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Vollständige Version anzeigen : Der kommende Totalitarismus



Marine Corps
09.04.2009, 11:59
Fand doch gerade im ef-magazin folgenden köstlichen Artikel:

http://ef-magazin.de/2009/04/08/1101-vorsorge-gegen-den-moeglicherweise-kommenden-totalitarismus-keine-zeit-fuer-optimismus

Die Analyse ist brilliant, aber wo ist die Lösung ???

Hat sie Susan George im Lugano-Report gegeben ???

Wo ist heute die Partei des schaffenden Teils der Gesellschaft ???

Wir brauchen eine Partei für alle die, die morgens aufstehen und etwas Nützliches tun.
Niemand braucht die Dummschwätzer und Boni-Abfasser in den obersten Chefetagen und auch niemand die Millionen-Erben, die ihr Geld "arbeiten" lassen.
Niemand braucht aber auch die notorischen Abhänger und Faulsäcke am anderen Ende der sozialen Hierarchie.
Wenn wir also die Ober- und Unterschicht abschneiden könnten, wäre der Gesellschaft ungeheuer gedient.
Wie kann man das schaffen ???
Mit der Methode Schweden und der Methode Clinton!

Einerseits den Spitzensteuersatz auf 80% erhöhen und Bonifikationen mit 95% besteuern, andererseits Hartz4 und Sozialhilfe nur 5 Jahre im Leben, danach freies "Entfalten".

Kindergeld abschaffen, 12.000€ pro Kind als Steuerabzugspauschale, Asoziale und Kriminelle sterilisieren, zero tolerance auf allen gesellschaftlichen Ebenen (Anfangsmodell New York, Endmodell Singapore), massiver Ausbau der Polizei und der Überwachung, rigorose Strafen nach dem Kalifornien-Modell (three and out), Einwanderung von geistigen Eliten, Rückführung asozialer und dummer Orientalen, Bildung einer Willensnation mit strammem Patriotismus und einer humanistischen Staatsphilosophie, auf deren Werte die Kinder bereits straff eingenordet werden.

Vielleicht könnte man die FDP zu einer solchen Partei "umbauen". Sie wäre mehr als dringend nötig, da die westlichen Gesellschaften demnächst die Grätsche machen werden und besonders die sozialdemokratischen Wohlfahrtsstaaten europäischer Prägung. Papa Staat hat sich scheiden lassen und ist weggezogen.
Die unmündigen Kinder haben es nur noch nicht bemerkt, da er immer noch ein paar Alimente überweist. Wenn er aber demnächst arbeitslos wird, ist es aus damit. Aus die Maus. Dann darf jeder wieder selbst jagen, fischen und sammeln und vielleicht auch anbauen, wenn er ein ruhiges Plätzchen findet.
Große Massen werden sich aber selbst entleiben (anderer Ausdruck für "ihrem sinn-und nutzlosen und geistlosen Leben ein Ende bereiten), wenn sie denn nicht mehr ihre convinient-products im Tiefkühler haben, die man nur in die Mikrowelle schieben muss und sich nicht mehr vor dem Fernseher zu Tode amüsieren können.

kotzfisch
12.04.2009, 12:34
Die Massen sitzen vor dem Fernseher und möchten Superstar werden. Das wird von einer immer kleiner werdenden Gruppe von Menschen, den Produktiven, bezahlt. Und es ist die Frage, wie lange diese sich das noch bieten lassen werden.

Zitat aus dem Artikel.

-jmw-
12.04.2009, 12:59
Vielleicht könnte man die FDP zu einer solchen Partei "umbauen".
Kaum.
Parteien, dann jedenfalls, wenn sie in die Parlamente wollen, müssen verfassungskonforme Programme haben.

Valdyn
15.07.2009, 07:14
Wenn ich mich nicht völlig täusche braucht man die Massen - wenn man sie laut Artikel sonst nicht braucht - zumindestens als Konsumenten. Und das wird sich in einem kapitalistischen Wirtschaftssystem auch nicht ändern. Der Artikelschreiber ist nach eigener Angabe Kapitalist. Seltsam, daß er sich da so widerspricht.

Hayaser
18.07.2009, 06:33
Wenn ich mich nicht völlig täusche braucht man die Massen - wenn man sie laut Artikel sonst nicht braucht - zumindestens als Konsumenten. Und das wird sich in einem kapitalistischen Wirtschaftssystem auch nicht ändern. Der Artikelschreiber ist nach eigener Angabe Kapitalist. Seltsam, daß er sich da so widerspricht.


Kapitalisten sind auch nur Menschen, aber, sobald sie ihr Hirn sinnvoll einsetzen widersprechen sie zwangsläufig ihren Ur-Kapitalistischen Vorsätze, wie Ausbeutung und Unterdrückung der Arbeitnehmer.

Kapitalisten reden gerne von "Human resource" statt Arbeiter oder Angestellter, das beweist doch wie menschenverachtend sie über die Arbeitnehmer denken.

henriof9
18.07.2009, 09:05
Die Analyse ist brilliant, aber wo ist die Lösung ???



Es gibt keine Lösung.
Zu einer Veränderung bedarf es aber auch immer den Willen dazu.
Den kann ich nirgends erkennen, auf keiner Seite, eher sehe ich, " Augen zu und durch ", und " was uns nicht umbringt, macht uns stark ".

FranzKonz
18.07.2009, 09:12
Fand doch gerade im ef-magazin folgenden köstlichen Artikel:

http://ef-magazin.de/2009/04/08/1101-vorsorge-gegen-den-moeglicherweise-kommenden-totalitarismus-keine-zeit-fuer-optimismus

Die Analyse ist brilliant, aber wo ist die Lösung ???


Die Lösung ist in Soylent Green skizziert.

politisch Verfolgter
18.07.2009, 18:48
Gegen den Totalitarismus modernen Feudalismus ist einfach die Arbeitsgesetzgebung zu entfernen.
Goldene Netzwerke haben Anbieterprofit zu bezwecken, also Kaufkraftmaximierung per Erwerbsphase.
Sich auf gar keinen Fall für Fremdvermögen und Fremdkredite erwerbslebenslange relativ immer besitzloser affenschiebern, dem bitte auch keinen Nachwuchs als Kanonefutter liefern.
Faktor 320 sagt ja alles.
"Arbeitnehmer"IdiotenZwingerei beenden, user value rechtsräumlich verankern.
Dann lassen sich Sozialstaat und ÖD um mind. 90 % abbauen.

Alfred
18.07.2009, 19:25
Kaum.
Parteien, dann jedenfalls, wenn sie in die Parlamente wollen, müssen verfassungskonforme Programme haben.

Auch wenn man keine Verfassung hat? Im Grundgesetz steht das wir eine Beschliessen/Wählen sollen.

politisch Verfolgter
18.07.2009, 19:32
D ist auch so superreich - allerdings beim Faktor 320.

-jmw-
18.07.2009, 19:54
Auch wenn man keine Verfassung hat? Im Grundgesetz steht das wir eine Beschliessen/Wählen sollen.
Nicht ganz, nein.
Da steht drin, (1) dass wir's können und (2) wer's genau kann.
Bis dahin ist das Grundgesetz die geltende Verfassung - denn was fehlt ihm denn zu einer?
Nix, soweit ich das sehen kann: Es bestimmt die Ausgestaltung des Staates, Gesetze richten sich nach ihm usw.
Sowas nennt man gemeinhin "Verfassung", nicht wahr?

politisch Verfolgter
18.07.2009, 20:07
Im Grundgesetz steht: "Zwangsarbeit ist verboten".
Die Arbeitsgesetzgebung muß weg.
Arbeitszuweisung ohne Lohn ist Sklaverei, mit Lohn ists Zwangsarbeit.
Anbieter benötigen Netzwerkprofit.

-jmw-
18.07.2009, 20:14
Wo steht im Grundgesetz eine Definition von "Zwangsarbeit"?
Wenn keine drinsteht, wer definiert den Begriff?
Wenn er definiert wurde, wie?

politisch Verfolgter
18.07.2009, 20:18
Was sonst soll Zwangsarbeit sein?
Es sind Gesetze, die erzwingen, Fremdvermögen gegen Lohnzuweisung zu bewirtschaften.
Ohne Lohnzuweisung wärs Sklaverei.
Arbeiten hat anbieten zu sein.
Anbieter agieren mental adäquat und schöpfen den Profit leistungsanteilig ab.
In der Marktwirtschaft wird möglichst kaufkräftigen Nachfragern angeboten.
Das ist gesetzlich zu regeln.
Wir benötigen also eine AnbieterRechtsordnung.

-jmw-
18.07.2009, 20:29
Die drei Fragen dürfen nacheinander kurz stichwortartig beantwortet werden.

politisch Verfolgter
18.07.2009, 20:47
Die Grundrechte schützen Eigentum vor Fremdzugriff.
Kein Gesetz darf einen zum Fremdvermögenserwirtschafter definieren.
Der "Arbeitnehmer"Begriff ist grundrechtswidrig, weil er genau das tut.
Wer sagt also, ich habe das Vermögen Anderer zu er- und bewirtschaften?
Wer sagt, ich sei für die Kredite Anderer zuständig?
Sowas darf mir niemand per Gesetz zuweisen.

Marktwirtschaft definiert Anbieter und Nachfrager.
Anbieter benötigen eine AnbieterRechtsordnung.

Wer auch immer "Arbeitnehmer" definiert, es ist nicht grundrechtskonform.
Jeder hat das Recht und die Pflicht, Eigentum Anderer nicht anzutasten.
Das ist die Grundvoraussetzung für den Rechtsraum.


Wo steht im Grundgesetz eine Definition von "Zwangsarbeit"?
Bitte die dafür Zuständigen fragen.

Wenn keine drinsteht, wer definiert den Begriff?
Wieso stehen undefinierte Begriffe im GG?

Wenn er definiert wurde, wie?
Das habe ich ersatzweise getan, weil die Grundgesetzgeber es unterließen.

Das GG hat Mängel, die den Rechtsraum deformieren.
Die Unantastbarkeit von Eigentum und die Anbieter- und NachfragerKonstruktion per Marktwirtschaft sind gegeben und offenbar grundrechtskonform.
Darin wird niemand durch Andere geschädigt oder zur Selbstschädigung zugunsten Anderer verpflichtet.

-jmw-
18.07.2009, 20:57
Die Grundrechte schützen Eigentum vor Fremdzugriff.
Kein Gesetz darf einen zum Fremdvermögenserwirtschafter definieren.
Der "Arbeitnehmer"Begriff ist grundrechtswidrig, weil er genau das tut.
Wer sagt also, ich habe das Vermögen Anderer zu er- und bewirtschaften?
Wer sagt, ich sei für die Kredite Anderer zuständig?
Sowas darf mir niemand per Gesetz zuweisen.
Doch, darf es, solange das BVerfG als massgebliche Instanz nicht sagt, es dürfe nicht.


Wer auch immer "Arbeitnehmer" definiert, es ist nicht grundrechtskonform.
Jeder hat das Recht und die Pflicht, Eigentum Anderer nicht anzutasten.
Das ist die Grundvoraussetzung für den Rechtsraum.
Das trifft auf die Bundesrepublik Deutschland nicht zu. Das "Antasten" des Eigentums "Anderer" ist statthaft, vgl. Art. 14 zur Ausgestaltung des Eigentumsrechts durch Gesetz.


Bitte die dafür Zuständigen fragen.
-> BVerfG.
Und das hat sich bisher nicht beschwert.


Wieso stehen undefinierte Begriffe im GG?
Verstehe ich nicht.
Warum sollten sie dort nicht stehen?


Das habe ich ersatzweise getan, weil die Grundgesetzgeber es unterließen.
Wo sie es unterliessen, bist aber nicht Du die Instanz, die es zu tun hat, sondern sind es BVerfG nach Massgabe der Verfassung und der juristischen opinio communis.

politisch Verfolgter
18.07.2009, 21:05
Doch, darf es, solange das BVerfG als massgebliche Instanz nicht sagt, es dürfe nicht.
Nein, niemand darf einen für das Eigentum und für die Schulden Anderer rechtlich zuständig erklären. Das können nur Vertragspartner untereinander.


Das trifft auf die Bundesrepublik Deutschland nicht zu. Das "Antasten" des Eigentums "Anderer" ist statthaft, vgl. Art. 14 zur Ausgestaltung des Eigentumsrechts durch Gesetz.
Jeder kann das Antasten des Eigentums Anderer unterlassen, wenn er sich nicht vertraglich dazu verpflichtet.
Kein Gesetz darf einem das Antasten von Fremdeigentum zuweisen.


-> BVerfG.
Und das hat sich bisher nicht besteht.
?



Verstehe ich nicht.
Warum sollten sie dort nicht stehen?

Auf undefinierte Begriffe kann sich wohl rechtlich nicht bezogen werden.


Wo sie es unterliessen, bist aber nicht Du die Instanz, die es zu tun hat, sondern sind es BVerfG nach Massgabe der Verfassung und der juristischen opinio communis.

Wie gesagt: Eigentum ist grundrechtlich geschützt. Wer Fremdeigentum ohne Zustimmung dieses Eigentümers antastet, macht sich strafbar.
Wer diese Antastung per Gesetz verlangt, macht sich ebenfalls strafbar.

"juristischen opinio communis." - ist den Grundrechten unterworfen, immer daran zu messen.

------
Art 14

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
------
Eigentum Anderer verpflichtet, es nicht anzutasten.
Sein Gebrauch kann nicht zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Das ist doch wohl klar: wer sein Eigentum nutzt, bezweckt doch damit kein Gemeinwohl.
Das "Wohl der Allgemeinheit" ist durch den Faktor 320 belegt:
10 % haben im Schnitt 320mal so viel Eigentum, wie anderer 80 % im Schnitt haben. Das ist durch die grundrechtswidrige Arbeitsgesetzgebung bewirkt, die Zwangsarbeit, Enteignung (der Leistung), Lehnswesen (sog. Arbeitsmarkt) und Berufsverbot (z.B. sog. Arbeitslosigkeit) beinhaltet.

-jmw-
18.07.2009, 21:22
Nein, niemand darf einen für das Eigentum und für die Schulden Anderer rechtlich zuständig erklären. Das können nur Vertragspartner untereinander.
Nein, das ist so nicht: Der Gesetzgeber kann es auch.


Jeder kann das Antasten des Eigentums Anderer unterlassen, wenn er sich nicht vertraglich dazu verpflichtet.
Kein Gesetz darf einem das Antasten von Fremdeigentum zuweisen.
Doch, darf es, weil es nicht gegen die Verfassung verstösst, die es ebenso nicht untersagt.


Auf undefinierte Begriffe kann sich wohl rechtlich nicht bezogen werden.
Noch nie wurden in Verfassungen alle Begriffe definiert;
auch nicht in Gesetzen.
Entsprechend oblag und obliegt dem Gesetzgeber, den Richtern und der juristischen opinio communis die Interpretation der Begriffe.


Wie gesagt: Eigentum ist grundrechtlich geschützt. Wer Fremdeigentum ohne Zustimmung dieses Eigentümers antastet, macht sich strafbar.
Wer diese Antastung per Gesetz verlangt, macht sich ebenfalls strafbar.
Nein, denn die Antastung von Eigentum durch Gesetz ist grundgesetzlich zulässig.

-> Art 14

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.


Sein Gebrauch kann nicht zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Das ist doch wohl klar: wer sein Eigentum nutzt, bezweckt doch damit kein Gemeinwohl.
Er ist dazu verpflichtet.
Kommt er dem nicht nach, muss der Staat einschreiten.

politisch Verfolgter
18.07.2009, 21:29
Nein, das ist so nicht: Der Gesetzgeber kann es auch.
Kein Gesetzgeber darf die Einen für das Eigentum Anderer zuständig erklären.
Daher haben wir politische Verfolgung per Arbeitsgesetzgebung.



Doch, darf es, weil es nicht gegen die Verfassung verstösst, die es ebenso nicht untersagt.
Die Grundrechte untersagen, per Gesetz für Eigentum und Kredite Anderer zuständig erklärt zu werden.


Noch nie wurden in Verfassungen alle Begriffe definiert;
auch nicht in Gesetzen.
Entsprechend oblag und obliegt dem Gesetzgeber, den Richtern und der juristischen opinio communis die Interpretation der Begriffe.
Immer hat das auf der Grundlage der Grundrechte zu erfolgen.
Es gibt das Grundrecht auf Leben und das Grundrecht auf Eigentumsschutz.



Nein, denn die Antastung von Eigentum durch Gesetz ist grundgesetzlich zulässig.

Niemand darf per Gesetz für das Eigentum Anderer zuständig erklärt werden.
Das ist Grundrecht.


-> Art 14

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
Inhalt und Schranken haben den Grundrechten zu genügen.



Er ist dazu verpflichtet.
Kommt er dem nicht nach, muss der Staat einschreiten.
Die Nutzung jeweiligen Eigentums durch den Eigentümer verpflichtet doch nicht zum Gemeinwohl. Sie verpflichtet nur, Anderen damit keinen Schaden zuzufügen.
Gut, dann ist also diese Verpflichtung als Gemeinwohl gemeint.

-jmw-
18.07.2009, 21:40
Kein Gesetzgeber darf die Einen für das Eigentum Anderer zuständig erklären.
Daher haben wir politische Verfolgung per Arbeitsgesetzgebung.
Warum sollte er das nicht dürfen?
Wer sollte es ihm untersagen?


Die Grundrechte untersagen, per Gesetz für Eigentum und Kredite Anderer zuständig erklärt zu werden.
Nein, das tun sie nirgendwo.
Ganz im Gegenteil wird im Grundrechtekatalog bekräftigt, dass der Gesetzgeber "Inhalt und Schranken" des Eigentums bestimmt.


Immer hat das auf der Grundlage der Grundrechte zu erfolgen.
Es gibt das Grundrecht auf Leben und das Grundrecht auf Eigentumsschutz.
Die gibt es, ja.
Und beide werden vom Gesetzgeber konkretisiert.
So ist es vorgesehen in der Verfassung.


Niemand darf per Gesetz für das Eigentum Anderer zuständig erklärt werden.
Das ist Grundrecht.
Wie kannst Du das schreiben, wo der Satz aus der Verfassung, der sagt, es sei zulässig, da schwarz auf weiss steht?


Die Nutzung jeweiligen Eigentums durch den Eigentümer verpflichtet doch nicht zum Gemeinwohl. Sie verpflichtet nur, Anderen damit keinen Schaden zuzufügen.
Gut, dann ist also diese Verpflichtung als Gemeinwohl gemeint.
Nein, die Gemeinwohlverpflichtung umfasst mehr.
Ggf. dazu die interessanten Ausführungen des BVerfG zum KPD-Verbot lesen.

politisch Verfolgter
18.07.2009, 22:07
Warum sollte er das nicht dürfen?
Wer sollte es ihm untersagen?
Es ist mein Grundrecht, Eigentum Anderer Personen nicht anzutasten.
Dieses Recht haben sie auch mir gegenüber, es von mir nicht angetastet zu bekommen.
Wer das per Gesetz abstellt, betreibt damit politische Verfolgung.


Nein, das tun sie nirgendwo.
Ganz im Gegenteil wird im Grundrechtekatalog bekräftigt, dass der Gesetzgeber "Inhalt und Schranken" des Eigentums bestimmt.
Wie eben: ich habe die Pflicht und das Recht, Eigentum Anderer Personen nicht anzutasten.


Die gibt es, ja.
Und beide werden vom Gesetzgeber konkretisiert.
So ist es vorgesehen in der Verfassung.
Wer verpflichtet ist, Eigentum Anderer nicht anzutasten, hat auch das Recht dazu, es nicht anzutasten.


Wie kannst Du das schreiben, wo der Satz aus der Verfassung, der sagt, es sei zulässig, da schwarz auf weiss steht?
Gemeinwohl? Eigentum verpflichtet, damit Andere nicht zu schädigen.


Nein, die Gemeinwohlverpflichtung umfasst mehr.
Ggf. dazu die interessanten Ausführungen des BVerfG zum KPD-Verbot lesen.
Der Faktor 320 belegt die grundrechtswidrige Wirkung der Arbeitsgesetzgebung.
Vermutlich richtet sich die KPD ebenso gegen das Gemeinwohl, wie alle anderen politischen Vereinigungen, die ein sog. "Arbeitnehmer"Konstrukt zuweisen wollen.
Dazu noch: ich nehme an, die KPD lehnt Eigentum ab.
Genau das Gegenteil fordere ich laufend: Eigentumszugang durch eine AnbieterRechtsordnung.

-jmw-
19.07.2009, 10:58
Es ist mein Grundrecht, Eigentum Anderer Personen nicht anzutasten.
Dieses Recht haben sie auch mir gegenüber, es von mir nicht angetastet zu bekommen.
Wer das per Gesetz abstellt, betreibt damit politische Verfolgung.
Was "Eigentum" ist und was "antasten" bedeutet, entscheidet aber der Gesetzgeber -> "Inhalt und Schranken".
Natürlich kannst Du es "poltische Verfolgung" nennen, wenn er das tut, so wie ich meinetwegen die Schulpflicht als Freiheitsberaubung bezeichnen könnte.
Das ist dann aber nix weiter als eine private Wertung, es ist keine Meinung zu strafrechtlich relevanten Tatbeständen.


Wie eben: ich habe die Pflicht und das Recht, Eigentum Anderer Personen nicht anzutasten.
Unter anderem das, ja, aber eben auch anderes und mehr, wenn der Gesetzgeber es so bestimmt.


Wer verpflichtet ist, Eigentum Anderer nicht anzutasten, hat auch das Recht dazu, es nicht anzutasten.
Das ist nicht richtig, nein.
Wie kommste darauf?
Folgt das eine aus dem anderen?
Warum?
Rechte und Pflichten korrlieren sicher miteinander, aber nicht so, wie Du es jetzt hier meinst, nein.

Der Gesetzgeber kann Dich im Rahmen seiner Befugnisse durchaus verpflichten, einerseits anderer Eigentum nicht anzutasten, wenn Du es willst, andererseits es aber zu tun, wenn er es will.
Das ist verfassunsmässig überhaupt keine Schwierigkeit!


Gemeinwohl? Eigentum verpflichtet, damit Andere nicht zu schädigen.
Eigentum verpflichtet, es auch zum Wohle der Allgemeinheit zu gebrauchen -> Art. 14.
Dazu gehört sicher die Unterlassung von Schädigung, dazu gehört aber auch mehr.
Sehr schön dazu die Bayerische Verfassung von 1946:


Art. 103 (2) Eigentumsordnung und Eigentumsgebrauch haben auch dem Gemeinwohl zu dienen.

Artikel 151. (1) Die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl, insbesonders der Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins für alle und der allmählichen Erhöhung der Lebenshaltung aller Volksschichten.

Artikel 158. Eigentum verpflichtet gegenüber der Gesamtheit.

Marine Corps
21.07.2009, 00:40
Kaum.
Parteien, dann jedenfalls, wenn sie in die Parlamente wollen, müssen verfassungskonforme Programme haben.

Was ist denn an meinen paar Positionen bitte verfassungsfeindlich oder gar verfassungswidrig???

Bitte mal ausführen und belegen!
Schwafeln kann jeder und Behauptungen aufstellen. Butter bei die Fische!


Ansonsten kann ich nur sagen:
Bei einem Nichtwähleranteil von durchgängig 50% und mehr sind die verfassungskonformen Parteien, die in die Parlamente wollen und kommen alles andere als vom Souverän, nämlich dem Volk, legitimiert.
Jede Verfassung ist nur Papier und kein Selbstzweck.
Die Verfassung der DDR war am 3.Oktober 1990 nur noch ein Bändchen schlechtes Papier.

Deine Position erscheint mir so ziemlich typisch staatstreu und mainstreamig.
Ein Landei, ein superbraves, halt.
Lass man. Es gibt weit Schlimmeres!

Studierst du Jura ???

-jmw-
21.07.2009, 09:17
Was ist denn an meinen paar Positionen bitte verfassungsfeindlich oder gar verfassungswidrig???

Bitte mal ausführen und belegen!
Schwafeln kann jeder und Behauptungen aufstellen. Butter bei die Fische!
Nachhilfe in Verfassungsrecht?
Naja...
Hab ich eigentlich keine Lust zu, daher nur ganz kurz und ausschnittsweise:

Hartz 4 / Sozialhilfe -> 20.I, ggf. i.V.m. 1.I
Sterilisierung -> 1.I, 2
Endmodell Singapore -> 1.I, 2, ggf. auch andere, kenn mich mit Singapur nicht so aus.
Kalifornien-Modell -> ggf. 1.I, 2 u.a.

Heisst: Für's GG ist das alles zu "hart", was Du vorschlägst.
Insbesondere sind Menschenwürde und Freiheits-/Persönlichkeitsrecht nicht endlos dehnbar.

Weitere Ausführungen auf Nachfrage.


Ansonsten kann ich nur sagen:
Bei einem Nichtwähleranteil von durchgängig 50% und mehr sind die verfassungskonformen Parteien, die in die Parlamente wollen und kommen alles andere als vom Souverän, nämlich dem Volk, legitimiert.
Jede Verfassung ist nur Papier und kein Selbstzweck.
Die Verfassung der DDR war am 3.Oktober 1990 nur noch ein Bändchen schlechtes Papier.
Klar ist eine Verfassung nur Papier und hört faktisch auf, zu existieren, wenn sich keiner dran hält.
Nur, was soll das ändern?
Es ändert nix.
Sollen wir deshalb aufhören, Gesetzesvorschläge auf Grundlage der Verfassung zu diskutieren?
Sicher nicht.
Die Verfassung ist nunmal die "Geschäftsordnung", mit der wir bestimmen, was "okay" ist und was nicht.
Ob Du oder ich das dann für gut befinden, ist ziemlich einerlei.


Deine Position erscheint mir so ziemlich typisch staatstreu und mainstreamig.
Ein Landei, ein superbraves, halt.
Lass man. Es gibt weit Schlimmeres!
Der Schein kann trügen.


Studierst du Jura ???
Nein, aber u.a. Politische Wissenschaft, das hilft auch bei solchen Fragen. :)