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Vollständige Version anzeigen : Europäischer Gerichtshof und Zuständigkeitsbereiche



Wolf
17.04.2009, 14:02
Hallo,

der Fall Tanja Kreil...in welchen Zuständigkeitsbereich gehört der Fall? Ist "Richtlinie" aus der "Rechtsakte der EU" ein Zuständigkeitsbereich? Wohl kaum oder? Hier auf dem tollen (bad quali) Arbeitsblatt steht davon nix.

Wolf
17.04.2009, 14:35
......

Romulaner
17.04.2009, 16:42
Hallo,

der Fall Tanja Kreil...in welchen Zuständigkeitsbereich gehört der Fall? Ist "Richtlinie" aus der "Rechtsakte der EU" ein Zuständigkeitsbereich? Wohl kaum oder? Hier auf dem tollen (bad quali) Arbeitsblatt steht davon nix.

Frau Kreil klagte beim Verwaltungsgericht Hannover ihre Rechte -unter Berufung auf die EG-Richtlinie 79/7/EWG- ein. Das Verwaltungsgericht befand, dass die BRD (Artikel 12 a Absatz 4 GG ) gegen die EG-Richtlinie zur beruflichen Gleichstellung von Mann und Frau verstößt. Deshalb wurde -wie in solchen Fällen üblich- das Verfahren ausgesetzt, um im Vorabentscheidungsverfahren den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Denn nach Art. 234 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Wege des sogenannten Vorabentscheidungsverfahrens über die Auslegung des EG-Vertrages sowie u. a. über die Gültigkeit und die Auslegung der Handlungen der Organe der Gemeinschaft (Art. 249 EG-Vertrag). Du siehst die Frage nach der Zuständigkeit ist nicht ganz trivial. Ich meine der Zuständigkeitsbereich ist Europarecht und das zuständige Gericht ist somit der EuGH.

Ich hoffe dies beantwortet deine Frage.

Wolf
17.04.2009, 19:14
Frau Kreil klagte beim Verwaltungsgericht Hannover ihre Rechte -unter Berufung auf die EG-Richtlinie 79/7/EWG- ein. Das Verwaltungsgericht befand, dass die BRD (Artikel 12 a Absatz 4 GG ) gegen die EG-Richtlinie zur beruflichen Gleichstellung von Mann und Frau verstößt. Deshalb wurde -wie in solchen Fällen üblich- das Verfahren ausgesetzt, um im Vorabentscheidungsverfahren den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Denn nach Art. 234 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Wege des sogenannten Vorabentscheidungsverfahrens über die Auslegung des EG-Vertrages sowie u. a. über die Gültigkeit und die Auslegung der Handlungen der Organe der Gemeinschaft (Art. 249 EG-Vertrag). Du siehst die Frage nach der Zuständigkeit ist nicht ganz trivial. Ich meine der Zuständigkeitsbereich ist Europarecht und das zuständige Gericht ist somit der EuGH.

Ich hoffe dies beantwortet deine Frage.

Na, perfekt. Danke. :) Hast was gut.

politisch Verfolgter
18.04.2009, 09:44
Jedes Gericht ist für die Einhaltung der Grundrechte zuständig.
Das wird in dem Maße pervertiert, in dem Gesetze den Einen zugunsten Anderen die Grundrechte einschränken.
Wenn vor Gericht geklagt wird, ist das dann leider allzu oft das Resultat grundrechtswidriger Gesetze, die ihren Opfern vorgaukeln wollen, so sei eben "das Leben".

Acheiropoietos
18.04.2009, 15:07
Romu weiss das!

:)

Acheiropoietos