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Vollständige Version anzeigen : Messerverbot - Entwaffnung der Bevölkerung



Rikimer
26.06.2009, 06:43
Vorkommnissse solcher Art lassen einen an den Verstand unserer Eliten in Politik und Gesellschaft zweifeln:


Während in Afghanistan deutsche Soldaten Krieg führen, bahnen sich jetzt in Deutschland rechtliche Querelen für arglose Bundeswehrangehörige an. Bei Polizeikontrollen, vor allem in Schleswig-Holstein, sind nämlich Soldaten außerhalb des Dienstes mit einem juristischen Vorwurf konfrontiert worden: Verstoß gegen das Waffengesetz. Ihr Vergehen? Die Soldaten, meist in Uniform auf dem Heimweg ins Wochenende, hatten das “Standardmesser” der Bundeswehr dabei.

Quelle:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/06/25/soldaten-risiko-taschenmesser/


Auch unter dem Gesichtspunkt der Fürsorge der Bundeswehr für junge und charakterlich noch nicht gefestigte Soldaten scheint es vorzugswürdiger, Bundeswehrmesser grundsätzlich in der Kaserne bzw. Dienststelle zu belassen.
Quelle:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/06/25/soldaten-risiko-taschenmesser/

Ominös. Charakterlich nicht gefestigt genug um kleine Taschenmesserchen, wie den Victorinox B, das Soldatenmesser, mit sich zu tragen

http://www.woick.de/catalog/images/HM746323a_Einhaender_schwarz_victorinox_Victorinox .jpg

aber gut genug um mit solchen Geräten umzugehen:

http://www.military-page.de/waffen/hk/p8/bild_p8_07.jpg

http://www.rk-aalen.de/images/Wissenslexikon/G36_mitGranatwerfer.jpg

http://world.guns.ru/machine/mg3_twin_aa.jpg

http://www.whq-forum.de/cms/uploads/pics/panzerfaust3-01.jpg

http://www.rk-wertheim.de/themen/waffen/dm51.jpg

Wie ist solche messerscharfe Unlogik, welche geradezu hervorsticht, zu erklären?


Das Führen von Hieb- und Stoßwaffen, Einhand-messern und feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über zwölf Zentimeter ist verboten, soweit hierfür kein berechtigtes Interesse vorliegt. Unter jugendlichen Gewalttätern sind die Messer, die nun dem Führensverbot unterliegen, als Statussymbol und Tatwaffe weit verbreitet. Das Füh-rensverbot soll einen Beitrag leisten, die steigende Zahl der Messerstechereien in Ballungsgebieten einzudämmen.

Wer solche Gegenstände zur Berufsausübung, Brauchtumspflege, beim Sport (zum Beispiel als Taucher, Angler oder Bergsteiger) oder zu einem allgemein anerkannten Zweck nutzt, wird durch das Führensverbot nicht beeinträchtigt. Werden diese Gegenstände jedoch in der Öffentlichkeit ein gesetzt, um insbesondere andere einzuschüchtern oder zu bedrohen, kann die Polizei nach neuer Rechtslage dagegen einschreiten.

Quelle:
http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/contentblob/372484/publicationFile/9081/waffenrechtsflyer_neu.pdf

Quelle:
http://www.pi-news.net/2009/06/polizei-jagt-bundeswehrsoldaten/

Würde man die fleißigen Schreiberlein in der Regierung und der Bürokratie beim Worte nehmen, so dächte man an eine verstärkte Kontrolle und Eingreifen der Staatsmacht in Richtung der multikulturellen Bereicherer, besonders aus der islamischen Welt. Alleine, der Verdacht will nicht gehen, das als Resultat die Zivilbevölkerung entwaffnet wird und damit schutzlos den Aggressionen der Kulturbereicherer ausgesetzt werden sein wird. Denn dies ist tatsächlich das Ergebnis der verschärften Waffengesetze. Bessern tut sich dadurch leider nichts, auch wenn dies genügend treudoofe nibelungentreue Bundesbürger glauben wollten....

Nun ist es wirklich so, das durch schärfere Waffengesetze, also der Entwaffnung der Zivilbevölkerung, des Otto-Normal-Bürgers, also jenes Menschen, welcher das System am laufen hält, alles besser wird?

http://www.fwr.de/index.php?id=108

Oder steigt, mit der gleichzeitigen Entmonopolisierung der Gewalt und Macht des Staates, die Unsicherheit, die Kriminalität, die Gewalt gegen den normalen Bürger seitens krimineller Subjekte - hier vor allem durch importiertem Multikulti - stetig an? Um gleichzeitig vom Staat und seiner Eliten her mit einem Mehr an Kontrolle und Sicherheit im Eintausch gegen Freiheit und Menschenrechte (hin zur Diktatur und Versklavung) plus weiter Öffnung aller Tore für Einwanderung von Subjekten aus aller Herren Länder, der Abgabe von Souveränitäten (einziger Schutz von Demokratien nach außen hin in Friedenszeiten), beantwortet zu werden?

MfG

Rikimer

Paul Felz
26.06.2009, 06:49
Das mußt Du verstehen. Unsere "unreifen" Soldaten könnten ja einen Kulturbereicherer verunstalten.

Vril
26.06.2009, 07:18
Bei uns dürfen halt nur Kriminelle Ausländer vorzugsweise aus "Südland" Messer tragen – der Ehre wegen, weil es zu ihrer Kültür gehört und um sich vor den bösen imaginären Nazis zu schützen die ja an jeder Straßenecke lauern …

Umgedreht je wehrloser die blöde deutsche Kartoffel desto besser, wäre ja noch schöner wen sich die deutschen Dhimmis und Kuffars ebenfalls mit Messern wehren gegen die kulturelle Bereicherung aus Südland.

:kotz: BRD im Jahre 2009

henriof9
26.06.2009, 07:19
Einfach nur

l ä c h e r l i c h !!!!

Deutschmann
26.06.2009, 07:25
Bei uns dürfen halt nur Kriminelle Ausländer vorzugsweise aus "Südland" Messer tragen – der Ehre wegen, weil es zu ihrer Kültür gehört und um sich vor den bösen imaginären Nazis zu schützen die ja an jeder Straßenecke lauern …

Umgedreht je wehrloser die blöde deutsche Kartoffel desto besser, wäre ja noch schöner wen sich die deutschen Dhimmis und Kuffars ebenfalls mit Messern wehren gegen die kulturelle Bereicherung aus Südland.
:kotz: BRD im Jahre 2009

Da würde ich mal keine Späße machen. Ich denke da nur mal an die Waffengesetze im 3. Reich. Da wurde das "gemeine" Volk auch entwaffnet.

Entfernungsmesser
26.06.2009, 07:47
Krank. Dieses Land ist krank!!!

Paul Felz
26.06.2009, 07:49
Krank. Dieses Land ist krank!!!

Nein, nicht das Land. Die Politiker

Entfernungsmesser
26.06.2009, 07:57
Nein, nicht das Land. Die Politiker

Diese Politiker sind nicht durch einen Putsch an die Macht gelangt. Sie wurden gewählt!

Was dieses Land braucht sind:


1. Knäste
2. Irrenanstalten

Polemi
26.06.2009, 07:58
So albern wie das zitierte Anliegen ist, ist auch die Kommentierung durch den Threadstarter.

Entfernungsmesser
26.06.2009, 07:59
So albern wie das zitierte Anliegen ist, ist auch die Kommentierung durch den Threadstarter.

Warum???

Paul Felz
26.06.2009, 08:00
Diese Politiker sind nicht durch einen Putsch an die Macht gelangt. Sie wurden gewählt!

Was dieses Land braucht sind:


1. Knäste
2. Irrenanstalten

Ja, das ergibt sich daraus. Das Land kann aber nichts dafür.

Entfernungsmesser
26.06.2009, 08:02
Ja, das ergibt sich daraus. Das Land kann aber nichts dafür.

Gut Paul:


Streiche Land; setze Volk!

Einverstanden??

Paul Felz
26.06.2009, 08:18
Gut Paul:


Streiche Land; setze Volk!

Einverstanden??

Ja. Damit kann ich leben. Entschuldigung, aber da bin ich eigen. Wir leben in einem schönen Land, was wirklich nichts dafür kann. Und von früheren Generationen wurde das Land auch lebens- und liebenswert gemacht.

Getreu dem Sprichwort: "Was die einen mit der Hände (und Köpfe) Arbeit aufgebaut haben, schmeißen die anderen mit dem Arsch wieder um"

Skaramanga
26.06.2009, 08:39
Da hat mal wieder eine Behörde im Sinne restriktiver Auslegung über die Stränge geschlagen. Man sollte das gerichtlich klarstellen lassen.

Im Gesetz (§ 42a ) steht wörtlich:

... (verboten ist) ...
"3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.
...

Nach verständiger und vor allem "in dubio pro libertate" (die Putztruppe lässt grüßen) Auslegung bezieht sich das beschreibende Merkmal "Klingenlänge über 12 cm" auch auf die Einhandmesser. d.h. das Einhandmesser wird - weil es sich so einfach und schnell zu einem quasi-feststehenden Messer umwandeln lässt - dem feststehenden Messer gleichgestellt. Und beide sind erst dann verboten, wenn die Klingenlänge 12cm überschreitet.

Das ist bei einem Taschenmesser definitiv nicht der Fall.

Also muss wohl wieder mal ein Gericht die übereifrigen Behörden zurückpfeifen und etwas Nachhilfe in Semantik und Rechtsauslegung geben.

Aber "in dubio pro libertate" gilt bekanntlich nicht für Deutsche - insofern...

Paul Felz
26.06.2009, 08:45
Da hat mal wieder eine Behörde im Sinne restriktiver Auslegung über die Stränge geschlagen. Man sollte das gerichtlich klarstellen lassen.

Im Gesetz (§ 42a ) steht wörtlich:

... (verboten ist) ...
"3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.
...

Nach verständiger und vor allem "in dubio pro libertate" (die Putztruppe lässt grüßen) Auslegung bezieht sich das beschreibende Merkmal "Klingenlänge über 12 cm" auch auf die Einhandmesser. d.h. das Einhandmesser wird - weil es sich so einfach und schnell zu einem quasi-feststehenden Messer umwandeln lässt - dem feststehenden Messer gleichgestellt. Und beide sind erst dann verboten, wenn die Klingenlänge 12cm überschreitet.

Das ist bei einem Taschenmesser definitiv nicht der Fall.

Also muss wohl wieder mal ein Gericht die übereifrigen Behörden zurückpfeifen und etwas Nachhilfe in Semantik und Rechtsauslegung geben.

Aber "in dubio pro libertate" gilt bekanntlich nicht für Deutsche - insofern...

Richtig. Für Nichtdeutsche gilt: Messer mit einer Klingenlänge von weniger als 12 cm sind ehrverletzend und werden mit Schweinefleisch nicht unter 150 Gramm bestraft.

Lobo
26.06.2009, 08:49
Ich finds toll mit einer Machete rumlaufen zu dürfen. ;)

Manfred_g
26.06.2009, 11:36
Wenn das Taschenmesserchen im Handschuhfach oder in der Hosentasche verboten ist, kann man es auch wieder durch eine 15 schüssige 9mm ersetzen.

Solange unsere staatstragenden Profideppen nicht am eigenen Leibe spüren, was für einen Dreck sie jeden Tag fabrizieren, wird sich vermutlich nichts ändern.
Traurig, aber um diese Erkenntnis wird man evtl. nichtmal in Deutschland ewig herumkommen.

Skaramanga
26.06.2009, 11:48
Wenn das Taschenmesserchen im Handschuhfach oder in der Hosentasche verboten ist, kann man es auch wieder durch eine 15 schüssige 9mm ersetzen.
...


Das ist letztlich die Konsequenz. Die Strafe für das unerlaubte Führen einer 9mm Smith&Wesson würde kaum höher ausfallen als der Besitz eines Pfadfindermessers. Also dann doch besser gleich die Wumme. Mehr value-for-money. :))

Paul Felz
26.06.2009, 11:50
Das ist letztlich die Konsequenz. Die Strafe für das unerlaubte Führen einer 9mm Smith&Wesson würde kaum höher ausfallen als der Besitz eines Pfadfindermessers. Also dann doch besser gleich die Wumme. Mehr value-for-money. :))

Mit der Wumme ist es aber ungleich schwerer Butterbrote zu schmieren oder Wärmedämmung aufzuschneiden.

Skaramanga
26.06.2009, 11:58
Mit der Wumme ist es aber ungleich schwerer Butterbrote zu schmieren oder Wärmedämmung aufzuschneiden.

Mach ein Bajonett dran. :hihi:

McDuff
26.06.2009, 12:07
Da hat mal wieder eine Behörde im Sinne restriktiver Auslegung über die Stränge geschlagen. Man sollte das gerichtlich klarstellen lassen.

Im Gesetz (§ 42a ) steht wörtlich:

... (verboten ist) ...
"3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.
...

Nach verständiger und vor allem "in dubio pro libertate" (die Putztruppe lässt grüßen) Auslegung bezieht sich das beschreibende Merkmal "Klingenlänge über 12 cm" auch auf die Einhandmesser. d.h. das Einhandmesser wird - weil es sich so einfach und schnell zu einem quasi-feststehenden Messer umwandeln lässt - dem feststehenden Messer gleichgestellt. Und beide sind erst dann verboten, wenn die Klingenlänge 12cm überschreitet.

Das ist bei einem Taschenmesser definitiv nicht der Fall.

Also muss wohl wieder mal ein Gericht die übereifrigen Behörden zurückpfeifen und etwas Nachhilfe in Semantik und Rechtsauslegung geben.

Aber "in dubio pro libertate" gilt bekanntlich nicht für Deutsche - insofern...

Ich glaube es bedeutet, daß Einhandmesser grundsätzlich verboten sind. Zumindest für die denen die Ausrottung zugedacht wurde :(

Mr Capone-E
26.06.2009, 12:17
"Es ist verboten
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.

Dies gilt nicht
für den Transport in einem verschlosssenen Behältnis
sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt

Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient."


Das Buntewehrtaschenmesser ist doch lächerlich.

Paul Felz
26.06.2009, 12:22
Mach ein Bajonett dran. :hihi:

Wenn ich Dich nicht hätte :bow:

Nur paßt die dann noch in die Mittelkonsole? Naja, Kofferraum geht auch, lege ich dann neben die Axt und vor den Bolzenschußapparat.

Gehirnnutzer
26.06.2009, 12:29
Das Bundeswehrtaschenmesser fällt nicht unter Artikel 42a des Waffengesetzes, es ist in der Weisung nur mitaufgeführt, damit nicht mehr soviele von diesen Messern angeblich verloren gehen.

Skaramanga
26.06.2009, 12:32
Ich glaube es bedeutet, daß Einhandmesser grundsätzlich verboten sind. Zumindest für die denen die Ausrottung zugedacht wurde :(

Da es noch keinen Kommentar und keine Rechtsprechung zu diesem neu eingeführten Paragraphen gibt ist diese Auslegung möglich, aber nicht zwingend.

Es wäre dann auch zu klären wieso das Gesetz einen Unterschied sieht und macht zwischen Einhandmessern und den - tatsächlich verbotenen - Spring- und Fallmessern (1.4.1 der Anlage 2 zum Waffengesetz). Etwa weil, "doppelt verboten hält besser" ? Wohl kaum. Im übrigen sind selbst diese furchtbaren Spring- und Fallmesser laut Waffenverbotsliste der Anlage 2 erlaubt, wenn die Klinge nicht zweischneidig und nicht länger als 8,5cm ist! Und da soll ein Taschenmesser verboten sein?

Also, hier hat offensichtlich mal wieder ein Amtshengst sich sein eigenes Gesetz gebacken. Hat man ja oft.

Im übrigen soll mir mal ein Amtshengst vormachen, wie er die Kinge eines normalen, handelsüblichen Taschenmessers mit einer Hand aufklappt, ohne sich die Finger zu zersäbeln.

Mr Capone-E
26.06.2009, 12:37
Darf man den Klappspaten eigentlich noch mitführen? Der wäre im Zweifelsfall deutlich praktischer zur Asiabwehr.

politisch Verfolgter
26.06.2009, 12:38
... unserer Eliten in Politik und Gesellschaft...
Das ist Gossendenken.
Bitte den Mundstuhl woanders hygienisch rückwärts entsorgen.
Ist ja ekelig.

Alfred
26.06.2009, 13:52
Da würde ich mal keine Späße machen. Ich denke da nur mal an die Waffengesetze im 3. Reich. Da wurde das "gemeine" Volk auch entwaffnet.

Und ab Herbst 1944 wieder bewaffnet. Einige Landwirte die ich kenne erzählten mir das man ab diesem Zeitpunkt Gewehre und Pistolen an die Bauern ausgab.
Jedenfalls war das im Landkreis Harburg usus, wie es woanders ausschaute weiss ich nicht. An das Licht kam dies weil vor einigen Jahren jemand ein MG42 bei der Polizei in Winsen abgab das man auf dem Heuboden gefunden hatte.

politisch Verfolgter
26.06.2009, 14:08
Die IdiotenzwingerSchice ist eben zu beenden.
Goldene Netzwerke zwecks Villa&Porsche müssen her.
Damit sind Rechtsraumsbarrieren und Denkblockaden abschmelzbar, indem prollige Flachdenkerei entsorgt wird.

Bellerophon
26.06.2009, 14:51
Nur stringent die Haltung unseres Regimes und ihrer Vollstrecker.

Währen da die Scharia bekämpft wird, wird sie hier eingeführt, darum gekämpft, dass die kleinen Muslimas hier mit Burka schwimmen gehen können… und Ungläubige möglichst wehrlos gemacht.

Es mitlerweile so dermaßen verdammt offensichtlich, das man sich schon sehr sehr sehr sehr dumm stellen muss, um glaubhaft zu vertreten, dass es nicht so ist.

Auch als Linker.

Wobei das Dummstellen da ja nicht so schwer ist... ist ja quasi Kernkompetenz in dem Lager ..

DumDiDum ...

:whis:

Florian
26.06.2009, 14:55
Junge deutsche Männer sind ein Übel und eine Gefahr für die gesamte Menschheit. Man muss sie demütigen und denunzieren, wo man nur kann.

Florian
26.06.2009, 14:57
Nein, nicht das Land. Die Politiker

Ein Land, das sich gegen solche kranken Politiker nicht wehrt, ist ebenfalls krank. Und das schon seit langer Zeit.

Paul Felz
26.06.2009, 14:58
Ein Land, das sich gegen solche kranken Politiker nicht wehrt, ist ebenfalls krank. Und das schon seit langer Zeit.

Wir hatten uns vorher schon auf Volk geeinigt.

Haspelbein
26.06.2009, 17:45
Das Bundeswehrtaschenmesser fällt nicht unter Artikel 42a des Waffengesetzes, es ist in der Weisung nur mitaufgeführt, damit nicht mehr soviele von diesen Messern angeblich verloren gehen.

Das glaube ich allerdings nur zu gerne. Andererseits ist es dann recht erbaermlich, wenn man einem Bundeswehrsoldaten nicht mal mehr ein Taschenmesser anvertrauen kann, ohne dass es veruntreut wird.

Manfred_g
26.06.2009, 18:04
Junge deutsche Männer sind ein Übel und eine Gefahr für die gesamte Menschheit. Man muss sie demütigen und denunzieren, wo man nur kann.

Und man wird es tun, solange man kann.

Koslowski
26.06.2009, 18:12
An das Licht kam dies weil vor einigen Jahren jemand ein MG42 bei der Polizei in Winsen abgab das man auf dem Heuboden gefunden hatte.

Wie blöd kann man sein???

Alfred
26.06.2009, 19:31
Wie blöd kann man sein???

Das dachte ich damals auch. Es war in Top Zustand, mit Munition.

Entfernungsmesser
27.06.2009, 07:16
Mach ein Bajonett dran. :hihi:

Dann bekomme ich meinen Schweden-Mauser nicht mehr ins Handschuhfach!

Entfernungsmesser
27.06.2009, 07:19
Wenn ich Dich nicht hätte :bow:

Nur paßt die dann noch in die Mittelkonsole? Naja, Kofferraum geht auch, lege ich dann neben die Axt und vor den Bolzenschußapparat.

Aha. Der Herr führt eine gutgehende Schlachterei! :D

Tiermedizin, Abteilung Finale! :))

Entfernungsmesser
27.06.2009, 07:29
Das dachte ich damals auch. Es war in Top Zustand, mit Munition.

Dann hat das Teil keiner gefunden, sondern lange sehr intensiv gepflegt. Sonst hätte er das Teil nur noch zusammenfegen können. Auch auf einen relativ trockenen Dachboden beginnt der Stahl der Firma Rheinmetall irgendwann zu oxydieren. Da hilft nur Öl, Reinigungsgerät und Dochte. Und jedes Öl geht auch nicht. Ich bevorzuge Ballistol.

Sheldon
27.06.2009, 17:00
Hm... Was mach ich jetzt mit meinem Deko-Katana (70cm), das ich mir vor 6 Wochen für 59,95€ im Growshop um die Ecke gekauft hab?

http://www.samurai-swords-for-sale.com/store/images/P/japanese-swords-samurai-swords-musashi-maou-kaze-katana.jpg

Wenn ich für ein Taschenmesser schon 10.000 Euro Strafe zahlen muß, ist hier ja wohl mindestens die Todesstrafe wieder einzuführen.

Drache
27.06.2009, 21:23
Das mußt Du verstehen. Unsere "unreifen" Soldaten könnten ja einen Kulturbereicherer verunstalten.

Würden sie das wenigstens noch mit ihrem "Standartmesser" machen!
Aber die Jungs in Flecktarn machen damit lieber Bierflaschen auf...:]

Marathon
10.07.2009, 01:23
Ich habe immer Einhandmesser bei mir.
Was macht man denn auch sonst, wenn ein Angreifer einem eine Hand anfasst und damit ein Öffnen eines normalen Klappmessers verhindert?
Da man nicht wissen kann, welche Hand der Angreifer eventuell ergreift, muss man natürlich für jede Hand jeweils ein separates Messer griffbereit haben.
Manchmal kommt es auch vor, dass man gebückter Haltung an ein Messer herankommen muss, daher braucht man eigentlich sogar vier Einhandmesser, zwei für jeweils links und rechts, zwei für jeweils oben und unten.

Ein "Benchmade Griptilian" ist ein Optimum aus hartem zähem sauscharfem rasiermesserscharfem Messerstahl, Axis-Lock-Verschluss, Flachschliff, modified-Drop-Point-Klinge, sowas Profanem wie einer Öse für ein Seil, rutschfestem strapazierfähigem Griff.
Kostet weniger als 100 und ist saugutest.

Marathon
10.07.2009, 01:35
Hm... Was mach ich jetzt mit meinem Deko-Katana (70cm), das ich mir vor 6 Wochen für 59,95€ im Growshop um die Ecke gekauft hab?

http://www.samurai-swords-for-sale.com/store/images/P/japanese-swords-samurai-swords-musashi-maou-kaze-katana.jpg

Wenn ich für ein Taschenmesser schon 10.000 Euro Strafe zahlen muß, ist hier ja wohl mindestens die Todesstrafe wieder einzuführen.

Die Katanas für 60 Euros sind doch nur Attrappen, die im Ernstfall zerbrechen.
Erst durch die gefaltete Schmiedung und die zonenweise unterschiedlich schnelle Abkühlung erhalten sie ihre Flexibilität.
In Solingen kannst du dir sowas in Handarbeit maßgeschneidert anfertigen lassen oder sogar selber machen.
Nicht nur in Ankerketten-Eisen oder in "Rostfrei"-"Edelstahl", sondern auch in Damast-CM154-ATS34-Messerstahl oder in japse-VG-10 oder aus dem Stahl der Tirpitz oder aus dem Stahl der Kanone des Leopard-Panzers.
Nach Wunsch auch zentimeterweise hart im Eis abgekühlt und die Zwischenräume langsam abgekühlt.

Da bekommst du maßgefertigte Klingen, die sowohl biegsam als auch unzerbrechlich sind und ungelogen schärfer als eine Rasierklinge und die man auch nie nachschärfen muss.

Das knallt.

Sheldon
10.07.2009, 09:19
Solange es in meinem Gegner abbricht, ist mir egal, das es nur Deko ist. :D
Ich hab ja auch geschrieben, das es nur Deko ist. Die billigsten echten Katanas kosten ab tausend Euro aufwärts.