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Vollständige Version anzeigen : Ex-verfassungsrichter entschuldigt Ehrenmörder!



McDuff
13.05.2009, 08:31
Wer denkt, daß die Unwissenheit nicht vor der Strafe schützt, der hat sich getäuscht. Zumindest wenn es nach der Ansicht eines ehemaligen Verfassungsrichters geht:

Hassemer: Der ordre public sagt, dass es derartige Verbrechen bei uns nicht geben darf und dass man sie auch nicht entschuldigen kann. Deshalb wird dem Täter am Ende ein niedriger Beweggrund vorgeworfen. Und damit wird seine Tat als Mord gewertet. Ich finde, diese Verschärfung ist zu abstrakt, sie geht zu schnell, und sie geht sehr weit.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,624304,00.html

Unglaublich, da entschuldigt ein Spitzenjurist die armen Ehrenmörder weil sie aus einem anderen Kulturkreis kommen. Dabei gelten hier unsere Gesetze und nicht die von primitiven Gewaltgesellschaften. Solche Juristen unterwandern unser Rechtssystem und sorgen für noch mehr Vertrauensverlust in die Justiz.

kotzfisch
13.05.2009, 09:08
Senil,krokodil,infantil

-SG-
13.05.2009, 09:13
"Das ist modern und menschenfreundlich, wenn man sagt: Ich nehme Rücksicht auf den Zustand eines normativen Bewusstseins. "
Ähm - Nein. Es ist eher rückständig und menschenfeindlich, zumindest denen gegenüber, die dem "normativen Bewusstsein" des Kültüringers unter die 34 Messerstiche geraten...

FranzKonz
13.05.2009, 09:17
Wer denkt, daß die Unwissenheit nicht vor der Strafe schützt, der hat sich getäuscht. Zumindest wenn es nach der Ansicht eines ehemaligen Verfassungsrichters geht:

Hassemer: Der ordre public sagt, dass es derartige Verbrechen bei uns nicht geben darf und dass man sie auch nicht entschuldigen kann. Deshalb wird dem Täter am Ende ein niedriger Beweggrund vorgeworfen. Und damit wird seine Tat als Mord gewertet. Ich finde, diese Verschärfung ist zu abstrakt, sie geht zu schnell, und sie geht sehr weit.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,624304,00.html

Unglaublich, da entschuldigt ein Spitzenjurist die armen Ehrenmörder weil sie aus einem anderen Kulturkreis kommen. Dabei gelten hier unsere Gesetze und nicht die von primitiven Gewaltgesellschaften. Solche Juristen unterwandern unser Rechtssystem und sorgen für noch mehr Vertrauensverlust in die Justiz.
Ob so ein Täter nun wegen Mords oder Totschlags verurteilt wird, ist mir schnuppe. Wesentlich ist, daß das Strafmaß stimmt.

jak_22
13.05.2009, 09:18
Fragte man ihn direkt, dann hat er das bestimmt nicht so
gemeint, sondern gaaanz anders.

Allein die Formulierung:



Ich finde, bei einer derartigen Tat müssen auch der soziale Kontext und die Sozialisation des Täters bedacht werden. Er lebt vermutlich nach anderen sozialen Mustern. Deshalb muss man auch einen Verbotsirrtum in Erwägung ziehen.


lässt ihm Fluchttüren nach allen Seiten offen.

Dessenungeachtet teile ich einige seiner Ansichten auf
Seite 2 des Interviews, wenn er über die Abwägung zwischen
Sicherheit/Prävention und individueller Freiheit redet. Dort
formuliert er auch wesentlich konkreter.

henriof9
13.05.2009, 09:23
Ähm - Nein. Es ist eher rückständig und menschenfeindlich, zumindest denen gegenüber, die dem "normativen Bewusstsein" des Kültüringers unter die 34 Messerstiche geraten...

Ich finde das garnicht mal so rückständig.


SPIEGEL ONLINE: Einige Rechtspolitiker überlegen, auch Strafen anzudrohen, bevor ein Vergehen begangen wurde. So gibt es Bestrebungen, schon den bloßen Besuch eines Terrorcamps in Afghanistan zu bestrafen.

Hassemer: Das ist eine Entwicklung, die aus einer überbordenden Präventionsmentalität kommt. Diese Prävention ist gefährlich, solange man sie nicht mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zusammenbringt. Denn Prävention kann man nie genug haben. Prävention trifft heutzutage auf ein gesteigertes Sicherheitsbedürfnis und ein gewachsenes Risikobewusstsein.

SPIEGEL ONLINE: Wenn Prävention bedeutet, alles zu versuchen, um Terroranschläge oder andere Verbrechen zu verhindern - was ist so falsch daran?

Hassemer: Man darf nicht "alles versuchen". Die Präventionstheorie hat ein Problem, und das ist ihre Grenze. Je mehr der Eindruck vermittelt wird, dass wir Sicherheit brauchen und keine Sicherheit haben, dass die armen Leute vor dem Verbrechen kapitulieren, dass die Migration uns kaputt macht und dass stets Terroranschläge drohen - je mehr Sicherheitsbedürfnisse aufgebaut werden, desto eher sind wir bereit, unserer Angst nachzugeben, also Kontrolle, Eingriffe, Datenschutzverletzungen und Strafen zuzulassen. Das ist das Problem der Prävention.

SPIEGEL ONLINE: Gesetzt den Fall, ein junger Mann geht ins afghanisch-pakistanische Grenzgebiet und lässt sich dort im Umgang mit Waffen und Sprengstoff ausbilden. Er hat noch nichts Kriminelles getan, aber Bildungsurlaub ist das ja nun auch nicht. Dagegen soll der Staat nichts tun dürfen?

Hassemer: Das, was den Mann in Ihrem Beispiel richtet, ist allein seine mögliche Absicht, und die schreiben Sie ihm zu. Dafür haben Sie vielleicht Hinweise, aber mehr auch nicht.


Ich habe das ganze Interview eher so verstanden, als daß er vor ein Zuviel warnt und eher auf die Verhältnismäßigkeit hinweist

harlekina
13.05.2009, 09:34
Ich finde, bei einer derartigen Tat müssen auch der soziale Kontext und die Sozialisation des Täters bedacht werden. Er lebt vermutlich nach anderen sozialen Mustern. Deshalb muss man auch einen Verbotsirrtum in Erwägung ziehen.

Also doch Bonus.
Wenn es sich nicht gerade um einen Kannibalen handelt, müßte jeder halbwegs zivilisierte Mensch wissen, dass man keinen ehrenmordet. Sowas ist wesentlich mehr als ein niedriger Beweggrund.

Don
13.05.2009, 09:36
Ich finde das garnicht mal so rückständig.

[i]

Ich habe das ganze Interview eher so verstanden, als daß er vor ein Zuviel warnt und eher auf die Verhältnismäßigkeit hinweist

Nein. Er ist ein Paragraphenhengst und weist auf juristische Spitzfindigkeiten hin.
Selbstverständlich stehen wir vor rechtlichen Problemen, und auch die Hinweise sind diesbezüglich sachlich berechtigt. Man darf aber die Intention dahinter nicht verkennen.
Die deutsche Justiz maßt sich so eine Art Weltrecht an und bedarf dringend der Rückstutzung auf deutsche Belange. Bedürfte, es wird ja nicht geschehen.

Don
13.05.2009, 09:39
Also doch Bonus.
Wenn es sich nicht gerade um einen Kannibalen handelt, müßte jeder halbwegs zivilisierte Mensch wissen, dass man keinen ehrenmordet. Sowas ist wesentlich mehr als ein niedriger Beweggrund.

Das ist mir eigentlich vom Prinzip her scheißegal. Was mich stört ist diese Relativierungs- und Allesversteherkacke. Wir sind hier in Deutschland und hier gilt deutsches Recht. Wenn das Kannibalismus erlaubte wäre das eben so, wenn nicht, dann nicht. Punkt.

henriof9
13.05.2009, 09:40
Nein. Er ist ein Paragraphenhengst und weist auf juristische Spitzfindigkeiten hin.
Selbstverständlich stehen wir vor rechtlichen Problemen, und auch die Hinweise sind diesbezüglich sachlich berechtigt. Man darf aber die Intention dahinter nicht verkennen.
Die deutsche Justiz maßt sich so eine Art Weltrecht an und bedarf dringend der Rückstutzung auf deutsche Belange. Bedürfte, es wird ja nicht geschehen.

Da gebe ich Dir 100% recht, und damit hätten wir auch genug zu tun.
Wobei, eigentlich müßten gerade Verfassungsrichter dies erkennen und sehen, den die deutsche Verfassung ist, so weit ich weiß, expliziet auf Deutschland ausgelegt.

borisbaran
13.05.2009, 10:10
Wer denkt, daß die Unwissenheit nicht vor der Strafe schützt, der hat sich getäuscht. Zumindest wenn es nach der Ansicht eines ehemaligen Verfassungsrichters geht:

Hassemer: Der ordre public sagt, dass es derartige Verbrechen bei uns nicht geben darf und dass man sie auch nicht entschuldigen kann. Deshalb wird dem Täter am Ende ein niedriger Beweggrund vorgeworfen. Und damit wird seine Tat als Mord gewertet. Ich finde, diese Verschärfung ist zu abstrakt, sie geht zu schnell, und sie geht sehr weit.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,624304,00.html

Unglaublich, da entschuldigt ein Spitzenjurist die armen Ehrenmörder weil sie aus einem anderen Kulturkreis kommen. Dabei gelten hier unsere Gesetze und nicht die von primitiven Gewaltgesellschaften. Solche Juristen unterwandern unser Rechtssystem und sorgen für noch mehr Vertrauensverlust in die Justiz.
Über "Kulturkreis" hat sie nicht gesagt. Sonst hat sie aber nicht genug Arsch in der Hose, um es juristisch mit den Terroristen aufzunehmen (Man schau sich da nur ihre wirklich hirnloses Gebrabbel gegen die Strafbarkeit des Besuchs von Terrorcamps oder der Einsatz der Folter, um Terroristen dazu zu bewegen, zu verratn, wo z.B. die Bombe ist o.ä.)...

kotzfisch
13.05.2009, 10:11
Wir haben keine Verfassung.

borisbaran
13.05.2009, 10:12
Wir haben keine Verfassung.

:leier: :zzz:

JensVandeBeek
13.05.2009, 10:18
Wer denkt, daß die Unwissenheit nicht vor der Strafe schützt, der hat sich getäuscht. Zumindest wenn es nach der Ansicht eines ehemaligen Verfassungsrichters geht:

Hassemer: Der ordre public sagt, dass es derartige Verbrechen bei uns nicht geben darf und dass man sie auch nicht entschuldigen kann. Deshalb wird dem Täter am Ende ein niedriger Beweggrund vorgeworfen. Und damit wird seine Tat als Mord gewertet. Ich finde, diese Verschärfung ist zu abstrakt, sie geht zu schnell, und sie geht sehr weit.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,624304,00.html

Unglaublich, da entschuldigt ein Spitzenjurist die armen Ehrenmörder weil sie aus einem anderen Kulturkreis kommen. Dabei gelten hier unsere Gesetze und nicht die von primitiven Gewaltgesellschaften. Solche Juristen unterwandern unser Rechtssystem und sorgen für noch mehr Vertrauensverlust in die Justiz.

Folgende Zeilen hatte ich gestern bei eine andere "Ehrenmord" Thema geschrieben;


Ein Mord kann NIEMALS mit Ehre zu tun haben. Wer das behauptet, weiß entweder nicht was Ehre ist, oder der versteht ganz was anderes darunter als die Mehrheit.

....

Ich befürchte, dass wir in Zukunft viel mehr mit solchen barbarischen Auseinsetzungen und dramatische Entwicklungen konfontriert werden.

Da ich keine Besserung von Täter/Opfer-Seite erwarte, hoffe auf die Justiz, die solche Taten abschreckend härter als bisher bestraft und bei Möglichkeit den Täter aus Deutschland entfernt. Die Politik muss dabei der Justiz volle Unterstützung leisten.

Bisheriges Vorgehen hat nichts für Integration gebracht, im Gegenteil sogar geschadet.

dimu
13.05.2009, 10:42
.
was ist denn schon in D anderes zu erwarten.
hier regiert eine gekaufte parteienmafia.

harlekina
13.05.2009, 10:58
Das ist mir eigentlich vom Prinzip her scheißegal. Was mich stört ist diese Relativierungs- und Allesversteherkacke. Wir sind hier in Deutschland und hier gilt deutsches Recht. Wenn das Kannibalismus erlaubte wäre das eben so, wenn nicht, dann nicht. Punkt.

Sollte man meinen. Aber du siehst ja, dass diese Akademikerköpfe ihre eigenen Auslegungen haben.

Mariko
13.05.2009, 13:05
Es ist nunmal so, dass im Strafrecht die individuelle Vorstellung des Täters ein entscheidender Faktor für die Strafbarkeit ist. Sieht man z.Bsp. an Konstellationen wie dem untauglichen Versuch, der aber dennoch strafbar ist, weil der Täter von der Tauglichkeit ausgeht. Insofern hat man natürlich ein Problem in einer strafrechtlichen Prüfung, wenn der Täter ein völlig anderes Wertverständnis und praktisch kein Unrechtsbewusstsein im Bezug auf seine Tathandlung hat. Das ist ein Konflikt, der schwierig zu lösen ist. Hassemer erhebt ja in dem Interview auch keinen Anspruch darauf.

Bei allem anderen, was Hassemer im Bezug auf den überbordenden Sicherheitsstast sagt, hat er natürlich ganz klar Recht. Wer ihm da widerspricht, ist ein Narr.

Abgesehen davon finde ich als jemand, der Hassemer als Unidozent persönlich kennengelernt hat, es mehr als armselig, wie respektlos der Forenbodensatz hier mal wieder über so einen klugen und brillanten Juristen herzieht.

Mariko
13.05.2009, 13:08
Über "Kulturkreis" hat sie nicht gesagt. Sonst hat sie aber nicht genug Arsch in der Hose, um es juristisch mit den Terroristen aufzunehmen (Man schau sich da nur ihre wirklich hirnloses Gebrabbel gegen die Strafbarkeit des Besuchs von Terrorcamps oder der Einsatz der Folter, um Terroristen dazu zu bewegen, zu verratn, wo z.B. die Bombe ist o.ä.)...



Prof. Winfried Hassemer ist ein ER:rolleyes:

Und die Ablehnung von Folter nennst Du hirnloses Gebrabbel? Lern erstmal richtig schreiben.

borisbaran
13.05.2009, 13:12
Und die Ablehnung von Folter nennst Du hirnloses Gebrabbel? Lern erstmal richtig schreiben.
Exakt, wenn auf der einen Seite die Unversehrheit des Terroristen steht und auf der anderen Seite Menschenleben...

Don
13.05.2009, 13:25
Abgesehen davon finde ich als jemand, der Hassemer als Unidozent persönlich kennengelernt hat, es mehr als armselig, wie respektlos der Forenbodensatz hier mal wieder über so einen klugen und brillanten Juristen herzieht.

Das III Reich hatte auch kluge wie brilliante Juristen.
Es ging hier nicht um die fachspezifische Qualifikation, sondern um einige generelle Fehlentwicklungen der Rechtslehre. Zur Zeit erklimmt diese in Teilen eine Art virtuelle, zweckfreie Ebene.

Mariko
13.05.2009, 13:47
Das III Reich hatte auch kluge wie brilliante Juristen.
Es ging hier nicht um die fachspezifische Qualifikation, sondern um einige generelle Fehlentwicklungen der Rechtslehre. Zur Zeit erklimmt diese in Teilen eine Art virtuelle, zweckfreie Ebene.



Die individuelle Freiheit gegen einen überhandnehmenden staatlichen Sicherheitswahn zu schützen, kann man wohl eher nicht als zweckfrei bezeichnen.

borisbaran
13.05.2009, 13:50
Die individuelle Freiheit gegen einen überhandnehmenden staatlichen Sicherheitswahn zu schützen, kann man wohl eher nicht als zweckfrei bezeichnen.
Sicherheitswahn?! Die Sicherheit eines Individuums gegen die von vielen Hundert/Tausend/Millionen Individuen?!

Mariko
13.05.2009, 13:59
Sicherheitswahn?! Die Sicherheit eines Individuums gegen die von vielen Hundert/Tausend/Millionen Individuen?!



Hä? Es geht um die Freiheit aller Bürger gegenüber einem völlig absurden Präventionszirkus.

borisbaran
13.05.2009, 14:02
Hä? Es geht um die Freiheit aller Bürger gegenüber einem völlig absurden Präventionszirkus.
Die Freiheit Terrorcamps zu besuchen?

Eridani
13.05.2009, 14:13
Ich fasse es nicht! Mußte 3x lesen in der Zeitung, bis ich es glaubte.
Und der 1. April ist ja auch nicht heute.

Da will doch allen Ernstes ein Deutscher Richter Milde bei türkischen Ehrenmorden verlangen.
Ja sind die Deutschen jetzt total irre? Oder sitzen schon überall Türken in den Gerichtsgebäuden?!


Hamburg - Winfried Hassemer, früherer Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, fordert, dass so genannte Ehrenmorde milder bestraft werden sollen.

Bei der Bestrafung sollten nach Meinung Hassemers Erziehung und das menschliche Umfeld des Täters berücksichtigt werden. Wer nicht darüber aufgeklärt war, dass Ehrenmorde in Deutschland verboten sind, könnte auch freigesprochen werden.

http://www.berlinonline.de/berliner-kurier/politik/mildere_urteile/



12929
Winfried Hassemer

-SG-
13.05.2009, 14:16
Das ist mir eigentlich vom Prinzip her scheißegal. Was mich stört ist diese Relativierungs- und Allesversteherkacke. Wir sind hier in Deutschland und hier gilt deutsches Recht. Wenn das Kannibalismus erlaubte wäre das eben so, wenn nicht, dann nicht. Punkt.

Eben, wenn nach azerbajdschanischem Recht Ehrenmorde als Kavaliersdelikt gelten, soll's mir recht sein.

Im Umkehrschluss müssten ja Leute, die z.B. zwecks Spätabtreibung nach Holland fahren, von den dortigen Gerichten bestraft werden, weil ihr "kultureller Hintergrund" berücksichtigt wird :rolleyes:

Gehirnnutzer
13.05.2009, 14:25
Irgendwo hackt es jetzt, bei aller Liebe zur Rechtstheorie oder Rechtslehre. Erst recht, wenn so etwas von einem Ex-Verfassungsrichter kommt. Er führt mit seiner Erklärung in Bezug auf

§ 17 StGB

„Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 StGB gemildert werden.“

die ersten beiden Artikel des GG ad absurdum, die er als ehemaliger Verfassungsrichter zu schützen hatte.

Wenn ein Hinterweltler irgendwo in Anatolien einen Ehrenmord begeht, dem kann vielleicht die Einsicht fehlen und er könnte einen Irrtum nach § 17 StGB begehen. Jedem der hier lebt ist bewußt, das solche Handlungen Unrecht sind, denn dieser Einsicht kann er sich schon auf Grund der medialen Infrastruktur in Deutschland nicht entziehen.

bernhard44
13.05.2009, 14:31
eine "moderne und menschenfreundliche" Sicht der Dinge!:]

Für so einen Schwachsinn müssen die doch Geld bekommen, sonst kommt man doch nicht auf so was!:rolleyes:
Strafmildernd könnte angeführt werden, das sein Bruder Senator in Berlin war......also könnte es auch an den Genen liegen......

Leo Navis
13.05.2009, 14:33
Naja, an sich ja nicht falsch, aber nach dem Argument kann man alle Verbrechen abschaffen.

marc
13.05.2009, 14:35
fordert Freispruch für Ehrenmorde!

Also ich glaube nicht, dass er das so radikal gemeint hat.

SPIEGEL ONLINE: Das heißt, wer von einem Verbot nichts weiß, geht straffrei aus. Wer es hätte kennen können, aber nicht gekannt hat, bekommt ein milderes Urteil.

Hassemer: Genau. Ich denke, diese Frage muss man bei sogenannten Ehrenmorden beantworten. Die andere Seite ist unser ordre public, nämlich das, was hinter den Gesetzen steht und worauf wir nicht verzichten wollen.

SPIEGEL ONLINE: Und wie wirkt sich das beim Ehrenmord aus?

Hassemer: Der ordre public sagt, dass es derartige Verbrechen bei uns nicht geben darf und dass man sie auch nicht entschuldigen kann. Deshalb wird dem Täter am Ende ein niedriger Beweggrund vorgeworfen. Und damit wird seine Tat als Mord gewertet. Ich finde, diese Verschärfung ist zu abstrakt, sie geht zu schnell, und sie geht sehr weit.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,624304,00.html

bernhard44
13.05.2009, 14:36
Naja, an sich ja nicht falsch, aber nach dem Argument kann man alle Verbrechen abschaffen.

und was machen wir mit dem Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"?
Auch sollte es sich langsam herumgesprochen haben, dass das ermorden, aus was für Gründen auch immer, eine strafbare Handlung darstellt, selbst in der Türkei oder Kurdistan.....!

Leo Navis
13.05.2009, 14:40
und was machen wir mit dem Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"?
Auch sollte es sich langsam herumgesprochen haben, dass das ermorden, aus was für Gründen auch immer, eine strafbare Handlung darstellt, selbst in der Türkei oder Kurdistan.....!
Tatsächlich ist niemand für irgendetwas "verantwortlich". In den nächsten Jahrhunderten wird das sicherlich auch aufgedrosselt werden und die Strafmaßnahmen durch Konditionierung ersetzt werden.

Man kann immer anhand der soziologischen Entwicklung eines Menschen einen rationalen Hintergrund für sein "Verbrechen" finden - und wenn es unkontrollierbare Gewalttätigkeit ist. Das ist kein Problem. Wie gesagt, wenn wir aber derzeit diesem Argument folgen, können wir gleich alle Verbrechen streichen.

Eridani
13.05.2009, 14:48
Tatsächlich ist niemand für irgendetwas "verantwortlich". In den nächsten Jahrhunderten wird das sicherlich auch aufgedrosselt werden und die Strafmaßnahmen durch Konditionierung ersetzt werden.

Man kann immer anhand der soziologischen Entwicklung eines Menschen einen rationalen Hintergrund für sein "Verbrechen" finden - und wenn es unkontrollierbare Gewalttätigkeit ist. Das ist kein Problem. Wie gesagt, wenn wir aber derzeit diesem Argument folgen, können wir gleich alle Verbrechen streichen.

Na toll! Bestrafen wir also Morde, Tötungsdelikte und "fahrlässige" Tötungen überhaupt nicht mehr!

Das ist es doch, was Du uns hier durch die Blume offenbaren willst, - oder?:cool2:

Man oh man....was meinst Du, was in Deutschland abgehen wird, wenn das "Gesetz" wird?!

Und wen ich dann persönlich alles umlegen würde.......:D

E:

Leo Navis
13.05.2009, 14:52
Na toll! Bestrafen wir also Morde, Tötungsdelikte und "fahrlässige" Tötungen überhaupt nicht mehr!

Das ist es doch, was Du uns hier durch die Blume offenbaren willst, - oder?:cool2:

Man oh man....was meinst Du, was in Deutschland abgehen wird, wenn das "Gesetz" wird?!

Und wen ich dann persönlich alles umlegen würde.......:D

E:
Du solltest meine Beiträge genauer lesen.

Und ja, in einiger Zeit wird es so etwas wie "Morde" gar nicht mehr geben, und selbst wenn, wird sie durch Konditionierung behandelt. Wir müssen den Menschen als das wahrnehmen, was er ist - ein Tier -, nicht als das, was er gerne sein würde: Ein Gott.

Bruddler
13.05.2009, 14:56
Also ich glaube nicht, dass er das so radikal gemeint hat.

SPIEGEL ONLINE: Das heißt, wer von einem Verbot nichts weiß, geht straffrei aus. Wer es hätte kennen können, aber nicht gekannt hat, bekommt ein milderes Urteil.

Hassemer: Genau. Ich denke, diese Frage muss man bei sogenannten Ehrenmorden beantworten. Die andere Seite ist unser ordre public, nämlich das, was hinter den Gesetzen steht und worauf wir nicht verzichten wollen.

SPIEGEL ONLINE: Und wie wirkt sich das beim Ehrenmord aus?

Hassemer: Der ordre public sagt, dass es derartige Verbrechen bei uns nicht geben darf und dass man sie auch nicht entschuldigen kann. Deshalb wird dem Täter am Ende ein niedriger Beweggrund vorgeworfen. Und damit wird seine Tat als Mord gewertet. Ich finde, diese Verschärfung ist zu abstrakt, sie geht zu schnell, und sie geht sehr weit.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,624304,00.html

Uns "doofen" Deutschen wird aber immer eingebläut:
"Unwissenheit schützt nicht vor Strafe" !?
Gilt das auch für kulturfremde Bereicherer ? :rolleyes:

Bruddler
13.05.2009, 15:00
Du solltest meine Beiträge genauer lesen.

Und ja, in einiger Zeit wird es so etwas wie "Morde" gar nicht mehr geben, und selbst wenn, wird sie durch Konditionierung behandelt. Wir müssen den Menschen als das wahrnehmen, was er ist - ein Tier -, nicht als das, was er gerne sein würde: Ein Gott.

Und zu welcher Tiergattung zählst Du Dich ? :))

Leo Navis
13.05.2009, 15:02
Und zu welcher Tiergattung zählst Du Dich ? :))
Säugetiere.

Du nicht, Seekuh?

Edit: Hm, sind Säugetiere überhaupt eine "Tiergattung"?

Würfelqualle
13.05.2009, 15:03
Da fällt mir nur Alterssenilität ein.

Bruddler
13.05.2009, 15:10
Säugetiere.

Du nicht, Seekuh?

Edit: Hm, sind Säugetiere überhaupt eine "Tiergattung"?

o.k. - Säuger würde ich noch gelten lassen...aber "Säugetiere" ?! :rolleyes:

Leo Navis
13.05.2009, 15:15
o.k. - Säuger würde ich noch gelten lassen...aber "Säugetiere" ?! :rolleyes:
Was weiß ich, jetzt streiten wir uns auch über Nichtigkeiten.

Kommen wir doch lieber wieder zum Thema zurück. Der Mann scheint schon in eine ferne Zukunft zu blicken, wo Menschen auch per Gericht einfach durchleuchtet werden können und Lügen der Vergangenheit angehören.

Diese Zeit haben wir noch nicht, weswegen ich auch diesen Vorschlag für völligen Blödsinn halte. Das schrieb ich auch bereits, aber ganz offensichtlich liest mancher nur das, was er lesen möchte.

Ich meine, folgen wir heute diesem Vorschlag, kann jedes Arschloch seine Familienmitglieder umbringen und danach dem Gericht 'ne Runde vorlügen. Das geht ja nicht.

Strandwanderer
13.05.2009, 15:15
Das Interview wurde mit kalter Berechnung geführt - mit vorher feststehendem Ergebnis.

Und bei unseren lieben "Gästen" wird als Botschaft ankommen:

bei Ehrenmord - Messer frei!

.

harlekina
13.05.2009, 15:20
Irgendwo hackt es jetzt, bei aller Liebe zur Rechtstheorie oder Rechtslehre. Erst recht, wenn so etwas von einem Ex-Verfassungsrichter kommt. Er führt mit seiner Erklärung in Bezug auf

§ 17 StGB

„Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 StGB gemildert werden.“

die ersten beiden Artikel des GG ad absurdum, die er als ehemaliger Verfassungsrichter zu schützen hatte.

Wenn ein Hinterweltler irgendwo in Anatolien einen Ehrenmord begeht, dem kann vielleicht die Einsicht fehlen und er könnte einen Irrtum nach § 17 StGB begehen. Jedem der hier lebt ist bewußt, das solche Handlungen Unrecht sind, denn dieser Einsicht kann er sich schon auf Grund der medialen Infrastruktur in Deutschland nicht entziehen.
Sach ich doch!

Don
13.05.2009, 15:24
SPIEGEL ONLINE: Das heißt, wer von einem Verbot nichts weiß, geht straffrei aus. Wer es hätte kennen können, aber nicht gekannt hat, bekommt ein milderes Urteil.

Hassemer: Genau. ......

Heißa. Da eröffnen sich ja ungeahnte Perspektiven. Ich werde mich gleich mal ans Nachdenken machen.......inoffiziell...ich weiß ja nichts.

Don
13.05.2009, 15:27
Du solltest meine Beiträge genauer lesen.

Und ja, in einiger Zeit wird es so etwas wie "Morde" gar nicht mehr geben, und selbst wenn, wird sie durch Konditionierung behandelt. Wir müssen den Menschen als das wahrnehmen, was er ist - ein Tier -, nicht als das, was er gerne sein würde: Ein Gott.

Natürlich wird es das. Und es wird wieder wesentlich härter abgehen.
Diess Geschwalle über das Nichtvorhandenseins eines eigenen Willens ist eine pseudophilosophische Schimäre.

Bruddler
13.05.2009, 15:28
Heißa. Da eröffnen sich ja ungeahnte Perspektiven. Ich werde mich gleich mal ans Nachdenken machen.......inoffiziell...ich weiß ja nichts.

Don, wen hasste denn so aufm Kicker ? :whateva:

Don
13.05.2009, 15:30
Die individuelle Freiheit gegen einen überhandnehmenden staatlichen Sicherheitswahn zu schützen, kann man wohl eher nicht als zweckfrei bezeichnen.

Erstens ist das ein völlig anderes Gebiet, zweitens mangelt es dieser Überlegung (wie auch dem staatlichen Sicherheitswahn selbst) an der Differenzierung wessen individuelle Freiheit gegen wessen Sicherheit abgewogen wird.

Leo Navis
13.05.2009, 15:31
Natürlich wird es das. Und es wird wieder wesentlich härter abgehen.
Diess Geschwalle über das Nichtvorhandenseins eines eigenen Willens ist eine pseudophilosophische Schimäre.
Niemand behauptet, es gäbe keinen "eigenen Willen". Der Determinismus des ganzen Komplexes "Universums" wird überdacht, und das ist auch sinnvoll.

Einen Hund sollte man auch nicht schlagen, wenn er Scheiße baut, sondern belohnen, wenn er etwas richtig macht. Das gleiche System - natürlich ungleich komplexer - greift auch beim Menschen.

Mariko
13.05.2009, 15:41
Uns "doofen" Deutschen wird aber immer eingebläut:
"Unwissenheit schützt nicht vor Strafe" !?
Gilt das auch für kulturfremde Bereicherer ? :rolleyes:



Ich erspar mir mal viele Worte und verweise auf:


http://www.lexexakt.de/glossar/unwissenheit.php

Bruddler
13.05.2009, 15:41
Niemand behauptet, es gäbe keinen "eigenen Willen". Der Determinismus des ganzen Komplexes "Universums" wird überdacht, und das ist auch sinnvoll.

Einen Hund sollte man auch nicht schlagen, wenn er Scheiße baut, sondern belohnen, wenn er etwas richtig macht. Das gleiche System - natürlich ungleich komplexer - greift auch beim Menschen.

Du redest schon wie der politisch Verfolgte.... :whateva:

Don
13.05.2009, 15:43
Niemand behauptet, es gäbe keinen "eigenen Willen". Der Determinismus des ganzen Komplexes "Universums" wird überdacht, und das ist auch sinnvoll.


Das menschliche Hirn ist nicht das Universum und natürlich wird behauptet es gäbe keinen freien Willen. Ganze Ausgaben der einschlägigen Literatur sind voll davon.
Dein Determinismus ist seit 2 Generationen Historie, Du bist irgendwie zu spät dran.



Einen Hund sollte man auch nicht schlagen, wenn er Scheiße baut, sondern belohnen, wenn er etwas richtig macht. Das gleiche System - natürlich ungleich komplexer - greift auch beim Menschen.

Wer sagt das denn? Hundpädagogen? Natürlich ist die positive Motivation sinvoll und nachhaltiger als negative. Allerdings lernt der Köter nie daß es nicht angebracht ist auf den Teppich zu scheißen wenn er nur für den Fall belohnt wird daß er den Nachbarsrasen benutzt. Er wird dann halt lieber beim Nachbarn scheißen, es allerdings auch nicht besonders vermeidenswert finden das auf dem Teppich zu tun.

Leo Navis
13.05.2009, 16:17
Das menschliche Hirn ist nicht das Universum und natürlich wird behauptet es gäbe keinen freien Willen. Ganze Ausgaben der einschlägigen Literatur sind voll davon.
Dein Determinismus ist seit 2 Generationen Historie, Du bist irgendwie zu spät dran.

Wer sagt das denn? Hundpädagogen? Natürlich ist die positive Motivation sinvoll und nachhaltiger als negative. Allerdings lernt der Köter nie daß es nicht angebracht ist auf den Teppich zu scheißen wenn er nur für den Fall belohnt wird daß er den Nachbarsrasen benutzt. Er wird dann halt lieber beim Nachbarn scheißen, es allerdings auch nicht besonders vermeidenswert finden das auf dem Teppich zu tun.
Du kannst gerne versuchen, mich zu verstehen. Es ist nicht schwierig. Du kannst auch gerne Deine Meinung mitteilen. Aber bitte polemisier doch nicht andauernd, das bringt einfach nichts.

Manfred_g
13.05.2009, 16:21
eine "moderne und menschenfreundliche" Sicht der Dinge!:]

Für so einen Schwachsinn müssen die doch Geld bekommen, sonst kommt man doch nicht auf so was!:rolleyes:
Strafmildernd könnte angeführt werden, das sein Bruder Senator in Berlin war......also könnte es auch an den Genen liegen......

:lach:

Bellerophon
13.05.2009, 20:15
Schönen guten Abend.

Dass ausländische Sitten und Gebräuche „mitunter“ über deutschem Recht stehen ist ja schon länger Praxis an deutschen Gerichten.

Dass was der Mann da anmahnt, ist unter den lieben Sozialwissenschaftlern schon länger im Gespräch, nennt sich „Rechtspluralismus“ (vergl. Christian Giordano) und dient „wohl“ letztlich dazu sukzessive die Scharia einzuführen.

Die Scharia übrigens, die, wenn sie in Teilen Pakistans eingeführt wird, den „Westen“ ganz wuschig macht und zum eingreifen provoziert, während sie hier in der EU + Schweiz durchaus anklang findet.

Also das was unter der Hand an deutschen Gerichten eh schon, teils mittels extra Gummiparagraphen praktiziert wird, also Rechtssprechung nach Abstammung und Gesinnung, soll endgültig in Form gegossen werden und formell betrieben.

Wie das ablaufen wird, stell ich mir ungefähr so vor:

Also erstmal wird sie als gleichwertig eingeführt.
Die Scharia.
Das verkauft man dann dem gutgläubigen weltoffenen Westler folgendermaßen:

Die Scharia gilt, wenn Muslims unter einander einen Rechtstreit austragen.

Da kann sich der Weltbürger erst mal beruhigt zurücklehnen und sagen.
“Tja, warum nicht, wenn die so wollen…“

Wenn dann allerdings der Muslim mit einem Ungläubigen in einen Rechtsstreit tritt und insistiert dass nach der Scharia verhandelt wird?

Was dann?

Jaaaa, dann wird’s knifflig, denn die Scharia ist ja gleichwertig.

Und, oh Wunder! Da hatte ja kein Richter, Rechtswissenschaftler, Politiker dran gedacht!

Dann gilt nämlich auf einmal das AGG.

Und der Muslim fühlte sich natürlich diskriminiert wenn nicht nach Scharia geurteilt wird!

Jetzt sagt der Ungläubige: „Ja aber, grad nach der Scharia werd ich Ungläubiger doch diskriminiert! Denn nach der bin ich ja nichts wert!“

Aber, oh Wunder! Da hatte ja kein Richter, Rechtswissenschaftler, Politer dran gedacht:

Ein Ungläubiger/Autochthoner kann nach EU-Kommision und BVG ja gar nicht diskriminiert werden!

Also muss der arme Ungläubige sich wohl oder übel der Scharia fügen.
Tja dumm gelaufen, daran hatten die SoWis und Rechtswissenschaftler und Richter und Politiker einfach nicht dran gedacht … ich mein wer kommt denn schon auf so was … Kafka vielleicht.

Na ja, gut, gilt eben die Scharia, aber:
Er kann ja konvertieren, wär ja eh am besten, wenn er schon im Mutterleib nicht abgetrieben wurde.

So hat man dann ganz ohne es zu wollen ...

Mariko
13.05.2009, 22:05
Schönen guten Abend.

Dass ausländische Sitten und Gebräuche „mitunter“ über deutschem Recht stehen ist ja schon länger Praxis an deutschen Gerichten.

Dass was der Mann da anmahnt, ist unter den lieben Sozialwissenschaftlern schon länger im Gespräch, nennt sich „Rechtspluralismus“ (vergl. Christian Giordano) und dient „wohl“ letztlich dazu sukzessive die Scharia einzuführen.

Die Scharia übrigens, die, wenn sie in Teilen Pakistans eingeführt wird, den „Westen“ ganz wuschig macht und zum eingreifen provoziert, während sie hier in der EU + Schweiz durchaus anklang findet.

Also das was unter der Hand an deutschen Gerichten eh schon, teils mittels extra Gummiparagraphen praktiziert wird, also Rechtssprechung nach Abstammung und Gesinnung, soll endgültig in Form gegossen werden und formell betrieben.

Wie das ablaufen wird, stell ich mir ungefähr so vor:

Also erstmal wird sie als gleichwertig eingeführt.
Die Scharia.
Das verkauft man dann dem gutgläubigen weltoffenen Westler folgendermaßen:

Die Scharia gilt, wenn Muslims unter einander einen Rechtstreit austragen.

Da kann sich der Weltbürger erst mal beruhigt zurücklehnen und sagen.
“Tja, warum nicht, wenn die so wollen…“

Wenn dann allerdings der Muslim mit einem Ungläubigen in einen Rechtsstreit tritt und insistiert dass nach der Scharia verhandelt wird?

Was dann?

Jaaaa, dann wird’s knifflig, denn die Scharia ist ja gleichwertig.

Und, oh Wunder! Da hatte ja kein Richter, Rechtswissenschaftler, Politiker dran gedacht!

Dann gilt nämlich auf einmal das AGG.

Und der Muslim fühlte sich natürlich diskriminiert wenn nicht nach Scharia geurteilt wird!

Jetzt sagt der Ungläubige: „Ja aber, grad nach der Scharia werd ich Ungläubiger doch diskriminiert! Denn nach der bin ich ja nichts wert!“

Aber, oh Wunder! Da hatte ja kein Richter, Rechtswissenschaftler, Politer dran gedacht:

Ein Ungläubiger/Autochthoner kann nach EU-Kommision und BVG ja gar nicht diskriminiert werden!

Also muss der arme Ungläubige sich wohl oder übel der Scharia fügen.
Tja dumm gelaufen, daran hatten die SoWis und Rechtswissenschaftler und Richter und Politiker einfach nicht dran gedacht … ich mein wer kommt denn schon auf so was … Kafka vielleicht.

Na ja, gut, gilt eben die Scharia, aber:
Er kann ja konvertieren, wär ja eh am besten, wenn er schon im Mutterleib nicht abgetrieben wurde.

So hat man dann ganz ohne es zu wollen ...





Was für ein Schwachsinn:)) Und dafür hast Du Dich extra hier angemeldet?

Bellerophon
14.05.2009, 09:23
Was für ein Schwachsinn:)) Und dafür hast Du Dich extra hier angemeldet?

Och, wenn die Deutsche Elite mal Gesicht zeigt solte man das nicht so vertreichen lassen.

Aber warten wirs ab.

Und klar: Die sog. "Richterschelte" ist in Untertanen-Deutschland natürlich ein No-Go, - ausser Maxim Biller wird ein Buch verboten.

Bestrebungen zum "Rechtspluralismus" sind Realität, kann man leicht nachlesen.


Bei PI hat einer Helmut Schelsky zitiert:

"Diese Wirkung kommt durch ein Zusammenspiel von ‚engagierter’ Rechtssoziologie mit einer politischen Umpolarisierung des juristischen Berufsethos zustande.“ Es werde nicht mehr untersucht, wie man eventuelle „Subjektivitäten bei Richtern, Staatsanwälten, Polizei und sonstigem Justizpersonal“ am besten zurückdrängen könne, im Gegenteil, es werde „in einem geistigen Salto mortale gerade die subjektive Verfügungsfreiheit des Richters bei seinen Entscheidungen gefordert; man will ihn weniger binden an das Gesetz als an seine soziale Gesinnung.“

Das ist wohl die in D viel beschworene Unabhängigkeit der Richter.

Natürlich geht es nicht allein um Scharia.

Eine gewisse Willkür, ein irrationales Belohungs und Bestrafungssystem (auch allgemein gesellschaftlich) hat auch den Vorteil die Leute in ein quasi-kindliches Stadium zu versetzen, wo sie sich den Machthabern bedingungslos ausliefern.

Sekten machen das auch so, oder die Maoisten in Umerziehungslagern (Lagoi?)


Ein gewisses Beispiel dafür sind auch die Berichte gestern in den einschlägigen Gazetten darüber, dass die deutschen Ökostreber ja gar nicht so öko seien, wie sie meinen.

borisbaran
14.05.2009, 10:01
Also ich glaube nicht, dass er das so radikal gemeint hat.
[...]Hassemer: Der ordre public sagt, dass es derartige Verbrechen bei uns nicht geben darf und dass man sie auch nicht entschuldigen kann. Deshalb wird dem Täter am Ende ein niedriger Beweggrund vorgeworfen. Und damit wird seine Tat als Mord gewertet. Ich finde, diese Verschärfung ist zu abstrakt, sie geht zu schnell, und sie geht sehr weit.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,624304,00.html
Und wie erklärst du das?! Das ist die Forderung, solche taten nicht mehr als Mord, sondern nur als Totschlag o.ä. zu werten!

@Bellerophon
Gleiches Recht für alle!

marc
14.05.2009, 17:31
Und wie erklärst du das?! Das ist die Forderung, solche taten nicht mehr als Mord, sondern nur als Totschlag o.ä. zu werten!

"Als Totschlag werten" =/= "Freispruch"

borisbaran
14.05.2009, 17:36
"Als Totschlag werten" =/= "Freispruch"
Hab' ich auch nciht behauptet...:rolleyes:

marc
14.05.2009, 17:40
Hab' ich auch nciht behauptet...:rolleyes:

Stand aber so im Eröffnungspost und auch in der zuerst verlinkten Quelle.
Daher mein Kommentar.

Bellerophon
14.05.2009, 18:26
@Bellerophon
Gleiches Recht für alle!



Genau das ist ja vielen Leuten ein Dorn im Auge.

Früher feierte man es als Errungenschaft das alle vor dem Gesetz gleich wären, heute:
Der hatte eine schlimme Kindheit.
Der wurde da und da sozialisiert.
Der war Chef von einem halbstaatlichen DAX-Unternehmen.

Fährt einer über ne rote Apel interessiert keine Sau ob der ne schlimme Kindheit hatte.

Tritt ein X-mal Vorbestrafter einem Passanten den Schädel ein, ist das dann von größter Wichtigkeit.


Aber beim Rechtspluralismus geht es ja noch weiter.

Kann ja jeder nachlesen, was die da so ausbaldowern und wie die das kommunizieren.

Die Hochschulkommis haben da ja so ihre gewohnt markige Ausdrucksweise, die unterstreicht worum es denen geht.

Diese Sozialwissenschaftler sollte man nie unterschätzen.

Was die an ihren Kaderschmieden aushecken landet früher oder später über Brüssel an den Schulen, Gerichten, in den Gesetzbüchern.

Flankiert von den Medien, die den öffentlichen Druck simulieren, der die Politik unter angeblichen Zugzwang setzt.
Zum Beispiel so, dass Experten dann mal anfangen öffentlich in die Richtung zu denken.
Richter oder Bischöfe meinetwegen.

Den Zugzwang, die längst in den Schubladen liegenden Gesetzte umzusetzen, oder durchzuwinken.

Siehe Gendermainstreaming, Klimawandel, AGG.

Die planen weit voraus und sind sehr raffiniert.

Mariko
14.05.2009, 21:37
Und wie erklärst du das?! Das ist die Forderung, solche taten nicht mehr als Mord, sondern nur als Totschlag o.ä. zu werten!



Nein. Es ist die Forderung, im Einzelfall stets den Sachverhalt genau zu prüfen, ob wirklich Mordmerkmale vorliegen, und sie nicht pauschal als gegeben anzunehmen. Und je nachdem kann eben auch ein Verbotsirrtum (§ 17 StGB) vorliegen. Das ist also keine revolutionäre Aussage, die von geltendem Recht abweicht, sondern vielmehr im Gegenteil einfach nur der Hinweis auf die geltende Rechtslage.

Mariko
14.05.2009, 21:44
Genau das ist ja vielen Leuten ein Dorn im Auge.

Früher feierte man es als Errungenschaft das alle vor dem Gesetz gleich wären, heute:
Der hatte eine schlimme Kindheit.
Der wurde da und da sozialisiert.
Der war Chef von einem halbstaatlichen DAX-Unternehmen.

Fährt einer über ne rote Apel interessiert keine Sau ob der ne schlimme Kindheit hatte.

Tritt ein X-mal Vorbestrafter einem Passanten den Schädel ein, ist das dann von größter Wichtigkeit.

.



Na, warum wohl. Weil Gewaltdelikte eben sehr oft (und nachweisbar) mit vorhergehenden Traumata (der "schlimmen Kindheit") zusammenhängen - anders als Verkehrsordnungswidrigkeiten.:rolleyes:

Und Gleicheit vor dem Gesetz bedeutet einzig und allein, dass jemand nicht allein wegen seines Status' (also z.Bsp. seiner Position als Regierungsmitglied o.ä.) anders behandelt werden darf.
Besonderheiten in der Persönlichkeit des Täters hingegen, die Bezug zum Tatsachverhalt haben, müssen selbstverständlich berücksichtigt werden. Das war schon immer so.

Tosca
14.05.2009, 21:44
Ob so ein Täter nun wegen Mords oder Totschlags verurteilt wird, ist mir schnuppe. Wesentlich ist, daß das Strafmaß stimmt.

Bei Totschlag ist das Strafmaß automatisch niedrer. Ich hätte aber nichts dagegen, wenn Ehrenmörder samt der Sippe, die das ausgeheckt hat in ihre Heimat dürften und die Strafe dort absitzen. Ach so, selbstverständlich nach der Entlassung ist Deutschland tabu.

Mariko
14.05.2009, 22:08
Bei Totschlag ist das Strafmaß automatisch niedrer.



Nö, nicht automatisch, nur in der Regel.

FranzKonz
14.05.2009, 22:17
Bei Totschlag ist das Strafmaß automatisch niedrer.
Kann, muß nicht. Auch der Totschlag kann mit Lebenslänglich bestraft werden.

Ich sprach das an, weil oft der Beweis nicht ganz so einfach zu führen ist.


Ich hätte aber nichts dagegen, wenn Ehrenmörder samt der Sippe, die das ausgeheckt hat in ihre Heimat dürften und die Strafe dort absitzen. Ach so, selbstverständlich nach der Entlassung ist Deutschland tabu.
Outsourcing im Strafvollzug. :D

Find' ich in Ordnung. Ich bin ohnehin der Ansicht, daß Verbrechen gegen Leib und Leben viel zu milde bestraft werden. Fahre ich in betrunkenem Zustand eine alte Oma über den Haufen, reißt man mir den Arsch bis Anschlag auf. Reiße ich der gleichen Oma in besoffenem Zustand die Handtasche weg, und haue ihr dabei über die Rübe, kriege ich für meinen Suff mildernde Umstände. Für meine schwere Kindheit noch einen Extrabonus.

Bellerophon
15.05.2009, 16:14
Na, warum wohl. Weil Gewaltdelikte eben sehr oft (und nachweisbar) mit vorhergehenden Traumata (der "schlimmen Kindheit") zusammenhängen - anders als Verkehrsordnungswidrigkeiten.:rolleyes:



Sehen Sie, genau das mein ich.:rolleyes:

Von den SoWis ist alles "nachweisbar", was grad ins politische Konzept passt.

Läd ein weißer Junge ein Mädchen ins Kino ein, kann das schon als Vorbereitung einer Vergewaltigung gewertet werden (USA).

Gleichzeitig kann die Gruppenvergewaltigung einer weißen Frau durch Kulturbereicherer, als ihre eigene Schuld verkauft werden.

Die SoWis sind da sehr flexibel.

Die SoWis, die dann als GutachterInnen den Gerichten beisitzen.

Oder Rechts-Reformen einleiten.

So als zeitgenössische Inquisition.

Bellerophon
16.05.2009, 00:33
Na, warum wohl. Weil Gewaltdelikte eben sehr oft (und nachweisbar) mit vorhergehenden Traumata (der "schlimmen Kindheit") zusammenhängen - anders als Verkehrsordnungswidrigkeiten.:rolleyes:

Und Gleicheit vor dem Gesetz bedeutet einzig und allein, dass jemand nicht allein wegen seines Status' (also z.Bsp. seiner Position als Regierungsmitglied o.ä.) anders behandelt werden darf.
Besonderheiten in der Persönlichkeit des Täters hingegen, die Bezug zum Tatsachverhalt haben, müssen selbstverständlich berücksichtigt werden. Das war schon immer so.

Entschuldigen Sie, ich bin’s noch mal.

Ich war vorhin nicht ganz auf dem Deck.

Ich wollte Ihnen noch für Ihre moderaten Töne danken.

Zu meinem letzten Beitrag gab’s von Ihnen ja immerhin nur Rolleyes.

Vorher war das was ich schrieb, in Ihren Augen ja nur „Schwachsinn“, für den ich mich „extra angemeldet habe“.

Aber ey, die Taktik kann sogar ich nachvollziehen!

Dem Forums-Frischling erstmal kräftig einschenken, in der Hoffnung er wird dadurch verschreckt und verpisst sich.

Haha – sehr gewitzt!

Aber nur um in Ihrer Methode zu antworten:

„Typen wie Dich esse ich zum Brunch.“

Aber nehmen Sie das sportlich.

War nicht bös gemeint, nur um die Verhältnisse klar zu stellen.

Ich bin da nicht nachtragend.

bernhard44
24.05.2009, 12:30
zum Thema: Verbotsirrtum: Hassemer-Einlassungen zur Bewertung von Ehrenmord- Schandverbrechen.

http://www.wiedenroth-karikatur.de/KariAblage0905/PK090518_IslamGewaltEhrenmordVerbotsirrtum.jpg
mit freundlicher Genehmigung von:http://www.wiedenroth-karikatur.de

Paul Felz
24.05.2009, 12:36
[...]
Und Gleicheit vor dem Gesetz bedeutet einzig und allein, dass jemand nicht allein wegen seines Status' (also z.Bsp. seiner Position als Regierungsmitglied o.ä.) anders behandelt werden darf.
[....]

Da hätte ich gerne einen Beleg.

Mariko
26.05.2009, 19:45
Da hätte ich gerne einen Beleg.



Google hilft...

Mariko
26.05.2009, 19:49
zum Thema: Verbotsirrtum: Hassemer-Einlassungen zur Bewertung von Ehrenmord- Schandverbrechen.

http://www.wiedenroth-karikatur.de/KariAblage0905/PK090518_IslamGewaltEhrenmordVerbotsirrtum.jpg
mit freundlicher Genehmigung von:http://www.wiedenroth-karikatur.de




Nicht einmal richtig Deutsch können deine Lieblingskarikaturisten. Man kann keinen Irrtum "begehen".;)

Ragtimer
26.05.2009, 22:30
Es ist nunmal so, dass im Strafrecht die individuelle Vorstellung des Täters ein entscheidender Faktor für die Strafbarkeit ist. Sieht man z.Bsp. an Konstellationen wie dem untauglichen Versuch, der aber dennoch strafbar ist, weil der Täter von der Tauglichkeit ausgeht. Insofern hat man natürlich ein Problem in einer strafrechtlichen Prüfung, wenn der Täter ein völlig anderes Wertverständnis und praktisch kein Unrechtsbewusstsein im Bezug auf seine Tathandlung hat. Das ist ein Konflikt, der schwierig zu lösen ist. Hassemer erhebt ja in dem Interview auch keinen Anspruch darauf. (...).

Ein Nazi hat auch ein "völlig anderes Werteverständnis" und "praktisch kein Unrechtsbewusstsein im Bezug auf" das Ermorden von Juden. Ein Konflikt, der "schwierig zu lösen ist", nicht wahr?

Ragtimer
26.05.2009, 22:57
Grundsätzlich mal was:

Die PolCors und Multikultis, die bemüht sind, fremde Kulturen in den Himmel zu heben, behaupten doch immer, Ehrenmorde seien nur Einzelfälle, die mit der betreffenden Kultur gar nüscht zu tun hätten, und die genauso in Deutschland vorkämen und dort nur anders bezeichnet würden, nämlich als "Familiendramen". (sinngemäß nach Hagen Rether).

Geht es den PolCors hingegen darum, Ehrenmörder zu verteidigen, dann sind diese plötzlich Gefangene ihrer Kultur samt den dazugehörigen Wertvorstellungen und können gar nicht anders, die Ärmsten, und haben - kulturbedingt - auch kein Unrechtsbewusstsein, was es zu berücksichtigen gilt.

Also was nun, liebe PolCor-Inquisition: Ist ein Ehrenmörder ein übles, menschenverachtendes und voll schuldfähiges Dreckschwein? Oder ist die Muselkultur eine rückständige, grausame und frauenfeindliche, die mit unserer Zivilisation nicht zu vereinbaren ist? Eins von beiden muss es ja wohl sein. Bitte sagt uns, was es ist; denn als tolerante, weltoffene und gute Menschen richten wir uns in unseren Meinungen selbstverständlich nach euch.

Mariko
27.05.2009, 16:22
Ein Nazi hat auch ein "völlig anderes Werteverständnis" und "praktisch kein Unrechtsbewusstsein im Bezug auf" das Ermorden von Juden. Ein Konflikt, der "schwierig zu lösen ist", nicht wahr?



Auch wenn Du meinen Beitrag damit ins Lächerliche ziehen willst: Du hast juristisch nicht ganz Unrecht. Deshalb waren/sind Verfahren gegen (Alt-)Nazis (ebenso wie auch die Mauerschützenprozesse) auch problematisch, da die Rechtslage und das damit zusammenhängende Unrechtsbewusstsein damals ganz anders waren. Stichwort: Rückwirkungsverbot im Strafrecht.

Eridani
27.05.2009, 17:18
Auch wenn Du meinen Beitrag damit ins Lächerliche ziehen willst: Du hast juristisch nicht ganz Unrecht. Deshalb waren/sind Verfahren gegen (Alt-)Nazis (ebenso wie auch die Mauerschützenprozesse) auch problematisch, da die Rechtslage und das damit zusammenhängende Unrechtsbewusstsein damals ganz anders waren. Stichwort: Rückwirkungsverbot im Strafrecht.

Und trotzdem bestraft der deutsche Staat Tötungsdelikte, Morde u.ä. in der Vergangenheit der deutschen Geschichte nach den heutigen "Rechtsnormen".

Da werden 92jähige Greise vor den Kadi geschleppt, die überhaupt keinen Zusammenhang mehr zu ihrer damaligen Tat herstellen können.

Etwas anderes natürlich, wenn Muslime ihrem Mittelalter frönen.
Hier wird mit Samthandschuhen angefasst oder auf Freispruch plädiert.

Das ist der Skandal in Deutschland !

Warum kriecht das System vor Ausländern, speziell Türken und Arabern??
Will es damit seine Inländerfeindlichkeit dokumentieren ?!

E:

Ragtimer
28.05.2009, 08:44
Auch wenn Du meinen Beitrag damit ins Lächerliche ziehen willst: Du hast juristisch nicht ganz Unrecht. Deshalb waren/sind Verfahren gegen (Alt-)Nazis (ebenso wie auch die Mauerschützenprozesse) auch problematisch, da die Rechtslage und das damit zusammenhängende Unrechtsbewusstsein damals ganz anders waren. Stichwort: Rückwirkungsverbot im Strafrecht.

Wir wäre aber neu, dass ein Ausländerhasser, der z.B. einen Schwarzen oder Chinesen zusammenschlägt, strafmildernd behandelt wird, da er ja schießlich ein "anderes Wertesystem" im Kopf hat, dass es zu berücksichtigen gelte. Eher ist es doch so, dass rassistische Motive für eine Gewalttat als besonders schwerwiegend gelten und den Täter zusätzlich belasten. Nur bei Museln, die Frauen für minderwertig halten und ihnen das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben absprechen, soll es genau umgekehrt sein, und sdas wurmt mich.

Hayaser
04.06.2009, 05:03
Und trotzdem bestraft der deutsche Staat Tötungsdelikte, Morde u.ä. in der Vergangenheit der deutschen Geschichte nach den heutigen "Rechtsnormen".

Da werden 92jähige Greise vor den Kadi geschleppt, die überhaupt keinen Zusammenhang mehr zu ihrer damaligen Tat herstellen können.

Etwas anderes natürlich, wenn Muslime ihrem Mittelalter frönen.
Hier wird mit Samthandschuhen angefasst oder auf Freispruch plädiert.

Das ist der Skandal in Deutschland !

Warum kriecht das System vor Ausländern, speziell Türken und Arabern??
Will es damit seine Inländerfeindlichkeit dokumentieren ?!

E:


Jawohl Eridani,

so ist es, dadurch dass das System speziell vor Türken und Arabern kriecht und sie mit "Samthandschuhen" anfasst, dokumentiert sie "Inländerfeindlichkeit".

Diese Pack an unfähigen Politiker, welche das deutsche Volk seid Jahren verraten und betrügen gehören weggewählt, im Herbst sind Wahlen macht Gebrauch von eurem Wahlrecht und sorgt dafür, dass endlich Politiker an die Macht kommen, welche dieses Treiben ein Ende bereitet.

Deutschland hat sich zu Genüge blamiert und es ist in der Tat ein Skandall, dass immer mehr Freisprüche und milde Urteile gegen schwere Straftaten ausgesprochen werden.

Überspitzt dargestellt, das Überfahren einer roten Ampel ist weit Schlimmer, als die Ermordung der eigenen Schwester, wegen der Rettung der Familienehre.

McDuff
04.06.2009, 05:45
Der Verbotsirrtum wird von Muselkriecherischen Richtern viel zu lasch angewandt. Wie es rechtlich definiert ist, zeigt ein Beispiel:
http://www.lexexakt.de/glossar/unwissenheit.php