wäre bei mir für Beihilfe und Verschleierung dran.

GG146
04.07.2009, 21:00
Selbständige können nicht vors Arbeitsgericht ziehen.

Aha. Du würdest also eine Klage gegen einen Arbeitnehmer, der Dir durch Missachtung von Anweisungen im Betrieb Schaden zugefügt hat, beim Amts- oder Landgericht einreichen?

Warum auch nicht, jeder ist für das verantwortlich, was er tut.

GG146
04.07.2009, 21:08
So weit ich weiss, ist es eines jeden Bürgers Pflicht, Verbrechen und Verbrecher aufzuzeigen. Die wäre bei mir für Beihilfe und Verschleierung dran.


Aber nicht in Deutschland. Hier gilt das allgemeine Täterschutzprinzip nicht nur zu Lasten von Opfern, sondern auch und insbesondere zu Lasten von Zeugen und Anzeigenerstattern:

> Grundgesetz Aktivierer > "whistleblower" und schlechte Angewohnheiten der Deutschen (http://35828.forendienst.de/show_messages.php?mid=4594185)