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Vollständige Version anzeigen : Milde führt zu mehr Kriminalität!!!



mastermike
28.03.2009, 03:09
Was viele "Mitstreiter" im Forum und auch meine Wenigkeit schon lange behauptet haben, nämlich dass das dt. Straf(un)rechtssystem viel zu milde, vorallem mit Gewalttätern umgeht, ist jetzt auch (wieder) wissenschaftlich nachgewiesen worden.


Das Strafrecht wirkt nicht mehr abschreckend, weil immer mehr Straftäter in Deutschland ohne gerichtliche Verurteilung davonkommen. Zu diesem Ergebnis kommt eine statistische Untersuchung der Wirkung der Strafrechtsreform von 1969, die Hannes Spengler, Professor für Quantitative Methoden und Volkswirtschaftslehre an der Fachhochschule Mainz, und der Ökonom und Kriminologe Horst Entorf von der Frankfurter Goethe-Universität vorgelegt haben. Die Studie ist jüngst vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung veröffentlicht worden. Ihr Tenor ist, dass zu milde Strafverfolgung mitverantwortlich ist für steigende Kriminalität.

Besonders die Zahl der Gewaltdelikte hat stark zugenommen: Sie hat sich seit den sechziger Jahren bis zum Jahr 2007 von rund 80 auf 272 Fälle je 100000 Einwohner mehr als verdreifacht, wobei vor allem Raub und Körperverletzungen zugenommen haben. Die Zahl der Diebstähle liegt mit 3107 Fällen je 100000 Einwohner zwar unter dem Rekord in den frühen neunziger Jahren, aber fast doppelt so hoch wie in den sechziger Jahren.

Ganzer Artikel unter: http://www.faz.net/s/RubD5CB2DA481C04D05AA471FA88471AEF0/Doc~EB3D4C27658684CF0977BF2D67FFB543C~ATpl~Ecommon ~Scontent.html

Was meint Ihr dazu? Brauchen wir eine Strafrechtsreform? Ich meine ja, in jedem Falle und schnellstmöglich ... :argh:

Kumusta
28.03.2009, 04:21
Was viele "Mitstreiter" im Forum und auch meine Wenigkeit schon lange behauptet haben, nämlich dass das dt. Straf(un)rechtssystem viel zu milde, vorallem mit Gewalttätern umgeht, ist jetzt auch (wieder) wissenschaftlich nachgewiesen worden.



Ganzer Artikel unter: http://www.faz.net/s/RubD5CB2DA481C04D05AA471FA88471AEF0/Doc~EB3D4C27658684CF0977BF2D67FFB543C~ATpl~Ecommon ~Scontent.html

Was meint Ihr dazu? Brauchen wir eine Strafrechtsreform? Ich meine ja, in jedem Falle und schnellstmöglich ... :argh:Die BRD braucht keine Strafrechtsreform, die BRD braucht andere Richter, vor allem keine Riehe's und Mariko's.

nethead
28.03.2009, 05:40
Das Problem ist das zu viele Kulturbereicherer sich von den harmlosen bist nicht vorhandenen Strafen nicht abschrecken lassen. Diese Leute kann man nur Abschrecken indem man sie ähnlich barbarisch bestraft wie in Ihren Ursprungsländern. Sprich brutale Polizeikommandos und harte Gefägnissstrafen ohne Playstation, Mucki-Bude und Ausgang.

Und natürlich muss das Strafrecht verschärft werden. Vor allem das Jugendstrafrecht. Gerade um die jugendlichen Intensivstraftäter ruhig zu stellen.

Bruddler
28.03.2009, 06:35
Was viele "Mitstreiter" im Forum und auch meine Wenigkeit schon lange behauptet haben, nämlich dass das dt. Straf(un)rechtssystem viel zu milde, vorallem mit Gewalttätern umgeht, ist jetzt auch (wieder) wissenschaftlich nachgewiesen worden.



Ganzer Artikel unter: http://www.faz.net/s/RubD5CB2DA481C04D05AA471FA88471AEF0/Doc~EB3D4C27658684CF0977BF2D67FFB543C~ATpl~Ecommon ~Scontent.html

Was meint Ihr dazu? Brauchen wir eine Strafrechtsreform? Ich meine ja, in jedem Falle und schnellstmöglich ... :argh:

Nur eine Strafrechtsreform?...was wir brauchen, ist eine grundlegende Systemreform !

henriof9
28.03.2009, 06:59
Was viele "Mitstreiter" im Forum und auch meine Wenigkeit schon lange behauptet haben, nämlich dass das dt. Straf(un)rechtssystem viel zu milde, vorallem mit Gewalttätern umgeht, ist jetzt auch (wieder) wissenschaftlich nachgewiesen worden.



Ganzer Artikel unter: http://www.faz.net/s/RubD5CB2DA481C04D05AA471FA88471AEF0/Doc~EB3D4C27658684CF0977BF2D67FFB543C~ATpl~Ecommon ~Scontent.html

Was meint Ihr dazu? Brauchen wir eine Strafrechtsreform? Ich meine ja, in jedem Falle und schnellstmöglich ... :argh:

Eine Strafrechtsreform bräuchten wir eigentlich nicht, es müßte lediglich das vorhandene Strafrecht incl. der Strafzeiten auch konsequent angewandt werden, soll heißen z.B. Lebenslänglich = Lebenslänglich.

Und hier mal ein Video (http://www.rbb-online.de/abendschau/archiv/archiv.media.%21etc%21medialib%21rbb%21rbb%21abend schau%21abendschau_200903270.html) zum Kopfschütteln ( seht Euch das an, wenn es nicht so traurig wäre, müßte man glatt lachen ):


Schwarzfahrer im Knast

In Berliner Gefängnissen sitzen hunderte Menschen ein, weil sie in Bus und Bahn schwarzgefahren sind. Diese Haftplätze kosten das Land Millionen, zugleich sind Berlins Gefängnisse chronisch überbelegt.


Anscheinend ist in Deutschland alles auf den Kopf gestellt, um so geringer das Delikt um so härter die Strafe.

Stadtknecht
28.03.2009, 09:02
Das Problem ist das zu viele Kulturbereicherer sich von den harmlosen bist nicht vorhandenen Strafen nicht abschrecken lassen. Diese Leute kann man nur Abschrecken indem man sie ähnlich barbarisch bestraft wie in Ihren Ursprungsländern. Sprich brutale Polizeikommandos und harte Gefägnissstrafen ohne Playstation, Mucki-Bude und Ausgang.

Und natürlich muss das Strafrecht verschärft werden. Vor allem das Jugendstrafrecht. Gerade um die jugendlichen Intensivstraftäter ruhig zu stellen.

Das ist utopisch.

Es würde ausreichen und obendrein weniger kosten, wenn man ausländische Kriminelle bei kleineren Vergehen ohne Wenn und Aber ins Flugzeug setzt und in die Heimat abschiebt.

Bei schwereren Delikten sollte das Arbeitslager wieder eingeführt werden.

Denkpoli
28.03.2009, 09:13
Eine Strafrechtsreform bräuchten wir eigentlich nicht, es müßte lediglich das vorhandene Strafrecht incl. der Strafzeiten auch konsequent angewandt werden, soll heißen z.B. Lebenslänglich = Lebenslänglich.

Das Problem ist, dass die Richter das nicht tun. Man müsste sie dazu zwingen, indem man die Mindeststrafen erhöht.


Und hier mal ein Video (http://www.rbb-online.de/abendschau/archiv/archiv.media.%21etc%21medialib%21rbb%21rbb%21abend schau%21abendschau_200903270.html) zum Kopfschütteln ( seht Euch das an, wenn es nicht so traurig wäre, müßte man glatt lachen ):

Anscheinend ist in Deutschland alles auf den Kopf gestellt, um so geringer das Delikt um so härter die Strafe.

Das stimmt ( in diesem Ausnahmefall ) so nicht. Die Täter wurden lediglich zu Geldstrafen verurteilt, sie zahlen aber nicht. Willst du sie ungeschoren davonkommen lassen?

henriof9
28.03.2009, 09:46
Das Problem ist, dass die Richter das nicht tun. Man müsste sie dazu zwingen, indem man die Mindeststrafen erhöht.

Ja, die Mindeststrafen könnten/ sollten erhöht werden, allerdings auch mit etwas mehr Differenzierung, denn ich sehe auch einen Unterschied darin, ob jemand wegen eines Steuervergehens belangt wird, oder wegen eines Totschlags.


Das stimmt ( in diesem Ausnahmefall ) so nicht. Die Täter wurden lediglich zu Geldstrafen verurteilt, sie zahlen aber nicht. Willst du sie ungeschoren davonkommen lassen?

Das ist ja das Problem, darüber wird in Berlin gerade diskutiert.
Nur kommt dabei nicht viel heraus, denn wenn jemand schon nicht bereit ist die Geldstrafe zu begleichen sollte er natürlich nicht mit der Freiheit belohnt werden.
Anderseits mutet es aber auch sehr paradox an, wenn ein Taschendieb oder Mehrfachschläger auf Bewährung freikommt und eben der Schwarzfahrer nicht.

Ich wüßte momentan auch keine Lösung für diese Problem.

FeuerRitter
28.03.2009, 10:21
Man sollte auf jeden Fall härtere Strafen verhängen, vor allem bei Mehrfach- und Intensivtätern. Es kann ja nicht angehen, das Täter auch beim dritten Mal noch mit Bewährung davonkommen.

Die Strafen müssen ja nicht so krass wie in den USA sein, aber die Richten müssen stärker durchgreifen.

Ein Gedanke zum Jugendstrafrecht.
Man müsste das Strafalter ja auf 12 Jahre senken. Es wird schliesslich oft gesagt, dass die Kinder heute viel schneller erwachsen werden als früher.

Denkpoli
28.03.2009, 10:36
Ja, die Mindeststrafen könnten/ sollten erhöht werden, allerdings auch mit etwas mehr Differenzierung, denn ich sehe auch einen Unterschied darin, ob jemand wegen eines Steuervergehens belangt wird, oder wegen eines Totschlags.

Klar, ich habe ja nicht gefordert, für alle Taten die gleiche Mindeststrafe zu verhängen.


Anderseits mutet es aber auch sehr paradox an, wenn ein Taschendieb oder Mehrfachschläger auf Bewährung freikommt und eben der Schwarzfahrer nicht.

Man sollte Bewährung ganz abschaffen.


Ich wüßte momentan auch keine Lösung für diese Problem.

Die Lösung ist, die Haftbedingungen drastisch zu verschärfen. Ich denke mal, wenn jemand nur für ein paar Tage 18 Stunden am Tag zu knallharter Zwangsarbeit gezwungen wird, wird er beim nächsten mal die Tat mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr begehen, vor allem, wenn das Strafrecht auch noch eine Progression vorsieht.

Denkpoli
28.03.2009, 10:40
Man sollte auf jeden Fall härtere Strafen verhängen, vor allem bei Mehrfach- und Intensivtätern. Es kann ja nicht angehen, das Täter auch beim dritten Mal noch mit Bewährung davonkommen.

Beim dritten Mal? Das hiese, der Täter wandert beim 4. Mal in den Knast. Für deutsche Verhältnisse wäre das geradezu paradiesisch.


Ein Gedanke zum Jugendstrafrecht.
Man müsste das Strafalter ja auf 12 Jahre senken. Es wird schliesslich oft gesagt, dass die Kinder heute viel schneller erwachsen werden als früher.

12 Jahre ist immer noch viel zu hoch.
Pervers ist übrigens, wenn ein Schüler ( unter 14 ) im Unterricht schwätzt, wird er selbstverständlich bestraft, begeht er einen Mord, hat das keine Konsequenzen.

-jmw-
28.03.2009, 11:27
wenn jemand nur für ein paar Tage 18 Stunden am Tag zu knallharter Zwangsarbeit gezwungen wird...
... dürfte das selber schon wieder eine Straftat sein, jedenfalls kaum verfassungskonform. :]

Bitte die Spielregeln beachten!

mastermike
29.03.2009, 14:40
[QUOTE=henriof9;2796494]Eine Strafrechtsreform bräuchten wir eigentlich nicht, es müßte lediglich das vorhandene Strafrecht incl. der Strafzeiten auch konsequent angewandt werden, soll heißen z.B. Lebenslänglich = Lebenslänglich.

Das genau ist ja das Problem. Die Urteile der Richter bewegen sich in über 80% der Fälle im unteren Drittel des Möglichen und "lebenslänglich" ist eben auch per Gesetz nicht "lebenslang". deshalb müssen die Untergrenzen angehoben werden da unsere verehrten Richter ja (angeblich) unabhängig sind ...

Und hier mal ein Video (http://www.rbb-online.de/abendschau/archiv/archiv.media.%21etc%21medialib%21rbb%21rbb%21abend schau%21abendschau_200903270.html) zum Kopfschütteln ( seht Euch das an, wenn es nicht so traurig wäre, müßte man glatt lachen ):

... Da würde ich "Sozial(zwangs)arbeit" anordnen. Bringt mehr als Knast und macht ggf. den Schaden an der Gesellschaft (durch das Schwarzfahren) wieder gut.

Generell müssen Verbrechen in erster Linie v e r h i n d e r t und Verbrecher von der Gesellschaft g e ä c h t e t werden. Mit dem aktuellen System werden Verbrechen gefördert und Verbrecher ermuntert. germane

Mondgoettin
31.03.2009, 13:09
Was viele "Mitstreiter" im Forum und auch meine Wenigkeit schon lange behauptet haben, nämlich dass das dt. Straf(un)rechtssystem viel zu milde, vorallem mit Gewalttätern umgeht, ist jetzt auch (wieder) wissenschaftlich nachgewiesen worden.



Ganzer Artikel unter: http://www.faz.net/s/RubD5CB2DA481C04D05AA471FA88471AEF0/Doc~EB3D4C27658684CF0977BF2D67FFB543C~ATpl~Ecommon ~Scontent.html

Was meint Ihr dazu? Brauchen wir eine Strafrechtsreform? Ich meine ja, in jedem Falle und schnellstmöglich ... :argh:

achwas,was sagst du dann zu der hohen Kriminalitaetsrate in den USA??

Pascal_1984
31.03.2009, 16:53
Die BRD braucht keine Strafrechtsreform, die BRD braucht andere Richter, vor allem keine Riehe's und Mariko's.

Wir brauchen auch eine Strafrechtsreform! Wie kann es sein, das für Kindesschändung überhaupt Strafen möglich sind, die unter lebenslänglich liegen?

Pascal_1984
31.03.2009, 16:55
achwas,was sagst du dann zu der hohen Kriminalitaetsrate in den USA??

Was sagst du zum steigenden Anteil farbiger an der Gesamtbevölkerung? Sicher gibt es keinen Zusammenhang (wenn man wegguckt...)

Florian
31.03.2009, 16:56
Was viele "Mitstreiter" im Forum und auch meine Wenigkeit schon lange behauptet haben, nämlich dass das dt. Straf(un)rechtssystem viel zu milde, vorallem mit Gewalttätern umgeht, ist jetzt auch (wieder) wissenschaftlich nachgewiesen worden.



Ganzer Artikel unter: http://www.faz.net/s/RubD5CB2DA481C04D05AA471FA88471AEF0/Doc~EB3D4C27658684CF0977BF2D67FFB543C~ATpl~Ecommon ~Scontent.html

Was meint Ihr dazu? Brauchen wir eine Strafrechtsreform? Ich meine ja, in jedem Falle und schnellstmöglich ... :argh:

Man müsste nur die zur Verfügung stehenden Strafmittel ausschöpfen, was nicht getan wird.

Weiter_Himmel
31.03.2009, 17:05
Ich bin auch der Meinung das die Strafen zu Milde sind.Hierbei geht es mir nicht nur um die Auswirkungen der Strafen auf die "zukünftige Kriminalität" sondern auch um Gerechtigkeit.

Das man selbst bei schwerstverbrechen wie Raub und Vergewaltigung teilweise mit deutlich unter 5 Jahre davon kommen kann (besonders wenn das Jugendstrafrecht angewendet wird ) ist ein Unding ... es ist einfach nicht gerecht.Außerdem begünstigt es Selbstjustiz.

Man sollte jedoch nicht den Umkehrschluss wagen das höhere Strafen zu weniger Kriminalität führen würden.Um die Kriminalität zu bekämpfen sind mehrere maßnahmen notwendig.Ganz so einfach ist es leider nicht.

mastermike
01.04.2009, 01:03
achwas,was sagst du dann zu der hohen Kriminalitaetsrate in den USA??

Tja, das ist relativ einfach. In den USA bestehen gewaltige soziale Unterschiede und praktisch kein soziales Netz. Deshalb ist die Kriminalitätsrate, trotz wesentlich härterer Strafen als in D., sehr hoch. Wenn die USA auch nur annähernd so lasche Gesetze und Gesetzeshüter hätte wie wir hier in D., dann hätten wir dort schlichtweg Anarchie.

Nichts gegen unsere Ordnungshüter aber sehr oft erinnern mich diese grünen "Männchen" (und "Weibchen") doch eher an Witzfiguren als an Respektspersonen. Die US Ordnungshüter hingegen sind da sehr schnell mit "Knüppel aus dem Sack" (und Knarre) und auch die "schweren Jungs" haben da riesigen Respekt. So eine Verarsche, mit anmaulen, beleidigen, etc. wie z.B. in Berlin gibt's selbst in den schlimmsten amerikanischen Städten nicht, bzw. wird dann eben schnell "kurzer Prozess" gemacht.

Btw. Ich habe ja meine "zweite Heimat" in Kanada (nicht in den USA) und erlebe dort die Mischung aus beiden Systemen, was sich insgesamt in einer mit D. vergleichbaren Kriminalität niederschlägt.

Das wahrscheinlich beste System haben m.E. die asiatischen Staaten (wie z.B. Singapur), die auf harte Bestrafung und vor allem Ächtung von Kriminalität setzen.
Ihre Verbrechensraten sind regelmäßig die niedrigsten weltweit, bei vergleichbaren sozialen Bedingungen. ;)

esperan
01.04.2009, 15:05
Was viele "Mitstreiter" im Forum und auch meine Wenigkeit schon lange behauptet haben, nämlich dass das dt. Straf(un)rechtssystem viel zu milde, vorallem mit Gewalttätern umgeht, ist jetzt auch (wieder) wissenschaftlich nachgewiesen worden.



Ganzer Artikel unter: http://www.faz.net/s/RubD5CB2DA481C04D05AA471FA88471AEF0/Doc~EB3D4C27658684CF0977BF2D67FFB543C~ATpl~Ecommon ~Scontent.html

Was meint Ihr dazu? Brauchen wir eine Strafrechtsreform? Ich meine ja, in jedem Falle und schnellstmöglich ... :argh:

Das alles scheint schon lange den meisten Deutschen klar zu sein, nur nicht Richtern und gewissen Parteien, welche Hypergutmenschen in den Reihen haben - wie die Grünen zum Bleistift.

Sie sind für jedes neue Opfer mitverantwortlich. Punkt.

Sheldon
01.04.2009, 18:25
Eine Strafrechtsreform muß auf jeden Fall her, es reicht nicht nur, die geltenden Gesetze voll auszuschöpfen.

Die Strafunmündigkeit sollte von 14 auf 7 Jahre abgestuft werden. Auch sollten die Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht in Haftung genommen werden. Bei chronisch kriminellen Familienbanden soll auch die sofortige Abschiebung erfolgen.

Ebenso unkontrollierbare Intensivtäter, denen zuerst eine Aberkennung der Deuschen Staatangehörigkeit droht und wenn immer noch keine Besserung in Sicht ist, die Abschiebung. Was glaub ihr, wie brav auf einmal die ganzen kleinen Muselmachos wären, wenn ihnen die Vertreibung aus dem Paradies drohen würde?

-jmw-
01.04.2009, 19:32
Was genau meinst Du mit "wegen Verletzung der Aufsichtspflicht in Haftung genommen werden"?

Im jedem Falle sträflichen Verhalten eines Kindes?

Was die Aberkennung der Staatsangehörigkeit angeht: Welche Möglichkeiten siehst Du, das grundgesetzkonform zu gestalten?

Margrit
01.04.2009, 19:45
Die BRD braucht keine Strafrechtsreform, die BRD braucht andere Richter, vor allem keine Riehe's und Mariko's.

dem schließe ich mich an.
Das was wir in der Justiz haben, sind die Foglen der 68er-Scheiße.
Sie haben sich doch durch die Institutionen gekämpft und sitzen ind er Justiz und Verwaltung.
Aber die 68er gehen jetzt so nach und nach in Rente. Nur leider hat der Ungeist viele Nachfolger. Die "Kinder" der 68er sind ja auch schon wieder so weit.

Vorrangig muß in Deutschland mit der 68er Ideologie aufgeräumt werden, dann werden auch Gesetze -die ja vorhanden sind- wieder voll ausgeschöpft werden können und angewendet werden.
Es braucht also endlich eine große Debatte über den unseligen 68er Geist, der sich nun schon länger hält als der Naziungeist.

Dann kommt noch eines hinzu, durch die Ausländerliebe der 68er und Ulstralinken. Für ein und das geliche Delikt wird ein Detuscher härter bestraft als ein Türke

Schaut Euch doch um in den Schulen, Kuschelpädagogik hat zu den Zuständen geführt, die wir heute dort haben.
Anstatt aber endlich Abhulfe zu schaffen, läßt der Staat es zu, dass sich immer mehr Privatschulen bilden und so eien Zwei-Klassen-Gesellschaft zementiert wird

Wenn wir so weiter machen, befürchte ich wirklich, es kracht bald. Der Unmut ind er Bevölkerung ist fast greifbar

Sheldon
01.04.2009, 19:53
Wenn ein Minderjähriger immer wieder straffällig wird, kommen die Eltern ihrer Erziehungspflicht nicht nach und sind mindestens genauso schuldig, wie das Kind selber. Auch ein kleiner Muselmacho muß erzogen werden und zwar so, das er keine Gefahr für die Gesellschaft darstellt.

Kommen sie dem nicht nach, werden sie zu unerwünschten Personen erklärt. Auch die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht mehr einfach so verschenkt werden, sondern sie muß sich verdient werden. In Deutschland geboren zu sein, heißt noch lange nicht auch automatisch die Staatsbürgerschaft. Akzentfreies Deutsch, durchschnittliche Orthografie und die Anerkennung des Grundgesetzes, nicht nur durch einen formallosen Schwur ist das mindeste.

Wenn nicht heißt es: Zurück in die Heimat oder ab auf die Insel.

-jmw-
01.04.2009, 20:45
Auch die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht mehr einfach so verschenkt werden, sondern sie muß sich verdient werden.
Das betrifft die Erlangung, nicht den Entzug.

Sheldon
01.04.2009, 20:58
Das betrifft die Erlangung, nicht den Entzug.

Wenn es möglich ist sie zu erlangen, muß es auch möglich sein, sie entzogen zu bekommen. Es muß ein Privilig werden, ein Deutscher zu sein. (Die Zecken werden bei diesem Satz bestimmt im Dreieck springen :D)

-jmw-
01.04.2009, 21:58
Wenn es möglich ist sie zu erlangen, muß es auch möglich sein, sie entzogen zu bekommen.
Grundsätzlich ja, sicher.

Konkret im Falle des GG sieht es anders aus.


Es muß ein Privilig werden, ein Deutscher zu sein. (Die Zecken werden bei diesem Satz bestimmt im Dreieck springen :D)
Ich würd die Vollbürgerschaft niemandem "einfach so" verleihen - auch Eingeborenen nicht.

Aber auf mich hört ja keiner. :))

Ostpreußin
01.04.2009, 23:02
Wenn es möglich ist sie zu erlangen, muß es auch möglich sein, sie entzogen zu bekommen. Es muß ein Privilig werden, ein Deutscher zu sein. (Die Zecken werden bei diesem Satz bestimmt im Dreieck springen :D)

Das norwegische Zitat ist interessant, nur leider werden hier Islam und Nationalsozialismus auf eine Stufe gestellt. DAS KANN JA WOHL NICHT SEIN!

-jmw-
01.04.2009, 23:11
Manche scheinen da Verbindungen zu sehen.

Du nicht?

Mariko
02.04.2009, 03:40
Was viele "Mitstreiter" im Forum und auch meine Wenigkeit schon lange behauptet haben, nämlich dass das dt. Straf(un)rechtssystem viel zu milde, vorallem mit Gewalttätern umgeht, ist jetzt auch (wieder) wissenschaftlich nachgewiesen worden.



Ganzer Artikel unter: http://www.faz.net/s/RubD5CB2DA481C04D05AA471FA88471AEF0/Doc~EB3D4C27658684CF0977BF2D67FFB543C~ATpl~Ecommon ~Scontent.html

Was meint Ihr dazu? Brauchen wir eine Strafrechtsreform? Ich meine ja, in jedem Falle und schnellstmöglich ... :argh:




Du solltest aber auch den ganzen Artikel lesen:


"Keinen oder kaum einen messbaren Einfluss auf die Entwicklung der Kriminalität habe hingegen gehabt, dass seit der Strafrechtsreform immer seltener Haftstrafen, stattdessen Geld- und Bewährungsstrafen verhängt werden. Einen ganz anderen Weg in der Kriminalpolitik gingen die Vereinigten Staaten in den vergangenen Jahrzehnten, wo die Strafpraxis zum Teil drastisch verschärft wurde. Das amerikanische Modell langer und harter Haftstrafen wirke nicht, meint Spengler. Es habe überfüllte Gefängnisse und höhere Kosten, aber keinen signifikanten Rückgang der Kriminalität gebracht.

Nach Ansicht der beiden Forscher kommt es weniger darauf an, wie Täter bestraft werden, sondern vor allem, dass sie bestraft werden."



Es geht also nicht darum, möglichst harte (und so, wie es hier viele deiner erwähnten "Mitstreiter" fordern, auch extrem abartige) Strafen zu verhängen, sondern Taten überhaupt zu verfolgen und abzurteilen. Ein kleiner Unterschied.

Kumusta
02.04.2009, 04:05
Du solltest aber auch den ganzen Artikel lesen:


"Keinen oder kaum einen messbaren Einfluss auf die Entwicklung der Kriminalität habe hingegen gehabt, dass seit der Strafrechtsreform immer seltener Haftstrafen, stattdessen Geld- und Bewährungsstrafen verhängt werden. Einen ganz anderen Weg in der Kriminalpolitik gingen die Vereinigten Staaten in den vergangenen Jahrzehnten, wo die Strafpraxis zum Teil drastisch verschärft wurde. Das amerikanische Modell langer und harter Haftstrafen wirke nicht, meint Spengler. Es habe überfüllte Gefängnisse und höhere Kosten, aber keinen signifikanten Rückgang der Kriminalität gebracht.

Nach Ansicht der beiden Forscher kommt es weniger darauf an, wie Täter bestraft werden, sondern vor allem, dass sie bestraft werden."



Es geht also nicht darum, möglichst harte (und so, wie es hier viele deiner erwähnten "Mitstreiter" fordern, auch extrem abartige) Strafen zu verhängen, sondern Taten überhaupt zu verfolgen und abzurteilen. Ein kleiner Unterschied.
Was die beiden Spinner Entorf und Spengler im ersten Absatz behaupten:

Das Strafrecht wirkt nicht mehr abschreckend, weil immer mehr Straftäter in Deutschland ohne gerichtliche Verurteilung davonkommen. Zu diesem Ergebnis kommt eine statistische Untersuchung der Wirkung der Strafrechtsreform von 1969, die Hannes Spengler, Professor für Quantitative Methoden und Volkswirtschaftslehre an der Fachhochschule Mainz, und der Ökonom und Kriminologe Horst Entorf von der Frankfurter Goethe-Universität vorgelegt haben. Die Studie ist jüngst vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung veröffentlicht worden. Ihr Tenor ist, dass zu milde Strafverfolgung mitverantwortlich ist für steigende Kriminalität.schmeißen sie im letzten und vorletzten Absatz mit dem Arsch wieder um. Was soll das denn?

feuerstern
02.04.2009, 04:31
Was viele "Mitstreiter" im Forum und auch meine Wenigkeit schon lange behauptet haben, nämlich dass das dt. Straf(un)rechtssystem viel zu milde, vorallem mit Gewalttätern umgeht, ist jetzt auch (wieder) wissenschaftlich nachgewiesen worden.



Ganzer Artikel unter: http://www.faz.net/s/RubD5CB2DA481C04D05AA471FA88471AEF0/Doc~EB3D4C27658684CF0977BF2D67FFB543C~ATpl~Ecommon ~Scontent.html

Was meint Ihr dazu? Brauchen wir eine Strafrechtsreform? Ich meine ja, in jedem Falle und schnellstmöglich ... :argh:

Sehe ich auch so. Warum soll so ein System abschrecken?

Sheldon
02.04.2009, 07:28
Das norwegische Zitat ist interessant, nur leider werden hier Islam und Nationalsozialismus auf eine Stufe gestellt. DAS KANN JA WOHL NICHT SEIN!

Doch :]

Mariko
02.04.2009, 09:18
Was die beiden Spinner Entorf und Spengler im ersten Absatz behaupten:
schmeißen sie im letzten und vorletzten Absatz mit dem Arsch wieder um. Was soll das denn?



Das mit der "Milde" bezieht sich auf die Strafverfolgung an sich, und nicht auf die Härte der Strafen. So schwer ist das ja nun wirklich nicht zu verstehen...ok, bei Dir muss man andere Maßstäbe anlegen, ich weiß.

Kumusta
02.04.2009, 10:02
Das mit der "Milde" bezieht sich auf die Strafverfolgung an sich, und nicht auf die Härte der Strafen. So schwer ist das ja nun wirklich nicht zu verstehen...ok, bei Dir muss man andere Maßstäbe anlegen, ich weiß.Schon richtig, aber das ist ja der Widersinn. Den Strafermittlungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaften) kann man keinen Vorwurf machen. Es sind die Richter, die zu milde urteilen oder gar keine Strafen verhängen. Du bist genau so ein Paddelkopp wie die beiden Experten - immer schön an der Realität vorbei diskutieren...

Mariko
02.04.2009, 10:11
Schon richtig, aber das ist ja der Widersinn. Den Strafermittlungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaften) kann man keinen Vorwurf machen. Es sind die Richter, die zu milde urteilen oder gar keine Strafen verhängen.



Ich zitiere::

"Die Entscheidung, ob ein Verfahren eingestellt wird, treffen meist die Staatsanwaltschaften."

Das liegt auch nicht an irgendwelchen ideologischen Gründen, sondern schlicht daran, dass die Justiz chronisch unterbesetzt und -finanziert ist und Alltagsdelikte wie Körperverletzung, Diebstahl etc. so kaum noch verfolgt werden können.

politisch Verfolgter
02.04.2009, 10:42
Das beste Instrument gegen Kriminalität ist Anbieterprofit.
Die Eltern benötigen ihn ebenso, wie deren Nachwuchs nach Ausbildungsabschluß.
Normalbegabte haben nicht nur mental korrelieren zu können, sie benötigen sogar eine erhebliches Anheben der Eink./Verm.-Verteilungskurven in diesem Verlaufsbereich.
Gut Begabte benötigen vor allem die Korrelation des mentalen mit dem Eink.-%Rang.
Per Arbeitsgesetzgebung und Bildungskatastrophe gibts leider keine Leistungsgesellschaft.
Für die Allermeisten rentieren sich Betriebe nicht.
Das führt auch zu Jugendkriminalität, weil die Eltern eben keine geeigneten Entwicklungsumgebungen und Lebensbedingungen herstellen können.
Darum sollte man wenigstens Nachwuchs unterlassen, wenn man schon nix Adäquates tun und verdienen darf.
Auf die Opfer einzudreschen bringt nix, da haben die nix davon. Die benötigen vielmehr materielle Freiheitsgrade individueller Selbstverwirklichung, Leistungsadäquanz und Korrelationseffizienz, Prosperität und Kaufkraft - eben (welt)bürgerliche Souveränität.
Leider ist das politisch nicht gewollt. Bitte also keinen "Arbeitnehmer"-Nachwuchs auf die Welt setzen.

Tosca
02.04.2009, 10:57
Das Problem ist das zu viele Kulturbereicherer sich von den harmlosen bist nicht vorhandenen Strafen nicht abschrecken lassen. Diese Leute kann man nur Abschrecken indem man sie ähnlich barbarisch bestraft wie in Ihren Ursprungsländern. Sprich brutale Polizeikommandos und harte Gefägnissstrafen ohne Playstation, Mucki-Bude und Ausgang.

Und natürlich muss das Strafrecht verschärft werden. Vor allem das Jugendstrafrecht. Gerade um die jugendlichen Intensivstraftäter ruhig zu stellen.

Ich bin absolut dagegen. Unser eigenes Pack müssen wir behalten. Aber wer zwingt uns fremdes Gesindel zu beherbergen? Wer strafällig wird, muss abgeschoben werden. Das hätte auch Signalwirkung für die hier lebenden Ausländer. Mag sein, dass sie ihre Verbrechen dann noch raffinierter begehen, damit sie nicht erwischt werden, kann aber auch sein, dass sie Deutschland nicht mehr als ihren Rummelplatz ansehen. Wenn man das Tischleideckdich auf ewig verlassen muss, das schmerzt ganz schön. Und vor allem: Die Ausländer, die sich nichts zu Schulden kommen lassen, könnten hier glücklicher Leben, weil sie nicht mit dem Pack in einen Topf gesteckt würden.

Und unser eigenes Gesindel gehört für Mord um das härteste Verbrechen rauszugreifen, nicht etwa 15 Jahre in den Kahn. Was sagt denn das Wort lebenslänglich aus?

Und schon hätten wir ein Stück mehr Sicherheit im Lande.

feuerstern
02.04.2009, 10:58
Ich zitiere::

"Die Entscheidung, ob ein Verfahren eingestellt wird, treffen meist die Staatsanwaltschaften."

Das liegt auch nicht an irgendwelchen ideologischen Gründen, sondern schlicht daran, dass die Justiz chronisch unterbesetzt und -finanziert ist und Alltagsdelikte wie Körperverletzung, Diebstahl etc. so kaum noch verfolgt werden können.

Für die Banken dagegen ist immer Geld da. Warum müssen Juristen auch so viel Geld bekommen? Würde man die Verfahren und die Honorare kürzen, wäre mehr Geld da für neue Richter/Staatsanwälte.

Bei "Kleinigkeiten" muß man heute schon Privatklage machen und wer will schon dieses finanzielle Risiko eingehen?

So ein Zustand führt eher zu mehr Kriminalität, weil sich dann die Meinung breit macht, man muß sich selber helfen und reagiert dann ebenso kriminell.

Mariko
02.04.2009, 11:21
Für die Banken dagegen ist immer Geld da. Warum müssen Juristen auch so viel Geld bekommen? Würde man die Verfahren und die Honorare kürzen, wäre mehr Geld da für neue Richter/Staatsanwälte.




Richter und Staatsanwälte sind relativ zu ihrer Verantwortung eher unter-, ganz sicher aber nicht überbezahlt.

Alion
02.04.2009, 11:30
Die BRD braucht keine Strafrechtsreform, die BRD braucht andere Richter, vor allem keine Riehe's und Mariko's.

Hier bin ich gänzlich anderer Meinung.

Da viele Richter meiner Meinung nach zu weich urteilen und man so etwas unter dem Vorbehalt der garantierten Unabhängigkeit der Justiz nicht wird vermeiden können, bin ich für erheblich höhere Mindeststrafen.

Das schränkt die Möglichkeiten der Richter für lächerlich geringe Strafen ein.

Außerdem bin ich für ein ähnliches System wie in einigen Staaten der USA. Hier bekommt man ab der dritten Straftat ein deutlich höheres Strafmaß aufgebrummt.

Damit werden Intensiv und Widerholungstäter deutlich härter bestraft!

Ausländer sind bei Straftaten die eine Haftstrafe nötig werden ließen sofort in ihr Herkunftsland abzuschieben. Das gehört mit in eine Strafrechtsreform und sollte zukünftig automatisch Teil des Urteils sein.

Leider ist das alles mit weltfremden, dämlichen Gutmenschen nicht umsertzbar, da diese sich bereits meilenweit von der Lebenswirklichkeit der Menschen entfernt haben.


MfG
Alion

GG146
02.04.2009, 13:52
... dürfte das selber schon wieder eine Straftat sein, jedenfalls kaum verfassungskonform. :]

Bitte die Spielregeln beachten!


... vor allem die Spielregeln des Grundgesetzes. Das ist allerdings im Umgang mit den gefährlichsten Gewalttätern eine sehr schwierige Gratwanderung zwischen den unantastbaren Rechten auch der schlimmsten Gewalttäter (Artikel 1 GG) und den gleichrangigen Rechten der durch Gewalt bedrohten oder bereits geschädigten Menschen.

Auf dem Forum von GG-Aktiv (http://35828.forendienst.de/show_topics.php?fid=322438) nimmt der Versuch dieser Gratwanderung mehr Raum ein als jedes andere Thema.

Eine nicht korrumpierte echte liberale Partei wird sich damit übrigens auch noch intensiv auseinandersetzen müssen. Die PdV weist zwar die für eine Partei dieses Profils naturgemäß harte Haltung gegenüber Gewaltverbrechern auf, damit fangen die eigentlichen Verfassungsprobleme aber erst an.

GG146
02.04.2009, 14:04
Da viele Richter meiner Meinung nach zu weich urteilen und man so etwas unter dem Vorbehalt der garantierten Unabhängigkeit der Justiz nicht wird vermeiden können, bin ich für erheblich höhere Mindeststrafen.

Das schränkt die Möglichkeiten der Richter für lächerlich geringe Strafen ein.

Außerdem bin ich für ein ähnliches System wie in einigen Staaten der USA. Hier bekommt man ab der dritten Straftat ein deutlich höheres Strafmaß aufgebrummt.

Damit werden Intensiv und Widerholungstäter deutlich härter bestraft!

MfG
Alion

Höhere Mindeststrafen für Gewalttäter und / oder eine neue strafprozessuale Norm hinsichtlich der Sperrung des unteren Strafrahmens bestimmter Gewaltdelikte durch den aktuellen Richter im Vorgriff auf eine mögliche Wiederholungstat. Wenn der jetzt urteilende Richter seinen Kollegen, der nach einer Wiederholungstat zu urteilen hat, dahingehend binden könnte, dass der untere Strafrahmen z. B. der gefährlichen Körperverletzung ( 6 Monate bis 10 Jahre Gefängnis) für speziell diesen Gewaltäter nicht mehr angewendet werden darf, dann würde die zukünftige Strafandrohung in dem einen Fall eben 5 bis 10 Jahre lauten und nicht mehr 6 Monate bis 10 Jahre.

Das wäre gerade für den Gewalttätertypus wichtig, der total abgehoben bis grössenwahnsinnig über die körperliche Integrität anderer Menschen verfügt. Die Sorte versteht nur eine knallharte und glasklare Ansage, jedes Entgegenkommen interpretieren die als Schwäche des Rechtsstaates oder gar als Feigheit.

Ich habe mir sogar einen Begriff für so eine Sperrklausel ausgedacht :cool2::

strafprozessuale Konklusion (http://35828.forendienst.de/show_messages.php?mid=4589174)

Haspelbein
02.04.2009, 14:31
...]
Außerdem bin ich für ein ähnliches System wie in einigen Staaten der USA. Hier bekommt man ab der dritten Straftat ein deutlich höheres Strafmaß aufgebrummt.

Damit werden Intensiv und Widerholungstäter deutlich härter bestraft!
[...]

Kurz- und mittelfristig koennte man sogar sagen, dass dieses System in den USA erfolgreich war. Weitere Straftaten des Taeters begrenzten sich auf sein unmittelbares Umfeld im Strafvollzug.

Jedoch schwollen darauf in den USA die Gefaengnisse stark an, und es bildete sich eine Bevoelkerungsgruppe, die man Experten im Bereich der Gewaltkriminalitaet betrachten konnte, und die einfach nicht mehr resozialisierbar war.

Aufgrund der Wirtschaftskrise werden jetzt die Ausgaben der Bundesstaaten reduziert, und darunter faellt jetzt auch der Strafvollzug. Was jetzt aus diesen Gefaengnissen auf uns zukommt, ist mehr als gruselig.

-jmw-
02.04.2009, 16:48
@ Veritas2009

Hab dem garnix mehr hinzuzufügen. :)

Denkpoli
02.04.2009, 17:16
Das alles scheint schon lange den meisten Deutschen klar zu sein, nur nicht Richtern und gewissen Parteien, welche Hypergutmenschen in den Reihen haben - wie die Grünen zum Bleistift.

Sie sind für jedes neue Opfer mitverantwortlich. Punkt.

Ich glaube nicht, dass Riehe - Typen Gutmenschen sind. Die handeln mit Vorsatz. Anders ist das nicht erklärbar.

Denkpoli
02.04.2009, 17:23
Du solltest aber auch den ganzen Artikel lesen:

Und du solltest den Artikel nicht nur lesen, sondern verstehen.


Keinen oder kaum einen messbaren Einfluss auf die Entwicklung der Kriminalität habe hingegen gehabt, dass seit der Strafrechtsreform immer seltener Haftstrafen, stattdessen Geld- und Bewährungsstrafen verhängt werden.

Ein drastischer Anstieg der Kriminalität ist also ist also nicht oder kaum messbar.:vogel:


Einen ganz anderen Weg in der Kriminalpolitik gingen die Vereinigten Staaten in den vergangenen Jahrzehnten, wo die Strafpraxis zum Teil drastisch verschärft wurde. Das amerikanische Modell langer und harter Haftstrafen wirke nicht, meint Spengler. Es habe überfüllte Gefängnisse und höhere Kosten, aber keinen signifikanten Rückgang der Kriminalität gebracht....

Weißt du, was der Unterschied zwischen einem drastischen Anstieg und einem nichtsignifikanten Rückgang ist?

Denkpoli
02.04.2009, 17:33
Höhere Mindeststrafen für Gewalttäter und / oder eine neue strafprozessuale Norm hinsichtlich der Sperrung des unteren Strafrahmens bestimmter Gewaltdelikte durch den aktuellen Richter im Vorgriff auf eine mögliche Wiederholungstat. Wenn der jetzt urteilende Richter seinen Kollegen, der nach einer Wiederholungstat zu urteilen hat, dahingehend binden könnte, dass der untere Strafrahmen z. B. der gefährlichen Körperverletzung ( 6 Monate bis 10 Jahre Gefängnis) für speziell diesen Gewaltäter nicht mehr angewendet werden darf, dann würde die zukünftige Strafandrohung in dem einen Fall eben 5 bis 10 Jahre lauten und nicht mehr 6 Monate bis 10 Jahre.

Das wäre gerade für den Gewalttätertypus wichtig, der total abgehoben bis grössenwahnsinnig über die körperliche Integrität anderer Menschen verfügt. Die Sorte versteht nur eine knallharte und glasklare Ansage, jedes Entgegenkommen interpretieren die als Schwäche des Rechtsstaates oder gar als Feigheit.

Ich habe mir sogar einen Begriff für so eine Sperrklausel ausgedacht :cool2::

strafprozessuale Konklusion (http://35828.forendienst.de/show_messages.php?mid=4589174)

Glaubst du wirklich, dass Richter Riehe von der Regel Gebrauch macht?

Margrit
02.04.2009, 18:00
Das mit der "Milde" bezieht sich auf die Strafverfolgung an sich, und nicht auf die Härte der Strafen. So schwer ist das ja nun wirklich nicht zu verstehen...ok, bei Dir muss man andere Maßstäbe anlegen, ich weiß.



nein, die zwei haben nur gemerkt, dass sie sich mit dem ersten Absatz vergallopiert haben und usnerem Zeitgeist nicht beachtet haben.
Nun rudern sie im letzten Absatz zurück.
Unehrlich und verlogen aber eben ganz in der Tradition des angesagten stramm linken Zeitgeistes.
Die verarschen uns wo sie können unsere selbsternannten Experten

GG146
02.04.2009, 19:27
Glaubst du wirklich, dass Richter Riehe von der Regel Gebrauch macht?


Nein, ich wollte nur ein Beispiel für eine mögliche Verbesserung in Sachen Gewaltprävention bringen, keine komplette Straf- und Strafprozessrechtreform hier entwerfen.

Für das mit solchen Richtern verbundene Problem ist eigentlich die Position des Nebenklägers des Geschädigten und der vom Staat finanzierte Opferanwalt gedacht gewesen. Wenn Gewaltopfer bequem und kostenlos in Berufung gehen können, dann würden - so die Idee denn funktionierte - haarsträubend "milde" Urteile schon aus Gründen der Justizökonomie abgestellt werden, eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach der anderen für die oberen Instanzen würden sie dieser Sorte Richter schon abgewöhnen..... blöderweise funktioniert das nicht - die Opfer wollen so schnell wie möglich die (oft traumatisierende) Angelegenheit abhaken, die Opferanwälte haben oft nur Geld im Kopf und meinen, ihren Mandanten am besten dienen zu können, wenn sie das Gesamtverfahren so schnell wie möglich durchbringen, damit der Weg zu einer staatlichen Opferentschädigung frei ist.

Man muss sich also etwas neues einfallen lassen, was die Schwächen des derzeitigen Opferschutzes, der jede Prävention zu Gunsten der potentiellen nächsten Opfer des selben Täters aussen vor lässt, einfallen lassen.

Wenn mir was dazu einfällt, sage ich Bescheid. ;)

mastermike
02.04.2009, 20:01
Für die Banken dagegen ist immer Geld da. Warum müssen Juristen auch so viel Geld bekommen? Würde man die Verfahren und die Honorare kürzen, wäre mehr Geld da für neue Richter/Staatsanwälte.

Bei "Kleinigkeiten" muß man heute schon Privatklage machen und wer will schon dieses finanzielle Risiko eingehen?

So ein Zustand führt eher zu mehr Kriminalität, weil sich dann die Meinung breit macht, man muß sich selber helfen und reagiert dann ebenso kriminell.

Das Problem in unserem Rechtssystem ist definitiv nicht die finanzielle Ausstattung desselben (z.B. gibt es in D. ca. viermal so viele Richter wie in UK, dafür fast doppelt solange Bearbeitungszeiten). Vielmehr liegt, neben der niedrigen und viel zu großen Bemessungsrahmen (z.B. gefährliche Körperverletzung - 6 Monate bis 10 Jahre Gefängnis -, was soll diese ungeheure Spanne?!), das Problem in der so genannte "Einzelfallgerechtigkeit". Bei 82 Mio. Bürgern in diesem Lande, eine geradezu lächerliche Utopie. Anstatt, wie bei dem Bußgeldkatalog im Verkehr, für „gleichwertige Vergehen“ auch annähernd gleiche Strafen einzuführen, gibt das Gesetz maximal eine „Richtung“ vor und überlässt es regelmäßig den Richtern, (und wer glaubt, dass diese auch nur annähernd objektiv sein können) allerlei Gründe zu finden, um praktisch nie den Strafrahmen ausschöpfen zu müssen. Es gibt für jede Straftat sicherlich immer einen Grund. Nur was nützt der Grund dem Opfer und den potenziellen neuen Opfern, wenn der Straftäter dann wieder auf freiem Fuße ist?

Hitler hatte auch einen Grund so zu sein, wie er war und Stalin sicher auch. Sollen wir deshalb beim nächsten „Hitler“ Milde walten lassen? Naja, in dieser (politischen) Richtung ist unsere Judikative ja frei von jedem Verdacht milde zu urteilen ... ;)

Alion
02.04.2009, 20:52
Glaubst du wirklich, dass Richter Riehe von der Regel Gebrauch macht?

Das würde er sicher nicht, da sie in Deutschland ungesetzlich wäre.

Unabhängigkeit des Richters bla bla......

Es geht nur über klare rechtliche Normen also über höhere Mindeststrafen und auch über ein Bonussystem für Wiederholungstäter. Es ginge nicht, dass ein Richter im Vorgriff einer Straftat bereits eine Strafverschärfung über eine Person verhängt.

Das ist mit unserer Verfassung garantiert nicht machbar wenngleich es auch wünschenswert wäre.

MfG
Alion

Ahab
02.04.2009, 21:03
Was viele "Mitstreiter" im Forum und auch meine Wenigkeit schon lange behauptet haben, nämlich dass das dt. Straf(un)rechtssystem viel zu milde, vorallem mit Gewalttätern umgeht, ist jetzt auch (wieder) wissenschaftlich nachgewiesen worden.



Ganzer Artikel unter: http://www.faz.net/s/RubD5CB2DA481C04D05AA471FA88471AEF0/Doc~EB3D4C27658684CF0977BF2D67FFB543C~ATpl~Ecommon ~Scontent.html

Was meint Ihr dazu? Brauchen wir eine Strafrechtsreform? Ich meine ja, in jedem Falle und schnellstmöglich ... :argh:

Wir bräuchten erstmal Richter, die die vorhandenen Möglichkeiten ausschöpfen und eben auch sinnvolle Rechtsprechung:

- Thema Migrantenbonus / "günstige Sozialprognose"
- gewisse Urteile, die an Witze erinnern... Wie die Verurteilung von pädophilen sexualstraftätern zu Sozialstunden in Kindergärten, oder Urteilen die zulassen, dass Menschen straffrei als "scheiß Deutsche" beschimpft werden.



Dass durch immer weiter erhöhte Strafandrohung bestimmte Probleme nicht gelöst werden, kennen wir ja auch Hessen und Niedersachsen, den USA im allgemeinen und auch aus anderen Staaten...

Wo man aber de facto keine Angst vor Strafverfolgung haben muss, weil man bei 'ner Handgreiflichkeit vieleicht mal von einem Polizisten gut zugeredet bekommt, anstatt bestraft zu werden, wird man auch weniger Probleme damit haben Straftaten zu begehen.

Alion
02.04.2009, 21:07
Kurz- und mittelfristig koennte man sogar sagen, dass dieses System in den USA erfolgreich war. Weitere Straftaten des Taeters begrenzten sich auf sein unmittelbares Umfeld im Strafvollzug.

Jedoch schwollen darauf in den USA die Gefaengnisse stark an, und es bildete sich eine Bevoelkerungsgruppe, die man Experten im Bereich der Gewaltkriminalitaet betrachten konnte, und die einfach nicht mehr resozialisierbar war.

Aufgrund der Wirtschaftskrise werden jetzt die Ausgaben der Bundesstaaten reduziert, und darunter faellt jetzt auch der Strafvollzug. Was jetzt aus diesen Gefaengnissen auf uns zukommt, ist mehr als gruselig.

In den USA waren die Aufschläge auch astronomisch hoch und somit verfehlten sie ihren Zweck. Ich halte es nicht für sinnvoll jemanand wg. Diebstahl zu 20 Jahren zu verurteilen auch dann nicht, wenn er Wiederholungstäter ist.

Ich wäre aber sehr dafür, dass ein Täter für seine zweite erwiesene schwere Körperverletzung mit mind. 5 Jahren Haft "belohnt" würde. Beim dritten mal dürften es dann auch mal 10 Jahre werden, schon hätten wir Ruck zuck einen Großteil dieser polizeibekannten Blödmänner entschärft.

Auch bei Sexualstraftaten würde das die Lage sehr entspannen. Viel mehr als einen Rückfall würde es dann wohl nicht mehr geben. Bei einem nochmaligen Rückfall würde der Richter den Schlüssel wegwerfen auch ohne Sicherheitsverwahrung.

Bei Gewohnheitskriminellen wäre das höchst heilsam, auch wenn man das maximale Strafmaß nur jedesmal verdoppeln würde.

Ich würde liebend gern einen Hunderter im Monat mehr an Steuern zahlen, wenn sie diesen Abschaum endlich tatangemessen unterbrächten.

Einsparungsvorschläge habe ich auch um die Mehrkosten aufzubringen.

Keine Schwimmbäder in Gefängnissen und keine Luxusgefängnisse mehr. Statt dessen Gefängnisse nach amerikanischem Vorbild. Ein Gitter als Zellentür reicht auch aus, wer Privatsphäre will, sollte nicht kriminell werden.

Schwere körperliche Arbeit für die Insassen, damit sie schön müde sind und keinen Blödsinn anstellen. Das Ganze natürlich bei einfachster Kost. Als Getränk nur Wasser. Auch ich sage ja zu deutschem Wasser!

Wenn die Unterbringung in Deutschland zu teuer wird sollte man sie halt in Kenia einsperren, das senkt die Kosten enorm und wäre für viele Entwicklungsländer ein schönes Zubrot, eine Art Entwicklungshilfe.

Warum soll man teure Gefängnisse mitten in deutschen Städten bauen, wenn man in vielen Regionen dieser Erde auf Mauern doch ganz verzichten kann und Wachen so gut wie nichts verdienen.

Ein Gefängnis mitten in der Wüste, in jede Richtung 500km bis zum nächsten Wasserloch, wer möchte kann jederzeit gehen......natürlich ohne Wasser.


MfG
Alion

Ahab
02.04.2009, 21:12
Achso und... Ich persönlich habe große Probleme mit Bewährungsstrafen.

Das ganz prinzipiell gerade bei Gewaltdelikten erstmal vorsorglich eine Bewährungsstrafe bei der ersten oder zweiten Tat ausgesprochen wird, ist nich zu verstehen... Gerade wenn's dann solche "Ey! Gugst du mich an, du Lauch" Fälle sind.

GG146
02.04.2009, 21:15
Das würde er sicher nicht, da sie in Deutschland ungesetzlich wäre.

Unabhängigkeit des Richters bla bla......

Es geht nur über klare rechtliche Normen also über höhere Mindeststrafen und auch über ein Bonussystem für Wiederholungstäter. Es ginge nicht, dass ein Richter im Vorgriff einer Straftat bereits eine Strafverschärfung über eine Person verhängt.

Das ist mit unserer Verfassung garantiert nicht machbar wenngleich es auch wünschenswert wäre.

MfG
Alion

Der Strafrahmen kann aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht personenbezogen variiert werden? Wo steht das im Grundgesetz?

Ahab
02.04.2009, 21:23
Ausländer sind bei Straftaten die eine Haftstrafe nötig werden ließen sofort in ihr Herkunftsland abzuschieben. Das gehört mit in eine Strafrechtsreform und sollte zukünftig automatisch Teil des Urteils sein.



So eine ähnliche Regelung ist übrigens schon in unserem Strafrecht vorgesehen.

Man macht halt nichts daraus...

Haspelbein
02.04.2009, 21:33
In den USA waren die Aufschläge auch astronomisch hoch und somit verfehlten sie ihren Zweck. Ich halte es nicht für sinnvoll jemanand wg. Diebstahl zu 20 Jahren zu verurteilen auch dann nicht, wenn er Wiederholungstäter ist.[...]

Nicht unbedingt, denn nicht alle Staaten hatten eine three strikes Regelung. Haeufig war dies das Resultat einer turth in sentencing Gesetzes, das es dem Richter nicht ermoeglichte, die Strafe beliebig zu reduzieren.



Ich wäre aber sehr dafür, dass ein Täter für seine zweite erwiesene schwere Körperverletzung mit mind. 5 Jahren Haft "belohnt" würde. Beim dritten mal dürften es dann auch mal 10 Jahre werden, schon hätten wir Ruck zuck einen Großteil dieser polizeibekannten Blödmänner entschärft.

Man haette sie erst einmal entfernt. Aber wenn wir nicht von einer lebenslangen Haftstrafe ohne Bewaehrung reden, so sind das prinzipiell Zeitbomben. Bei einer ausgepraegten Gefaengniskultur kommen dann Typen zurueck, die von der Gesellschaft nichts mehr zu erwarten haben, und es sie auch spueren lassen.

In den USA ist es z.T. so, dass Gefaengnisgangs selbst ausserhalb des Gefaengnisses bestehen, und das Gefaengis praktisch als Leitzentrale fuer das organisierte Verbrechen genutzt wird.



Auch bei Sexualstraftaten würde das die Lage sehr entspannen. Viel mehr als einen Rückfall würde es dann wohl nicht mehr geben. Bei einem nochmaligen Rückfall würde der Richter den Schlüssel wegwerfen auch ohne Sicherheitsverwahrung.

Sexualstraftaeter stellen tatsaechlich eine spezieller Untergruppe der Taeter dar. Aber auch hier bin ich der Meinung, dass man sich im Zweifelsfalle eine Monster schafft, und auf den Rueckfall wartet. Entweder es besteht Hoffnung auf eine Rehabilitation, oder sie besteht einfach nicht.



Einsparungsvorschläge habe ich auch um die Mehrkosten aufzubringen.


Die wuerden dadurch aufgefressen, dass du auf einmal ein viel gewalttaetigere Insassen hast, die nur noch die Gefaengniskultur kennen. Ich glaube nicht, dass du das Gefaengnisoutsourcing in der Bundesrepublik durchsetzen kannst. Sobald der erste Gefangene in der Wueste verreckt, ist es damit aus.

GG146
02.04.2009, 22:00
Die wuerden dadurch aufgefressen, dass du auf einmal ein viel gewalttaetigere Insassen hast, die nur noch die Gefaengniskultur kennen. Ich glaube nicht, dass du das Gefaengnisoutsourcing in der Bundesrepublik durchsetzen kannst. Sobald der erste Gefangene in der Wueste verreckt, ist es damit aus.

Die müssen ja als Sicherheitsverwahrte (nach Verbüssung der Strafe für Gewaltverbrecher, die immer noch unberechenbar sind) nicht unter finstersten Umständen weggesperrt werden, Marke "Klapperschlange Plisskin etc." - wie wär`s denn mit einer Sicherungssverwahrung ohne jeden Strafcharakter (http://35828.forendienst.de/show_messages.php?mid=4589120&page=3), die u. a. eine uneingeschränkte berufliche Entfaltung der SV`ler ermöglicht, die beruflich Aktiven und Ambitionierten unter denen würden dann Steuern zahlen und im Idealfall das ganze System auch noch finanzieren, zumindest den Staat im Vergleich zum Wegsperren in knastähnlichen Einrichtungen stark entlasten.

Haspelbein
03.04.2009, 13:51
Die müssen ja als Sicherheitsverwahrte (nach Verbüssung der Strafe für Gewaltverbrecher, die immer noch unberechenbar sind) nicht unter finstersten Umständen weggesperrt werden, Marke "Klapperschlange Plisskin etc." - wie wär`s denn mit einer Sicherungssverwahrung ohne jeden Strafcharakter (http://35828.forendienst.de/show_messages.php?mid=4589120&page=3), die u. a. eine uneingeschränkte berufliche Entfaltung der SV`ler ermöglicht, die beruflich Aktiven und Ambitionierten unter denen würden dann Steuern zahlen und im Idealfall das ganze System auch noch finanzieren, zumindest den Staat im Vergleich zum Wegsperren in knastähnlichen Einrichtungen stark entlasten.

Dann hast du aber einen sehr interessanten Interessenkonflikt, da auf einmal das Gefaengnis zum Betrieb wird. Aehnliche Programme fuehrten in den USA zu Konflikten mit der Privatwirtschaft. (Darf der Staat die Privatwirtschaft mit "Zwangsarbeitern" unterbieten?)

GG146
03.04.2009, 14:43
Dann hast du aber einen sehr interessanten Interessenkonflikt, da auf einmal das Gefaengnis zum Betrieb wird. Aehnliche Programme fuehrten in den USA zu Konflikten mit der Privatwirtschaft. (Darf der Staat die Privatwirtschaft mit "Zwangsarbeitern" unterbieten?)

Das sind ja keine Zwangsarbeiter, sondern freie Unternehmer und deren freiwillig arbeitende Mitarbeiter - also Marktteilnehmer wie allen anderen auch.

Die Annäherung an Lebensbedingungen wie in Freiheit beeinhaltet auch die Vertragsfreiheit der Mitarbeiter und die Möglichkeit, dort von AlG I u. II zu leben, wenn keine Arbeitsplätze zu den Tarifbedingungen vorhanden sind, die auch für die Konkurrenten "draussen" gelten.

Haspelbein
03.04.2009, 14:50
Das sind ja keine Zwangsarbeiter, sondern freie Unternehmer und deren freiwillig arbeitende Mitarbeiter - also Marktteilnehmer wie allen anderen auch.

Die Annäherung an Lebensbedingungen wie in Freiheit beeinhaltet auch die Vertragsfreiheit der Mitarbeiter und die Möglichkeit, dort von AlG I u. II zu leben, wenn keine Arbeitsplätze zu den Tarifbedingungen vorhanden sind, die auch für die Konkurrenten "draussen" gelten.

Dann muss ich konkret nachfragen: Wie stellst du dir die "Sicherheitsverwahrung" unter Bedingungen "wie in der Freiheit" denn konkret vor?

GG146
03.04.2009, 15:06
Dann muss ich konkret nachfragen: Wie stellst du dir die "Sicherheitsverwahrung" unter Bedingungen "wie in der Freiheit" denn konkret vor?


Als eine Kleinstadt mit Gewerbegebiet (bei absoluter Berufsfreiheit der Einwohner), allen denkbaren Freizeiteinrichtungen, einer normalen Polizeistation für die Sicherheit der Einwohner (kein Vollzugspersonal) und natürlich mit einer weiträumigen Umfriedung, die allein die "Sicherungsverwahrung" ausmacht. Diese Umfriedung müsste so beschaffen sein, dass sie mindestens so schwierig zu überwinden ist wie die Einrichtungen eines Gefängnisses der höchsten Sicherheitsklasse.

Wie gesagt, es geht um die Vereinbarkeit der echten lebenslänglichen Sicherungsverwahrung mit Artikel 1 GG, das ist ein schwieriges Thema, mit dem sich auch Politik und Verfassungsgericht in den letzten Jahren schwer getan haben.

Meine Freunde und ich haben lange über ein schlüssiges Konzept diskutiert, ursprünglich hatte jemand angedacht, eine echte Insel dafür zu benutzen, deswegen nennen wir das jetzt noch (im übertragenen Sinne für die Kleinstadt) "Insellösung". (http://35828.forendienst.de/show_messages.php?mid=4589120)

Haspelbein
03.04.2009, 17:15
Als eine Kleinstadt mit Gewerbegebiet (bei absoluter Berufsfreiheit der Einwohner), allen denkbaren Freizeiteinrichtungen, einer normalen Polizeistation für die Sicherheit der Einwohner (kein Vollzugspersonal) und natürlich mit einer weiträumigen Umfriedung, die allein die "Sicherungsverwahrung ausmacht. Diese Umfriedung müsste so beschaffen sein, dass sie mindestens so schwierig zu überwinden ist wie die Einrichtungen eines Gefängnisses der höchsten Sicherheitsklasse.

Wie gesagt, es geht um die Vereinbarkeit der echten lebenslänglichen Sicherungsverwahrung mit Artikel 1 GG, das ist ein schwieriges Thema, mit dem sich auch Politik und Verfassungsgericht in den letzten Jahren schwer getan haben.

Meine Freunde und ich haben lange über ein schlüssiges Konzept diskutiert, ursprünglich hatte jemand angedacht, eine echte Insel dafür zu benutzen, deswegen nennen wir das jetzt noch (im übertragenen Sinne für die Kleinstadt) "Insellösung". (http://35828.forendienst.de/show_messages.php?mid=4589120)

Ich verstehe, worauf du hinauswillst. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob diese "Inselloesung" realisierbar ist. Letztendlich wird sich diese Insel ganz erheblich von einer regulaeren Kleinstadt unterscheiden, da es eben eine Konzentration der Arbeitskraefte gibt, die nicht beliebig (ausserhalb der Kleinstadt) Arbeit suchen koennen.

Dadurch ist die Bindung an die Firmen im Orte wesentlich staerker als auf dem regulaeren Arbeitsmarkt. Ebenso besteht ein Druck auf den Strafvollzug, die Insassen in Lohn und Brot zu sehen, da es den Staat entlastet, der eben diesen Strafvollzug finanziert.

In den USA kam es i.d.R. bei solchen Versuchen (z.B. Call Center, etc.) durch die Verflechtung der Interessen von Staat und Wirtschaft zum Lohndumping.

Wenn man zudem davon ausgeht, dass bei Personen in lebenslaenglicher Verwahrung ein hohes kriminelles Potential gegeben ist, ware zudem eine Verbindung mit der Privatwirtschen dem organisierten Verbrechen sehr zutraeglich. (Dies war hier ebenfalls ein Problem.)

P.S.: Ich wohne in einer recht isolierten Kleinstadt mit 3 Gefaengnissen. In meinem Freundeskreis befinden sich u.A. Sozialarbeiter, die mir von verschiedenen Ansaetzen zur Beschaeftigung von Gefaengisinsassen berichten. Es ist ein recht interessantes Thema.

Alion
03.04.2009, 17:58
Der Strafrahmen kann aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht personenbezogen variiert werden? Wo steht das im Grundgesetz?

Das Gesetz geht hier vom Gleichheitsgrundsatz aus, das heißt für das gleiche Vergehen kann der Bürger auch die gleiche Strafe erwarten. Niemand darf mehrfach für die gleiche Tat bestraft werden, das impliziert ganz klar, dass die Gesetze für alle die gleiche Geltung haben (sollten).

Zitat:
Die Grundrechte als Gleichheitsrechte zielen primär auf ein relatives Verhalten des Staates. Dem Staat soll es grundsätzlich verwehrt sein, sich in bestimmten Fällen anders zu verhalten, als er sich bereits in gleichgelagerten Fällen verhalten hat. Wenn er sich aber in bestimmten Fällen anders verhält, darf er nicht unzulässige Differenzierungskriterien verwenden oder sonst ohne ausreichende Legitimation eine Ungleichbehandlung vornehmen.
Diese Nichtdiskiriminierungs- oder Gleichbehandlungsfunktion findet sich primär bei den Gleichheitsgrundrechten(Art. 3 GG und die besonderen Gleichheitsgrundrechte der Art. 3 II, Art. 3 III. 1 und 2, Art. 6 V, Art. 33 I-III, Art. 38 und Art. 21 GG).
Nach dem „prozessualen Hauptgrundrechte“ des Art. 19 Abs. 4 GG enthalten Art. 101 GG und 103 GG weitere gerichtbezogene Garantien, in denen sich rechtsstaatliche Charakter des Grundgesetzes punktuell für besonders bedeutsame Teilbereiche des Rechtslebens manifestiert. Diese auch als „ Justizgrundrechte“ bezeichneten Gewährleistungen bringen dabei erneut zum Ausdruck, dass es letztlich um den einzelnen Menschen, seine legitimen Ansprüche auf Freiheit und Gleichbehandlung geht[17].
So genannte Grundrechtsgleiche Rechte(Justizgrundrechte) sind Art. 101 I S.2 GG (Recht auf den gesetzlichen Richter), Art. 103 I GG (Anspruch auf rechtliches Gehör), Art. 103 Abs. 3 GG (Ne bis in idem), Art. 103 Abs. 2 (Nullum crimen, nulla poena sine lege - Gesetzlichkeitsprinzip).
Grundrechte verleihen nicht nur Individualanprüche, sondern sind zugleich Bestandteil der objektiven Rechtsordnung. Das Bedeutet zum einen, dass der Staat die Grunrechte unabhängig von deren Individualrechtlichen Charakter stets bei allen seinen Entscheidungen berücksichtigen muss. So besteht insbesondere eine Verpflichtung des Staates, sich schützend vor die Grundrechte zu stellen (sog. staatliche Schutzpflicht).
Die materielle Dimension der Rechtsstaatlichkeit kommt in der verfassungsrechtlichen Grundrechtsgewährleistung zum Ausdruck. Die Grundrechte binden die staatlichen Gewalten als unmittelbar geltendes Recht (Art.1 III GG) und beschränken damit ihren Handlungsspielraum[18]. Die Gewährleistung wird durch die Grundrechte konkretisiert. Dabei bekennt sich der Verfassungsgeber an Absatz 2 zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gesellschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt[19].
Quelle: http://www.turkhukuksitesi.com/makale_651.htm

Zitat:
Art 103
(1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.
(2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
(3) Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_103.html

MfG
Alion

GG146
03.04.2009, 18:39
Das Gesetz geht hier vom Gleichheitsgrundsatz aus, das heißt für das gleiche Vergehen kann der Bürger auch die gleiche Strafe erwarten. Niemand darf mehrfach für die gleiche Tat bestraft werden, das impliziert ganz klar, dass die Gesetze für alle die gleiche Geltung haben (sollten).

Die genannten Verfassungspostulate werden nach meiner Meinung nicht durch die Idee der Strafrahmensperre für Intensivtäter berührt. Es gilt der selbe Strafrahmen wie für Ersttäter, nur wird bereits im Vorgriff auf eine Wiederholungstat rechtskräftig festgestellt, was heute auch schon klar ist und was besonders der pottarrogante Gewalttätertypus nur regelmäßig übersieht, weil er rechtstreue Menschen für Schwächlinge und Feiglinge hält:

Du kriegst beim nächsten mal keine Bewährung mehr und hinsichtlich der Strafhöhe wird kein Auge zugedrückt!

Das ist heute schon so, diese Typen brauchen aber eine besonders klare Ansage, man muss den Eindruck vermeiden, dass es mit den Nettigkeiten der Justiz ewig so weitergeht. Bei einem rechtskräftigen vorab - Ausschluss von Bewährung und milden Strafen würde in erster Linie ein kommunikatives Problem behoben, daran muss der arrogante Fatzke ja glauben....

Im Ernst: Mit Doppelbestrafung hat das wirklich überhaupt nichts zu tun, die Sonderandrohung bezieht sich ja auf eine noch nicht begangene Straftat. Ebensogut könnte man die heutige gesetzliche Androhung des Bewährungswiderrufs als Doppelbestrafung hinsichtlich der mit der Bewährungsstrafe geahndeten Straftat ansehen, das wäre auch nicht richtig.

GG146
03.04.2009, 18:50
Ich verstehe, worauf du hinauswillst. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob diese "Inselloesung" realisierbar ist. Letztendlich wird sich diese Insel ganz erheblich von einer regulaeren Kleinstadt unterscheiden, da es eben eine Konzentration der Arbeitskraefte gibt, die nicht beliebig (ausserhalb der Kleinstadt) Arbeit suchen koennen.

Dadurch ist die Bindung an die Firmen im Orte wesentlich staerker als auf dem regulaeren Arbeitsmarkt. Ebenso besteht ein Druck auf den Strafvollzug, die Insassen in Lohn und Brot zu sehen, da es den Staat entlastet, der eben diesen Strafvollzug finanziert.

In den USA kam es i.d.R. bei solchen Versuchen (z.B. Call Center, etc.) durch die Verflechtung der Interessen von Staat und Wirtschaft zum Lohndumping.

Wenn man zudem davon ausgeht, dass bei Personen in lebenslaenglicher Verwahrung ein hohes kriminelles Potential gegeben ist, ware zudem eine Verbindung mit der Privatwirtschen dem organisierten Verbrechen sehr zutraeglich. (Dies war hier ebenfalls ein Problem.)

P.S.: Ich wohne in einer recht isolierten Kleinstadt mit 3 Gefaengnissen. In meinem Freundeskreis befinden sich u.A. Sozialarbeiter, die mir von verschiedenen Ansaetzen zur Beschaeftigung von Gefaengisinsassen berichten. Es ist ein recht interessantes Thema.

Das mit den Interessenkollisionen ist natürlich ein gewichtiger Einwand. Ich halte die von Dir genannten Probleme aber für beherrschbar, es kommt u. a. darauf an, wer das Ganze zu überwachen hat. In Deutschland gibt es für alle Interessen offizielle Vertreter, Verbände etc. - denen könnte man ein Kontroll - und Mitspracherecht geben, um Dumpingkonkurrenz aus der Sicherheitszone zu vermeiden.

Der entscheidende Unterschied zu den USA ist aber hier in Deutschland und Europa, dass die Alternative zu so einer Sicherungsverwahrung nicht beherrschbar ist. Hier ist es aus verfassungsrechtlichen Gründen notwendig, jeden SV`ler nach den ersten 10 Jahren SV alle 2 Jahre psychologisch begutachten zu lassen, ob er nicht doch entlassen werden muss, weil nur die akute Gefährlichkeit die Fortsetzung der SV zulässig macht. Eine echte lebenslängliche SV ohne jede Aussicht auf Entlassung verstösst gegen Artikel 1 GG, nix zu machen. Es kann also jederzeit ein Psychologe einen für unbeteiligte Dritte tödlichen Fehler machen, dieses Spiel mit dem Leben von wehrlosen Menschen halte ich für verfassungsrechtlich problematisch. Potentielle Opfer haben nämlich auch Menschenrechte.

Das Problem dieser Gratwanderung verfassungsrechtlicher Art haben sie in den USA nicht, die halten auch eine Strafe von 999 Jahren oder die Todesstrafe für verfassungsrechtlich zulässig und haben im rechtspolitischen Umgang mit diesen Fragen ganz andere Spielräume als wir. Unser Vorschlag ist auf die grundgesetzliche Situation in Deutschland zugeschnitten.

GG146
03.04.2009, 18:57
Diese Nichtdiskiriminierungs- oder Gleichbehandlungsfunktion findet sich primär bei den Gleichheitsgrundrechten(Art. 3 GG und die besonderen Gleichheitsgrundrechte der Art. 3 II, Art. 3 III. 1 und 2, Art. 6 V, Art. 33 I-III, Art. 38 und Art. 21 GG).[/B]


Abgesehen davon, dass die Ungleichbehandlung von Intensivtätern und Ersttätern überhaupt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstösst (im Gegenteil, diese Art von Ungleichheit der Lebenssachverhalten muss gerade nach Art. 3 GG ensprechend der Ungleichheit auch ungleich behandelt werden), ist es mit den Gleichbehandlungsansprüchen von Kriminellen auch sonst nicht weit her. Es gibt jedenfalls prinzipiell keinen Anspruch auf rechtswidriges Verhalten, weil andere Rechtsbrecher der gleichen Art regelmäßig davonkommen, das ist wirklich das kleine 1 x 1 des Verfassungsrechts.

Alion
03.04.2009, 20:13
Abgesehen davon, dass die Ungleichbehandlung von Intensivtätern und Ersttätern überhaupt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstösst (im Gegenteil, diese Art von Ungleichheit der Lebenssachverhalten muss gerade nach Art. 3 GG ensprechend der Ungleichheit auch ungleich behandelt werden), ist es mit den Gleichbehandlungsansprüchen von Kriminellen auch sonst nicht weit her. Es gibt jedenfalls prinzipiell keinen Anspruch auf rechtswidriges Verhalten, weil andere Rechtsbrecher der gleichen Art regelmäßig davonkommen, das ist wirklich das kleine 1 x 1 des Verfassungsrechts.

1. Wenn Richter A bereits bei der Verurteilung von Tat A ankündigt, dass bei der nächsten Tat B hart geurteilt würde, dann wäre das bereits gegen die Verfassung, da er Tat B nur dann zu ahnden hat, wenn er bei dieser Tat wieder als Richter fungiert.

2. Außerdem brauch sich Richter B nicht an diese "Vorverurteilung" seines Kollegen zu halten, da er absolut frei in seiner Urteilsfindung ist und sich eben nicht von einem nicht mit dem Fall betrauten Kollegen ein Strafmaß vorgeben lassen muß.

3.Würde man das so wie von Dir vorgeschlagen machen, dann pfeift einen das Verfassungsgericht mit 100%iger Sicherheit wieder zurück. Typen wie unser Lieblings- Kuschel-Richter würden es sicher selbst anrufen.

Das wäre ein Gesetz wie viele unserer Volksverräter, zu undurchdacht um vor dem höchsten Gericht bestehen zu können.

Da sind hohe Mindeststrafen die saubere und verfassungsrechtlich überhaupt nicht bedenkliche Regelung.

Außerdem ließe sich ein Bewährungsverbot bei Vorbestraften in die Rechtssprechung integrieren, ohne in Konflikt mit der Verfassung zu kommen.
Es muß nur generell Gültigkeit besitzen.

MfG
Alion

Alion
03.04.2009, 20:53
Die genannten Verfassungspostulate werden nach meiner Meinung nicht durch die Idee der Strafrahmensperre für Intensivtäter berührt. Es gilt der selbe Strafrahmen wie für Ersttäter, nur wird bereits im Vorgriff auf eine Wiederholungstat rechtskräftig festgestellt, was heute auch schon klar ist und was besonders der pottarrogante Gewalttätertypus nur regelmäßig übersieht, weil er rechtstreue Menschen für Schwächlinge und Feiglinge hält:

Du kriegst beim nächsten mal keine Bewährung mehr und hinsichtlich der Strafhöhe wird kein Auge zugedrückt!

Das ist heute schon so, diese Typen brauchen aber eine besonders klare Ansage, man muss den Eindruck vermeiden, dass es mit den Nettigkeiten der Justiz ewig so weitergeht. Bei einem rechtskräftigen vorab - Ausschluss von Bewährung und milden Strafen würde in erster Linie ein kommunikatives Problem behoben, daran muss der arrogante Fatzke ja glauben....

Im Ernst: Mit Doppelbestrafung hat das wirklich überhaupt nichts zu tun, die Sonderandrohung bezieht sich ja auf eine noch nicht begangene Straftat. Ebensogut könnte man die heutige gesetzliche Androhung des Bewährungswiderrufs als Doppelbestrafung hinsichtlich der mit der Bewährungsstrafe geahndeten Straftat ansehen, das wäre auch nicht richtig.

Der Unterschied liegt vor allem darin, dass hier ein zuständiger Richter eine Strafe verhängt. Der zur Bewährung ausgesetzte Teil ist von Anfang an Teil der Strafe, wird nur unter bestimmten Auflagen nicht zur Anwendung gebracht.

Was Du forderst ist, dass ein nicht zuständiger Richter bereits im Vorgriff auf eine Straftat Strafmaß verschärfende Kriterien erläßt und sich dann das wirklich für den später eintretenden Fall zuständige Gericht an diese "Anweisung" halten soll.

Das ist aber nicht durchsetzbar, da der Richter keine Anweisungen bei der Urteilsfindung annehmen muß, ganz gleich von wem.

Seine Urteile können nur von einer höheren Instanz aufgehoben werden, aber niemand darf ihm sein Urteil vorschreiben.

Zitat:
Nachzulesen auch in Art 97
(1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.(2) Die hauptamtlich und planmäßig endgültig angestellten Richter können wider ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung und nur aus Gründen und unter den Formen, welche die Gesetze bestimmen, vor Ablauf ihrer Amtszeit entlassen oder dauernd oder zeitweise ihres Amtes enthoben oder an eine andere Stelle oder in den Ruhestand versetzt werden. Die Gesetzgebung kann Altersgrenzen festsetzen, bei deren Erreichung auf Lebenszeit angestellte Richter in den Ruhestand treten. Bei Veränderung der Einrichtung der Gerichte oder ihrer Bezirke können Richter an ein anderes Gericht versetzt oder aus dem Amte entfernt werden, jedoch nur unter Belassung des vollen Gehaltes.Gesetzlicher Richter.
Quelle:http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_97.html

MfG
Alion

GG146
03.04.2009, 21:03
1. Wenn Richter A bereits bei der Verurteilung von Tat A ankündigt, dass bei der nächsten Tat B hart geurteilt würde, dann wäre das bereits gegen die Verfassung, da er Tat B nur dann zu ahnden hat, wenn er bei dieser Tat wieder als Richter fungiert.

2. Außerdem brauch sich Richter B nicht an diese "Vorverurteilung" seines Kollegen zu halten, da er absolut frei in seiner Urteilsfindung ist und sich eben nicht von einem nicht mit dem Fall betrauten Kollegen ein Strafmaß vorgeben lassen muß.


Die Unabhängigkeit des Richters hat nie bedeutet "absolut frei" zu urteilen. Die sind an Gesetze gebunden (Art. 97 GG) und haben die legal auf Grund eines Gesetzes zustande gekommenen Vorgaben der Kollegen zu berücksichtigen. Sie sind ja auch verpfichtet, bei der Strafzumessung Vorstrafen zu berücksichtigen, das sind auch Entscheidungen von Kollegen.


Außerdem ließe sich ein Bewährungsverbot bei Vorbestraften in die Rechtssprechung integrieren, ohne in Konflikt mit der Verfassung zu kommen.
Es muß nur generell Gültigkeit besitzen.

Das ist richtig, aber warum soll eine Verfügung eines Richters auf Grund eines Gesetzes nicht ebenso verfassungskonform sein wie die direkte Anweisung des Gesetzgebers?

Alion
03.04.2009, 21:11
Die Unabhängigkeit des Richters hat nie bedeutet "absolut frei" zu urteilen. Die sind an Gesetze gebunden (Art. 97 GG) und haben die legal auf Grund eines Gesetzes zustande gekommenen Vorgaben der Kollegen zu berücksichtigen. Sie sind ja auch verpfichtet, bei der Strafzumessung Vorstrafen zu berücksichtigen, das sind auch Entscheidungen von Kollegen.

Das ist richtig, aber warum soll eine Verfügung eines Richters auf Grund eines Gesetzes nicht ebenso verfassungskonform sein wie die direkte Anweisung des Gesetzgebers?

Ein Richter ist nicht verpflichtet Vorstrafen strafverschärfend zu werten, was ich ausdrücklich bedaure. Er kann es tun oder lassen.

Ich wünschte mir wirklich es wäre so, dass er sie strafverschärfend werten müßte. Dann wären die Gewohnheitskriminellen sehr schnell da wo sie hingehören und nicht bei 60 Vorstrafen immer noch auf freiem Fuß.

Ein Richter ist nur dem Gesetz verpflichtet aber nicht Anweisungen anderer Personen, da das nicht rechtsstaatlich, sondern reine Willkür wäre.


MfG
Alion

GG146
03.04.2009, 21:23
Ein Richter ist nur dem Gesetz verpflichtet aber nicht Anweisungen anderer Personen, da das nicht rechtsstaatlich, sondern reine Willkür wäre.


MfG
Alion

Wenn im Gesetz steht, dass er u. a. Vorstrafen bei der Strafzumessung berücksichtigen muss, dann ist er indirekt über die Entscheidungen des vorherigen Richters an das Gesetz gebunden. Willkür käme dabei heraus, wenn Richter nicht an das Gesetz gebunden wären.

Der letztere Konjuktiv ist übrigens etwas beschönigend, tatsächlich haben sich viele Richter aus ideologischen und justizökonomischen Gründen von den gesetzlichen Vorgaben gelöst. Z. B. war es seitens des Gesetzgebers als Ausnahmefall vorgesehen, das 18 bis 21jährige Straftäter noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden können, wenn es sich um Spätentwickler handelt. Daraus hat die Justiz eigenmächtig die Regel gemacht.

Solange pflichtvergessene Richter und sonstige Justizangehörige kaum angegriffen werden können, ist die Diskussion über bessere Gesetze wirklich etwas müssig..

Haspelbein
03.04.2009, 21:26
Das mit den Interessenkollisionen ist natürlich ein gewichtiger Einwand. Ich halte die von Dir genannten Probleme aber für beherrschbar, es kommt u. a. darauf an, wer das Ganze zu überwachen hat. In Deutschland gibt es für alle Interessen offizielle Vertreter, Verbände etc. - denen könnte man ein Kontroll - und Mitspracherecht geben, um Dumpingkonkurrenz aus der Sicherheitszone zu vermeiden.[...]

Gerade diese Problem halte ich in Deutschland noch fuer viel relevanter als in den USA, da der Staat hier im Vergleich zur Wirtschaft noch mehr Befugnisse hat. Oder um es grob auszudruecken: Wenn der Staat mit 1 Euro Jobs fuer Hartz IVler keine Probleme hat, dann schreckt er auch nicht vor anderen Formen des Lohndumping zurueck.

Ich glaube ebenfalls nicht, dass die Probleme mit der Ueberwachung einfach zu ueberwinden sind. Schon einfache Gefaengnisse sind gerade fuer diese Personengruppe nur schwer beherrschbar. Eine ganze Stadt von ihnen waere mehr oder weniger der Albtraum eines jeden Strafvollzugsbeamten.



Das Problem dieser Gratwanderung verfassungsrechtlicher Art haben sie in den USA nicht, die halten auch eine Strafe von 999 Jahren oder die Todesstrafe für verfassungsrechtlich zulässig und haben im rechtspolitischen Umgang mit diesen Fragen ganz andere Spielräume als wir. Unser Vorschlag ist auf die grundgesetzliche Situation in Deutschland zugeschnitten.

Nein, da haben die USA tatsaechlich andere Moeglichkeiten, und ich verstehe, dass sich der Vorschlag auf Deutschland bezieht. Jedoch halte ich ihn fuer extrem schwer umsetzbar.

GG146
03.04.2009, 21:38
Gerade diese Problem halte ich in Deutschland noch fuer viel relevanter als in den USA, da der Staat hier im Vergleich zur Wirtschaft noch mehr Befugnisse hat. Oder um es grob auszudruecken: Wenn der Staat mit 1 Euro Jobs fuer Hartz IVler keine Probleme hat, dann schreckt er auch nicht vor anderen Formen des Lohndumping zurueck.

Das Thema darf man nicht isoliert betrachten, es ist nur ein Element in einem Gesamtkonzept zur Aktivierung der eigentlichen Wesensgehalte der wichtigsten Grundgesetzpostulate, das H 4 - Dumping ist in dem Gesamtkonzept ganz oben auf der Abschussliste.


Ich glaube ebenfalls nicht, dass die Probleme mit der Ueberwachung einfach zu ueberwinden sind. Schon einfache Gefaengnisse sind gerade fuer diese Personengruppe nur schwer beherrschbar. Eine ganze Stadt von ihnen waere mehr oder weniger der Albtraum eines jeden Strafvollzugsbeamten.

Da glaube ich an das Gegenteil. Die Einwohner hätten alle gemeinsam, dass ihnen bei neuen Rechtsverletzungen die weitere SV in knastähnlichen Einrichtungen blühte. Jeder von denen hätte 1000 x mehr Grund, sich zusammenzureissen als aggressive Typen im normalen Knast oder in Freiheit, keiner hätte so viel zu verlieren wie die. Ich bin sogar dafür, freiwillige erwachsene Geschäftspartner und Familienangehörige der Einwohner jederzeit zu Besuch oder sogar als Dauerbewohner da zuzulassen, die würden meiner Meinung nach da sicherer leben als draussen.

Hauptsache, den freien Bürgern eines freien Landes wird nicht mehr aufgezwungen, ihr Leben und das ihrer Kinder täglich für die mehr oder weniger dekadenten Ethikvorstellungen einer politischen Revolution (1968) zu riskieren, die sich mittlerweile in so vielen Fallstricken verfangen hat, dass die ohne Zweifel gegebenen wertvollen Errungenschaften dieser Epoche ernsthaft gefährdet sind.

mastermike
03.04.2009, 22:36
In den USA waren die Aufschläge auch astronomisch hoch und somit verfehlten sie ihren Zweck. Ich halte es nicht für sinnvoll jemanand wg. Diebstahl zu 20 Jahren zu verurteilen auch dann nicht, wenn er Wiederholungstäter ist.

Ich wäre aber sehr dafür, dass ein Täter für seine zweite erwiesene schwere Körperverletzung mit mind. 5 Jahren Haft "belohnt" würde. Beim dritten mal dürften es dann auch mal 10 Jahre werden, schon hätten wir Ruck zuck einen Großteil dieser polizeibekannten Blödmänner entschärft.

Auch bei Sexualstraftaten würde das die Lage sehr entspannen. Viel mehr als einen Rückfall würde es dann wohl nicht mehr geben. Bei einem nochmaligen Rückfall würde der Richter den Schlüssel wegwerfen auch ohne Sicherheitsverwahrung.

Bei Gewohnheitskriminellen wäre das höchst heilsam, auch wenn man das maximale Strafmaß nur jedesmal verdoppeln würde.

Ich würde liebend gern einen Hunderter im Monat mehr an Steuern zahlen, wenn sie diesen Abschaum endlich tatangemessen unterbrächten.

Einsparungsvorschläge habe ich auch um die Mehrkosten aufzubringen.

Keine Schwimmbäder in Gefängnissen und keine Luxusgefängnisse mehr. Statt dessen Gefängnisse nach amerikanischem Vorbild. Ein Gitter als Zellentür reicht auch aus, wer Privatsphäre will, sollte nicht kriminell werden.

Schwere körperliche Arbeit für die Insassen, damit sie schön müde sind und keinen Blödsinn anstellen. Das Ganze natürlich bei einfachster Kost. Als Getränk nur Wasser. Auch ich sage ja zu deutschem Wasser!

Wenn die Unterbringung in Deutschland zu teuer wird sollte man sie halt in Kenia einsperren, das senkt die Kosten enorm und wäre für viele Entwicklungsländer ein schönes Zubrot, eine Art Entwicklungshilfe.

Warum soll man teure Gefängnisse mitten in deutschen Städten bauen, wenn man in vielen Regionen dieser Erde auf Mauern doch ganz verzichten kann und Wachen so gut wie nichts verdienen.

Ein Gefängnis mitten in der Wüste, in jede Richtung 500km bis zum nächsten Wasserloch, wer möchte kann jederzeit gehen......natürlich ohne Wasser.

MfG
Alion

Volle Zustimmung. Vorallem die "Auslagerung" des Strafvollzuges (z.B. gegebenenfalls ins Herkunftsland) ins Ausland hat seinen Charm. So nach dem Motto für türkische Straftäter türkische Gefängnisse oder auch gerne kenianische ...:D

Leider in unserem Land der "Bessermenschen" totale Utopie aber man darf ja ab und zu 'mal träumen.:musik:

Denkpoli
04.04.2009, 19:33
Man haette sie erst einmal entfernt. Aber wenn wir nicht von einer lebenslangen Haftstrafe ohne Bewaehrung reden, so sind das prinzipiell Zeitbomben. Bei einer ausgepraegten Gefaengniskultur kommen dann Typen zurueck, die von der Gesellschaft nichts mehr zu erwarten haben, und es sie auch spueren lassen.

In den USA ist es z.T. so, dass Gefaengnisgangs selbst ausserhalb des Gefaengnisses bestehen, und das Gefaengis praktisch als Leitzentrale fuer das organisierte Verbrechen genutzt wird.

Das wird offensichtlich politisch gewollt. Man könnte das nämlich sehr leicht verhindern, indem man Sträflingen nicht die Möglichkeit zur Kommunikation gibt. In einer vernünftigen Strafanstalt hat ein Häftling nur dann zu reden, wenn ihm das befohlen wird. Und er hat nur das zu sagen, was ihm befohlen wird. Jeder Verstoß gegen das Redeverbot hat nebst einer intensiven körperlichen Züchtigung eine prozentuale Erhöhung des Strafmaßes zur Folge zu haben.
Auch nach der Entlassung lässt sich noch einiges tun. Zum Beispiel sollte jeder Ex - Sträfling zum Tragen einer Fußfessel gezwungen werden. Noch besser ist natülich ein Helm mit einer Videokamera, damit der Knacki sicher sein kann, dass er bei seiner nächsten Straftat auch erwischt und verurteilt wird.

Denkpoli
04.04.2009, 19:37
Ein Gefängnis mitten in der Wüste, in jede Richtung 500km bis zum nächsten Wasserloch, wer möchte kann jederzeit gehen......natürlich ohne Wasser.

Sowas ähnliches gibt's wirklich. ( In Sibirien )

Denkpoli
04.04.2009, 19:40
Achso und... Ich persönlich habe große Probleme mit Bewährungsstrafen.

Das ganz prinzipiell gerade bei Gewaltdelikten erstmal vorsorglich eine Bewährungsstrafe bei der ersten oder zweiten Tat ausgesprochen wird, ist nich zu verstehen... Gerade wenn's dann solche "Ey! Gugst du mich an, du Lauch" Fälle sind.

Bewährung ist das Schädlichste, was es gibt. Das ist nichts anderes als eine richterliche Legitimation der Straftat. Ich verstehe überhaupt nicht, warum man das Bewährungsstrafe nennt, wo es doch gar keine Strafe ist.

Denkpoli
04.04.2009, 20:10
Das Gesetz geht hier vom Gleichheitsgrundsatz aus, das heißt für das gleiche Vergehen kann der Bürger auch die gleiche Strafe erwarten. Niemand darf mehrfach für die gleiche Tat bestraft werden, das impliziert ganz klar, dass die Gesetze für alle die gleiche Geltung haben (sollten). ...


Unterschiedliche Bestrafungen für gleiche Straftaten sind sogar gesetzlich vorgeschrieben, nämlich bei der Bildung der Gesamtstrafe bei mehreren Staftaten.
( Leider in der falschen Richtung )

GG146
05.04.2009, 17:27
Bewährung ist das Schädlichste, was es gibt. Das ist nichts anderes als eine richterliche Legitimation der Straftat. Ich verstehe überhaupt nicht, warum man das Bewährungsstrafe nennt, wo es doch gar keine Strafe ist.

Das kommt darauf an, wen die Bewährungsstrafe trifft. Ein normaler Bürger, der sein Geld verdienen muss und für den die zivilrechtlichen Folgen einer Straftat (Schadensersatz u. Schmerzensgeld) sehr belastend sein können, hat nach der rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung keine Chance mehr in dem nachfolgenden oder parallel laufenden Zivilprozess. Ausserdem kann die Strafe noch arbeits- oder gewerberechtliche Folgen haben, Waffenbesitzer verlieren ihre Erlaubnis usw. usf.

Als Nichtbestrafung verstehen das allenfalls Jugendliche - für die wäre ein früher "Warnschussarrest" besser als eine Bewährungsstrafe - und abgehobene Gewalttäter, die auf die zivilrechtlichen Konsequenzen pfeiffen, weil sie sowieso sozial derangiert sind.

Bei solchen Gewalttätern ist es wirklich höchst fragwürdig, ob der Staat mit Bewährungsstrafen noch seiner Pflicht nachkommt, die Sicherheit seiner Bürger vor Gewalt und Willkür zu gewährleisten.

Wenn man alle Überlegungen auf diese Staatspflicht und damit auf Gewaltprävention fokussiert und das Thema "Sühne" sowie jede Emotionalität aussen vor lässt, könnte man noch an einige andere Mittel zur Verbesserung der Sicherheit der Bürger denken:

Es ist jetzt schon möglich, dass Polizeibeamte Gefährdern sog. "Platzverweise" erteilen, dazu kommt das zivilrechtliche Hausverbot z. B. von Verkehrsunternehmen. Das ist bislang gegenüber den übelsten Rabauken nur schwer durchzusetzen. Ich würde es begrüssen, wenn man diese vorhandenen und verfassungsrechtlich völlig unbedenklichen Mittel an das besondere Gefährdungspotential des Gewaltätertyps anpasste, der uns hier besonders viel Kopfzerbrechen bereitet.

Das ginge z. B. so, dass der "normale" Platzverweis durch die Polizeibehörde einem Strafrichter vorgelegt würde, der durch eine auf einer neuen StPO - Vorschrift beruhenden Bestätigung des Platzverweises zu dessen Durchsetzung Beugehaft bis zu einem halben Jahr androhen kann. Die zivilrechtliche Variante des Hausverbots ermöglicht so etwas heute schon, allerdings nur in Gestalt einer Unterlassungsklage des Hausherrn, ggfs. zuvor noch per einstweiliger Verfügung. Allerdings verklagt niemand gerne einen sozial derangierten Schläger, weil jeder Kläger zunächst die Gerichtskosten und seinen Anwalt selbst bezahlen und sich das Geld von dem Beklagten zurückholen muss, das wird natürlich bei einem sozial derangierten Schläger nichts.

Deswegen müsste es wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Wahrnehmung aller geeigneten und rechtsstaatlich einwandfreien Verteidigungsmöglichkeiten des Rechtsstaates gegen die Bedrohung der Bürger durch Gewalttaten für solche Unterlassungsklagen und einstweilige Verfügungen in der ZPO und im Gerichtskostengesetz besondere Regelungen geben, die solche Kläger von allen Kosten des Verfahrens freistellen. Die paar Euro, die das den Staat kosten würde, stehen in keinem Verhältnis zu den Einsparungen an Leistungen aus dem Opferentschädigungsgesetz, die eine wirksame Verbannung von Intensivtätern von kritischen öffentlichen Plätzen sehr wahrscheinlich bedeuten würde.

politisch Verfolgter
05.04.2009, 20:01
Wir sollten halt mit den Politkriminellen etwas härter umgehen, sie hinter Gitter befördern.
Es ist viel zu milde, sie nur nicht zu wählen.
Sie haben für ihre Verbrechen Strafen abzusitzen, zu brummen.
Dann gibts keine derartigen Schweinebanden mehr, die die Jugend versaut, ihr die Zukunft nimmt, sie mit Prollmilieus terrorisiert.
Die ArbeitsgesetzVerbrecher sind Intensivtäter von Zwangsarbeit, Enteignung, Lehnswesen und Berufsverbot.
Das deformiert vor allem ihre jungen Opfer, treibt deren Eltern mit dem Rücken an die Wand, zerstört Familien, bringt Unheil in familiäre Beziehungen.
Die PolitScheiße muß hinter Gitter, kann dort in aller Ruhe ihr Strafmaß absitzen und von dort aus zu ihren Verbrechen Stellung nehmen, ihre Schandtaten zu verarbeiten lernen.

Ahab
05.04.2009, 22:35
Bewährung ist das Schädlichste, was es gibt. Das ist nichts anderes als eine richterliche Legitimation der Straftat. Ich verstehe überhaupt nicht, warum man das Bewährungsstrafe nennt, wo es doch gar keine Strafe ist.

Naja

Es gibt sie ja nicht ohne Grund. Wenn Verbrechen aus Armut oder irgendwelcher Verzweiflung geschehen, hat man damit ein schönes Mittel Leuten zu sagen, dass es in den Knast geht, wenn noch irgendeine Kleinigkeit passiert, ihnen aber in Freiheit Hilfestellung leisten zu können.

Was ich meine sind eben die lächerlichen Schwachsinnstaten... Raubüberfälle wegen Mobiltelefonen, Disco- und Ubahnschlägereien weil da einer so 'nen *******n darauf aufmerksam macht, dass da nich geraucht wird und andere Taten von solchem Format.


Alleine deswegen schon, weil sie so unglaublich schwachsinnig sind.

Hayaser
06.04.2009, 08:36
Aber klar doch, Milde führt eindeutig zur Abschreckung der Kriminalität.

Wie wir Alle bemerkt haben, seit dem es Milde Urteile für Ehrenmorddelikte, brutaler Vergewaltigungen etc., sind doch die Fälle spürbar rückgängig.

Mein Gott wo leben wir eigentlich, statt Milde Urteile und "Arschkriecherei" sofort Abschieben nur mit einem Koffer in der Hand.

Raus den Dreck aus Deutschland!

Deutschland den Deutschen und nicht den Türken und Albanern.

Pikes
06.04.2009, 10:50
Stimmt nicht.
Mir spricht er weitgehend aus der Seele.

Liegt an der Ideolgie ;). Du schreibst aber keinen Geistigen Dünnpfiff wie der Herr "Hayaser"! Jeder sollte seine Meinung vertretten. Aber andere User als "Hurensohn" und "Bastard" zu bezeichnen sprengt den Rahmen