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Vollständige Version anzeigen : NPD-Voigt in Berlin vor Gericht



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Aldebaran
25.03.2009, 20:58
Nein,aber dass er nicht gerne als Maskottchen für die angebliche Verkommenheit der Nationalmannschaft dienen will,ist auch nachvollziehbar,oder?

Wir sollten jedoch vielleicht erst mal das Ergebnis abwarten,auch wenn ich darauf wette,dass die Klage Erfolg haben wird.


Das Problem geht viel tiefer. Es geht darum, dass man nichts gegen Schwarze in Deutschland haben darf - und zwar gegen Schwarze generell und nicht nur Herrn O., dessen Gesicht auf dem Flyer nicht zu sehen war. Anders wäre ja auch die Klage wegen Beleidigung und Volksverhetzung nicht erklären. Dies ist ein definitiv politischer Prozess.

Zwei Dinge sind daraus zu schließen: Der organsierte Fußball ist ein Vehikel der Multi-Kulti- und Vermischungspropaganda. Diese Erkenntnis ist spätestens seit der Europameisterschaft, bei der ja jedem Spiel ein Multikultigebet voranging, nun wirklich nicht aufregend. Und es wirkt, wie man sieht: Wenn Du wirklich zwischen Fußball und Politik unterschiedest, dann würdest Du den Anspruch des Herrn O. nicht befürworten.

Das andere ist: Natürlich muss Herr O. etwas gegen Leute haben, die etwas gegen Schwarze haben. Es ist konsequent von ihm, sich für jede Art von Repression gegen die "Verteidiger des Genpools" zu engagieren. Bewusst oder unbewusst - wahrscheinlich Letzteres - wünscht er seine "Verdunkelung". Es bleibt ihm nichts anderes übrig, denn er kann ja schlecht seine eigene Existenz als Fehler bezeichnen. Damit steht er auf der anderen Seite. Es gibt keine Möglichkeit, diesen Gegensatz aufzuheben.

Dieser Prozess hat eine sehr große Bedeutung. Egal, wie man zu Herrn Voigt steht, aber wenn er verurteilt wird, steht für mich auch der Staat "auf der anderen Seite".

Hexorzist
25.03.2009, 21:02
Owomoyela wurde mit dieser Nummer in der Nationalelf bekannt,das ist so bekannt, dass es sogar die NPD gemerkt hat. Eben aus diesem Grund haben sie ja auch die 25 abgebildet.

Euer Ehren - ich gebe zu bedenken, dass Herr Owomoyela schon seit Jahren nicht mehr in der Deutschen Nationalmannschaft aufgetreten ist, diese Rückennummer folglich längst anderweitig vergeben ist.

Nix gegen Patrick Owomoyela (ich bin bekennender BVB-Fan) - aber mit "Mut" hat diese Aktion wenig zu tun. Umso mehr mit verzweifeltem Aufmerksamkeits-Geheische um einen schon lange Aussortierten und vor allem gewissen politischen Interessen.

Joseph Malta
25.03.2009, 21:37
Euer Ehren - ich gebe zu bedenken, dass Herr Owomoyela schon seit Jahren nicht mehr in der Deutschen Nationalmannschaft aufgetreten ist, diese Rückennummer folglich längst anderweitig vergeben ist.

Nix gegen Patrick Owomoyela (ich bin bekennender BVB-Fan) - aber mit "Mut" hat diese Aktion wenig zu tun. Umso mehr mit verzweifeltem Aufmerksamkeits-Geheische um einen schon lange Aussortierten und vor allem gewissen politischen Interessen.

Euer Unehren - zum Zeitpunkt des Drucks dieses Schmutzes war Owo aber in der Nationalelf (Debüt am 16.12.2004), stand davor an der WM teilzunehmen und er trug auch damals diese Rückennummer. Dass er nicht WM-Teilnehmer werden würde stand damals und somit zum Druckzeitpunkt nicht fest. Es war sogar ein ziemlicher Eklat, dass statt Owo plötzlich der in der Bundesliga schwache Arne Friedrich zum WM-Kader zählte.

Er konnte damals, als Klage erhoben wurde, auch nicht ahnen, dass ihn eine schwerwiegende Verletzungen von vielen Monaten (zuerst ein Knochenödem und dann ein Sehnenteilabriß) so zurückwerfen würde, dass er nicht mehr zu Kreise der Nationalmannschaft zählen würde. Außer er hätte seherische Fähigkeiten und dann sollte er lieber Lotto spielen, anstatt sich als Profifußballer zu schinden.

Kreuzbube
26.03.2009, 06:51
Das Verfahren wird irgendwann eingestellt werden. Es geht auch nicht darum, Urteile zu fällen, sondern einzig und allein um Stimmungsmache vor der Wahl. Das hat aber kaum Nachteile. So erfährt endlich auch der allerletzte Depp im Land, daß nicht alle mit dem kommerz.-intern. Fußball-Irrsinn einverstanden sind!:)

Bratschnik
26.03.2009, 07:11
Das Problem geht viel tiefer. Es geht darum, dass man nichts gegen Schwarze in Deutschland haben darf - und zwar gegen Schwarze generell und nicht nur Herrn O., dessen Gesicht auf dem Flyer nicht zu sehen war. Anders wäre ja auch die Klage wegen Beleidigung und Volksverhetzung nicht erklären. Dies ist ein definitiv politischer Prozess.

Gemeint ist es aber eigentlich so, das man in diesem Land nichts gegen Menschen haben sollte gegen die es nichts zu haben gibt. Man kann an einem Fußballspieler sein Spielunvermögen, seine Unfairness oder seinen mangelnden Teamgeist nicht mögen, Ablehnung wegen der Hautfarbe ist aber subjektiv und paßt nicht in unser Gesellschaftsbild. Deswegen bezeichnen sich westliche Gesellschaften so gerne als frei. Was die NPD da anzettelt ist ein Rundumtritt. Gegen Differenzierung und damit gegen jeden der mit anderer Hautfarbe hier lebt, arbeitet und sich auf legale Weise einbringt. Ich habe auch eine andere Gesichtsfarbe als mein rotgesichtiger Nachbar. Ich darf Ihn auch deshalb nicht mögen, obwohl das in diesem Fall dann wohl als ziemlich anstößig empfunden würde. Eine Werbekampgne darüber würde er mir aber sicher nicht verzeihen.

Fingerzeiger
26.03.2009, 08:45
VIlleicht bekommt die NPD für den alten Zausel ja noch die Abwrackprämie, finanztechnisch steht es um die [censored] anscheinend ja net zum Besten:puke:

Edmund
26.03.2009, 11:56
Das Verfahren wird irgendwann eingestellt werden. Es geht auch nicht darum, Urteile zu fällen, sondern einzig und allein um Stimmungsmache vor der Wahl. Das hat aber kaum Nachteile. So erfährt endlich auch der allerletzte Depp im Land, daß nicht alle mit dem kommerz.-intern. Fußball-Irrsinn einverstanden sind!:)
Es kann sein, daß Voigt in Berufung gehen muß, aber letztendlich wird es auf die Einstellung des Verfahrens hinauslaufen. Zumal es ein anwaltliches Gutachten gibt, das die Straflosigkeit des angeblichen Owomobongo-Planers bescheinigt, was bisher von den 'unabhängigen' Richtern und Staatsanwälten ignoriert wurde. ;)

Kreuzbube
26.03.2009, 15:02
Es kann sein, daß Voigt in Berufung gehen muß, aber letztendlich wird es auf die Einstellung des Verfahrens hinauslaufen. Zumal es ein anwaltliches Gutachten gibt, das die Straflosigkeit des angeblichen Owomobongo-Planers bescheinigt, was bisher von den 'unabhängigen' Richtern und Staatsanwälten ignoriert wurde. ;)

Eben. Dazu kommt noch, daß das Corpus Delicti aus dem Jahre 2006 stammt. Jetzt haben wir 2009 und plötzlich fällt denen diese Geschichte ein. Also was soll der Käse?!

Gehirnnutzer
26.03.2009, 16:45
Eben. Dazu kommt noch, daß das Corpus Delicti aus dem Jahre 2006 stammt. Jetzt haben wir 2009 und plötzlich fällt denen diese Geschichte ein. Also was soll der Käse?!

Kreuzbube, ein Strafverfahren besteht nicht nur aus der Verhandlung vor Gericht, sondern aus drei Abschnitten Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren und Hauptvefahren (Verhandlung vor Gericht).

Das Ermittlungsverfahren wurde schon 2006 gestartet, war auch in der Presse zu lesen. Warum der Rest bis jetzt gedauert hat, kann ich dir nicht sagen, ist aber zulässig.

Gehirnnutzer
26.03.2009, 16:51
Es kann sein, daß Voigt in Berufung gehen muß, aber letztendlich wird es auf die Einstellung des Verfahrens hinauslaufen. Zumal es ein anwaltliches Gutachten gibt, das die Straflosigkeit des angeblichen Owomobongo-Planers bescheinigt, was bisher von den 'unabhängigen' Richtern und Staatsanwälten ignoriert wurde. ;)

Das betrifft den nur Tatvorwurf des Volksverhetzung, jedoch haben wir es mit eine Anklage wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung zu tun.
Fällt die Volksverhetzung weg, bleibt immer noch der Tatvorwurf der Beleidigung.

Übrigens Staatsanwälte sind nicht unabhängig, waren es auch nie. Nur Richter müssen unabhängig sein.

Ausonius
26.03.2009, 18:19
Es kann sein, daß Voigt in Berufung gehen muß, aber letztendlich wird es auf die Einstellung des Verfahrens hinauslaufen. Zumal es ein anwaltliches Gutachten gibt, das die Straflosigkeit des angeblichen Owomobongo-Planers bescheinigt, was bisher von den 'unabhängigen' Richtern und Staatsanwälten ignoriert wurde. ;)

Wer war denn der Anwalt - Rasse-Rieger?

klartext
26.03.2009, 18:54
Das betrifft den nur Tatvorwurf des Volksverhetzung, jedoch haben wir es mit eine Anklage wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung zu tun.
Fällt die Volksverhetzung weg, bleibt immer noch der Tatvorwurf der Beleidigung.

Übrigens Staatsanwälte sind nicht unabhängig, waren es auch nie. Nur Richter müssen unabhängig sein.

Wenn diese Fremdentümeilei sich weiter entwickelt, wird es bald starfbar sein, schon die Meinung zu äussern, wir hätten zuviele unnütze Ausländer im Land.
Und was kommt als Nächstes ?
Auch so kann man Demokratie scheibchenweise zerstören.

latrop
26.03.2009, 19:09
Übrigens Staatsanwälte sind nicht unabhängig, waren es auch nie. Nur Richter müssen unabhängig sein.


So ??
Wie heisst es so schön :
Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe.
Dann frag doch mal, wer diese Richter bezahlt !
Bestimmt nicht die Fa. Siemens oder AEG !!

Eloy
26.03.2009, 19:15
Wenn diese Fremdentümeilei sich weiter entwickelt, wird es bald starfbar sein, schon die Meinung zu äussern, wir hätten zuviele unnütze Ausländer im Land.
Und was kommt als Nächstes ?
Auch so kann man Demokratie scheibchenweise zerstören.

Ivh war letztes Jahr auf einem Motorsägenlehrgang. Da war ein junger Kerl dabei.
Der Bursche hatte sich "erdreistet" auf dem Arbeitsamt die Frage zu stellen, warum
wir soviele Türken in Deutschland brauchen! Er wurde ungehend angeschissen,
seine Daten hatte man ja. Hat den armen Kerl 750€ gekostet!

Im Jahr 2004 hatte eine ältere Frau, 70 Jahre alt, auf einer Gemeindeverwaltung
schriftlich nachgefragt, ob im Ort wohnende Ausländer nicht der Schneeräumpflicht
nachkommen müßten. Der Bürgermeister der Gemeinde hat sie angeschissen,
und Zackbumm, hatte sie ein Verfahren wegen Volksverhetzung am Hals.

Wir sind schon soweit, daß jegliche Kritik an den "Schätzchen" zum Straftat-
bestand hochgejubelt wird. Der "anständige BRDler" weiß, wie er sich Vorteile
bei den "Würdenträgern" erschleichen kann.

Es lebe das Neo-Denunziantentum!

klartext
26.03.2009, 19:29
Ivh war letztes Jahr auf einem Motorsägenlehrgang. Da war ein junger Kerl dabei.
Der Bursche hatte sich "erdreistet" auf dem Arbeitsamt die Frage zu stellen, warum
wir soviele Türken in Deutschland brauchen! Er wurde ungehend angeschissen,
seine Daten hatte man ja. Hat den armen Kerl 750€ gekostet!

Im Jahr 2004 hatte eine ältere Frau, 70 Jahre alt, auf einer Gemeindeverwaltung
schriftlich nachgefragt, ob im Ort wohnende Ausländer nicht der Schneeräumpflicht
nachkommen müßten. Der Bürgermeister der Gemeinde hat sie angeschissen,
und Zackbumm, hatte sie ein Verfahren wegen Volksverhetzung am Hals.

Wir sind schon soweit, daß jegliche Kritik an den "Schätzchen" zum Straftat-
bestand hochgejubelt wird. Der "anständige BRDler" weiß, wie er sich Vorteile
bei den "Würdenträgern" erschleichen kann.

Es lebe das Neo-Denunziantentum!



Das Problem ist, dass der Nationaltümelei einer kleinen Gruppe Rechtsradikaler eine völlig undifferenzierte Fremdentümelei Grün - und linksbewegter entgegengesetzt wird, also ein Extrem gegen das andere Extrem.
So fährt man Demokratie an die Wand. Das Denken ändert sich dadurch nicht, aber es wird Frust und Aggression aufgebaut, die sich eines Tages entladen wird.
Dieses Problem wird nicht gewaltfrei enden.

Eloy
26.03.2009, 19:46
Das Problem ist, dass der Nationaltümelei einer kleinen Gruppe Rechtsradikaler eine völlig undifferenzierte Fremdentümelei Grün - und linksbewegter entgegengesetzt wird, also ein Extrem gegen das andere Extrem.
So fährt man Demokratie an die Wand. Das Denken ändert sich dadurch nicht, aber es wird Frust und Aggression augebaut, die sich eines Tages entladen wird.
Dieses Problem wird nicht gewaltfrei enden.

Die Demokratie ist schon an die Wand geknallt. Jede Kritik an der Zu-
wanderung oder am Verhalten von Ausländern wird heute schon genutzt um,
unliebsame Kritiker mit dem Vorwurf des Rechtsradikalismus und der Ausländer-
feindlichkeit durch die Justiz oder die Politik zum Schweigen zu bringen.

Wieviele Mitmenschen sind innerlich schon auf diesen "grünlinken Zug" aufge-
sprungen, um sich durch die Denunziation von Mitmenschen persönliche Vorteile zu
verschaffen, ohne auch nur im Geringsten diese "grünlinken Ideale" zu vertreten.

Die "Meinungsmacher" haben ihr Ziel schon lange erreicht. Die Rechten sind für
Deutschland kein Problem. Es ist die große Masse der Opportunisten!

Penthesilea
26.03.2009, 23:22
Vielleicht sollte man die Beteiligten auch mal zu Wort kommen lassen? Wer den Lügen der NPD nicht glaubt, kann ja woanders recherchieren.

http://www.npd.de/index.php?sek=0&pfad_id=7&cmsint_id=1&detail=1669

Warum es hier um die Partei und nicht die Angeklagten geht, erhellt sich aus folgendem:Das Jahr 2009 wird als so genanntes Superwahljahr bezeichnet. Die NPD hat bei der Vielzahl von Wahlen Aussichten in Kreis- und Landesparlamente einzuziehen, so insbesondere im Saarland, in Thüringen und in Sachsen. Nicht zuletzt steht im Spätsommer die Bundestagswahl an, von der sich die Partei zumindest eine erhebliche Steigerung ihres Stimmenanteils im Vergleich zur letzten Wahl versprechen kann. Die Hauptverhandlung dieses Strafverfahrens, die am 24.03.2009 stattfindet, steht also zeitlich am Beginn der Wahlkampfphasen. Das ist kein Zufall. Die Tatzeit wird in der Anklage von März 2006 bis 8. Juni 2006 angegeben. Nach der Beschlagnahme der hier in Rede stehenden WM Planer bis Anfang Juni 2006 gab es keine wesentlichen Ermittlungen mehr. Dennoch datiert die Anklage erst vom 19. Februar 2008. Tatsächlich hat sich in der Akte für etwa eineinhalb Jahre gleichsam "nichts mehr getan." Öffentlich hat die Staatsanwaltschaft das lange Zuwarten damit begründet, dass Zivilprozesse ausgewertet werden mussten. Nur: der letzte Zivilprozess im Zusammenhang mit den hier in Rede stehenden zwei WM Planern war bereits im Januar 2007 beendet. Dass es ein Jahr gedauert haben soll, um die Akten der Zivilprozesse zu lesen, ist nicht glaubhaft. Tatsächlich dürfte man bei der Staatsanwaltschaft, die in ihrer politischen Abteilung sehr erfahren im Umgang mit der Strafvorschrift des § 130 StGB (Volksverhetzung) ist, offenbar nicht gewusst, wie man die Geister, die man vor der Fußballweltmeisterschaft mit der Beschlagnahme der beiden NPD WM Planer rufen musste, wieder los wird.Hinsichtlich des ersten Planers (Stichwort: Owomoyela) war gleichsam die strafrechtliche Luft raus, nachdem klar war, dass der auf dem Planer abgebildete Spieler nicht Herr Owomoyela war. In einem Zivilprozess war der NPD sogar verboten worden Fotografien des tatsächlich abgebildeten, übrigens weißhäutigen, Spielers für den WM Planer zu verwenden. Das hätte der Staatsanwaltschaft, die die Zivilakten über mehr als ein Jahr ausgewertet haben will, doch auffallen müssen. Das Problem wurde durch die Staatsanwaltschaft schlicht so gelöst, dass sie in ihrer Anklage gleichwohl behauptet, Herr Owomoyela sei auf dem WM Planer dargestellt. Das ist nicht anders zu erklären als damit, dass hier, vermutlich auf drängende Anweisung, Politik gemacht werden soll mit Mitteln des Strafrechts. Damit sind jedoch die rechtsstaatlichen Grundlagen eines Strafverfahrens verlassen.....................................Schl ießlich hatten die Angeklagten über ihre Verteidiger geltend gemacht, dass zu dem ersten WM Planer (Stichwort: Owomoyela) ein anwaltliches Gutachten existiert, in dem die strafrechtliche Unbedenklichkeit des Planers bescheinigt wurde. Dieses Gutachten ist in der Anklage mit keinem Wort erwähnt, geschweige denn der Rechtsanwalt als Zeuge benannt. Auch das Gericht hat es nicht für nötig befunden, den Rechtsanwalt als Zeugen zu laden.Wir halten fest:1. Dass Herr Owomoyela auf dem Bild des ersten Planers überhaupt nicht abgebildet ist, wird ignoriert.2. Dass das Bundesverfassungsgericht sich über Mängel bei der Auslegung des Aussagegehaltes des Zweiten Planers geäußert hat, wird ignoriert.3. Dass ein anwaltliches Gutachten, das die Straflosigkeit des ersten Planers bescheinigt, existiert, wird ignoriert.4. Die Hauptverhandlung wird, ohne dass ein Grund dafür ersichtlich ist, an den Beginn der Wahlkampfphasen der Wahlen dieses Jahres gelegt.All das führt aus der Sicht der Verteidigung zu der verständigen Schlussfolgerung, dass es nicht darum geht, ein Strafverfahren gegen einzelne Personen zu führen, an dessen Ende eine sachgerechte Entscheidung steht, sondern dass die NPD in ihrer politischen Aktivität behindert werden soll, und zwar durch eine Verurteilung der hiesigen Angeklagten um jeden Preis. ....

Topas
26.03.2009, 23:26
Wenn diese Fremdentümeilei sich weiter entwickelt, wird es bald starfbar sein, schon die Meinung zu äussern, wir hätten zuviele unnütze Ausländer im Land.
Und was kommt als Nächstes ?
Auch so kann man Demokratie scheibchenweise zerstören.

:top:

klartext
26.03.2009, 23:35
:top:

Um nicht missverstanden zu werden - ich bin ein erklärter Gegner der NPD und verabscheue alles, was Neonazis von sich geben.
Ich würde deshalb alles tun, damit sie nie in Regierungsverantwortung kommen. Ich würde mich jedoch immer dafür einsetzen, dass sie ihre Meinung frei äussern dürfen.
Meinungsfreiheit ist unteilbar, sie kennt keine Parteien. Es ist ein Grundrecht von uns allen.

Topas
27.03.2009, 00:04
Um nicht missverstanden zu werden - ich bin ein erklärter Gegner der NPD und verabscheue alles, was Neonazis von sich geben.
Ich würde deshalb alles tun, damit sie nie in Regierungsverantwortung kommen. Ich würde mich jedoch immer dafür einsetzen, dass sie ihre Meinung frei äussern dürfen.
Meinungsfreiheit ist unteilbar, sie kennt keine Parteien. Es ist ein Grundrecht von uns allen.

Ich hab Dich schon richtig verstanden. Das weiß ich doch, dass Du ein Gegner der NPD bist. Wichtig ist die frei Meinungsäußerung, und wie Du treffend schreibst, könnte es bald strafbar sein, schon die Meinung zu äußern, wir hätten zu viele unnütze Ausländer im Land.

Aldebaran
27.03.2009, 01:13
Gemeint ist es aber eigentlich so, das man in diesem Land nichts gegen Menschen haben sollte gegen die es nichts zu haben gibt. Man kann an einem Fußballspieler sein Spielunvermögen, seine Unfairness oder seinen mangelnden Teamgeist nicht mögen, Ablehnung wegen der Hautfarbe ist aber subjektiv und paßt nicht in unser Gesellschaftsbild. Deswegen bezeichnen sich westliche Gesellschaften so gerne als frei. Was die NPD da anzettelt ist ein Rundumtritt. Gegen Differenzierung und damit gegen jeden der mit anderer Hautfarbe hier lebt, arbeitet und sich auf legale Weise einbringt. Ich habe auch eine andere Gesichtsfarbe als mein rotgesichtiger Nachbar. Ich darf Ihn auch deshalb nicht mögen, obwohl das in diesem Fall dann wohl als ziemlich anstößig empfunden würde. Eine Werbekampgne darüber würde er mir aber sicher nicht verzeihen.


Es geht natürlich nicht um die Hautfarbe. Es geht um viel, und zwar sehr viel mehr.

(Der genetische Unterschied zwischen Dir und Deinem Nachbarn ist, ob es Dir passt oder nicht, geringer als der zu Herrn O. und erst recht der zu seinem Vater.)


Es geht um einen globalen Prozess. Auch diejenigen Schwarzen, die sich "legal einbringen", gehören zu seinen Agenten. Man könnte sie auch als Kolonisatoren betrachten. Es ist eine Frage des Blickwinkels oder des Abstraktionsgrades.

Gehirnnutzer
27.03.2009, 02:59
Wenn diese Fremdentümeilei sich weiter entwickelt, wird es bald starfbar sein, schon die Meinung zu äussern, wir hätten zuviele unnütze Ausländer im Land.
Und was kommt als Nächstes ?
Auch so kann man Demokratie scheibchenweise zerstören.

Ich mach mir nicht nochmal die Mühe, den Unterschied der Volksverhetzung nach den Absätzen 1 und 2 und nach den Absätzen 3 und 4 des § 130 StGB zu erläutern, ich gehe hier nur auf etwas anderes ein.

Wir haben es mit einem Fall von Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung zu tun.
Voksverhetzung ist hinsichtlich der Meinungsfreiheit grenzwertig zu betrachten, die Argumentation und die Meinung respektiere ich.

Ungeachtet der Frage ob besagter Flyer eine klare Beleidigung der konkreten Person des Herrn O. darstellst oder nicht, ist deine Argumentation hinsichtlich des Punktes der Beleidigung recht zweifelhaft.

Die Frage ist, gibt die Meinungsfreiheit jedem das Recht, eine konkrete Person zu beleidigen.

Wenn ja, so muss dies auch für die anderen Beleidigungsdelikte, wie z.B. Verleumdung gelten.

Kreuzbube
27.03.2009, 05:39
Kreuzbube, ein Strafverfahren besteht nicht nur aus der Verhandlung vor Gericht, sondern aus drei Abschnitten Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren und Hauptvefahren (Verhandlung vor Gericht).

Das Ermittlungsverfahren wurde schon 2006 gestartet, war auch in der Presse zu lesen. Warum der Rest bis jetzt gedauert hat, kann ich dir nicht sagen, ist aber zulässig.

Aber gewiß doch!:)

Kondor
29.03.2009, 15:15
Wenn denn diese Neger wenigstens Fußball spielen könnten. So ist der Neger Asamoha wegen seiner völligen Unfähigkeit schuld an der WM-Niederlage 2002 im Endspiel gegen Brasilien. Deswegen nie wieder Neger in die Nationalmanschaft nur wegen der Mulikulti-Idioten.

Das ist völlig nebensächlich, in eine deutsche Nationalmannschaft gehören nur Deutsche deutschen Blutes.

Eine Deutsche gehört nachdem sie es mit einem Neger getrieben hat unmittelbar ausgebürgert und nach Afrika ausgewiesen, nachdem sie Regress geleistet hat. Stattdessen werden für Ausländer und Mischlinge deutsche Sozialleistungen abkassiert und das deutsche Volk mit Ausgaben belastet, die uns nichts angehen.

Zu früheren Zeiten wäre eine Deutsche schon wegen verbotener Kopulation mit und Schwängerung durch einen Schwarzen vor Gericht gestellt worden. ;)

blues
30.03.2009, 00:51
Das ist völlig nebensächlich, in eine deutsche Nationalmannschaft gehören nur Deutsche deutschen Blutes.

Eine Deutsche gehört nachdem sie es mit einem Neger getrieben hat unmittelbar ausgebürgert und nach Afrika ausgewiesen, nachdem sie Regress geleistet hat. Stattdessen werden für Ausländer und Mischlinge deutsche Sozialleistungen abkassiert und das deutsche Volk mit Ausgaben belastet, die uns nichts angehen.

Zu früheren Zeiten wäre eine Deutsche schon wegen verbotener Kopulation mit und Schwängerung durch einen Schwarzen vor Gericht gestellt worden. ;)

du bist aber mal drollig - warum glaubst du, dass "Rassenreinheit" dir was bringen sollte ? :)

Aldebaran
30.03.2009, 20:51
du bist aber mal drollig - warum glaubst du, dass "Rassenreinheit" dir was bringen sollte ? :)


Ein Denkanstoß:



Die Verwandtenselektion (kin selection, Sippenselektion) ist eine Erweiterung des Begriffs der natürlichen Selektion und wird in der Evolutionsbiologie und der Soziobiologie gebraucht. Im Rahmen der Gesamtfitness-Theorie (inclusive fitness) erklärt sie die Entstehung von kooperativem und 'altruistischem' Verhalten. Wenn Tiere Verwandten dabei helfen, ihre Jungen aufzuziehen, sorgen sie dafür, dass ihr 'eigenes' Erbgut weiterverbreitet wird. Das Ausmaß an altruistischem Verhalten richtet sich nach dem Grad der Verwandtschaft. Je enger Tiere miteinander verwandt sind, desto höher ist die Chance durch Verwandtenhilfe 'eigene' Gene in die nächste Generation weiterzugeben und desto häufiger ist altruistisches Verhalten anzutreffen. Die Theorie der Verwandtenselektion wurde von John Maynard Smith 1964 und William D. Hamilton entwickelt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Verwandtenselektion

Ausonius
30.03.2009, 21:01
Das ist völlig nebensächlich, in eine deutsche Nationalmannschaft gehören nur Deutsche deutschen Blutes.

Eine Deutsche gehört nachdem sie es mit einem Neger getrieben hat unmittelbar ausgebürgert und nach Afrika ausgewiesen, nachdem sie Regress geleistet hat. Stattdessen werden für Ausländer und Mischlinge deutsche Sozialleistungen abkassiert und das deutsche Volk mit Ausgaben belastet, die uns nichts angehen.

Zu früheren Zeiten wäre eine Deutsche schon wegen verbotener Kopulation mit und Schwängerung durch einen Schwarzen vor Gericht gestellt worden. ;)

Es gibt die Blutgruppen A, B, 0 und AB, aber nun mal kein spezifisch deutsches Blut. Und Rassenschande find ich dufte - gut, dass wir diese "früheren" Zeiten nicht mehr haben!