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Vollständige Version anzeigen : Sind die beiden Parteien CDU und FDP verfassungsfeindlichung?



Dubidomo
16.05.2009, 00:36
Es geht um das BT-Wahlgesetz von 1993.

1. Im § 6 wird das gesetzlich garantierte Wahlrecht des Wählers aus § 4 wieder aufgehoben! Ein Teil der Wähler wird vom Recht der Mitbestimmung über die Zusammensetzung des BT ausgeschlossen. § 107a Wahlfälschung!

2. Der Wähler hat am Wahltag im Wahllokal nicht die Möglichkeit seine Listenwahlmöglichkeiten dahingehend zu überprüfen, ob die Partei seiner Wahl auf der Liste nur von ihm erwünschte Personen zur Wahl stellt. Viele Wähler sind zudem auch im Vorfeld der Wahl nicht in der Lage wegen mangelhafter Kenntnisse über die Wege zur Beschaffung von Informationen sich kundig zu machen, wer sich auf den Listen zur Wahl stellt.
§ 108a Wählertäuschung und Wahlbehinderung!

3. Ist das Wahlgesetz von 1993 überhaupt gültig, da es ohne 2/3-Mehrheit nur von FDP und CDU/CSU beschlossen wurde?
Damit wäre die Entmachtung des Souveräns zu Gunsten der Macht der Parteien Fakt. Das ergibt sich aus der Art der Stimmenauszählung und der Festlegung der Zusammensetzung des BT. § 107a Wahlfälschung!

4. Das heißt dann auch, dass alle Wahlen ab 1994 nicht rechtmässig, also illegal waren, was die Wahlergebnisse und die Zusammensetzung des Bundestages betrifft.

5. Das heißt auch, dass Frau Ypsilanti die erste Hessenwahl gewonnen hatte, sofern in Hessen das fehlerhafte BT-Wahlgesetz bei der Auszählung der Stimmen angewandt wurde.

Ich bin der Meinung, dass Wahlmanipulation in so großem Stil das Verbot und das generelle Aus der betreffenden Parteien nach sich ziehen muss. Wir Wähler müssen nicht die Hampels solcher Parteien und ihrer Gladiatoren sein.

arnd
16.05.2009, 00:39
Es geht um das BT-Wahlgesetz von 1993.

1. Im § 6 wird das gesetzlich garantierte Wahlrecht des Wählers aus § 4 wieder aufgehoben! Ein Teil der Wähler wird vom Recht der Mitbestimmung über die Zusammensetzung des BT ausgeschlossen. § 107a Wahlfälschung!

2. Der Wähler hat am Wahltag im Wahllokal nicht die Möglichkeit seine Listenwahlmöglichkeiten dahingehend zu überprüfen, ob die Partei seiner Wahl auf der Liste nur von ihm erwünschte Personen zur Wahl stellt. Viele Wähler sind zudem auch im Vorfeld der Wahl nicht in der Lage wegen mangelhafter Kenntnisse über die Wege zur Beschaffung von Informationen sich kundig zu machen, wer sich auf den Listen zur Wahl stellt.
§ 108a Wählertäuschung und Wahlbehinderung!

3. Ist das Wahlgesetz von 1993 überhaupt gültig, da es ohne 2/3-Mehrheit nur von FDP und CDU/CSU beschlossen wurde?
Damit wäre die Entmachtung des Souveräns zu Gunsten der Macht der Parteien Fakt. Das ergibt sich aus der Art der Stimmenauszählung und der Festlegung der Zusammensetzung des BT. § 107a Wahlfälschung!

4. Das heißt dann auch, dass alle Wahlen ab 1994 nicht rechtmässig, also illegal waren, was die Wahlergebnisse und die Zusammensetzung des Bundestages betrifft.

5. Das heißt auch, dass Frau Ypsilanti die erste Hessenwahl gewonnen hatte, sofern in Hessen das fehlerhafte BT-Wahlgesetz bei der Auszählung der Stimmen angewandt wurde.

Ich bin der Meinung, dass Wahlmanipulation in so großem Stil das Verbot und das generelle Aus der betreffenden Parteien nach sich ziehen muss. Wir Wähler müssen nicht die Hampels solcher Parteien und ihrer Gladiatoren sein.

du kannst ja eine kleine Partei wählen ,oder eine eigene gründen

Wo ist dein Problem?

Dubidomo
16.05.2009, 00:50
Wo ist dein Problem?

Das Wahlgesetz!

-jmw-
16.05.2009, 08:59
Es geht um das BT-Wahlgesetz von 1993.

1. Im § 6 wird das gesetzlich garantierte Wahlrecht des Wählers aus § 4 wieder aufgehoben! Ein Teil der Wähler wird vom Recht der Mitbestimmung über die Zusammensetzung des BT ausgeschlossen. § 107a Wahlfälschung!
Könnte man nicht sagen, dass §6 nur §4 in einem Punkt konkretisiert?


2. Der Wähler hat am Wahltag im Wahllokal nicht die Möglichkeit seine Listenwahlmöglichkeiten dahingehend zu überprüfen, ob die Partei seiner Wahl auf der Liste nur von ihm erwünschte Personen zur Wahl stellt.
Eine Täuschung liegt nicht vor, da es ja vordem bekannt ist, dass das so ist.


Viele Wähler sind zudem auch im Vorfeld der Wahl nicht in der Lage wegen mangelhafter Kenntnisse über die Wege zur Beschaffung von Informationen sich kundig zu machen, wer sich auf den Listen zur Wahl stellt.
Es liegt in der Verantwortung des sog. oder auch "mündigen Bürgers", derartiges selber zu leisten.


3. Ist das Wahlgesetz von 1993 überhaupt gültig, da es ohne 2/3-Mehrheit nur von FDP und CDU/CSU beschlossen wurde?
Ja, denn zur Verabschiedung eines einfachen Gesetzes genügt eine einfache Mehrheit.

Dubidomo
16.05.2009, 12:15
Könnte man nicht sagen, dass §6 nur §4 in einem Punkt konkretisiert?


Eine Täuschung liegt nicht vor, da es ja vordem bekannt ist, dass das so ist.


Es liegt in der Verantwortung des sog. oder auch "mündigen Bürgers", derartiges selber zu leisten.


Ja, denn zur Verabschiedung eines einfachen Gesetzes genügt eine einfache Mehrheit.

Was darf man von so einem Antidemokraten wie dir auch anderes an Kommentar erwarten?

-jmw-
16.05.2009, 12:23
Rumnölerei könnte kommen, Themenfremdes und vielerlei mehr.

Aber so bin ich halt nicht. :)

Dubidomo
16.05.2009, 13:21
Aber so bin ich halt nicht. :)

Aber bestimmt so, wie du dich in deinem Avatar über den grünen Klee lobst. Wer als Erwachsener das noch nötig hat..., der hats nötig!

malnachdenken
16.05.2009, 13:59
Sind die beiden Parteien CDU und FDP verfassungsfeindlichung?

Willst Du Frank3 in punkto Legasthenie Konkurrenz machen?


Ansonsten zum Thema: jeder Bürger kann sich frei darüber informieren, wer in die Listen kommt und wie sie da rein kommen.

Wer die Kandidaten in den Listen nicht mag, ist nicht gezwungen diese Listen zu wählen.

Also wo ist das Problem?

klartext
16.05.2009, 14:14
Aber bestimmt so, wie du dich in deinem Avatar über den grünen Klee lobst. Wer als Erwachsener das noch nötig hat..., der hats nötig!

Wenn du genügend Anhänger hast, kannst du selbst wie jeder andere Bürger auch auf die Wahlliste gesetzt werden, ganz ohne jede Partei.
Insofern hat jeder Bürger Einfluss auf die Wahllisten.

Dubidomo
16.05.2009, 14:30
Sind die beiden Parteien CDU und FDP verfassungsfeindlichung?

Willst Du Frank3 in punkto Legasthenie Konkurrenz machen?


Ansonsten zum Thema: jeder Bürger kann sich frei darüber informieren, wer in die Listen kommt und wie sie da rein kommen.

Wer die Kandidaten in den Listen nicht mag, ist nicht gezwungen diese Listen zu wählen.

Also wo ist das Problem?

Wo ist denn dein Problem ? Magst du es nicht, wenn auch die uninformierten Wähler ihre Interessen durchsetzen dürfen? Was stört dich Oberdemokraten daran?

Dubidomo
16.05.2009, 14:31
Wenn du genügend Anhänger hast, kannst du selbst wie jeder andere Bürger auch auf die Wahlliste gesetzt werden, ganz ohne jede Partei.
Insofern hat jeder Bürger Einfluss auf die Wahllisten.

Nicht verstanden, worum es mir geht? Dann schlaf weiter!

malnachdenken
16.05.2009, 14:39
Wo ist denn dein Problem ? Magst du es nicht, wenn auch die uninformierten Wähler ihre Interessen durchsetzen dürfen? Was stört dich Oberdemokraten daran?

Da Deine Antworten in diesem Strang überwiegend pöbelhafter Natur sind, scheinst Du an einer Diskussion kein Interesse zu haben.

Ich weiß auch nicht, was Deine o.g. Frage jetzt genau soll.

Ich habe darauf hingewiesen, daß jeder Bürger sich frei darüber informieren kann, wer in den Listen vertreten ist und wie er da reingewählt wurde.

Welche Interessen haben denn uninteressierte Wähler beim Thema Parteilisten? Erzähl doch mal genauer, was Du damit meinst.

Don
16.05.2009, 14:50
2. Der Wähler hat am Wahltag im Wahllokal nicht die Möglichkeit seine Listenwahlmöglichkeiten dahingehend zu überprüfen, ob die Partei seiner Wahl auf der Liste nur von ihm erwünschte Personen zur Wahl stellt.

Was auch nur dann möglich wäre, wenn ebensoviele Parteien zur Wahl stünden wie Wahlberechtigte stimmberechtigt sind.
Um nur die Absurdität dieses einen Punktes herauszustellen der jede weitere Diskusion mit dem Fadenersteller als sinnlos erscheinen läßt.

Dubidomo
16.05.2009, 15:44
Da Deine Antworten in diesem Strang überwiegend pöbelhafter Natur sind, scheinst Du an einer Diskussion kein Interesse zu haben.

Ich weiß auch nicht, was Deine o.g. Frage jetzt genau soll.

Ich habe darauf hingewiesen, daß jeder Bürger sich frei darüber informieren kann, wer in den Listen vertreten ist und wie er da reingewählt wurde.

Welche Interessen haben denn uninteressierte Wähler beim Thema Parteilisten? Erzähl doch mal genauer, was Du damit meinst.

Wer hier pöbelt, bist du. Und so hast du auch kein wirkliches Interesse an meinen Ausführungen.

Dubidomo
16.05.2009, 15:47
Was auch nur dann möglich wäre, wenn ebensoviele Parteien zur Wahl stünden wie Wahlberechtigte stimmberechtigt sind.
Um nur die Absurdität dieses einen Punktes herauszustellen der jede weitere Diskusion mit dem Fadenersteller als sinnlos erscheinen läßt.

Nix verstanden! Warum auch?
Deine Idee ist wahrhaft absurd. Da haste zufällig Recht.

-jmw-
16.05.2009, 17:01
Aber bestimmt so, wie du dich in deinem Avatar über den grünen Klee lobst. Wer als Erwachsener das noch nötig hat..., der hats nötig!
Deine Deutung ist interessant, aber falsch.

Frank3
16.05.2009, 18:13
Ich habe darauf hingewiesen, daß jeder Bürger sich frei darüber informieren kann, wer in den Listen vertreten ist und wie er da reingewählt wurde.


Wie Merkel und WARUM , das wurde was sie jetzt ist , wissen NICHT MAL Parteimitglieder der CDU .
SIE wissen auch NICHT wer die Macht ist die Merkel auf Parteiliste brachte und lenkt .
DU solltest es WIRKLICH mal mit malnachdenken versuchen um zu verstehen zu lernen das DIE MACHT NICHTS dem ZUFALL überläst .
NICHTS ist der DEMOKRATIE ÜBERLASSEN .
NUR GEWOLLTES , von wem , wird zum Thema gemacht selbst wenn es erkennbarer Betrug ist wird die Masse für DUMM genug gehalten um es zu fressen .
GOTT

Biskra
16.05.2009, 18:43
5. Das heißt auch, dass Frau Ypsilanti die erste Hessenwahl gewonnen hatte, sofern in Hessen das fehlerhafte BT-Wahlgesetz bei der Auszählung der Stimmen angewandt wurde.

Das Bundeswahlgesetz gilt nicht für Landtagswahlen. :)) :rolleyes:

Dubidomo
16.05.2009, 20:27
Ich habe darauf hingewiesen, daß jeder Bürger sich frei darüber informieren kann, wer in den Listen vertreten ist...


Nur dieser Teil (fett) ist für den Wähler bei der Wahl von Belang. Das muss er wissen um entscheiden zu können, ob er lieber die eine oder die andere Partei-Liste wählen will.

Um das zu gewährleisten muss der Wahlleiter Hilfestellung leisten und im Wahllokal die Listen aushängen lassen. Der Wahlleiter ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl, nicht der Bürger. So hat er zu garantieren und sicher zu stellen, dass der Wähler weiß, wen er da wählt, wenn er eine bestimmte Liste ankreuzt.
Wenn das nicht geschieht, hat er zumindest den Wähler mittels der Wahlbenachrichtigung darüber zu informieren, dass der sich über die Listen Kenntnis zu verschaffen hat und wo er das tun kann.

Dubidomo
16.05.2009, 20:30
Das Bundeswahlgesetz gilt nicht für Landtagswahlen. :)) :rolleyes:

Jetzt weiß ich endlich, was Sache ist. Danke.
Es soll jedoch Länder geben, die das BT-Wahlgesetz 1:1 übernommen haben.

Dubidomo
16.05.2009, 22:50
Was ist der Hintergrund meiner Ablehunug des Wahlgesetzes von 1993?

Die Zweitstimmenkampagne speziell der FDP macht Sinn, wenn man weiß, was in § 4 und § 6 des Bundestagswahlgesetzes steht. Das ist übelstes Austricksen und belügen des Wählers. Das ist das, was man als verfassungsfeindliche Umtriebe bezeichnen muss und zwar durch den Fakt der Ausbootung eines Teils der Wähler. Nur jene Wähler bestimmen über die Sitzverteilung des BT, die einen Kandidaten mittels ihrer Zweitstimme gewählt haben. Den Wählern, die mit der Erststimme ihren Abgeordneten gewählt haben, wird das Recht über die Sitzverteilung des BT zu bestimmen im § 6 entzogen. Damit wird der Erststimmenwähler um einen Teil seines Wahlrechtes gebracht: Sie dürfen nicht mitbestimmen bei Sitzverteilung des BT. Das dürfen nur Wähler der kleinen Parteien, die keine Direktmandate ergattern konnten.

Daher gilt:
1. Werden die in § 4 garantierten 2 Stimmen einem Teil der Wähler in § 6 auf kaltem Wege entzogen.
2. Werden die erfolgreichen Erststimmenwähler um ihre Mitbestimmung bei der Sitzverteilung des BT gebracht.
3. Das Verhältniswahlrecht wird einseitig bevorzugt. Das weiß die Mehrheit der Wähler nicht. Sie geht von einer 1:1 Verteilung der Stimmen aus. Mit der Erst-Stimme, so glauben sie, wählt man die eine Hälfte des BT, mit der Zweitstimme die andere Hälfte. Dass der Wähler das glaubt, wird durch das Stimmensplitting belegt, da sonst die Wähler ihre Stimmen nicht splitten würden, wenn sie das Wahlrecht ausreichend kennen würden. So würden die Wähler der CDU/CSU der CDU/CSU lieber zur absoluten Mehrheit verhelfen statt die FDP mit ins Boot zu lassen. Durch das Splitten hat sich die CDU schon mehrmals um die absolute Mehrheit gebracht. So eine clevere Partei ist das! Die Wählertäuschung, die sich durch das Splitten offenbart, ist der eigentliche dicke Hund. Sue ust nict nur unzulässig sondern auch strafbar. Das beweist einmal mehr, dass der Wähler mit dem aktuellen Wahlrecht manipuliert wird und nicht das wählt, was er bei Kenntnis der Tricks des Wahlrechts wählen würde. Das ist dann gekonnte Wahlfälschung mittels eines ungaren und unsauberen Wahlrechts.

Das aktuelle BT-.Wahlrecht begünstigt eindeutig das Verhältniswahlrecht, das schon die Weimarer Republik ruinierte und das Dritte Reich herbeiführte, weil durch die Zersplitterung der Parteienlandschaft stabile und dauerhafte Regierungen und Regierungsprogramme unmöglich wurden. Das führte dazu, dass immer mehr Probleme ungelöst aufgeschoben wurden, bis ein Wust an Problemen die totale Krise herbeiführte, die dann 1933 in einer Diktatur endete, weil die Demokratie ja unfähig war die wirtschaftlichen Probleme zu lösen.
Das Problem ist längst bekannt: Man verhindert eine funktionierende Demokratie mittels kontraproduktivem Wahlrecht - hier das Verhältniswahlrecht - und schon beginnt der Staat zu lahmen. Es verwundert daher, dass in Deutschland immer noch das Märchen verkündet wird: Das Verhältniswahlrecht sei das einzig gerechte Wahlrecht. Wozu soll ein gerechtes Wahlrecht denn gut sein, wenn es einzig darum geht den Willen der Mehrheit zu erfahren? Demokratie funktioniert nach dem Mehrheitsprinzip und nicht nach dem Verhältnisprinzip! Welches Wahlrecht das garantiert, ist in den USA und GB nach über 200 Jahren Probieren längst belegt worden. Nur wir Deutsche wollen solche belegten Erfahrungen immer noch nicht wahrhaben. Dort wendet man das relative Mehrheitswahlrecht an. Die Bevorzugung des Verhältniswahlrechtes ist auch Wählerbetrug, weil damit eine Einschränkung der Macht des Wählers erreicht wird.

Seit den Anfängen der alten BRD hatte sich auf Grund des 1:1 Zweistimmenwahlrechts die Parteienlandschaft kontinierlich verkleinert. Wer kennt noch BHE, DRP etc.. in den frühen fünfziger Jahren? Seit einiger Zeit jedoch vermehrt sich die Parteienlandschaft wieder. Die Zersplitterung der politischen Kräfte nimmt wieder zu, wie das am Beispiel Hessen zu beobachten war mit all den Folgen die eine politische Lähmung hervorruft und dringend zu lösende Problem auf die lange Bank schiebt.

Beim aktuellen BT-Wahlgesetz kommt es wegen der Bevorzugung des Verhältniswahlrechtes massenweise zu Überhangmandaten nicht wegen der Direktmandate, sondern weil Parteien ohne Direktmandate im besagten Wahlgesetz ein Ausgleich gegeben werden muss. Da aber die Direktmandate nicht vermehrt werden, gibt es daher ein Mehr von der Liste, also von Kandidaten, die keiner kennt und von denen man nicht mal weiß, ob sie überhaupt Bundesbürger sind und sich wählen lassen dürfen. Die Wahllisten für die Zweitstimme stellen allein die Parteien auf: Kein Wähler hat da was verloren. Die Listenkandidaten werden faktisch per Akklamation in den Bundestag gehievt. Niemand kennt sie außer den Machthabern in den Parteien. Nur die Direktkandidaten müssen sich namentlich und mit unbedecktem Gesicht dem Wähler zur Wahl stellen. Das Mehrheitswahlrecht verhundert eine Anonymisierung des gewählten Abgeordneten.


CDU/CSU und FDP sind wegen der Durchsetzung dieses manipulativen Wahlrechts vor dem Bundesgericht anzuklagen und, wenn sich der Fakt der Usurpation, also des durchgeführten Verfassungsbruches im besagten Ausmass bewahrheitet, als verfassungsfeindlich zu verbieten. Ihre Vor- und Hintermänner dürfen dann in der BRD und in der EU nie mehr das passive Wahlrecht noch irgendeine politische Tätigkeit ausüben.

Was sind dagegen die dummen Töne der NPD? Wird der Souverän dadurch in seiner Macht behindert? Wozu also dient das Getrommle gegen die NPD? Nichts als Ablenke von den viel gefährlicheren Umtrieben von Parteien wie der FDP und CDU/CSU. Die Agent Provokateurs in der NPD sprechen eine eindeutige Sprache.
Es kann sich jeder über meine Sorgen informieren, wenn er sich das Bundestagswahlgesetz vornimmt.

Was aber noch seltsamer ist, ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Verzerrung des Wahlergebnisses.
Wollen oder können die nicht merken, dass der § 6 die Erststimme zu Gunsten der Parteien ohne Direktmandate killt? Allen Wähler, die über die Erststimme schon zum Erfolg gekommen sind, wird die Zweitstimme aberkannt. Da aber nur die Zweitstimme über Sitzverteilung, also alle Sitze(!), des BT bestimmt, wird etwa die Hälfte der Wähler von der Sitzverteilung des BT ausgeschlossen. Gemäß § 4 ist das nicht nur ein Gesetzes- sondern ein schwerwiegender Verfassungsbruch! Siehe oben!
So eine einseitige Beschränkung des Wahlrechts ist ein Eingriff in die Rechte des Souveräns und daher als Usurpation einer oder mehrerer Parteien zu werten.

Wenn das nicht einmal das Bundesverfassungsgericht merkt,
kann sich der Wähler, also der Souverän, dann noch auf die Verfassungsinstitution Bundesverfassungsgericht verlassen?

Alle Staatsgewalt hat vom Souverän, dem Wähler, auszugehn!
GG Art. 20 Absatz 2!!!
Das hat das Bundesverfassungsgericht sicher zu stellen. Und was ist, wenn nicht...?

Und noch ein Kuriosum im besagten Wahlgesetz: Der Wahlleiter bestimmt, wer das Direktmandat erhält, nicht der Wähler! Wozu ist der Wähler dann überhaupt noch notwendig? Eine Nachwahl ist ja auch viel zu teuer! Was das wieder kosten würde? Das Los ziehen ist viel kostengünstiger.

-jmw-
17.05.2009, 08:47
Wozu soll ein gerechtes Wahlrecht denn gut sein, wenn es einzig darum geht den Willen der Mehrheit zu erfahren? Demokratie funktioniert nach dem Mehrheitsprinzip und nicht nach dem Verhältnisprinzip!
Das ist so nicht richtig.
Oder, besser: nicht zwingend richtig.

Natürlich kannst Du "Demokratie" so definieren.
Aber man muss es nicht.

Hilfreich wäre hier eine Beschäftigung mit der Demokratietheorie.
de.wiki gibt sicher einen Überblick, von dem aus man weitergehen würde können.

malnachdenken
17.05.2009, 12:04
Wer hier pöbelt, bist du. Und so hast du auch kein wirkliches Interesse an meinen Ausführungen.

Ich habe mich dich zu Deinen Ausführungen geäußert, andere User ebenfalls. Deine Antworten sind Pöbeleien und Du wirfst mir dann pöbelhaftes Verhalten vor? Was hast Du denn für ein Problem?

Du beantwortest nicht einmal meine Frage.

Dubidomo
17.05.2009, 15:34
Das ist so nicht richtig.
Oder, besser: nicht zwingend richtig.

Natürlich kannst Du "Demokratie" so definieren.
Aber man muss es nicht.

Hilfreich wäre hier eine Beschäftigung mit der Demokratietheorie.
de.wiki gibt sicher einen Überblick, von dem aus man weitergehen würde können.

Das ist so vollkommen richtig. Wenn du unter Zielkonflikten leidest, dann klär die erst mal ab und dann komm wieder!

Zur Info: Aktueller Stand der Politikwissenschaft in: Mensch und Politik SI, Schroedel-Verlag 2007, Seite 138.

Dubidomo
17.05.2009, 15:37
Ich habe mich dich zu Deinen Ausführungen geäußert, andere User ebenfalls. Deine Antworten sind Pöbeleien und Du wirfst mir dann pöbelhaftes Verhalten vor? Was hast Du denn für ein Problem?

Passt dir was nicht ins Gemüssebeet?



Du beantwortest nicht einmal meine Frage.

Welche, armes Jungchen?

malnachdenken
17.05.2009, 16:53
Welche, armes Jungchen?

Lese Bietrag 12, dann siehst Du die Frage. Kleiner Tip: am Ende der Frage findest Du dieses Zeichen: "?"

Dubidomo
17.05.2009, 17:24
Lese Bietrag 12, dann siehst Du die Frage. Kleiner Tip: am Ende der Frage findest Du dieses Zeichen: "?"

Hab ich längst erledigt! #19 und #21!

-jmw-
17.05.2009, 17:37
Das ist so vollkommen richtig. Wenn du unter Zielkonflikten leidest, dann klär die erst mal ab und dann komm wieder!

Zur Info: Aktueller Stand der Politikwissenschaft in: Mensch und Politik SI, Schroedel-Verlag 2007, Seite 138.
Werde ich mir morgen anschauen.