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Vollständige Version anzeigen : Albtraum Europäischer Haftbefehl



Matrix2010
14.02.2005, 13:13
Lesen, verbreiten, politische Gegeninitiative zeigen !
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Albtraum Europäischer Haftbefehl


Stellen Sie sich vor, es klingelt in aller Herrgottsfrühe wild an Ihrer Haustür. Noch bevor Sie schlaftrunken aus dem Bett gesprungen sind, ertönen schon ungeduldige, raue Rufe: «Aufmachen, Kriminalpolizei!» Das muß ein Irrtum sein, denken Sie in aller Unschuld. Aber kaum haben Sie die Tür geöffnet, da erklären Ihnen die Polizeibeamten: «Sind Sie Herr/Frau Soundso? Dann sind sie hiermit verhaftet!» Sie sind schlagartig hellwach geworden und fragen höflich, ob Sie zuerst einmal den richterlichen Haftbefehl sehen dürfen. «Natürlich», sagen die Beamten und halten Ihnen ein Formular unter die Nase, auf dem oben in großen Buchstaben gedruckt steht «Europäischer Haftbefehl». Darunter vermerkt ist der Grund für Ihre Festnahme: «Sie werden beschuldigt, gegen das Antidiskriminierungsgesetz des Staates Lettland gemäß lettischem Strafgesetzbuch § XY Absatz Z in der jüngsten Fassung vom August 2004 verstoßen zu haben. Die lettische Justiz hat daher Ihre sofortige Auslieferung mittels Europäischen Haftbefehls beantragt, der hiermit gemäß EU-Richtlinie 0815 §§ ABC stattgegeben wird.» Darunter Stempel und amtliche Unterschrift Ihres zuständigen deutschen Richters.

«Aber Moment mal», protestieren Sie zutiefst erschrocken, «ich habe überhaupt keine Ahnung, was ich getan haben soll. Und außerdem: seit wann gelten denn lettische Gesetze in Deutschland!?»

«Na, seit der kürzlichen EU-weiten Einführung des europäischen Haftbefehls», antworten die Beamten lässig. Und fahren ungerührt fort: «Was Sie des näheren verbrochen haben, das herauszufinden ist nicht unsere Aufgabe. Das wird sich in Lettland herausstellen, wenn Sie dort vor Gericht stehen werden. Und nun kommen Sie gefälligst mit!»


Sie steigen gezwungenermaßen in den bereitstehenden Polizeiwagen ein und landen in der Auslieferungshaft. Dort wollen Sie gegenüber dem deutschen Haftrichter, der sie nur pro forma kurz anhört, geltend machen, daß es doch hierzulande gar kein Antidiskriminierungsgesetz gibt, gegen das Sie hätten verstoßen können.

«Das spielt für den neuen europäischen Haftbefehl keine Rolle», wird Ihnen erwidert.

«Ich bin aber noch nie in Lettland gewesen, konnte also selbst dort nie gegen ein lettisches Gesetz verstoßen», argumentieren Sie verzweifelt weiter.

«Das spielt beim europäischen Haftbefehl ebenfalls keine Rolle», belehrt Sie der Haftrichter.

Da kommt Ihnen endlich der rettende Einfall: «Ich kann unmöglich nach Lettland deportiert werden, denn im deutschen Grundgesetz heißt es ausdrücklich, daß kein deutscher Staatsbürger an das Ausland ausgeliefert werden darf.»

«Davon gab es früher schon begründete Ausnahmen», schmettert der Richter Ihren Einwand ab, «und da EU-Recht deutsches Recht bricht, ist diese Verfassungsbestimmung seit der kürzlichen Einführung des europäischen Haftbefehls durch die EU ersatzlos abgeschafft.»

Sie werden also in Handschellen per Flugzeug nach Riga verfrachtet, wo man Sie in Untersuchungshaft steckt. Da Sie kein Wort Lettisch können, vermögen Sie sich zunächst gegenüber niemandem verständlich zu machen. Schließlich schickt man Ihnen einen einigermaßen des Deutschen mächtigen Gerichtsdolmetscher, der Sie namens der lettischen Justiz auffordert, einen Anwalt für Ihre Strafverteidigung zu benennen.

Natürlich kennen Sie keinen einzigen lettischen Rechtsanwalt (woher denn auch??) und benennen daher einen deutschen Anwalt Ihres Vertrauens. Den eigens nach Lettland kommen und hier voraussichtlich wochenlang im Hotel wohnen zu lassen, wird zwar schwindelerregend teuer werden, aber was bleibt Ihnen sonst übrig? Zum Glück haben Sie ja wenigstens noch einiges auf der hohen Kante liegen. Dachten Sie zumindest!

«Wie bitte? Sie wollen zahlen für deutsches Anwalt?», lacht Ihnen jedoch der Gerichtsdolmetscher ganz gemütlich ins Gesicht. «Sie nix mehr Geld haben ist alles eingezieht werden von lettisches Gericht!»

Ihren daraufhin eintretenden Tobsuchtsanfall quittiert der Dolmetscher nur mit dem lakonischen Hinweis auf den europäischen Haftbefehl, der diese gerichtliche Einziehung Ihres Vermögens ausdrücklich ermöglicht, übrigens ohne daß eine nähere Begründung für diese Maßnahme erforderlich wäre. Nun können Sie also nicht bloß keinen deutschen Rechtsanwalt kommen lassen, nein, auch Ihre Familie sitzt finanziell auf dem Trockenen. Ihre Angehörigen werden kaum noch das Fahrgeld aufzubringen vermögen, um bei Ihrem Prozeß in Lettland anwesend zu sein, von den Hotelkosten ganz zu schweigen. Ihren Freunden ist ein Kommen angesichts der Entfernung so wie des enormen Zeit und Geldaufwands sowieso nicht zuzumuten. Ihr Verfahren findet also unter restloser Nichtbeachtung der Öffentlichkeit Ihrer deutschen Heimat statt; Sie sind der lettischen Justiz vollkommen hilflos ausgeliefert, zumal Sie immer noch nicht begriffen haben, was Ihnen denn nun eigentlich zur Last gelegt wird. Mit dem Ihnen schließlich gerichtlich zugewiesenen lettischen Anwalt besteht wegen der Sprachbarriere keine Verständigungsmöglichkeit ohne Dolmetscher. Auch das Strafverfahren selbst findet vollständig in lettischer Sprache statt. Alles, was Sie inzwischen per Dolmetscher erfahren haben, ist, daß Ihr Verbrechen darin besteht, auf deutschem Boden in einem Leserbrief an Ihre Lokalzeitung bekundet zu haben, gemäß der Heiligen Schrift sei Homosexualität eine schwere Sünde, und außerdem verschlimmerten die Homosexuellen nur noch mehr die demographische Katastrophe. Anscheinend ist in der allerjüngsten Fassung lettischen Antidiskriminierungsgesetzes, wovon Sie natürlich nie etwas erfahren hatten und was Sie auch gar nicht weiter interessiert hätte (wieso denn auch??), u.a. nun auch die nicht einmal näher definierte «Diskriminierung» von Homosexuellen zu einem Straftatbestand erklärt worden. Und aufgrund dieses lettischen Gesetzes muß nun jeder beliebige EU-Bürger von Portugal bis Bulgarien, von Schweden und Irland bis nach Griechenland, also auch aus Deutschland, an Lettland ausgeliefert werden, sobald die lettische Justiz davon erfährt, daß er in seinem Heimatland und zwar dort völlig erlaubtermaßen! «Homosexuelle» in der zitierten Weise «diskriminiert» haben soll.

Ja, er muß ausgeliefert werden. Auch wenn er es nur getan haben soll, denn ob er etwas tatsächlich getan hat oder nicht, hat kein deutscher Richter mehr zu ermitteln. Dessen Aufgabe beschränkt sich nur noch auf die unbesehene Ausstellung des europäischen Haftbefehls und die Anordnung der Deportation. Natürlich nicht nur nach Lettland, sondern ebenso in jedes beliebige andere Land der EU, gegen dessen Gesetze Sie ja jederzeit genauso ahnungslos verstoßen können wie gegen die lettischen. Zum Beispiel gegen die schwedischen, denn Schweden hat tatsächlich seit geraumer Zeit u.a. ein Gesetz, das die «Diskriminierung Homosexueller» mit Gefängnis bestraft!

Nehmen wir also einmal an, der lettische Richter verurteilt Sie nach etlichen Monaten Untersuchungshaft zu einem halben Jahr Gefängnis ohne Bewährung, ohne Berufungsmöglichkeit. Sie fügen sich zähneknirschend in das Unvermeidliche, auch in den Verzicht auf faktisch undurchführbare Besuche Ihrer Lieben. Sie haben schließlich gerade erst begonnen, im Gefängnis endlich ein paar Brocken Lettisch zu lernen, da naht schon der heißersehnte Entlassungstermin aus dieser (vor allem sprachlichen) Isolierungshaft. Dachten Sie, denn wenige Tage vor dem Ende der Haftzeit bekommen Sie überraschend Be such vom Gerichtsdolmetscher. Der eröffnet Ihnen, daß inzwischen ein neuer europäischer Haftbefehl gegen Sie vorliegt, diesmal aus Schweden, und zwar wegen desselben «Verbrechens», wegen dessen Sie hier in Lettland einsitzen. Sie sind einer Ohnmacht nahe. Aber der Dolmetscher versichert Ihnen mitleidlos, daß alles seine Richtigkeit hat. Der neue europäische Haftbefehl erlaubt es, jemanden für ein und dieselbe Tat der Reihe nach in allen möglichen EU-Mitgliedsländern vor Gericht zu stellen und ggf. immer wieder neu zu verurteilen. Unabhängig davon, ob die («)Tat(») in seinem Heimatland überhaupt strafbar war oder nicht. In Schweden, wo das einschlägige Gesetz noch strenger ist, kommen Sie sogar für weitere zwölf Monate hinter Gitter. Doch nach Ablauf dieser Frist, die Ihnen in Ihrer neuerlichen Isolation wie eine Ewigkeit vorkommt liegt schon ein neu er europäischer Haftbefehl gegen Sie vor: Sie sollen vor sieben Jahren bei Ihrem damaligen Urlaub an der portugiesischen Algarve Überreste eines Fa milien-Picknicks am Strand zurückgelassen haben! In Portugal war und ist das zwar keine Straftat, genausowenig wie in Deutschland. Aber ein in Griechenland bestehendes Gesetz belegt derartige Umweltsünden mit mindestens 4 Monaten Haftstrafe. Ein Umstand, der die griechische Justiz dazu ermächtigt, per europäischen Haftbefehl Ihre Auslieferung zu beantragen. Die schwedischen Behörden legen dem selbstverständlich kein Hindernis in den Weg, denn das dürfen sie gar nicht; außerdem sind Sie als Ausländer den Schweden sowieso total wurscht. Den Griechen natürlich auch.

Allmählich dämmert Ihnen, daß es irgendwo in EU-ropa irgendwelche Leute geben muß, die Ihnen absolut nicht wohlgesonnen sind. Denen Sie aus irgend welchen (am Ende gar politischen oder religiösen?) Gründen im Weg stehen. Und die über die richtigen «Beziehungen» verfügen, um Sie immer wieder neu irgendwo in der EU einsitzen zu lassen, zumindest in langwieriger, sinnloser Untersuchungshaft. Leute, denen Sie seit der Einführung des europäischen Haftbefehls total aus geliefert sind, denn der macht für die Mächtigen so gut wie alles möglich.

Nur ein häßlicher Albtraum? Heute noch, aber morgen schon Wirklichkeit, wenn Sie, wenn wir alle uns nicht schleunigst wehrenl Der ganz konkret geplante Europäische Haft befehl würde die gesamte EU zu einem wahrhaftigen Archipel GULAG machen. Er sieht u.a. vor:

- 32 extrem schwammig definierte und daher fast beliebig auslegbare Straftatbestände;

- unter ihnen diejenigen des «Terrorismus», der «Umweltkriminalität» oder des «Rassismus» bzw. der «Fremdenfeindlichkeit»;

- als «Rassismus» sollen auch alle nicht näher eingegrenzten «Diskriminierungen» (man bedenke, was das in der Praxis heißt!) gelten, die sich auf die Volkszugehörigkeit, Religion (!)oder weltanschauliche Überzeugung (!) anderer Menschen gründen;

- die endgültige Ausweitung der zunächst 32 (nahezu undefinierten) auf sämtliche «Straftaten» überhaupt ist ebenfalls schon ins Auge gefaßt;

- EUweit strafbar sind alle «Taten», die auch nur in einem einzigen EU-Mitgliedsstaat gegen dessen nationales Strafgesetz verstoßen, denn dieser Staat kann EU-weit die Auslieferung eines jeden fordern, der die fragliche «Tat» in seinem eigenen Heimatland völlig legal oder allenfalls als Ordnungswidrigkeit «begangen» hat;

- es genügt die bloße Beschuldigung seitens des die Auslieferung begehrenden Mitgliedsstaats, um dem Auslieferungsbegehren stattzugeben, so daß selbst jede von vornherein falsche, aus der Luft gegriffene Beschuldigung unweigerlich zur Deportation führt;

- das Vermögen jedes Beschuldigten kann zeitgleich mit seiner Auslieferung eingezogen werden, so daß er keine finanziellen Mittel zu seiner Verteidigung vor Gericht mehr besitzt;

- die Auslieferung an und nachfolgende Anklage/Verurteilung/Vollstreckung in mehreren Mitgliedsstaaten wegen ein und desselben Delikts ist zulässig!



Klare, ganz offenbar beabsichtigte Folge:

- kein EU Bürger, ja überhaupt kein Mensch kann die übrigens ständigen Änderungen unterworfenen! Strafgesetzbücher aller derzeit bereits 25 EU-Mitgliedsstaaten kennen;

- also schwebt jeder EU Bürger ständig in Gefahr, gegen ihm unbekannte ausländische Strafgesetze zu verstoßen und zum «Verbrecher» zu werden;

- selbst wenn er gegen nichts verstoßen haben sollte, sind boshafte Auslegungen, aber auch erdichtete Anschuldigungen je derzeit möglich;

- nur wer sich ergeben duckt und gegen nichts mehr muckt, kann zumindest hoffen, von der ständig drohenden Einkerkerung irgendwo im fernen EU-Ausland verschont zu bleiben;

- sämtliche bürgerlichen Freiheiten sind de facto abgeschafft; die EU wird zur brutalen totalitären Diktatur! Der ehemalige Richter und qelehrte italienische Jurist Dr. Carlo Alberto Agnoli schlägt in einer höchst verdienstlichen, allgemeinverständlich geschriebenen Untersuchung Alarm: der geplante Europäische Haftbefehl würde die gesamte, grundlegend an Recht und Gerechtigkeit orientierte Rechtsordnung praktisch aller europäischen Mitgliedsstaaten total umstürzen, vernichten. Deshalb soll er auch still und heimlich unter Umgehung bzw. Übergehung der nationalen Verfassungen und der in ihnen verankerten Grundrechte eingeführt werden!

APallaeon
14.02.2005, 13:34
ich war schon immer gegen die EU, wen es selbst nicht betrifft kann froh sein, das ist doch ein Gesetzt gegen die Würde des Menschen. Mal sehen wie weit es noch geht :(

Black Hawk
14.02.2005, 13:42
Darf man als Deutscher überhaupt ans Ausland ausgeliefert werden?
Sonst ist diese Regellung erschreckent! WAs sich die Beamten wieder ausgesgedacht haben! X(

Matrix2010
14.02.2005, 13:53
Genau da liegt ja der Kernpunkt des Ganzen, mit diesem Entwurf oder besser mit der Auslegung eines solchen Gesetztes ist so eine "irrationale" Handlung, die Auslieferung an fremden Ländern, möglich.

Das ist nicht nur eine Einschränkung der Meinungsfreiheit, nein es ist die Verachtung unserer Menschenwürde!

Siran
14.02.2005, 14:04
Der Artikel strotzt nur so vor Fehlern.

Fängt schon damit an, dass man in Deutschland selbstverständlich nicht gegen ein lettisches Gesetz verstoßen kann. Welches Interesse sollte Lettland auch an sowas haben und wie sollte es sowas überhaupt überprüfen?

Der nächste Punkt ist, dass man nicht wegen jeder Kleinigkeit ausgeliefert wird. Es muss entweder eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten oder eine Strafanzeige vorliegen, die eine Verurteilung von mindestens einem Jahr bedeuten könnte.

Jeder Angeklagte hat Anrecht auf einen Dolmetscher und einen Anwalt, die gestellt werden müssen.

Jeder Angeklagte hat das Anrecht auf eine Berufung.

Jeder Angeklagte kann wählen, in welchem Land er seine Haftstrafe absitzen will, entweder in demjenigen, in dem er angeklagt wurde oder in demjenigen, in dem er verhaftet wurde.

Der Zeitraum, der in Untersuchungshaft zugebracht wurde, muss auf die Freiheitsstrafe angerechnet werden.

Doppelte Strafverfolgung ist verboten, d.h. kein Mensch kann für ein und diesselbe Straftat zweimal angeklagt werden.

Was die Auslieferung Deutscher ins Ausland betrifft:
Artikel 16 GG Absatz 2:
" Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind."

Matrix2010
14.02.2005, 14:04
Man soll aber nicht resignieren, denn Resignation ist der erste Schritt zur Niederlage. Informiert das Volk und erklärt ihnen die Scherpunkte und Folgen einer solchen staatlichen Handlung. Geschlossen müssen wir stehen gegen diese Politik gegen dieses System!

Matrix2010
14.02.2005, 14:08
Der Artikel strotzt nur so vor Fehlern.

Fängt schon damit an, dass man in Deutschland selbstverständlich nicht gegen ein lettisches Gesetz verstoßen kann. Welches Interesse sollte Lettland auch an sowas haben und wie sollte es sowas überhaupt überprüfen?

Der nächste Punkt ist, dass man nicht wegen jeder Kleinigkeit ausgeliefert wird. Es muss entweder eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten oder eine Strafanzeige vorliegen, die eine Verurteilung von mindestens einem Jahr bedeuten könnte.

Jeder Angeklagte hat Anrecht auf einen Dolmetscher und einen Anwalt, die gestellt werden müssen.

Jeder Angeklagte hat das Anrecht auf eine Berufung.

Jeder Angeklagte kann wählen, in welchem Land er seine Haftstrafe absitzen will, entweder in demjenigen, in dem er angeklagt wurde oder in demjenigen, in dem er verhaftet wurde.

Der Zeitraum, der in Untersuchungshaft zugebracht wurde, muss auf die Freiheitsstrafe angerechnet werden.

Doppelte Strafverfolgung ist verboten, d.h. kein Mensch kann für ein und diesselbe Straftat zweimal angeklagt werden.

Was die Auslieferung Deutscher ins Ausland betrifft:
Artikel 16 GG Absatz 2:
" Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind."

Es sollte jedem klar sein, dass dieses Gesetz nicht nur im Rahmen der üblichen Vorgehensweise seine Anwendung finden wirst. Entweder träumen Sie oder verstehen nicht den Hintergedanken. Mit diesem Gesetz möchte man ganz klar eine weitere Einschränkung der Meinungsfreiheit erreichen. Dies ist aber nur ein tatsächlicher und offensichtlicher Punkt. Wenn man das Ganze dann weiter hinterfragt, wird man auf die Tatsache stoßen, dass deutlich mehr dahinter steckt!

Touchdown
14.02.2005, 14:09
Es sollte jedem klar sein, dass dieses Gesetz nicht nur im Rahmen der üblichen Vorgehensweise seine Anwendung finden wirst. Entweder träumen Sie oder verstehen nicht den Hintergedanken. Mit diesem Gesetz möchte man ganz klar eine weitere Einschränkung der Meinungsfreiheit erreichen. Dies ist aber nur ein tatsächlicher und offensichtlicher Punkt. Wenn man das Ganze dann weiter hinterfragt, wird man auf die Tatsache stoßen, dass deutlich mehr dahinter steckt!
Es sollte aber auch klar sein, dass das Gesetz der Verbrechensbekämpfung dient.

Siran
14.02.2005, 14:10
Du verbreitest hier Lügen über ein verabschiedetes Gesetz und erwartest jetzt, dass dir keiner widerspricht? Informier dich erstmal anständig über die Tatsachen bevor du irgendwelche großartigen Verschwörungstheorien aufbaust. So machst du dich höchstens lächerlich!

Siran
14.02.2005, 14:14
Wieso das denn nicht, wenn man als Australier in Australien gegen ein deutsches Gesetz verstoßen kann?

Du kannst mir sicherlich ein Beispiel mit Quelle und Rechtshintergrund liefern?

Matrix2010
14.02.2005, 14:19
@Siran


Ich stelle keine Behauptungen auf, ich spreche von Tatsachen und ich akzeptiere deine Meinung zum Ganzen auch. Trotzdem habe ich und viele andere eine andere Meinung über dieses Gesetz. Man muss es aus verschiedenen Blickwinkeln betrachten und nicht nicht nur aus der "engstierningen" Bürokratensicht, welche doch oft sehr einseitig manipuliert ist.

Jedes Gesetzt hat irgendwo einen Nutzen nur in weit das für die weite Bevölkerungsschicht zum Vorteil ist wage ich hier gar nicht erst zu bahaupten. Es dient in erster Linie nicht der Verbrechensbekämpfung sondern vielmehr der Kontollverstärkung gegenüber der Freien Meinungsäußerung.

Deklariere meine Aussagen bitte nicht als Lüge, denn dies ist ein Zeichen für Meinungskontrolle!

Vetinari
15.02.2005, 00:21
ich bin der meinung, dass jeder thread mit vote, der keine differenzierten anwortmöglichkeiten zulässt, sofort gelöscht werden sollte. :O

Ägir
15.02.2005, 10:23
@Siran


Ich stelle keine Behauptungen auf, ich spreche von Tatsachen und ich akzeptiere deine Meinung zum Ganzen auch. Trotzdem habe ich und viele andere eine andere Meinung über dieses Gesetz. Man muss es aus verschiedenen Blickwinkeln betrachten und nicht nicht nur aus der "engstierningen" Bürokratensicht, welche doch oft sehr einseitig manipuliert ist.

Jedes Gesetzt hat irgendwo einen Nutzen nur in weit das für die weite Bevölkerungsschicht zum Vorteil ist wage ich hier gar nicht erst zu bahaupten. Es dient in erster Linie nicht der Verbrechensbekämpfung sondern vielmehr der Kontollverstärkung gegenüber der Freien Meinungsäußerung.

Deklariere meine Aussagen bitte nicht als Lüge, denn dies ist ein Zeichen für Meinungskontrolle!

Deine Aussage ist keine Lüge, wenn du nicht bewußt die Unwahrheit gesagt hat...jedenfalls ist sie unglaublich naiv.

1. Europarecht bricht nicht Bundesrecht. Es gibt lediglich einen Anwendungsvorrang in Konfliktfällen, sonst wäre hier in Deutschland auch der Verkauf von Marijuhana erlaubt (Stichwort: Dienstlesitungsfreiheit).
2. Das Verhalten eines Deutschen in Deutschland, wird auch nur in Deutschland bestraft...also hab keine Angst, wenn du hier bspw. einen Türken diskriminierst und dies in Lettland strafbar sein sollte, du wirst nicht verhaftet...kannst also ganz beruhigt schlafen. Darüberhinaus gilt der verfassungsrechtliche Grundsatz "nullum poena sine lege"-keine Strafe ohne Gesetz!!! Will heißen: Der Bürger in Deutschland kann alles machen, was nicht durch deutsche Gesetzen verboten ist. Strafrecht anderer Nationen findet KEINE Anwendung, da von ausländischen Gesetzen Deutsche nun mal keine Ahnung haben und auch nicht haben müssen. Das Verfassungsrecht verdrängt hier so oder so Europarecht.
3. Du musst also nur Angst haben, wenn du nach Lettland fährst und dort eine erhebliche Straftat begehst...z.B bandenmäßigen Betrug usw. ...Also pass bloß auf, wenn du das nächste Mal nach Lettland fährst!!!

Thrar
15.02.2005, 10:56
Hier befindest du dich schlicht und ergreifend im Irrtum.

Das wage ich zu bezweifeln. In welchem Punkt sollte er sich irren?

Thrar
15.02.2005, 11:09
Dir kann ein europäischer Haftbefehl präsentiert werden für »Straftaten«, die in Deutschland keine sind.

Aber als solche anerkannt werden.

mauerfall
15.02.2005, 12:29
geile umfrage. eine positive abstimmungsoption wird erst gar nicht angeboten :))

Matrix2010
15.02.2005, 13:54
Jedem das seine. Wer der Meinung ist das diese Behauptungen naiv sind, kann dies ruhig auch weiter denken. Das Problem in unserer Gesellschaft liegt einfach darin, dass viele gewisse Gefahren nicht erkennen wollen und wohl immer noch in einer Märchenwelt leben.

Gerade bei der heutigen Korruption ist so ein Gesetz doch nur ein Jagdschein für manche hohe Herren!

Vetinari
15.02.2005, 14:27
Die gibt es ja auch nicht.
das ist deine meinung.

Ägir
15.02.2005, 20:35
Das haben die persischen Mädels auf der Uni-VV in Düsseldorf auch gesagt, als eine »Solidaritätsadresse mit dem revolutionären iranischen Volk« verabschiedet werden sollte und ich sagte, ich hätte ja nichts dagegen, wenn Frauen dem Gebot ihrer Männer unterworfen werden sollten, ich mir allerdings nicht erklären könnte, wieso persische Studentinnen für Khomeini wären, der genau das vorhabe. Das wäre meine Meinung und würde vom revolutionären iranischen Volk niemals zugelassen werden, wurde mir beschieden. :D

Jetzt allerdings ist die Situation anders. Da will man nicht irgendwelchen persischen Petroleummiezen an die lila Latzhosen, da wird unsere und meine ganz persönliche Freiheit untergraben.


Tut mir Leid aber ich verstehe nicht was du jetzt damit sagen willst ?( ?( ?(