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Vollständige Version anzeigen : Konkurs und Insolvenz



Bruddler
07.04.2009, 18:34
Mir wurde heute die Frage gestellt, was ist der Unterschied zwischen einem Konkurs und einer Insolvenz - na wer weiß es ?

henriof9
07.04.2009, 18:43
Mir wurde heute die Frage gestellt, was ist der Unterschied zwischen einem Konkurs und einer Insolvenz - na wer weiß es ?

Fangfrage ?

Wenn nicht, ist beides das Gleiche, bedeutet Zahlungsunfähigkeit und unterscheidet sich nur in Nuancen wenn es sich um Unternehmen oder Selbstständige und Freiberufler handelt, im Privatbereich nennt es sich nur Verbraucherinsolvenzverfahren

Lediglich früher ( vor Einführung der Insolvenzordnung ) wurden bei Insolvenzen von Unternehmen zwischen dem Vergleich und Konkurs unterschieden.

meckerle
07.04.2009, 19:00
Da gibt es keinen Unterschied, Insolvenz ist die neue Bezeichnung für Konkurs.

Statt einem Konkursverwalter gibt es neuerdings den Insolvenzverwalter.

Beide sollten bestrebt sein, den Betrieb und die Arbeitsplätze zu erhalten, Verhandlungen mit Gläubigern zu führen und ggf. Quoten auszuhandeln, die mit der Konkurs/Insolvenzmasse befriedigt werden können.
Wenn sie dann auch noch Investoren finden, die risikobereit sind, kann der Betrieb
vtl. gerettet werden.

Im anderen Fall: Aus die Maus. X(

Marathon
07.04.2009, 19:54
Eine Insolvenz wird in Österreich und der Schweiz Konkurs genannt.

Raider heißt jetzt Twix.

Deutschmann
07.04.2009, 19:57
Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher und bitte im Zweifelsfall um Aufklärung, aber ich glaube beim Konkurs ist der Ofen ganz aus wobei bei der Insolvenz ev. noch was zu retten gibt. :shrug:

GG146
07.04.2009, 20:01
Mir wurde heute die Frage gestellt, was ist der Unterschied zwischen einem Konkurs und einer Insolvenz - na wer weiß es ?


Das sind nur unterschiedliche Bezeichnungen des gleichen Gesetzeskomplexes. Früher hiess das in der Bundesrepublik Konkursordnung und in der DDR Gesamtvollstreckungsordnung. Nach der Wiedervereinigung haben sie eine Insolvenzordnung neu geschaffen.

3 Begriffe für das selbe Ding: Konkurs, Gesamtvollstreckung, Insolvenz

GG146
07.04.2009, 20:04
Eine Insolvenz wird in Österreich und der Schweiz Konkurs genannt.

Raider heißt jetzt Twix.

So ist es.

Die Reisebürokette TUI hiess früher übrigens Preussag :)):))

Bruddler
07.04.2009, 20:09
Das sind nur unterschiedliche Bezeichnungen des gleichen Gesetzeskomplexes. Früher hiess das in der Bundesrepublik Konkursordnung und in der DDR Gesamtvollstreckungsordnung. Nach der Wiedervereinigung haben sie eine Insolvenzordnung neu geschaffen.

3 Begriffe für das selbe Ding: Konkurs, Gesamtvollstreckung, Insolvenz

Bankrott zaehlt wohl auch dazu ?!

GG146
07.04.2009, 20:47
Bankrott zaehlt wohl auch dazu ?!

Den Begriff "Bankrott" gibt es nur im Strafrecht ("betrügerischer Bankrott"), die drei genannten Begriffe Konkurs, Gesamtvollstreckung und Insolvenz sind die Überschriften für die im Laufe der Zeit geltenden verschiedenen zivilrechtlichen Gesetze.

Das im Strafrecht gesondert zu benennen, ist natürlich schlau und ein glänzendes Beispiel für die bewundernswerte Findigkeit* unserer Gesetzeskonstrukteure, überflüssige Komplikationen zu vermeiden, so müssen sie bei zivilrechtlichen Änderungen den Text des Strafgesetzbuches nicht auch noch ändern.




*Achtung Ironie, soll heissen: ein blindes Huhn findet auch mal ein Korn....

GG146
07.04.2009, 21:13
Ergänzung:

Das Thema "Insolvenzordnung" ist unter den akuten rechtspolitischen Fragen keineswegs nebensächlich, für die mit der Analyse der Defekte unserer grundgesetzlichen Ordnung befassten GG-Aktivierer liegt dort ein Schwerpunkt (http://35828.forendienst.de/show_messages.php?mid=4601161)der Defekte der wirtschaftlichen Freiheitsrechte der Bürger, des Gleichheitsgrundsatzes und des Sozialstaatsprinzips.

meckerle
07.04.2009, 21:51
Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher und bitte im Zweifelsfall um Aufklärung, aber ich glaube beim Konkurs ist der Ofen ganz aus wobei bei der Insolvenz ev. noch was zu retten gibt. :shrug:
Nö, es gibt einen Konkurs-u.-oder-Insolvenzverwalter.

Wir haben derzeit ein ganz krasses Beispiel vor Ort. Eine Firma ernannte kürzlich einen neuen Geschäftsführer. Im Anschluss daran auch grad noch einen zweiten Geschäftsführer. Die Firma geht aber nicht von Heute auf Morgen in die Insolvenz.

So und wenn die Firma wie geschehen, einige Monate später Insolvenz anmeldet sind die GF die Affen.
Entweder wird ihnen Konkurs/Insolvenzverschleppung unterstellt, oder aber sie manövrieren sich aus der Affäre mit dem Insolvenzverwalter, der den Gläubigern eine Quote von 10 % anbot.

Einige Gläubiger hängen drin mit 6-stelligen €-Beträgen, die im Handstreich auf 5 Stellen reduziert wurden.
Ist doch prima, oder?

Deutschmann
07.04.2009, 21:54
Nö, es gibt einen Konkurs-u.-oder-Insolvenzverwalter.

Wir haben derzeit ein ganz krasses Beispiel vor Ort. Eine Firma ernannte kürzlich einen neuen Geschäftsführer. Im Anschluss daran auch grad noch einen zweiten Geschäftsführer. Die Firma geht aber nicht von Heute auf Morgen in die Insolvenz.

So und wenn die Firma wie geschehen, einige Monate später Insolvenz anmeldet sind die GF die Affen.
Entweder wird ihnen Konkurs/Insolvenzverschleppung unterstellt, oder aber sie manövrieren sich aus der Affäre mit dem Insolvenzverwalter, der den Gläubigern eine Quote von 10 % anbot.

Einige Gläubiger hängen drin mit 6-stelligen €-Beträgen, die im Handstreich auf 5 Stellen reduziert wurden.
Ist doch prima, oder?

Ah, ok. Ich dachte bei einem Konkurs wird das Unternehmen "abgewickelt" und bei einer Insolvenz versucht einen Lösungsweg zu finden. Aber ich kenne mich da cuh zu wenig aus.

meckerle
07.04.2009, 22:01
Ah, ok. Ich dachte bei einem Konkurs wird das Unternehmen "abgewickelt" und bei einer Insolvenz versucht einen Lösungsweg zu finden. Aber ich kenne mich da cuh zu wenig aus.
Nö, wie schon gesagt: es ist nur eine Namensänderung für das selbe Übel.

Gehirnnutzer
07.04.2009, 22:50
Nö, wie schon gesagt: es ist nur eine Namensänderung für das selbe Übel.

Jein, meckerle, ganz so einfach ist es nicht. Insolvenz heißt es seit der Einführung der Insolvenzordnung am 01. Januar 1999.
Damit wurden innerhalb der alten Bundesländer die Konkursordnung von 1877 und die Vergleichsordnung von 1935 und in den neuen Bundesländern die Gesamtvollstreckungsordnung der DDR vom 6. Juni 1990 abgelöst.
Neben der Zusammenfassung von Konkurs- und Vergleichsrecht, gab es dadurch Änderungen der Verfahren und der Bedingungen, z.B. bei der Behandlung von Gläubigern.
Zusätzlich wurde das Verfahren der Verbraucherinsolvenz mit Restschuldbefreiung für Privatpersonen eingeführt.

meckerle
07.04.2009, 23:12
Jein, meckerle, ganz so einfach ist es nicht. Insolvenz heißt es seit der Einführung der Insolvenzordnung am 01. Januar 1999.
Damit wurden innerhalb der alten Bundesländer die Konkursordnung von 1877 und die Vergleichsordnung von 1935 und in den neuen Bundesländern die Gesamtvollstreckungsordnung der DDR vom 6. Juni 1990 abgelöst.
Neben der Zusammenfassung von Konkurs- und Vergleichsrecht, gab es dadurch Änderungen der Verfahren und der Bedingungen, z.B. bei der Behandlung von Gläubigern.
Zusätzlich wurde das Verfahren der Verbraucherinsolvenz mit Restschuldbefreiung für Privatpersonen eingeführt.
Sorry, es geht hier nicht um Privatinsolvenzen.

Dann sag uns doch bitte die Unterschiede der Gläubigerbehandlung bei Konkurs oder Insolvenz.

Vergleiche können anderweitig zustande kommen, das betrifft aber nicht das behandelte Thema.

Gehirnnutzer
08.04.2009, 10:37
Sorry, es geht hier nicht um Privatinsolvenzen.

Dann sag uns doch bitte die Unterschiede der Gläubigerbehandlung bei Konkurs oder Insolvenz.


meckerle, du scheinst mein Posting nicht richtig gelesen zu haben. Zu dem scheinst du die Besonderheiten des Vergleichs im Schuldrecht nicht zu verstehen.

Bis zur Einführung der Insolvenzordnung wurde zwischen Konkurs und Vergleich unterschieden. Ein Vergleichsverfahren wurde nur dann eröffnet wenn die Vermögensmasse des zahlungsunfähigen Unternehmens 35% der Forderungen bedienen konnte. Unterhalb dieses Satzes wurde automatisch das Konkurverfahren eröffnet, was immer das Ende des Unternehmens bedeutet hat.

Dieser Prozentsatz gilt heute nicht mehr. Wie in diesem Thread erwähnt wurde liegt das Hauptaugenmerk auf der Sanierung und Weiterführung des Unternehmens unabhängig von der Vermögensmasse. Erst wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft worden sind, kommt es zur Liquidierung des Unternehmens.
Unterschiede zu den Verfahrensweisen bis zur Einführung der Insolvenzordnung, betreffen eigentlich nur Unternehmen mit natürlichen Personen als Vollhafter.

Kommt es zu keiner Fortführung des Unternehmens, so kommt es bei juristischen Personen mit Abschluss des Insolvenzverfahrens/Konkursverfahren zum Erlöschen der juristischen Person und somit zum Erlöschen der Restschulden, die eventuell nach der Bedienung der Gläubigerforderungen aus der Konkursmasse noch bestehen.
Bei natürlichen Personen der oben genannten Gruppe bleiben die Restschulden bestehen, das ist gleich geblieben auch in der neuen Insolvenzordnung, jedoch hat man für diese Personen, wenn das Unternehmen trotz redlichem Verhaltens ihrerseits in die finanziellen Schwierigkeiten geraten ist, die Möglichkeit der Restschuldbefreiung geschaffen ähnlich wie bei der Verbraucherinsolvenz.

Hinsichtlich des Vergleichs gab es auch eine Änderung, waren bis zur Einführung der Insolvenzordnung Vereinbarungen zulässig, die die verschiedenen Gläubiger unterschiedlich behandelten, so ist jetzt die Gleichbehandlung zwingend vorgschrieben.

meckerle
08.04.2009, 21:25
Habe ich etwas anderes gesagt? Ich habe mich vtl. nicht getreu des Gesetzestextes ausgedrückt, möglich.

Es ist dem Verhandlungsgeschick des Insolvenzverwalters unterworfen, ob eine Firma weiterbestehen wird, oder aber auch nicht.

Glaub mir ganz einfach, denn ich habe mit einer solchen Firma derzeit Geschäftsabwicklungen zu tätigen. :D

Es ist auch uninteressant, was vor Jahren galt, interessant ist das heutige Gesetz und sonst gar nix.