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Vollständige Version anzeigen : Staatliches Bankenrettungspaket möglicherweise verfassungswidrig



henriof9
19.04.2009, 07:08
zu lesen hier (http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Verfassungsgericht-Bankenrettung;art122,2775877)



Eine Rentnerin hat Beschwerde eingelegt, weil Privatpersonen im Gesetz zur Bankenrettung ausgeschlossen sind. Das Verfassungsgericht prüft den Fall.

Die 68-Jährige habe einen Totalverlust erlitten, weil sie vor zwei Jahren Zertifikate der US-Bank Lehman Brothers im Wert von 40.000 Euro gekauft hatte, teilte ihr Anwalt mit. Das Gesetz zur Stabilisierung des Finanzmarktes (FMStG) verstoße nach ihrer Ansicht gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Ziel der Klage sei es, dass normale Bankkunden ebenso wie die Geldinstitute vom milliardenschweren Rettungsschirm des Bundes profitierten. Anwalt Peter Mattil äußerte Zweifel, ob das Gesetz gerechtfertigt sei. Geldinstitute dürften ihre wertlosen oder gefährdeten Papiere an den Sonderfond übertragen, für die Risikopapiere der rund 50.000 privaten Anleger gelte die Regelung allerdings nicht.


Eigentlich stehe ich ja auf dem Standpunkt, daß jeder für seine Fehler selbst gerade stehen muß aber in diesem Fall finde ich es völlig richtig und ich hoffe, daß das Verfassungsgericht diesen Fall auch verhandeln wird, denn vor dem Gesetz sind alle gleich.

Don
19.04.2009, 07:36
zu lesen hier (http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Verfassungsgericht-Bankenrettung;art122,2775877)



Eigentlich stehe ich ja auf dem Standpunkt, daß jeder für seine Fehler selbst gerade stehen muß aber in diesem Fall finde ich es völlig richtig und ich hoffe, daß das Verfassungsgericht diesen Fall auch verhandeln wird, denn vor dem Gesetz sind alle gleich.

Klar. Wenn die Oma alle Auflagen erfüllt die die Banken auch erfüllen müssen soll sie eine Bürgschaft kriegen.

henriof9
19.04.2009, 07:45
Klar. Wenn die Oma alle Auflagen erfüllt die die Banken auch erfüllen müssen soll sie eine Bürgschaft kriegen.

So wie ich es verstanden habe, wäre dies ja im Sinne der Oma, denn Lehmann ist ja pleite und wenn die Bürgschaft übernommen würde, würde sie ihr verlorenes Geld ja zurückbekommen ?

Don
19.04.2009, 07:57
So wie ich es verstanden habe, wäre dies ja im Sinne der Oma, denn Lehmann ist ja pleite und wenn die Bürgschaft übernommen würde, würde sie ihr verlorenes Geld ja zurückbekommen ?

Nö. Die Banken kriegen ja auch nicht ihr verlorenes Geld zurück, der Staat gibt stark simplifiziert eine Liquiditätsgarantie mit der sie ihren sonstigen Verpflichtungen nachkommen können.
Oder auf die Oma bezogen, sie bekäme eine Bürgschaft um weiter bei Aldi anschreiben zu lassen, sofern sie dazu sonst nicht in der Lage wäre weil sie ihre komplette Rente in Lehman gesteckt hat. Wofür sie allerdings vollständig die Hosen runterlassen müßte.

Anderer Fall HRE, da würde auch ihr Häuschen enteignet. Entschädigt zu Abrißkosten.
Hier profiliert sich nur ein Anwalt, einer dieser Winkeladvokaten der angesichts der Flaute den Streitwert interessant fand. Wird teuer für die Oma.

henriof9
19.04.2009, 08:15
Nö. Die Banken kriegen ja auch nicht ihr verlorenes Geld zurück, der Staat gibt stark simplifiziert eine Liquiditätsgarantie mit der sie ihren sonstigen Verpflichtungen nachkommen können.
Oder auf die Oma bezogen, sie bekäme eine Bürgschaft um weiter bei Aldi anschreiben zu lassen, sofern sie dazu sonst nicht in der Lage wäre weil sie ihre komplette Rente in Lehman gesteckt hat. Wofür sie allerdings vollständig die Hosen runterlassen müßte.

Anderer Fall HRE, da würde auch ihr Häuschen enteignet. Entschädigt zu Abrißkosten.
Hier profiliert sich nur ein Anwalt, einer dieser Winkeladvokaten der angesichts der Flaute den Streitwert interessant fand. Wird teuer für die Oma.

Damit ich das jetzt richtig verstehe, die Bürgschaftsübernahme der BRD würde im Fall von Lehmann doch aber bedeuten, daß sie den Zahlungsausfall an die Oma begleichen müßte, da ja Lehmann Pleite ist.
Die HRE krepelt ja noch vor sich hin und durch die Bürgschaften der BRD wird die Liquidität aufrecht erhalten, was ja eben bei Lehmann nicht mehr möglich ist.
Da ist der Zahlungsausfall eingetreten, ergo müßte die Bürgschaft dann erfüllt werden in Form der Schuldübernahme.

Doc Gyneco
19.04.2009, 09:08
Nö. Die Banken kriegen ja auch nicht ihr verlorenes Geld zurück, der Staat gibt stark simplifiziert eine Liquiditätsgarantie mit der sie ihren sonstigen Verpflichtungen nachkommen können.
Oder auf die Oma bezogen, sie bekäme eine Bürgschaft um weiter bei Aldi anschreiben zu lassen, sofern sie dazu sonst nicht in der Lage wäre weil sie ihre komplette Rente in Lehman gesteckt hat. Wofür sie allerdings vollständig die Hosen runterlassen müßte.

Anderer Fall HRE, da würde auch ihr Häuschen enteignet. Entschädigt zu Abrißkosten.
Hier profiliert sich nur ein Anwalt, einer dieser Winkeladvokaten der angesichts der Flaute den Streitwert interessant fand. Wird teuer für die Oma.

Don !

Ich vermute da doch dass es möglichkeiten gibt, denn ich bezweifle dass sich der/die Anwälte diser Oma mit einer Hoffnungslosen Affaire befassen. Oder muss ich annehmen das es so saublöde Anwälte gibt ?

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

politisch Verfolgter
19.04.2009, 11:51
Die Arbeitsgesetzgebung ist grundrechtswidrig.
Zwangsarbeit ist verboten, ebenso Enteignung, Lehnswesen und Berufsverbot.

Don
19.04.2009, 17:03
Damit ich das jetzt richtig verstehe, die Bürgschaftsübernahme der BRD würde im Fall von Lehmann doch aber bedeuten, daß sie den Zahlungsausfall an die Oma begleichen müßte, da ja Lehmann Pleite ist.
Die HRE krepelt ja noch vor sich hin und durch die Bürgschaften der BRD wird die Liquidität aufrecht erhalten, was ja eben bei Lehmann nicht mehr möglich ist.
Da ist der Zahlungsausfall eingetreten, ergo müßte die Bürgschaft dann erfüllt werden in Form der Schuldübernahme.

Nein. Die Bürgschaftserklärung würde bedeuten daß die BRD die Rechnungen der Oma bei Aldi bezahlt, falls sich ihre Lehman Papiere nicht erholen.

Die Bürgschaft an die HRE respektive die echt geflossenen Mittel haben nichts mehr direkt mit Lehman zu tun. Du kannst das vielleicht vergleichen wenn Du Deinen Ferrari als Sicherheit benutzt um mit geliehenem Geld rumzuspielen. Dann fährst Du den Ferrari vor den Baum. Jetzt hast Du keine Schulden bei Ferrari oder die bei Dir oder es gab einen Zahlunsgsausfall, sondern Du hast Zahlungsprobleme gegenüber Guiseppe vom Hinterzimmerpokerclub. Dafür wäre ein Bürge günstig.

Don
19.04.2009, 17:06
Don !

Ich vermute da doch dass es möglichkeiten gibt, denn ich bezweifle dass sich der/die Anwälte diser Oma mit einer Hoffnungslosen Affaire befassen. Oder muss ich annehmen das es so saublöde Anwälte gibt ?

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Was hat das mit saublöd zu tun? In den USA wäre er saublöd. Dort handeln Anwälte ihr Honorar anhand der erstrittenen Vorteile für ihren Mandanten aus und bekommen es wenn sie den Fall gewinnen. Bei uns gilt die Honorarordnung. Der Advokat kriegt sein Geld immer. Es ist ihm in der Regel scheißegal worum es geht oder für welche Seite. Ich schätze, die Oma bezahlt locker die Büromiete für einen Monat.

Paul Felz
19.04.2009, 17:44
Was hat das mit saublöd zu tun? In den USA wäre er saublöd. Dort handeln Anwälte ihr Honorar anhand der erstrittenen Vorteile für ihren Mandanten aus und bekommen es wenn sie den Fall gewinnen. Bei uns gilt die Honorarordnung. Der Advokat kriegt sein Geld immer. Es ist ihm in der Regel scheißegal worum es geht oder für welche Seite. Ich schätze, die Oma bezahlt locker die Büromiete für einen Monat.

Kannste hier (http://www.jurway.de/anwalt/brago.htm) ausrechnen.

GG146
19.04.2009, 17:59
Don !

Ich vermute da doch dass es möglichkeiten gibt, denn ich bezweifle dass sich der/die Anwälte diser Oma mit einer Hoffnungslosen Affaire befassen. Oder muss ich annehmen das es so saublöde Anwälte gibt ?

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Wenn eine Verfassungsbeschwerde völlig aussichtslos ist, kann das BVerfG eine Missbrauchsgebühr verhängen. Normalerweise werden da nämlich überhaupt keine Gebühren erhoben.

Diese Missbrauchsgebühr kann auch gegen den Anwalt verhängt werden. Ich kenne ein paar Fälle, in denen um die 2000 Euro verhängt wurden. Dann wäre die Anwaltsgebühr von der Oma wieder futsch.

Ausserdem riskiert der Anwalt in so einem Fall, dass die Oma ihn auf Erstattung der Gebühr verklagt, das Verfassungsgericht hat ja mit der Verhängung der Missbrauchsgebühr dokumentiert, dass das nur Beutelschneiderei war. Für die Reputation des Anwalts kann das wirklich nicht gut sein.

Hier glaube ich eher nicht, dass eine Missbrauchsgebühr verhängt wird, aber die ganzen 40.000 Euro mit dem Artikel 3 als Anspruchsgrundlage einzuklagen, obwohl die Banken "nur" Bürgschaften erhalten haben, ist schon etwas grenzwertig.

Doc Gyneco
19.04.2009, 18:56
Was hat das mit saublöd zu tun? In den USA wäre er saublöd. Dort handeln Anwälte ihr Honorar anhand der erstrittenen Vorteile für ihren Mandanten aus und bekommen es wenn sie den Fall gewinnen. Bei uns gilt die Honorarordnung. Der Advokat kriegt sein Geld immer. Es ist ihm in der Regel scheißegal worum es geht oder für welche Seite. Ich schätze, die Oma bezahlt locker die Büromiete für einen Monat.

Allem Anschein nach hast Du nicht ganz kapiert was ich meinte.

Und es ist etwas was in Deutschland abläuft und nicht in den USA.

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

malnachdenken
20.04.2009, 19:23
Allem Anschein nach hast Du nicht ganz kapiert was ich meinte.

Und es ist etwas was in Deutschland abläuft und nicht in den USA.

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Sagt er doch: in Deutschland kann der Anwalt vors Gericht, egal wie der Fall ausgeht, er bekommt sein Geld, ergo kann die Oma totalen Bullshit verlangen und verlieren, der Anwalt gewinnt sowieso.

Buella
21.04.2009, 06:49
Rettungsschirm für Banken: Bürger gehen leer aus (http://www.br-online.de/das-erste/report-muenchen/report-finanzmarktstabilisierungsgesetz-banken-ID1240273883323.xml)

Banken dürfen ihre schlechten Wertpapiere an den Staat verkaufen, die Bürger haben diese Möglichkeit nicht. Dass Banken bevorzugt werden, könnte daran liegen, dass am Finanzmarktstabilisierungsgesetz ausgerechnet eine Kanzlei mitgeschrieben hat, die sonst Banken berät.

Das FMStG (Finanzmarktstabilisierungsgesetzt) scheint diesem Bericht zu Folge von einer den Banken (den Verursachern und Nutznießern) sehr nahe stehenden Kanzlei geschrieben worden zu sein?

Die Marionetten in Berlin mußten es nur noch absegnen, damit die Abzocke der Steuersklaven in die nächste Runde geht!

Tolle Demokratie, in der das Kapital alleinig Gesetze schreibt und durch ihre Lakaien verabschieden läßt! Wahlen sind faktisch nur zum Schein, als alle paar Jahre stattfindende Show mit viel Tammtamm, einer Unterhaltungs(-Ablenkungs)komödie gleichzusetzen! Wenn so etwas selbst auf den systemtreuen Propagandamedien schon berichtet wird, kann man sich ausmalen, wie es um die Realität wirklich steht? ;)

´S Obama´le wird uns alle retten? :))

Don
21.04.2009, 08:14
Sagt er doch: in Deutschland kann der Anwalt vors Gericht, egal wie der Fall ausgeht, er bekommt sein Geld, ergo kann die Oma totalen Bullshit verlangen und verlieren, der Anwalt gewinnt sowieso.

Tja, schwer ist leicht was.....:))

GG146
21.04.2009, 16:47
Vielleicht ist das mit der Verfassungswidrigkeit des Bankenrettungspaketes und der "Enteignung" der HRE doch nicht ganz so abseitig, wenn man sich diese Analyse der Leute um Prof. Rügemer genau ansieht:

http://businesscrime.de/?p=205