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Vollständige Version anzeigen : Unbescholtener Bürger wegen Hamburger Morgenpost drastisch bestraft



Abendländer
15.04.2009, 23:08
Ein unbescholtener Hamburger Bürger, der sich über einen Artikel in der Hamburger Morgenpost(Hetzartikel über Thor Steinar) dermaßen aufregte, das er einen Mitarbeiter dieser SPD-nahen Zeitung beschimpfte, bekam vom Gericht eine drastische Strafe auferlegt.
Komisch, wenn die deutschen Gerichte nicht mit zweierlei Maß urteilen würden, wenn es um Linke oder Islamisten geht, könnte man ja darüber hinwegsehen.
So aber ist es ein weiteres Gesinnungsurteil gegen nichtlinke Bürger



http://www.mopo.de/2009/20090416/hamburg/panorama/drohanruf_bei_der_mopo_geldstrafe.html

McDuff
16.04.2009, 05:15
Wie so viele Urteile klar tendenziell. Da hat sich ein Richter Karrierepluspunkte gesichert. Dem Regime sind antideutsche und klar gegen eine rechte Opposition gerichtete Urteile genehm.

berty
16.04.2009, 08:32
Ein unbescholtener Hamburger Bürger, der sich über einen Artikel in der Hamburger Morgenpost(Hetzartikel über Thor Steinar) dermaßen aufregte, das er einen Mitarbeiter dieser SPD-nahen Zeitung beschimpfte, bekam vom Gericht eine drastische Strafe auferlegt.
Komisch, wenn die deutschen Gerichte nicht mit zweierlei Maß urteilen würden, wenn es um Linke oder Islamisten geht, könnte man ja darüber hinwegsehen.
So aber ist es ein weiteres Gesinnungsurteil gegen nichtlinke Bürger



http://www.mopo.de/2009/20090416/hamburg/panorama/drohanruf_bei_der_mopo_geldstrafe.html

Im Zeitungsbericht stand jetzt aber nichts zu lesen darüber, dass das Gericht die Gesinnung des Kraftfahrers mit einer Strafe belegte. Verurteilt wurde er ja, weil er seine Gesinnung lauthals verkündete. Dabei nicht nur einen Mitarbeiter der Morgenpost beschimpfte, gar der Zeitung einen gewalttätigen Besuch ankündigte. Und das, wie es einem mutigen Biedermann zukommt, machte er anonym.

Linke und Islamisten haben in aller Regel keine Diensthandys. Sofern man den Äußerungen hier im Forum über diesen „Abschaum“ glaubt, haben die alle keine Erwerbstätigkeit und leben von Sozialhilfe.

henriof9
16.04.2009, 08:38
Ein unbescholtener Hamburger Bürger, der sich über einen Artikel in der Hamburger Morgenpost(Hetzartikel über Thor Steinar) dermaßen aufregte, das er einen Mitarbeiter dieser SPD-nahen Zeitung beschimpfte, bekam vom Gericht eine drastische Strafe auferlegt.
Komisch, wenn die deutschen Gerichte nicht mit zweierlei Maß urteilen würden, wenn es um Linke oder Islamisten geht, könnte man ja darüber hinwegsehen.
So aber ist es ein weiteres Gesinnungsurteil gegen nichtlinke Bürger



http://www.mopo.de/2009/20090416/hamburg/panorama/drohanruf_bei_der_mopo_geldstrafe.html

Naja, eine Beschimpfung allein war es ja nun nicht.
Wenn jemand sagt :


"Wenn ihr nicht aufhört mit der Hetzkampagne gegen die Nazis, dann können wir der MOPO auch mal einen Besuch abstatten und den Laden aufmischen!"


muß er sich nicht wundern, wenn dies nicht so einfach hingenommen wird und hat m.E. auch nichts mit einem Gesinnungsurteil zu tun.

Wie immer gilt, der Ton macht die Musik.

Sathington Willoughby
16.04.2009, 08:38
Naja, das man bei sollchen Drohungen zu einer Strafe verknackt wird sollte normal sein. Das kann nicht angehen. Schlimm ist nur, das Moslems ("Islamisten") ungestraft im Netz hetzen dürfen.

Mütterchen
16.04.2009, 08:46
Genauso merkwürdig finde ich, dass Thor-Steinar ständig in den Medien als reine Neonazi-Kleidermarke bezeichnet werden darf. Ist das denn rechtlich in Ordnung?

cajadeahorros
16.04.2009, 08:53
Genauso merkwürdig finde ich, dass Thor-Steinar ständig in den Medien als reine Neonazi-Kleidermarke bezeichnet werden darf. Ist das denn rechtlich in Ordnung?

Natürlich nicht, aber die ganzen scheinlinken Gutmenschenidioten müssen ja irgendwie beschäftigt werden. Besser sie kämpfen gegen Kleiderläden, vom VS bezahlte Glatzen und für die Freiheit zur Intoleranz statt sich WIRKLICH politische Gedanken zu machen, bspw. über das Wesen des Wortes Demokratie.

Das Ergebnis ist dann eine grüne Lehrerin, die das Minderjährigen aufgezwungene Kopftuch für "Selbstbewusstsein und Emanzipation" hält, Krieg für Frieden und eine Einschränkung des Demonstrationsrechts für eine "Stärkung der Meinungsfreiheit".

henriof9
16.04.2009, 09:06
Genauso merkwürdig finde ich, dass Thor-Steinar ständig in den Medien als reine Neonazi-Kleidermarke bezeichnet werden darf. Ist das denn rechtlich in Ordnung?

Wenn man die Kleidung lediglich auf ihre Markenkennung reduziert ist dies rechtlich insofern möglich, da es sich, zumindest zu Beginn, um verbotene Symbole handelt.

aus wiki :


Das ursprüngliche Logo von Thor Steinar war eine Binderune aus einer Kombination der Tiwaz-Rune und der Siegrune. Die Tiwaz-Rune steht in der nordischen Mythologie für Kampf und Aktion. Der mit dem Runenlogo hergestellte Bezug auf heidnische Mythologie wird durch Aufdrucke auf der Kleidung unterstützt.

Das Logo wirkte optisch wie eine horizontale Wolfsangel mit aufgesetztem Pfeil. Mehrere Staatsanwaltschaften und Gerichte sahen darin den Straftatbestand des Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§86a).


Ob es ansonsten rechtlich in Ordnung ist


Nach Einschätzung des Brandenburger Verfassungsschutz nehmen die Schriftzüge auf den Kleidungsstücke „[in]haltlich […] Bezug auf vorchristlichen Germanen-Kult und eine glorifizierende Sicht der Wehrmacht“. Charakteristisch für das Sortiment sei ein „Spiel mit mehr oder weniger verhohlenen Andeutungen an der Grenze zur Strafbarkeit“.


Selbst wenn jemand sich ernshaft mit der Symbolik alter Zeiten beschäftigt, würde es immer wieder jemanden geben, der genau dies in irgendeiner Form wieder dem Rechtsstaat empfindet und dagegen vorgeht.
Man muß nur eine passende Begründung finden.

Bedenklicher finde ich allerdings, daß auch von offizieller Seite her Aufrufe zum Boykott gegen diese Geschäfte getätigt werden und sogar Vermieter genötigt werden Geschäftsräume nicht zu vermieten.

haihunter
16.04.2009, 10:30
Ein unbescholtener Hamburger Bürger, der sich über einen Artikel in der Hamburger Morgenpost(Hetzartikel über Thor Steinar) dermaßen aufregte, das er einen Mitarbeiter dieser SPD-nahen Zeitung beschimpfte, bekam vom Gericht eine drastische Strafe auferlegt.
Komisch, wenn die deutschen Gerichte nicht mit zweierlei Maß urteilen würden, wenn es um Linke oder Islamisten geht, könnte man ja darüber hinwegsehen.
So aber ist es ein weiteres Gesinnungsurteil gegen nichtlinke Bürger



http://www.mopo.de/2009/20090416/hamburg/panorama/drohanruf_bei_der_mopo_geldstrafe.html

Er wurde nicht wegen seiner Gesinnung verurteilt, sondern wegen versuchter Nötigung. Wer so blöd ist, hat' s nun mal nicht anders verdient.