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Vollständige Version anzeigen : Endlich !!! Ausbeuterschweine werden zu Lohnnachzahlungen verurteilt !!!



roxelena
19.03.2009, 07:33
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat die Bezahlung von 5,20 Euro Stundenlohn für zwei Minijobberinnen durch den Textildiscounter Kik als sittenwidrig eingestuft. Die 6. Kammer verurteilte gestern das Unternehmen zu Nachzahlungen an die beiden geringfügig Beschäftigten und bestätigte damit Entscheidungen des Arbeitsgerichts Dortmund vom vergangenen Jahr.

http://www.morgenweb.de/nachrichten/wirtschaft/20090319_srv0000003958897.html

Dieses Urteil wird hoffentlich weitere Ausgebeutete anregen gegen ihre Peiniger vor Gericht zu ziehen.

Es zahlt sich in barer Münze aus gegen Ausbeuterschweine zu klagen

Schaschlik
19.03.2009, 07:53
Arbeitgeber als "Peiniger" zu bezeichnen, das zeigt wessen Geistes Kind Du bist.

politisch Verfolgter
19.03.2009, 08:16
Die ArbeitsgesetzSchweine deklarieren Affenschieber.
Hier liegt die Wurzel allen Übels. Damit wird eine Leistungsgesellschaft sozialstaatlich unterbunden.
Arbeitgeber sind vielmehr möglichst kaufkräftige Nachfrager.
Die haben in ihrer Erwerbsphase profitmaximierend anbieten zu können. Das bedingt goldene Netzwerke, womit der Profit individuell mental leistungsadäquat zu generieren und laufend leistungsanteilig abzuschöpfen ist.
Wer es nicht will, ist Teil des Problems.
Wer "Arbeitnehmer" deklariert, hat Mundstuhl.
Sozzendreck schmarotzt davon zuhälterisch geiselnehmend zwangsfinanziert. Die Scheiße gehört also hinter Gitter.
"Ausbeuterschwein" will Sozzenopfer nur verhöhnen.

Salasa
19.03.2009, 08:22
Arbeitgeber als "Peiniger" zu bezeichnen, das zeigt wessen Geistes Kind Du bist.


Das er dir Geistig Turm hoch überlegen ist, ist deine eigene Schuld.:))

Ich finde das Urteil gut!


Und ich hoffe das dieses Urteil die Ausgebeuteten Menschen ermutigt sich noch mehr zu wehren. Und auch einen Gerechten Lohn fordert. Unter 15 Euro sollte keiner mehr Arbeiten gehen.

-jmw-
19.03.2009, 08:27
"gehen müssen" oder "gehen dürfen"?

Schaschlik
19.03.2009, 08:28
Das er dir Geistig Turm hoch überlegen ist, ist deine eigene Schuld.:))


jaja, passt scho.



Ich finde das Urteil gut!


Das Urteil ja, Roxelanas Ton nein.



Und ich hoffe das dieses Urteil die Ausgebeuteten Menschen ermutigt sich noch mehr zu wehren. Und auch einen Gerechten Lohn fordert. Unter 15 Euro sollte keiner mehr Arbeiten gehen.

Für 15 Euro bekommst Du bei mir nicht mal die Anfahrt.

willy
19.03.2009, 08:55
Das er dir Geistig Turm hoch überlegen ist, ist deine eigene Schuld.:))
Meinst du mit "er" Roxi? Ich dachte immer, das Roxi wäre nicht-männlichem Geschlechts?



Und ich hoffe das dieses Urteil die Ausgebeuteten Menschen ermutigt sich noch mehr zu wehren. Und auch einen Gerechten Lohn fordert. Unter 15 Euro sollte keiner mehr Arbeiten gehen.

:lach: und wovon träumst du nachts, Kumpel?
Leuten wie dir gehört die Stütze gestrichen, damit sie mal wieder eine vernünftige Wertschätzung für Leistung erfahren.
15 Euro :lach:

politisch Verfolgter
19.03.2009, 09:01
Arbeitgeber sind Nachfrager, Kunden - die bezahlen.
Es geht also darum, ihnen möglichst profitmaximierend anbieten zu können.
Genau das ist per Arbeitsgesetzgebung unterbunden.
Wie komme ich dazu, mir einen sog. "Arbeitnehmer"-Begriff zuweisen zu lassen????
Was soll der Wahnsinn?
Es geht um den Profit der Anbieter, um ihn bezweckende Managements, um dazu nutzbare betriebliche Vertragsgegenstände, um damit möglichst kaufkräftige Nachfrager.

Schaschlik
19.03.2009, 09:03
(...)
15 Euro :lach:


Manche raffen einfach nicht, dass Tätigkeiten die defacto JEDER kann (z.B. putzen), eigentlich keinen richtigen Marktwert haben.

Nach deren Logik müssten wir wohl auch alle in Saus und braus leben können, wenn jeder Bürger nur einfache Tätigkeiten erledigt. Wir haben dann nur noch Bäcker, Fleischer, Bauarbeiter und Reinigungskräfte und die verdienen alle so viel, um sich teure Autos, PCs, Flugreisen oder sonstige HighTech leisten zu können.

Die Hersteller und Erfinder der HighTech geben sich dann auch mit 15 Euro Stundenlohn zufrieden, weil irgendwie muss die Rechnung ja aufgehen.

politisch Verfolgter
19.03.2009, 09:06
Manche raffen schon mal gar nicht, daß Anbieterprofit nicht mal noch so anonyme Inhaberschaften bedingt, sondern goldene Netzwerke und Managements zwecks Userdividende.
Erst damit kann der Profit individuell mental leistungsadäquat generiert und laufend leistungsanteilig abgeschöpft werden.
Nur das ist frei vernetzbar, womit ökonomische high tech Hebelwirkung erst richtig greifen kann.
Wobei 99 % der techn.-wiss. Entwicklung von Betriebslosen stammt.

schastar
19.03.2009, 09:18
Persönlich bin für einen gesetzlichen Mindestlohn. Allerdings ist es ja auch so daß Preisabsprachen z.B. unter Handwerken verboten sind. Da kann jemand handeln so viel er will, und bei demjenigen der im das billigste Angebot macht kaufen. So ist es dann auch nicht falsch daß der Arbeitgeber sich den billigsten Arbeitnehmer sucht.
In Anbetracht der Handwerkerbörse My Hammer wo sich Arbeitgeber gegenseitig unterbieten um einen Auftrag zu erlangen, sollte man auch eine Jobbörse einführen in welcher ein Arbeitsplatz ausgeschrieben wird und sich dann die Bewerber gegenseitig unterbieten können.

politisch Verfolgter
19.03.2009, 09:41
Lohndreck deklariert AffenschieberWahnsinn.
Anbieterprofit bedingt vielmehr goldene Netzwerke für Userdividende.
Wer einen zum "Arbeitnehmer" erklärt, hat ekeligen Mundstuhl, sollte denn Dreck gefälligst bei sich behalten und rückwärts in die Latrine entsorgen.
Der ArbeitsgesetzDreck muß weg, user value muß her.

schastar
19.03.2009, 10:08
Lohndreck deklariert AffenschieberWahnsinn.
Anbieterprofit bedingt vielmehr goldene Netzwerke für Userdividende.
Wer einen zum "Arbeitnehmer" erklärt, hat ekeligen Mundstuhl, sollte denn Dreck gefälligst bei sich behalten und rückwärts in die Latrine entsorgen.
Der ArbeitsgesetzDreck muß weg, user value muß her.


Wenn jemand Arbeit anzubieten hat und sie ein anderer annimmt, dann ist er ein Arbeitnehmer.
Hat jemand einen Auftrag zu vergeben, und jemand nimmt ihn an, ist er der Auftragnehmer.
Manchen fällt es zwar schwer dies zu verstehen, ist aber so.

politisch Verfolgter
19.03.2009, 10:23
schastar, betriebslose Anbieter benötigen dadurch möglichst kaufkräftige Nachfrager, denen man Produkte, Güter und Dienstleistungen anbieten zu können hat.
Der Profit ist leistungsadäquat zu generieren und laufend leistungsanteilig abzuschöpfen.
Es ist so, daß dafür wiss., gesetzlich und infrastrukturell zu flankierende goldene Anbieternetze erforderlich sind.
Es geht um die marktwirtschaftliche Profitmaximierung der Anbieter.
Dazu sind nicht mal noch so anonyme Inhaberschaften erforderlich, die zudem nicht frei vernetzbar sind.
Kein Gesetz darf verlangen, Fremdvermögen und Fremdkredite zu bedienen.
Vielmehr haben möglichst kaufkräftige Nachfrager mental leistungsadäquat und vernetzungsoptimiert bedient werden zu können.
Die Kaufkraftmaximierung der Nachfrager hat durch deren Profitmaximierung in deren Erwerbsphase erfolgen zu können.
Genau das ist Marktwirtschaft, das Leistungsprinzip.
Anbieter haben dazu mental adäquat leisten und den Profit leistungsanteilig vernetzungsoptimiert abschöpfen zu können.
Genau das bedingt goldene Netzwerke, deren Effizienz mit der Anzahl ihrer Mitglieder und bezahlenden Nutzer expoinenziell zu nimmt.
Also kein Fremdkapital generieren, keine Fremdkredite abtragen, sondern stattdessen goldene Netzwerke finanzieren, die dann auch der goldenen Zukunft des eigenen Nachwuchses dienen.

Skaramanga
19.03.2009, 10:58
Das wird mir ewig ein Rätsel bleiben, warum im sonst so Regulierungswütigen durchkontrollierten Bürokratiestaat Deutschland zwei Dinge, die in sonst fast jedem Staat der Welt gesetzlich vorgeschrieben werden, völlig ungeregelt sind: Die Höchstgeschwindigkeit auf Straßen, und der Mindestlohn.

Skaramanga
19.03.2009, 11:02
Wenn jemand Arbeit anzubieten hat und sie ein anderer annimmt, dann ist er ein Arbeitnehmer.
Hat jemand einen Auftrag zu vergeben, und jemand nimmt ihn an, ist er der Auftragnehmer.
Manchen fällt es zwar schwer dies zu verstehen, ist aber so.

Am besten noch Jugend-, Krankheits- und Unfallschutz abschaffen, und dann sind wir wieder beim fröhlichen Manchester-Kapitalismus. Willst Du den? Viel Spaß damit. Aber denk dran, dass vielleicht einmal Deine Kinder oder Enkel zu solchen Bedingungen arbeiten müssen. Die werden sich herzlich bedanken für so ein tolles Leben.

FranzKonz
19.03.2009, 11:14
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat die Bezahlung von 5,20 Euro Stundenlohn für zwei Minijobberinnen durch den Textildiscounter Kik als sittenwidrig eingestuft. Die 6. Kammer verurteilte gestern das Unternehmen zu Nachzahlungen an die beiden geringfügig Beschäftigten und bestätigte damit Entscheidungen des Arbeitsgerichts Dortmund vom vergangenen Jahr.

http://www.morgenweb.de/nachrichten/wirtschaft/20090319_srv0000003958897.html

Dieses Urteil wird hoffentlich weitere Ausgebeutete anregen gegen ihre Peiniger vor Gericht zu ziehen.

Es zahlt sich in barer Münze aus gegen Ausbeuterschweine zu klagen

Schaun wir mal, ob's die Sozialversicherung nicht frisst.

politisch Verfolgter
19.03.2009, 11:20
Arbeiten bezweckt anbieten. Das ist Marktwirtschaft. Dazu muß sie von der Arbeitsgesetzgebung entlastet werden.
Mit "sozial" wird anbieten unterbunden.

roxelena
19.03.2009, 11:23
Schaun wir mal, ob's die Sozialversicherung nicht frisst.

Die Sozialversicherungsbeiträge werden bis zur Höchstgrenze abgezogen, auch die Lohnsteuer wird nicht unerheblich sein. Allerdings geht dann bei der nächsten Lohnsteuerrückzahlung auch ein 4-stelliger €-Bereich wieder zurück.

Und bei der Firma Kik hats hoffentlich geklickt :cool2:

Auch alle anderen die wie selbstverständlich ihre Arbeitnehmer übelst betrügen sollten schnellstens ihre Einstellung gegenüber Arbeitnehmer ändern.

Felidae
19.03.2009, 11:24
Himmel, hier gehts um Minijobs. Die wurden nie dazu konzipiert, davon leben zu können.

roxelena
19.03.2009, 11:25
Himmel, hier gehts um Minijobs. Die wurden nie dazu konzipiert, davon leben zu können.

Auch für Minijobs gelten die gleichen Bestimmungen wie für "normale" Jobs.

Dein Wissensdefizit ist unter aller Sau :hihi:

Felidae
19.03.2009, 11:29
Auch für Minijobs gelten die gleichen Bestimmungen wie für "normale" Jobs.

Dein Wissensdefizit ist unter aller Sau :hihi:

So ein Quatsch. Schon die Sozialabgaben für Minijobs sind erstens anders und zweitens sind sie der reinste Betrug, weil das Umlagesystem sie schluckt, ohne das der AN irgendwas davon hätte.

Es wäre aber sehr unterhaltsam, wenn deine und Salasas Forderung dazu führen würde, dass selbst die Putzhilfe so teuer würde, dass sie sich keiner mehr leisten kann.

politisch Verfolgter
19.03.2009, 11:46
Der Profit ist vielmehr leistungsadäquat vernetzungsoptimiert zu generieren und laufend leistungsanteilig abzuschöpfen.
Alle das unterbindenden Gesetze sind ein Verbrechen, gehören also weg.
Die GesetzgebungsVerbrecher gehören hinter Gitter.
Nix darf einen mit "AN" kontaminieren.
Kaufkraftmaximierung bedingt Anbieter-Profitmaximierung.
Managementvorgabe ist also Userdividende.
Sozialismus ist das Gegenteil, also Zwangsarbeit, Enteignung, Lehnswesen und Berufsverbot.
Dieser MarxismusDreck muß weg.
Anbieter benötigen marktwirtschaftl. Profitmaximierung.
Das ist managementstrategisch, wissenschaftlich, gesetzlich und institutionell zu flankieren, während keine öffentl. Mittel in Privatvermögen zu pumpen sind.
Dazu sind Sozialstaat und ÖD um mind. 90 % abzubauen.
Bis dahin läßt das Regime den Sozialstaat vom ÖD als Waffe gegen die Grundrechte richten.

Salasa
19.03.2009, 11:52
Meinst du mit "er" Roxi? Ich dachte immer, das Roxi wäre nicht-männlichem Geschlechts?

Ich weiß nicht wer sich hinter den Account verbirgt. Aber wenn Roxi darauf besteht werde ich das sie verwenden.




:lach: und wovon träumst du nachts, Kumpel?
Leuten wie dir gehört die Stütze gestrichen, damit sie mal wieder eine vernünftige Wertschätzung für Leistung erfahren.
15 Euro :lach:

Hältst Du das für so unmöglich? Es ist mehr als genug Geld da um die Löhne auf 15€ zu bringen und das ohne das das Stück gut teurer wird oder die Preise steigen müssen.

Kennst Du nicht die Geschichte von des rätselhafte 5-Mark-Stücks?


Das rätselhafte 5-Mark-Stück
Folgende Geschichte fand ich auf der Unterhaltungsseite einer Zeitschrift :
Der Clown fand in der Manege ein blankes 5-Mark-Stück. Er
ging damit zum Pferdeknecht und sagte: „Ich bin dir ja noch
zehn Mark schuldig; hier gebe ich dir einstweilen fünf Mark
zurück, dann schulde ich dir noch fünf.“
Der Pferdeknecht bedankte sich, ging zum Stallmeister und
sagte: „Ich bin dir ja noch zehn Mark schuldig; hier gebe ich dir
einstweilen fünf Mark zurück, dann schulde ich dir noch fünf.“
Der Stallmeister bedankte sich, ging zum Schulreiter und
sagte: „Ich bin Ihnen ja noch zehn Mark schuldig! Hier gebe ich
Ihnen fünf Mark zurück, dann schulde ich Ihnen noch fünf.“
Der Schulreiter bedankte sich, ging zum Direktor und sagte:
„Ich bin Ihnen ja noch zehn Mark schuldig, Herr Direktor;
wenn Sie gestatten, gebe ich Ihnen einstweilen fünf Mark zu-
rück, dann schulde ich Ihnen noch fünf.“
Der Direktor bedankte sich, nahm den Clown beiseite und
sagte: „Da, August, gebe ich dir mal fünf Mark, die anderen
fünf bekommst du später.“
Der Clown bedankte sich, gab die fünf Mark dem Pferde-
knecht und sagte: „Jetzt sind wir quitt.“
Der Pferdeknecht bezahlte mit dem 5-Mark-Stück seine
Restschuld beim Stallmeister, dieser beim Schulreiter und die-
ser beim Direktor. Der Direktor nahm den Clown beiseite und
sagte: „Hier, August, sind die restlichen fünf Mark, die du noch
zu bekommen hattest.“
So bekam der Clown sein 5-Mark-Stück zurück, und alle wa-
ren ihre Schulden los. . .
Auch wenn die Geschichte auf den ersten Blick verwirrend er-
scheint, wird in ihr nichts anderes beschrieben als eine Reihe von
Tilgungsvorgängen mit Hilfe eines umlaufenden 5-Mark-Stücks.
Daß die Geschichte mit einem gefundenen Geldstück beginnt, ist
für den Ablauf bedeutungslos und soll lediglich die Irritationen
vergrößern. Genausogut hätte der Clown die fünf Mark verdient,
als Geschenk erhalten oder gestohlen haben können. Selbst bei
einem falschen 5-Mark-Stück wären nach dem zweiten Umlauf die
gesamten Schulden verschwunden.
Verschwunden sind jedoch in der Geschichte nicht nur die
Schulden der fünf Beteiligten von insgesamt 50 Mark, sondern
auch Guthaben in gleicher Höhe. Denn der Schuld des Clowns
beim Pferdeknecht stand ein Guthaben des Pferdeknechts beim
Clown gegenüber usw.
Durch diese Geschichte können wir erkennen, daß umlaufen-
des Geld nicht nur unzählige Male zum Kaufen, sondern auch
unzählige Male zum Verleihen und Tilgen benutzt werden kann.
Sowenig sich jedoch durch die beschriebene Tilgungskette die
Geldmenge verändert hat, so wenig verändert sie sich durch eine
Kette von Verleihvorgängen. Es ändern sich jeweils nur die Gut-
haben- und Schuldenbestände, die mit jeder leihweisen Überlas-
sung von Geld entstehen und sich mit der Rückzahlung wieder
auflösen.

Man hätte im Beispiel auch Wahren oder Dienstleistung tauschen können.
Und mit nur 5 Mark kann Wahren und Dienstleistung in Wert von vielen 100 oder mehre 1000 Mark bewegen.



Es liegt an die ungerechte Verteilung der Vermögen und die zu Langsame Umlaufsgeschwindigkeit unseres Geldes. Dazu kommt noch die Globalisierung mit ihren Massentourismus und Massenimporte. Da sollten endlich mal ein paar Fette steuern erhoben werden damit das Volk das Geld im Inland lässt. Oder man sollte die Arbeitnehmer oder gleich die Gesellschaft stärker an den Gewinnen der Exporte Wirtschaft beteiligen.
Nun der Zug ist ja jetzt erst mal abgefahren und kommt vieleicht nie wieder.:D
Wenn sich die Bonzen Million für Millionen einstecken, bleibt natürlich nicht viel für die Arbeitnehmer übrig. Es wird Zeit das diese Form der Sklaverei grundsätzlich abgeschafft wird.
Wer 25 Stunden Arbeiten geht sollte heute davon auch gut leben können.

klartext
19.03.2009, 11:52
Das wird mir ewig ein Rätsel bleiben, warum im sonst so Regulierungswütigen durchkontrollierten Bürokratiestaat Deutschland zwei Dinge, die in sonst fast jedem Staat der Welt gesetzlich vorgeschrieben werden, völlig ungeregelt sind: Die Höchstgeschwindigkeit auf Straßen, und der Mindestlohn.

Es gibt kaum noch einen Bereich, in dem nicht Mindestlöhne gelten. Erst vor eingien Wochen wurden neue Branchen hinzugenommen.
Nach unserem Verständnis haben wir Tarifhoheit und die Höhe der Löhne ist Sache der Gewerkschaften und Arbeitgeber.
In einigen Bereichen ist ein Mindestlohn sicher nicht sinnvoll.

henriof9
19.03.2009, 11:55
Auch für Minijobs gelten die gleichen Bestimmungen wie für "normale" Jobs.



Nur das es augenscheinlich dann keine Minijobs mehr waren.
Bei einem Minijob gibt es feste Faktoren, nämlich der Lohn und die zu leistenden Arbeitsstunden.

Wenn also in diesem Fall der durchschnittliche Stundenlohn gerade 5,20 € ergeben hat, müssen die Frauen mehr Stunden geleistet haben, als vereinbart.
Trifft dies zu, handelt es sich ergo nicht mehr um einen Minijob, da würde dann die Gleitzone eintreten und schon schlagen die Sozialkassen zu, das Finanzamt kommt lediglich bei einer 2. Steuerkarte zum Zuge, ansonsten geht es leer aus.
Kann unter Umständen sogar günstiger für den AG sein.

Salasa
19.03.2009, 12:22
Das wird mir ewig ein Rätsel bleiben, warum im sonst so Regulierungswütigen durchkontrollierten Bürokratiestaat Deutschland zwei Dinge, die in sonst fast jedem Staat der Welt gesetzlich vorgeschrieben werden, völlig ungeregelt sind: Die Höchstgeschwindigkeit auf Straßen, und der Mindestlohn.

Man sollte jede jede Menge Regularien abschaffen, aber ohne Spiel regeln geht es nun mal nicht.
Ich bin davon überzeugt das viele wichtige regeln fehlen, andere geändert werden müssen und wiederum andere ganz abgeschafft gehören.

politisch Verfolgter
19.03.2009, 12:35
Ohne verbrecherische Arbeitsgesetzgebung hätte der Dreck erst gar nicht aufkommen können.
Weg mit dem ArbeitsgesetzDreck, her mit Userdividende.
Sie ist wiss. und mit aktiver Wertschöpfungspolitik zu flankieren.

Kumusta
19.03.2009, 13:27
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat die Bezahlung von 5,20 Euro Stundenlohn für zwei Minijobberinnen durch den Textildiscounter Kik als sittenwidrig eingestuft. Die 6. Kammer verurteilte gestern das Unternehmen zu Nachzahlungen an die beiden geringfügig Beschäftigten und bestätigte damit Entscheidungen des Arbeitsgerichts Dortmund vom vergangenen Jahr.
...
Dieses Urteil wird hoffentlich weitere Ausgebeutete anregen gegen ihre Peiniger vor Gericht zu ziehen.

Es zahlt sich in barer Münze aus gegen Ausbeuterschweine zu klagen
Ich gehe davon aus, daß die Stunden der beiden Minijob-Klägerinnen in der Firma 'kik' jetzt gezählt sind. In Anbetracht der vielen Möglichkeiten, einen unliebsamen Arbeitnehmer loszuwerden, ist das überhaupt kein Problem.

Dein Rat bzw. Wunsch, daß weitere Dumme vor Gericht ziehen sollten, dürfte ein Griff ins Klo sein.

Don
19.03.2009, 13:44
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat die Bezahlung von 5,20 Euro Stundenlohn für zwei Minijobberinnen durch den Textildiscounter Kik als sittenwidrig eingestuft. Die 6. Kammer verurteilte gestern das Unternehmen zu Nachzahlungen an die beiden geringfügig Beschäftigten und bestätigte damit Entscheidungen des Arbeitsgerichts Dortmund vom vergangenen Jahr.

http://www.morgenweb.de/nachrichten/wirtschaft/20090319_srv0000003958897.html

Dieses Urteil wird hoffentlich weitere Ausgebeutete anregen gegen ihre Peiniger vor Gericht zu ziehen.

Es zahlt sich in barer Münze aus gegen Ausbeuterschweine zu klagen

Als nächstes plärren die HArtzler weil der Müll von KiK teurer wird.
Die Erhöhung tragen dann wieder die Verkäuferinnen über ihre Steuern.

Wundersam, wie sich der sozialistische Kreis immer wieder schließt.

Lichtblau
19.03.2009, 13:53
Arbeitgeber als "Peiniger" zu bezeichnen, das zeigt wessen Geistes Kind Du bist.

Viele sind wirklich Peiniger, doch bei weitem nicht alle.

Ich hab mich mal in einer Firma als Softwareentwickler beworben.
Die wollten 1500 Euro Brutto zahlen, für eine 42 Stunden-Woche. Überstunden haben die auch noch gefordert. Rauchen durfte man nur in der Mittagspause.

Ich habe dankend abgelehnt.

Wo ich jetzt bin, ist ganz ok, bloß das Geld ist ein bisschen wenig.

Schaschlik
19.03.2009, 14:00
Viele sind wirklich Peiniger, doch bei weitem nicht alle.

Ich hab mich mal in einer Firma als Softwareentwickler beworben.
Die wollten 1500 Euro Brutto zahlen, für eine 42 Stunden-Woche. Überstunden haben die auch noch gefordert. Rauchen durfte man nur in der Mittagspause.

Ich habe dankend abgelehnt.

Wo ich jetzt bin, ist ganz ok, bloß das Geld ist ein bisschen wenig.



Auch wenn man sich vor Augen hält, dass man materiellen Zwängen unterliegt und deshalb nicht beliebig Arbeit ablehnen kann: man hat immernoch selbst den Vertrag mit dem AG gemacht. Niemand wird gezwungen bei einem bestimmten AG zu arbeiten.

Lichtblau
19.03.2009, 14:03
Niemand wird gezwungen bei einem bestimmten AG zu arbeiten.

H4-Empfänger schon. Außerdem müssen viele nehmen was sie bekommen, weil Arbeit knapp ist.

schastar
19.03.2009, 16:38
schastar, betriebslose Anbieter benötigen dadurch möglichst kaufkräftige Nachfrager, denen man Produkte, Güter und Dienstleistungen anbieten zu können hat.
Der Profit ist leistungsadäquat zu generieren und laufend leistungsanteilig abzuschöpfen.
Es ist so, daß dafür wiss., gesetzlich und infrastrukturell zu flankierende goldene Anbieternetze erforderlich sind.
Es geht um die marktwirtschaftliche Profitmaximierung der Anbieter.
Dazu sind nicht mal noch so anonyme Inhaberschaften erforderlich, die zudem nicht frei vernetzbar sind.
Kein Gesetz darf verlangen, Fremdvermögen und Fremdkredite zu bedienen.
Vielmehr haben möglichst kaufkräftige Nachfrager mental leistungsadäquat und vernetzungsoptimiert bedient werden zu können.
Die Kaufkraftmaximierung der Nachfrager hat durch deren Profitmaximierung in deren Erwerbsphase erfolgen zu können.
Genau das ist Marktwirtschaft, das Leistungsprinzip.
Anbieter haben dazu mental adäquat leisten und den Profit leistungsanteilig vernetzungsoptimiert abschöpfen zu können.
Genau das bedingt goldene Netzwerke, deren Effizienz mit der Anzahl ihrer Mitglieder und bezahlenden Nutzer expoinenziell zu nimmt.
Also kein Fremdkapital generieren, keine Fremdkredite abtragen, sondern stattdessen goldene Netzwerke finanzieren, die dann auch der goldenen Zukunft des eigenen Nachwuchses dienen.

Versuch mal alle Fremdwörter weg zu lassen, eine genauer Erklärung was du unter "goldene Anbieternetze" sowie "goldene Netzwerke" verstehst abzugeben. Und wenn es dir nix ausmacht, könntest du auch noch vollständige Sätze schreiben.

schastar
19.03.2009, 16:44
Am besten noch Jugend-, Krankheits- und Unfallschutz abschaffen, und dann sind wir wieder beim fröhlichen Manchester-Kapitalismus. Willst Du den? Viel Spaß damit. Aber denk dran, dass vielleicht einmal Deine Kinder oder Enkel zu solchen Bedingungen arbeiten müssen. Die werden sich herzlich bedanken für so ein tolles Leben.

Ich habe keine Kinder, und hab mich schon in jungen Jahren dagegen entschieden.
Und glaub mir, ich bin sozialer eingestellt als du denkst.

roxelena
19.03.2009, 17:41
So ein Quatsch. Schon die Sozialabgaben für Minijobs sind erstens anders und zweitens sind sie der reinste Betrug, weil das Umlagesystem sie schluckt, ohne das der AN irgendwas davon hätte.

Es wäre aber sehr unterhaltsam, wenn deine und Salasas Forderung dazu führen würde, dass selbst die Putzhilfe so teuer würde, dass sie sich keiner mehr leisten kann.

Urlaubs-,Weihnachtsgeld, wenn die anderen AN es erhalten, sind auch dem Minijobler u vergüten.
Bezahlter Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall stehen dem Minijobler ebenfalls zu (ist, siehe KiK-Mitarbeiter, ist einklagbar)

Die Ausbeuter gehen landauf, landab locker über diese Rechte der AN hinweg da dieses verbrecherische Tun nicht strafbewehrt ist !!!

Sie müssen lediglich die vorenthaltene Leistungen rückwirkend bezahlen.

Sinnvoll ist eine Klage, wenn man sowieso beabsichtigt das Arbeitsverhältnis zu beenden.

Die eine KIK-Mitarbeiterin hat ja bereits letztes Jahr im November das Arbeitsverhältnis beendet und bekommt jetzt zum Abschied 10 500.-€ :cool2:

Volkov
19.03.2009, 17:50
Bein uns solls in der Provinz welche geben, die die Leute zum Arbeiten gezwungen haben, indem sie sie regelrecht einsperrten und ohne Arbeitsverträge arbeiten lassen um sich später aus der Affäre zu ziehen. Nachdem ein paar erwischt wurden, trauen die sich das nicht mehr so wirklich. Trend rückläufig.

Ansonsten kann ich mich nur Salasa anschließen, das urteil ist gut.

Felidae
19.03.2009, 18:00
Urlaubs-,Weihnachtsgeld, wenn die anderen AN es erhalten, sind auch dem Minijobler u vergüten.
Bezahlter Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall stehen dem Minijobler ebenfalls zu (ist, siehe KiK-Mitarbeiter, ist einklagbar)

Die Ausbeuter gehen landauf, landab locker über diese Rechte der AN hinweg da dieses verbrecherische Tun nicht strafbewehrt ist !!!

Sie müssen lediglich die vorenthaltene Leistungen rückwirkend bezahlen.

Sinnvoll ist eine Klage, wenn man sowieso beabsichtigt das Arbeitsverhältnis zu beenden.

Die eine KIK-Mitarbeiterin hat ja bereits letztes Jahr im November das Arbeitsverhältnis beendet und bekommt jetzt zum Abschied 10 500.-€ :cool2:

Es sei der Dame vergönnt, wenn sie damit über die Freigrenzen kommt und jetzt ordentlich Steuern und Sozialabgaben auf ihr Weihnachtsgeld nachzahlt.

Ruepel
19.03.2009, 18:00
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat die Bezahlung von 5,20 Euro Stundenlohn für zwei Minijobberinnen durch den Textildiscounter Kik als sittenwidrig eingestuft. Die 6. Kammer verurteilte gestern das Unternehmen zu Nachzahlungen an die beiden geringfügig Beschäftigten und bestätigte damit Entscheidungen des Arbeitsgerichts Dortmund vom vergangenen Jahr.

http://www.morgenweb.de/nachrichten/wirtschaft/20090319_srv0000003958897.html

Dieses Urteil wird hoffentlich weitere Ausgebeutete anregen gegen ihre Peiniger vor Gericht zu ziehen.

Es zahlt sich in barer Münze aus gegen Ausbeuterschweine zu klagen

Deine Überschrift hat mich irritiert,ich dachte es ging um die Negersklaven.

roxelena
19.03.2009, 18:05
Es sei der Dame vergönnt, wenn sie damit über die Freigrenzen kommt und jetzt ordentlich Steuern und Sozialabgaben auf ihr Weihnachtsgeld nachzahlt.

Ist doch kein Problem, wenn man einen ordentlichen Zahltag gemacht hat :hihi:

Felidae
19.03.2009, 18:07
Ist doch kein Problem, wenn man einen ordentlichen Zahltag gemacht hat :hihi:

Dieser Zahltag wird heftig beschränkt werden. Der Staat ist auch dafür bekannt, hohe Säumniszuschläge zu nehmen.

meckerle
19.03.2009, 18:11
Meinst du mit "er" Roxi? Ich dachte immer, das Roxi wäre nicht-männlichem Geschlechts?
:lach: und wovon träumst du nachts, Kumpel?
Leuten wie dir gehört die Stütze gestrichen, damit sie mal wieder eine vernünftige Wertschätzung für Leistung erfahren.
15 Euro :lach:
Salasa hat ja nicht geschrieben, für welche Zeit die 15 € bezahlt werden sollten.

roxelena
19.03.2009, 18:13
Dieser Zahltag wird heftig beschränkt werden. Der Staat ist auch dafür bekannt, hohe Säumniszuschläge zu nehmen.

Eventuelle Säumniszuschäge treffen den Ausbeuter :)) der den AN um seinen verdienten Lohn betrogen hat :]

das Leben ist hart aber manchmal auch gerecht :cool2:

Verrari
19.03.2009, 18:23
Ist doch kein Problem, wenn man einen ordentlichen Zahltag gemacht hat :hihi:

Für mich ist es schon ein Problem, wenn man nach dem "ordentlichen Zahltag" mit mehr als der Hälfte zwangsenteignet wird!
Aber ich bin mit Dir schon der gleichen Meinung, daß man diesen sozialistischen Halbsabschneidern das Handwerk legen sollte.
Je eher, desto besser!

roxelena
19.03.2009, 18:34
Für mich ist es schon ein Problem, wenn man nach dem "ordentlichen Zahltag" mit mehr als der Hälfte zwangsenteignet wird!
Aber ich bin mit Dir schon der gleichen Meinung, daß man diesen sozialistischen Halbsabschneidern das Handwerk legen sollte.
Je eher, desto besser!

Ich nehme an, dass du als Gerechtigkeitsfanatiker begeistert über das Urteil bist, das den Ausbeutern von KIK die Grenzen aufgezeigt hat.

Eine hervorragende Werbung für KIK.

Jetzt weiss die Republik wie verbrecherisch die Managerschmarotzer von KIK mit dem Personal umgehen

Wahabiten Fan
19.03.2009, 18:41
Ich nehme an, dass du als Gerechtigkeitsfanatiker begeistert über das Urteil bist, das den Ausbeutern von KIK die Grenzen aufgezeigt hat.

Eine hervorragende Werbung für KIK.

Jetzt weiss die Republik wie verbrecherisch die Managerschmarotzer von KIK mit dem Personal umgehen

Ach Gott! Wenn man weiß, wie die Managerschmarotzer von Coop und der Neuen Heimat mit ihren Mitarbeitern umgegangen sind, ist das nur noch halb so schlimm!

meckerle
19.03.2009, 19:11
Ach Gott! Wenn man weiß, wie die Managerschmarotzer von Coop und der Neuen Heimat mit ihren Mitarbeitern umgegangen sind, ist das nur noch halb so schlimm!
Warum unterschlägst du eigentlich die Arbeitsbedingungen bei Verdi?

roxelena
19.03.2009, 19:14
Warum unterschlägst du eigentlich die Arbeitsbedingungen bei Verdi?

Berichte doch, wenn was zu berichten hast.

Es freut mich übrigens, weil du das Urteil begrüsst, das die managerschmarotzer von KIK in die Schranken gewiesen hat

dZUG
19.03.2009, 19:15
Das wird mir ewig ein Rätsel bleiben, warum im sonst so Regulierungswütigen durchkontrollierten Bürokratiestaat Deutschland zwei Dinge, die in sonst fast jedem Staat der Welt gesetzlich vorgeschrieben werden, völlig ungeregelt sind: Die Höchstgeschwindigkeit auf Straßen, und der Mindestlohn.

Mindestlohn wird es nicht geben, weil sonst die Integration gefährdet ist.
Wer soll den sonst die Löhne aufstocken?
Die Integration ist ein verbrechen gegen mich und jede Lohnuntergrenze.

meckerle
19.03.2009, 19:17
Für mich ist es schon ein Problem, wenn man nach dem "ordentlichen Zahltag" mit mehr als der Hälfte zwangsenteignet wird!
Aber ich bin mit Dir schon der gleichen Meinung, daß man diesen sozialistischen Halbsabschneidern das Handwerk legen sollte.
Je eher, desto besser!
Wie denn, hast du einen Vorschlag?

Eine Bekannte von mir ist in einer Altenpflegestation beschäftigt, ihr Std/Lohn beträgt brutto 4,20 €
Da fällt mir nix mehr ein!

Verrari
19.03.2009, 19:19
Ich nehme an, dass du als Gerechtigkeitsfanatiker begeistert über das Urteil bist, das den Ausbeutern von KIK die Grenzen aufgezeigt hat.
Ich bin kein Gerechtikeitsfanatiker, ich bin vielleicht manchmal ein Freiheitsfanatiker.


Jetzt weiss die Republik wie verbrecherisch die Managerschmarotzer von KIK mit dem Personal umgehen
Gutmenschen und Berufssozialisten würden diese Ausnahmen bei ganz anderen Gelegenheiten lässig als Einzelfälle abtun, worüber sich nicht lohnt noch weiter zu diskutieren.

Die Ausbeuter, die ich gemeint habe, sind allerdings ein grundsätzliches Problem und alles andere als die Ausnahme. Wobei ich zum x-ten male wiederholen möchte, daß ich nichts gegen Steuern und Sozialabgaben habe. Aber irgendwann muß damit einfach mal Schluß sein, wenn eine bestimmte Grenze erreicht ist!!

Im übrigen verweise ich auf den Beitrag Nr. 46 von Whabiten Fan.

meckerle
19.03.2009, 19:38
Berichte doch, wenn was zu berichten hast.

Es freut mich übrigens, weil du das Urteil begrüsst, das die managerschmarotzer von KIK in die Schranken gewiesen hat
Das Allerletzte. Gewerkschaftsratsmitglieder unterbieten 2-€ Jobs für prekär beschäftigte Bildungsmitarbeiterinnen der Gewerkschaft ver.di
Die Honorarvorschläge für Teamende der gewerkschaftlichen Bildung in ver.di und die neoliberale Linie von einigen Leuten im Gewerkschaftsrat - Mobbing gegen Ehrenamtliche und Freiberufler. Rundbrief von Bernd Wittich (http://www.labournet.de/branchen/dienstleistung/allg/verdibild.pdf) http://www.labournet.de/bilder/pdf.gif mit Details und Hintergrundinformationen
"...und würde ihn schon ein wenig an die "Winterhilfe" erinnern"
So wird in der 2.Ausgabe (Juni 2004) des infos des "Verbandes der Gewerkschaftsbeschäftigten" der Bericht des ver.di BR Baden Württemberg über die Aussagen des Richters eines Stuttgarter Gütetermins zu vier Klagen vom 7.Juni 2004 in Sachen "Zwangsdarlehen" zusammengefasst. Der nächste Gütetermin ist am 12.Juli um 10 Uhr im Arbeitsgericht Leipzig. Das VGB Info Nummer 2 vom Juni 2004 (http://www.labournet.de/branchen/dienstleistung/allg/vgb2.pdf) http://www.labournet.de/bilder/pdf.gif
Teilerfolg der DGB- Rechtssekretäre und Beschäftigten der DGB


Informationen von der Aufsichtsratssitzung DGB-Rechtsschutz GmbH 3.3.04. Schnellinformation der 5 ArbeitnehmervertreterInnen (http://www.dervgb.de/pdf/Schnellinfo%20AR%20DGB-RS%20GmbH%20Maerz%202004.pdf) http://www.labournet.de/bilder/extern.gif http://www.labournet.de/bilder/pdf.gif (davon sind 3 VGB-Mitglieder) im Aufsichtsrat der DGB-Rechtsschutz GmbH.
„Teilerfolg erreicht – Wachsamkeit und Kampfbereitschaft weiterhin erforderlich!“ „Dies ist auf den Punkt gebracht das aus den Protestaktionen in der Berliner Friedrichstraße und im Grünauer Courtyard-Hotel, in das sich die Anteilseigner-Vertreter kurzfristig geflüchtet hatten, sowie der Debatte im Aufsichtsrat erwachsene Ergebnis der Sitzung vom 3. März 2004. ..“ Stellungnahme des VGB (http://www.dervgb.de/html/aktuelles.htm)http://www.labournet.de/bilder/extern.gif
„DGB- Rechtssekretäre und Beschäftigte der DGB - Rechtschutz Gmbh machen mobil. Sommer und Co auf der Flucht!“
Kurzer Bericht von Willi Hajek (http://www.labournet.de/branchen/dienstleistung/allg/rechtsschutzdemo.html) zur Demonstration der DGB-Kollegen am 3. März 04 in Berlin
Bildergalerie der Demo am 3. März 04 in Berlin beim VGB (http://www.dervgb.de/Gallerie/AR%20DGB-RS%20GmbH%20Maerz%202004/index.htm) http://www.labournet.de/bilder/extern.gif
Sparprogramm beim DGB-Rechtsschutz: Große Gewerkschaften unsolidarisch? jW sprach mit Walter Hermann, stellvertretender Vorsitzender des Verbandes der Gewerkschaftsbeschäftigten (VGB). Interview von Wolfgang Pomrehn in junge Welt vom 03.03.2004 (http://www.jungewelt.de/2004/03-03/018.php) http://www.labournet.de/bilder/extern.gif

Gewerkschafts-Arbeitgeber gegen Tarifverträge und für Entlassungen


http://www.labournet.de/branchen/dienstleistung/allg/gewerkschaft.html

Wenn du noch mehr möchtest, sag einfach Bescheid.

Verrari
19.03.2009, 19:42
Wie denn, hast du einen Vorschlag?

Eine Bekannte von mir ist in einer Altenpflegestation beschäftigt, ihr Std/Lohn beträgt brutto 4,20 €
Da fällt mir nix mehr ein!

Ja, den habe ich allerdings! Es wurde hier schon unendlich oft diskutiert, daß ich es langsam Leid bin immer und immer wieder ins gleiche Horn zu blasen:

Würde sich unser Staat endlich einmal dazu durchringen Wirtschaftsflüchtlinge, Kriminelle und Sozialschmarotzer aus der halben Welt bei uns aufzunehmen, zu alimentieren und ihnen eine kostenlose Gesundheitsfürsorge zuteil werden zu lassen, wäre ausreichend Geld vorhanden unsere alten Menschen angemessen zu pflegen und zu behandeln. Auch die Pfleger würden in angemessener Form bezahlt werden können.

Aber nicht nur das, die Sozialbeiträge könnten dann sogar auf ein erträgliches Maß gesenkt werden. Andere Forumsteilnehmer haben hier schon oft genug ausreichend Zahlenmaterial und Statistiken zur Verfügung gestellt.

meckerle
19.03.2009, 19:58
Ja, den habe ich allerdings! Es wurde hier schon unendlich oft diskutiert, daß ich es langsam Leid bin immer und immer wieder ins gleiche Horn zu blasen:

Würde sich unser Staat endlich einmal dazu durchringen Wirtschaftsflüchtlinge, Kriminelle und Sozialschmarotzer aus der halben Welt bei uns aufzunehmen, zu alimentieren und ihnen eine kostenlose Gesundheitsfürsorge zuteil werden zu lassen, wäre ausreichend Geld vorhanden unsere alten Menschen angemessen zu pflegen und zu behandeln. Auch die Pfleger würden in angemessener Form bezahlt werden können.

Aber nicht nur das, die Sozialbeiträge könnten dann sogar auf ein erträgliches Maß gesenkt werden. Andere Forumsteilnehmer haben hier schon oft genug ausreichend Zahlenmaterial und Statistiken zur Verfügung gestellt.
Beklag dich nicht, jetzt sind gerade 2.500 Iraker auf dem Weg nach D, die sollen lt. Regierung in den Arbeitsmarkt integriert werden.
In welchen haben sie aber nicht gesagt!

Wahabiten Fan
20.03.2009, 06:41
Warum unterschlägst du eigentlich die Arbeitsbedingungen bei Verdi?

Danke!:top:

Die habe ich doch glatt vergessen! ;)

henriof9
20.03.2009, 06:48
Eine hervorragende Werbung für KIK.

Jetzt weiss die Republik wie verbrecherisch die Managerschmarotzer von KIK mit dem Personal umgehen

Und ?

Es hindert trotzdem niemanden daran dort einzukaufen, oder glaubst Du etwa wirklich, daß die Leute nun woanders ihre 1,50 € lassen ?

schastar
20.03.2009, 06:54
Ich nehme an, dass du als Gerechtigkeitsfanatiker begeistert über das Urteil bist, das den Ausbeutern von KIK die Grenzen aufgezeigt hat.

Eine hervorragende Werbung für KIK.

Jetzt weiss die Republik wie verbrecherisch die Managerschmarotzer von KIK mit dem Personal umgehen

Stimmt, da weiß man wo man günstig Einkaufen kann, bleibt zu hoffen daß es jetzt nicht teurer wird.

Eridani
20.03.2009, 09:47
Arbeitgeber als "Peiniger" zu bezeichnen, das zeigt wessen Geistes Kind Du bist.

Wir schreiben nicht mehr 1960 ....1970, Naivling; wir sind im Spätkapitalismus angekommen. In den Chefetagen der Wirtschaftskriminalität, wo Bosse, ihre Fußabtreter aus dem Reichstag und die Mafia eine unheilige Allianz gebildet haben!

Man wach auf!

http://www.politikforen.net/showthread.php?t=75507

E:

henriof9
20.03.2009, 09:51
Welche Aufregung !

Ich suche auch schon seit ewigen Zeiten anständiges Hauspersonal.
Biete 2,62 €/Stunde bei einer 60 Std.-Woche mit freier Kost und Logis. :D

Eridani
20.03.2009, 09:58
Welche Aufregung !

Ich suche auch schon seit ewigen Zeiten anständiges Hauspersonal.
Biete 2,62 €/Stunde bei einer 60 Std.-Woche mit freier Kost und Logis. :D

Hi werter <henriof9>: Du verwechselst die Relationen.
Diese 6 Verbrecher auf meinem Bild (http://www.politikforen.net/attachment.php?attachmentid=12474&d=1237541676), spielen in einer "anderen Liga"!

Hier wir uns allen, dem Steuerzahler, unermeßlicher Schaden durch eine kleine Gruppe von Super-Raffzähnen, zugefügt.

Es kommt der Tag, wo man solche Volksschädlinge an die Wand stellen wird!

E:

henriof9
20.03.2009, 10:06
Hi werter <henriof9>: Du verwechselst die Relationen.Diese 6 Verbrecher auf meinem Bild (http://www.politikforen.net/attachment.php?attachmentid=12474&d=1237541676), spielen in einer "anderen Liga"!

Hier wir uns allen, dem Steuerzahler, unermeßlicher Schaden durch eine kleine Gruppe von Super-Raffzähnen, zugefügt.

Es kommt der Tag, wo man solche Volksschädlinge an die Wand stellen wird!

E:

Guten Morgen, lieber @eridani,

Das siehst Du so, wenn es aber z.B. nach @roxelena und anderen hier geht, befinden sich die Ausbeuter und Volksschädlinge schon in der untersten Liga.

roxelena
20.03.2009, 10:39
Guten Morgen, lieber @eridani,

Das siehst Du so, wenn es aber z.B. nach @roxelena und anderen hier geht, befinden sich die Ausbeuter und Volksschädlinge schon in der untersten Liga.

Sind die KIK-Manager etwa keine Volksschädlinge?

Kumusta
20.03.2009, 10:43
Sind die KIK-Manager etwa keine Volksschädlinge?Natürlich nicht. Die Volksschädlinge sitzen ausschließlich im Berliner Reichstag.

henriof9
20.03.2009, 10:47
Sind die KIK-Manager etwa keine Volksschädlinge?

Das habe ich damit nicht behauptet, aber Du differenzierst nie.
Und deswegen ist bei Dir schon der normale Unternehmer ein Volksschädling, nur weil er Unternehmer ist und wirfst ihn dann in einen Topf mit allen anderen.

roxelena
20.03.2009, 10:52
Das habe ich damit nicht behauptet, aber Du differenzierst nie.
Und deswegen ist bei Dir schon der normale Unternehmer ein Volksschädling, nur weil er Unternehmer ist und wirfst ihn dann in einen Topf mit allen anderen.

Anständige Unternehmer sind inzwischen leider in der Minderheit.

Unternehmer deren einzige Innovation der Billiglohn ist, sind für mich Volksschädlinge. Was denn sonst?

Felidae
20.03.2009, 10:55
Anständige Unternehmer sind inzwischen leider in der Minderheit.

Unternehmer deren einzige Innovation der Billiglohn ist, sind für mich Volksschädlinge. Was denn sonst?

Wo kaufst du ein?

Leila
20.03.2009, 10:58
Wo kaufst du ein?

Auf diese Frage habe ich gewartet – und warte mit Felidae auf die Antwort.
Gruß von Leila

roxelena
20.03.2009, 11:02
Auf diese Frage habe ich gewartet – und warte mit Felidae auf die Antwort.
Gruß von Leila

ist schäbig den versuch zu starten den Menschen im Lande die verbrecherische Ausbeutung der ArbetnehmerInnen in die Schuhe zu schieben.

Die Verbrecher sind eindeutig in den Chefetagen diverser Unternehmer zu suchen und sonst nirgends !!!
In den Chefetagen werden die Weichen gestellt und extrem hohe Gelder abgesahnt !!

Nicht nur schäbig ist diese Argumentation sondern auch verblödet

Leila
20.03.2009, 11:17
Wenn meine Schäbigkeit darin besteht, die ausbeuterischen Großkonzerne nach Möglichkeit zu meiden, dann habe ich ein gutes Gewissen.

Gruß von Leila

henriof9
20.03.2009, 11:42
ist schäbig den versuch zu starten den Menschen im Lande die verbrecherische Ausbeutung der ArbetnehmerInnen in die Schuhe zu schieben.

Die Verbrecher sind eindeutig in den Chefetagen diverser Unternehmer zu suchen und sonst nirgends !!!
In den Chefetagen werden die Weichen gestellt und extrem hohe Gelder abgesahnt !!

Nicht nur schäbig ist diese Argumentation sondern auch verblödet

Nun könnte man natürlich die Frage stellen, was zuerst da war, die Henne oder das Ei.

Einerseits nehmen Unternehmen selbstverständlich die ihnen gesetzlich festgeschriebenen Möglichkeiten war auch wenn dies bedeutet einen niedrigen Lohn zu zahlen, andererseits fällt die Schelte der an die Bildung solcher Gesetze Beteiligten relativ gering aus.
Die Weichen, liebe @roxelena, werden in der Politik und bei den Tarifpartnern gestellt, die Frage über ein Produktpreis wiederum entscheidet in den meisten Fällen der Kunde bzw. Verbraucher.

Somit kommen wir dann ganz schnell an den Punkt, wo auch ein, nach Deiner Meinung, anständiges Unternehmen schneller als unanständig gelten kann, als es sich anpassen kann an den Markt.
Ich erinnere mich gut an die Jahre wo es viele Unternehmen gab, welche übertarifliche Löhne und freiwillige Zulagen gezahlt haben; fanden Alle super.
Aber als dann die Zeiten schwieriger wurden und die Unternehmen den Lohn auf den Tarif absenkten und die freiwilligen Zulagen gestrichen wurden, war das Unverständnis groß.
Und in der heutigen " Geiz ist geil "- Mentalität ist eben auch der Verbraucher nicht ganz unschuldig an der Entwicklung.

Allerdings, in einem Punkt gebe ich Dir Recht, ein Unternehmer der nicht auch bei sich selbst anfängt einzusparen, ist kein guter Unternehmer, was Du aber in den seltensten Fällen bei den Personengesellschaften finden wirst.

Felidae
20.03.2009, 12:02
ist schäbig den versuch zu starten den Menschen im Lande die verbrecherische Ausbeutung der ArbetnehmerInnen in die Schuhe zu schieben.

Die Verbrecher sind eindeutig in den Chefetagen diverser Unternehmer zu suchen und sonst nirgends !!!
In den Chefetagen werden die Weichen gestellt und extrem hohe Gelder abgesahnt !!

Nicht nur schäbig ist diese Argumentation sondern auch verblödet

Wenn du diese Verbrecher unterstützt, bist du genauso an der Ausbeutung mitschuld.

roxelena
20.03.2009, 13:17
Wenn du diese Verbrecher unterstützt, bist du genauso an der Ausbeutung mitschuld.

Ist schön, dass endlich das richtige Wort für Manager gebrauchst :]

Skorpion968
20.03.2009, 18:10
Und ?

Es hindert trotzdem niemanden daran dort einzukaufen, oder glaubst Du etwa wirklich, daß die Leute nun woanders ihre 1,50 € lassen ?

Einige schon.

Skorpion968
20.03.2009, 18:12
Welche Aufregung !

Ich suche auch schon seit ewigen Zeiten anständiges Hauspersonal.
Biete 2,62 €/Stunde bei einer 60 Std.-Woche mit freier Kost und Logis. :D

Putz deine Butze selbst. Wer Dreck macht, kann ihn auch selbst wegmachen.

politisch Verfolgter
20.03.2009, 18:37
Die realen Verbrecher sind die Arbeitsgesetzgeber und die diese Gesetze umsetzenden ÖDler.
Betriebslose Anbieter benötigen marktwirtschaftliche Profitmaximierung, also goldene Netzwerke mit der Managementvorgabe von Userdividende.
Nur damit ist der Profit individuell mental leistungsadäquat generierbar, während er laufend leistungsanteilig abzuschöpfen ist. Daraus ist für die genutzten Objekte zu bezahlen, die einem ja nicht gehören. Damit bezwecken sie Kaufkraftmaximierung durch die Erwerbsphase.
Sie sind frei vernetzbar, können für den Anbieterprofit optimal strukturiert werden.
Nur damit gibts die positive Rückkopplung von Anbieterprofit in Nachfragerkaufkraft.
Nur damit ist man in seiner Erwerbsphase die Wirtschaft und das Kapital.
Die Arbeitsgesetzgebung muß weg - sie steht dem voll im Weg, sie blockiert alles.
Das "Arbeitnehmer"-Konstrukt blockiert marktwirtschaftliche Profitmaximierung der Kapitalerwirtschafter.
Es ist zu entsorgen, Zwangsarbeit ist verboten. Enteignung, Lehnswesen und Berufsverbot haben im Rechtsraum nichts verloren. All das muß weg. Goldene Anbieternetze müssen her.

Felidae
20.03.2009, 20:32
Ist schön, dass endlich das richtige Wort für Manager gebrauchst :]

Du hingegen bist ein Pharisäer. Immerhin predigst Wasser, trinkst aber Wein.

henriof9
21.03.2009, 06:34
Putz deine Butze selbst. Wer Dreck macht, kann ihn auch selbst wegmachen.



Auch Dir einen schönen, guten Morgen.

Wenn alle so denken würden, würde unsere Wirtschaft noch mehr am Boden liegen.
Mich wundern die hohen Arbeitslosenzahlen schon lange nicht mehr, bestätigt sich ja immer wieder- arbeiten gehen für´s Geld ? ?(

Mayer III
21.03.2009, 07:10
[QUOTE=politisch Verfolgter;2783601]Die realen Verbrecher sind die Arbeitsgesetzgeber und die diese Gesetze umsetzenden ÖDler.


Genau da liegt der Hase im Pfeffer. Was ist das schon für ein "Erfolg" wenn einige Mitarbeiter dieses Unternehmens eine Lohnnachzahlung erstreiten, der Rest aber (99%) für diesen Hungerlohn weiterarbeitet ? Solange der Gesetzgeber Lohnabzocke nicht unter Strafrecht stellt wird sich an diesen kriminellen Praktiken nichts ändern.

lupus_maximus
21.03.2009, 07:41
[quote=politisch Verfolgter;2783601]Die realen Verbrecher sind die Arbeitsgesetzgeber und die diese Gesetze umsetzenden ÖDler.


Genau da liegt der Hase im Pfeffer. Was ist das schon für ein "Erfolg" wenn einige Mitarbeiter dieses Unternehmens eine Lohnnachzahlung erstreiten, der Rest aber (99%) für diesen Hungerlohn weiterarbeitet ? Solange der Gesetzgeber Lohnabzocke nicht unter Strafrecht stellt wird sich an diesen kriminellen Praktiken nichts ändern.
Bei welchem Betrag fängt denn die Lohnabzocke an?

Ich weiß zwar daß alle unterbezahlt sind, aber überarbeitet ist anscheinend keiner.

Mayer III
21.03.2009, 07:56
[quote=Mayer III;2784259]
Bei welchem Betrag fängt denn die Lohnabzocke an?

Ich weiß zwar daß alle unterbezahlt sind, aber überarbeitet ist anscheinend keiner.

Deine Frage ist recht einfach zu beantworten: Lohnabzocke fängt dort an, wo die in den geltenden Tarifvereinbarungen festgelegten Mindestlöhne nicht gezahlt werden. Ich möchte mich nicht festlegen aber im Falle der KiK Mitarbeiter liegt er bei ca. 7.70 €. Diesen lächerlich geringen Stundenlohn noch um 30% zu kürzen ist gelinde gesagt eine Sauerei.

dZUG
21.03.2009, 08:17
Weiber gehören in die Küche. :D

lupus_maximus
21.03.2009, 08:21
[quote=lupus_maximus;2784288]

Deine Frage ist recht einfach zu beantworten: Lohnabzocke fängt dort an, wo die in den geltenden Tarifvereinbarungen festgelegten Mindestlöhne nicht gezahlt werden. Ich möchte mich nicht festlegen aber im Falle der KiK Mitarbeiter liegt er bei ca. 7.70 €. Diesen lächerlich geringen Stundenlohn noch um 30% zu kürzen ist gelinde gesagt eine Sauerei.
Tariflöhne gelten nur für die Angehörigen der Gewerkschaft und der Unternehmerverbände, die dies untereinander auch abgeschlossen haben.
Wer weder zur Gewerkschaft gehört, noch zum Arbeitgeberverband, für diese sind die Tarife nicht rechtsgültig!
Zwar zahlen die AG im Normalfall den Tariflohn um den Gewerkschaften keine neuen Mitglieder zuzuschustern, von Müssen ist aber keine Rede!
In diesem Land herrscht ein ganz anderes Problem: Wer arbeitet, hat netto weniger als ein Hartz IV- Empfänger und dies ist nicht in Ordnung!
Weiterhin ist kein AG zum Ausgleich der überbordenden Staatsabzocke verpflichtet.
Wer netto zu wenig hat, sollte sich besser an diese Regierung wenden, der AG kann nichts dafür!

Stadtknecht
21.03.2009, 08:27
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat die Bezahlung von 5,20 Euro Stundenlohn für zwei Minijobberinnen durch den Textildiscounter Kik als sittenwidrig eingestuft. Die 6. Kammer verurteilte gestern das Unternehmen zu Nachzahlungen an die beiden geringfügig Beschäftigten und bestätigte damit Entscheidungen des Arbeitsgerichts Dortmund vom vergangenen Jahr.

http://www.morgenweb.de/nachrichten/wirtschaft/20090319_srv0000003958897.html

Dieses Urteil wird hoffentlich weitere Ausgebeutete anregen gegen ihre Peiniger vor Gericht zu ziehen.

Es zahlt sich in barer Münze aus gegen Ausbeuterschweine zu klagen

Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat vor einiger Zeit festgestellt, daß die Alimentation von Beamten rechtswidrig, weil nicht angemessen ist.

Das läßt ein wenig hoffen.

Mayer III
21.03.2009, 09:18
[quote=Mayer III;2784307]
Tariflöhne gelten nur für die Angehörigen der Gewerkschaft und der Unternehmerverbände, die dies untereinander auch abgeschlossen haben.
Wer weder zur Gewerkschaft gehört, noch zum Arbeitgeberverband, für diese sind die Tarife nicht rechtsgültig!
Zwar zahlen die AG im Normalfall den Tariflohn um den Gewerkschaften keine neuen Mitglieder zuzuschustern, von Müssen ist aber keine Rede!
In diesem Land herrscht ein ganz anderes Problem: Wer arbeitet, hat netto weniger als ein Hartz IV- Empfänger und dies ist nicht in Ordnung!
Weiterhin ist kein AG zum Ausgleich der überbordenden Staatsabzocke verpflichtet.
Wer netto zu wenig hat, sollte sich besser an diese Regierung wenden, der AG kann nichts dafür!

Absolute Übereinstimmung!! Kritikwürdig ist nur der Satz "Von müssen ist aber keine Rede". Bitte nochmal die von mir angeregte strafrechtliche Würdigung von Lohnabzocke zu überdenken. Ist zwar so auf die schnelle keine Patentlösung aber evtl. ein Schritt in Richtung Arbeitnehmerschutz.

lupus_maximus
21.03.2009, 09:43
[quote=lupus_maximus;2784328]

Absolute Übereinstimmung!! Kritikwürdig ist nur der Satz "Von müssen ist aber keine Rede". Bitte nochmal die von mir angeregte strafrechtliche Würdigung von Lohnabzocke zu überdenken. Ist zwar so auf die schnelle keine Patentlösung aber evtl. ein Schritt in Richtung Arbeitnehmerschutz.
Wir brauchen eher einen Unternehmerschutz vor diesem Staat!

Mayer III
21.03.2009, 09:53
[quote=Mayer III;2784394]
Wir brauchen eher einen Unternehmerschutz vor diesem Staat!

:top: Du hast schon wieder eine offene Türe eingerannt.

Stadtknecht
21.03.2009, 09:56
Weiber gehören in die Küche. :D

Um Gottes Willen, nein!!!!!!!!

Meine ist schon mit dem Kochen von Nudeln überfordert.

Nationalix
21.03.2009, 10:25
Persönlich bin für einen gesetzlichen Mindestlohn. Allerdings ist es ja auch so daß Preisabsprachen z.B. unter Handwerken verboten sind. Da kann jemand handeln so viel er will, und bei demjenigen der im das billigste Angebot macht kaufen. So ist es dann auch nicht falsch daß der Arbeitgeber sich den billigsten Arbeitnehmer sucht.
In Anbetracht der Handwerkerbörse My Hammer wo sich Arbeitgeber gegenseitig unterbieten um einen Auftrag zu erlangen, sollte man auch eine Jobbörse einführen in welcher ein Arbeitsplatz ausgeschrieben wird und sich dann die Bewerber gegenseitig unterbieten können.

Gerade MyHammer finde ich absolut unmöglich, weil dort die Marktpreise für solide Handwerksarbeiten und andere Dienstleistungen regelrecht kaputt gemacht werden, indem ein Wettbewerber immer weiter unterboten wird. Das hat mir fairem Wettbewerb nichts zu tun.

Ich spare auch gerne Geld, aber ordentliche Arbeit hat ihren Preis und der darf nicht vorsätzlich durch Arbeit- oder Auftraggeber kaputt gemacht werden.

lupus_maximus
21.03.2009, 10:35
Gerade MyHammer finde ich absolut unmöglich, weil dort die Marktpreise für solide Handwerksarbeiten und andere Dienstleistungen regelrecht kaputt gemacht werden, indem ein Wettbewerber immer weiter unterboten wird. Das hat mir fairem Wettbewerb nichts zu tun.

Ich spare auch gerne Geld, aber ordentliche Arbeit hat ihren Preis und der darf nicht vorsätzlich durch Arbeit- oder Auftraggeber kaputt gemacht werden.
Die Idee ist gut! Ein wirksamer Gegenpol zu MyHammer.de wäre erforderlich, bei dem die Qualität vorrangig ist und nicht der Billigpreis.
Es gibt aber leider kein zuverlässiges Maß für die Benotung von Qualität!

Felidae
21.03.2009, 11:34
Gerade MyHammer finde ich absolut unmöglich, weil dort die Marktpreise für solide Handwerksarbeiten und andere Dienstleistungen regelrecht kaputt gemacht werden, indem ein Wettbewerber immer weiter unterboten wird. Das hat mir fairem Wettbewerb nichts zu tun.

Ich spare auch gerne Geld, aber ordentliche Arbeit hat ihren Preis und der darf nicht vorsätzlich durch Arbeit- oder Auftraggeber kaputt gemacht werden.

Die MyHammerpreise sind Marktpreise.

Nationalix
21.03.2009, 11:48
Die MyHammerpreise sind Marktpreise.

Wenn sich auf eine Nachfrage ein Angebot findet, entsteht ein Marktpreis, so gesehen hast Du natürlich recht. Dis Frage ist nur, ob dieser Marktpreis dann tatsächlich noch kostendeckend und gewinnbringend ist, darum ging es mir.

guebilse
21.03.2009, 12:07
na ich finde schon, dass man von seinem lohn leben können sollte.
allerdings haben die mindestlöhne ja auch ihre tücke.
wonach soll man denn da taxieren? was ist ein vertretbares einkommen für welche arbeitsinhalte ?
einfacher ist es in der tat, wenn der staat sich da raushält.
5,50 dafür, dass man putzlumpen auf die stange hängt, sind ja an sich auch nicht grad viel zu wenig, wenn man am arbeitsinhalt misst. ein akademiker verdient vielleicht 5 mal mehr, das verhältnis an anspruch an die tätigkeit ist aber noch höher.

lupus_maximus
21.03.2009, 12:08
Wenn sich auf eine Nachfrage ein Angebot findet, entsteht ein Marktpreis, so gesehen hast Du natürlich recht. Dis Frage ist nur, ob dieser Marktpreis dann tatsächlich noch kostendeckend und gewinnbringend ist, darum ging es mir.
Wenn ein Staat 19 % Steuern von meiner Arbeitsleistung als Unternehmer verlangt, kann ich mit Recht auch 30 % Gewinn für meine Leistung verlangen. Wenn ich die nicht bekommen kann, verzichte ich auf den Auftrag. Fürs Geldwechseln sind die Banken zuständig, auch wenn diese selbst dies nicht richtig können!

roxelena
21.03.2009, 12:41
Um die Diskussion aufzulockern, mein Ratschlag an Betroffene:

Erkundigungen einziehen ob Ansprüche auf Weihnachtsgeld, bezahlter Urlaub, Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen besteht. Ebenso den Lohn bei einer DGB-Gewerkschaft prüfen lassen.

Sollten Dir Leistungen zustehen die der Ausbeuter nicht zahlt dann hilft Dir der Rechtssekretär der Gewerkschaft diese einzuklagen.

Man sieht die Mitgliedschaft in einer DGB-Gewerkschaft kann lohnend sein.

Besonders locker kannst vor Gericht ziehen, wenn den Arbeitsplatz eh wechseln willst oder in Rente gehst. Dann kriegst, siehe Eingangspost, den Abgang mit barer Münze versüsst :D

Take it easy :cool2:

politisch Verfolgter
21.03.2009, 12:55
Lohndreck bezweckt "Ausbeuterschweine".
Also weg mit der Arbeitsgesetzgebung.
Wer "Arbeitnehmer" deklariert, ist ein Verbrecher.
Zwangsarbeit ist verboten.
Anbieter benötigen marktwirtschaftliche Profitmaximierung.
Gewerkschaftsunrat ist ein einziges Verbrechen, völlig grundrechtswidrig, auf Zwangsarbeit basierend.
Der Profit hat vielmehr leistungsadäquat generiert und laufend leistungsanteilig abgeschöpft zu werden.
Das ist rationalisierungseffizient zu vernetzen.
Wobei 99 % der techn.-wiss. Entwicklung von Betriebslosen stammt.
Wir benötigen die Moderation vernetzter Gruppenintelligenz für die marktwirtschaftliche Profitmaximierung der Nachfrager durch ihre Erwerbsphase.

Schaschlik
22.03.2009, 17:32
Gerade MyHammer finde ich absolut unmöglich, weil dort die Marktpreise für solide Handwerksarbeiten und andere Dienstleistungen regelrecht kaputt gemacht werden, indem ein Wettbewerber immer weiter unterboten wird. Das hat mir fairem Wettbewerb nichts zu tun.

Ich spare auch gerne Geld, aber ordentliche Arbeit hat ihren Preis und der darf nicht vorsätzlich durch Arbeit- oder Auftraggeber kaputt gemacht werden.


Das Problem bei Myhammer.de ist m.E., dass die zu erbringende Leistung nicht gut dokumentiert ist. Weder der Handwerker, noch der Kunde wissen so richtig "was auf sie zu kommt".

Es sollte die Möglichkeit geben, dass Handwerker und Kunde den Sachverhalt vorher gemeinsam begutachten und erst dann den Preis verbindlich aushandeln.

Nur so können sich beide Seiten klar sein, für was sie bezahlen/Geld erhalten und nur so lässt sich das Preis-/Leistungsverhältnis bewerten.

Allerdings wäre sowas nur praktikabel, wenn die Anbieter den Kunden nahe sind. Bei MyHammer kann der Hamburger einen Auftrag in München annehmen. Da würde die Anfahrt zur Begutachtung schon ne Menge kosten. Die lokalen Anbieter dürfen dagegen - so wie alle dort - keine Leistungen erbringen (z.B. Anfahrt), solange die Auktion nicht abgeschlossen ist. Somit wäre ein Modell mit vorheriger Begutachtung oder genauer Absprache ein Nachteil für alle weiter entfernten Anbieter, das derzeitige Modell erzeugt viel Ungewissheit bei den Vertragspartnern.

henriof9
22.03.2009, 17:40
Um die Diskussion aufzulockern, mein Ratschlag an Betroffene:

Erkundigungen einziehen ob Ansprüche auf Weihnachtsgeld, bezahlter Urlaub, Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen besteht. Ebenso den Lohn bei einer DGB-Gewerkschaft prüfen lassen.

Sollten Dir Leistungen zustehen die der Ausbeuter nicht zahlt dann hilft Dir der Rechtssekretär der Gewerkschaft diese einzuklagen.

Man sieht die Mitgliedschaft in einer DGB-Gewerkschaft kann lohnend sein.

Besonders locker kannst vor Gericht ziehen, wenn den Arbeitsplatz eh wechseln willst oder in Rente gehst. Dann kriegst, siehe Eingangspost, den Abgang mit barer Münze versüsst :D

Take it easy :cool2:

Der reinen Ordnung halber sei nur erwähnt, daß man nicht zwingend in der Gewerkschaft Mitglied sein muß um zu seinem Recht zu kommen.

Desweiteren, handelt es sich nicht um Lohndumping, sondern lediglich um Überstunden, Weihnachtsgeld, bezahlter Urlaub, Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen oder einfach nur falsch berechneter Lohn ect. müssen unbedingt die Ausschlußfristen bekannt sein und berücksichtigt werden.
In der Regel handelt es sich dabei nur um 3 Monate ( sind tarifl. festgelegt ).

Nicht das einer auf die Idee kommt Überstunden von vor 12 Monaten einzuklagen, das hätte keine Aussicht auf Erfolg.
Und beim Urlaub aus dem alten Jahr ist der Stichstag der 31. März des Folgejahres, danach ist es Essig damit.

roxelena
23.03.2009, 08:08
Der reinen Ordnung halber sei nur erwähnt, daß man nicht zwingend in der Gewerkschaft Mitglied sein muß um zu seinem Recht zu kommen.

Desweiteren, handelt es sich nicht um Lohndumping, sondern lediglich um Überstunden, Weihnachtsgeld, bezahlter Urlaub, Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen oder einfach nur falsch berechneter Lohn ect. müssen unbedingt die Ausschlußfristen bekannt sein und berücksichtigt werden.
In der Regel handelt es sich dabei nur um 3 Monate ( sind tarifl. festgelegt ).

Nicht das einer auf die Idee kommt Überstunden von vor 12 Monaten einzuklagen, das hätte keine Aussicht auf Erfolg.
Und beim Urlaub aus dem alten Jahr ist der Stichstag der 31. März des Folgejahres, danach ist es Essig damit.

Nur um dein perfektes Unwissen aufzuzeigen, ein Kommentar zum fett markierten Text. Schon allein die Aussage ist tar. festgelegt ist vollkommener Quatsch.Was meinst wieviele Tarifverträge es gibt?
Die im Eingangspost erwähnten Rückzahlung von 10 000.-€ für einen Billiglöhner müsste dir Schlauschwätzer zu denken geben, dass dies nicht aus einem 3Monatszeitraum stammen kann.

Es sind drei Jahre !!!

Zum Recht kann dir auch selbstverständlich ein "freier" Rechtsanwalt verhelfen der aber in der Regel unbeleckt zu Fragen des Tarifvertragsrechtes ist und aus Gründen der Einkommenssicherung sein Honorar aus der Höhe des Streitwertes bezieht.
Der Rechtssekretär einer DGB-Gewerkschaft stellt sein fachwissen einem Mitglied kostenlos zur Verfügung und siehe Eingabgspost, ist durchsetzungsfähig

Ich frage mich ernsthaft ob du mehr als 4 Schulklassen geschafft hast

henriof9
23.03.2009, 08:42
Nur um dein perfektes Unwissen aufzuzeigen, ein Kommentar zum fett markierten Text. Schon allein die Aussage ist tar. festgelegt ist vollkommener Quatsch.Was meinst wieviele Tarifverträge es gibt?
Die im Eingangspost erwähnten Rückzahlung von 10 000.-€ für einen Billiglöhner müsste dir Schlauschwätzer zu denken geben, dass dies nicht aus einem 3Monatszeitraum stammen kann.

Es sind drei Jahre !!!

Alles was hier steht sind Buchstaben.
Und die mußt Du schon in der richtigen Reihenfolge zuordnen, dazu auch noch den Zusammenhang kapieren, das hilft Dir dann schon weiter.
Hättest Du nämlich richtig gelesen, liebe@roxi, würdest Du auch den Zusammenhang verstehen.

Aber bitte, hier extra noch einmal, nur für Dich :


... handelt es sich nicht um Lohndumping, sondern lediglich um Überstunden, Weihnachtsgeld, bezahlter Urlaub, Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen oder einfach nur falsch berechneter Lohn ect....


Ergo fällt alles, außer Lohndumping, in das normale Arbeitsrecht, bei welchen sehr wohl die Arbeits,- Tarif,- und Rahmentarifverträge zur Geltung kommen.

Du weißt schon was ein Rahmentarifvertrag ist ?

Und weil es gerade so schön ist, Dich zu erhellen :


Wo sind Ausschlussfristen geregelt?

Ausschlussfristen sind nicht im Gesetz enthalten. Vielmehr können sie in Arbeitsverträgen oder in Tarifverträgen vereinbart sein. Solche Bestimmungen nennt man Ausschlussklauseln. Manchmal finden sich Ausschlussklauseln auch in Betriebsvereinbarungen.
Statt von "Ausschlussklauseln" spricht man auch von "Verfallklauseln".


Bei Lohndumping ist die Rechtslage eine ganz andere, deswegen wurden auch die 10.000 € zugesprochen.

Bist Du nun genug aufgeklärt, Frl. Schlauschwätzerin ? :D



Zum Recht kann dir auch selbstverständlich ein "freier" Rechtsanwalt verhelfen der aber in der Regel unbeleckt zu Fragen des Tarifvertragsrechtes ist und aus Gründen der Einkommenssicherung sein Honorar aus der Höhe des Streitwertes bezieht.
Der Rechtssekretär einer DGB-Gewerkschaft stellt sein fachwissen einem Mitglied kostenlos zur Verfügung und siehe Eingabgspost, ist durchsetzungsfähig

Ich frage mich ernsthaft ob du mehr als 4 Schulklassen geschafft hast

Och, ich habe sogar noch viel mehr geschafft, augenscheinlich im Gegensatz zu Dir und in den über 25 Jahren meiner Selbstständigkeit habe ich die arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, in den meisten Fällen mit Erfolg, immer allein vor Gericht verhandelt.
Das kann der Arbeitnehmer im übrigen auch, nur sollte er sich zumindest vorher mit seinen wirklichen Rechten vertraut machen und nicht alles glauben, was ihm irgendwer erzählt hat.
Und wie erfolgreich die Gewerkschaftsanwälte sind haben wir ja bei dem " Kaiser´s- Fall " erleben dürfen.

Eigentlich hatte ich auch extra betont " nur der Ordnung halber " Deinen Beitrag zu ergänzen.

Merke : Was Recht ist muß noch lange nicht Recht sein.

roxelena
23.03.2009, 08:55
Alles was hier steht sind Buchstaben.
Und die mußt Du schon in der richtigen Reihenfolge zuordnen, dazu auch noch den Zusammenhang kapieren, das hilft Dir dann schon weiter.
Hättest Du nämlich richtig gelesen, liebe@roxi, würdest Du auch den Zusammenhang verstehen.

Aber bitte, hier extra noch einmal, nur für Dich :



Ergo fällt alles, außer Lohndumping, in das normale Arbeitsrecht, bei welchen sehr wohl die Arbeits,- Tarif,- und Rahmentarifverträge zur Geltung kommen.

Du weißt schon was ein Rahmentarifvertrag ist ?

Und weil es gerade so schön ist, Dich zu erhellen :



Bei Lohndumping ist die Rechtslage eine ganz andere, deswegen wurden auch die 10.000 € zugesprochen.

Bist Du nun genug aufgeklärt, Frl. Schlauschwätzerin ? :D




Och, ich habe sogar noch viel mehr geschafft, augenscheinlich im Gegensatz zu Dir und in den über 25 Jahren meiner Selbstständigkeit habe ich die arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, in den meisten Fällen mit Erfolg, immer allein vor Gericht verhandelt.
Das kann der Arbeitnehmer im übrigen auch, nur sollte er sich zumindest vorher mit seinen wirklichen Rechten vertraut machen und nicht alles glauben, was ihm irgendwer erzählt hat.
Und wie erfolgreich die Gewerkschaftsanwälte sind haben wir ja bei dem " Kaiser´s- Fall " erleben dürfen.

Eigentlich hatte ich auch extra betont " nur der Ordnung halber " Deinen Beitrag zu ergänzen.

Merke : Was Recht ist muß noch lange nicht Recht sein.

Tarifverträge, müssen für den AN immer besser sein als die gesetzliche Lage.
Also das Tarifrecht darf das Gesetz nicht unterschreiten.

Erbrachte Leistungen, die nicht bezahlt wurden z.B. Überstunden oder Ansprüche auf bezahlten Urlaub, Weihnachtsgeld etc. sind einklagbar wie jede Schuld nach BGB.

henriof9
23.03.2009, 09:13
Tarifverträge, müssen für den AN immer besser sein als die gesetzliche Lage.
Also das Tarifrecht darf das Gesetz nicht unterschreiten.

Erbrachte Leistungen, die nicht bezahlt wurden z.B. Überstunden oder Ansprüche auf bezahlten Urlaub, Weihnachtsgeld etc. sind einklagbar wie jede Schuld nach BGB.

Das streite ich doch überhaupt nicht ab.

Es ändert aber nichts an den Ausschlußfristen.
Lies mal hier (http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Ausschlussfrist en.html)

Was denkst Du denn wozu es Tarifpartner gibt ?
Wenn alles in Gesetzen geregelt wäre, bräuchten wir keine Tarifverträge.
Das BGB greift nur da, wo es keine tariflichen Vereinbarungen gibt oder aber wenn es z.B. keinen Arbeitsvertrag zwischen AN und AG gibt.

Mensch @roxi, Du bist wie eine zänkische Ehefrau, immer das letzte Wort haben wollen, auch wenn es nicht richtig ist. :D

politisch Verfolgter
23.03.2009, 09:19
Kein Gesetz darf einen zum sog. "AN" deklarieren.
Die Arbeitsgesetzgebung ist grundrechtswidrig, also sofort zu entfernen.
Betriebslose Anbieter benötigen marktwirtschaftliche Profitmaximierung für ihre vollwertige Marktteilnahme.
Dazu gibts noch nicht mal die Wissenschaften.

Der Profit ist mental leistungsadäquat vernetzungsoptimiert zu generieren und laufend leistungsanteilig abzuschöpfen.
Das hat mit Tarif und Gewerschaftsunrat nix zu tun - es erfordert vielmehr durch Userdividende möglichst kaufkräftige Nachfrager.
Das Kapital stammt aus den Taschen der Nachfrager, die es in ihrer Erwerbsphase profitmaximierend leistungsadäquat generieren können müssen.
Das ist arbeitsgesetzlich und wirtschaftswissenschaftlich unterbunden. Das muß also weg.
Wiss. flankierte aktive Wertschöpfungspolitik für die vollwertige Marktteilnahme der betriebslosen Anbieter muß her.

roxelena
23.03.2009, 09:38
Das streite ich doch überhaupt nicht ab.

Es ändert aber nichts an den Ausschlußfristen.
Lies mal hier (http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Ausschlussfrist en.html)

Was denkst Du denn wozu es Tarifpartner gibt ?
Wenn alles in Gesetzen geregelt wäre, bräuchten wir keine Tarifverträge.
Das BGB greift nur da, wo es keine tariflichen Vereinbarungen gibt oder aber wenn es z.B. keinen Arbeitsvertrag zwischen AN und AG gibt.

Mensch @roxi, Du bist wie eine zänkische Ehefrau, immer das letzte Wort haben wollen, auch wenn es nicht richtig ist. :D

Auch dein Link der deine Argumentation stützen soll enthält nich den Vermerk, dass Lohnforderungen des AN nach drei monaten verjährt sind.

Verrechnet sich ein AG zu Gunsten des AN dann sind die Ansprüche des AG nach drei Monaten verjährt.

Umgekehrt siehts anders aus mein Gudsder

henriof9
23.03.2009, 09:56
Auch dein Link der deine Argumentation stützen soll enthält nich den Vermerk, dass Lohnforderungen des AN nach drei monaten verjährt sind.

Verrechnet sich ein AG zu Gunsten des AN dann sind die Ansprüche des AG nach drei Monaten verjährt.

Umgekehrt siehts anders aus mein Gudsder

Sofern es eine Regelung über Ausschlußfristen gibt, im Tarifvertrag o. dgl., gelten die Ausschlußfristen für beide Seiten.
Das es sich dabei lediglich um 3 Monate handelt habe ich auch nicht geschrieben, sondern es sind in der Regel 3 Monate, je nach tarifl. Vereinbarung.
Lediglich eine Frist von nur 2 Monaten würde für unzulässig erklärt werden und somit entfiele diese Klausel komplett.
Allerdings müßte ein Unternehmen, was nur 2 Monate vertraglich vereinbaren würde mit dem Klammerbeutel bepudert sein und zu recht dafür bestraft werden indem es sich dumm und dämlich zahlen müßte.


Ausschlussfristen besagen, dass Ihre arbeitsvertraglichen Ansprüche verfallen, d.h. endgültig untergehen, wenn Sie sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist nach Fälligkeit ("Ausschlussfrist") geltend machen. Aufgrund von Ausschlussfristen können daher Ansprüche aller Art, die Sie als Arbeitnehmer haben, insbesondere natürlich Vergütungsansprüche ersatzlos verloren gehen.

Ausschlussfristen dienen wie die Vorschriften über die Verjährung der Rechtssicherheit, d.h. sollen eindeutig regeln, bis zu welchem Zeitpunkt aus einem Arbeitsverhältnis noch Ansprüche hergeleitet werden können.


Hast Du sonst noch Fragen, meine " Rechtsberatung " ist für Dich völlig kostenlos. :D