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Vollständige Version anzeigen : Grundgesetz-Artikel 139



Sprecher
15.05.2009, 12:57
Art.139 GG

XI. (Übergangs- und Schlussbestimmungen)

Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.



Eure Meinung?

jak_22
15.05.2009, 13:01
Es ist nicht meine Art, Fragen unhöflicherweise mit
Gegenfragen zu beantworten, aber:

Hast Du diese "Bestimmungen" schon mal
irgendwo im Wortlaut gefunden?

Odin
15.05.2009, 13:42
Hier mal ein paranoider Artikel von der Gegenseite:

http://www.freitag.de/2005/05/05050301.php

jak_22
15.05.2009, 13:47
Hier mal ein paranoider Artikel von der Gegenseite:

http://www.freitag.de/2005/05/05050301.php

Auch wenn der Artikelschreiberling das anders sieht: Die
Argumentation von Herzog ist logisch und nachvollziehbar.

Ich gebe die Suche nach den benannten "Bestimmungen"
erstmal auf - vielleicht hat jemand anders mehr Glück?

Odin
15.05.2009, 13:54
Und noch einer:

http://www.friedensinitiative-bruchsal.de/artikel/2005/20050127_artikel_139.shtml

Und da: http://akj.rewi.hu-berlin.de/zeitung/05-1/139.htm

"Obsolet" gewordene Artikel und Paragraphen sind immer eine sehr merkwürdige Sache, irgendwie steht eine Löschung nie auf der "Tagesordnung".

borisbaran
15.05.2009, 15:24
Art.139 GG

XI. (Übergangs- und Schlussbestimmungen)

Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.



Eure Meinung?
Kalter Kaffee aus den paar Nachkriegsjahren.

Und noch einer:

http://www.friedensinitiative-bruchsal.de/artikel/2005/20050127_artikel_139.shtml

Und da: http://akj.rewi.hu-berlin.de/zeitung/05-1/139.htm

"Obsolet" gewordene Artikel und Paragraphen sind immer eine sehr merkwürdige Sache, irgendwie steht eine Löschung nie auf der "Tagesordnung".
Weil sie niemanden interessieren, da sie nciht wirksam sind.

GG146
15.05.2009, 17:24
Wo kein Kläger, da kein Richter.

Wenn niemand in Deutschland sich - etwa bei einem neuen Versuch eines NPD - Verbotes - auf den Artikel 139 stützt, dann kann das BVerfG sich auch nicht dazu verhalten.

Übrigens müsste man sich in dem Zusammenhang erst einmal die Entnazifizierungsgesetze der Allierten ganz genau ansehen. Wenn da etwas drinsteht, das mit den in Artikel 79 Absatz 3 genannten Verfassungspostulaten ("ewiges Grundrecht") nicht in Übereinstimmung zu bringen ist, ist der Artikel 139 selbst verfassungswidrig, sowas gibt`s. Nennt sich "verfassungsimmanente Verfassungswidrigkeit".

Nationalix
15.05.2009, 19:40
Hier ein Zitat der Juristen Sylvia Stolz aus ihrem Antrag zur Einstellung des Verfahrens gegen Ernst Zündel:


Artikel 139 GG verlautbart den als „Befreiungsgesetz“ fehlbezeichneten Siegerwillen. Danach werden die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen „Rechtsvorschriften“ von den Bestimmungen des Grundgesetzes nicht berührt, d.h. sie gehen allen Bestimmungen des Grundgesetzes vor.

Sprecher
17.05.2009, 07:58
Kalter Kaffee aus den paar Nachkriegsjahren.
.

Und warum steht es immer noch im GG?
Man hätte es längst streichen können, wäre man souverän.

borisbaran
17.05.2009, 13:28
Und warum steht es immer noch im GG?
Man hätte es längst streichen können, wäre man souverän.
Der paragraph ist faktisch inaktiv und interessiert deshalb niemanden. Es ist also egal, ob er im GG steht oder nicht, weil er eh inaktiv ist. Und souverän ist Deutschland eh.

borisbaran
18.05.2009, 20:24
Die Souveränität der BRD ist obsolet.

?(?(?(?(?(?(

Wie meinen...?

Warschau
18.05.2009, 20:32
Wo kein Kläger, da kein Richter.

Wenn niemand in Deutschland sich - etwa bei einem neuen Versuch eines NPD - Verbotes - auf den Artikel 139 stützt, dann kann das BVerfG sich auch nicht dazu verhalten.

Übrigens müsste man sich in dem Zusammenhang erst einmal die Entnazifizierungsgesetze der Allierten ganz genau ansehen. Wenn da etwas drinsteht, das mit den in Artikel 79 Absatz 3 genannten Verfassungspostulaten ("ewiges Grundrecht") nicht in Übereinstimmung zu bringen ist, ist der Artikel 139 selbst verfassungswidrig, sowas gibt`s. Nennt sich "verfassungsimmanente Verfassungswidrigkeit".

…ist aber auf den Artikel 139, nicht anwendbar;)

borisbaran
18.05.2009, 20:41
Unter der Annahme, dass hier kein Analogieverbot besteht, wie bsw. im Strafrecht, kann die gleiche, unbegründete "Wirkungslosigkeit" einer NORM des GG argumentativ auf die Vermtutung der Souveränität der BRD übertragen werden.

Woher kommt die Annahme, dass der Art. 139 GG "bedeutungslos" ist ? Wenn ein Recht verbrieft ist, gilt es auch.

Ansonsten müßtest du logisch herleiten können, warum deine Behauptung f.d. Art. 139 GG zutrifft, für die Artikel 97, 101, 102, 103, 133 GG, etc pp aber nicht.
Es gibt schlichweg gesetze, die faktisch nciht mehr wirken und nur ein historisches relikt darstellen, wie z.B. die Benesch-Dekrete, die UN-Feindstaatsklausel usw. Die im §139 erwähnten Gesetze sind kurz nach 1945 von gestern gewesen ud spätestens seit dem 2+4 Vertrag.

GG146
18.05.2009, 22:58
…ist aber auf den Artikel 139, nicht anwendbar;)


Was? Artikel 79 III?

Das soll wohl ein Witz sein?

Was bedeutet wohl der Terminus "ewiges Verfassungsrecht" ???

Sprecher
19.05.2009, 16:57
Der paragraph ist faktisch inaktiv und interessiert deshalb niemanden. .

Mag sein daß er faktisch inaktiv ist, mag sein daß es fast niemanden interessiert, das ändert nichts daran daß das Ding im GG steht und damit rechtlich wirksam ist und jederzeit angewendet werden kann.
Übrigens ist der Vesuv auch faktisch inaktiv, kann aber jederzeit ausbrechen.

Hexenhammer
19.05.2009, 18:20
Diesbezügliche "obsolet"-Rufer haben mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ihr Ferienhaus nicht zu dessen Fuße errichtet; wo´s doch obsolet ist.

Ein verbrieftes Recht gilt, ohne wenn und aber.

Dreckiges Geschirr schimmelt nicht, wenn man es einfriert. Heil, Odin!

Wolf
19.05.2009, 18:58
Die Souveränität der BRD ist obsolet.

Bist du die Freundin von "politischer verfolgter"? :D