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Vollständige Version anzeigen : Gutes Urteil



Guardian
08.03.2009, 00:50
Es wird langsam mit der deutschen Justiz.

Artikel (http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Fuenfeinhalb-Jahre-Haft-fuer-Angriff-auf-Anwalt)

Paul Felz
08.03.2009, 01:46
Es wird langsam mit der deutschen Justiz.

Artikel (http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Fuenfeinhalb-Jahre-Haft-fuer-Angriff-auf-Anwalt)

Sei mir nicht böse, aber ich kenne unsere Realitätsverweigerer und zitiere daher voll:




Und selten haben die Zuhörer im Landgericht so eine flammende Urteilsbegründung gehört.

Zur Vorgeschichte: Kurz vor Weihnachten 2006 feierte eine Familie im „Lindenkrug“ einen 70. Geburtstag. Einige Festgäste gingen abends vor die Tür und begegneten dort dem 28-jährigen Mustafa Ö. Es kam zu einem Wortwechsel. Mustafa Ö. sagte „Hurensohn“. Es gab ein Gerangel, und einer der Festgäste, ein junger Anwalt, der auch mal geboxt hat, schlug den 28-Jährigen zu Boden. Mustafa Ö. rappelte sich auf und prügelte der Schwester des Anwalts zweimal mit einen Totschläger auf den Kopf. Daraufhin schlug der Anwalt den 28-Jährigen brutal zusammen. Mustafa Ö. zog sein Messer, stach dem Juristen in die Brust und verletzte ihn lebensgefährlich.

Der Angeklagte durfte das, sagte der Verteidiger in seinem Plädoyer. Die Messerstiche seien Notwehr gewesen, weil der trainierte Boxer so brutal auf ihn eingeschlagen habe. Die Schläge auf die Frau seien aber sehr wohl als gefährliche Körperverletzung zu werten, auch wenn der Angeklagte dabei keinen Totschläger verwendet habe. Wegen dieser Schläge sei Mustafa Ö. zu einer Bewährungsstrafe zu verurteilen, wegen der Messerstiche sei er aber freizusprechen.

Das Gericht brauchte nicht einmal eine Stunde für seine Beratung. Dann gab der Vorsitzende der 13. Großen Strafkammer, Wolfgang Rosenbusch, das Urteil bekannt: fünfeinhalb Jahre Freiheitstrafe für Mustafa Ö. wegen gefährlicher Körperverletzung – zwei Jahre mehr, als die Staatsanwältin gefordert hatte. Und Rosenbusch gab eine Urteilsbegründung, die so engagiert und so deutlich in hannoverschen Gerichtssälen selten zu hören ist. „Das Unglück begann, als sie losgingen und Totschläger und Messer einsteckten. So etwas hat in Ihrer Tasche, so etwas hat in niemandes Tasche etwas zu suchen.“ Rosenbusch machte keinen Hehl daraus, dass er mit der brutalen Reaktion des Anwalts, der auch als Nebenkläger auftrat, nicht glücklich ist: „Sie hätten gehen sollen, nach dem Motto: Lass’ den Idioten doch quatschen.“ Der Anwalt habe sich aber entschlossen, auf das Macho-Gehabe des Angeklagten mit Macho-Gehabe zu reagieren. Das sei nicht illegitim. Es sei sein Recht gewesen, den Angreifer seiner Schwester außer Gefecht zu setzen.

Das Gericht entschloss sich auch zu der ungewöhnlich harten Strafe, weil dieser Angeklagte mehrfach wegen Schlägereien vorbestraft ist. Auch früher hatte er ein Messer dabei, auch früher war er als Aggressor aufgetreten. Der Nebenkläger sieht den Sachverhalt inzwischen weitgehend emotionslos: „Der hat wohl geglaubt, ich würde nicht reagieren. Aber da hat er sich eben getäuscht.“

Gärtner
08.03.2009, 01:50
Es wird langsam mit der deutschen Justiz.

Artikel (http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Fuenfeinhalb-Jahre-Haft-fuer-Angriff-auf-Anwalt)

http://img376.imageshack.us/img376/2565/56705739qs2.jpga, in der Tat ein begrüßenswertes Urteil, weil es Verantwortlichkeiten klar benennt und bewertet. Der einzige Makel: daß es bis zum Spruch des Gerichts geschlagene zweieinhalb Jahre gebraucht hat.

Paul Felz
08.03.2009, 01:52
http://img376.imageshack.us/img376/2565/56705739qs2.jpga, in der Tat ein begrüßenswertes Urteil, weil es Verantwortlichkeiten klar benennt und bewertet. Der einzige Makel: daß es bis zum Spruch des Gerichts geschlagene zweieinhalb Jahre gebraucht hat.

Gut Ding will Weile haben ;)

Mecker doch nicht wieder, wenn auch berechtigt. Immerhin wurde das Urteil gefällt.

Paul Felz
08.03.2009, 01:55
Aaaarghh! Mir fällt gerade auf, daß der Richter schärfer verurteilt hat, als die Staatsanwältin gefordert hat. Soviel zum Welltfrauentag.

Bis jetzt habe ich mich über Frauen, Kette, Küche und Bett lustig gemacht. Ich fürchte, ich hatte Recht.

Landogar
08.03.2009, 11:23
Der einzige Makel: daß es bis zum Spruch des Gerichts geschlagene zweieinhalb Jahre gebraucht hat.


Dieser Umstand verwundert mich ebenfalls.

Landogar
08.03.2009, 11:26
Aaaarghh! Mir fällt gerade auf, daß der Richter schärfer verurteilt hat, als die Staatsanwältin gefordert hat. Soviel zum Welltfrauentag.

Bis jetzt habe ich mich über Frauen, Kette, Küche und Bett lustig gemacht. Ich fürchte, ich hatte Recht.


Naja, das Aufgrund eines einzigen Beispieles zu vermuten, ist vielleicht etwas weit hergeholt...;)

Meine Tante ist vorsitzende Richterin am Landgericht Cottbus und alles andere als zimperlich.

Felidae
08.03.2009, 11:32
Ein gutes Urteil.

Brotzeit
08.03.2009, 13:23
Ein gute, richtiges und wichtiges Urteil!
Aber ich finde der Urlaub auf Staatskosten ist zu kurz.............

ErhardWittek
09.03.2009, 13:17
Es wird langsam mit der deutschen Justiz.

Artikel (http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Fuenfeinhalb-Jahre-Haft-fuer-Angriff-auf-Anwalt)
Dieses Urteil ist ausdrücklich zu begrüßen. Hoffen wir, daß das Schule macht.

Paul Felz
09.03.2009, 13:49
Naja, das Aufgrund eines einzigen Beispieles zu vermuten, ist vielleicht etwas weit hergeholt...;)

Meine Tante ist vorsitzende Richterin am Landgericht Cottbus und alles andere als zimperlich.

Dann ist Deine Tante das einzige Gegenbeispiel :D


(Pstt: laß mir meinen Spaß. §130 gilt nicht bei Frauen :D )

Sathington Willoughby
09.03.2009, 13:49
Ein gute, richtiges und wichtiges Urteil!
Aber ich finde der Urlaub auf Staatskosten ist zu kurz.............

Ein ABtransport in seine geistige Heimat, der Türkei, muss nach der Haft erfolgen.

Paul Felz
09.03.2009, 13:49
Ein ABtransport in seine geistige Heimat, der Türkei, muss nach der Haft erfolgen.

Besser noch vor der Haft.