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Vollständige Version anzeigen : Behörde bürgert Terroristen ein !



SAMURAI
08.05.2009, 06:28
Sauerland-Gruppe
Behörde bürgert
Terroristen ein
(http://www.bild.de/BILD/politik/2009/05/08/sauerland-gruppe/behoerde-buergert-terroristen-ein.html)
Einer der vier angeklagten Terroristen der „Sauerland-Gruppe“ soll eingebürgert worden sein, obwohl ihm Straftaten vorgeworfen wurden! mehr ...

Das geht laut Südwestrundfunk aus Akten der Ulmer Ausländerbehörde hervor.

http://www.bild.de/BILD/politik/2009/05/08/sauerland-gruppe/attila-12137306-mfbq,templateId=renderScaled,property=Bild,width=4 65.jpg

Danach war den Behörden in Ulm bekannt, dass der aus der Türkei stammende Atilla S. (24) in München in Untersuchungshaft gesessen hatte.

Gegen Atilla S. liefen zu dem Zeitpunkt weitere Strafverfahren, u. a. wegen gefährlicher Körperverletzung und Bildung einer kriminellen Vereinigung.


Was für Vollpfosten sitzen in den Behörden ?

harlekina
08.05.2009, 06:32
Zum Zeitpunkt der Einbürgerung am 7. April 2005 lief das Strafverfahren gegen den heute 24-Jährigen noch. Zudem war die Inhaftierung von S. der Stadt Ulm seit Wochen bekannt. Doch die Stadt verließ sich auf Landeskriminalamt und Verfassungsschutz. Diese hatten Monate zuvor "keine Bedenken" gegen eine Einbürgerung. "Unterschiedliche Dateien" hätten aber möglicherweise auch noch im April 2005 dazu führen können, dass das bayerische Verfahren in Ulm nicht bekannt geworden sei, heißt es nach SWR-Informationen in einem Vermerk der Stadtverwaltung Ulm. Zudem habe das Landeskriminalamt S. nur als "Randfigur" bezeichnet, notierte die Stadt 2005.
...
Im Falle einer Verurteilung ist eine Abschiebung in die Türkei ausgeschlossen, da S. seine ursprünglich türkische Staatsangehörigkeit im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens zurückgegeben hatte.


http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=4816534/fzdpcl/

So legt man sich die Kuckuckseier ins Nest und spielt den Extremen in die Hände.

henriof9
08.05.2009, 06:41
Sauerland-Gruppe
Behörde bürgert
Terroristen ein
(http://www.bild.de/BILD/politik/2009/05/08/sauerland-gruppe/behoerde-buergert-terroristen-ein.html)
Einer der vier angeklagten Terroristen der „Sauerland-Gruppe“ soll eingebürgert worden sein, obwohl ihm Straftaten vorgeworfen wurden! mehr ...

Das geht laut Südwestrundfunk aus Akten der Ulmer Ausländerbehörde hervor.

Danach war den Behörden in Ulm bekannt, dass der aus der Türkei stammende Atilla S. (24) in München in Untersuchungshaft gesessen hatte.

Gegen Atilla S. liefen zu dem Zeitpunkt weitere Strafverfahren, u. a. wegen gefährlicher Körperverletzung und Bildung einer kriminellen Vereinigung.


Was für Vollpfosten sitzen in den Behörden ?

Das sind die gleichen Vollpfosten, welche dann erklären, daß eine Untersuchungshaft noch lange kein Beweis einer Schuld ist.
Und in diesem Fall empfinde ich das Motto " im Zweifel für den Angeklagten " auch eine riesige Sauerei.

Paul Felz
08.05.2009, 06:50
Im Falle einer Verurteilung ist eine Abschiebung in die Türkei ausgeschlossen, da S. seine ursprünglich türkische Staatsangehörigkeit im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens zurückgegeben hatte.

Ach nee. Was hindert ihn daran, den türkischen Paß wieder zu beantragen? Die deutsche Staatsbürgerschaft verliert er ja nicht. Dank unserer Gesetze.

henriof9
08.05.2009, 07:18
Ach nee. Was hindert ihn daran, den türkischen Paß wieder zu beantragen? Die deutsche Staatsbürgerschaft verliert er ja nicht. Dank unserer Gesetze.

Du kannst niemanden zwingen seine Ursprungsstaatsbürgerschaft neu zu beantragen, leider.
Die deutsche Staatsbürgerschaft kann nur aberkannt werden, wenn noch eine andere vorhanden ist, da derjenige sonst staatenlos wäre.

Da beißt sich die Katze in den Schwanz, einerseits wollen viele, daß es keine doppelten Staatsbürgerschaften für Deutsche gibt, andererseits kann man sie dann auch nichtmehr los werden.

Lobo
08.05.2009, 07:29
Wieso abschieben? Lager....

Ruepel
08.05.2009, 07:30
http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=4816534/fzdpcl/

So legt man sich die Kuckuckseier ins Nest und spielt den Extremen in die Hände.

Und gleichzeitig kriminalisiert man das eigene Volk,siehe Waffengesetz Internetzensur etc.

ursula
08.05.2009, 07:52
Und gleichzeitig kriminalisiert man das eigene Volk,siehe Waffengesetz Internetzensur etc.

wir basteln uns aus alten wäscheklammern wieder ne pistole und schiessen krampen mit --äh- wortfindungsstörung. :rolleyes:

deutsche - die geborenen schlächter - haben keinen anspruch auf waffen, sie dürfen nicht mal sterben, wann und wie sie wollen. hier darf wieder eine omma im koma nicht sterben weil die einrichtung an ihr verdient. ekelhaft.

hauptsache, die o. g. fühlen sich hier wohl.

Entfernungsmesser
08.05.2009, 08:05
Sauerland-Gruppe
Behörde bürgert
Terroristen ein
(http://www.bild.de/BILD/politik/2009/05/08/sauerland-gruppe/behoerde-buergert-terroristen-ein.html)
Einer der vier angeklagten Terroristen der „Sauerland-Gruppe“ soll eingebürgert worden sein, obwohl ihm Straftaten vorgeworfen wurden! mehr ...

Das geht laut Südwestrundfunk aus Akten der Ulmer Ausländerbehörde hervor.

http://www.bild.de/BILD/politik/2009/05/08/sauerland-gruppe/attila-12137306-mfbq,templateId=renderScaled,property=Bild,width=4 65.jpg

Danach war den Behörden in Ulm bekannt, dass der aus der Türkei stammende Atilla S. (24) in München in Untersuchungshaft gesessen hatte.

Gegen Atilla S. liefen zu dem Zeitpunkt weitere Strafverfahren, u. a. wegen gefährlicher Körperverletzung und Bildung einer kriminellen Vereinigung.


Was für Vollpfosten sitzen in den Behörden ?


Die Überschrift für diesen Strang sollte lauten:

Behörde macht Wahlkampf für die NPD

Skaramanga
08.05.2009, 08:18
Das sind die gleichen Vollpfosten, welche dann erklären, daß eine Untersuchungshaft noch lange kein Beweis einer Schuld ist.
Und in diesem Fall empfinde ich das Motto " im Zweifel für den Angeklagten " auch eine riesige Sauerei.

Dann muss es aber umgekehrt auch heißen, "im Zweifel keine Einbürgerung". Einbürgerung während laufender Strafverfahren und bei dringendem Tatverdacht ist unsinnig. Und hier gehts ja schließlich nicht um Parkknollen oder Verstoß gegen die Schankerlaubnis.

harlekina
08.05.2009, 08:25
Dann muss es aber umgekehrt auch heißen, "im Zweifel keine Einbürgerung". Einbürgerung während laufender Strafverfahren und bei dringendem Tatverdacht ist unsinnig. Und hier gehts ja schließlich nicht um Parkknollen oder Verstoß gegen die Schankerlaubnis.

Nein, denn Geschwindigkeitsübertretung ist viiiiel schlimmer.

lupus_maximus
08.05.2009, 09:17
Nein, denn Geschwindigkeitsübertretung ist viiiiel schlimmer.
Außerdem ist es diskriminierend, wenn man Straftaten von den guten lieben und netten Ersatzdeutschen nachfragt.
In Neugermanien wäre dies nicht passiert, da sind alle urdeutsch.

Schwarzer Rabe
08.05.2009, 09:18
Wozu bürgert man überhaupt Nichteuropäer hier ein?

Lobo
08.05.2009, 09:20
Wozu bürgert man überhaupt Nichteuropäer hier ein?

um dich zu ärgern. ;)

Kmas
08.05.2009, 10:05
Ach nee. Was hindert ihn daran, den türkischen Paß wieder zu beantragen? Die deutsche Staatsbürgerschaft verliert er ja nicht. Dank unserer Gesetze.

Möööp . !
Da liegt du aber falsch.
Sobald er/sie/es den Türkischen Paß ergo auch staatsbürgerschaft erwirbt, verliert er/sie/es das recht den Deutschen Paß (somit auch Staatsbürgerschaft) zu besitzen.
Somit muss er/sie/es abgeben und das ohne wenn und aber .

Mit Doppelpaß hatt schon die BRD gut gemacht , entweder hü oder hott aber nicht beides.

Don
08.05.2009, 10:16
Möööp . !
Da liegt du aber falsch.
Sobald er/sie/es den Türkischen Paß ergo auch staatsbürgerschaft erwirbt, verliert er/sie/es das recht den Deutschen Paß (somit auch Staatsbürgerschaft) zu besitzen.
Somit muss er/sie/es abgeben und das ohne wenn und aber .

Mit Doppelpaß hatt schon die BRD gut gemacht , entweder hü oder hott aber nicht beides.


Absolut falsch Die Sache geht nur in eine Richtung und ist nicht umgekehrt gültig.

Die BRD kann niemand die deutsche Staatsbürgerschaft aberkennen oder ihn ausbürgern.


Das Grundgesetz verbietet den Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit. Unter Entzug werden nur solche Maßnahmen oder Regelungen verstanden, durch welche jemand gegen oder ohne seinen Willen seine Staatsangehörigkeit verliert und diesen Verlust nicht vermeiden kann. Das gilt auch für die Staatsangehörigkeit, welche durch Einbürgerung erworben wurde. Aber auch gegen einen vermeidbaren Verlust ist der Staatsbürger grundsätzlich geschützt, wobei ein Verlust mit Willen des Inhabers unproblematisch ist, weil ein solcher Vorgang keinen Eingriff in Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG darstellt. Das Staatsangehörigkeitsgesetz enthält für den Verlust mit Willen des Betroffenen folgende Regelungen:


Entlassung, auf Antrag des Staatsbürgers, wenn er eine andere erwerben will und ihm dies von einem anderen Staat zugesichert ist
Verzicht, wenn der Staatsbürger auch weitere Staatsangehörigkeiten hat
Adoption durch einen Ausländer
Erklärung nach dem Optionsmodell (siehe oben), dass der Staatsbürger die deutsche Staatsangehörigkeit nicht behalten will
Nichtoptieren: Unterlassung einer Erklärung nach dem Optionsmodell, ob der Staatsbürger die deutsche Staatsangehörigkeit nicht behalten will, nachdem ein formeller und rechtzeitiger Hinweis durch die Staatsbürgerschaftsbehörde erfolgt ist.




Das bedeutet, einmal deutscher Paß, immer deutscher Paß. Du hast Probleme ihn zu kriegen solange Du noch einen anderen hast. Hast Du ihn aber erstmal, kannst Du folgenlos andere Staatsangehörigkeiten sammeln wie Bierdeckel.

Das mag rechtlich unzulässsig sein, lediglich fehlt die juristische Handhabe etwas dagegen zu unternehmen. Was will die Bananenrepublik Deutschland denn tun? Den deutschen Paß wegnehmen darf sie nicht, sie verbietet es sich selbst.
Die anderen wegnehmen kann sie nicht.

Chessmate.