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Vollständige Version anzeigen : EX-Deutsche droht Abschiebung.



Orakel
13.04.2009, 12:01
Aber...


"Aufgrund der langen Zeit, die sie hier verbracht hat, wird es nicht zur Ausweisung kommen", so Bayram. Das habe Innensenator Ehrhart Körting (SPD) ihr bereits zugesichert.

Wie kann das ein Politiker zusichern?

Die 49jährige verjubelte ihre Erwerbsunfähigkeitsrente ein halbes Jahr in der Türkei und hat die Frist zur Wiedereinreise überschritten.

Die Behörden reagieren nur so, wie sie es bei jedem anderen wohl auch tun würden.
Aber Madame wiederum empört. "Ich hätte nicht gedacht, dass Deutschland so mit mir umgeht."

http://www.taz.de/regional/berlin/aktuell/artikel/1/exdeutsche-muss-auf-haertefall-plaedieren-1/#Szene_1

Deutschmann
13.04.2009, 12:09
Na klar. Der Körting mal wieder. Derselbe Körting der nichts gegen die fast täglichen Brandanschläge macht. :rolleyes:

Orakel
13.04.2009, 12:19
Ich frage mich nur warum sie die türkische Staatsbürgerschaft wieder beantragt hat. Nur wegen der Ehre? So blöd kann man doch nicht sein.

Denkpoli
13.04.2009, 12:24
Die Behörden reagieren nur so, wie sie es bei jedem anderen wohl auch tun würden.
Aber Madame wiederum empört. "Ich hätte nicht gedacht, dass Deutschland so mit mir umgeht."
So, Madame ist empört, dass es noch Behörden gibt, die deutsches Recht beachten!

Denkpoli
13.04.2009, 12:26
Ich frage mich nur warum sie die türkische Staatsbürgerschaft wieder beantragt hat. Nur wegen der Ehre? So blöd kann man doch nicht sein.

Warum blöd? Die hat sich einfach auf die gutmenschiche Dämlichkeit der Deutschen verlassen, und ich fürchte, zu Recht!

klartext
13.04.2009, 12:37
Die Türkin möge sich einfach an geltendes Recht halten. Ohnehin ist sie ein Sozialfall, den wir in unserem Land nicht brauchen. Für ihren Unterhalt ist der türkische Staat zuständig, wie für alle Türken. Soziabgreifer haben wir bereits mehr als genug.

Volkov
13.04.2009, 13:51
Und nu ? Wozu die Mühe...das sind sinnlos verschwendete Kräfte.

Bettmaen
13.04.2009, 15:36
Um in Deutschland abgeschoben zu werden, muss man schon einiges auf dem Kerbholz haben. In vielen Fällen werden auch Schwerstkriminelle nicht abgeschoben.

Die Türkin kann sich somit entspannt zurücklehnen und sich geistig darauf vorbeiten, dass der deutsche Michel ihren Lebensunterhalt noch zwanzig Jahre finanziert.

Fiel
13.04.2009, 15:40
Das muß ja ein Scheißland sein, die Türkei, wenn die Türkin da nicht leben will, zumal auch ihre Familie dort lebt. Aber die Gute hat die Rente nicht verlebt sondern in der Türkei gut angelegt und ihre Tochter untersdtützt. Wofür braucht die denn Rentenansprüche in der BRD, die wohl kaum den Sozialhilfesatz übersteigt. Wenn sich das herumspricht,werden alle Türken ihre Rente abheben, in der Türkei gut anlegen und dann ohne Abschläge weiterhin gut auf Kosten der deutschen Sozialhilfe leben. Eigentlich ganz clever diese Sozialschmarotzer.
Ein eindeutiger Fall von Sozialbetrug

Volkov
13.04.2009, 15:48
Das muß ja ein Scheißland sein, die Türkei, wenn die Türkin da nicht leben will, zumal auch ihre Familie dort lebt. Aber die Gute hat die Rente nicht verlebt sondern in der Türkei gut angelegt und ihre Tochter untersdtützt. Wofür braucht die denn Rentenansprüche in der BRD, die wohl kaum den Sozialhilfesatz übersteigt. Wenn sich das herumspricht,werden alle Türken ihre Rente abheben, in der Türkei gut anlegen und dann ohne Abschläge weiterhin gut auf Kosten der deutschen Sozialhilfe leben. Eigentlich ganz clever diese Sozialschmarotzer.
Ein eindeutiger Fall von Sozialbetrug

Das machen aber viele Türken die in D arbeiten

Joseph Malta
13.04.2009, 15:57
Ich frage mich nur warum sie die türkische Staatsbürgerschaft wieder beantragt hat. Nur wegen der Ehre? So blöd kann man doch nicht sein.

Wie ich letztens gehört und gelesen habe, gibt es in der Türkei in erbrechtlicher Hinsicht für Nichttürken gewisse Einschränkungen. Darum achten türkische Familien in Deutschland, die in der Türkei ein Erbe in gewisser Größenordnung zu erwarten haben, peinlich genau darauf, dass zumindest ein in oberer Rangfolge Erbberechtigter die türkische Staatsbürgerschaft hat, um so Komplikationen und ggf. teure Erbstreitigkeiten zu vermeiden.

SAMURAI
13.04.2009, 15:58
Die Türkin möge sich einfach an geltendes Recht halten. Ohnehin ist sie ein Sozialfall, den wir in unserem Land nicht brauchen. Für ihren Unterhalt ist der türkische Staat zuständig, wie für alle Türken. Soziabgreifer haben wir bereits mehr als genug.

Grundsätzlich halte ich den Fall für pervers im Sinne des Aufenthaltsrechts.

Verbrecher werden dagegen wie Ehrenmänner behandelt.

henriof9
13.04.2009, 16:21
Ich frage mich nur warum sie die türkische Staatsbürgerschaft wieder beantragt hat. Nur wegen der Ehre? So blöd kann man doch nicht sein.

Bestimmt nicht wegen der Ehre, wenn dann höchsten wegen Kohle.

Lies mal hier (http://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Rente-ins-Ausland.html) nach, als Ausländerin würde sie ihre Erbwerbsunfähigkeitsrente verlieren bzw. sie müßte mit Abschlägen rechnen.

Don
13.04.2009, 16:25
Um in Deutschland abgeschoben zu werden, muss man schon einiges auf dem Kerbholz haben. In vielen Fällen werden auch Schwerstkriminelle nicht abgeschoben.

.

Als steuerzahlender, perfekt deutsch sprechender, gesetzestreuer und nichtmuslimischer Ausländer kann Dir das schneller paassieren als Du pap sagen kannst.

Orakel
13.04.2009, 16:30
Grundsätzlich halte ich den Fall für pervers im Sinne des Aufenthaltsrechts.

Verbrecher werden dagegen wie Ehrenmänner behandelt.

Aber das sie zum dritten mal die Staatsbürgerschaft wechseln will, sollte nicht der Sinn der Sache sein. Das sind doch nicht irgendwelche Schuhe die man einfach so an und ausziehen kann.
Das muss doch irgendwann auch mal aufhören. Sie hatte ihre Chance gehabt und unserem Land den Rücken gekehrt, bzw war noch nie angekommen.

Würfelqualle
13.04.2009, 17:08
Was soll das Gewinsel ? Schiebt sie ins schönste Land der Welt ab und gut ist.

Ach, da gibts bestimmt keine Erwerbsunfähigkeitsrente, oder ?

;)

meckerle
13.04.2009, 17:20
Aber das sie zum dritten mal die Staatsbürgerschaft wechseln will, sollte nicht der Sinn der Sache sein. Das sind doch nicht irgendwelche Schuhe die man einfach so an und ausziehen kann.
Das muss doch irgendwann auch mal aufhören. Sie hatte ihre Chance gehabt und unserem Land den Rücken gekehrt, bzw war noch nie angekommen.
Menno, die will doch nur testen wie oft das möglich ist, bevor die Deutschen anfangen zu maulen.

Gehirnnutzer
13.04.2009, 18:05
Man merkt mal wieder wieviele hier nur rumkrakelen wollen. Sozialbetrug ist hier nicht gegeben, da man Erwerbsunfähigkeitsrente (Leistung nach SGB VI) nur beziehen kann, wenn man sich einen Rentanspruch erarbeitet hat. Hätte sie keinen Rentenanspruch, würde sie keinen Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen sondern Leitungen nach dem Sozialhilferecht (SGB XIII), die heißen aber nicht Erwerbsunfähigkweitsrente.

Sie hat einen rechtmäßigen Anspruch, da sie eingezahlt hat. Rentenleistungen werden auch ins Ausland gezahlt.
Was hier der Fall ist, innerhalb Deutschlands dürfte sie trotz Erwerbsunfähigkeitsrente gewissen Tätigkeiten, je nach Grad der Erwerbsunfähigkeit nachgehen und sich ein wenig zur Rente dazuverdienen.
Tut sie dies aber im Ausland, so verliert sie den Anspruch auf Erwersbunfähigkeitsrente und hätte nur noch den normalen Rentenanspruch mit Eintritt des Rentenalters.
Dies gilt unabhängig davon, ob der Rentenempfänger Deutscher ist oder nicht.

Die Rentenauszahlung hat keine Auswirkung auf das Aufenthaltsrecht, nach Abgabe der deutschen Staatsbürgerschaft, wird sie aufenthaltsrechtlich wie jeder neu einreisende Ausländer, der Nicht-EU-Bürger ist behandet.
Diese Regelung gilt nicht für Personen, die ihre Staatsbürgerschaft durch Abstammung erhalten haben.

Wenn hier auch nicht Sozialbetrug im eigentlichen Sinne nichtgegeben ist, so ist hier konsequent nach dem Aufenthaltsrecht zu handeln und die Dame abzuschieben. Auch wenn der Tatbestand der Erschleichung der Staatsbürgerschaft juristisch nicht gegeben ist, sehe ich diesen Fall als solche an.

klartext
13.04.2009, 18:27
Was soll das Gewinsel ? Schiebt sie ins schönste Land der Welt ab und gut ist.

Ach, da gibts bestimmt keine Erwerbsunfähigkeitsrente, oder ?

;)

Ihre Erwerbungsunfähigkeitsrente dürfte sehr nieder sein. Sicher bekommt sie ergänzende Sozialhilfe. Genau darum scheint es ihr zu gehen.

henriof9
13.04.2009, 18:38
Man merkt mal wieder wieviele hier nur rumkrakelen wollen. Sozialbetrug ist hier nicht gegeben, da man Erwerbsunfähigkeitsrente (Leistung nach SGB VI) nur beziehen kann, wenn man sich einen Rentanspruch erarbeitet hat. Hätte sie keinen Rentenanspruch, würde sie keinen Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen sondern Leitungen nach dem Sozialhilferecht (SGB XIII), die heißen aber nicht Erwerbsunfähigkweitsrente.

Sie hat einen rechtmäßigen Anspruch, da sie eingezahlt hat. Rentenleistungen werden auch ins Ausland gezahlt.
Was hier der Fall ist, innerhalb Deutschlands dürfte sie trotz Erwerbsunfähigkeitsrente gewissen Tätigkeiten, je nach Grad der Erwerbsunfähigkeit nachgehen und sich ein wenig zur Rente dazuverdienen.
Tut sie dies aber im Ausland, so verliert sie den Anspruch auf Erwersbunfähigkeitsrente und hätte nur noch den normalen Rentenanspruch mit Eintritt des Rentenalters.
Dies gilt unabhängig davon, ob der Rentenempfänger Deutscher ist oder nicht.

Die Rentenauszahlung hat keine Auswirkung auf das Aufenthaltsrecht, nach Abgabe der deutschen Staatsbürgerschaft, wird sie aufenthaltsrechtlich wie jeder neu einreisende Ausländer, der Nicht-EU-Bürger ist behandet.
Diese Regelung gilt nicht für Personen, die ihre Staatsbürgerschaft durch Abstammung erhalten haben.

Wenn hier auch nicht Sozialbetrug im eigentlichen Sinne nichtgegeben ist, so ist hier konsequent nach dem Aufenthaltsrecht zu handeln und die Dame abzuschieben. Auch wenn der Tatbestand der Erschleichung der Staatsbürgerschaft juristisch nicht gegeben ist, sehe ich diesen Fall als solche an.

Als Ausländerin ist es aber sehr naheliegend, daß sie in Deutschland nicht ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, unabhängig davon, daß sie ja auch länger als ein halbes Jahr bei ihrer Tochter in der Türkei war.
Wenn dem so wäre, müßte sie auf jeden Fall mit Abzügen ihrer Rente rechnen, denn die Türkei gehört nicht zur EU.


Wer jedoch ins Ausland verzieht und dort seinen dauernden Aufenthalt begründet, muss mit Einschränkungen bei seinem Rentenanspruch und der Rentenhöhe rechnen. So entfällt der Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehungsweise Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, die wegen der Arbeitsmarktlage gezahlt wird.

Ausländische Staatsangehörige erhalten eine Auslandsrente nur aus den in der Bundesrepublik Deutschland zurückgelegten Beitragszeiten. Die sich hieraus ergebende Rente wird in Höhe von 70 Prozent gezahlt.


Man könnte also vermuten oder unterstellen, daß sie seinerzeit, als Deutsche, noch keine Erwerbsunfähigkeitsrente bezogen hatte und, warum auch immer, diese wieder abgelegt hat.
Als dann die Erwerbsunfähigkeit eintrat, war es natürlich passender nun doch wieder deutsche Staatsbürgerin zu werden, nicht nur wegen der Rentenhöhe, sondern weil es unauffälliger ist, denn bei einem Ausländer in dieser Situation vermutet man schon eher, daß er sich wohl länger im Ausland aufhält ( schon durch die Familie ) als ein Deutscher.

Bergischer Löwe
14.04.2009, 12:00
Hier wird mit der deutschen Staatsbürgerschaft umgegangen, wie mit Unterhosen. Man wechselt sie nach Belieben. Vielleicht sollte man sich mal die Frage stellen, ob der einzige Grund, den der Gesetzgeber für einen Wechsel der Staatsbürgerschaft vorgesehen hat, in diesem Fall (und in sicher zehntausenden weiterer Fälle) noch gegeben ist. Für mich hat diese Frau hier nichts mehr verloren, da sie bewiesen hat, daß ihr nichts am deutschen Pass liegt sondern ihn nur aus finanziellen Erwägungen angenommen un d wieder abgegeben hat. Somit hat sie sich - meines Erachtens nach - automatisch für ein Weiterleben in Deutschland selbst disqualifiziert.

dZUG
14.04.2009, 16:27
Eine Frau hat überhaupt keine Staatsanghörigkeit.
Die Frau bleibt bis zur Heirat in der Obhut ihres Stammes und Scheidung gibts überhaupt nicht, vor allem wenn Kinder da sind.

Soweit die Weltanschauung des kleinen dZUGs :D

Berlie
14.04.2009, 23:14
@Gehirnnuntzer


Was hier der Fall ist, innerhalb Deutschlands dürfte sie trotz Erwerbsunfähigkeitsrente gewissen Tätigkeiten, je nach Grad der Erwerbsunfähigkeit nachgehen und sich ein wenig zur Rente dazuverdienen.

Dies stimmt nicht ganz, nur bei Berufsunfähigkeit darf man sich was dazu verdienen, weil man da nur ein teil seine Rente bezahlt bekommt oder man kann noch ein paar stunden Arbeiten ohne welche gesundheitliche schäden davon zu bekommen.

Wer aber eine Erwerbsunfähigkeit bekommt der kann nichts mehr machen denn der ist voll arbeitsunfähig also ist die Rente auch höhe bezahlt

Gehirnnutzer
15.04.2009, 01:09
@Gehirnnuntzer



Dies stimmt nicht ganz, nur bei Berufsunfähigkeit darf man sich was dazu verdienen, weil man da nur ein teil seine Rente bezahlt bekommt oder man kann noch ein paar stunden Arbeiten ohne welche gesundheitliche schäden davon zu bekommen.

Wer aber eine Erwerbsunfähigkeit bekommt der kann nichts mehr machen denn der ist voll arbeitsunfähig also ist die Rente auch höhe bezahlt

Mein lieber Berlie,

1. Berufsunfähigkeitsrente gibt vom Staat nicht mehr, mit der Ausnahme von § 240 SGB VI (http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__240.html), wenn du vor dem 2. Januar 1961 geboren bist.

2. Für deine falsche Aussage bezüglich des Hinzuverdienstes bei einer Rente wegen teilweise verminderter Erwerbsfähigkeit bzw. voll verminderter Erwerbsfähigkeit, empfehle ich dir die Lektüre des § 96a SGB VI. (http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__96a.html)

dickköpfchen2009
17.04.2009, 07:10
pffft, dieser ziehauf. warum sonderbehandlung für die dame?

gut, sie hat hier gearbeitet und eingezahlt. aber ist sie nun berlinerin?ohne dt.paß?
oder ist sie,weil paß freiwillig abgegeben, eben türkin?

dann bleibt sie eben dort und freut sich, daß sie mit 70% BU-rente da die dicke luzie geben kann, denn im gegensatz zu hier lebt sie ja günstiger!:]

außerdem, warum sollten deutsche trockene brotkanten nagen,weil die kassen knapp sind, osmanen aber rosinenkuchen in den schoß gelegt bekommen?X(

es ist nur ein fall, aber durchaus mit richtigem ansatz.

und noch was, jeder der hier gesetzlich krankenversichert ist, zahlt in die pflegekasse ein und hat dann anspruch auf leistung erworben.
im ausland bekommt man nicht den vollen satz;deswegen kommen tausende dt.rentner aus spanien zurück (ullatrulla ist geschockt! was das wieda extra kost!)
nun rechnet aber mal hoch, wieviel von den pflegekassen an den bosporus fließen...germane von dem geld könnte man leicht pflegekräfte zusätzlich finanzieren:]:]:]

Registrierter
20.04.2009, 03:22
EX-Deutsche droht Abschiebung.
wie wär´s mal mit ´ner Tüte Deutsch?

Orakel
20.04.2009, 06:05
wie wär´s mal mit ´ner Tüte Deutsch?

http://www.bilder-hochladen.net/files/u6w-1m.gif

The_Darwinist
30.04.2009, 01:41
geht auch ohne ne Tüte Deutsch!
Ey, ******!
da is Tür, mach zu, abba von ausse!