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Vollständige Version anzeigen : IHK - eine Zwangsgemeinschaft ohne Gegenleistung!



latinroad
21.04.2009, 20:37
Mein Freund hat eine kleine Firma und muß IHK Gebühren 130 Euro im Jahr bezahlen. Er hat selbst nichts mit der IHK zu tun und nimmt und möchte auch keine Leistungen der IHK in Anspruch nehmen. Trotzdem muß er zahlen! Wie ist das möglich, dass man zahlen muß - für nichts? Das sind ja schon Zwangsmaßnahmen wie in der DDR! Kann man überhaupt etwas dagegen wehren ?

-jmw-
21.04.2009, 20:48
Ist es denn ungewönhlich, dass man für Leistungen zahlen muss, die man nicht zu benötigen meint?
Es ist eben der Staat, der es festlegt.
Um individuelles Wollen oder Nichtwollen kann da nur bedingt Rücksicht genommen werden.
Wenn Dein Bekannter nicht will, hat er die Möglichkeiten,
(1) es zu lassen. Strafe folgt;
(2) seine Firma aufzugeben oder
(3) auszuwandern.

Gilt analog bspw. für mich und die Bundeswehr.

"Zwangsmaßnahme wie in der DDR" halte ich da für übertrieben insofern, als dass nicht nur in der DDR, sondern in Japan, Kanada, Uruguay oder Luxemburg in vielen Fällen nicht anders gehandhabt wird.

FranzKonz
21.04.2009, 20:52
Mein Freund hat eine kleine Firma und muß IHK Gebühren 130 Euro im Jahr bezahlen. Er hat selbst nichts mit der IHK zu tun und nimmt und möchte auch keine Leistungen der IHK in Anspruch nehmen. Trotzdem muß er zahlen! Wie ist das möglich, dass man zahlen muß - für nichts? Das sind ja schon Zwangsmaßnahmen wie in der DDR! Kann man überhaupt etwas dagegen wehren ?

Über dieses Thema hat Karl May ein sehr gutes Buch (http://de.wikipedia.org/wiki/Unter_Geiern_(Film))geschrieben.

Skorpion968
21.04.2009, 21:05
Mein Freund hat eine kleine Firma und muß IHK Gebühren 130 Euro im Jahr bezahlen. Er hat selbst nichts mit der IHK zu tun und nimmt und möchte auch keine Leistungen der IHK in Anspruch nehmen. Trotzdem muß er zahlen! Wie ist das möglich, dass man zahlen muß - für nichts? Das sind ja schon Zwangsmaßnahmen wie in der DDR! Kann man überhaupt etwas dagegen wehren ?

Wenn es nur eine kleine Firma ist mit geringem Umsatz, muss man die Gebühren nicht zahlen.

Don
22.04.2009, 12:31
Wenn es nur eine kleine Firma ist mit geringem Umsatz, muss man die Gebühren nicht zahlen.

Schwachkopf. Wenn er bereits eine Rechnung erhalten hat beruht diese auf der Auskunft des zuständigen Finanzamtes, die die IHK abfragen darf bzw. routinemäßig ab Gewerbeanmeldung erhält.

Don
22.04.2009, 12:40
Mein Freund hat eine kleine Firma und muß IHK Gebühren 130 Euro im Jahr bezahlen. Er hat selbst nichts mit der IHK zu tun und nimmt und möchte auch keine Leistungen der IHK in Anspruch nehmen. Trotzdem muß er zahlen! Wie ist das möglich, dass man zahlen muß - für nichts? Das sind ja schon Zwangsmaßnahmen wie in der DDR! Kann man überhaupt etwas dagegen wehren ?


Wenn er Leistungen der IHK in Anspruch nehmen will bekommt er dafür eine gesonderte Rechnung. Die 130 Mücken (je nach Umsatz auch gerne mehr) sind nur dafür, als Mitglied geführt zu werden.

Ich habe mit dieser halbstaatlichen Organisation ebenfalls eine Dauerfehde seit Beginn unserer Zwangsbeziehung. Insbesondere was die Austellung von Ursprungszeugnissen anbelangt. Wenn ich anführe daß bereits der Zoll wesentlich freundlicher und hilfsbereiter mit seinen Kunden umgeht als diese Zunftkammerschlafmützenveranstaltung spricht das Bände.

Gehe zu einem X beliebigen KMU Unternehmer und frage ihn wo er zuerst eine Bombe reinwerfen würde wenn er die Gelegenheit hätte. Ich wette meine Großmutter daß die IHK (respektive Handwerkskammer) mit satten 90% abschneidet.

Skorpion968
22.04.2009, 14:08
Schwachkopf. Wenn er bereits eine Rechnung erhalten hat beruht diese auf der Auskunft des zuständigen Finanzamtes, die die IHK abfragen darf bzw. routinemäßig ab Gewerbeanmeldung erhält.

Schwachkopf. Unterhalb einer bestimmten Umsatzhöhe kann er sich von der Zahlung der Gebühr befreien lassen.

Aber das passt nicht ganz ins Bild deiner Hasspostings, nicht wahr? :D

steffel
22.04.2009, 14:24
Wenn er Leistungen der IHK in Anspruch nehmen will bekommt er dafür eine gesonderte Rechnung. Die 130 Mücken (je nach Umsatz auch gerne mehr) sind nur dafür, als Mitglied geführt zu werden.

Ich habe mit dieser halbstaatlichen Organisation ebenfalls eine Dauerfehde seit Beginn unserer Zwangsbeziehung. Insbesondere was die Austellung von Ursprungszeugnissen anbelangt. Wenn ich anführe daß bereits der Zoll wesentlich freundlicher und hilfsbereiter mit seinen Kunden umgeht als diese Zunftkammerschlafmützenveranstaltung spricht das Bände.

Gehe zu einem X beliebigen KMU Unternehmer und frage ihn wo er zuerst eine Bombe reinwerfen würde wenn er die Gelegenheit hätte. Ich wette meine Großmutter daß die IHK (respektive Handwerkskammer) mit satten 90% abschneidet.

So was ist doch typisch für unser Land. Dem gewöhnlichen Bürger bzw. Unternehmer werden jede Menge Zwangszahlungen aufgebürdet und einige Lobbys stecken sich die Kohle in die Taschen.
GEZ: etwa 7 Milliarden Euro pro Jahr, Gema, Erneuerbares Energien Gesetz 4,2 Mrd Euro in 2008, Tendenz steigend, Deutsche Bahn mit Altlasten 16 Mrd. Euro pro Jahr, IHK, Berufsgenossenschaft, etc.

Hinzu kommt z.b. die gesetzliche Krankenkasse, die man zwangsweise als AN nehmen muss, aber dort natürlich nicht genommen wird, falls man z.b. als Selbständiger !einmal! in eine private Krankenkasse gewechselt ist.

Hinzu kommen die Transfehrzahlungen an unsere Migranten und die Überweisungen an die EU.

steffel
22.04.2009, 14:25
Ist es denn ungewönhlich, dass man für Leistungen zahlen muss, die man nicht zu benötigen meint?
Es ist eben der Staat, der es festlegt.
Um individuelles Wollen oder Nichtwollen kann da nur bedingt Rücksicht genommen werden.
Wenn Dein Bekannter nicht will, hat er die Möglichkeiten,
(1) es zu lassen. Strafe folgt;
(2) seine Firma aufzugeben oder
(3) auszuwandern.

Gilt analog bspw. für mich und die Bundeswehr.

"Zwangsmaßnahme wie in der DDR" halte ich da für übertrieben insofern, als dass nicht nur in der DDR, sondern in Japan, Kanada, Uruguay oder Luxemburg in vielen Fällen nicht anders gehandhabt wird.

Das hört sich ein bisschen so an wie "Dann geh doch nach drüben!"

Paul Felz
22.04.2009, 15:39
[...]
Gehe zu einem X beliebigen KMU Unternehmer und frage ihn wo er zuerst eine Bombe reinwerfen würde wenn er die Gelegenheit hätte. Ich wette meine Großmutter daß die IHK (respektive Handwerkskammer) mit satten 90% abschneidet.

Dann ist aber nichts mehr für Finanzamt und Banken übrig.

PeterH
22.04.2009, 17:53
Ich habe mit dieser halbstaatlichen Organisation ebenfalls eine Dauerfehde seit Beginn unserer Zwangsbeziehung.

Ich habe die Spinner mal angerufen und dieses dämliche Blättchen abbestellt "damit ich nicht dauernd an meine Zwangsmitgliedschaft erinnert werde". Selbst das geht nicht. germane

FranzKonz
22.04.2009, 17:56
Schwachkopf. Wenn er bereits eine Rechnung erhalten hat beruht diese auf der Auskunft des zuständigen Finanzamtes, die die IHK abfragen darf bzw. routinemäßig ab Gewerbeanmeldung erhält.

Selbst Schwachkopf, inzwischen erhält jeder, der ein Gewerbe anmeldet routinemäßig seinen Bescheid über einen Grundbeitrag.

-jmw-
22.04.2009, 19:21
Das hört sich ein bisschen so an wie "Dann geh doch nach drüben!"
Meinste?
Hmm...
Mag sein.
Intention war das allerdings nicht.
Sondern schlicht die Feststellung der Sachlage.

Don
23.04.2009, 09:39
Selbst Schwachkopf, inzwischen erhält jeder, der ein Gewerbe anmeldet routinemäßig seinen Bescheid über einen Grundbeitrag.

Nein. Zuerst kommt ein Anhörungsbogen. Dort schreibt man rein welchen Gewerbeertrag man für das Jahr annimmt. Die Rechnung kommt wenn man das richtig ausfüllt, oder nachträglich wenn man die Freigrenze reichschtreibt und sie die Zahlen vom Finanzamt bekommen.

Außerdem sind die ersten 2 Jahre frei. Da kommt kein Bescheid. Ich erhielt den ersten nach etwa 5 Jahren (gerechnet nach dem Steuerbescheid hätte er nach 4 kommen müssen, aber sie schlampen gehörig bei den IHKs).

Don
23.04.2009, 09:49
Schwachkopf. Unterhalb einer bestimmten Umsatzhöhe kann er sich von der Zahlung der Gebühr befreien lassen.

Aber das passt nicht ganz ins Bild deiner Hasspostings, nicht wahr? :D

Megaschwachkopf. Ob er bezahlen muß liegt hauptsächlich am Ertrag, nicht am Umsatz. Bei Einzelunternehmen wird dafür der Gewinn herangezogen.
Und er kann sich nicht befreien lassen. Unterhalb der Freigrenze stellt die IHK einfach keine Rechnung bzw erstattet zurück.

Aber das kann jemand der NICHT Mitglied der IHK ist weil er noch NIE einer selbständigen Arbeit nachging natürlich nicht wissen.

FranzKonz
23.04.2009, 09:51
Nein. Zuerst kommt ein Anhörungsbogen. Dort schreibt man rein welchen Gewerbeertrag man für das Jahr annimmt. Die Rechnung kommt wenn man das richtig ausfüllt, oder nachträglich wenn man die Freigrenze reichschtreibt und sie die Zahlen vom Finanzamt bekommen.

Außerdem sind die ersten 2 Jahre frei. Da kommt kein Bescheid. Ich erhielt den ersten nach etwa 5 Jahren (gerechnet nach dem Steuerbescheid hätte er nach 4 kommen müssen, aber sie schlampen gehörig bei den IHKs).

Gehe ich recht in der Annahme, daß das schon eine Weile her ist? ;)

Don
23.04.2009, 10:04
Gehe ich recht in der Annahme, daß das schon eine Weile her ist? ;)

Ja, aber das spielt keine Rolle.

http://www.gera.ihk.de/servicemarken/IHK-Beitraege_und_Gebuehren/Anlagen/Berechnung_des_IHK-Beitrags10599.pdf

Die IHK ist verwaltungstechnisch ohnehin nicht grade eine der flinkesten.

Ich erhielt grade eine Nachberechnung für 2005 sowie 2006, in Rechnungseinheit mit der Beitragsvorauszahlung für 2009. Für die ich einfach im beiliegenden Zettel (erfrischend simples Formular übrigens, ganz erstaunlich) das entsprechende Feld mit € 0,- ausfüllte und zurückschickte. Damit ist das für die nächsten 2 Jahre gegessen.

Wobei mich dieser Scheiß natürlich buchhalterisch in den Wahnsinn treibt. Ist ja nicht grade mein Hauptfachgebiet. Ich schleife von diesr scheiß IHK ständig mehrjährige Rechnungsabgrenzungen mit, die dann auch noch betragsmäßig nie aufgehen. Um das korrekt zu vermurksen hocke ich Stunden wegen 50 Mücken rum. Hockte. Inzwischen schiebe ich das alles einfach in außerordentliche Aufwendungen/Erträge. Was es ja auch ist. Außerordentlich. Außerordentlich unverschämt.

Skorpion968
23.04.2009, 11:53
Megaschwachkopf. Ob er bezahlen muß liegt hauptsächlich am Ertrag, nicht am Umsatz. Bei Einzelunternehmen wird dafür der Gewinn herangezogen.
Und er kann sich nicht befreien lassen. Unterhalb der Freigrenze stellt die IHK einfach keine Rechnung bzw erstattet zurück.

Aber das kann jemand der NICHT Mitglied der IHK ist weil er noch NIE einer selbständigen Arbeit nachging natürlich nicht wissen.

Natürlich kann er sich von der Gebühr befreien lassen, Megaschwachkopf.

Was ist das denn hier eigentlich für eine Konstruktion?

reichschtreibt
VHS-Legastheniekurs lesson one? :D

FranzKonz
23.04.2009, 12:16
Natürlich kann er sich von der Gebühr befreien lassen, Megaschwachkopf.

Was ist das denn hier eigentlich für eine Konstruktion?

VHS-Legastheniekurs lesson one? :D

Volldepp. Nun liegt sogar die Gebührenordnung vor, und Du erzählst immer noch den selben Dreck, ohne ihn zu belegen. Mach hinne oder schleich Dich.

Skorpion968
23.04.2009, 12:27
Volldepp. Nun liegt sogar die Gebührenordnung vor, und Du erzählst immer noch den selben Dreck, ohne ihn zu belegen. Mach hinne oder schleich Dich.

Was hat denn die Gebührenordnung mit der Beitragsbefreiung zu tun?
Du kannst eine Beitragsbefreiung beantragen, wenn du die Voraussetzungen erfüllst. Steht sogar in der Gebührenordnung drin, dass nur zahlt, wer nicht beitragsbefreit ist.
Du musst nur mal lesen. Ansonsten gilt der Satz von Nuhr.
Und sei nicht so frech. Sonst gibts nen Satz heiße Ohren. :D

FranzKonz
23.04.2009, 12:31
Was hat denn die Gebührenordnung mit der Beitragsbefreiung zu tun?
Du kannst eine Beitragsbefreiung beantragen, wenn du die Voraussetzungen erfüllst. Steht sogar in der Gebührenordnung drin, dass nur zahlt, wer nicht beitragsbefreit ist.
Du musst nur mal lesen. Ansonsten gilt der Satz von Nuhr.
Und sei nicht so frech. Sonst gibts nen Satz heiße Ohren. :D


http://www.darmstadt.ihk24.de/servicemarken/ueber_uns/Organisation/ZF_Beitrag/Beitragsbefreiung.jsp

Wenn Dein Gewerbe sehr viel weniger abwirft, als eine Würstelbude, dann kannst Du Dich befreien lassen. Du bist wieder am Haare spalten.

Skorpion968
23.04.2009, 12:53
http://www.darmstadt.ihk24.de/servicemarken/ueber_uns/Organisation/ZF_Beitrag/Beitragsbefreiung.jsp

Wenn Dein Gewerbe sehr viel weniger abwirft, als eine Würstelbude, dann kannst Du Dich befreien lassen. Du bist wieder am Haare spalten.

Was hat das denn mit Haare spalten zu tun?
Fakt ist, dass man sich von der Gebühr befreien lassen kann, wenn man die Voraussetzungen dazu erfüllt. Das war auch meine Aussage, nicht mehr und nicht weniger. Du hast diese Aussage vor ungefähr einer halben Stunde noch als "Dreck" bezeichnet.
Aber wie man sieht, hast du heute schon wieder was gelernt. ;)

tommy3333
23.04.2009, 12:54
http://www.darmstadt.ihk24.de/servicemarken/ueber_uns/Organisation/ZF_Beitrag/Beitragsbefreiung.jsp

Wenn Dein Gewerbe sehr viel weniger abwirft, als eine Würstelbude, dann kannst Du Dich befreien lassen. Du bist wieder am Haare spalten.
5200 EUR Ertrag/Gewinn pro Jahr - das ist weniger als eine Würstchenbude - da sind ja Hartz IV Empfänger noch besser dran.

politisch Verfolgter
23.04.2009, 12:59
Das affenschieberische "Arbeitnehmer"-Konstrukt will ebenfalls idiotische Zwangsgemeinschaften deklarieren.
Stattdessen hat man für durch ihre Leistung per Erwerbsphase möglichst kaufkräftige Nachfrager leisten zu können.
Doch Anbieterprofit ist politisch nicht gewollt.

FranzKonz
23.04.2009, 13:00
Was hat das denn mit Haare spalten zu tun?
Fakt ist, dass man sich von der Gebühr befreien lassen kann, wenn man die Voraussetzungen dazu erfüllt. Das war auch meine Aussage, nicht mehr und nicht weniger. Du hast diese Aussage vor ungefähr einer halben Stunde noch als "Dreck" bezeichnet.
Aber wie man sieht, hast du heute schon wieder was gelernt. ;)

Ich darf DIch sogar erschlagen, wenn ich die Voraussetzungen dafür erfülle.

Skorpion968
23.04.2009, 13:04
Ich darf DIch sogar erschlagen, wenn ich die Voraussetzungen dafür erfülle.

Welche Voraussetzungen müsstest du denn erfüllen, um mich erschlagen zu dürfen?
Sind ja niedliche Gewaltphantasien, die du da hast. :D

FranzKonz
23.04.2009, 13:07
Welche Voraussetzungen müsstest du denn erfüllen, um mich erschlagen zu dürfen?
Sind ja niedliche Gewaltphantasien, die du da hast. :D

Ich müßte nur meiner inneren Stimme, die mich oft dazu auffordert, endlich den bewaffneten Kampf gegen Dummheit und Ignoranz aufzunehmen, die entsprechende Authorität zusprechen.

Paul Felz
23.04.2009, 13:08
Wenn man die Voraussetzungen erfüllt, werden gar keine Gebühren fällig. Man kann sich also von gar nicht fälligen Gebühren befreien lassen?

Paul Felz
23.04.2009, 13:09
Ich müßte nur meiner inneren Stimme, die mich oft dazu auffordert, endlich den bewaffneten Kampf gegen Dummheit und Ignoranz aufzunehmen, die entsprechende Authorität zusprechen.

Du weißt doch, dagegen kämpfen selbst Götter vergebens. Selbst ich habe es schon aufgegeben. ;)

FranzKonz
23.04.2009, 13:16
Du weißt doch, dagegen kämpfen selbst Götter vergebens. Selbst ich habe es schon aufgegeben. ;)

Bisher wurde dieser Kampf nie in letzter Konsequenz geführt, und an Götter glaube ich nicht. Höchstens vielleicht an Odin.

politisch Verfolgter
23.04.2009, 13:20
Im Auftrag eines Politologen wurde ich gefragt, ob ich Stimmen höre. Der Prof. entschuldigte sich gleichzeitig dafür, diese Frage sei vorgegeben.
Kopfform und Lidspaltöffnung sind normal, auch die Reflexe.
Das "Arbeitnehmer"-Konstrukt hingegen ist idiotenzwingerisches GesetzgebungsVerbrechen.

Paul Felz
23.04.2009, 13:23
Bisher wurde dieser Kampf nie in letzter Konsequenz geführt, und an Götter glaube ich nicht. Höchstens vielleicht an Odin.

Mein Herz!

Ich dachte beim lesen erst, Du würdest Odin lästern!

Er kann auch nicht in letzter Konsequenz geführt werden, da sich Dummheit bekanntlich am schnellsten und meisten vermehrt. Einer Hydra gleich.

Naja, Herkules hat es ja auch geschafft.

politisch Verfolgter
23.04.2009, 13:33
Goldene Anbieternetze erübrigen auch IHK-Schrott.
Es geht um Villa&Porsche, nicht um AffenschiebereiBasierendes.
Dazu haben uns Roboter immer mehr und bessere Roboter zu bauen.

Skorpion968
23.04.2009, 13:43
Wenn man die Voraussetzungen erfüllt, werden gar keine Gebühren fällig. Man kann sich also von gar nicht fälligen Gebühren befreien lassen?

Was genau hast du daran nicht verstanden? Hm? :)
http://www.darmstadt.ihk24.de/servic...sbefreiung.jsp

Paul Felz
23.04.2009, 13:45
Was genau hast du daran nicht verstanden? Hm? :)
http://www.darmstadt.ihk24.de/servic...sbefreiung.jsp

Wovon man sich befreien lassen kann. Du mußt den link auch anklicken.

Skorpion968
23.04.2009, 13:50
Ich müßte nur meiner inneren Stimme, die mich oft dazu auffordert, endlich den bewaffneten Kampf gegen Dummheit und Ignoranz aufzunehmen, die entsprechende Authorität zusprechen.

Auweia, das hört sich übel an. Du willst den bewaffneten Kampf gegen Dummheit und Ignoranz aufnehmen? Willst du dir selbst eine Kugel in den Schädel ballern? :D

Franz, du solltest wirklich weniger saufen. Sobald sowas wie innere Stimme ins Spiel kommt und dann auch noch in Kombination mit paranoiden Vorstellungen, wird es meistens sehr unschön. Ich mein es wirklich nur gut mit dir.

FranzKonz
23.04.2009, 14:11
Auweia, das hört sich übel an. Du willst den bewaffneten Kampf gegen Dummheit und Ignoranz aufnehmen? Willst du dir selbst eine Kugel in den Schädel ballern? :D

Franz, du solltest wirklich weniger saufen. Sobald sowas wie innere Stimme ins Spiel kommt und dann auch noch in Kombination mit paranoiden Vorstellungen, wird es meistens sehr unschön. Ich mein es wirklich nur gut mit dir.

Mach Dir keine Gedanken. Das habe ich seit vielen Jahren gut im Griff. :]

tommy3333
23.04.2009, 14:23
Wovon man sich befreien lassen kann. Du mußt den link auch anklicken.
Das kommt davon, wenn man lange Links mit c&p kopiert.

politisch Verfolgter
23.04.2009, 20:09
Der Wahnsinn - Zwangsgemeinschaften schmarotzen von Zwangsarbeit.
Der Idiotenzwinger dazu heißt Sozialstaat.

Don
24.04.2009, 10:29
Was hat das denn mit Haare spalten zu tun?
Fakt ist, dass man sich von der Gebühr befreien lassen kann, wenn man die Voraussetzungen dazu erfüllt. Das war auch meine Aussage, nicht mehr und nicht weniger. Du hast diese Aussage vor ungefähr einer halben Stunde noch als "Dreck" bezeichnet.
Aber wie man sieht, hast du heute schon wieder was gelernt. ;)

Du bist ein Volldepp. Ein Megavolldepp. Du kannst Dich nicht von etwas befreien lassen daß du nicht bezahlen mußt. Was Du bezahlen mußt regelt die Gebührenordnung.
Fällst du nach dieser in einen Bereich irgendeines Grundbeitrags oder einer Umlage kannst du dich davon auch nicht befreien lassen.

Gut, du bist natürlich befreiungskonditioniert. Dein Transferempfängermilieu läßt sich von allem Möglichen befreien bzw fordert dies.

Don
24.04.2009, 10:31
Wenn man die Voraussetzungen erfüllt, werden gar keine Gebühren fällig. Man kann sich also von gar nicht fälligen Gebühren befreien lassen?

Ach, Du warst schon vorher dran. Naja, kein Wunder. Techniker sind gewohnt logisch vorzugehen.;)

Don
24.04.2009, 10:35
Was hat denn die Gebührenordnung mit der Beitragsbefreiung zu tun?


Möglicherweise weil da drinsteht unter welchen Voraussetzungen Beiträge fällig werden oder nicht, großer sozialistischer Vordenker?

Skorpion968
24.04.2009, 14:57
Du bist ein Volldepp. Ein Megavolldepp. Du kannst Dich nicht von etwas befreien lassen daß du nicht bezahlen mußt. Was Du bezahlen mußt regelt die Gebührenordnung.
Fällst du nach dieser in einen Bereich irgendeines Grundbeitrags oder einer Umlage kannst du dich davon auch nicht befreien lassen.

Gut, du bist natürlich befreiungskonditioniert. Dein Transferempfängermilieu läßt sich von allem Möglichen befreien bzw fordert dies.

Du bist wirklich ein Hohlschwätzer. Hast mal wieder die Fresse kilometerweit aufgerissen und zack, wurde sie dir wieder mal gestopft. :D
Es liegt doch in diesem Strang inzwischen alles vor, was man an Belegen braucht. Selbst das Formular für den Befreiungsantrag kannst du hier finden.
Aber nein, Don flüchtet sich in besserwisserische Platitüden. Statt einfach mal zuzugeben, dass er einfach mal wieder nur hohl drauflos geschwätzt hat.

Reiß doch das Maul nicht ständig so weit auf. Sonst wird es mir immer wieder ein Vergnügen sein, etwas Großes, Schweres, Kantiges da reinzuwerfen und es zu stopfen. :))

Paul Felz
24.04.2009, 15:02
Ach, Du warst schon vorher dran. Naja, kein Wunder. Techniker sind gewohnt logisch vorzugehen.;)

Eben. Ich hatte nur früher etwas Zeit ;)

Skorpion968
24.04.2009, 15:44
Eben. Ich hatte nur früher etwas Zeit ;)

Zwei Hohlschwätzer - ein Gedanke. :))

Paul Felz
24.04.2009, 15:45
Zwei Hohlschwätzer - ein Gedanke. :))

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Zum Sieg wird es durch Anwendung der kognitiven Fähigkeiten des Gehirns. Falls man das hat.

Don
24.04.2009, 15:51
Reiß doch das Maul nicht ständig so weit auf. Sonst wird es mir immer wieder ein Vergnügen sein, etwas Großes, Schweres, Kantiges da reinzuwerfen und es zu stopfen. :))

Übst du schon wieder für den 1. Mai, Krawalltrottel?

Skorpion968
24.04.2009, 16:35
Übst du schon wieder für den 1. Mai, Krawalltrottel?

Was hab ich mit dem 1. Mai zu tun? Schwatz doch nicht ständig so einen Stuss daher. :D

Skorpion968
24.04.2009, 16:36
Zum Sieg wird es durch Anwendung der kognitiven Fähigkeiten des Gehirns. Falls man das hat.

Du hast es nicht, wie du uns eindrucksvoll demonstrierst. :)

Humer
26.04.2009, 21:06
Ich habe es mal gelesen, kann aber keine Quellen zitieren:
Die Zwangsmitgliedschaft wurde im 3. Reich eingeführt, nach dem die Kammern gleichgeschaltet wurden. Der Grund: Juden sollten vom Gewerbe ferngehalten werden. Weiß jemand was Genaues ?

GG146
26.04.2009, 22:10
Ich habe es mal gelesen, kann aber keine Quellen zitieren:
Die Zwangsmitgliedschaft wurde im 3. Reich eingeführt, nach dem die Kammern gleichgeschaltet wurden. Der Grund: Juden sollten vom Gewerbe ferngehalten werden. Weiß jemand was Genaues ?

Die Beschreibung trifft 100 %ig auf das Rechtsberatungsgesetz zu, ob das bei den Handwerks - und Industrie - und Handelskammern auch so war, weiss ich nicht. Mal im Netz schlau machen.

Übrigens hat kürzlich eine Unternehmerin zum ersten Mal in der Geschichte des Kammerunwesens ihre Beiträge zurückerstattet bekommen, weil eine Handwerkskammer Geld in der Finanzkrise verzockt hat, das eigentlich für Leistungen zu Gunsten der Zwangsmitglieder da war:



Eine Kosmetikerin aus Magdeburg klagte beim Verwaltungsgericht gegen die Handwerkskammer und setzte sich mit ihrer Forderung den Kammerbeitrag von 138,80 € zurück zu bekommen, durch. Es gab zwar kein Urteil, aber um einer gerichtlichen Niederlage zu entgehen, wurde der Beitragsbescheid vom jetzigen Vorsitzenden aufgehoben.

Mit Geldern aus Rücklagen hatte die Handwerkskammer unter ihrem damaligen Präsidenten und dessen Geschäftsführerin hohe Verluste aus Aktienspekulationen erlitten. Als die Kosmetikerin von diesen Geschäften hörte, klagte sie vor Gericht und forderte ihr eingezahltes Geld zurück mit der Begründung , dass aufgrund der Zwangsmitgliedschaft Beiträge zu zahlen sind, wofür es keine Gegenleistung gibt und sie nicht bereit ist , Mitgliedsbeiträge zu zahlen , die anschliessend verspekuliert werden.

Vielleicht rollt auf die Kammern und Verbände, die Zwangsbeiträge ohne jegliche Gegenleistung erheben, eine Klagewelle zu.

(Quelle: "Volksstimme"v. 28.02.09, siehe auch http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/meinung_und_debatte/kommentar/?em_cnt=1334797&)

http://www.zentrale-du.de/gg146/kammer.jpg

Quelle: GG - Aktivierer (http://35828.forendienst.de/show_messages.php?mid=4599656)