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Vollständige Version anzeigen : Spendenaufruf.



Alfred
14.05.2009, 22:20
Ein jeder möge den Fall selber beurteilen. Warum darf dieses Stück Dreck ( meine Private Meinung ) wieder zurück?



Rückkehrer muss Abschiebung selbst bezahlen

Zur Quelle : Klick (http://www.hilpoltsteiner-zeitung.de/artikel.asp?art=1017019&kat=10&man=16)

Freikorps
14.05.2009, 22:30
Wie bekloppt muß man sein um dafür auch noch zu spenden.
Ich kaufe dem Kerl eh nicht ab, daß es sich um wahre Liebe handelt. Der macht sich doch nur an die Frau ran um wieder einreisen zu dürfen!

Strandwanderer
14.05.2009, 22:33
Natürlich mischt federführend auch wieder ein gutmenschlicher Pfaffe der evangelischen Kirche mit.

Allein für sein Gefasel
damit Samir wieder nach Deutschland, in seine Heimat zurückkehren kann sollte man ihn zur Hölle schicken.

Im Dritten Reich hätte er für das Wohlergehen des Führers gebetet; jetzt ist sein Popanz die Umvolkung Deutschlands.

Sollte die junge Frau wirklich eine Deutsche sein, ist sie auch nur ein Opfer der generellen Multikulti-Verblödung. Sie tut mir jetzt schon leid.

Wir brauchen hier nicht noch mehr potentielle Messerstecher, Ehrenmörder und sonstige Strauchdiebe!
.

Hilarius
14.05.2009, 22:35
Diese ****** spielen unsere Klaviatur rauf und runter........sie wissen genau, wie verblödet 95% der Deutschen schon sind...

Deutschmann
14.05.2009, 22:37
(aus dem Link)

... Obwohl der einst als 14-Jähriger alleine eingereiste Flüchtling ... :eek:

Jetzt würde mich mal seine Lebensgeschichte in Deutschland interessieren.

Deutschmann
14.05.2009, 22:41
Diese ****** spielen unsere Klaviatur rauf und runter........sie wissen genau, wie verblödet 95% der Deutschen schon sind...

... und davon haben ca. 650 Personen ne absolute Vollmacke. Zu finden unter der Kuppel.

Strandwanderer
14.05.2009, 22:46
(aus dem Link)

... Obwohl der einst als 14-Jähriger alleine eingereiste Flüchtling ... :eek:

Jetzt würde mich mal seine Lebensgeschichte in Deutschland interessieren.

Du meinst das Vorstafenregister dieses Intensivtäters . . .

Da dürfte im Laufe seines "Gastspiels" einiges zusammengekommen sein.

Das "unbegleitete Einreisen" hat übrigens den Zweck, die sofortige Duldung des Aufenthaltes zu erzwingen und den Jugendlichen gleichzeitig als "Türöffner" für einen späteren Familiennachzug in Stellung zu bringen.

Deutschmann
14.05.2009, 22:48
Du meinst das Vorstafenregister dieses Intensivtäters . . .

Da dürfte im Laufe seines "Gastspiels" einiges zusammengekommen sein.

Das "unbegleitete Einreisen" hat übrigens den Zweck, die sofortige Duldung des Aufenthaltes zu erzwingen und den Jugendlichen gleichzeitig als "Türöffner" für einen späteren Familiennachzug in Stellung zu bringen.

Ist das jetzt dein ernst?

Geronimo
14.05.2009, 22:56
Ist das jetzt dein ernst?

So ist leider die Rechtslage. Unmündige (Kinder) können aus humanitären Gründen nicht abgeschoben werden. Nach 4 Jahren wird dann der sog. "verfestigte" Aufenthaltsstatus erlangt. Bedeutet, das arme Würmchen hat hier seine Wurzeln geschlagen und man kann ihm unmöglich z.B. eine Abschiebung zumuten. Der nächste Schritt ist dann die unbeschränkte Aufenthaltserlaubnis die nach 8 Jahren in die Einbürgerung mündet. Und dann geht der Familiennachzug los. It´s that easy....you know? Danke liebe CDU/SPD/FDP/Grüne/Linke .....

Strandwanderer
14.05.2009, 23:06
Ist das jetzt dein ernst?

Aus Theorie und Praxis:


Minderjährige unterliegen ab Geburt gemäß der generellen Aufenthaltsgenehmigungspflicht (§ 3 I 1 AuslG) und der Sichtvermerkspflicht (§ 3 III 1 AuslG). Sie können beim Versuch einer unerlaubten Einreise zurückgewiesen (§ 60 I AuslG) und auch in die sogenannten sicheren Drittstaaten (§ 19 III 3 AsylVfG) zurückgeschoben werden. Kinder werden auch dem beschleunigten Flughafenverfahren (§ 18 a AsylVfG) unterzogen.
Zur Aufenthaltssicherung wird in der Regel ein Asylantrag gestellt. Die Kinder erhalten während des Verfahrens eine Aufenthaltsgestattung (§ 55 AuslG). In der Regel steht am Ende des Verfahrens ein unsicherer Aufenthaltsstatus
in Form einer Befugnis oder Duldung. Eine Befugnis (§ 70 AuslG) erhalten die Kinder auch, wenn die Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist (§ 51 I AuslG).

http://www.akasyl-bw.de/Download/Plenum/2007-06-16%20Plenum%20AG%20UMF%20Thesenpapier%20Jordan.pdf

McDuff
15.05.2009, 05:30
Das Pack versucht ja wirklich alles um in das deutsche Sozialsystem zu kommen. Brauchen wir nicht. Können in dem Fall ja seine Schlampe rauswerfen. Dann sind sie wieder vereint :D