steiner50
22.06.2009, 18:33
Während Bundeskanzlerin Angela Merkel den Iranern zuruft, dass Deutschland auf Seiten der Menschen im Iran stünde, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit ausüben wollen, demonstriert die deutsche Justiz, dass man so salbungsvolle Solidaritätsbekundungen nicht allzu sehr beim Worte nehmen sollte.So veröffentlichte heute das Verwaltungsgericht Koblenz zwei Gerichtsurteile, die es der Polizei ermöglichen, politisch unerwünschte Musikveranstaltungen schon auf den bloßen Verdacht hin, man könne dort nationalsozialistisches Liedgut intonieren, verbieten können. Anlaß war eine Musikveranstaltung von November 2008 in Sinzig, die seinerzeit unter dem entsprechenden Vorwand aufgelöst wurde. Die Konzertteilnehmer bedachte man zudem mit Platzverweisen und Aufenthaltsverboten für Sinzig, Bad Neuenahr-Ahrweiler und Remagen.
Das Argument des Veranstalters, es hätte sich um eine private Geburtstagsfeier gehandelt, wurde vom Gericht mit dem Hinweis zurückgewiesen, dass es sich um eine kommerzielle Veranstaltung gehandelt habe, da man im Zuge der Auflösung eine Kasse und Verzehrbons gefunden hat. Außerdem machte man die Eingangsstempel auf den Handrücken vieler Konzertteilnehmer als Abweisungsgrund für die Einlassung des Veranstalters geltend. Die Aufenthaltsverbote wurden vom Gericht ebenfalls bestätigt und zwar mit dem Hinweis, dass die Konzertteilnehmer ja aus Frust Straftaten hätten begehen können.Nun mag man von den Urteilen des Verwaltungsgerichtes Koblenz halten was man will, aber welche Vorwürfe will man dann den Iranern machen, wenn diese Veranstaltungen von Oppositionellen mit dem Hinweis verbieten, es könnte dort ja etwas gesagt werden, was sich gegen die Regierung oder die Sitten des Landes richtet? Repressives Vorgehen gegen nationale Musik- oder Politveranstaltungen sind dabei in Deutschland nicht neu, sondern erfolgen immer nach dem gleichen Schema.Man sollte sich daher mit den Lobeshymnen auf Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit gegenüber dem Ausland nicht allzu sehr aus dem Fenster lehnen, könnte sein, dass man nur ausgelacht wird.
http://www.rp-online.de/public/article/panorama/deutschland/722959/Polizei-darf-Neonazi-Konzerte-aufloesen.html
Das Argument des Veranstalters, es hätte sich um eine private Geburtstagsfeier gehandelt, wurde vom Gericht mit dem Hinweis zurückgewiesen, dass es sich um eine kommerzielle Veranstaltung gehandelt habe, da man im Zuge der Auflösung eine Kasse und Verzehrbons gefunden hat. Außerdem machte man die Eingangsstempel auf den Handrücken vieler Konzertteilnehmer als Abweisungsgrund für die Einlassung des Veranstalters geltend. Die Aufenthaltsverbote wurden vom Gericht ebenfalls bestätigt und zwar mit dem Hinweis, dass die Konzertteilnehmer ja aus Frust Straftaten hätten begehen können.Nun mag man von den Urteilen des Verwaltungsgerichtes Koblenz halten was man will, aber welche Vorwürfe will man dann den Iranern machen, wenn diese Veranstaltungen von Oppositionellen mit dem Hinweis verbieten, es könnte dort ja etwas gesagt werden, was sich gegen die Regierung oder die Sitten des Landes richtet? Repressives Vorgehen gegen nationale Musik- oder Politveranstaltungen sind dabei in Deutschland nicht neu, sondern erfolgen immer nach dem gleichen Schema.Man sollte sich daher mit den Lobeshymnen auf Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit gegenüber dem Ausland nicht allzu sehr aus dem Fenster lehnen, könnte sein, dass man nur ausgelacht wird.
http://www.rp-online.de/public/article/panorama/deutschland/722959/Polizei-darf-Neonazi-Konzerte-aufloesen.html