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Vollständige Version anzeigen : 1,2 Promille



fairtrader
10.04.2009, 11:34
Halllo zusammen,
mich hat es gestern erwischt,
1,2 Promille beim pusten.
Blut auf der Wache entnommen, Arzt meinte durch Tests ( ohne Blut ) 1,7.
Dann zu Fuß nach Hause, Wagen stand schon in der Strasse, nur 150 Meter hochgefahren, Polizei kam, auf Wache und gleiches Spiel noch mal.
Womit kann ich da rechnen ?
Alkohol am Steuer und dannach noch fahren ohne Führerschein.
Wäre für Infos Dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

schlaufix
10.04.2009, 11:37
Halllo zusammen,
mich hat es gestern erwischt,
1,2 Promille beim pusten.
Blut auf der Wache entnommen, Arzt meinte durch Tests ( ohne Blut ) 1,7.
Dann zu Fuß nach Hause, Wagen stand schon in der Strasse, nur 150 Meter hochgefahren, Polizei kam, auf Wache und gleiches Spiel noch mal.
Womit kann ich da rechnen ?
Alkohol am Steuer und dannach noch fahren ohne Führerschein.
Wäre für Infos Dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Idiotentest!!! Haste auch nicht anders verdient. Hast die Menschheit gleich 2X gefährdet.

harlekina
10.04.2009, 11:37
So wie ich das sehe, kommt es darauf an, wie alt und ob erstmalig.

http://www.bussgeldkataloge.de/

PS.: Selber schuld.

Pikes
10.04.2009, 11:44
Halllo zusammen,
mich hat es gestern erwischt,
1,2 Promille beim pusten.
Blut auf der Wache entnommen, Arzt meinte durch Tests ( ohne Blut ) 1,7.
Dann zu Fuß nach Hause, Wagen stand schon in der Strasse, nur 150 Meter hochgefahren, Polizei kam, auf Wache und gleiches Spiel noch mal.
Womit kann ich da rechnen ?
Alkohol am Steuer und dannach noch fahren ohne Führerschein.
Wäre für Infos Dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Willkommen im Club :drunk::prost:

Mütterchen
10.04.2009, 11:44
Willkommen im Club :drunk::prost:

Auch du, mein Sohn Pikes?

Pikes
10.04.2009, 11:49
Auch du, mein Sohn Pikes?

Jein. Wir waren halt angetrunken und waren zu dritt in meinem Auto, Musik hören und so. Dna kam die Polizei, hat und kontrolliert (Alkohol und Drogen test) und naja, die Zündung war an weil wir Radio gehört haben. Und das ist eine Straftat. Deswegen vorerst mal kein Führerschein. Muss demnächst zur Zulassungstelle und Polizeipräsidium.

harlekina
10.04.2009, 11:54
Jein. Wir waren halt angetrunken und waren zu dritt in meinem Auto, Musik hören und so. Dna kam die Polizei, hat und kontrolliert (Alkohol und Drogen test) und naja, die Zündung war an weil wir Radio gehört haben. Und das ist eine Straftat. Deswegen vorerst mal kein Führerschein. Muss demnächst zur Zulassungstelle und Polizeipräsidium.

Das ist eine Straftat? Warum ist das Radio nicht anders geschaltet?

Lobo
10.04.2009, 11:54
Also nochmal einsteigen und fahren ist schon ein starkes Stück....

Lobo
10.04.2009, 11:55
Das ist eine Straftat? Warum ist das Radio nicht anders geschaltet?

Ich glaube sogar sobald der Schlüssel in der Zündung steckt, zählt es schon.

Pikes
10.04.2009, 11:58
Das ist eine Straftat? Warum ist das Radio nicht anders geschaltet?

Weil es bei mir nicht anders angeht. Ich muss die Zündung an machen (also nicht den Motor sondern die Elektronik)

In der Zündung darf kein Schlüssel stecken

Lobo
10.04.2009, 12:00
Weil es bei mir nicht anders angeht. Ich muss die Zündung an machen (also nicht den Motor sondern die Elektronik)

In der Zündung darf kein Schlüssel stecken

Habt ihr Türken nicht alle so ein nerviges Musikhandy? ;)

Pikes
10.04.2009, 12:02
Habt ihr Türken nicht alle so ein nerviges Musikhandy? ;)

Ich hab nen KU990, aber kaum lieder drauf, bzw nur Scarface Soundtrack und Spiel mir das Lied vom Tod :)).

harlekina
10.04.2009, 12:02
Weil es bei mir nicht anders angeht. Ich muss die Zündung an machen (also nicht den Motor sondern die Elektronik)

In der Zündung darf kein Schlüssel stecken

Was lernen wir wieder mal daraus? Don't drink and drive (oder sitz).

Lobo
10.04.2009, 12:03
Ich hab nen KU990, aber kaum lieder drauf, bzw nur Scarface Soundtrack und Spiel mir das Lied vom Tod :)).

Solange es kein orientalisches Gedudel ist, lasse ich nochmal Milde walten.

Pikes
10.04.2009, 12:06
Was lernen wir wieder mal daraus? Don't drink and drive (oder sitz).

Das wird schon. Werde ich nächste Woche klären. Notfalls ein paar Tränen raußdrücken und dan klappt das schon :D

Lobo
10.04.2009, 12:10
Das wird schon. Werde ich nächste Woche klären. Notfalls ein paar Tränen raußdrücken und dan klappt das schon :D

Schon etwas weibisch.... findest du nicht?

Pikes
10.04.2009, 12:12
Schon etwas weibisch.... findest du nicht?

Ey, es geht um meinen Führerschein ;). Ist mir Wurst ob nun zu weibisch oder nicht :D.

Lobo
10.04.2009, 12:12
Ey, es geht um meinen Führerschein ;). Ist mir Wurst ob nun zu weibisch oder nicht :D.

Ey, Alda wo isch deine Ehre? :))

harlekina
10.04.2009, 12:18
Das wird schon. Werde ich nächste Woche klären. Notfalls ein paar Tränen raußdrücken und dan klappt das schon :D

He, zeig mal etwas Rückgrat.

Pikes
10.04.2009, 12:22
He, zeig mal etwas Rückgrat.

hehe, no panic ;). Ich denke mal, ich muss keine MPU oder sowas machen. Ich hoffe es mal.

Denkpoli
10.04.2009, 13:43
Halllo zusammen,
mich hat es gestern erwischt,
1,2 Promille beim pusten.
Blut auf der Wache entnommen, Arzt meinte durch Tests ( ohne Blut ) 1,7.
Dann zu Fuß nach Hause, Wagen stand schon in der Strasse, nur 150 Meter hochgefahren, Polizei kam, auf Wache und gleiches Spiel noch mal.
Womit kann ich da rechnen ?
Alkohol am Steuer und dannach noch fahren ohne Führerschein.
Wäre für Infos Dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Für die erste Trunkenheitsfahrt: 9-10 Monate Fahrverbot, 35 Tagessätze, MPU
Fahren nach Entzug der FE: 6 Monate Fahrverbot, 20 - 60 Tagessätze

Ich weiß nicht ( bin kein Jurist ) wie deine 2. trunkenheitsfahrt gewertet wird. Falls das ein schneller Rückfall ist, wird's bitterernst:

Im ersten Wiederholungsfall:
Drei bis sechs Monate Freiheitsstrafe, Strafaussetzung zur Bewährung (nicht bei schnellem Rückfall), Geldbuße in Höhe eines Monatseinkommens, Entziehung der Fahrerlaubnis, Sperre: 24 Monate; bei über 2,0 Promille bis zu 36 Monate Sperre.
http://strafzettel.de/content/199.htm?printer

Bildung der Gesamtstrafe:

In der Praxis wird zur Berechnung der Gesamtstrafe häufig eine Faustformel angewandt: Die höchste Einzelstrafe (sog. Einsatzstrafe) wird um die Hälfte der Summe der weiteren Einzelstrafen erhöht. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ist es aber unzulässig, die Gesamtstrafe rein rechnerisch zu ermitteln. Es kann also nicht ohne weiteres die "Einsatzstrafe plus die Hälfte vom Rest" als Gesamtstrafe verhängt werden, sondern es muss in jedem Einzelfall danach gefragt werden, welche die angemessene Straferhöhung ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesamtstrafe

---->Such dir schnellstens einen Anwalt!

Stadtknecht
10.04.2009, 13:55
Halllo zusammen,
mich hat es gestern erwischt,
1,2 Promille beim pusten.
Blut auf der Wache entnommen, Arzt meinte durch Tests ( ohne Blut ) 1,7.
Dann zu Fuß nach Hause, Wagen stand schon in der Strasse, nur 150 Meter hochgefahren, Polizei kam, auf Wache und gleiches Spiel noch mal.
Womit kann ich da rechnen ?
Alkohol am Steuer und dannach noch fahren ohne Führerschein.
Wäre für Infos Dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Mit zwei Strafanzeigen wegen Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 STGB und einer Verkehrsvergehensanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG.

Kümmere Dich am besten jetzt schon mal um folgendes:

1. Einen Anwalt, der sich in der Thematik auskennt.

2. Ein Fahrrad oder

3. Bequeme Schuhe, etwa Wanderschuhe oder Sportschuhe.

4. Ein Jahresticket für Bus und Bahn.

5. Ein Sparbuch für die Geldstrafe, die Kosten für den Anwalt, die MPU usw.


Erwarte weder Verständnis noch Mitleid von irgendjemandem. X(

Stadtknecht
10.04.2009, 13:58
Jein. Wir waren halt angetrunken und waren zu dritt in meinem Auto, Musik hören und so. Dna kam die Polizei, hat und kontrolliert (Alkohol und Drogen test) und naja, die Zündung war an weil wir Radio gehört haben. Und das ist eine Straftat. Deswegen vorerst mal kein Führerschein. Muss demnächst zur Zulassungstelle und Polizeipräsidium.

Das ist schlichtweg falsch!

Das Führen eines Fahrzeuges bedingt ein Einwirken auf Antriebs- und Lenkaggregate.

Im Klartext: Das Fahrzeug muß sich bewegen.

Stadtknecht
10.04.2009, 14:01
Ich hab nen KU990, aber kaum lieder drauf, bzw nur Scarface Soundtrack und Spiel mir das Lied vom Tod :)).

Was ist KU990?

Eine sowjetische U-Boot-Klasse?

Deutschmann
10.04.2009, 14:09
Ein Tipp von mir: Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, besorge schon mal im Vorfeld alle notwendigen Unterlagen wie Führungszeugnis und KBA-Auszug auf eigene Kosten. Stelle die dann mit ev. Darlehensverträgen oder sonstigen Unterhaltspflichten zusammen in einen Ordner und jammer dem Gericht die Ohren voll. Erzähle von gewissen Problemen und dass du daran arbeitest - ein Besuch bei den "anonymen Alkoholikern" oder einer Drogenberatungstelle wirkt Wunder.
Kopiere die gesammelten Werke und übergebe sie vor Verhandlungsbeginn an Staatsanwalt und Richter. Somit hast du das Ruder in die Hand genommen und beweist somit dass du dich mit deiner Schandtat auseinandergesetzt hast.

P.S. Für ganz ausgefuchste Prozesser gibts da noch ne Möglichkeit. Bedeutet zwar ne MPU, aber der Führerschein kann direkt nach der Verhandlung schon zurück sein. ;)

Pikes
10.04.2009, 14:12
Was ist KU990?

Eine sowjetische U-Boot-Klasse?

Ja, sowas in der Art :D

http://1.bp.blogspot.com/_m1-1cj0mUrk/SK7WPIkoGpI/AAAAAAAAAVk/pT89Fa0x6Is/s320/lg_viewty_ku990_3.jpg

Pikes
10.04.2009, 14:13
Das ist schlichtweg falsch!

Das Führen eines Fahrzeuges bedingt ein Einwirken auf Antriebs- und Lenkaggregate.

Im Klartext: Das Fahrzeug muß sich bewegen.

Alöso ich habe ihn vorerst mal angenommen bekommen. Muss nächste Woche zu den Grünen und die werden mir dan was erzählen. Vielleicht bekomme ich sie ja sofort wieder ohne MPU udn Strafe ?(

Stadtknecht
10.04.2009, 14:13
Ein Tipp von mir: Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, besorge schon mal im Vorfeld alle notwendigen Unterlagen wie Führungszeugnis und KBA-Auszug auf eigene Kosten. Stelle die dann mit ev. Darlehensverträgen oder sonstigen Unterhaltspflichten zusammen in einen Ordner und jammer dem Gericht die Ohren voll. Erzähle von gewissen Problemen und dass du daran arbeitest - ein Besuch bei den "anonymen Alkoholikern" oder einer Drogenberatungstelle wirkt Wunder.
Kopiere die gesammelten Werke und übergebe sie vor Verhandlungsbeginn an Staatsanwalt und Richter. Somit hast du das Ruder in die Hand genommen und beweist somit dass du dich mit deiner Schandtat auseinandergesetzt hast.

P.S. Für ganz ausgefuchste Prozesser gibts da noch ne Möglichkeit. Bedeutet zwar ne MPU, aber der Führerschein kann direkt nach der Verhandlung schon zurück sein. ;)

Diese Nummer kennen die Gerichte längst aber dennoch ist es klug so zu verfahren um Schlimmeres zu verhindern.

Wer etwa in solch einer Situation vor Gericht auch noch ein großes Maul hat und etwa die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen anzweifelt, abstreitet gefahren zu sein usw. hat schon verloren und ist sehr lange Fußgänger.

Stadtknecht
10.04.2009, 14:17
Alöso ich habe ihn vorerst mal angenommen bekommen. Muss nächste Woche zu den Grünen und die werden mir dan was erzählen. Vielleicht bekomme ich sie ja sofort wieder ohne MPU udn Strafe ?(

Offenbar hast Du eine Vorladung zur Vernehmung bekommen.

Das ist übrigens genauso rechtsverbindlich wie eine freundliche Einladung zu einem freundlichen Gespräch, Du bist nicht verpflichtet hinzugehen..

Da es offenbar um Deinen Führerschein geht, solltest Du unverzüglich einen Anwalt zu Rate ziehen. Der nimmt die Kommunikation mit der Polizei in die Hand.

Glaub`mir, das ist besser so, auch wenn es Geld kostet.

Stadtknecht
10.04.2009, 14:18
Ja, sowas in der Art :D

http://1.bp.blogspot.com/_m1-1cj0mUrk/SK7WPIkoGpI/AAAAAAAAAVk/pT89Fa0x6Is/s320/lg_viewty_ku990_3.jpg

Also kann man damit telefonieren, spielen, Musik hören usw?

Wäre mir zu kompliziert.

Denkpoli
10.04.2009, 14:19
Diese Nummer kennen die Gerichte längst aber dennoch ist es klug so zu verfahren um Schlimmeres zu verhindern.

Jetzt bin ich aber neugierig!

Stadtknecht
10.04.2009, 14:22
Jetzt bin ich aber neugierig!

Wenn das Gericht sich durch eine abgenudelte Schmierenkomödie für dumm verkauft fühlt, kann es z.B. den Führerschein auf Lebenszeit entziehen.

Mondgoettin
10.04.2009, 15:05
Halllo zusammen,
mich hat es gestern erwischt,
1,2 Promille beim pusten.
Blut auf der Wache entnommen, Arzt meinte durch Tests ( ohne Blut ) 1,7.
Dann zu Fuß nach Hause, Wagen stand schon in der Strasse, nur 150 Meter hochgefahren, Polizei kam, auf Wache und gleiches Spiel noch mal.
Womit kann ich da rechnen ?
Alkohol am Steuer und dannach noch fahren ohne Führerschein.
Wäre für Infos Dankbar.

Mit freundlichen GrüßenFuehrerscheinentzug mindestens sechs wochen,
NBu,ausserdem vielleicht Strafanzeige und Bussgeld.;)

Deutschmann
10.04.2009, 15:30
Diese Nummer kennen die Gerichte längst aber dennoch ist es klug so zu verfahren um Schlimmeres zu verhindern.

Wer etwa in solch einer Situation vor Gericht auch noch ein großes Maul hat und etwa die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen anzweifelt, abstreitet gefahren zu sein usw. hat schon verloren und ist sehr lange Fußgänger.

Ja, das geht dann in die Buxe. Aber wie ich sagte - es gibt da noch ne andere Möglichkeit. Ich will da jetzt nicht viel zu sagen, aber man sollte sich mal mit folgenden Begriffen auseinandersetzen: Maßregel und Strafe.

Als Tipp am Rande: Beim Urteilsspruch und Führescheinentzug muss festgestellt sein dass man zum Führen eines Fahrzeugs nicht geeignet ist. ;)

Doc Gyneco
10.04.2009, 15:37
Halllo zusammen,
mich hat es gestern erwischt,
1,2 Promille beim pusten.
Blut auf der Wache entnommen, Arzt meinte durch Tests ( ohne Blut ) 1,7.
Dann zu Fuß nach Hause, Wagen stand schon in der Strasse, nur 150 Meter hochgefahren, Polizei kam, auf Wache und gleiches Spiel noch mal.
Womit kann ich da rechnen ?
Alkohol am Steuer und dannach noch fahren ohne Führerschein.
Wäre für Infos Dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Es ist nicht akzeptabel, dass man sich nach Alkoholkonsum ans Steuer setzt.

Das ist unverantwortliches Verhalten.

Hoffe die klopfen Dir mal gehörig auf die Finger !

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Doc Gyneco
10.04.2009, 15:38
So wie ich das sehe, kommt es darauf an, wie alt und ob erstmalig.

http://www.bussgeldkataloge.de/

PS.: Selber schuld.

Bei uns bekäme der Ausweisentzug unbegrenzt, aber mindestens 1 Jahr.

Dazu kommen noch Busse und alle Kosten !

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Doc Gyneco
10.04.2009, 15:41
Ey, es geht um meinen Führerschein ;). Ist mir Wurst ob nun zu weibisch oder nicht :D.

Das hättest Du Dir vorher überlegen sollen !

Dummkopf !

:D:D:D

Doc Gyneco
10.04.2009, 15:42
Mit zwei Strafanzeigen wegen Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 STGB und einer Verkehrsvergehensanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG.

Kümmere Dich am besten jetzt schon mal um folgendes:

1. Einen Anwalt, der sich in der Thematik auskennt.

2. Ein Fahrrad oder

3. Bequeme Schuhe, etwa Wanderschuhe oder Sportschuhe.

4. Ein Jahresticket für Bus und Bahn.

5. Ein Sparbuch für die Geldstrafe, die Kosten für den Anwalt, die MPU usw.


Erwarte weder Verständnis noch Mitleid von irgendjemandem. X(

:lach::lach::lach:

Stadtknecht
11.04.2009, 13:57
Ja, das geht dann in die Buxe. Aber wie ich sagte - es gibt da noch ne andere Möglichkeit. Ich will da jetzt nicht viel zu sagen, aber man sollte sich mal mit folgenden Begriffen auseinandersetzen: Maßregel und Strafe.

Als Tipp am Rande: Beim Urteilsspruch und Führescheinentzug muss festgestellt sein dass man zum Führen eines Fahrzeugs nicht geeignet ist. ;)

Meinst Du den Führerscheinentzug auf Lebenszeit?

Paul Felz
11.04.2009, 14:24
Das hättest Du Dir vorher überlegen sollen !

Dummkopf !

:D:D:D

Du triffst den Falschen. Pikes ist doch gar nicht gefahren, er hatte lediglich die Zündung eingeschaltet.

Vermutlich läßt das den - behördlichen - Schluß der Fahrabsicht zu.

Deutschmann
11.04.2009, 14:44
Du triffst den Falschen. Pikes ist doch gar nicht gefahren, er hatte lediglich die Zündung eingeschaltet.

Vermutlich läßt das den - behördlichen - Schluß der Fahrabsicht zu.

Eine zugleich lustige und auch gewagte Geschichte die letztes Jahr in einer Autozeitschrift abgedruckt wurde.

Da wurde auch einer geschnappt der das Auto laufen ließ und geschlafen hat. Da er sich partout nicht erinnern konnte wie lange er schon im Auto saß, konnte man den "Tatzeitpunkt" nicht genau zurückverfolgen. Da dann der BAK bei zurückrechnen bis weit über den Zustand der "vollkommenen Unzurechnungsfähigkeit" gehen konnte, hat man das Verfahren wohl eingestellt. :))

Doc Gyneco
11.04.2009, 15:34
Du triffst den Falschen. Pikes ist doch gar nicht gefahren, er hatte lediglich die Zündung eingeschaltet.

Vermutlich läßt das den - behördlichen - Schluß der Fahrabsicht zu.

Bei uns genügt es schon, sich besoffen hinter das Steuer zu setzen !

Man braucht nicht mal den Schlüssel ins Lenkschloss zu tun !

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Paul Felz
11.04.2009, 15:35
Bei uns genügt es schon, sich besoffen hinter das Steuer zu setzen !

Man braucht nicht mal den Schlüssel ins Lenkschloss zu tun !

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Zumal neuere Autos gar keine Zundschlösser mehr haben.

Stadtknecht
11.04.2009, 15:50
Bei uns genügt es schon, sich besoffen hinter das Steuer zu setzen !

Man braucht nicht mal den Schlüssel ins Lenkschloss zu tun !

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Das glaubst Du aber alleine!

Doc Gyneco
11.04.2009, 15:53
Das glaubst Du aber alleine!

Nö !

Mein Bruder hat das am eigenen Leib erfahren !

1 Jahr Ausweisentzug !

In der Schweiz geht man da etwas schärfer vor (mit Recht, so nebenbei Bemerkt), als in Deutschland.

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Stadtknecht
11.04.2009, 15:56
Nö !

Mein Bruder hat das am eigenen Leib erfahren !

1 Jahr Ausweisentzug !

In der Schweiz geht man da etwas schärfer vor (mit Recht, so nebenbei Bemerkt), als in Deutschland.

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Ach so, es geht um schweizerisches Recht.

In Deutschland muß der Fahrer auf Lenkungs- und Antriebsaggregate einwirken und das Fahrzeug muß sich bewegen.

Sonst liegt kein Fahren im rechtlichen Sinn vor.

Doc Gyneco
11.04.2009, 16:44
Ach so, es geht um schweizerisches Recht.

In Deutschland muß der Fahrer auf Lenkungs- und Antriebsaggregate einwirken und das Fahrzeug muß sich bewegen.

Sonst liegt kein Fahren im rechtlichen Sinn vor.

Nur keine Bange !

Das wird schon noch kommen !

Wenn der Staat begriffen hat, wieviel Kohle man mit solchen Sachen machen kann !

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Stadtknecht
11.04.2009, 17:48
Nur keine Bange !

Das wird schon noch kommen !

Wenn der Staat begriffen hat, wieviel Kohle man mit solchen Sachen machen kann !

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Da gibt es andere Möglichkeiten, die wesentlich weniger verwaltungsaufwändig sind.

Etwa Citymaut, Umweltzonen usw.

Doc Gyneco
11.04.2009, 17:52
Da gibt es andere Möglichkeiten, die wesentlich weniger verwaltungsaufwändig sind.

Etwa Citymaut, Umweltzonen usw.

Yep !

Ganz im Gegensatz zur lausigen Maut Affaire !

:D:D:D

fairtrader
14.04.2009, 08:43
Danke erst mal für die "aufschlussreichen" Antworten :]

Werde euch auf dem laufenden halten was Merkelstaat - eh ich meinte der Ferkelstaat so mit mir anstellt:))

Krankes System - 1,2 Promille großer Aufschrei - und Frauen dürfen doch auch hinters Steuer :D

fairtrader
28.04.2009, 07:48
So, wollte euch mal auf den neusten Stand der Dinge bringen ;)
Nach fast 3 Wochen liegt "nur" der 2te Blutwert: 1,09 vor.
Der erste Wert ist immer noch nicht ermittelt worden :(
Blutabnehem war da ca. 45 min. vor der zweiten Blutabnahme.

Odin
28.04.2009, 08:43
Erwarte weder Verständnis noch Mitleid von irgendjemandem. X(


Hier kommt das personifizierte Verständnis für alkoholbedingte Straftaten, die keine sind, weil die brd nicht existiert und somit auch kein Staat ist, der Deutsche bestrafen darf.


Gas wäre aber rechts gewesen. Es lohnt sich nicht, sich dem vermeintlichen Schicksal zu ergeben.

Odin
28.04.2009, 08:44
Krankes System - 1,2 Promille großer Aufschrei - und Frauen dürfen doch auch hinters Steuer :D

Dieses nicht existente System ist einfach nur krank.

Stadtknecht
28.04.2009, 11:49
Hier kommt das personifizierte Verständnis für alkoholbedingte Straftaten, die keine sind, weil die brd nicht existiert und somit auch kein Staat ist, der Deutsche bestrafen darf.


Gas wäre aber rechts gewesen. Es lohnt sich nicht, sich dem vermeintlichen Schicksal zu ergeben.

Geil!

Erzähl`das dem Richter und er wird sofort ein psychiatrisches Gutachten anfordern und Dir den Führerschein auf Lebenszeit entziehen.

Sicher ist er so fry.

Stadtknecht
28.04.2009, 11:53
So, wollte euch mal auf den neusten Stand der Dinge bringen ;)
Nach fast 3 Wochen liegt "nur" der 2te Blutwert: 1,09 vor.
Der erste Wert ist immer noch nicht ermittelt worden :(
Blutabnehem war da ca. 45 min. vor der zweiten Blutabnahme.

1,09 Promille oder Milligramm pro Liter Blut?
Das wären dann respektable 2,18 Promille.

Don Pacifico
28.04.2009, 12:17
Bei uns genügt es schon, sich besoffen hinter das Steuer zu setzen !

Man braucht nicht mal den Schlüssel ins Lenkschloss zu tun !

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:


Mir ist der folgende Fall zwar noch nie passiert, aber interessieren würde es mich doch mal:

Fall nach Eurem Schweizer Recht: A besucht mit dem Auto Freunde und stellt es auf der Straße ab. Die Freunde feiern mit Alkohol. A fällt später ein, dass er was im Auto vergessen hat, dummerweise im Handschuhfach. Er ist alkoholisiert, aber nicht sinnlos betrunken, kann also normal laufen, riecht nur etwas nach Wein z.B. Er setzt sich rein und holt das, ohne den Schlüssel in die Zündung zu stecken und ohne die geringste Fahrabsicht.

Zufällig kommt Polizei vorbei: Dann ist er also dran? Selbst wenn er die vergessene Sache vorweist?

Variante: Wie ist das, wenn er nur was aus dem Kofferraum holt. Alles okay?

Nochmal: Er hat "Weinatem", torkelt aber nicht lallend auf der Straße rum, sondern bewegt sich ganz normal.
Ich sage das nur, weil m. W. der Aufenthalt in volltrunkenem Zustand auf der Straße schon an sich verboten ist, hier bei uns und bei Euch.

Don Pacifico
28.04.2009, 12:23
Pardon, noch eine Variante: Wie ist das, wenn der leicht alkoholisierte A den Wagen nur über die Beifahrertür besteigt und das Handschuhfach öffnet?
Oben meinte ich natürlich: Einstieg von Fahrerseite und übergreifen.

Übrigens bin ich strikt gegen Trunkenheitsfahrten und fahre nicht alkoholisiert, aber gerade deswegen würde mich so ein Grenzfall mal interessieren.

Lobo
28.04.2009, 12:24
[QUOTE=Don Pacifico;2851540
Ich sage das nur, weil m. W. der Aufenthalt in volltrunkenem Zustand auf der Straße schon an sich verboten ist, hier bei uns und bei Euch.[/QUOTE]

Ist er denke ich nicht, erst wenn du zu einer Gefahr für dich und andere wirst, ist es strafbar und wird afaik sogar mit Führerscheinentzug geahndet.

Don Pacifico
28.04.2009, 12:33
Ist er denke ich nicht, erst wenn du zu einer Gefahr für dich und andere wirst, ist es strafbar und wird afaik sogar mit Führerscheinentzug geahndet.

Oh, ich glaube, da hast du recht. Danke. Der Führerscheinentzug wäre dann als Nebenstrafe zu werten. Hintergedanke: Kontrollverlust ("kann nicht zwischen Trinken und Fahren unterscheiden").

Jetzt bin ich mal gespannt, was Doc Gyneco zum Thema: Handschuhfach/Kofferraum sagt.

Bei uns wäre es laut Stadtknecht klar: Keine Einwirkung auf Lenkung/Getriebe, es passiert nichts.

fairtrader
28.04.2009, 12:48
Hier kommt das personifizierte Verständnis für alkoholbedingte Straftaten, die keine sind, weil die brd nicht existiert und somit auch kein Staat ist, der Deutsche bestrafen darf.


Gas wäre aber rechts gewesen. Es lohnt sich nicht, sich dem vermeintlichen Schicksal zu ergeben.

ja klar Odin, dass werde ich mal ausprobieren :] :protest:

erkläre dem Richter das brd nicht existiert, das die Siegermächte uns noch immer kontrollieren, und er so unter der Hand einer neuen Welt Ordnung steht, die die aktuelle Finanzkrise geplant ausgelöst hat, um schneller durch Enteignungen die :m077: an sich zu ziehen.
Wahrscheinlich habe ich dann noch kurz Zeit - während mich die Männer im weißen Kittel - aus dem Gerichtsgebäude ziehen, zu brüllen::peace:

11. September - ein blow job.

Bilderberger
Atlantikbrücke
RFID-Chips
Kennedy wurde..
aber Alfred Herrhausen doch auch
:shutup:

Niedergebrügelt frage ich ganz verdutst 2 Männer die über mir knien und mich am Boden halten:
Sagt mal - die Geschichte mit dem 2 ten Weltkrieg und das wir angefangen haben, 6 Mio. ... - kann doch nicht richtig sein, oder ::bat::bat::bat::bat::bat::bat:

Odin: kein schlechter Plan - mehr davon :]:respekt:

Schaschlik
28.04.2009, 13:22
Halllo zusammen,
mich hat es gestern erwischt,
1,2 Promille beim pusten.
Blut auf der Wache entnommen, Arzt meinte durch Tests ( ohne Blut ) 1,7.
Dann zu Fuß nach Hause, Wagen stand schon in der Strasse, nur 150 Meter hochgefahren, Polizei kam, auf Wache und gleiches Spiel noch mal.
Womit kann ich da rechnen ?
Alkohol am Steuer und dannach noch fahren ohne Führerschein.
Wäre für Infos Dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

:vogel:

Du bekommst auf jeden Fall zu wenig für diese Frechheit. Führerscheinentzug, Geldstrafe und MPU ... damit kannste rechnen. Dass sie Dir überhaupt die Chance geben, den Lappen zurück zu bekommen, ist schon mehr als großzügig. Bei mir gäbe es 2 Jahre Totalsperre und anschließend 4 Jahre neue Probezeit, MPU und um den Lerneffekt zu steigern eine Woche Haft.


Dein Verhalten war nicht nur absolut töricht sondern auch fahrlässig. Meinst Du, fahren unter Alkoholeinfluss wäre aus reiner Willkür verboten? Und den Lappen durftest Du nur abgeben, weil denen mal so war? Dass Du direkt danach ohne Führerschein UND noch alkoholisiert gefahren bist, sollte m.M.n. strafverschärfend wirken.

Doc Gyneco
28.04.2009, 13:34
Mir ist der folgende Fall zwar noch nie passiert, aber interessieren würde es mich doch mal:

Fall nach Eurem Schweizer Recht: A besucht mit dem Auto Freunde und stellt es auf der Straße ab. Die Freunde feiern mit Alkohol. A fällt später ein, dass er was im Auto vergessen hat, dummerweise im Handschuhfach. Er ist alkoholisiert, aber nicht sinnlos betrunken, kann also normal laufen, riecht nur etwas nach Wein z.B. Er setzt sich rein und holt das, ohne den Schlüssel in die Zündung zu stecken und ohne die geringste Fahrabsicht.

Zufällig kommt Polizei vorbei: Dann ist er also dran? Selbst wenn er die vergessene Sache vorweist?

Variante: Wie ist das, wenn er nur was aus dem Kofferraum holt. Alles okay?

Nochmal: Er hat "Weinatem", torkelt aber nicht lallend auf der Straße rum, sondern bewegt sich ganz normal.
Ich sage das nur, weil m. W. der Aufenthalt in volltrunkenem Zustand auf der Straße schon an sich verboten ist, hier bei uns und bei Euch.

Das waren aber dumme Fragen !

Das erscheint doch logisch, dass die von Dir erwähnten Situationen, keine Folgen haben würden.

Du hast aber sicher meinen Beitrag auch :

1. Nicht ganz gelesen !

oder

2. Nicht begriffen !

oder

3. Viel zu blöde um das lesen und zu verstehen können !

Nochmals ganz langsam, damit Du die Buschstaben einzeln Mitstammeln kannst !

B e i u n s g e n ü g t e s s c h o n, s i c h b e s o f f e n h i n t e r d a s S t e u e r z u s e t z e n !
M a n b r a u c h t n i c h t m a l d e n S c h l ü s s e l i n s L e n k s c h l o s s z u t u n !

Du nun verstanden ?

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Odin
28.04.2009, 13:47
ja klar Odin, dass werde ich mal ausprobieren :] :protest:

erkläre dem Richter das brd nicht existiert, das die Siegermächte uns noch immer kontrollieren, und er so unter der Hand einer neuen Welt Ordnung steht, die die aktuelle Finanzkrise geplant ausgelöst hat, um schneller durch Enteignungen die :m077: an sich zu ziehen.
Wahrscheinlich habe ich dann noch kurz Zeit - während mich die Männer im weißen Kittel - aus dem Gerichtsgebäude ziehen, zu brüllen::peace:

11. September - ein blow job.

Bilderberger
Atlantikbrücke
RFID-Chips
Kennedy wurde..
aber Alfred Herrhausen doch auch
:shutup:

Niedergebrügelt frage ich ganz verdutst 2 Männer die über mir knien und mich am Boden halten:
Sagt mal - die Geschichte mit dem 2 ten Weltkrieg und das wir angefangen haben, 6 Mio. ... - kann doch nicht richtig sein, oder ::bat::bat::bat::bat::bat::bat:

Odin: kein schlechter Plan - mehr davon :]:respekt:


Ja, Plan A war ja das Gas zu betätigen, eben die Deutsche Art der Fahrt.

Don Pacifico
28.04.2009, 14:11
Das waren aber dumme Fragen !

Das erscheint doch logisch, dass die von Dir erwähnten Situationen, keine Folgen haben würden.

Du hast aber sicher meinen Beitrag auch :

1. Nicht ganz gelesen !

oder

2. Nicht begriffen !

oder

3. Viel zu blöde um das lesen und zu verstehen können !

Nochmals ganz langsam, damit Du die Buschstaben einzeln Mitstammeln kannst !

B e i u n s g e n ü g t e s s c h o n, s i c h b e s o f f e n h i n t e r d a s S t e u e r z u s e t z e n !
M a n b r a u c h t n i c h t m a l d e n S c h l ü s s e l i n s L e n k s c h l o s s z u t u n !

Du nun verstanden ?

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Lieber Doc Gyneco,

zunächst einmal möchte ich mich herzlich für die freundliche Antwort auf meine Fragen bedanken. Nett finde ich auch deine Einschätzung meiner geistigen Kapazitäten, muß dir aber leider gestehen, daß meine Selbsteinschätzung etwas anders ist. Lesen kann ich auch. Aber egal.

Pikes hat erzählt, daß er mit Freunden angeheitert im Auto saß und sie nur Radio hörten. Es bestand keine Fahrabsicht. Dummerweise war der Schlüssel drin.

Daraufhin hast du auf das Schweizer Recht hingewiesen. Es genügt, wenn man sich alkoholisiert hinter das Steuer setzt.
Ich nehme an, Sinn dieses Gesetzes ist es, alkoholisierte Fahrer schon im Vorfeld auszubremsen und zu bestrafen - aber im Hinblick auf eine potentielle Fahrabsicht.
Soll heißen: Wer sich alkoholisiert hinter das Steuer setzt, will wegfahren.
Eine Art Legalvermutung.

Habe lediglich wissen wollen, ob eine solche Situation - man setzt sich alkoholisiert hinter das Steuer, nur um was aus dem Auto zu holen - auch strafwürdig ist, weil vielleicht gar nicht das Ziel der Handlung geprüft wird. Hätte ja sein können.

Du hast nun das dahingehend beantwortet: Nein, da passiert dann nichts.
Okay soweit.

Bei uns wurde mal jemand bestraft, der ein Handy nur deswegen aufgenommen hatte, um auf die Handy-Uhr zu sehen, nicht um zu telefonieren. Das ging bis in die höheren Instanzen.
Hintergrund: Im Gesetz steht: Es ist verboten, ein Handy aufzunehmen, nicht erst das Telefonieren.
Wir Theologen haben dazu einen schönen Spruch: Der Buchstabe des Gesetzes tötet, der Geist macht lebendig.

Und nun: Frieden. :)

Doc Gyneco
28.04.2009, 14:23
Lieber Doc Gyneco,

zunächst einmal möchte ich mich herzlich für die freundliche Antwort auf meine Fragen bedanken. Nett finde ich auch deine Einschätzung meiner geistigen Kapazitäten, muß dir aber leider gestehen, daß meine Selbsteinschätzung etwas anders ist. Lesen kann ich auch. Aber egal.

Pikes hat erzählt, daß er mit Freunden angeheitert im Auto saß und sie nur Radio hörten. Es bestand keine Fahrabsicht. Dummerweise war der Schlüssel drin.

Daraufhin hast du auf das Schweizer Recht hingewiesen. Es genügt, wenn man sich alkoholisiert hinter das Steuer setzt.
Ich nehme an, Sinn dieses Gesetzes ist es, alkoholisierte Fahrer schon im Vorfeld auszubremsen und zu bestrafen - aber im Hinblick auf eine potentielle Fahrabsicht.
Soll heißen: Wer sich alkoholisiert hinter das Steuer setzt, will wegfahren.
Eine Art Legalvermutung.

Habe lediglich wissen wollen, ob eine solche Situation - man setzt sich alkoholisiert hinter das Steuer, nur um was aus dem Auto zu holen - auch strafwürdig ist, weil vielleicht gar nicht das Ziel der Handlung geprüft wird. Hätte ja sein können.

Du hast nun das dahingehend beantwortet: Nein, da passiert dann nichts.
Okay soweit.

Bei uns wurde mal jemand bestraft, der ein Handy nur deswegen aufgenommen hatte, um auf die Handy-Uhr zu sehen, nicht um zu telefonieren. Das ging bis in die höheren Instanzen.
Hintergrund: Im Gesetz steht: Es ist verboten, ein Handy aufzunehmen, nicht erst das Telefonieren.
Wir Theologen haben dazu einen schönen Spruch: Der Buchstabe des Gesetzes tötet, der Geist macht lebendig.

Und nun: Frieden. :)

Toll !

Du hast alles begriffen !

Im der Schweiz genügt es schon besoffen hinter das Steuerzu sitzen um dranzukommen !

Es gibt aber sicher auch einige Polizisten, die die Gesetze eben nicht stur anwenden, aber das ist eher schon selten.

Aber die mir mir bekannten Fälle haben alle mit Ausweisentzug geendet.

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

A propos ! Du solltest meine "Kommentare" nicht zu sehr zu Herzen nehmen, die sind ja eher ironisch Gemeint ! :cool2:

Don Pacifico
28.04.2009, 14:27
Toll !

Du hast alles begriffen !

Im der Schweiz genügt es schon besoffen hinter das Steuerzu sitzen um dranzukommen !

Es gibt aber sicher auch einige Polizisten, die die Gesetze eben nicht stur anwenden, aber das ist eher schon selten.

Aber die mir mir bekannten Fälle haben alle mit Ausweisentzug geendet.

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

A propos ! Du solltest meine "Kommentare" nicht zu sehr zu Herzen nehmen, die sind ja eher ironisch Gemeint ! :cool2:

Aber das sehe ich doch auch so. Deswegen schrieb ich ja: Und nun Frieden.
:)
Noch einen drauf: :prost:

Stadtknecht
29.04.2009, 07:22
Ich sage das nur, weil m. W. der Aufenthalt in volltrunkenem Zustand auf der Straße schon an sich verboten ist, hier bei uns und bei Euch.

Das kann u.U. in Deutschland auch eine Ordnungswidrigkeit nach der StVO darstellen.

Irgendwo heißt es da, daß man auch als Fußgänger nicht am Straßenverkehr teilnehmen darf, man körperlich dazu nicht geeignet ist.

Muß mal nachsehen.

fairtrader
06.05.2009, 13:53
So abschließend die Blutwerte:

Erste Tat: 1,26
ca. 40 min später: 1,09

Mal schauen, was jetzt passiert - Fahrrad fahren ist bei dem Wetter zur Zeit unheimlich schön :(

dickköpfchen2009
06.05.2009, 14:16
Das wird schon. Werde ich nächste Woche klären. Notfalls ein paar Tränen raußdrücken und dan klappt das schon :D

logisch:mihi-bonus germane

Strandwanderer
06.05.2009, 14:26
Krankes System - 1,2 Promille großer Aufschrei - und Frauen dürfen doch auch hinters Steuer :D

Ziemlich kindisch, auf das "kranke System" zu schimpfen, wenn man selbst nicht genügend Grips im Kopf hat, um Regeln zum Schutz der Allgemeinheit und seiner selbst einzusehen und zu befolgen!

Hoffentlich fällst du beim Idiotentest durch. Verdient hast du's.
.

Mittelfrank
17.07.2010, 23:38
Weil es bei mir nicht anders angeht. Ich muss die Zündung an machen (also nicht den Motor sondern die Elektronik)

In der Zündung darf kein Schlüssel stecken

Ich habe diese Frage speziell bei der Bayern Polizei im Inet gefragt, die sagten, das Straftat besteht nur, wenn das Auto bewegt wird, nicht bei bloßem eingeschaltetem Motor.

Paul Felz
17.07.2010, 23:46
Ich habe diese Frage speziell bei der Bayern Polizei im Inet gefragt, die sagten, das Straftat besteht nur, wenn das Auto bewegt wird, nicht bei bloßem eingeschaltetem Motor.

Das Thema ist jedoch BRD :))

Stadtknecht
18.07.2010, 13:09
Ich habe diese Frage speziell bei der Bayern Polizei im Inet gefragt, die sagten, das Straftat besteht nur, wenn das Auto bewegt wird, nicht bei bloßem eingeschaltetem Motor.

So weit ich weiß, muß der Fahrer auf die Lenk- und / oder Antriebsaggregate des Fahrzeuges einwirken.
In der Praxis heißt das, die Räder müssen sich bewegen.