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Vollständige Version anzeigen : Udo Voigt verurteilt



Wolf
24.04.2009, 21:37
Der Parteivorsitzende der NPD, Udo Voigt, ist heute vom Berliner Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden. Für das Urteil und die Begründung benötigte die Richterin gerade einmal 20 Minuten. Pressesprecher Klaus Beier erhielt ebenfalls sieben Monate und der Rechtsamtsleiter Frank Schwerdt zehn Monate. Auch diese Strafen wurden auf drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Jeder der drei Angeklagten soll 2000 Euro an das Kinderhilfswerk Unicef bezahlen. Wegen des zweiten WM-Planers mit elf Piktogrammen sind die Angeklagten freigesprochen worden.

Findet man heute auf der NPD Seite und auf allen Nachrichtensendern.

Tja, das war wohl nicht so klug.

klartext
24.04.2009, 21:56
Mal abwarten, ob das Urteil rechtskräftig wird.

guebilse
24.04.2009, 21:58
Jeder der drei Angeklagten soll 2000 Euro an das Kinderhilfswerk Unicef bezahlen.


In was für einem Scheiß- Kindergarten leben wir hier eigentlich ?

Aldebaran
24.04.2009, 22:37
Findet man heute auf der NPD Seite und auf allen Nachrichtensendern.

Tja, das war wohl nicht so klug.


Es fragt sich nur: Von wem?

Mit diesem Urteil ist etwas erreicht worden, was die Moslems für sich noch anstreben: Eine politische Frage komplett aus dem politischen Diskurs zu entfernen und Äußerungen dazu zu kriminalisieren. Man darf also nicht gegen den Zuzug Schwarzer (als solcher) sein bzw. sich entsprechend äußern, weil das die hier lebenden Schwarzen beleidigen würde. Also wäre es folgerichtig, jede islamfeindliche Äußerung unter Strafe zu stellen, weil sie die hier lebenden Moslems beleidigt. Wo das hinführt, kann man sich leicht denken.

klartext
24.04.2009, 22:50
Es fragt sich nur: Von wem?

Mit diesem Urteil ist etwas erreicht worden, was die Moslems für sich noch anstreben: Eine politische Frage komplett aus dem politischen Diskurs zu entfernen und Äußerungen dazu zu kriminalisieren. Man darf also nicht gegen den Zuzug Schwarzer (als solcher) sein bzw. sich entsprechend äußern, weil das die hier lebenden Schwarzen beleidigen würde. Also wäre es folgerichtig, jede islamfeindliche Äußerung unter Strafe zu stellen, weil sie die hier lebenden Moslems beleidigt. Wo das hinführt, kann man sich leicht denken.

Es ist selbst für Juristen unmöglich geworden, die Trennlinie zwischen Kritik und Beleidigung zu definieren, wenn es um Ethnien oder Moslems geht.
Sie wird täglich neu gezogen, je nachdem, welches Gericht zuständig ist.
Was ist noch zulässig und was nicht mehr ? Niemand weiss es, eine ganz neue Art des Maulkorbs.

Joseph Malta
24.04.2009, 22:51
Es fragt sich nur: Von wem?

Mit diesem Urteil ist etwas erreicht worden, was die Moslems für sich noch anstreben: Eine politische Frage komplett aus dem politischen Diskurs zu entfernen und Äußerungen dazu zu kriminalisieren. Man darf also nicht gegen den Zuzug Schwarzer (als solcher) sein bzw. sich entsprechend äußern, weil das die hier lebenden Schwarzen beleidigen würde. Also wäre es folgerichtig, jede islamfeindliche Äußerung unter Strafe zu stellen, weil sie die hier lebenden Moslems beleidigt. Wo das hinführt, kann man sich leicht denken.

Quatsch. Die Mutter von Owo hätte sich auch im Urlaub von einem Mann ihrer Wahl mit der Hautfarbe ihrer Wahl ###, ist dann schwanger und bringt das Kind zur Welt. Dann ist das Kind Deutscher und hat das verdammte Recht in einer deutschen Nationalelf zu spielen, bringt er die Voraussetzungen mit. Oder wollen du und deinesgleichen bestimmen, von wem Frau sich schwängern lässt? Wo das hinführt, kann man sich leicht denken.

klartext
24.04.2009, 22:53
Quatsch. Die Mutter von Owo hätte sich auch im Urlaub von einem Mann ihrer Wahl mit der Hautfarbe ihrer Wahl ###, ist dann schwanger und bringt das Kind zur Welt. Dann ist das Kind Deutscher und hat das verdammte Recht in einer deutschen Nationalelf zu spielen, bringt er die Voraussetzungen mit. Oder wollen du und deinesgleichen bestimmen, von wem Frau sich schwängern lässt? Wo das hinführt, kann man sich leicht denken.

Es geht hier um Meinungsfreiheit und nicht darum, von wem sich diese oder jene Schlampe ### lässt.

Gravedigger123
24.04.2009, 22:55
Tja...hat sich der Dummbatz wohl verplappert....
Klarer Fall...meintwegen hätten Sie diesem ### auch die Strafe verdoppeln können :D

Gravedigger123
24.04.2009, 22:57
Es geht hier um Meinungsfreiheit und nicht darum, von wem sich diese oder jene Schlampe bumsen lässt.
Uuuh....mal wieder die ach so gefähdete Meinungsfreiheit.....
###.....ist meine Meinung :D

klartext
24.04.2009, 22:58
Tja...hat sich der Dummbatz wohl verplappert....
Klarer Fall...meintwegen hätten Sie diesem ### auch die Strafe verdoppeln können :D

Du plädierst also für eine politische Justiz nach DDR-Muster ?

Deutschmann
24.04.2009, 22:58
Ich muss da mal nachfragen: wogegen hat den Olebambule (oder so) geklagt? Irgendwie hat er sich doch auf diesem WM-Planer erkannt. Weiß da jemand näheres?

Joseph Malta
24.04.2009, 23:00
Es geht hier um Meinungsfreiheit und nicht darum, von wem sich diese oder jene Schlampe bumsen lässt.

Kennst du die Mutter oder was befähigt dich dazu sie als Schlampe einzuschätzen?

Owo wurde in HH geboren. Seine Mutter ist Deutsche. Was es da zu diskutieren oder "meinen" gibt, ist schier unfassbar.

klartext
24.04.2009, 23:00
Uuuh....mal wieder die ach so gefähdete Meinungsfreiheit.....
Du bist ein Arschloch.....ist meine Meinung :D

Ich verstehe, Meinungsfreiheit ist, wenn du deine Meinung vertreten kannst und andere Meinungen verboten werden.
Man nennt das im allgemeinen Diktatur.

Joseph Malta
24.04.2009, 23:02
Ich muss da mal nachfragen: wogegen hat den Olebambule (oder so) geklagt? Irgendwie hat er sich doch auf diesem WM-Planer erkannt. Weiß da jemand näheres?

Der DFB hat angezeigt, Owo hat angezeigt. Owo wegen Beleidigung, der DFB wegen Beleidigung und die Staatsanwaltschaft sah wohl zusätzlich Volksverhetzung ebenfalls gegeben, denn das ist kein Antragsdelikt, sondern ein Offizialdelikt und bedarf keines Antrages.

klartext
24.04.2009, 23:05
Kennst du die Mutter oder was befähigt dich dazu sie als Schlampe einzuschätzen?

Owo wurde in HH geboren. Seine Mutter ist Deutsche. Was es da zu diskutieren oder "meinen" gibt, ist schier unfassbar.

Hatte ich irgendwo geschrieben, dass diese Dame eine Schlampe ist ? Ich kann das nicht erkennen.
Notwendig ist, beides auseinanderzuhalten. Auf der einen Seite die Äusserung von Voigt, auf der anderen die Meinungsfreieheit, eine solche Äusserung tun zu dürfen.
In einem freien Land muss es möglich sein, auch die Meinung äussern zu können, dass ein Neger nicht in die Nationalmannschaft gehört, auch wenn man diese Meinung nicht teilt.
Wir steuern immer mehr auf eine Umkehr von Recht hin.
Nicht die Justiz und das Gesetz bestimmt, was eine Beleidigung ist, sondern der, der sich beleidigt fühlt. Das ist eine Umkehr des Rechtsstaatsprinzips.

willy
24.04.2009, 23:06
Es fragt sich nur: Von wem?

Mit diesem Urteil ist etwas erreicht worden, was die Moslems für sich noch anstreben: Eine politische Frage komplett aus dem politischen Diskurs zu entfernen und Äußerungen dazu zu kriminalisieren. Man darf also nicht gegen den Zuzug Schwarzer (als solcher) sein bzw. sich entsprechend äußern, weil das die hier lebenden Schwarzen beleidigen würde. Also wäre es folgerichtig, jede islamfeindliche Äußerung unter Strafe zu stellen, weil sie die hier lebenden Moslems beleidigt. Wo das hinführt, kann man sich leicht denken.

Der Vergleich hinkt. "Schwarz" ist eine Hautfarbe, Islam eine Ideolgie. Das eine also rassistisch und das andere ein demokratischer Disput.

Deutschmann
24.04.2009, 23:08
Der DFB hat angezeigt, Owo hat angezeigt. Owo wegen Beleidigung, der DFB wegen Beleidigung und die Staatsanwaltschaft sah wohl zusätzlich Volksverhetzung ebenfalls gegeben, denn das ist kein Antragsdelikt, sondern ein Offizialdelikt und bedarf keines Antrages.

Ah, danke. Ich hab das so mitbekommen dass er sich mit der Nummer "25" identifiziert hat. Wenn man den WM-Planer aber anschaut, hat die "Nummer 25" weiße Beine - keine dunklen. Daher bin ich jetzt etwas irritiert.

willy
24.04.2009, 23:09
Hatte ich irgendwo geschrieben, dass diese Dame eine Schlampe ist ? Ich kann das nicht erkennen.
Notwendig ist, beides auseinanderzuhalten. Auf der einen Seite die Äusserung von Voigt, auf der anderen die Meinungsfreieheit, eine solche Äusserung tun zu dürfen.
In einem freien Land muss es möglich sein, auch die Meinung äussern zu können, dass ein Neger nicht in die Nationalmannschaft gehört, auch wenn man diese Meinung nicht teilt.
Wir steuern immer mehr auf eine Umkehr von Recht hin.
Nicht die Justiz und das Gesetz bestimmt, was eine Beleidigung ist, sondern der, der sich beleidigt fühlt. Das ist eine Umkehr des Rechtsstaatsprinzips.

Es ist durchaus legitim sich beleidigt oder angegriffen zu fühlen. Was kann der Typ dafür Schwarzer zu sein?

Gravedigger123
24.04.2009, 23:11
Du plädierst also für eine politische Justiz nach DDR-Muster ?
Was ist politisch daran, wenn ich eine Strafe dafür bekomme, wenn ich jemanden beleidige?

Deutschmann
24.04.2009, 23:12
Hatte ich irgendwo geschrieben, dass diese Dame eine Schlampe ist ? Ich kann das nicht erkennen.
Notwendig ist, beides auseinanderzuhalten. Auf der einen Seite die Äusserung von Voigt, auf der anderen die Meinungsfreieheit, eine solche Äusserung tun zu dürfen.
In einem freien Land muss es möglich sein, auch die Meinung äussern zu können, dass ein Neger nicht in die Nationalmannschaft gehört, auch wenn man diese Meinung nicht teilt.
Wir steuern immer mehr auf eine Umkehr von Recht hin.
Nicht die Justiz und das Gesetz bestimmt, was eine Beleidigung ist, sondern der, der sich beleidigt fühlt. Das ist eine Umkehr des Rechtsstaatsprinzips.

Ich sage immer: Demokratie ist, wenn nicht nur die Mehrheit Rücksicht auf Minderheiten nimmt, sondern auch Minderheiten auf die Mehrheit.

Ein OT-Beispiel. 30 Familien bringen ihre Kinder in den Kindergarten, ein Nachbar fühlt sich dadurch gestört. Rate mal wer den ev. Prozess gewinnen würde. X(

Gravedigger123
24.04.2009, 23:12
Ich verstehe, Meinungsfreiheit ist, wenn du deine Meinung vertreten kannst und andere Meinungen verboten werden.
Man nennt das im allgemeinen Diktatur.
Ne, Du kannst auch gern meinen, dass ich ein A### bin....
Da hab ich nix dagegen...und ich verklag dich auch nicht, keine Angst, wäre zu viel der Mühen...

Freikorps
24.04.2009, 23:14
Es fragt sich nur: Von wem?

Mit diesem Urteil ist etwas erreicht worden, was die Moslems für sich noch anstreben: Eine politische Frage komplett aus dem politischen Diskurs zu entfernen und Äußerungen dazu zu kriminalisieren. Man darf also nicht gegen den Zuzug Schwarzer (als solcher) sein bzw. sich entsprechend äußern, weil das die hier lebenden Schwarzen beleidigen würde. Also wäre es folgerichtig, jede islamfeindliche Äußerung unter Strafe zu stellen, weil sie die hier lebenden Moslems beleidigt. Wo das hinführt, kann man sich leicht denken.

Stand da nicht mal etwas in unserem hochgelobten Grundgesetz über das Recht der freien Meinungsäußerung. Scheinbar gilt dies nur für PC und Mainstream-konforme Meinungen!

Gravedigger123
24.04.2009, 23:14
Ah, danke. Ich hab das so mitbekommen dass er sich mit der Nummer "25" identifiziert hat. Wenn man den WM-Planer aber anschaut, hat die "Nummer 25" weiße Beine - keine dunklen. Daher bin ich jetzt etwas irritiert.
Nein, Du bist nur wesentlich begriffsstutziger als der Rest der Bevölkerung - sogar die Faschiodoten haben schließlich kapiert, was hier ausgesagt werden sollte :D

klartext
24.04.2009, 23:19
Ne, Du kannst auch gern meinen, dass ich ein Arschloch bin....
Da hab ich nix dagegen...und ich verklag dich auch nicht, keine Angst, wäre zu viel der Mühen...

Bei deinem Diskussionsniveau solltest du deinen verbalen Radius auf den nächstliegenden Stammtisch beschränken.

Gravedigger123
24.04.2009, 23:21
Bei deinem Diskussionsniveau solltest du deinen verbalen Radius auf den nächstliegenden Stammtisch beschränken.
Niveau?
Was ist das?
Kenn ich nicht mehr, seitdem ich hier bei Euch angemeldet bin...:cool:

Deutschmann
24.04.2009, 23:24
Nein, Du bist nur wesentlich begriffsstutziger als der Rest der Bevölkerung - sogar die Faschiodoten haben schließlich kapiert, was hier ausgesagt werden sollte :D

Dan erklär mir das doch - Klugscheißer. :cool2:

klartext
24.04.2009, 23:28
Niveau?
Was ist das?
Kenn ich nicht mehr, seitdem ich hier bei Euch angemeldet bin...:cool:

Sollte dich dieses forum geistig überfordern, steht es dir frei, andernorts zu posten. Deine dürftigen spams wären sicher kein Verlust.

Gehirnnutzer
24.04.2009, 23:41
Ein OT-Beispiel. 30 Familien bringen ihre Kinder in den Kindergarten, ein Nachbar fühlt sich dadurch gestört. Rate mal wer den ev. Prozess gewinnen würde. X(

Wenn du schon solche Beispiele bringst, dann sollten sie auch passend sein. Die Entscheidungen in solchen Fällen haben weder mit Minderheiten oder Mehrheiten zu tun und auch nicht mit der Meinungsfreiheit.
Ob nun einer gegen den Kindergarten geklagt hat, oder mehrere hätte auch kein Rolle gespielt, denn Entscheidungsgrundlage in solchen Fällen war nicht die Anzahl der Kläger oder der Angeklagten, sondern eine einfache Verordnung, nämlich die Lärmschutzverordnung. Weil diese Verordnung von realitätsfremden Fachidioten gemacht wurde, richtet sie sich auch gegen Kinder. Dummerweise macht diese Verordnung keinen Unterschied ob die Lärmobergrenzen durch Maschinen, Baulärm oder den Geräuschpegel den spielende Kinder erzeugen überschritten werden. Tja und das machen sich einige kinderfeindliche A### zur Nutze.

@ zum eigentlichen Thema
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Voigt und Anhang haben angekündigt Rechtsmittel einzulegen, somit ist die Geschichte erst diskussionswürdig wenn die endgültige Entscheidung getroffen worden ist.

Deutschmann
24.04.2009, 23:43
Wenn du schon solche Beispiele bringst, dann sollten sie auch passend sein. Die Entscheidungen in solchen Fällen haben weder mit Minderheiten oder Mehrheiten zu tun und auch nicht mit der Meinungsfreiheit.
Ob nun einer gegen den Kindergarten geklagt hat, oder mehrere hätte auch kein Rolle gespielt, denn Entscheidungsgrundlage in solchen Fällen war nicht die Anzahl der Kläger oder der Angeklagten, sondern eine einfache Verordnung, nämlich die Lärmschutzverordnung. Weil diese Verordnung von realitätsfremden Fachidioten gemacht wurde, richtet sie sich auch gegen Kinder. Dummerweise macht diese Verordnung keinen Unterschied ob die Lärmobergrenzen durch Maschinen, Baulärm oder den Geräuschpegel den spielende Kinder erzeugen überschritten werden. Tja und das machen sich einige kinderfeindliche A### zur Nutze.

@ zum eigentlichen Thema
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Voigt und Anhang haben angekündigt Rechtsmittel einzulegen, somit ist die Geschichte erst diskussionswürdig wenn die endgültige Entscheidung getroffen worden ist.

Hör auf mit diesen Spitzfindigkeiten. Du weißt genau was gemeint war.

blues
24.04.2009, 23:47
Findet man heute auf der NPD Seite und auf allen Nachrichtensendern.

Tja, das war wohl nicht so klug.

na, ein wahrer Held sitzt die sieben Monate doch ohne Murren ab;

vielleicht schreibt er ja noch was drolliges - gelassen abwarten :))

Aldebaran
24.04.2009, 23:48
Stand da nicht mal etwas in unserem hochgelobten Grundgesetz über das Recht der freien Meinungsäußerung. Scheinbar gilt dies nur für PC und Mainstream-konforme Meinungen!


Es erinnert mich ein wenig an Staaten wie Singapur, wo die Meinungsfreiheit zwar im prinzip gilt, jede deutliche Kritik an der Regierung aber sofort mit einer für den Kritiker in der Regel sehr teuren Beleidigungsklage beantwortet wird.

Die moderne Zensur schützt "höhere Rechtsgüter" vor, um unliebsame Meinungen zu kriminalisieren.

Gehirnnutzer
24.04.2009, 23:55
Hör auf mit diesen Spitzfindigkeiten. Du weißt genau was gemeint war.

Tut mir Leid, mein lieber Deutschmann, solange hier die Unart herrscht, auf Grund falscher Dastellungen die seltsamsten Konstrukte aufzubauen, werde ich Spitzfindigkeiten wie das kritisieren von unpassenden Beispielen nicht unterlassen.

Aldebaran
24.04.2009, 23:57
Der Vergleich hinkt. "Schwarz" ist eine Hautfarbe, Islam eine Ideolgie. Das eine also rassistisch und das andere ein demokratischer Disput.


Und was bedeutet es denn, dass das eine "rassistisch" ist?

Darf also der Erhalt oder die - immerhin irreversible - Veränderung der rassischen Zusammensetzung der Bevölkerung dieses Landes prinzipiell kein Thema sein?

Und dass der Islam eine Ideologie ist, dürften Moslems wohl ganz anders sehen.

Deine Unterscheidung beruht auf - gelinde gesagt - angreifbaren Vorassetzungen. Sie ist nichts als Dogmatik.

Deutschmann
25.04.2009, 00:00
Tut mir Leid, mein lieber Deutschmann, solange hier die Unart herrscht, auf Grund falscher Dastellungen die seltsamsten Konstrukte aufzubauen, werde ich Spitzfindigkeiten wie das kritisieren von unpassenden Beispielen nicht unterlassen.

Dann solltest du in einer "Jura-Blog" gehen. Da stehen die auf sowas.

lobentanz
25.04.2009, 00:17
Ah, danke. Ich hab das so mitbekommen dass er sich mit der Nummer "25" identifiziert hat. Wenn man den WM-Planer aber anschaut, hat die "Nummer 25" weiße Beine - keine dunklen. Daher bin ich jetzt etwas irritiert.
Das verstehe ich jetzt aber nicht. Hat der Neger weiße Beine?

Marathon
25.04.2009, 00:17
Ah, danke. Ich hab das so mitbekommen dass er sich mit der Nummer "25" identifiziert hat. Wenn man den WM-Planer aber anschaut, hat die "Nummer 25" weiße Beine - keine dunklen. Daher bin ich jetzt etwas irritiert.

Vielleicht hat der Richter das als negertief ausgelegt.

lobentanz
25.04.2009, 00:19
Nein, Du bist nur wesentlich begriffsstutziger als der Rest der Bevölkerung - sogar die Faschiodoten haben schließlich kapiert, was hier ausgesagt werden sollte :D
Dann erklär uns doch mal: Wie kommt der Neger zu weißen Beinen?

Topas
25.04.2009, 00:21
Für mich ist die Meinungsfreiheit eingeschränkt, wenn ich nicht mehr sagen darf, dass ein Neger in einer Deutschen Nationalmannschaft nicht mitspielen sollte. Man soll sagen können, was man denkt. Es müssen nicht unbedingt die Gründe für die Meinungsäußerung nachprüfbar sein oder eingegeben werden können. Jede Meinung ist schutzwürdig. Das gilt auch für Meinungen, die von herrschenden Vorstellungen abweichen. Damit eine Aussage als Meinung geschützt wird, kann es nicht darauf ankommen, ob das Werturteil richtig oder falsch ist, oder ob es rational oder emotional begründet wird. Siehe auch:
http://www.mein-parteibuch.com/wiki/Meinungsfreiheit

dZUG
25.04.2009, 14:37
Wer wird den gleich den zukünftigen Führer veruteilen wollen.
Oder wie kann man ausschließen, dass da kein neuer Führer hochkommen kann.
Wenn das der echte Führer wüßte... ZeZe... lächerliches Urteil von einem imaginären Staat.

Laßt den Führer FRY FRYHeit :D

fatalist
25.04.2009, 15:23
Für mich ist die Meinungsfreiheit eingeschränkt, wenn ich nicht mehr sagen darf, dass ein Neger in einer Deutschen Nationalmannschaft nicht mitspielen sollte. Man soll sagen können, was man denkt. Es müssen nicht unbedingt die Gründe für die Meinungsäußerung nachprüfbar sein oder eingegeben werden können. Jede Meinung ist schutzwürdig. Das gilt auch für Meinungen, die von herrschenden Vorstellungen abweichen. Damit eine Aussage als Meinung geschützt wird, kann es nicht darauf ankommen, ob das Werturteil richtig oder falsch ist, oder ob es rational oder emotional begründet wird. Siehe auch:
http://www.mein-parteibuch.com/wiki/Meinungsfreiheit


Schwieriges Thema? Eher nicht.

Deine Meinung, dass Neger nicht spielen sollen, wäre rassistisch.
Wenn der Neger nen deutschen Pass hat, darf er auch spielen.
Wenn du meinst, der Neger hätte gar keinen deutschen Pass haben sollen, weil er Neger ist, so ist das auch rassistisch.

Wenn du meinst, die Juden müssten vergast werden, bekommst du 5 Jahre.
Ohne Bewährung übrigens.

Auch wenn das deine Meinung ist, ist sie doch nicht zulässig.
Und das ist gut so.

Hetze gegen Gruppen ist nicht legal und auch nicht legitim.

Verteidigung der FDGO gegen Einschränkungen derselben aufgrund religiöser Befindlichkeiten (z.Bsp. der Musel) dagegen ist legal, aber leider zur Zeit (noch) kaum legitim.

Scheiß PC :hihi:

Paul Felz
25.04.2009, 15:32
Schwieriges Thema? Eher nicht.

Deine Meinung, dass Neger nicht spielen sollen, wäre rassistisch.
Wenn der Neger nen deutschen Pass hat, darf er auch spielen.
Wenn du meinst, der Neger hätte gar keinen deutschen Pass haben sollen, weil er Neger ist, so ist das auch rassistisch.

Wenn du meinst, die Juden müssten vergast werden, bekommst du 5 Jahre.
Ohne Bewährung übrigens.

Auch wenn das deine Meinung ist, ist sie doch nicht zulässig.
Und das ist gut so.

Hetze gegen Gruppen ist nicht legal und auch nicht legitim.

Verteidigung der FDGO gegen Einschränkungen derselben aufgrund religiöser Befindlichkeiten (z.Bsp. der Musel) dagegen ist legal, aber leider zur Zeit (noch) kaum legitim.

Scheiß PC :hihi:

Ich dachte, Rassen gibt es nicht.

HartzIVler
25.04.2009, 19:28
Wenn du meinst, die Juden müssten vergast werden, bekommst du 5 Jahre.
Ohne Bewährung übrigens.


Und wenn ich meine die Deutschen müßten vergast werden, wieviel Jahre gibt das?

Deutschmann
25.04.2009, 19:30
Und wenn ich meine die Deutschen müßten vergast werden, wieviel Jahre gibt das?

Den "Preis für Zivilcourage" der Antonio-Amadeo-Stiftung. :))

Topas
25.04.2009, 21:07
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Dann soll man doch Art. 5 GG Abs. 1 wie folgt ändern:
Jeder hat das Recht, eine politisch korrekte Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten ........

Ruepel
26.04.2009, 08:11
Es ist selbst für Juristen unmöglich geworden, die Trennlinie zwischen Kritik und Beleidigung zu definieren, wenn es um Ethnien oder Moslems geht.
Sie wird täglich neu gezogen, je nachdem, welches Gericht zuständig ist.
Was ist noch zulässig und was nicht mehr ? Niemand weiss es, eine ganz neue Art des Maulkorbs.

Kaum zu glauben,das ich dir mal Zustimmen muss!

Warschau
26.04.2009, 08:55
Den "Preis für Zivilcourage" der Antonio-Amadeo-Stiftung. :))

…du solltest sparsames denken, nicht mit Zivilcourage verwechsel….:D

henriof9
26.04.2009, 09:07
Es ist selbst für Juristen unmöglich geworden, die Trennlinie zwischen Kritik und Beleidigung zu definieren, wenn es um Ethnien oder Moslems geht.
Sie wird täglich neu gezogen, je nachdem, welches Gericht zuständig ist.
Was ist noch zulässig und was nicht mehr ? Niemand weiss es, eine ganz neue Art des Maulkorbs.

Und dann wundern wir uns, wenn jeder seine Meinung wie ein Fähnchen im Wind dreht. X(

Heimdall(1)
26.04.2009, 10:18
...wenn der Delinquent überhaupt über eine Meinung verfügen kann *rolleyes*

The_Darwinist
30.04.2009, 01:49
Ich meine, ich bin sogar für den Voigt zu rechts!
wenn einer in einem Verein namens München spielt, dann muss er seit mindestens 20 jahren dortgemeldet sein!
Damit eben solches gejammer nicht passiert!
Wasist ein Sportler anderes als ein Legionär für die faule Sau, die ihm zuschuat und dabei meint , sich betätigt zu haben!
Denen kann ich dann auch nicht mehr helfen!
Aber muss man die Demagogie deshalb auf die Spitze treiben!
Das ist gelogen, um einen höheren Marktwert zu erzielen!
Logisch, aber für eine kümmerliche Existenz, die ihre Kohle aus dem öffentlich rechtlichen rauseiert, damuss man schon noch nachbohren, und ab und an ne Anzeige wegen Veruntreuung stellen!
Denn was ist die BAnde anderes: Sportdarsteller, die für ihr Volk einen Ball für vile Geld durch die Gegend tretend!" - das ist inhuman, da dieSpieler als Sklaven gehalndet werden, das ist Nonsens! da sich keiner an die Regeln halten würde!
Das ist Abzockerei mit Wissen des Vortandes zum Nutzniessen eines Vollidioten, den man schuldhalft rausgeworfen hat!

Mariko
01.05.2009, 03:16
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Dann soll man doch Art. 5 GG Abs. 1 wie folgt ändern:
Jeder hat das Recht, eine politisch korrekte Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten ........



In Abs. 2 dieses Artikels steht doch ohnehin drin, dass auch dieses Recht (wie jedes andere auch) Einschränkungen unterworfen ist. Seltsamerweise wird der Abs. 2 von den üblichen Laienjuristen beim Zitieren stets weggelassen...

Gehirnnutzer
01.05.2009, 16:23
In Abs. 2 dieses Artikels steht doch ohnehin drin, dass auch dieses Recht (wie jedes andere auch) Einschränkungen unterworfen ist. Seltsamerweise wird der Abs. 2 von den üblichen Laienjuristen beim Zitieren stets weggelassen...

Deine Anmerkung ist zwar richtig, jedoch erfasst sie nicht die eigentlichen Zusammenhänge, die von Bedeutung sind, nämlich die Bezüge der einzelnen Rechte untereinander.

Die Meisten hier machen den Fehler den Artikel 5 GG und somit die Meinungsäußerung für sich zu betrachten. Auf dieser Basis kritisieren sie die Einschränkungen/Grenzen, den die Meinungsäußerung mit Legitimation durch Abs. 2 des Artikels 5 unterworfen ist, als willkürlich und im Widerspruch zur Aussage des Absatzes 1 des Artikels stehend.

Nun diese Grenzen sind nich willkürlich, sondern sie sin bereits in einem anderen Bereich des Grundgesetzes definiert. Die Meinungsäußerung ist ein Bestandteil der Persönlichkeitsentfaltung also dem Grundrecht nach Artikel 2.


Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Ach ja, es wird in Diskussionen um den Volksverhetzungsparagraphen immer auf die Vereinigten Staaten und deren Meinungsäußerungsprinzip nach dem 1. Verfssungzusatz verwiesen. Dummerweise stellt der § 130 StGB selbst nach amerikanischen Recht nicht umbedingt einen Verstoß gegen die freie Meinungsäußerung da. Das das amerikanische Recht Fallrecht geprägt ist, hier eine Aussagen des Obersten Gerichthofes in Fällen in Zusammenhang mit dem ersten Verfassungszusatz:

Schenck v. United States

In jedem Fall ist die Frage entscheidend, ob die Worte, die benutzt wurden, unter solchen Umständen von der Art sind, dass sie eine eindeutige und akute Gefahr verursachen und dass sie die wesentlichen Übel hervorrufen, die vom Kongress rechtmäßig unterbunden werden dürfen.“

Gitlow v. New York

Und ein Staat darf Äußerungen, [...] [die] ihrer Natur nach zu Gefahr für den öffentlichen Frieden und für die Sicherheit des Staates führen, bestrafen.

Dennis v. United States

[Unsere] Entscheidungen haben in dem Grundsatz Ausdruck gefunden, dass die in der Verfassung festgelegten Garantien der Rede- und der Pressefreiheit es einem Staat nicht erlauben, das Befürworten der Benutzung von Gewalt oder der Verletzung eines Gesetzes zu verbieten oder zu ächten. Ausgenommen davon ist der Fall, dass dieses Befürworten darauf ausgerichtet ist, drohende Gesetzlosigkeiten anzuregen oder hervorzubringen, und eine große Wahrscheinlichkeit besteht, dass durch dieses Befürworten solche Aktionen tatsächlich angeregt oder hervorgebracht werden.

Im Grunde genommen, ist es nicht ein Frage von freier Meinungsäußerung oder nicht, da es tatsächlich keine freie Meinungsäußerung gibt, sondern es sind Fragen der Gewichtung von Grundrechten, nach dem wer und wo und der Ordnung des gesellschaftlichen Zusammenlebens.

GG146
01.05.2009, 17:58
Schenck v. United States

In jedem Fall ist die Frage entscheidend, ob die Worte, die benutzt wurden, unter solchen Umständen von der Art sind, dass sie eine eindeutige und akute Gefahr verursachen und dass sie die wesentlichen Übel hervorrufen, die vom Kongress rechtmäßig unterbunden werden dürfen.“

Gitlow v. New York

Und ein Staat darf Äußerungen, [...] [die] ihrer Natur nach zu Gefahr für den öffentlichen Frieden und für die Sicherheit des Staates führen, bestrafen.

Dennis v. United States

[Unsere] Entscheidungen haben in dem Grundsatz Ausdruck gefunden, dass die in der Verfassung festgelegten Garantien der Rede- und der Pressefreiheit es einem Staat nicht erlauben, das Befürworten der Benutzung von Gewalt oder der Verletzung eines Gesetzes zu verbieten oder zu ächten. Ausgenommen davon ist der Fall, dass dieses Befürworten darauf ausgerichtet ist, drohende Gesetzlosigkeiten anzuregen oder hervorzubringen, und eine große Wahrscheinlichkeit besteht, dass durch dieses Befürworten solche Aktionen tatsächlich angeregt oder hervorgebracht werden.

Im Grunde genommen, ist es nicht ein Frage von freier Meinungsäußerung oder nicht, da es tatsächlich keine freie Meinungsäußerung gibt, sondern es sind Fragen der Gewichtung von Grundrechten, nach dem wer und wo und der Ordnung des gesellschaftlichen Zusammenlebens.


Wo gibt es denn amerikanische Grundsatzurteile in deutscher Sprache im Internet?

blues
01.05.2009, 20:41
Findet man heute auf der NPD Seite und auf allen Nachrichtensendern.

Tja, das war wohl nicht so klug.


eben, wäre doch wünschenswert - wenns ein bißchen stiller um den Narren werden würde ...:]

Gehirnnutzer
01.05.2009, 21:28
Wo gibt es denn amerikanische Grundsatzurteile in deutscher Sprache im Internet?

Ist diversen Büchern von Trüg, Rohloff etc. entnommen und mit Hilfe der Orginalurteile auf

http://caselaw.lp.findlaw.com/scripts/getcase.pl?court=us&vol=341&invol=494

verifiziert.

Wobei die Orginalurteile wesentlich informativer waren.

GG146
01.05.2009, 22:37
Ist diversen Büchern von Trüg, Rohloff etc. entnommen und mit Hilfe der Orginalurteile auf

http://caselaw.lp.findlaw.com/scripts/getcase.pl?court=us&vol=341&invol=494

verifiziert.

Wobei die Orginalurteile wesentlich informativer waren.


Danke :)

Topas
02.05.2009, 18:25
In Abs. 2 dieses Artikels steht doch ohnehin drin, dass auch dieses Recht (wie jedes andere auch) Einschränkungen unterworfen ist. Seltsamerweise wird der Abs. 2 von den üblichen Laienjuristen beim Zitieren stets weggelassen...

Mariko, ich weiß was im Abs. b steht. Nur sollte der Absatz a nicht im Widerspruch zu Abs. b stehen.

Gehirnnutzer
02.05.2009, 18:57
Mariko, ich weiß was im Abs. b steht. Nur sollte der Absatz a nicht im Widerspruch zu Abs. b stehen.

Topas, ohne Absatz 2 des Artikels 5 würde aber der Artikel 5 im Widersruch zu Artikel 2 des GG stehen, denn Meinungsäußerung ist Bestandteil der Persönlichkeitsentfaltung.

Wir haben es immer mit den selben Problemen zu tun, nämlich

- welche Gewichtung die Grundrechte untereinander haben.

- der Frage, ob der Staat, der die Rechte garantiert zum Zwecke der Erhaltung seiner Existenz und damit zu Erhaltung dieser Garantie die Rechte einschränken darf.

Wie du meinen Verweisen auf Urteile des amerikanischen Supreme Court entnehmen kannst, stellen sich diese Fragen nicht nur bei uns.

fatalist
03.05.2009, 06:46
Ich dachte, Rassen gibt es nicht.

Falsch gedacht :hihi:

Deutsche sehen nun einmal anders aus als Neger.
Pudel sehen nun einmal anders aus als Dackel.

Rassen gibt es schon, aber keine Rangfolge im Sinne von Wertigkeiten.

Rassen als nicht existent zu definieren, ist PC-Blödsinn :]

Registrierter
13.05.2009, 16:13
Topas, ohne Absatz 2 des Artikels 5 würde aber der Artikel 5 im Widersruch zu Artikel 2 des GG stehen, denn Meinungsäußerung ist Bestandteil der Persönlichkeitsentfaltung.

Wir haben es immer mit den selben Problemen zu tun, nämlich

- welche Gewichtung die Grundrechte untereinander haben.

- der Frage, ob der Staat, der die Rechte garantiert zum Zwecke der Erhaltung seiner Existenz und damit zu Erhaltung dieser Garantie die Rechte einschränken darf.

Wie du meinen Verweisen auf Urteile des amerikanischen Supreme Court entnehmen kannst, stellen sich diese Fragen nicht nur bei uns.


Die Frage zur Verfassungswidrigkeit des §130 ist keineswegs abschliessend beantwortet:

http://www.google.de/search?hl=de&rlz=1B2RNFA_enDE210DE210&q=Verfassungswidrigkeit+des+%22%C2%A7130%22+stgb+-sgb&btnG=Suche&meta=

Diverse Staatsrechtler beschäftigen sich wieterhin mit der Vorbereitung einer Klage.
Der §130 öffnet der Willkür in der Staatssimulation BRDDR Tür und Tor.
Der §130 ist eine reines Machtinstrument der Fremdbestimmung zur Vernichtung der Meinungsfreiheit und Gefügigmachung der Vasallen.

Eine wahrhaft freie Nation benötigt keinen §130, der sich an ein religiöses Dogma klammert, welches das Fundament dieser Staastsimulation sowie der Machthabernation konstituiert.

Gehirnnutzer
13.05.2009, 16:33
Die Frage zur Verfassungswidrigkeit des §130 ist keineswegs abschliessend beantwortet:

http://www.google.de/search?hl=de&rlz=1B2RNFA_enDE210DE210&q=Verfassungswidrigkeit+des+%22%C2%A7130%22+stgb+-sgb&btnG=Suche&meta=

Diverse Staatsrechtler beschäftigen sich wieterhin mit der Vorbereitung einer Klage.
Der §130 öffnet der Willkür in der Staatssimulation BRDDR Tür und Tor.
Der §130 ist eine reines Machtinstrument der Fremdbestimmung zur Vernichtung der Meinungsfreiheit und Gefügigmachung der Vasallen.

Eine wahrhaft freie Nation benötigt keinen §130, der sich an ein religiöses Dogma klammert, welches das Fundament dieser Staastsimulation sowie der Machthabernation konstituiert.

Dann dürfte die Schweiz auch keine freie Nation sein


Art. 261bis 1

Rassendiskriminierung

Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung aufruft,

wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet sind,

wer mit dem gleichen Ziel Propagandaaktionen organisiert, fördert oder daran teilnimmt,

wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht,

wer eine von ihm angebotene Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion verweigert,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Quelle (http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a261bis.html)

Man könnte jetzt zusätzliche Nationen nennen von Belgien bis Tschechien, aber das ist unnütz.
Unterscheiden tun sie sich zum deutschen Gesetz meist nur durch das Strafmaß.

detti
13.05.2009, 19:36
Deine Anmerkung ist zwar richtig, jedoch erfasst sie nicht die eigentlichen Zusammenhänge, die von Bedeutung sind, nämlich die Bezüge der einzelnen Rechte untereinander.

Die Meisten hier machen den Fehler den Artikel 5 GG und somit die Meinungsäußerung für sich zu betrachten. Auf dieser Basis kritisieren sie die Einschränkungen/Grenzen, den die Meinungsäußerung mit Legitimation durch Abs. 2 des Artikels 5 unterworfen ist, als willkürlich und im Widerspruch zur Aussage des Absatzes 1 des Artikels stehend.

Nun diese Grenzen sind nich willkürlich, sondern sie sin bereits in einem anderen Bereich des Grundgesetzes definiert. Die Meinungsäußerung ist ein Bestandteil der Persönlichkeitsentfaltung also dem Grundrecht nach Artikel 2.



Ach ja, es wird in Diskussionen um den Volksverhetzungsparagraphen immer auf die Vereinigten Staaten und deren Meinungsäußerungsprinzip nach dem 1. Verfssungzusatz verwiesen. Dummerweise stellt der § 130 StGB selbst nach amerikanischen Recht nicht umbedingt einen Verstoß gegen die freie Meinungsäußerung da. Das das amerikanische Recht Fallrecht geprägt ist, hier eine Aussagen des Obersten Gerichthofes in Fällen in Zusammenhang mit dem ersten Verfassungszusatz:

Schenck v. United States

In jedem Fall ist die Frage entscheidend, ob die Worte, die benutzt wurden, unter solchen Umständen von der Art sind, dass sie eine eindeutige und akute Gefahr verursachen und dass sie die wesentlichen Übel hervorrufen, die vom Kongress rechtmäßig unterbunden werden dürfen.“

Gitlow v. New York

Und ein Staat darf Äußerungen, [...] [die] ihrer Natur nach zu Gefahr für den öffentlichen Frieden und für die Sicherheit des Staates führen, bestrafen.

Dennis v. United States

[Unsere] Entscheidungen haben in dem Grundsatz Ausdruck gefunden, dass die in der Verfassung festgelegten Garantien der Rede- und der Pressefreiheit es einem Staat nicht erlauben, das Befürworten der Benutzung von Gewalt oder der Verletzung eines Gesetzes zu verbieten oder zu ächten. Ausgenommen davon ist der Fall, dass dieses Befürworten darauf ausgerichtet ist, drohende Gesetzlosigkeiten anzuregen oder hervorzubringen, und eine große Wahrscheinlichkeit besteht, dass durch dieses Befürworten solche Aktionen tatsächlich angeregt oder hervorgebracht werden.

Im Grunde genommen, ist es nicht ein Frage von freier Meinungsäußerung oder nicht, da es tatsächlich keine freie Meinungsäußerung gibt, sondern es sind Fragen der Gewichtung von Grundrechten, nach dem wer und wo und der Ordnung des gesellschaftlichen Zusammenlebens.
sollten die GG überhaupt durch zusatz-
gesetze verwässert werden ?

ich hab mir mal die 10 gebote als beispiel
genommen und mir vorgestellt wie die wohl aussehen würden wenn politiker die modernisiert hätten.

§1. ...Du sollt keine anderen Götter haben neben mir
§1a..es sei denn du hättest durch einen anderen gott ein vorteil

§2. Du sollst den Namen des Herrn ... nicht missbrauchen
§2a...es sei denn das du durch den namensmissbrauch einen vorteile hättest

§3. Du sollst den Feiertag heiligen
§3a...aber nur wenn du einen vorteil hast


§4. Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren
§4a....wenn sie dich schlagen,solltest man sich wehren.

§5. Du sollst nicht töten.
§5a---ausnahme-keine staatlich verordnete gesinnung

§6. Du sollst nicht ehebrechen.
§6a-ausnahme du hättest viagra genommen und deine frau ist nicht da.

§7. Du sollst nicht stehlen
§7a...ausnahme-deine diäten sind höher als eine millionen euro/jahr

§8. Du sollst nicht falsch Zeugnis reden ...
§8a...ausnahme-du bist politiker oder manager

§9. Du sollst nicht begehren deines Nächsten Haus.
§9a...ausnahme-man hat eine gute rechtsabteilung.

§10. Du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib, ...
§10a....ausnahme man hat mehrere millionen milderne umstände

so in etwa ist es unserem GG ergangen

detti

Fiel
13.05.2009, 20:37
sollten die GG überhaupt durch zusatz-
gesetze verwässert werden ?

ich hab mir mal die 10 gebote als beispiel
genommen und mir vorgestellt wie die wohl aussehen würden wenn politiker die modernisiert hätten.

§1. ...Du sollt keine anderen Götter haben neben mir
§1a..es sei denn du hättest durch einen anderen gott ein vorteil

§2. Du sollst den Namen des Herrn ... nicht missbrauchen
§2a...es sei denn das du durch den namensmissbrauch einen vorteile hättest

§3. Du sollst den Feiertag heiligen
§3a...aber nur wenn du einen vorteil hast


§4. Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren
§4a....wenn sie dich schlagen,solltest man sich wehren.

§5. Du sollst nicht töten.
§5a---ausnahme-keine staatlich verordnete gesinnung

§6. Du sollst nicht ehebrechen.
§6a-ausnahme du hättest viagra genommen und deine frau ist nicht da.

§7. Du sollst nicht stehlen
§7a...ausnahme-deine diäten sind höher als eine millionen euro/jahr

§8. Du sollst nicht falsch Zeugnis reden ...
§8a...ausnahme-du bist politiker oder manager

§9. Du sollst nicht begehren deines Nächsten Haus.
§9a...ausnahme-man hat eine gute rechtsabteilung.

§10. Du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib, ...
§10a....ausnahme man hat mehrere millionen milderne umstände

so in etwa ist es unserem GG ergangen

detti

Stell dir jetzt dazu noch den EU-Vertrag vor ---490 Seiten.
Das ist die reinste Unverschämtheit, solch ein Machwerk den Leuten zur Abstimmung vorzulegen.

Friedrich.
13.05.2009, 20:55
Der Vergleich hinkt. "Schwarz" ist eine Hautfarbe, Islam eine Ideolgie. Das eine also rassistisch und das andere ein demokratischer Disput.

Nö, in welche Hautfarbe du reingeboren wirst, ist Schicksal, in welche Religion ebenfalls.
Der Unterschied ist nur, dass man seine Religion leichter wechseln kann.

willy
13.05.2009, 22:00
Nö, in welche Hautfarbe du reingeboren wirst, ist Schicksal, in welche Religion ebenfalls.
Der Unterschied ist nur, dass man seine Religion leichter wechseln kann.

..... seine Religion (leichter?() wechseln oder ablegen kann, ja. Nichts anderes habe ich gesagt.

Registrierter
14.05.2009, 01:03
Stell dir jetzt dazu noch den EU-Vertrag vor ---490 Seiten.
Das ist die reinste Unverschämtheit, solch ein Machwerk den Leuten zur Abstimmung vorzulegen.

Der EU-Vertrag wurde NICHT ZUR Abstimmung vorgelegt, sondern NACH der Abstimmung vorgelegt.
Vorher DURFTE KEIN ABGEORDNETER den Vertrag zu Gesicht bekommen.
Das läuft bei Gesetzen allerdings meistens so.

Liba
14.05.2009, 06:37
Warum machen Menschen es nicht so, wie Tierzüchter?

Von allen Rassemerkmalen die besten nehmen und den "perfekten" Menschen züchten . . . irgendwann gibt es nur noch gute Menschen.

:D

kotzfisch
14.05.2009, 08:55
Wer ist Voigt?

www.Amnesie-als-Chance.de

Don
14.05.2009, 09:34
Wer ist Voigt?

www.Amnesie-als-Chance.de (http://www.Amnesie-als-Chance.de)


Ich hatte beim ersten Überfliegen der Themen gelesen : Ute Vogt verurteilt
welche Enttäuschung. ;)

kotzfisch
14.05.2009, 09:37
Wer ist Vogt?
Claudia Roth in der Hand somalischer Piraten wäre auch schön....

Don
14.05.2009, 09:44
Wer ist Vogt?
Claudia Roth in der Hand somalischer Piraten wäre auch schön....

http://www.rp-online.de/public/article/politik/deutschland/323490/Ute-Vogt-spaltet-Politik-Landschaft.html

Die Schnalle die sich schon als BW Landesmutter sah.

Mark Mallokent
14.05.2009, 10:03
Wer ist Vogt?
Claudia Roth in der Hand somalischer Piraten wäre auch schön....

Ob die Piraten das überleben würden? :engel:

detti
14.05.2009, 10:18
Wer ist Vogt?
Claudia Roth in der Hand somalischer Piraten wäre auch schön....
bloß nicht,
die piraten verlangen am ende kein lösegeld sondern eine entschädigung wegen menschenrechtverletzung !

detti

kotzfisch
14.05.2009, 10:33
Ihr habt recht.Claudia ist zu gefährlich.

Nissen76
20.05.2009, 09:04
Topas, ohne Absatz 2 des Artikels 5 würde aber der Artikel 5 im Widersruch zu Artikel 2 des GG stehen, denn Meinungsäußerung ist Bestandteil der Persönlichkeitsentfaltung.

Wir haben es immer mit den selben Problemen zu tun, nämlich

- welche Gewichtung die Grundrechte untereinander haben.

- der Frage, ob der Staat, der die Rechte garantiert zum Zwecke der Erhaltung seiner Existenz und damit zu Erhaltung dieser Garantie die Rechte einschränken darf.

Wie du meinen Verweisen auf Urteile des amerikanischen Supreme Court entnehmen kannst, stellen sich diese Fragen nicht nur bei uns.Nu überfordere Topas mal nicht ... :D

Nissen76
20.05.2009, 09:07
Stell dir jetzt dazu noch den EU-Vertrag vor ---490 Seiten.
Das ist die reinste Unverschämtheit, solch ein Machwerk den Leuten zur Abstimmung vorzulegen.Es ist eine Unverschämtheit, es dem Volk nicht zur Abstimmung vorzulegen.