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Vollständige Version anzeigen : Gericht: Islamische Morgengabe verbindlich



Geronimo
30.03.2009, 19:47
Montag, 30. März 2009, 19:25 Uhr (dpa)
Gericht: Islamische Morgengabe verbindlich

Eine nach islamischem Brauch vereinbarte Morgengabe des Schwiegervaters an die Braut ist mit schriftlichem Vertrag auch in Deutschland rechtsgültig. Das entschied das Düsseldorfer Oberlandesgericht. Der Schwiegervater hatte in der Türkei der Frau seines Sohns schriftlich 30 000 Euro im Fall der Scheidung zugesagt. Als die Ehe Jahre später tatsächlich zerrüttet war, wollte der Ex-Schwiegervater aber nicht zahlen. Der Vertrag sei sittenwidrig, außerdem fehle eine notarielle Beurkundung. Die Richter sahen das anders.
__________________________________________________ _____________

Und weiter gehts! Wir integrieren uns immer schneller.

Freddy Krüger
30.03.2009, 19:59
Bald wird eine weibliche Wählerstimme nur noch die Hälfte gelten.

Geronimo
30.03.2009, 20:01
Bald wird eine weibliche Wählerstimme nur noch die Hälfte gelten.

Nun.......hhrrrrmm.

Acheiropoietos
30.03.2009, 20:01
Kann mir jemand kurz das Problem erklären?

Acheiropoietos

Geronimo
30.03.2009, 20:07
Kann mir jemand kurz das Problem erklären?

Acheiropoietos

Das solch Verhaltensweisen aus dem 18.Jahrhundert wieder in unsere Rechtsordnung eingeführt werden, findest du also normal? I.Ü. wäre das unter deutschen Vertragspartnern als sittenwidrig eingestuft worden. Also wieder zweierlei Maß!

Acheiropoietos
30.03.2009, 20:14
Halten wir fest, dass
a) zwei Volljährige geschäftsfähige Menschen einen Vertrag eingingen,
b) beide die Einwilligung in jenen Vertrag aus freien Stücken vor dem deutschen Gericht bestätigten,
c) mindestens ein User (F. Krüger) allein aufgrund der Nachricht schon wieder von Frauendiskriminierung faselt,
d) die Frau jedoch Recht bekam, nicht der Schwiegervater.

Wo genau meinst Du, die Sittenwidrigkeit dieses Vertrags zu erkennen?

Acheiropoietos

Fiel
30.03.2009, 20:23
Halten wir fest, dass
a) zwei Volljährige geschäftsfähige Menschen einen Vertrag eingingen,
b) beide die Einwilligung in jenen Vertrag aus freien Stücken vor dem deutschen Gericht bestätigten,
c) mindestens ein User (F. Krüger) allein aufgrund der Nachricht schon wieder von Frauendiskriminierung faselt,
d) die Frau jedoch Recht bekam, nicht der Schwiegervater.

Wo genau meinst Du, die Sittenwidrigkeit dieses Vertrags zu erkennen?

Acheiropoietos

Du glaubst doch nicht wirklich, dass dir irgendjemand erklären würde, was sittenwidrig ist. Nämlich deswegen nicht, weil du nicht die leisetste Ahnung davon hast, was sittenwidrig sein könnte. Bei dir ist da Hopfen und Malz verloren. Sei nur versichert, dass in seeliger hergebrachter Deutscher Rechtsprechung dies sittenwidrig gewesen wäre. Laß es einfach sein und träum weiter.

Acheiropoietos
30.03.2009, 20:25
Du glaubst doch nicht wirklich, dass dir irgendjemand erklären würde, was sittenwidrig ist. Nämlich deswegen nicht, weil du nicht die leisetste Ahnung davon hast, was sittenwidrig sein könnte. Bei dir ist da Hopfen und Malz verloren. Sei nur versichert, dass in seeliger hergebrachter Deutscher Rechtsprechung dies sittenwidrig gewesen wäre. Laß es einfach sein und träum weiter.

Mit diesen Basta-Reaktionen magst Du vielleicht bei Deinen pubertären Kumpels aus dem Bravo-Forum punkten können, von mir jedoch erntest Du damit lediglich Lacher. Aus-Lacher.

:D

Acheiropoietos

sporting
30.03.2009, 20:26
Du glaubst doch nicht wirklich, dass dir irgendjemand erklären würde, was sittenwidrig ist. Nämlich deswegen nicht, weil du nicht die leisetste Ahnung davon hast, was sittenwidrig sein könnte. Bei dir ist da Hopfen und Malz verloren. Sei nur versichert, dass in seeliger hergebrachter Deutscher Rechtsprechung dies sittenwidrig gewesen wäre. Laß es einfach sein und träum weiter.

so schauts aus:]

Krabat
30.03.2009, 20:51
Kann mir jemand kurz das Problem erklären?

Acheiropoietos

Ein Muselfreund wird das Problem auch nach der Erklärung nicht verstehen.

Acheiropoietos
30.03.2009, 20:55
Ein Muselfreund wird das Problem auch nach der Erklärung nicht verstehen.

Ich bitte vielmals um Verzeihung, sollte ich Euch in Eurem primitiven Islambashing gestört haben. Ich gedachte nur, dass die freie westliche Wertegemeinschaft nicht lediglich auf dumpfe Parolen vom Schlage derer der Taliban oder der Hisbollah setzt und sich stattdessen in zivilisierter Art des Argumentierens bedient.

Ich wusste nicht, dass der Grossteil der westlichen Islambasher bereits auf dem selben Niveau angekommen ist wie die islamistischen Hassprediger.

Wie gesagt - verzeiht die Störung.

:)

Acheiropoietos

Geronimo
30.03.2009, 20:56
Du hast echt ein Rad ab!

Acheiropoietos
30.03.2009, 21:04
Du hast echt ein Rad ab!

Ich nutze mein Recht auf Redefreiheit.
Das werdet auch Ihr mir nicht unterbinden können. Andererseits könntest Du natürlich auf meine Einwände eingehen und versuchen, mich argumentativ zu entkräften. Falls Dir der Aufwand nicht unnötig höher vorkommt als simples Muselbashing, welches bei Schwachgeistigen ja die gleiche Wirkung zu erzeugen versteht.

Acheiropoietos

Doc Gyneco
30.03.2009, 21:06
Bald wird eine weibliche Wählerstimme nur noch die Hälfte gelten.

Das wäre gar nicht schlecht ! :cool2:

Das würden einige Grün-Rote Zicken weniger gewählt !

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Fiel
30.03.2009, 21:08
Ich bitte vielmals um Verzeihung, sollte ich Euch in Eurem primitiven Islambashing gestört haben. Ich gedachte nur, dass die freie westliche Wertegemeinschaft nicht lediglich auf dumpfe Parolen vom Schlage derer der Taliban oder der Hisbollah setzt und sich stattdessen in zivilisierter Art des Argumentierens bedient.

Ich wusste nicht, dass der Grossteil der westlichen Islambasher bereits auf dem selben Niveau angekommen ist wie die islamistischen Hassprediger.

Wie gesagt - verzeiht die Störung.

:)

Acheiropoietos

Siehst du, da hast du dich gründlich getäuscht. War uns aber eine Ehre von dir gehört zu haben.

borisbaran
30.03.2009, 21:11
Halten wir fest, dass
a) zwei Volljährige geschäftsfähige Menschen einen Vertrag eingingen,
b) beide die Einwilligung in jenen Vertrag aus freien Stücken vor dem deutschen Gericht bestätigten,
c) mindestens ein User (F. Krüger) allein aufgrund der Nachricht schon wieder von Frauendiskriminierung faselt,
d) die Frau jedoch Recht bekam, nicht der Schwiegervater.

Wo genau meinst Du, die Sittenwidrigkeit dieses Vertrags zu erkennen?

Acheiropoietos
Da muss ich mal Acheiropoietos mal ausnahmsweise recht geben.
WO liegt das Problem, wenn 2 erwachsene Leute einen Vertrag abgeschlossen haben? Wieso ist er sittenwidrig, ausser dass er euch nciht gefällt?

Skaramanga
30.03.2009, 21:16
Das Gericht hat keine Ahnung. Die Morgengabe ist nur fällig und verbindlich, wenn die Braut nachweislich Jungfrau war! Wurde das geprüft?

Also wenn hier schon orientalische Sitten eingeführt werden, dann bitte richtig, ja?

Und wenn Ihr schon dabei seid, bitte auch die griechische Sitte der "Prika" einführen. Für meinen ältesten Sohn (gutverdienender Ingenieur) verlange ich vom Brautvater einen fetten BMW und eine schuldenfreie Eigentumswohnung in guter Lage. Danke.

Acheiropoietos
30.03.2009, 21:21
Siehst du, da hast du dich gründlich getäuscht.

Und Du hast Dir grad selbst ein Ei gelegt.

:rofl:

Acheiropoietos

Fiel
30.03.2009, 21:32
Das Gericht hat keine Ahnung. Die Morgengabe ist nur fällig und verbindlich, wenn die Braut nachweislich Jungfrau war! Wurde das geprüft?

Also wenn hier schon orientalische Sitten eingeführt werden, dann bitte richtig, ja?

Und wenn Ihr schon dabei seid, bitte auch die griechische Sitte der "Prika" einführen. Für meinen ältesten Sohn (gutverdienender Ingenieur) verlange ich vom Brautvater einen fetten BMW und eine schuldenfreie Eigentumswohnung in guter Lage. Danke.

Verlangen kannst du viel. Aber du glaubst doch nicht, dass deinen Sohn irgendeine haben will.

klartext
30.03.2009, 21:34
Innertürkische Zwistigkeiten sollte man grundsätzlich an türkische Gerichte verweisen. Was gehen uns orientalische Unsitten an.

Hilarius
30.03.2009, 21:40
Ich bitte vielmals um Verzeihung, sollte ich Euch in Eurem primitiven Islambashing gestört haben. Ich gedachte nur, dass die freie westliche Wertegemeinschaft nicht lediglich auf dumpfe Parolen vom Schlage derer der Taliban oder der Hisbollah setzt und sich stattdessen in zivilisierter Art des Argumentierens bedient.

Ich wusste nicht, dass der Grossteil der westlichen Islambasher bereits auf dem selben Niveau angekommen ist wie die islamistischen Hassprediger.

Wie gesagt - verzeiht die Störung.

:)

Acheiropoietos



Das du, Dreadful Great, einen Anna Klatsche hast, ist ja allgemein bekannt.

Skaramanga
30.03.2009, 21:47
Verlangen kannst du viel. Aber du glaubst doch nicht, dass deinen Sohn irgendeine haben will.

"Irgendeine" brauchen wir auch nicht. Vor allem keine doitsche Selbstverwirklichende Sinnsuchende Spaßbremse mit Jutetasche und Pali-Tuch. Die sind für die Musels. Konvertieren, Sack drüber, Morgengabe abdrücken. :))

Joseph Malta
30.03.2009, 22:00
Und weiter gehts! Wir integrieren uns immer schneller.


Morgengabe: Geltendes Recht in Österreich

Darüber hinaus ist die Morgengabe in Österreich noch immer geltendes Recht. Nach § 1232 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) ist die Morgengabe das Geschenk, welches der Mann seiner Gattin am ersten Morgen zu geben verspricht. Ist die Morgengabe in dieser Art versprochen worden, wird vom Gesetz im Zweifel vermutet, dass sie auch binnen der ersten drei Jahre der Ehe überreicht worden ist. Darüber hinaus sieht § 1217 ABGB vor, dass die Morgengabe neben dem Heiratsgut und der Widerlage vorzüglicherweise in einem Ehepakt geregelt wird. Nach der Kommentarliteratur (Rummelkommentar zu § 1232 ABGB) ist die Morgengabe kaum noch (vergleiche aber SZ 42/67) gebräuchlich und Heiratsgut und Geschenk zugleich. Aus diesem Grund sei die Anwendung der Normen für das Heiratsgut und die Schenkung (insbesondere der Widerruf der Schenkung) geboten.

http://www.heirat.at/blog/index.php?/archives/43-Morgengabe.html

Und jetzt? Das ist ein Gesetz aus 1811 und sollte eigentlich zu Beginn des Jahres 2009 kassiert werden. Wurde es aber nicht. Deutschland geht heim ins (Öster)Reich? :))

Lobo
30.03.2009, 22:01
Eine nach islamischem Brauch vereinbarte Morgengabe des Schwiegervaters an die Braut ist mit schriftlichem Vertrag auch in Deutschland rechtsgültig. Das entschied das Düsseldorfer Oberlandesgericht. Der Schwiegervater hatte in der Türkei der Frau seines Sohns schriftlich 30 000 Euro im Fall der Scheidung zugesagt. Als die Ehe Jahre später tatsächlich zerrüttet war, wollte der Ex-Schwiegervater aber nicht zahlen. Der Vertrag sei sittenwidrig, außerdem fehle eine notarielle Beurkundung. Die Richter sahen das anders.


Hört sich doch nach einem stinknormalen Ehevertrag an, im Falle der Scheidung steht der Frau das und das zu. und weiter? ?(

Biskra
31.03.2009, 11:41
Was ist daran sittenwidrig? Was ist daran Tagesthema?

bernhard44
31.03.2009, 11:48
Halten wir fest, dass
a) zwei Volljährige geschäftsfähige Menschen einen Vertrag eingingen,
b) beide die Einwilligung in jenen Vertrag aus freien Stücken vor dem deutschen Gericht bestätigten,
c) mindestens ein User (F. Krüger) allein aufgrund der Nachricht schon wieder von Frauendiskriminierung faselt,
d) die Frau jedoch Recht bekam, nicht der Schwiegervater.

Wo genau meinst Du, die Sittenwidrigkeit dieses Vertrags zu erkennen?

Acheiropoietos

versuch das mal mit deiner Frau! :]

Paul Felz
31.03.2009, 11:52
versuch das mal mit deiner Frau! :]

Das wäre sittenwidrig, da jene dann den Lebensstandard derart einschränken müßte, daß ein würdiges Leben in gewohnter Umgebung nicht mehr möglich wäre. ;)

Rowlf
31.03.2009, 11:57
Halten wir fest, dass
a) zwei Volljährige geschäftsfähige Menschen einen Vertrag eingingen,
b) beide die Einwilligung in jenen Vertrag aus freien Stücken vor dem deutschen Gericht bestätigten,
c) mindestens ein User (F. Krüger) allein aufgrund der Nachricht schon wieder von Frauendiskriminierung faselt,
d) die Frau jedoch Recht bekam, nicht der Schwiegervater.

Wo genau meinst Du, die Sittenwidrigkeit dieses Vertrags zu erkennen?

Acheiropoietos

An die Leseschwäche des F.Krüger musst du dich noch gewöhnen.

Biskra
31.03.2009, 12:02
versuch das mal mit deiner Frau! :]

Ist der Ikonoklast Vater und Sohn zugleich?

Tosca
31.03.2009, 12:18
Montag, 30. März 2009, 19:25 Uhr (dpa)
Gericht: Islamische Morgengabe verbindlich

Eine nach islamischem Brauch vereinbarte Morgengabe des Schwiegervaters an die Braut ist mit schriftlichem Vertrag auch in Deutschland rechtsgültig. Das entschied das Düsseldorfer Oberlandesgericht. Der Schwiegervater hatte in der Türkei der Frau seines Sohns schriftlich 30 000 Euro im Fall der Scheidung zugesagt. Als die Ehe Jahre später tatsächlich zerrüttet war, wollte der Ex-Schwiegervater aber nicht zahlen. Der Vertrag sei sittenwidrig, außerdem fehle eine notarielle Beurkundung. Die Richter sahen das anders.
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Und weiter gehts! Wir integrieren uns immer schneller.

Wenn ich das richtig verstehe, also Mohammedaner hin und her, so war das ein regulärer Vertrag. Und dieser besagte, dass die Frau im Scheidungsfalle nicht leer ausgeht, sondern 30.000 Euro erhält.

Solche Verträge machen deutsche Ehepaare massenhaft, nämlich immer dann, wenn einer der Ehepartner ein wenig Geld auf der hohen Kante hat und selbiges nicht im Falle einer Scheidung in den falschen Händen wissen möchte.

Was mich daran stört ist lediglich die "Morgengabe". Diese ist ein relikt aus dem Mittelalter. So was bekam die Frau nach der Hochzeitsnacht, wenn sie noch Jungfrau war. Und so etwas ist der heutigen Zeit unwürdig. Das reduziet Frauen automatisch auf Vagina und Brutmaschine. Insofern war der Vertrag sittenwidrig, allerdings wer erwartet jetzt von einem Mohammedaner, dass er Frauen als gleichberechtigte Partner ansieht?

Acheiropoietos
31.03.2009, 12:22
Das wäre sittenwidrig, da jene dann den Lebensstandard derart einschränken müßte, daß ein würdiges Leben in gewohnter Umgebung nicht mehr möglich wäre.

Wir sind nicht so fortschrittlich wie die Muslime und entschädigen unsere Angetraute nach brüchigen Vermählungen. Gegenteilig beklagen wir uns darüber noch im Genderforum.

;(

Acheiropoietos

McDuff
31.03.2009, 12:23
Die Scharia wird dank des Verrats von deutschen Juristen und Politikern immer mehr zur Realität.

dickköpfchen2009
17.04.2009, 06:42
"Irgendeine" brauchen wir auch nicht. Vor allem keine doitsche Selbstverwirklichende Sinnsuchende Spaßbremse mit Jutetasche und Pali-Tuch. Die sind für die Musels. Konvertieren, Sack drüber, Morgengabe abdrücken. :))

hallo skaramanga (deine beiträge haben mir schon manchen tag gerettet,vor grinsen oder lachen.weiß dich also zu schätzen)

aber, wenn du schon so opulente forderungen stellst, wie genau muß die schwiegertochter sein, mh?

ach, und dat lecker jungchen,den ich hier mal als foto sah:ist das dein erstgeborener? wenn ja, dann ist er immerhin von angenehmen äußeren:rolleyes: wie sieht´s mit den inneren qualitäten aus? :D

-keine sorge,hol wieder luft.erstens bin ich eh ne andere alterscharge als dein ableger und nen bmw hab ich auch nicht für dich :]

aber man wird sich ja unterhalten dürfen,was?:D:D:D

Mariko
21.04.2009, 13:59
Hier haben offenbar Einige noch nie was von Vertragsfreiheit gehört. Und was genau daran sittenwidrig im Sinne des BGB sein soll, konnte natürlich auch niemand der üblichen Pöbler erklären.

Der entscheidende Punkt ist: Bei einem gegenseitigen Vertrag, der ja nur für die jeweiligen Vertragspartner und nicht für Außenstehende von Belang ist, gilt im Zweifel deren Sittenverständnis.


Die Rechtsprechung bestimmt den Begriff der "guten Sitten" nach dem "Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden".

Um das "Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden" zu ermitteln, stellt sie vorrangig auf die Anschauungen des betroffenen Rechtskreises ab. Auf den allgemeinen Standard kommt es dabei nur dann an, wenn eine Maxime für den gesamten Rechtsverkehr gelten soll, während bei sittlichen Sätzen mit beschränktem Geltungsanspruch die Anschauungen des betroffenen Verkehrskreises entscheidend sind. Es geht dabei allerdings nie um die bloße Feststellung der Anschauungen, sondern auch um deren Bewertung."

http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003/Vorlesung/sittenwi.htm