PDA

Vollständige Version anzeigen : Dürfen Lehrer Schultaschen durchsuchen, ...



haihunter
06.03.2009, 16:34
... ohne das Einverständnis der Eltern zu haben?

Das frage ich mich, da es gearde bei meiner Tochter passiert ist. Wer kennt sich aus? Bitte irgendiwe mit nachprüfbaren Quellenangaben.

Paul Felz
06.03.2009, 16:38
... ohne das Einverständnis der Eltern zu haben?

Das frage ich mich, da es gearde bei meiner Tochter passiert ist. Wer kennt sich aus? Bitte irgendiwe mit nachprüfbaren Quellenangaben.

Da haben wir ihn wieder, den klassischen Tippfehler ;)

Soweit ich weiß, nur bei dringenden Tatverdacht und dann auch nicht vom Lehrer sondern von der Polizei. Ich komme darauf wegen unerlaubter Taschendurchsuchung der Kaufhausdetektive.

haihunter
06.03.2009, 16:41
Da haben wir ihn wieder, den klassischen Tippfehler ;)

Soweit ich weiß, nur bei dringenden Tatverdacht und dann auch nicht vom Lehrer sondern von der Polizei. Ich komme darauf wegen unerlaubter Taschendurchsuchung der Kaufhausdetektive.

Das denke ich auch. Können die Pauker das in einem Elternbrief regeln, in dem sie dort ankündigen, daß sie sich vorbehalten, die Taschen der Schüler zu durchsuchen? Wäre das rechtens?

Vril
06.03.2009, 16:44
.

Das frage ich mich, da es gearde bei meiner Tochter passiert ist.

Wurde deine Tochter dabei erwischt als sie gerade die NPD-Schulhof CD verteilt hat oder gar anderes rechtsextremes Propagandamaterial? :hihi:

Tja der Apfel fällt halt nicht weit vom Stamm! :)) :D

harlekina
06.03.2009, 16:48
Das denke ich auch. Können die Pauker das in einem Elternbrief regeln, in dem sie dort ankündigen, daß sie sich vorbehalten, die Taschen der Schüler zu durchsuchen? Wäre das rechtens?

Wie haben die Lehrer das begründet?

Paul Felz
06.03.2009, 16:54
Das denke ich auch. Können die Pauker das in einem Elternbrief regeln, in dem sie dort ankündigen, daß sie sich vorbehalten, die Taschen der Schüler zu durchsuchen? Wäre das rechtens?

Ich bin kein Jurist, kann mir aber gut vorstellen, daß so etwas unter Hausrecht fällt. Tragisch wäre es ja bei Ankündigung nicht.

Es sei denn, es ist mal wieder ein durchgeknallter Linker im "Krampf-gegen-Rechts". Da werden wahrscheinlich alle an die Gestapo gemeldet, die mit rechts geschrieben haben.

Strandwanderer
06.03.2009, 16:56
Eine Schule ist eine "Anstalt öffentlichen Rechts".

Dort können einschränkende Regelungen gelten, die auch - bei einem begründenden Anlaß - eine Durchsuchung der Schultasche rechtfertigen.

-------------------------------------------------------------------------------------------

Die "Laß dir von den Lehrern ja nichts gefallen"-Parole vieler Eltern, mit der sie ihr bereits verzogenes Einzelkind in die Schule schicken, ist eine der wesentlichen Ursachen für den Disziplinverfall in unseren Schulen.

Im konkreten Fall muß sich jetzt wohl eine Lehrkraft auf den Zusammenstoß mit einem testosteron-geladenen "Haihunter" vorbereiten . . .

Paul Felz
06.03.2009, 16:59
Eine Schule ist eine "Anstalt öffentlichen Rechts".

Dort können einschränkende Regelungen gelten, die auch - bei einem begründenden Anlaß - eine Durchsuchung der Schultasche rechtfertigen.

-------------------------------------------------------------------------------------------

Die "Laß dir von den Lehrern ja nichts gefallen"-Parole vieler Eltern, mit der sie ihr bereits verzogenes Einzelkind in die Schule schicken, ist eine der wesentlichen Ursachen für den Disziplinverfall in unseren Schulen.

Vermutlich meinst Du neben begründetem Anlaß auch begründeter Verdacht. Möglich ist das. Nur übt ein Lehrer zwar eine hoheitliche Aufgabe aus, ist aber keine Exekutive, keine Legislative und auch keine Judikative. Insbesondere kein Polizist.

Edit: der zweite Teil trifft sicherlich oft zu. Ob das hier der Fall ist, wissen wir nicht. Ich als Vater würde mich auch wehren

lupus_maximus
06.03.2009, 17:05
Eine Schule ist eine "Anstalt öffentlichen Rechts".

Dort können einschränkende Regelungen gelten, die auch - bei einem begründenden Anlaß - eine Durchsuchung der Schultasche rechtfertigen.

-------------------------------------------------------------------------------------------

Die "Laß dir von den Lehrern ja nichts gefallen"-Parole vieler Eltern, mit der sie ihr bereits verzogenes Einzelkind in die Schule schicken, ist eine der wesentlichen Ursachen für den Disziplinverfall in unseren Schulen.

Im konkreten Fall muß sich jetzt wohl eine Lehrkarft auf den Zusammenstoß mit einem testosteron-geladenen "Haihunter" vorbereiten . . .
Dies ist der Grund, die Rechthabereien in diesem Land, die auch an die Kinder weitergegeben werden.
Bei uns war dies jedenfalls kein Thema in der Schule, dies ist aber auch 50 Jahre her.
Was ist denn in einer heutigen Schultasche so Besonderes drin, daß man die so verteidigen muß? Drogen, Messer oder Zimmerflak?

Strandwanderer
06.03.2009, 17:07
Vermutlich meinst Du neben begründetem Anlaß auch begründeter Verdacht. Möglich ist das.

Ich schrieb:

. . . bei einem begründendem Anlaß

Es geht auch nicht um juristische Verurteilungen, sondern um Gefahrenabwehr, wenn es z. B. um die Sicherstellung von Drogen oder Waffen geht.

Die Schule hat auch eine Aufsichts- und Schutzpflicht für die anvertrauten Schüler.

Wenn man alles bis ins Kleinste "verrechtet", funktioniert zum Schluß gar nichts mehr.

Oder soll jeder Schule außer dem schon üblichen "Security"-Personal noch eine Außenstelle der Staatsanwaltschaft, des zuständigen Amtsgerichts und ein Zug Bereitschaftspolizei angegliedert werden?

haihunter
06.03.2009, 17:08
Wie haben die Lehrer das begründet?

Bis jetzt noch gar nicht. Das weiß ich nur von meiner Tochter. Ich geh am Montag da mal hin. Deshalb hätte ich natürlich gerne vorher gewusst, was die Pauker dürfen und was nicht.

haihunter
06.03.2009, 17:11
Eine Schule ist eine "Anstalt öffentlichen Rechts".

Dort können einschränkende Regelungen gelten, die auch - bei einem begründenden Anlaß - eine Durchsuchung der Schultasche rechtfertigen.

Wo steht das? Quellenangabe bitte. In der Hausordnung jedenfalls steht nix.
-------------------------------------------------------------------------------------------


Die "Laß dir von den Lehrern ja nichts gefallen"-Parole vieler Eltern, mit der sie ihr bereits verzogenes Einzelkind in die Schule schicken, ist eine der wesentlichen Ursachen für den Disziplinverfall in unseren Schulen.

Im konkreten Fall muß sich jetzt wohl eine Lehrkraft auf den Zusammenstoß mit einem testosteron-geladenen "Haihunter" vorbereiten . . .

Es wundert mich immer wieder, daß es Leute gibt, die Angst davorhaben, daß man das Internet überwacht, aber wenn es um die Durchsuchung von Schultaschen geht, ist es plötzlich egal. Na, das ist ja wohl rechtsextreme Deppenlogik.

haihunter
06.03.2009, 17:13
Ich schrieb:


Es geht auch nicht um juristische Verurteilungen, sondern um Gefahrenabwehr, wenn es z. B. um die Sicherstellung von Drogen oder Waffen geht.

Die Schule hat auch eine Aufsichts- und Schutzpflicht für die anvertrauten Schüler.

Wenn man alles bis ins Kleinste "verrechtet", funktioniert zum Schluß gar nichts mehr.

Oder soll jeder Schule außer dem schon üblichen "Security"-Personal noch eine Außenstelle der Staatsanwaltschaft, des zuständigen Amtsgerichts und ein Zug Bereitschaftspolizei angegliedert werden?

Nein, aber man muß vorher das Einverständnis der Eltern einholen. Wir leben ja nicht mehr im 3. Reich.

Paul Felz
06.03.2009, 17:14
Ich schrieb:


Es geht auch nicht um juristische Verurteilungen, sondern um Gefahrenabwehr, wenn es z. B. um die Sicherstellung von Drogen oder Waffen geht.

Die Schule hat auch eine Aufsichts- und Schutzpflicht für die anvertrauten Schüler.

Wenn man alles bis ins Kleinste "verrechtet", funktioniert zum Schluß gar nichts mehr.

Oder soll jeder Schule außer dem schon üblichen "Security"-Personal noch eine Außenstelle der Staatsanwaltschaft, des zuständigen Amtsgerichts und ein Zug Bereitschaftspolizei angegliedert werden?

Wir sollten uns erst mal über die Begriffe einig werden, sonst schreiben wir aneinander vorbei. Ich werde auch mal ein Beispiel konstruieren.

Anlaß kann zum Beispiel auch ein zukünftiges Ereignis sein. Zum Beispiel der Besuch eine Politikers. Anlaß kann aber auch ein Ereignis aus der Vergangenheit sein, wie zum Beispiel eine Bedrohung durch den Schüler.

Anlaß, aber eben auch Verdacht kann "anschwärzen" durch einen anderen Schüler sein. Verdacht kann sein, daß der Schüler meinetwegen rechtsradikale Sprüche losläßt und man CDs gefunden hat. Dann gibt es den Verdacht, daß er die verteilt hat.

Beispiel:
Ein Schüler wirft mit Mordrohungen gegen einen bestimmten Politiker um sich. Nennen wir ihn Paul Müller.

Eben dieser Paul Müller besucht die Schule, um vor Schülern zu sprechen.

Hier haben wir Anlaß und Verdacht.

Das ist meine Einschätzung, wie das juristisch aussieht, weiß ich nicht.

Strandwanderer
06.03.2009, 17:18
Nein, aber man muß vorher das Einverständnis der Eltern einholen. Wir leben ja nicht mehr im 3. Reich.

Was für ein maßloser Vergleich!

Der kommt Leuten wie dir bei anderen heutigen Zuständen leider nicht in den Sinn.

----------------------------------------------

Und wie praktisch: Während der Lehrer versucht, Herrn "Haihunter" telefonisch zu erreichen, kann das Fräulein Tochter das Corpus Delicti in aller Seelenruhe beiseiteschaffen.

Don
06.03.2009, 17:19
Wir sollten uns erst mal über die Begriffe einig werden, sonst schreiben wir aneinander vorbei. Ich werde auch mal ein Beispiel konstruieren.

Anlaß kann zum Beispiel auch ein zukünftiges Ereignis sein. Zum Beispiel der Besuch eine Politikers. Anlaß kann aber auch ein Ereignis aus der Vergangenheit sein, wie zum Beispiel eine Bedrohung durch den Schüler.

Anlaß, aber eben auch Verdacht kann "anschwärzen" durch einen anderen Schüler sein. Verdacht kann sein, daß der Schüler meinetwegen rechtsradikale Sprüche losläßt und man CDs gefunden hat. Dann gibt es den Verdacht, daß er die verteilt hat.

Beispiel:
Ein Schüler wirft mit Mordrohungen gegen einen bestimmten Politiker um sich. Nennen wir ihn Paul Müller.

Eben dieser Paul Müller besucht die Schule, um vor Schülern zu sprechen.

Hier haben wir Anlaß und Verdacht.

Das ist meine Einschätzung, wie das juristisch aussieht, weiß ich nicht.

Anhand des ganzen Schwachsinns der hier verzapft wird frage ich mich ernsthaft wie sich irgendwer vorstellt daß die Schule und ihre Lehrer ihrem Auftrag noch nachkommen sollen.
Am besten haben sie stets Bodygards und Rechtsanwälte dabei.

Aber sich drüber aufregen wie das Land den Bach runtergeht.
Vollspasten.

haihunter
06.03.2009, 17:21
Wir sollten uns erst mal über die Begriffe einig werden, sonst schreiben wir aneinander vorbei. Ich werde auch mal ein Beispiel konstruieren.

Anlaß kann zum Beispiel auch ein zukünftiges Ereignis sein. Zum Beispiel der Besuch eine Politikers. Anlaß kann aber auch ein Ereignis aus der Vergangenheit sein, wie zum Beispiel eine Bedrohung durch den Schüler.

Anlaß, aber eben auch Verdacht kann "anschwärzen" durch einen anderen Schüler sein. Verdacht kann sein, daß der Schüler meinetwegen rechtsradikale Sprüche losläßt und man CDs gefunden hat. Dann gibt es den Verdacht, daß er die verteilt hat.

Beispiel:
Ein Schüler wirft mit Mordrohungen gegen einen bestimmten Politiker um sich. Nennen wir ihn Paul Müller.

Eben dieser Paul Müller besucht die Schule, um vor Schülern zu sprechen.

Hier haben wir Anlaß und Verdacht.

Das ist meine Einschätzung, wie das juristisch aussieht, weiß ich nicht.

Es war nichts von dem oben erwähnten. Und wenn es sich um "Morddrohungen", sonstige Gewaltandrohungen oder "Rechtsextremismus" gehandelt hätte, wäre es ja meiner Meinung nach auch nicht die Sache der Lehrer, sondern die der zuständigen Sicherheitskräfte, also Polizei, VS, etc.

Strandwanderer
06.03.2009, 17:21
Beispiel:

Wenn ein Schüler mit Hilfe irgendwelcher unerlaubter Unterlagen während einer Prüfung täuscht, darf der Lehrer die Tasche durchsuchen, wenn er darin das Material vermutet. Nur so kann er dem Täuschungsverdacht nachgehen.

Es ist sozusagen "Gefahr im Verzug".

Leider will uns Herr "Haihunter" ja nicht verraten, was in der Tasche seiner behüteten Tochter gesucht wurde.

haihunter
06.03.2009, 17:24
Was für ein maßloser Vergleich!

Der kommt Leuten wie dir bei anderen heutigen Zuständen leider nicht in den Sinn.


Das ist eben kein abwegiger Vergleich, denn im 3. Reich wurde der Bürger von TYpen Deiner Sorte gegängelt und gequält. Daß Dir das gefällt, wundert mich nun nicht.
----------------------------------------------


Und wie praktisch: Während der Lehrer versucht, Herrn "Haihunter" telefonisch zu erreichen, kann das Fräulein Tochter das Corpus Delicti in aller Seelenruhe beiseiteschaffen.

Welches "Corpus Delicti"? Das ist doch der springende Punkt! Es wurde nix gefunden, was gegen die Schulordnung verstößt.

Paul Felz
06.03.2009, 17:24
Beispiel:

Wenn ein Schüler mit Hilfe irgendwelcher unerlaubter Unterlagen während einer Prüfung täuscht, darf der Lehrer die Tasche durchsuchen, wenn er darin das Material vermutet. Nur so kann er dem Täuschungsverdacht nachgehen.

Es ist sozusagen "Gefahr im Verzug".

Leider will uns Herr "Haihunter" ja nicht verraten, was in der Tasche seiner behüteten Tochter gesucht wurde.

Auch das ist möglich. Ich hatte ja auch nur ein bewußt krasses Beispiel gebracht.

Bei Täuschungsversuchen in einer Prüfung ist aber das Durchsuchen einer Tasche schlichtweg Schwachsinn. Was soll das beweisen?

Strandwanderer
06.03.2009, 17:49
Das ist eben kein abwegiger Vergleich, denn im 3. Reich wurde der Bürger von TYpen Deiner Sorte gegängelt und gequält. Daß Dir das gefällt, wundert mich nun nicht.

Diesen absurden Diffamierungsversuch muß ich mir von einem blauschreibenden Vollidioten anhören!

Das kommt davon, wenn man sich probeweise auf eine Diskussion mit einem viertelstarken Angeber einläßt.

.

haihunter
06.03.2009, 17:51
Beispiel:

Wenn ein Schüler mit Hilfe irgendwelcher unerlaubter Unterlagen während einer Prüfung täuscht, darf der Lehrer die Tasche durchsuchen, wenn er darin das Material vermutet. Nur so kann er dem Täuschungsverdacht nachgehen.

Es ist sozusagen "Gefahr im Verzug".

Leider will uns Herr "Haihunter" ja nicht verraten, was in der Tasche seiner behüteten Tochter gesucht wurde.

:depp: Du bist ja ein echter Volltrottel! Da wurde gar nix gesucht, die wurde durchsucht, ohne jeglichen Vorfall!

Strandwanderer
06.03.2009, 17:52
Auch das ist möglich. Ich hatte ja auch nur ein bewußt krasses Beispiel gebracht.

Bei Täuschungsversuchen in einer Prüfung ist aber das Durchsuchen einer Tasche schlichtweg Schwachsinn. Was soll das beweisen?

. . . daß sich darin z. B. der vom Lehrer zuvor gesichtete "Spickzettel" befindet, den der Schüler darin verschwinden ließ.

Liegt deine Schulzeit schon so lange zurück, daß du keine Erinnerungen mehr daran hast?

Paul Felz
06.03.2009, 17:52
:depp: Du bist ja ein echter Volltrottel! Da wurde gar nix gesucht, die wurde durchsucht, ohne jeglichen Vorfall!

Nun mal Butter bei die Fische. War es die einzige Tasche die durchsucht wurde. Und dann ohne Anlaß, Verdacht und/oder Ankündigung?

Denkpoli
06.03.2009, 17:53
... ohne das Einverständnis der Eltern zu haben?

Das frage ich mich, da es gearde bei meiner Tochter passiert ist. Wer kennt sich aus? Bitte irgendiwe mit nachprüfbaren Quellenangaben.

Nein!

3. Durchsuchung von Taschen

Bei Verdacht auf das Mit-Sich-Führen von Drogen kann die Schultasche des Schülers vom Lehrer durchsucht werden, allerdings nur dann, wenn die Erziehungsberechtigten hierzu ihre schriftliche Einwilligung gegeben haben............
...........Ohne eine solche Einwilligung kann die Durchsuchung nur von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft veranlasst werden.
http://www.tks-tkg.de/law_3.htm

Doc Gyneco
06.03.2009, 17:53
... ohne das Einverständnis der Eltern zu haben?

Das frage ich mich, da es gearde bei meiner Tochter passiert ist. Wer kennt sich aus? Bitte irgendiwe mit nachprüfbaren Quellenangaben.

In meiner Jungendzeit wurde das des öftern gemacht, und niemals gab es Beschwerden seitens Eltern ganz im Gegenteil !

Das ist gerade das, was in der Nach68er Zeit abhanden ging !

Eine gewisse Striktheit und Kontrolle seitens Lehrern !

Zu meiner Zeit gab es auch ab und zu (immer Gerechtfertigte) Maulschellen oder gar Ohrfeigen ! Und wenn man sich bei den Eltern beklagte, gab es noch einige vom Vater !

Und trotzdem sind wir Gesund und Korrekt aufgewachsen, mit wahrscheinlich mehr Anstand und Respekt, als die heutige Jugend !

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Verrari
06.03.2009, 17:54
[COLOR="blue"][B]Welches "Corpus Delicti"? Das ist doch der springende Punkt! Es wurde nix gefunden, was gegen die Schulordnung verstößt.

Wenn nix gefunden wurde ... tja dann verstehe ich diese ganze Aufregung nicht!

Übrigens, was machst Du denn am Flughafen, wenn Dein Handgepäck durchleuchtet wird? Machst Du ein paar Tage vorher einen Strang auf und fragst ob die das dürfen? ?(

Paul Felz
06.03.2009, 17:54
. . . daß sich darin z. B. der vom Lehrer zuvor gesichtete "Spickzettel" befindet, den der Schüler darin verschwinden ließ.

Liegt deine Schulzeit schon so lange zurück, daß du keine Erinnerungen mehr daran hast?

Nein. Aber der Spickzettel beweist ja nichts. Die bloße Existenz ist ja nicht verboten, nur die Benutzung.

Ich kann zum Beispiel Spickzettel herstellen, und die kurz vor der Prüfung nocheinmal kurz durchgehen, die während der Prüfung aber nicht benutzen. Genau das war übrigens meine Methode.

Paul Felz
06.03.2009, 17:56
Nein!

http://www.tks-tkg.de/law_3.htm

Danke. Dann lag ich mit meiner Einschätzung ja ganz gut.

haihunter
06.03.2009, 17:56
Nun mal Butter bei die Fische. War es die einzige Tasche die durchsucht wurde. Und dann ohne Anlaß, Verdacht und/oder Ankündigung?

Ich glaube schon, daß es die einzige Tasche war. Weiß es aber nicht genau. Meine Tochter hat schon öfter Probleme mit diesem Pauker und wird zum Beispiel von ihm wegen ihrer Kleidung angemacht. Das geht den schlicht und ergreifend einen Scheiß an und diese Sache geht mir so langsam ein wenig zu weit. Das kommt mir nämlich wie Schikane vor. Deshalb interessiert es mich, ob ein Leher einfach so Taschen durchsuchen darf.

Strandwanderer
06.03.2009, 17:57
Nein. Aber der Spickzettel beweist ja nichts. Die bloße Existenz ist ja nicht verboten, nur die Benutzung.

Ich kann zum Beispiel Spickzettel herstellen, und die kurz vor der Prüfung nocheinmal kurz durchgehen, die während der Prüfung aber nicht benutzen. Genau das war übrigens meine Methode.

Das Hin und Her ermüdet langsam.

Ich schrieb ja:
vorher gesichtet

Gemeint ist natürlich: während der Benutzung in der Prüfung.

haihunter
06.03.2009, 17:57
Nein!

http://www.tks-tkg.de/law_3.htm

Herzlichen Dank! Das ist jetzt mal eine Angabe wie ich sie wollte!

Paul Felz
06.03.2009, 17:58
Das Hin und Her ermüdet langsam.

Ich schrieb ja: .

Gemeint ist natürlich: während der Benutzung in der Prüfung.

Was soll das denn für einen Sinn ergeben? Wenn sie in der Prüfung erwischt wurde, ist die Durchsuchung der Tasche überflüssig.

Denkpoli
06.03.2009, 17:59
Übrigens, was machst Du denn am Flughafen, wenn Dein Handgepäck durchleuchtet wird? Machst Du ein paar Tage vorher einen Strang auf und fragst ob die das dürfen? ?(

Wenn du fliegen willst, willigst du freiwillig ein.

Doc Gyneco
06.03.2009, 18:00
Das denke ich auch. Können die Pauker das in einem Elternbrief regeln, in dem sie dort ankündigen, daß sie sich vorbehalten, die Taschen der Schüler zu durchsuchen? Wäre das rechtens?

Ist nicht nötig !

Falls unerlaubtes Material in den Taschen, die dazu passenden Maulschellen austeilen, die Eltern vorladen und denen gerade mal gehörig die Leviten verlesen ! Im Extremfall, die Tochter von der Schule verweisen !

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

haihunter
06.03.2009, 18:01
Wenn nix gefunden wurde ... tja dann verstehe ich diese ganze Aufregung nicht!

Übrigens, was machst Du denn am Flughafen, wenn Dein Handgepäck durchleuchtet wird? Machst Du ein paar Tage vorher einen Strang auf und fragst ob die das dürfen? ?(

Das ist ja jetzt Blödsinn und in keiner Weise vergleichbar.

marc
06.03.2009, 18:03
Die "Laß dir von den Lehrern ja nichts gefallen"-Parole vieler Eltern, mit der sie ihr bereits verzogenes Einzelkind in die Schule schicken, ist eine der wesentlichen Ursachen für den Disziplinverfall in unseren Schulen.

:top:

Doc Gyneco
06.03.2009, 18:05
WAAAAS! Aufrechte Kämpfer der gerechten Sache werden denunziert und schikaniert?

Klar !

Was erwartest Du anderes von 68er Verseuchten Lehrern ?

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

haihunter
06.03.2009, 18:05
Wenn nix gefunden wurde ... tja dann verstehe ich diese ganze Aufregung nicht!

Ich schrieb ja schon, daß sie mit diesem Depp schon früher Probleme hatte und es mir langsam reicht mit den Schikanen.

Paul Felz
06.03.2009, 18:08
Klar !

Was erwartest Du anderes von 68er Verseuchten Lehrern ?

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Keine Ahnung. Als ich zu Schule ging, hab ich die noch verprügelt. Dummerweise noch auf die altmodische Methode: auf dem Boden liegen heißt Ende. Hätte ich das alles früher gewußt, wäre uns viel erspart geblieben.

Verrari
06.03.2009, 18:09
Ich schrieb ja schon, daß sie mit diesem Depp schon früher Probleme hatte und es mir langsam reicht mit den Schikanen.

Okay, vielleicht hast Du ja sogar recht.
Aber um sich ein objektives Urteil bilden zu können, müßte man jetzt noch den Lehrer dazu hören. Vielleicht hatte der Lehrer ja wirklich einen Grund, und Du kennst ihn nur nicht, weil Du eben auch nur die Version Deiner Tochter kennst.

Doc Gyneco
06.03.2009, 18:09
Ich schrieb ja schon, daß sie mit diesem Depp schon früher Probleme hatte und es mir langsam reicht mit den Schikanen.

In diesem Falle, ainfach auf Klassen, bzw Schulwechsel beharren !

Bei meiner Tochter hatten wir mal einen Lehrer der sie nicht korrekt behandelte. Wir verlangten Lehrer, bzw Schulwechsel, stellten auf stur und kamen damit durch !

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

haihunter
06.03.2009, 18:16
Okay, vielleicht hast Du ja sogar recht.
Aber um sich ein objektives Urteil bilden zu können, müßte man jetzt noch den Lehrer dazu hören. Vielleicht hatte der Lehrer ja wirklich einen Grund, und Du kennst ihn nur nicht, weil Du eben auch nur die Version Deiner Tochter kennst.

Ich habe mir ja für Montag einen Termin geholt bei diesem Typen. Deshalb wollte ich vorher mal abklopfen, was der halt machen darf und was nicht. Ist doch besser, sich vorher mal zu informieren als sich hitner schlau zu machen.

haihunter
06.03.2009, 18:17
In diesem Falle, ainfach auf Klassen, bzw Schulwechsel beharren !

Bei meiner Tochter hatten wir mal einen Lehrer der sie nicht korrekt behandelte. Wir verlangten Lehrer, bzw Schulwechsel, stellten auf stur und kamen damit durch !

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Und wie endete das? Mit Schul- oder mit Lehrerwechsel?

Fiel
06.03.2009, 18:20
Haihunters Nazitochter hatte Flyer der NPD und von Blood and Honour in der Tasche !

Jetzt mault er, weil die Sachen seiner Nazitochter durchsucht wurden !

:D:D:D

Der Apfel fällt eben nicht weit vom Stamm.
Und Schüler, die sich zu hause über ihre Lehrer beschweren lügen das Blaue vom Himmel herunter.

Doc Gyneco
06.03.2009, 18:23
Und wie endete das? Mit Schul- oder mit Lehrerwechsel?

Mit erneuten Taschendurchsuchungen !

Dann das eigentliche Problem ist Deine Tochter, nicht die Lehrer !

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Doc Gyneco
06.03.2009, 18:37
"Was wir hier in diesem Land brauchen sind mutige Bürger, die die roten Ratten dorthin jagen, wo sie hingehören - in ihre Löcher".

Genau !

Du solltest mal mit dem Lehrer Deiner Tocher beginnen !

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Strandwanderer
06.03.2009, 18:51
Der ist auf der gleichen intellektuellen Wellenlänge, wie seine Tochter !

Hoffnungslos ! Nur Ursache unzähliger Probleme !

:D:D:D

Man kann nur hoffen, daß sich die Schule nicht vom halbstarken Auftritt des krakeelenden"Beschwerdeführers" H. beeindrucken läßt und ihm klar seine Grenzen aufzeigt.

Kein Lehrer durchsucht übrigens aus Langeweile die Taschen eines Schülers.
Gerade die heutigen - vielfach resignierten und abgekämpften - Lehrer sind doch froh, wenn sie eine Unterrichtsstunde ohne Konflikte über die Runden bringen.

Doc Gyneco
06.03.2009, 18:53
Kein Lehrer durchsucht übrigens aus Langeweile die Taschen eines Schülers.
Gerade die heutigen - vielfach resignierten und abgekämpften - Lehrer sind doch froh, wenn sie eine Unterrichtsstunde ohne Konflikte über die Runden bringen.

Aber sind doch sehr aktiv im "Krampf gegen Rechts" !

Und so wie wir Haihunter kennen ! So der Vater, so die Tochter !

:)):)):))

Strandwanderer
06.03.2009, 18:54
Genau !

Du solltest mal mit dem Lehrer Deiner Tocher beginnen !

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Die roten Ratten wird "Haihunter" niemals irgendwohin jagen.

Er unterscheidet sich ja - wenn überhaupt - nur noch in Nuancen von ihnen.

Die Signatur ist reines Großsprechertum.

.

Mütterchen
06.03.2009, 19:22
Naja, es gibt beide Seiten: Eltern, die stande pede, wie Racheengel in der Schule auftauchen, wenn es zwischen dem geliebten Kind und dem ( selbstverständlich unfähigen) Lehrer einen Konflikt gab.

Es gibt aber auch die andere Seite, nämlich Lehrer, die tatsächlich gemein sind. Ein Kind auf dem Kicker haben, es drangsalieren, bloßstellen oder demütigen.

Mütterchen
06.03.2009, 19:40
Das Problem liegt primär nicht bei den von dir beschriebenen Problem-Lehrern, sondern im grenzenlosen Untertanengeist und der totalen Obrigkeits-Hörigkeit des Volkes. Sie lassen es zu, dass den Schweinen in den Schulen kein Einhalt geboten wird, weil es ja schließlich "uns auch nicht geschadet" hat, dass die Rotzlöffel mal richtig gezüchtigt und diszipliniert werden! Wie man hier in diesem Thread ja mal wieder sehr anschaulich sehen kann, ist die allgemeine Arschkriecherei in die Lehrer-Verbrecherbande ziemlich ernüchternd. Anstatt endlich mal erstmalig in der Weltgeschichte für wenigstens einen Hauch von Toleranz und Emanzipation des Individuums einzutreten und den Konflikt mit der Obrigkeit zu riskieren, wird selbst in anonymen Internetforen - wo ja aufgrund der Anonymität keine beruflichen oder sozialen Sanktionen bei falscher Meinungsäußerung drohen - selbst dort wird nicht nur das Maul über die Obrigkeit gehalten, stattdessen sogar noch mehr Unterdrückung des Volkes und noch mehr Terror herbeigesehnt.

Gerade in der Schul-Politik zeigt sich die Richtigkeit einer Äußerung in Hitlers "Mein Kampf":


Die großen harten Toitschen bleiben sich selbst treu.

Es tut mir leid, Kenshin-Himura, ich kann deinem Text nicht folgen.
Von welchem Hauch der Toleranz, von welcher Emanzipation des Individuums redest du denn? Beziehst du dich dabei auf die Schüler, denen das nicht entgegengebracht wird?

marc
06.03.2009, 19:44
Hast du zufällig Lehrer als Verwandte oder Freunde?

Dummes Geschwurbel.

Also ich habe diverse Lehrer von der Gesamtschule bis zum Gymnasium im Verwandten- und Bekanntenkreis und kenne ganz live die Probleme durch saturierte Ökospießer einerseits, die bei einer schlechten Note mit dem Anwalt drohen und den Mohammeds andererseits, deren Väter man nicht erreichen kann, weil sie gerade in der Türkei sind, obwohl sein Sohnemann zwei Wochen nicht in der Schule war und bei seiner seltenen Anwesenheit gepöbelt und gestört hat.

Ein Lehrer ist auch schon lange keine Person der "Obrigkeit" mehr - nur noch ein Dienstleister, den es notfalls zu verklagen gilt, wenn er nicht die gewünschten Noten liefert.

...und dann beschwert man sich über Lehrer als rotgrünen, antiautoritären Beamtenpöbel, aber wenn er es gar wagt, mal einen Blick in die Schultasche des Töchterleins zu werfen, kommen Leute wie du gleich mit Hitlers Mein Kampf. :rolleyes:

marc
06.03.2009, 19:50
Und was willst du mir jetzt damit sagen?

Du hast doch die Frage gestellt, ob man Lehrer aus dem Verwandtenkreis kenne.



Genau das mache ich ja nicht. Ich ärgere mich ja auch über Jene, die die immer gleiche jahrtausendealte Drecks-Mär von angeblich mangelnder "Autorität" von Lehrern herunterschwafeln. Und warum sollte ich da nicht mit "Mein Kampf" kommen? Nur weil die großen harten Toitschen das nicht gerne hören, besonders nicht wenn es um Schule und Lehrer geht?

Die "großen harten Toitschen", das ist doch wieder so ein Blödsinn. An den Pseudoidealen der "großen harten Toitschen" ist jemand wie du mit Sicherheit viel näher dran als ich. :rolleyes:

Strandwanderer
06.03.2009, 19:59
Ich ärgere mich ja auch über Jene, die die immer gleiche jahrtausendealte Drecks-Mär von angeblich mangelnder "Autorität" von Lehrern herunterschwafeln. Und warum sollte ich da nicht mit "Mein Kampf" kommen? Nur weil die großen harten Toitschen das nicht gerne hören, besonders nicht wenn es um Schule und Lehrer geht?

Mien Gott, was für ein dummes Gefasel! . . . :rolleyes:

Kannst du auch gleich wieder löschen.

meckerle
06.03.2009, 20:37
... ohne das Einverständnis der Eltern zu haben?

Das frage ich mich, da es gearde bei meiner Tochter passiert ist. Wer kennt sich aus? Bitte irgendiwe mit nachprüfbaren Quellenangaben.
Nachprüfbare Quellen habe ich leider nicht, aber: bei uns an einer Grundschule hatte ein Russe in der kleinen Pause den MitschülerInnen kleine blutende Schnitte an den Unterarmen beigebracht.
Als die Lehrerin nach dem Messer fragte und nicht fündig wurde, leerte sie den Schulranzen des Täters aus und fand das Messer.
Die Lehrerin wurde von den Eltern des Schülers angezeigt, denn sie habe im Schulranzen ihres Sprösslings nichts zu suchen.
Was daraus geworden ist, weiss ich leider nicht.

Unbelehrbar
06.03.2009, 20:39
Sie dürfen die Tasche in keinem Fall durchsuchen ohne Einverständnis!
Je nach Regelung können sie aber die Tasche sicherstellen, bis zum Eintreffen der Polizei!

Letztlich käme man um eine Durchsuchung also nicht herum. Es sei den man haut rechtzeitig ab. Verlässt man hierbei das Schulgeände verstößt man natürlich gegen die Schulordnung/Schulpflicht mit entsprechenden möglichen Folgen.


Dazu:
Auszug aus der gymn. Schulordnung GSO in Bayern vom 23.01.2007
§ 39 (vgl. Art. 56 BayEUG)...Sicherstellung von Gegenständen

(2) 1 Das Mitbringen und Mitführen von gefährlichen Gegenständen ist den
Schülerinnen und Schülern untersagt.
2 Die Schule hat solche Gegenstände wegzunehmen und sicherzustellen.
3 In gleicher Weise kann die Schule bei sonstigen Gegenständen
verfahren, die den Unterricht oder die Ordnung der Schule stören können oder
stören.
4 Über die Rückgabe derartiger Gegenstände entscheidet die Schulleiterin
oder der Schulleiter; in den Fällen des Satzes 2 darf die Rückgabe, soweit dieser nicht anderweitige Rechtsvorschriften entgegenstehen, bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern nur an die Erziehungsberechtigten erfolgen.
5 Für Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien gilt die spezielle Regelung in Art. 56 Abs. 5 BayEUG.

Auf der Grundlage des Art. 56 Abs. 5 haben Lehrkräfte nunmehr auch die rechtliche Möglichkeit, bei Zuwiderhandlung ein Handy oder sonstiges digi-tales Speichermedium vorübergehend einzubehalten. [B]Bitte weisen Sie Ihre Lehrkräfte aber darauf hin, dass die Durchsuchung von Schultaschen nach eingeschalteten Handys ebenso rechtswidrig ist wie die Aufforderung, gespeicherte Daten oder Bilder sehen und kontrollieren zu wollen.
http://www.medieninfo.bayern.de/download.asp?DownloadFileID=3d560b86a282f0fc72f5a2 1f070410d5

Grundsätzlich stellt das Durchsuchen von Taschen ein Eingriff in die Grundrechte des Schülers nach Art. 2 I GG dar. ...
http://www.schulinfos.de/gwbr/Fragen_Waffen_Gewalt.pdf

Wie Lehrer darüber denken,... :
Ev. auch nicht ganz uninteressant. ;)
http://www.lehrerforen.de/thread.php?postid=144850

I.Kant
06.03.2009, 20:41
... ohne das Einverständnis der Eltern zu haben?

Das frage ich mich, da es gearde bei meiner Tochter passiert ist. Wer kennt sich aus? Bitte irgendiwe mit nachprüfbaren Quellenangaben.

Anderer Fall, gleiches Recht:

Darf ein Lehrer einen Schüler durchsuchen, sofern der Verdacht besteht, er habe Drogen
oder Waffen bei sich?
Die Durchsuchung eines Schülers selbst stellt im Verhältnis zu der Durchsuchung seiner Sachen,
wie z. B der Schultasche, einen noch stärkeren Eingriff in dessen Rechte aus Art. 2 I GG dar. Eine
solche Durchsuchung ist unter Gebrauch des pädagogischen Ermessens der Polizei zu überlassen.
Die Eltern sind zu informieren.
http://209.85.129.132/search?q=cache:7Hgh8-_sCEMJ:www.schulinfos.de/gwbr/Fragen_Waffen_Gewalt.pdf+durchsuchung+ascho+sch%C3 %BCler&hl=de&ct=clnk&cd=1&client=opera#2
Also selbst wenn eine Kalaschnikov in der Tasche Deiner Tochter vermutet würde darf der Lehrer nicht durchsuchen.
Hört sich ganz nach einem Burn-Out geplagten Pädagogen an, der seine Aggressionen per Mobbing loszuwerden sucht.
Geh am besten direkt zur Schulleitung und reib denen die Verordnungen unter die Nase. Sich mit solchen Lehrerdeppen auseinander zu setzen bringt nicht viel. Die brauchen Druck von oben damit sie merken, daß sie nicht machen können was sie wollen..

Verrari
06.03.2009, 20:43
Nachprüfbare Quellen habe ich leider nicht, aber: bei uns an einer Grundschule hatte ein Russe in der kleinen Pause den MitschülerInnen kleine blutende Schnitte an den Unterarmen beigebracht.
Als die Lehrerin nach dem Messer fragte und nicht fündig wurde, leerte sie den Schulranzen des Täters aus und fand das Messer.
Die Lehrerin wurde von den Eltern des Schülers angezeigt, denn sie habe im Schulranzen ihres Sprösslings nichts zu suchen.
Was daraus geworden ist, weiss ich leider nicht.

Falls die Lehrerin bisher noch nicht negativ aufgefallen ist, wird sie 2 Jahre auf Bewährung bekommen, da sie ein Migrationskind in rassistischer Art und Weise bloßgestellt hat.
Darüberhinaus wird sie vermutlich vom Schulamt des Dienstes enthoben, im günstigsten Fall jedoch zumindest versetzt.
Wetten nehme ich entgegen!

meckerle
06.03.2009, 20:46
Falls die Lehrerin bisher noch nicht negativ aufgefallen ist, wird sie 2 Jahre auf Bewährung bekommen, da sie ein Migrationskind in rassistischer Art und Weise bloßgestellt hat.
Darüberhinaus wird sie vermutlich vom Schulamt des Dienstes enthoben, im günstigsten Fall jedoch zumindest versetzt.
Wetten nehme ich entgegen!
Die wirst du gewinnen, meine kleine Enkeltochter war Mitschülerin in der Klasse. X(

Felidae
06.03.2009, 20:53
Es gibt solche Herzchen unter den Lehrern, die gern die Taschen der Schüler auch ohne Verdacht durchsuchen. Illegal bleibt es in der Regel.

Volkov
06.03.2009, 20:54
Früher konnte das der Lehrer wenns nen begründeten Anlass gab so machen. Wenn was gefunden wurde, wurden Eltern informiert. Das funktionierte ganz gut, auch wenns den Schülern nicht schmeckte...verständlicherweise.

Freddy Krüger
06.03.2009, 21:00
Auf der Grundlage des Art. 56 Abs. 5 [BayEUG; eig. Anm.] haben Lehrkräfte nunmehr auch die rechtliche Möglichkeit, bei Zuwiderhandlung ein Handy oder sonstiges digi-tales Speichermedium vorübergehend einzubehalten. Bitte weisen Sie Ihre Lehrkräfte aber darauf hin, dass die Durchsuchung von Schultaschen nach eingeschalteten Handys ebenso rechtswidrig ist wie die Aufforderung, gespeicherte Daten oder Bilder sehen und kontrollieren zu wollen.

http://www.medieninfo.bayern.de/download.asp?DownloadFileID=3d560b86a282f0fc72f5a2 1f070410d5:


http://www.bezreg-detmold.nrw.de/Aufgaben/Organisation/Abteilung4/Dezernat48/Waffen_Drogen/FAQ_Waffen_Gewalt.html#Durchsuchung_Sachen

Felidae
06.03.2009, 21:02
Zur Schulleitung und Druck ausüben kann alles noch schlimmer machen. Ich hatte selbst mal Probleme mit einer sexistischen Lehrerin und bin damals (ich war 16) selbst zum Rektor, nachdem Gespräche mit ihr nichts genützt haben. Es hat alles noch schlimmer gemacht und ich musste die Schule wechseln.

Brotzeit
07.03.2009, 10:18
Wenn bei meinem Kind sich ein Lehrer erdreistet hätte, ohne vorheriges "Okay!" meinerseits , die Tasche zu durchwühlen, er wäre seinen Job los ...........

haihunter
07.03.2009, 13:16
Zur Schulleitung und Druck ausüben kann alles noch schlimmer machen. Ich hatte selbst mal Probleme mit einer sexistischen Lehrerin und bin damals (ich war 16) selbst zum Rektor, nachdem Gespräche mit ihr nichts genützt haben. Es hat alles noch schlimmer gemacht und ich musste die Schule wechseln.

Ich werde zunächst mal mit diesem Pauker reden, danach sehen wir weiter. ich habe mittlerweile noch mehr erfahren, da scheint eine echte Schikanierungskampagne gegen meine Tochter zu laufen von dieser "Leerkraft".
Wenn sich das bewahrheitet, was ich von einer Klassenkameradin meiner Tochter heute gehört habe, werde ich nicht zur Schulleitung gehen, sondern zur ADD und zum Rechtsanwalt. Notfalls werde ich sie dann auch in eine andere Schule bringen.

Felidae
07.03.2009, 13:36
Ich werde zunächst mal mit diesem Pauker reden, danach sehen wir weiter. ich habe mittlerweile noch mehr erfahren, da scheint eine echte Schikanierungskampagne gegen meine Tochter zu laufen von dieser "Leerkraft".
Wenn sich das bewahrheitet, was ich von einer Klassenkameradin meiner Tochter heute gehört habe, werde ich nicht zur Schulleitung gehen, sondern zur ADD und zum Rechtsanwalt. Notfalls werde ich sie dann auch in eine andere Schule bringen.

So solltest du es machen.

Mütterchen
07.03.2009, 19:04
in eine aIch werde zunächst mal mit diesem Pauker reden, danach sehen wir weiter. ....

Haihunter, vielleicht erzählst du hinterher mal, um was es eigentlich ging....oder ist dir das zu persönlich? Ich würd schon gerne wissen, wie die Sache weitergeht.:)

haihunter
08.03.2009, 15:39
Haihunter, vielleicht erzählst du hinterher mal, um was es eigentlich ging....oder ist dir das zu persönlich? Ich würd schon gerne wissen, wie die Sache weitergeht.:)

Die allgemeine Entwicklung kann ich schon darstellen, die einzelnen Vorfälle, die es auch noch gab, nicht, da die zu spezifisch sind und ich damit zuordenbar wäre.

carpe diem
17.10.2009, 12:08
Sollen die lieben Kinderchen Messerblocks (zur besseren Auswahl), Pfeffersprays und Elektroschocker in der Schultasche haben dürfen.
Ist ja alles im Internet leicht zu bekommen.
Kondome nicht zu vergessen.