henriof9
10.03.2009, 09:12
Schon aus der Ferne machen sie auf die Lotto-Annahmestellen aufmerksam - die gelben Leuchtschilder mit dem roten Kleeblatt und dem Lotto-Schriftzug. Damit könnte bald Schluss sein. Denn das Landgericht Berlin hat einer Annahmestelle in der Hauptstadt die Beschriftung mit dem Lotto-Kleeblatt untersagt.
Das Landgericht Berlin hat vor einer Woche einer Annahmestelle in der Hauptstadt die Beschriftung mit dem Lotto-Kleeblatt untersagt, teilte der Deutsche Lottoverband in Hamburg mit. Diese sei nur erlaubt, wenn darauf die Warnhinweise zur Spielsuchtpräsentation in gleicher Deutlichkeit angebracht werden (Az.: 102 O 273/08).
"Der Staatsvertrag verteufelt das Lottospiel und zwingt die Gerichte zu drastischen Urteilen."
zu lesen hier (http://www.morgenpost.de/berlin/article1051224/Berliner_Gericht_verbietet_Lotto_Leuchtwerbung.htm l)
Da fällt mir jetzt nichts mehr zu ein. :rolleyes:
Das Landgericht Berlin hat vor einer Woche einer Annahmestelle in der Hauptstadt die Beschriftung mit dem Lotto-Kleeblatt untersagt, teilte der Deutsche Lottoverband in Hamburg mit. Diese sei nur erlaubt, wenn darauf die Warnhinweise zur Spielsuchtpräsentation in gleicher Deutlichkeit angebracht werden (Az.: 102 O 273/08).
"Der Staatsvertrag verteufelt das Lottospiel und zwingt die Gerichte zu drastischen Urteilen."
zu lesen hier (http://www.morgenpost.de/berlin/article1051224/Berliner_Gericht_verbietet_Lotto_Leuchtwerbung.htm l)
Da fällt mir jetzt nichts mehr zu ein. :rolleyes: