Vollständige Version anzeigen : Volksentscheid ins Grundgesetz!
Nissen76
20.06.2009, 19:17
Sie ist ein Mädchen.
Das erklärt natürlich alles!
Da ich sie aber weder sehen noch sonst etwas mit ihr anstellen kann, ist mir ihr Geschlecht verhältnismäßig völlig egal.
Nissen76
20.06.2009, 19:22
Es sind verfassungsrechtliche, europarechtliche, unter Umständen außenpolitische Fragen zu bedenken, ferner finanzielle, wirtschaftspolitische, gesellschaftliche Auswirkungen sowie die bruchlose Einfügung in die übrige Rechtsordnung. Parlamentarische Beratung führt in der Regel zu erheblichen Verbesserungen des ursprünglichen Entwurfs. Es geht nicht darum, wie klug und verantwortungsbewusst das Volk ist. Es geht um die Komplexität der Sachprobleme.
Keine Volksentscheide!Lies einfach die Vorlagen!
Du gehst davon aus, dass Politiker alles viel sachgerechter entscheiden können. Dann können es aber nur die von der CDU sein, denn alle anderen, teilweise auch die CSU, sind dafür. Wenn man tatsächlich politisch interessiert ist und sich in einem Politikforum herumtreibt, sollte man das irgendwann mal mitbekommen haben ...:rolleyes:
Nissen76
20.06.2009, 19:24
Nissen
Versuchen wir es einfach mal anders:
Was ist so zwingend, dass du einen VA für unabwendbar hältst. Gib ein Beispiel mit der Dringlichkeit und Notwendigkeit und einem Argument, warum das auf normalen Wege nicht möglich ist.Du solltest auch noch den Thread durchlesen. Wäre ratsam. Einfach einloggen und mal irgendwo lustig mitposten ohne sich vorher informiert zu haben ist in einem Politikforum reichlich unpassend.
Nissen
Ich habe an DICH eine einfache Frage gerichtet, selbst hierauf fällt dir keine einfache Antwort ein. Warum wundert mich das nicht? ;)
Nissen76
20.06.2009, 19:38
Du wolltest Wissen, weshalb ich für Volksentscheide eintrete? Ganz allgemein aus Prinzip, denn das Volk ist der Souverän. Dabei ist mir das Thema des Volksentscheids unwichtig. Wichtig ist, dass es die Möglichkeit gibt.
DJ_rainbow
20.06.2009, 22:11
Wer hat denn da was gegen direkte Demokratie?
Verlustängste in Sachen Macht?
Sieh direkte Demokratie doch einfach mal als Statistik, das Gesetz der Großen Zahl, in diesem Fall bezogen auf die kollektive Schwarm-Intelligenz der großen Menge an Menschen.
Je mehr Entscheider, desto weniger extrem die Entscheidungen.
Umkehrschluss: Je weniger Entscheider (z. B. nur BT und BR), desto abstruser die Entscheidungen.
P. S.: Hat da grad einer Lissabon-Vertrag in Zusammenhang mit abstrusen Entscheidungen und Inkompetenz gesagt - oder bilde ich mir das nur ein?
Nissen76
20.06.2009, 23:02
Was Du meinst ist das Phänomen der "Intelligenz der Masse". Die kommt aber nur zum Tragen, wenn die Bürger sich ausreichend informieren können. Aber das ist in Deutschland der Fall.
Wenn man sich der Ergebnisse der Volksentscheide in der Schweiz ansieht, stellt man fest, dass sie meistens eher konservativ ausfallen und zunächst nur kleine Veränderungen vornehmen. Bei den Volksentscheiden in Deutschland ist es ähnlich. In Bayern wollte 1991 eine Initiative ein neues Abfallentsorgungsgesetz durch einen Volksentscheid durchsetzen, das die Dinge enthält, die inzwischen Standard sind. Es setzte sich aber der Gegenentwurf des bayrischen Landtages durch. Im Nachhinein hat sich erwiesen, dass es unwirtschaftlich war, für diesen Entwurf zu stimmen, denn durch das Recycling haben die Müllverbrennungsanlagen in Bayern teure Überkapazitäten.
DJ_rainbow
20.06.2009, 23:09
Ja, ich meine etwas, das sich mathematisch durch die Gaußsche Glockenkurve annähern lässt.
Nun haben zwar nicht alle Menschen einen IQ von 130 - aber eben auch nicht alle durchweg den von 3 m Feldweg.
Auch wissen die Betroffenen und Zahler für jedwede Vorhaben (das sind zu 99 % nicht die MdBs, sondern die Wähler!) quasi schon instinktiv recht genau, was sinnvoll ist und was nicht.
Bester Beweis: Trotz Finanz- und Wirtschaftskrise lässt die überwältigende Mehrheit der Wähler sektenhaft anmutende Extremparteien (links wie rechts) am Wegesrand liegen.
Ob das so bleibt, wenn Berlin weiterhin so vor sich hin stümpert, muss aber die Zukunft weisen.
Nissen76
20.06.2009, 23:15
Außerdem darf man nicht vergessen, dass einem Volksentscheid ein Diskussionprozess von über einem Jahr vorausgeht.
Nissen76
20.06.2009, 23:16
Solltest Du als DJ jetzt nicht eigentlich in der Disko Platten auflegen?
DJ_rainbow
20.06.2009, 23:23
Solltest Du als DJ jetzt nicht eigentlich in der Disko Platten auflegen?
Mache ich in einem Internetradio.
Nissen76
20.06.2009, 23:32
Dann kannst Du ja nicht jedes Wochenende eine Neue mit nach Hause nehmen! Die DJs sind auch nicht mehr das, was sie mal waren ...
Der Sender gefällt mir. Spielst Du auch Wünsche ab?
Dann kannst Du ja nicht jedes Wochenende eine Neue mit nach Hause nehmen! Die DJs sind auch nicht mehr das, was sie mal waren ...
Der Sender gefällt mir. Spielst Du auch Wünsche ab?
Hat er heute (bzw. Samstag) die ersten zwei von vier Stunden gemacht. Ich bin immer dabei, wenn er auf Sendung ist :]
Die ist echt gut, die anderen DJ`s bei diesem stream - Radio bleiben sehr weit dahinter zurück.
DJ_rainbow
20.06.2009, 23:39
Dann kannst Du ja nicht jedes Wochenende eine Neue mit nach Hause nehmen! Die DJs sind auch nicht mehr das, was sie mal waren ...
Der Sender gefällt mir. Spielst Du auch Wünsche ab?
Ja, natürlich. Wenn sie ins Thema passen und ich sie habe.
Was soll ich auch mit einer neuen, wenn ich mit dem bisherigen ganz zufrieden bin? :D
Nissen76
20.06.2009, 23:43
Ach, daher das Schwarz-Rosa-Gold!:D Gibt es nicht auch schwule DJ-Groupies?;)
Hast Du was von Sentenced, Primordial, Typo o' negative, Prong, Ministry? Oder was Knüppelndes?
DJ_rainbow
20.06.2009, 23:51
Ach, daher das Schwarz-Rosa-Gold!:D Gibt es nicht auch schwule DJ-Groupies?;)
Hast Du was von Sentenced, Primordial, Typo o' negative, Prong, Ministry? Oder was Knüppelndes?
Sentenced: Ja
Primordial: Ja
Type: Ja
Prong: Ja
Ministry: Ja
Liegen auch alle auf.
Was richtig Knüppelndes: Kam schon Judas Priest mit "Painkiller", Manowar mit "Black Wind, Fire and Steel" und "Holy War" liegen noch auf.
DJ_rainbow
20.06.2009, 23:53
Krieger in schwarz-rosa-gold kommen in einem Song von J. B. O. ("Verteidiger des Blödsinns") vor, daher hab ich das.
Nissen76
20.06.2009, 23:57
Mit Knüppelndes meine ich eher Napalm Death, Cannibal Corpse usw.
Ich überlasse mal Dir die Auswahl - ich kann mich so schlecht entscheiden.
Die Hymne jedes Kraftsportlers: Fear of the Quark!
Es entsteht gerade der Eindruck einer Kampagne "Metalfans für direkte Demokratie":beerbang::punk:
DJ_rainbow
20.06.2009, 23:59
Mit Knüppelndes meine ich eher Napalm Death, Cannibal Corpse usw.
Ich überlasse mal Dir die Auswahl - ich kann mich so schlecht entscheiden.
Die Hymne jedes Kraftsportlers: Fear of the Quark!
Es entsteht gerade der Eindruck einer Kampagne "Metalfans für direkte Demokratie":beerbang::punk:
Napalm Death und so müsste ich mal raussuchen, das liegt wegen Nichtgebrauch auf der anderen Platte, da haben wir nicht so viele Fans von. Meinereiner auch nicht - ich steh mehr auf Power Metal und 80er Metal.
Nissen76
21.06.2009, 00:19
Danke. Du hast mich echt an den PC gefesselt.
Viel Spaß im Forum noch!
DJ_rainbow
21.06.2009, 00:20
Danke. Du hast mich echt an den PC gefesselt.
Viel Spaß im Forum noch!
Nix zu danken.
ich schalte aber auch gleich ab, hab eh schon überzogen :D
DJ wie fein, dann ist euer"Wir-basteln-eine-neue-Verfassungs-Clübchen" ja fast komplett.
Nun erklärt sich auch die tiefschürfende Argumentationen in diesem „Höy hier ist ein Politikforum . . . das sieht man an den letzten Posts hier. So viel Niveau, bin ich nur aus einem anderen forum gewöhnt :hihi: Eben ein echter "Herrenclub"
Nissen
Nein ich will nicht wissen warum du dich für VA einsetzt (das ist mir schlicht und einfach egal), ich wollte von dir ein VA-Beispiel haben und wissen, warum dies so dringend per VA geregelt werden muss.
Nissen76
21.06.2009, 10:26
Ich habe bereits geschrieben, dass das Thema egal ist. Es geht hier auch nicht um das Worüber, sondern um das Ob-überhaupt. Wenn ist jetzt bestimmte Themen vorschlage, wird über diese Themen diskutiert, und das wäre off-topic.
Ich habe bereits geschrieben, dass das Thema egal ist. Es geht hier auch nicht um das Worüber, sondern um das Ob-überhaupt. Wenn ist jetzt bestimmte Themen vorschlage, wird über diese Themen diskutiert, und das wäre off-topic.
Auch eine Möglichkeit eine Frage nicht zu beantworten. Ich will nicht, dass du ein Thema vorschlägst, sondern ein Fallbeispiel nennst. Dass dir das nicht genehm ist, ist schon klar :hihi:
Nissen76
21.06.2009, 12:03
Ich gehe also davon aus, dass die Frage nach den Mitbestimmungsrechten der Länder für Dich geklärt ist.
Für konkrete Fragen habe ich hier zwei Threads für Dich eingerichtet:
Brauchen wir eine unabhängige und selbstverwaltete Justiz? (http://www.politikforen.net/showthread.php?t=79372)
Brauchen wir ein Informationsfreiheitsgesetz auf Bundesebene? (http://www.politikforen.net/showthread.php?t=79371)
DJ_rainbow
21.06.2009, 13:00
Tja holdeste batumi,
wenn - DU - ein Problem mit direkter Demokratie hast und stattdessen anscheinend lieber unsere jetzigen Politfratzen-Versager durchfüttern willst, ist das ganz allein deine Sache.
Die aber davon, dass du aufgrund deiner Scheuklappen nahezu blind, dafür aber mit Geifer vorm Maul in der Welt rumläufst, nicht besser und erst recht nicht gut wird.
Und, btw: Was sagt dein ganz subjektives Demokratieverständnis, wenn die Mehrheit der Menschen mal was anderes will als Batumi die Allwissende, die fleischgewordene und personifizierte Omnipotenz? Alle doof, außer dich? Oder wie oder was?
DJ na hier bist du ja noch aufgeblasener als in anderen Foren. Soviel Rückenwind? Pass mal gut auf, dass du dabei nicht vornüber fällst, passiert leicht bei solch Argumentationsleichtgewichten :hihi:
Schaun wir mal was du geschrieben hast:
wenn - DU - ein Problem mit direkter Demokratie hast und stattdessen anscheinend lieber unsere jetzigen Politfratzen-Versager durchfüttern willst, ist das ganz allein deine Sache.
Das steht wo? Du mit der überragenden Intelligenz folgerst , batumi ist gegen VA, ergo will sie die **** unterstützen. Mal ganz abgesehen davon, dass dein Umgangston auf ein subalternes Niveau gerutscht ist (das war mal besser) kommst du hier - wie woanders auch - mit derart abenteuerlichen Schlussfolgerungen, die nicht nur substanzlos, sondern auch lächerlich sind. Kindergartenkacke ist das, um mal bei deinem Niveau zu bleiben.
Die aber davon, dass du aufgrund deiner Scheuklappen nahezu blind, dafür aber mit Geifer vorm Maul in der Welt rumläufst, nicht besser und erst recht nicht gut wird.
Die? Die wer? Die Demokratie? Die Welt? Die was??? Und um deine Niveau- und Bildungsebene aufrecht zu halten, aus welch einem Ort bist du gekrochen? Geifern? Maul? Niveau? BWL-Bildung?? 2. Bildungsweg-Bildung? Obi-Umgangston? Aktiverer-Umgangston?? Ich klöppel mir meine eigene Verfassung-Umgangston?? Aber du bist gebildet und weißt wo es lang geht? Das bezweifel ich mehr denn je.
Was sagt dein ganz subjektives Demokratieverständnis, wenn die Mehrheit der Menschen mal was anderes will als Batumi die Allwissende, die fleischgewordene und personifizierte Omnipotenz? Alle doof, außer dich? Oder wie oder was?
Ich gehe davon aus, dass die Mehrheit keinen Volksentscheid will. Man kann nur hoffen, dass Gestalten wir ihr dafür auch in der Öffentlichkeit propagiert, dann gehts zu 200 % daneben.
Es wird keine VAs geben, nicht in der Form die ihr hier erträumt. Das steht fest. Dass alle "doof" sind, nein DJ nicht alle . . . jedoch bei dem einen oder anderen steht fest, dass er mit einer großen Klappe und wenig Bildung gesegnet ist, du z.B., aber damit kann ich sehr wohl leben, du bist nur in deinem kleinen Kosmos so wichtig DJ für mehr taugt es nicht :hihi:
Nissen
Ich kann mich ja täuschen, aber mMn gibt es ein IFG schon (auch auf BE).
Der Deutsche Bundestag hat am 3. Juni 2005 das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) verabschiedet, das am 1. Januar 2006 in Kraft getreten ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/ifg/
Meintest du evtl. etwas anderes?
Aber die Sache mit der Justiz ist ein gutes Beispiel, ich komme darauf zurück.
DJ_rainbow
21.06.2009, 17:39
Das steht wo? Du mit der überragenden Intelligenz folgerst , batumi ist gegen VA, ergo will sie die **** unterstützen. Mal ganz abgesehen davon, dass dein Umgangston auf ein subalternes Niveau gerutscht ist (das war mal besser) kommst du hier - wie woanders auch - mit derart abenteuerlichen Schlussfolgerungen, die nicht nur substanzlos, sondern auch lächerlich sind. Kindergartenkacke ist das, um mal bei deinem Niveau zu bleiben.
Gefolgert habe ich das nicht, nur vermutet. Was angesichts deiner Hasstiraden an die Adressen der Befürworter direkter Demokrtaie nahelag.
Die? Die wer? Die Demokratie? Die Welt? Die was??? Und um deine Niveau- und Bildungsebene aufrecht zu halten, aus welch einem Ort bist du gekrochen? Geifern? Maul? Niveau? BWL-Bildung?? 2. Bildungsweg-Bildung? Obi-Umgangston? Aktiverer-Umgangston?? Ich klöppel mir meine eigene Verfassung-Umgangston?? Aber du bist gebildet und weißt wo es lang geht? Das bezweifel ich mehr denn je.
Was du bezweifelst oder nicht, juckt mich herzlich wenig. Im übrigen bezog es sich auf "deine Sache". Die ist bekanntlich grammatisch weiblich.
Ich gehe davon aus, dass die Mehrheit keinen Volksentscheid will. Man kann nur hoffen, dass Gestalten wir ihr dafür auch in der Öffentlichkeit propagiert, dann gehts zu 200 % daneben.
Es wird keine VAs geben, nicht in der Form die ihr hier erträumt. Das steht fest. Dass alle "doof" sind, nein DJ nicht alle . . . jedoch bei dem einen oder anderen steht fest, dass er mit einer großen Klappe und wenig Bildung gesegnet ist, du z.B., aber damit kann ich sehr wohl leben, du bist nur in deinem kleinen Kosmos so wichtig DJ für mehr taugt es nicht :hihi:
Du gehts also davon aus. So so. Freiheit ist auch die Freiheit, sich zu irren. Aber du kannst bestimmt mit irgendeiner halbseidenen Umfrage belegen, dass die Mehrheit keine direkte Demokratie will. So gut kennen wir uns schließlich.
Ich wiederhole fast: Was für dich wichtig ist oder nicht, interessiert mich einen .... du weißt schon.
Was sind denn deine Alternativen?
maxikatze
21.06.2009, 18:10
...................
Es wird keine VAs geben, nicht in der Form die ihr hier erträumt. Das steht fest. Dass alle "doof" sind, nein DJ nicht alle . . . jedoch bei dem einen oder anderen steht fest, dass er mit einer großen Klappe und wenig Bildung gesegnet ist, du z.B., aber damit kann ich sehr wohl leben, du bist nur in deinem kleinen Kosmos so wichtig DJ für mehr taugt es nicht :hihi:
Hallo meine Schöne, :]
ich nehme an, du weisst , dass heute Gabriele Pauli eine neue Partei ins Leben gerufen hat, nachdem sie vor einigen Tagen die Freien Wähler verlassen hat. Die neue Partei heisst * Freie Union *. Sie strebt ebenfalls eine Bundestagskandidatur an, um für eine VA zu kämpfen. :respekt:
Genau wie alle anderen Parteien auch. Sogar die Linken stimmen eindeutig dafür. ( das mal nur nebenbei für DJ ) Einzig CDU stämmt sich noch dagegen. Ich glaube nicht, dass diese Blockade noch lange aufrecht erhalten werden kann.
Nissen76
21.06.2009, 18:39
Ich gehe davon aus, dass die Mehrheit keinen Volksentscheid will. Man kann nur hoffen, dass Gestalten wir ihr dafür auch in der Öffentlichkeit propagiert, dann gehts zu 200 % daneben.Wenn Du tatsächlich der Auffassung bist, die Bürger wollten gar keinen Volksentscheid, hast Du in den letzten Jahren einiges verpasst. Zum Beispiel das (http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=11080), das (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,187074,00.html), das (http://www.merkur-online.de/lokales/nachrichten/klares-mehr-direkter-demokratie-342887.html) und das (http://www.amazon.de/Politische-Partizipation-Deutschland-Ergebnisse-repr%C3%A4sentativen/dp/3892047871/ref=sr_1_1?ie=UTF8&s=books&qid=1245605825&sr=8-1).
Wenn jemand uninformiert ist, sollte er dagegen etwas tun, bevor er sich blamiert.
DJ
Hasstiraden sind dein Ding nicht meins. Nur weil man etwas nicht befürwortet, hasst man es nicht. Und ich verallgemeinere hier nicht, sondern wende mich direkt an bestimmte Personen. Dich z.B. Mr. Ichschreibemirmeineverfassungmalebenselber :hihi:
Dass du keine Ahnung hast war klar, dass dir das auch bewusst ist überrascht doch, dass dies für deine Posts keine Folgen hat, wiederum nicht :))
Die Mehrheit lieber DJ ist Gott sei Dank nicht so größenwahnsinnig wie DU zu glauben, man könnte z.B. eine Verfassung mal eben zwischen MIttagspause und Feierabend auf dem Firmen-PC kreieren. (Nur ein Beispiel, aber ein durchaus ernst gemeintes) 30 von 80 Mio sind keine Mehrheit. Wären sie aber bei VA, wenn nur 30 erscheinen würden. Gott sei Dank wird es so weit nicht kommen.
Dir geht alles da vorbei, was nicht deiner Meinung ist DJ das ist bekannt und das wiederum juckt mich herzlich wenig.
Nissen76
21.06.2009, 18:54
Nissen
Ich kann mich ja täuschen, aber mMn gibt es ein IFG schon (auch auf BE).
Der Deutsche Bundestag hat am 3. Juni 2005 das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) verabschiedet, das am 1. Januar 2006 in Kraft getreten ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/ifg/
Meintest du evtl. etwas anderes?
Aber die Sache mit der Justiz ist ein gutes Beispiel, ich komme darauf zurück.Du entwickelst Dich!;)
zur Ernsthaftigkeit des Informationsfreiheitsgesetzes (http://www.heise.de/newsticker/Bundesbehoerden-handhaben-Informationsfreiheit-zunehmend-restriktiv--/meldung/127032)
Maxi
Ich bin kein Fan von Frau Pauli, mag sie das machen was sie für richtig hält.
Nissen
. . . du kommst nicht auf die Idee, dass DU der bist der sich etwas bewegt oder? Du scheinst schon zu lange immer nur Abnicker um dich zu haben. Wird Zeit, dass du auch mal "die dunkle Seite der Macht" :)) die du so sehr herbeisehnst siehst :))
Ich begrüße jedoch, dass du nicht auf das DJ-Niveau herabgleitest, das ist für mich auf Dauer zu anstrengend X(
Maxi
DJ ist ziemlich wendig wenns ums Recht bekommen geht, da nimmt er auch gerne die LINKsPartei zu Hilfe, wunder mich auch nicht weiter :))
Nissen76
21.06.2009, 19:03
Die Mehrheit lieber DJ ist Gott sei Dank nicht so größenwahnsinnig wie DU zu glauben, man könnte z.B. eine Verfassung mal eben zwischen MIttagspause und Feierabend auf dem Firmen-PC kreieren. (Nur ein Beispiel, aber ein durchaus ernst gemeintes) 30 von 80 Mio sind keine Mehrheit. Wären sie aber bei VA, wenn nur 30 erscheinen würden. Gott sei Dank wird es so weit nicht kommen.
Es gibt bereits 4 Entwürfe. Du hast offenbar immer noch keinen einzigen davon gelesen.
Bei Abstimmungen entscheidet immer die Mehrheit der Abstimmenden. Das ist bei Wahlen übrigens genau so. Wer sich enthält, wird nicht gezählt. Das ist auch logisch, denn er nimmt ja gerade deshalb nicht teil, weil ihn die Abstimmung nicht betrifft.
DJ_rainbow
21.06.2009, 19:06
Maxi
DJ ist ziemlich wendig wenns ums Recht bekommen geht, da nimmt er auch gerne die LINKsPartei zu Hilfe, wunder mich auch nicht weiter :))
Da würde ich an deiner Stelle mal die Kristallkugel putzen, wenn du das da gesehen haben solltest. Oder deinen Wahrsager feuern.
Aus einer erbärmlichen Lüge wird nun mal kein Wahrheit. Noch nicht mal durch Batumis Heiligkeit.
Ich habe mit der Linkspartei nach wie vor nichts an der Backe - programmatisch nicht, personell schon mal gar nicht. Und das wird so bleiben - unabhängig davon, was du für eine VT daraus bastelst.
Nissen76
21.06.2009, 19:07
Nissen
. . . du kommst nicht auf die Idee, dass DU der bist der sich etwas bewegt oder? Du scheinst schon zu lange immer nur Abnicker um dich zu haben. Wird Zeit, dass du auch mal "die dunkle Seite der Macht" :)) die du so sehr herbeisehnst siehst :))Wenn ich einen Fehler mache, gebe ich es zu. Aber Du musst ihn mir nachweisen. Mit dem Informationsfreiheitsgesetz warst Du schon nicht schlecht.
Nissen
"zur Ernsthaftigkeit ..."
Du willst mit VAs Ernsthaftigkeit einfordern?? So ein Unsinn, es würde genügen, wenn einer mal vorprescht und sein Recht einklagt. Ihr habt hier doch einen unterbeschäftigten Volljuristen in der Liga, der kann doch nen Musterprozess führen. Was möchtest du diesbezüglich mit einer VA erreichen? Erschließt sich mir nicht, sry evtl. habe ich da einen Verständnisproblem. Bin aber offen für Erklärungen.
Zur Selbstverwaltung der Justiz (schönes Beispiel)
Wahlberechtigte ca. 60 Mio. (da wollen wir mal nicht so kleinlich sein)
Alter von 18 J. bis zum letzten Atemzug.
Was meinst du haben 18 jährige Erstwähler für ein Justizverwaltungsverständnis? Wo sollte das Allgemeininteresse in dieser Frage liegen. Wer würde in diesem Fall die offensichtlichen Gefahren (z.B. die Gefahr der Exekutivierung der Justiz, die die durch stärkere Selbstverwaltung der eigenen Budgets gewonnene höhere Flexibilität wieder entwertet und die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigen kann, nur ein Beispiel von mehreren), wo wäre der Gewinn wo der Verlust, wer würde darüber aufklären, wo wären Kontrollmöglickeiten, wen würde ein solches Referendum interessieren? Doch nur die Betroffenen (und einige wenige andere), aber in dem Fall wäre es keine VA, sondern eine Auswahl Eingeweihter, die sich ihr eigenes Süppchen kochen.
Nissen
ich bin nicht hier um Fehler zu suchen und aufzuzeigen. Ich habe eben einen anderen Blickwinkel mit dem ich die Dinge angehe und daraus resultiert dann die andere Meinung.
Nach meinem Dafürhalten werden bei allen Vorschlägen die naheliegenden Möglichkeiten außer Acht gelassen und dann, mit einem mitleidigem Blick aufs GG, niedergeschlagen ;).
DJ
Du hast dich schon vor sehr sehr langer Zeit selber disqualifiziert. Belass es dabei, wird nicht besser, wenn du mehr postest, kannste mir glauben, wird immer lächerlicher :hihi:
DJ_rainbow
21.06.2009, 19:46
DJ
Du hast dich schon vor sehr sehr langer Zeit selber disqualifiziert. Belass es dabei, wird nicht besser, wenn du mehr postest, kannste mir glauben, wird immer lächerlicher :hihi:
Ja wenn du meinst. Was zählt das gleich noch? Nichts. Und was interessiert mich das? Ebenfalls nichts.
Go your own way - but don't cry if it ends in hell.
Nissen76
21.06.2009, 19:54
Nissen
"zur Ernsthaftigkeit ..."
Du willst mit VAs Ernsthaftigkeit einfordern?? So ein Unsinn, es würde genügen, wenn einer mal porprescht und sein Recht einklagt. Ihr habt hier doch einen unterbeschäftigten Volljuristen in der Liga, der kann doch nen Musterprozess führen. Was möchtest du diesbezüglich mit einer VA erreichen? Erschließt sich mir nicht, sry evtl. habe ich da einen Verständnisproblem. Bin aber offen für Erklärungen.Ich habe mal eine Stellungnahme zur geplanten Änderung des schleswig-holsteinischen Informationsfreiheitsgesetzes verfasst. (http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl16/umdrucke/1100/umdruck-16-1150.pdf) Sie war so formuliert, dass die Behörden immer einen Vorwand gehabt hätten, die Akteneinsicht zu verweigern. Ich nehme an, beim Bundesgesetz wird es ähnlich sein. Diese Formulierungen könnte man in einem Volksentscheid, der auch nichts anderes ist als ein Gesetzentwurf, ändern.
Benutze bitte mal die Zitierfunktion!
Zur Selbstverwaltung der Justiz (schönes Beispiel)
Wahlberechtigte ca. 60 Mio. (da wollen wir mal nicht so kleinlich sein)
Alter von 18 J. bis zum letzten Atemzug.
Was meinst du haben 18 jährige Erstwähler für ein Justizverwaltungsverständnis? Wo sollte das Allgemeininteresse in dieser Frage liegen. Wer würde in diesem Fall die offensichtlichen Gefahren (z.B. die Gefahr der Exekutivierung der Justiz, die die durch stärkere Selbstverwaltung der eigenen Budgets gewonnene höhere Flexibilität wieder entwertet und die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigen kann, nur ein Beispiel von mehreren), wo wäre der Gewinn wo der Verlust, wer würde darüber aufklären, wo wären Kontrollmöglickeiten, wen würde ein solches Referendum interessieren? Doch nur die Betroffenen (und einige wenige andere), aber in dem Fall wäre es keine VA, sondern eine Auswahl Eingeweihter, die sich ihr eigenes Süppchen kochen.Über diese Fragen muss vor dem Volksentscheid diskutiert werden, das stimmt. Man braucht allerdings keine eingehenden Justizkenntnisse, um abzustimmen. Es würde auch nur zwei Möglichkeiten geben: Entweder haben wir danach unser Justizsystem verbessert oder es bleibt alles beim Alten. Keine davon würde den Untergang bedeuten.
Von der Politik ist nicht zu erwarten, dass sie die Justiz in die Unabhängigkeit entlässt. Schließlich würde sie dadurch an Macht verlieren. Dabei ist die abhängige Justiz in Deutschland EU-weit selten und ein klarer Verstoß gegen das Prinzip der Gewaltenteilung.
Nissen76
21.06.2009, 20:04
ich bin nicht hier um Fehler zu suchen und aufzuzeigen. Ich habe eben einen anderen Blickwinkel mit dem ich die Dinge angehe und daraus resultiert dann die andere Meinung.Nach meinen Feststellungen hast Du eher ein heftiges Informationsdefizit und Du denkst nicht mit. Das versuche ich gerade zu ändern.
Nach meinem Dafürhalten werden bei allen Vorschlägen die naheliegenden Möglichkeiten außer Acht gelassen und dann, mit einem mitleidigem Blick aufs GG, niedergeschlagen ;).Wer in einem Volksentscheid erfolgreich sein will, muss von Anfang an Kompromisse eingehen und Verbündete suchen, weil er die hohen Hürden sonst nicht schafft. Deshalb wird er zuerst auch nach naheliegenden Möglichkeiten suchen, um überhaupt keine Kompromisse eingehen zu müssen. Nur wenn die naheliegendste Möglichkeit immer noch schlechter wäre als der schlechteste mögliche Kompromiss, wird er eine Volksinitiative in Angriff nehmen. Danach das Volksbegehren. Und dann den Volksentscheid. Alles harte Arbeit, die man nicht auf sich nehmen würde, wenn Petition oder Rechtsweg ausreichen würden.
Weshalb sollte niedergeschlagen werden, was vom Souverän beschlossen wurde?
DJ
Scheint dich ja doch zu kratzen, du wirst immer lächerlicher (ich dachte ja das geht nicht, aber schlimmer gehts mit DJ immer) :)):hihi:
Nissen
. . . ich habe ein Informationsdefizit aber du schlägst eine VA über die Einsetzung schon eingesetzter Gesetze vor? Nun wenn du Informationsdefizit so definierst ?(
Ich bin davon ausgegangen, dass wir über VEs auf BE diskutieren, du schwenkst schon wieder rüber zu den kleinen VEs in den Ländern. Das ist jedoch nicht das Thema.
Ich denke schon mit, nur nicht so wie du es gerne hättest, das ist der kleine aber feine Unterschied :cool:
Aber schön, dass auch du nicht blind bist und die Gefahren erkennst. Nette e-mail von 2006. Ich glaube auch du hast Defizite aufzuweisen :] Ich nehme an, beim Bundesgesetz wird es ähnlich sein. Du "nimmst" an, und aufgrund dieser Annahme (ohne näheres Wissen) gehst du davon aus, dass deine e-mail auf BE die gleiche Tragweite haben könnte, wie auf Länderebene (nämlich welche??). Das ist jetzt aber nicht dein Ernst oder? Und da wunderst du dich noch, dass ich nicht für VEs oder VAs sein kann?
Nach wie vor keine Stimme für Volksentscheide.
Sicherlich ist für eine Minderheit die Selbstverwaltung der Justiz ein nicht unwichtiges Thema. Aber für die Masse sehe ich das nicht, ich halte die angestrebte Selbstverwaltung für nicht praktikabel, da sie zu viele Risiken birgt. Schließt man die Risiken im Vorfeld aus, erübrigt sich die Selbstverwaltung.
Nachtrag:
Aus eigener Erfahrung: Prüfe die "Verbündeten" sorgfältig, sonst könntest du eines Morgens aufwachen und feststellen, dass du vor einen Karren gespannt wurdest, den du gar nicht ziehen wolltest.
Es gibt Kompromisse, die man nicht eingehen sollte, egal ob man dadurch zurückgeworfen wird oder nicht.
LG batumi
Ich habe mich schon gefragt, wie lange es die Hufe stillhalten kann:
Volksentscheid ins... 21.06.2009 21:00 Veritas2009 keine Ahnung + grosse Fresse = üble Nachrede, ganz wie Zensurquatsch
Du wirst es nie lernen veritas2009 :))
Nissen76
22.06.2009, 08:26
Nissen
. . . ich habe ein Informationsdefizit aber du schlägst eine VA über die Einsetzung schon eingesetzter Gesetze vor? Nun wenn du Informationsdefizit so definierst ?(
Ändern, nicht einsetzen. Es steht auch so da. ich verwende das Wort "ändern".
Ich bin davon ausgegangen, dass wir über VEs auf BE diskutieren, du schwenkst schon wieder rüber zu den kleinen VEs in den Ländern. Das ist jedoch nicht das Thema.Ich habe das Beispiel genannt, weil es sich in beiden Fällen um Informationsfreiheitsgesetze handelt, die vielleicht dieselben (ich müsste das prüfen) Defizite haben.
Ich denke schon mit, nur nicht so wie du es gerne hättest, das ist der kleine aber feine Unterschied :cool:Dir ist anzumerken, dass Du Dich noch nie ausführlich mit dem Thema beschäftigt hast. Ansonsten würde nämlich so ein Blödsinn wie der über die Quoren nicht kommen.
Aber schön, dass auch du nicht blind bist und die Gefahren erkennst. Nette e-mail von 2006. Ich glaube auch du hast Defizite aufzuweisen :] Ich nehme an, beim Bundesgesetz wird es ähnlich sein. Du "nimmst" an, und aufgrund dieser Annahme (ohne näheres Wissen) gehst du davon aus, dass deine e-mail auf BE die gleiche Tragweite haben könnte, wie auf Länderebene (nämlich welche??). Das ist jetzt aber nicht dein Ernst oder? Und da wunderst du dich noch, dass ich nicht für VEs oder VAs sein kann?
Nach wie vor keine Stimme für Volksentscheide.Welche E-Mail? Das ist eine PDF-Datei!:rolleyes:
Informationsfreiheitsgesetze haben auf Länder- wie Bundesebene denselben Zweck, und auf beiden Ebenen müssen sie funktionieren. Wenn Du glaubst, das sei anders, solltest Du die Politiker, die das Informationsfreiheitsgesetz auf Bundesebene eingeführt haben, auf Deine Erkenntnisse aufmerksam machen. Denn die haben ja, nach Deiner naiven Vorstellung, lange darüber diskutiert, um ein gutes Gesetz zu machen. Da müssen die irgendwas übersehen haben ...:rolleyes::D
Nissen76
22.06.2009, 08:30
Sicherlich ist für eine Minderheit die Selbstverwaltung der Justiz ein nicht unwichtiges Thema. Aber für die Masse sehe ich das nicht, ich halte die angestrebte Selbstverwaltung für nicht praktikabel, da sie zu viele Risiken birgt. Schließt man die Risiken im Vorfeld aus, erübrigt sich die Selbstverwaltung.Wie gesagt ist in den meisten Ländern der EU die Selbstverwaltung üblich. U. a. in Italien, was dort die Bekämpfung der organisierten Kriminalität wesentlich erleichtert.
Entscheidend ist nicht, wie viele für eine Selbstverwaltung stimmen, sondern ob die Mehrheit dafür stimmt. Wem es egal ist, enthält sich und wird nicht gezählt.
Nachtrag:
Aus eigener Erfahrung: Prüfe die "Verbündeten" sorgfältig, sonst könntest du eines Morgens aufwachen und feststellen, dass du vor einen Karren gespannt wurdest, den du gar nicht ziehen wolltest.
Es gibt Kompromisse, die man nicht eingehen sollte, egal ob man dadurch zurückgeworfen wird oder nicht.
LG batumiDie Neue Richtervereinigung und der Deutsche Richterbund sind keine Verbündeten, mit denen ich Probleme hätte.
Nissen
. . . Italien als szs. das "Mutterland" der Korruption würde ich jetzt nicht als Beispiel in den Ring schicken. Von "funktionieren" kann da wohl nicht die Rede sein.
Und mit "Verbündete" meinte ich nicht die von dir genannten Organisationen, obwohl ich auch diese mit etwas Abstand betrachte.
Und nun zum Kern des Ganzen, du hast es schön formuliert:
"Wem es egal ist, enthält sich und wird nicht gezählt."
Darin liegt doch schon die Antwort. Da es den meisten egal sein dürfte (da sie über die gesamte Tragweite einer solchen Entscheidung keine Ahnung haben) werden sie nicht hingehen, warum auch. Auf gar keinen Fall darf eine Änderung mit einer solchen Tragweite herbeigeführt werden durch "das interessiert mich nicht, gehe ich nicht hin". Eine VA also für die Durchsetzung des Willens des Richterbundes? Dafür setzt du dich ein? Und wenn du alle Gefahren im Vorfeld ausschließt . . . ist dafür dann noch eine VA nötig?
Bzgl. der e-mail, habe ich wohl überlesen, kein Beinbruch. Aber was hats bewirkt? Wegen dieses Schreibens wurde alles geändert? Kann ich mir nun nicht vorstellen, kläre mich mal auf.
Kann man davon ausgehen, dass Bundesrecht vor Landesrecht geht? Art. 31 GG (auch durch Art. 72 GG nicht ausgehebelt). Sollte also ein Land irgendetwas beschließen (durch VA), was mit dem Bundesrecht nicht vereinbar ist, dann wird alles wieder auf den vorigen Stand gesetzt.
Sicherlich ist der VA nicht mein Lebensinhalt, ich habe ihn nicht studiert und werde es auch nicht machen. Ich habe mich damit beschäftigt und war - gleich dir - ein begeisteter Anhänger und Verfechter derselben, bin jedoch (auch durch veritas und dafür an den noch vielen Dank) zu dem Entschluss gekommen, dass VAs nicht nötig sind. Wenn eine VA über eine VA kommt werde ich meine Stimme auch abgeben und zwar dagegen. Ich werde mit Sicherheit die Menschen auch im Vorfeld aufklären wo die Gefahren liegen.
Frage mal worüber die meisten Bürger eine VA wollen und dann erkläre ihnen, dass man darüber niemals eine VA machen wird können.
Nissen76
22.06.2009, 09:45
Nissen
. . . Italien als szs. das "Mutterland" der Korruption würde ich jetzt nicht als Beispiel in den Ring schicken. Von "funktionieren" kann da wohl nicht die Rede sein.Italien hat eine unabhängige Justiz, um die Bekämpfung der Mafia und der Korruption zu erleichtern, und ist damit auch erfolgreich. Es ist auch eines der wenigen Länder, dass es geschafft hat, einen Regierungschef noch während seiner Amtszeit anzuklagen.
Und mit "Verbündete" meinte ich nicht die von dir genannten Organisationen, obwohl ich auch diese mit etwas Abstand betrachte.Es sind Interessenverbände. Aber in einer Demokratie gibt es das Recht, sich zusammenzuschließen, um gemeinsam Ziele zu erreichen.
Und nun zum Kern des Ganzen, du hast es schön formuliert:
"Wem es egal ist, enthält sich und wird nicht gezählt."
Darin liegt doch schon die Antwort. Da es den meisten egal sein dürfte (da sie über die gesamte Tragweite einer solchen Entscheidung keine Ahnung haben) werden sie nicht hingehen, warum auch. Auf gar keinen Fall darf eine Änderung mit einer solchen Tragweite herbeigeführt werden durch "das interessiert mich nicht, gehe ich nicht hin". Eine VA also für die Durchsetzung des Willens des Richterbundes? Dafür setzt du dich ein? Und wenn du alle Gefahren im Vorfeld ausschließt . . . ist dafür dann noch eine VA nötig?Mal abgesehen davon, dass die gegenwärtige Art der Entscheidungsfindung durch Abgeordnete wesentlich schlechter demokratisch legitimiert wäre, machst Du hier wieder den Denkfehler, dass eine direktdemokratische Entscheidung der Mehrheit der Wahlberechtigten bedarf. Dem ist aber nicht so - auch nicht im Bundestag, denn da entspricht die Hälfte der Abgeordneten ungefähr 40 Prozent der Wähler.
Es beteiligen sich an Volksentscheiden oft nur die Stakeholder, die Betroffenen - die, die daran interessiert sind, dass etwas entsprechend geregelt wird, und die auch ausreichend informiert sind. Du würdest nie beispielsweise eine Schulreform erreichen, wenn Du voraussetzen würdest, dass über die Hälfte der Wahlberechtigten zustimmt. Denn es würden sich fast nur Eltern und Lehrer an der Abstimmung beteiligen, vielleicht noch einige volljährige Schüler und aus Solidarität Großeltern.
Wenn Du bei einer Volksabstimmung Quoren setzt, zählst Du Enthaltungen als Gegenstimmen. Sie sind aber keine Gegenstimmen. Wer dagegen stimmt, stimmt mit Nein. Enthaltungen sind die Stimmen, die nicht abgegeben wurden, weil die Wahlberechtigten kein Interesse an der Entscheidung haben. Sie sind neutral geblieben und entsprechend zu werten.
Außerdem gehst Du völlig naiv davon aus, dass die Initiatoren, in diesem Fall die Neue Richtervereinigung und der Deutsche Richterbund, nicht versuchen würden, einen Abstimmungskampf zu betreiben und die Bürger über die Problematik aufzuklären. Dabei liegt das auf der Hand: Sie wollen erfolgreich sein und müssen dazu in die Öffentlichkeit gehen, Unterschriften sammeln, Pressemitteilungen herausgeben usw. Dasselbe werden natürlich die Gegner tun. Das Ganze dauert mehr als ein Jahr. Außerdem erhält jeder Wahlberechtigte vor der Abstimmung das sogenannte Abstimmungsheft, in dem die Pro- und Contraseiten ihre Argumente aufführen. Danach ist keiner mehr ungenügend informiert!
Bzgl. der e-mail, habe ich wohl überlesen, kein Beinbruch. Aber was hats bewirkt? Wegen dieses Schreibens wurde alles geändert? Kann ich mir nun nicht vorstellen, kläre mich mal auf.Es ist nicht geändert worden. Aber ich war nicht der einzige, der eine Stellungnahme abgegeben hat. Wir haben in Schleswig-Holstein auch einen sehr regen Datenschutzbeauftragten, der wohl mehr Ausschlag gegeben hat: seine Pressemitteilung (https://www.datenschutzzentrum.de/presse/20060529-ifg.htm)
Kann man davon ausgehen, dass Bundesrecht vor Landesrecht geht? Art. 31 GG (auch durch Art. 72 GG nicht ausgehebelt). Sollte also ein Land irgendetwas beschließen (durch VA), was mit dem Bundesrecht nicht vereinbar ist, dann wird alles wieder auf den vorigen Stand gesetzt.Deshalb sind auf Länderebene ja auch nur Volksentscheide in Landesangelegenheiten möglich. Das wissen aber auch die Initiatoren. Niemand würde in einem Bundesland eine Volksinitiative zu einem Bundesrecht in Angriff nehmen.
Sicherlich ist der VA nicht mein Lebensinhalt, ich habe ihn nicht studiert und werde es auch nicht machen. Ich habe mich damit beschäftigt und war - gleich dir - ein begeisteter Anhänger und Verfechter derselben, bin jedoch (auch durch veritas und dafür an den noch vielen Dank) zu dem Entschluss gekommen, dass VAs nicht nötig sind. Wenn eine VA über eine VA kommt werde ich meine Stimme auch abgeben und zwar dagegen. Ich werde mit Sicherheit die Menschen auch im Vorfeld aufklären wo die Gefahren liegen.Ich glaube kaum, dass Du mir argumentativ gewachsen wärest. Deine Bedenken gegen einen Volksentscheid sind unsachlich, allein schon weil Dir die wesentlichen demokratischen Prinzipien fremd sind. Du stellst beispielsweise die Gleichheit der Stimmen in Frage, ohne es zu bemerken.
Frage mal worüber die meisten Bürger eine VA wollen und dann erkläre ihnen, dass man darüber niemals eine VA machen wird können.Da gibt es gegenwärtig ein gutes Beispiel. Die meisten Bürger befürworten einen Volksentscheid zur EU-Verfassung. Ob es einen geben wird/kann, wird das Bundesverfassungsgericht in den nächsten Tagen entscheiden.
Nissen
Es wird niemals eine VA über die EU-Verfassung geben können, aber ok warten wir es ab.
Ich zähle Stimmenthaltungen überhaupt nicht, weil sie nicht zählen. Was ist das denn für ein Rechenexempel? Es gibt nur ein Ja oder Nein alles andere ist unwichtig. Jede Enthaltung ist ein Ja für Unsinn. Manchmal muss man die Menschen vor sich selber schützen.
Klares NEIN zu VA + VE.
Italien ist eines der korruptesten Länder überhaupt. Sicher greift die Justiz da durch, aber mit welchen Ergebnissen?
Letztendlich muss ich mich bei dir bedanken. Gerade diese Diskussion führt mir immer mehr vor Augen, dass wir auf VA/VE gut verzichten können. Zu viele Unwägbarkeiten.
Nissen76
22.06.2009, 10:40
Nissen
Es wird niemals eine VA über die EU-Verfassung geben können, aber ok warten wir es ab.Das Grundgesetz sieht für eine neue Verfassung eine Abstimmung vor. Nun kommt es darauf an, inwiefern das Bundesverfassungsgericht den Vertrag von Lissabon, der vorher noch EU-Verfassung hieß, als Verfassung betrachtet und eine Abstimmung für notwendig hält. Möglicherweise wird es auch nur ein Abstimmung empfehlen.
Ich zähle Stimmenthaltungen überhaupt nicht, weil sie nicht zählen. Was ist das denn für ein Rechenexempel? Es gibt nur ein Ja oder Nein alles andere ist unwichtig. Jede Enthaltung ist ein Ja für Unsinn. Manchmal muss man die Menschen vor sich selber schützen. Dadurch, dass Du Quoren setzt, zählst Du aber Enthaltungen als Gegenstimmen. Es würde zum sogenannten unechten Scheitern kommen: Obwohl die Mehrheit dafür ist, ist der Volksentscheid gescheitert, weil die notwendige Wahlbeteiligung nicht erreicht wurde. Es setzt keine allzu großen Kenntnisse in Logik und Politik voraus, um zu erkennen, dass das aus bürgerrechtlicher Sicht ausgesprochen fragwürdig ist.
Italien ist eines der korruptesten Länder überhaupt. Sicher greift die Justiz da durch, aber mit welchen Ergebnissen?Stimmt nicht: Korruptionsindex von Transparency International (http://www.transparency.de/Tabellarisches-Ranking.1237.0.html)
Letztendlich muss ich mich bei dir bedanken. Gerade diese Diskussion führt mir immer mehr vor Augen, dass wir auf VA/VE gut verzichten können. Zu viele Unwägbarkeiten.Du hast nur immer noch nicht verdeutlicht, welche Unwägbarkeiten es gibt. Vielleicht solltest Du das allmählich mal tun!:rolleyes:
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, gerade so wie ich in der mir eigenen Naivität es vermutet habe :]
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-072.html
maxikatze
04.07.2009, 18:50
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, gerade so wie ich in der mir eigenen Naivität es vermutet habe :]
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-072.html
Hi Batumi :) ,
die Entscheidung ist sehr begrüssenswert. Habe das vor einigen Tagen freudig zur Kenntnis genommen. Auch die Kläger Gauweiler, Gysi usw sind mit dem Urteil zufrieden. :]
:prost:
Hi Batumi :) ,
die Entscheidung ist sehr begrüssenswert. Habe das vor einigen Tagen freudig zur Kenntnis genommen. Auch die Kläger Gauweiler, Gysi usw sind mit dem Urteil zufrieden. :]
:prost:
Ist sie nicht. Aber es wäre reichlich unverschämt von den Couchpotatoes von den Verfassungsrichtern zu verlangen sich allein gegen alle zu stemmen. Mehr als das Schlimmste verhindern konnten sie nicht, allerdings haben sie das mit einiger juristischer Perfidie getan was unsere Berliner Europajubelschranzen noch nicht wirklich verstanden haben.
Ich räume ein, ich auch nicht. Es sind engbeschriebene 187 Seiten.
maxikatze
04.07.2009, 19:28
Die von mir genannten Kläger waren sichtlich zufrieden.
Zu den Europajubelschranzen gehöre ich ganz bestimmt nicht. Finde das Urteil in sofern positiv, dass EU - Kompetenzen nicht überschritten werden dürfen, sondern unserem Parlament die Rechte einräumt, die eigentlich selbstverständlich sind.
Die von mir genannten Kläger waren sichtlich zufrieden.
Zu den Europajubelschranzen gehöre ich ganz bestimmt nicht. Finde das Urteil in sofern positiv, dass EU - Kompetenzen nicht überschritten werden dürfen, sondern unserem Parlament die Rechte einräumt, die eigentlich selbstverständlich sind.
Ja klar - jeder, der vom BVerfG den kleinen Finger gereicht bekommt, stellt sich öffentlich als grosser Prozessgewinner dar, besonders Politiker wie Gysi und Gauweiler.
Hier ein paar Anmerkungen eines Nichtpolitikers:
Nachtwächter über den Nachtwächterstaat (http://www.nachdenkseiten.de/?p=4032)
allerdings haben sie das mit einiger juristischer Perfidie getan was unsere Berliner Europajubelschranzen noch nicht wirklich verstanden haben.
Ich räume ein, ich auch nicht. Es sind engbeschriebene 187 Seiten.
Die Jubelschranzen wissen noch nicht einmal, was in dem Vertrag steht, geschweige den in dem Urteil dazu.
Mit denen muss sich wirklich kein Teilnehmer dieses threads auf eine Stufe stellen.
maxikatze
04.07.2009, 19:52
Ja klar - jeder, der vom BVerfG den kleinen Finger gereicht bekommt, stellt sich öffentlich als grosser Prozessgewinner dar, besonders Politiker wie Gysi und Gauweiler.
Hier ein paar Anmerkungen eines Nichtpolitikers:
Nachtwächter über den Nachtwächterstaat (http://www.nachdenkseiten.de/?p=4032)
Wenn sie das Urteil für inakzeptabel hielten, hätten sie das zum Ausdruck gebracht. So sehr verbiegt sich keiner von beiden, dass er vor der Kamera das Gegenteil sagt, was er denkt.
maxikatze
04.07.2009, 20:00
Noch etwas: Gauweiler und Gysi haben untereinander sicherlich politisch unterschiedliche Meinungen. Beide haben aber den Mut auch mal gegen den Strom zu schwimmen auch wenn sie von den Etablierten Prügel beziehen.
maxikatze
04.07.2009, 20:02
Die Jubelschranzen wissen noch nicht einmal, was in dem Vertrag steht, geschweige den in dem Urteil dazu.
Mit denen muss sich wirklich kein Teilnehmer dieses threads auf eine Stufe stellen.
Wen genau meinst du mit Jubelschranzen ?
Nissen76
04.07.2009, 20:06
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, gerade so wie ich in der mir eigenen Naivität es vermutet habe :]
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-072.html
Der für uns wichtige Teil des Urteils steht in Absatz 270:
In einer Demokratie muss das Volk Regierung und Gesetzgebung in freier und gleicher Wahl bestimmen können. Dieser Kernbestand kann ergänzt sein durch plebiszitäre Abstimmungen in Sachfragen, die auch in Deutschland durch Änderung des Grundgesetzes ermöglicht werden könnten. Im Zentrum politischer Machtbildung und Machtbehauptung steht in der Demokratie die Entscheidung des Volkes: Jede demokratische Regierung kennt die Furcht vor dem Machtverlust durch Abwahl. Das Bundesverfassungsgericht hat Demokratie in seinem Urteil zum Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands im Jahr 1956 als den verfahrensrechtlich geregelten „Kampf um die politische Macht“ beschrieben, der um die Erringung der Mehrheit geführt wird. Es gehe dabei um den Willen der tatsächlichen Mehrheit des Volkes, der in sorgfältig geregelten Verfahren ermittelt werde und dem eine freie Diskussion vorausgehe. Dass die Mehrheit „immer wechseln kann“, dass ein Mehrparteiensystem und das Recht „auf organisierte politische Opposition“ bestehen, wurde als konstitutiv für die demokratische Organisation von Staatsgewalt angesehen (vgl. BVerfGE 5, 85 <198 f.>). Das bedeutet, der Senat hält die Einführung von Volksentscheiden für möglich, aber einfache Bundesgesetze dafür für unzureichend. Wenn Volksentscheide auf Bundesebene eingeführt werden, ist dies nur über eine Grundgesetzänderung möglich.
Somit wäre die Frage, ob es das Grundgesetz Volksentscheide zulässt, und ob dafür ein Bundesgesetz ausreichen würde, geklärt.
Wen genau meinst du mit Jubelschranzen ?
Steht doch in dem Zitat: "Berliner Europajubelschranzen".
Ausserdem habe ich geschrieben, dass sich kein Teilnehmer dieses threads mit denen auf eine Stufe stellen muss. :rolleyes:
Nissen76
04.07.2009, 20:08
Wenn sie das Urteil für inakzeptabel hielten, hätten sie das zum Ausdruck gebracht. So sehr verbiegt sich keiner von beiden, dass er vor der Kamera das Gegenteil sagt, was er denkt.Und weshalb sollten Sie auch? Einen Grund dafür hätten sie nicht.
maxikatze
04.07.2009, 20:26
Steht doch in dem Zitat: "Berliner Europajubelschranzen".
Ausserdem habe ich geschrieben, dass sich kein Teilnehmer dieses threads mit denen auf eine Stufe stellen muss. :rolleyes:
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:hide:
Nissen76
04.07.2009, 23:55
Naja, um noch mal zur Debatte zurückzukommen: Das Bundesverfassungsgerichtsurteil hat Mehr Demokratie darin bestätigt, dass Volksentscheide nicht dem Grundgesetz widersprechen und zur Einführung eine Änderung des Grundgesetzes notwendig ist.
Nissen . . . du bist niedlich. :]
Steht doch in dem Zitat: "Berliner Europajubelschranzen".
Ausserdem habe ich geschrieben, dass sich kein Teilnehmer dieses threads mit denen auf eine Stufe stellen muss. :rolleyes:
... und fast keine Teilnehmerin...
Ausnahmen bestätigen die Regel.
Nissen . . . du bist niedlich. :]Ja, ist er!
Nissen76
06.07.2009, 21:54
Aber ich stehe nur auf intelligente Frauen - wobei ich bei gutaussehenden Frauen auch gerne mal ein Auge zudrücke.
Die Vereine Mehr Demokratie (http://www.Mehr-Demokratie.de) und Omnibus für direkte Demokratie (http://www.omnibus.org) bemühen sich in ihrer diesjährigen Kampagne darum, die Einführung eines bundesweiten Volksentscheids zum Wahlkampfthema zu machen:
http://www.Volksentscheid.de
Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr,- als daß.............
Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr,- als daß.............
Benutzen unsere braunen Freunde alle aufgrund bestimmter Behinderungen die Windows Eingabehilfen?
Benutzen unsere braunen Freunde alle aufgrund bestimmter Behinderungen die Windows Eingabehilfen?
Nur für den, sicherlich nicht wahrscheinlichen, Fall ,-
daß Du mir die Farbe braun zuordnen möchtest,-
ich persönlich finde mich eher rechts der demokratischen Mitte,-
aber noch im demokratischem Spektrum, wieder....
...und die Farbe braun mag ich garnicht............
Aber ich stehe nur auf intelligente Frauen - wobei ich bei gutaussehenden Frauen auch gerne mal ein Auge zudrücke.
Nissen
Runter von den Frauen, ich bin überzeugt nicht jede hat es gern, wenn du auf ihr herumstehst. Da gibt es gewiss andere Dinge die man . . . nun ja ich möchte nicht ins Detail gehen :cool2:
Halte dich an Veritas, scheint so, als ob es ein Mädchen geworden ist :hihi: auf ihr kannste von mir aus auch rumstehen, das juckt mich wenig. :rolleyes:
Naja, um noch mal zur Debatte zurückzukommen: Das Bundesverfassungsgerichtsurteil hat Mehr Demokratie darin bestätigt, dass Volksentscheide nicht dem Grundgesetz widersprechen und zur Einführung eine Änderung des Grundgesetzes notwendig ist.
Es ist immer wieder amüsant zu sehen, wie aus einer Niederlage ein Sieg geklöppelt wird.
Das ist doch alles ein ziemlicher Streit um des Kaisers Bart. Volksentscheide sind im Grundgesetz ausdrücklich vorgesehen (20 (2): "Wahlen und Abstimmungen"), für bestimmte Situationen sogar vorgeschrieben (Neugliederung des Bundesgebietes, Artikel 29). In der Gesetzgebung des Bundes gibt es dieses Instrument allerdings nicht.
Alle Landesverfassungen dagegen haben plebiszitäre Instruments in irgendeiner Form, die somit in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz sind. Nur habe ich nicht den Eindruck, dass sich die Leute sonderlich dafür interessieren, wenn es wirklich mal drauf ankommt. Wir hatten hier in Berlin in der letzten Zeit zwei Volksentscheide, und beide sind in die Binsen gegangen, weil die Beteiligung miserabel war. Es sieht nicht so aus, als würde das Volk hier ein gravierendes Demokratiedefizit sehen.
Eigentlich finde ich diese Verteilung ganz vernünftig. Volksbefragungen und -entscheide eignen sich besser für Dinge, die sich auf kommunaler oder zumindest Landesebene abspielen. Wie wollte man die Sachverhalte, die das BVerfG auf 180 Seiten im Lissabon-Urteil abgehandelt hat, in eine Frage zwängen, die auf einen Abstimmungszettel passt? Und hätte man im Winter 1948/49 eine Volksabstimmung über die Deutsche Mark abgehalten, hätte es eine große Mehrheit dagegen gegeben. (Gruß an alle Euro-Ablehner.)
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