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Vollständige Version anzeigen : "Wegen 1,30 Euro durch alle Instanzen" - sollen die einfachen Menschen "blank ziehen"



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El Lute
13.02.2009, 09:39
Quelle: http://www.stern.de/panorama/:Gek%FCndigt-1%2C30-Euro-Tausche-Abfindung-Ehre/654367.html


"[...]Nach 31 Jahren wurde einer Kaisers-Kassiererin fristlos gekündigt. Der Vorwurf: Sie habe zwei Pfandbons unterschlagen, im Wert von 1,30 Euro. Beweisen lässt sich das nicht. Muss auch niemand. Für eine Kündigung reicht der Verdacht. [...]"

"[...]Die Mitarbeiterin Barbara E. gehörte allerdings wohl zu denen, die sich nicht alles gefallen ließen. Hin und wieder gab es Auseinandersetzungen mit dem Marktleiter - wegen Mehrarbeit, wegen organisatorischer Differenzen, aber auch, so Barbara E., wegen seiner Angewohnheit, Mitarbeiterinnen vor den Kunden abzukanzeln, wenn ihm etwas nicht passte. Zudem gehörte die 50-Jährige zu den acht von damals 36 Kolleginnen in der Filiale, die beim härtesten und längsten Streik des Einzelhandels mit von der Partie waren.[...]"

"[...]
Umkehr der Beweislast
Am meisten verzweifeln aber lässt Barbara E., dass es am Ende völlig egal ist, wie es wirklich war. Der begründete Verdacht, es könne so gewesen sein, reicht aus - jedenfalls nach bisheriger Rechtsprechung der Arbeitsgerichte. "Verdachtskündigung" nennt sich das und es kehrt die im Strafrecht übliche Unschuldsvermutung um.[...]"

"[...]Anders als im Strafprozess gegen, beispielsweise, einen Herrn Zumwinkel, zählt auch die "Lebensleistung" nicht. Die Rechnung "31 Jahre gegen einen Euro dreißig nur vermuteten Schaden" wird gar nicht erst aufgemacht.[...]

"[...]Barbara E. musste inzwischen aus ihrer Wohnung mit dem fantastischen Hochhausblick ausziehen. Ihr Arbeitslosengeld ist so niedrig, dass es mit Hartz IV aufgestockt werden muss[...]"

"[...] Wenn sie nicht zu alt war, wurde sie gefragt, weswegen sie nach 31 Jahren gekündigt worden ist. Nur ein Verdacht, hat sie gesagt, und manchmal kam sie noch dazu hinzuzufügen, dass es um einen Euro dreißig ging. "Sie hören von uns" hieß es dann, aber sie hat nie was gehört.[...]"




Ich habe schon mehrmals etwas zum Schwinden der Mittelschicht in Deutschland geschrieben. Dieser Fall ist in meinen Augen ein deutlicher Beleg dafür, dass die geltenden Gesetze es den Arbeitgebern faktisch ermöglichen jeden Mitarbeiter auf die Straße zu setzen, der ihnen nicht genehm ist. Die "Umkehr der Beweislast" findet ihre Fortsetzung bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle, was die Arbeitgeber allerdings nicht davon abhält fortwährend Forderungen in Bezug auf Zuwanderung zu stellen, mit der Begründung, dass es ihrer Ansicht nach einen Mangel an geeigneten Arbeitskräften gebe. "Geeignet" ist in den Augen vieler Arbeitgeber wohl nur jemand, der ohne Einschränkung "Ja" sagt, uneingeschränkt verfügbar ist, geringfügig beschäftigt und nach Belieben vor die Tür gesetzt werden kann.
In diesem Fall wurde aus einem zuverlässigen Arbeitnehmer, der sein Leben in jeder Beziehung im Griff hatte, ein Fall für Hartz IV gemacht. Und für so jemanden gilt ebenfalls die Umkehr der Beweislast, denn wer von Hartz IV leben muss, ist schließlich selbst daran schuld.

Felidae
13.02.2009, 09:44
Das mag ungerecht erscheinen, aber ein Arbeitsverhältnis ist nun mal ein Vertrauensverhältnis. Ist das Vertrauen zu einem Arbeitnehmer nachhaltig gestört, kann man von dem AG die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht wirklich erwarten. Hier hat zwar Missbrauch stattgefunden, eindeutig. Aber das ändert nichts am Grundsatz.

JensVandeBeek
13.02.2009, 09:53
Heute 1,30 Euro, morgen vielleicht 2,30 Euro und übermorgen ? .....

roxelena
13.02.2009, 09:59
1,30 € Verlust für das Unternehmen die noch nicht mal bewiesen sind reichen als Kündigungsgrund füür einen Arbeitnehmer aus. Bravo, so haben sich die herrschenden Drecksäcke über ihre Polithampelmänner ihr "Rechr" zusammengezimmert.

die nimmersatten Steuerbetrüger und raffgierige, korrupte Manager bestehen auf die Unschuldsvermutung solange sie nicht rechtskräftig verurteilt sind.
Ein bravo der Gerechtigkeit

die Kleinen hängt man die Grossen lässt man laufen X(

lupus_maximus
13.02.2009, 09:59
Heute 1,30 Euro, morgen vielleicht 2,30 Euro und übermorgen ? .....
Was erwartest du in einem Land, wo die Bürger nicht mehr zwischen Mein und Dein unterscheiden können?

roxelena
13.02.2009, 10:01
Was erwartest du in einem Land, wo die Bürger nicht mehr zwischen Mein und Dein unterscheiden können?

Frag mal Madame Schaeffler...die kennt sich dabei bestens aus..oder die Bankrotteure die ihre Boni aus Steuergelder einklagen wollen

Felidae
13.02.2009, 10:03
1,30 € Verlust für das Unternehmen die noch nicht mal bewiesen sind reichen als Kündigungsgrund füür einen Arbeitnehmer aus. Bravo, so haben sich die herrschenden Drecksäcke über ihre Polithampelmänner ihr "Rechr" zusammengezimmert.

die nimmersatten Steuerbetrüger und raffgierige, korrupte Manager bestehen auf die Unschuldsvermutung solange sie nicht rechtskräftig verurteilt sind.
Ein bravo der Gerechtigkeit

die Kleinen hängt man die Grossen lässt man laufen X(

Arbeitsrecht und Strafrecht sind nicht dasselbe. Nehmen wir mal ein Beispiel, warum das Recht auf Verdachtskündigung sinnvoll ist.

Angenommen, du beschäftigst eine Putzfrau (ja liebe Kinder, ich weiß, dass man das heute ironisierend "Raumkosmetikerin" nennt). Nun verschwinden immer wieder Gegenstände aus deiner Wohnung. Kleinigkeiten, nichts großes. Du hast die Putze im Verdacht, kannst aber nichts beweisen. Du müßtest schon deine eigene Wohnung videoüberwachen, und wer will das schon? Nun dürftest du nach deiner Logik die Putze nicht entlassen, weil ihr ja nichts bewiesen werden kann. Dein Vertrauen zu ihr ist aber dennoch dahin. Nun darfst du sie aber aufgrund der Verdachtskündigung tatsächlich entlassen.

roxelena
13.02.2009, 10:09
Arbeitsrecht und Strafrecht sind nicht dasselbe. Nehmen wir mal ein Beispiel, warum das Recht auf Verdachtskündigung sinnvoll ist.

Angenommen, du beschäftigst eine Putzfrau (ja liebe Kinder, ich weiß, dass man das heute ironisierend "Raumkosmetikerin" nennt). Nun verschwinden immer wieder Gegenstände aus deiner Wohnung. Kleinigkeiten, nichts großes. Du hast die Putze im Verdacht, kannst aber nichts beweisen. Du müßtest schon deine eigene Wohnung videoüberwachen, und wer will das schon? Nun dürftest du nach deiner Logik die Putze nicht entlassen, weil ihr ja nichts bewiesen werden kann. Dein Vertrauen zu ihr ist aber dennoch dahin. Nun darfst du sie aber aufgrund der Verdachtskündigung tatsächlich entlassen.

Ist das Management (ja liebe Kinder, ich weiß, dass man das heute ironisierend "selbstbedienende Ansammlung von Raffzähnen" nennt) offensichtlich unfähig greift in die Kasse dann ist das mal wieder etwas ganz anderes :hihi:

El Lute
13.02.2009, 10:11
Arbeitsrecht und Strafrecht sind nicht dasselbe. Nehmen wir mal ein Beispiel, warum das Recht auf Verdachtskündigung sinnvoll ist.
[...]


Dem halte ich folgendes entgegen, weshalb ich es nicht für sinnvoll halte, dass ein Verdacht ausreicht: Wie soll man sich davor schützen können, dass ein Verdacht gegen einen entsteht? Verdächtig kann man schon dann werden, wenn 100 Personen Gelegenheit hatten etwas zu stehlen und man zu diesen 100 gehört. Wenn ein Verdacht ausreicht ist der Möglichkeit des Missbrauchs durch den Arbeitgeber Tür und Tor geöffnet, deshalb bin ich der Ansicht, dass für eine außerordentliche Kündigung ein Nachweis des Fehlverhaltens zwingend erforderlich ist.

Sathington Willoughby
13.02.2009, 10:16
Arbeitsrecht und Strafrecht sind nicht dasselbe. Nehmen wir mal ein Beispiel, warum das Recht auf Verdachtskündigung sinnvoll ist.

Angenommen, du beschäftigst eine Putzfrau (ja liebe Kinder, ich weiß, dass man das heute ironisierend "Raumkosmetikerin" nennt). Nun verschwinden immer wieder Gegenstände aus deiner Wohnung. Kleinigkeiten, nichts großes. Du hast die Putze im Verdacht, kannst aber nichts beweisen. Du müßtest schon deine eigene Wohnung videoüberwachen, und wer will das schon? Nun dürftest du nach deiner Logik die Putze nicht entlassen, weil ihr ja nichts bewiesen werden kann. Dein Vertrauen zu ihr ist aber dennoch dahin. Nun darfst du sie aber aufgrund der Verdachtskündigung tatsächlich entlassen.

Ich halte dieses Gesetz, wenn es denn so eine Kündigung ermöglicht, für hanebüchen, zumindestens in diesem Fall. Man kann solche kleinen Gaunereien, wenn sie überhaupt stattgefunden haben, nachweisen. Und wg. 1,30 Euro sollte man eigentlich beim ersten Vergehen das Verfahren wg. Nichtigkeit einstellen, solange es keine Wiederholungstat war.
Mich würde mal der genaue WOrtlaut des Gesetzes interessieren. Hat den jemand parat?

Felidae
13.02.2009, 10:19
Ich halte dieses Gesetz, wenn es denn so eine Kündigung ermöglicht, für hanebüchen, zumindestens in diesem Fall. Man kann solche kleinen Gaunereien, wenn sie überhaupt stattgefunden haben, nachweisen. Und wg. 1,30 Euro sollte man eigentlich beim ersten Vergehen das Verfahren wg. Nichtigkeit einstellen, solange es keine Wiederholungstat war.
Mich würde mal der genaue WOrtlaut des Gesetzes interessieren. Hat den jemand parat?

Was meinst du, wie die "kleinen Gaunereien" oft ablaufen? Es kommt sehr oft vor, dass die Beweise dafür gerade nicht reichen.

Felidae
13.02.2009, 10:24
Dem halte ich folgendes entgegen, weshalb ich es nicht für sinnvoll halte, dass ein Verdacht ausreicht: Wie soll man sich davor schützen können, dass ein Verdacht gegen einen entsteht? Verdächtig kann man schon dann werden, wenn 100 Personen Gelegenheit hatten etwas zu stehlen und man zu diesen 100 gehört. Wenn ein Verdacht ausreicht ist der Möglichkeit des Missbrauchs durch den Arbeitgeber Tür und Tor geöffnet, deshalb bin ich der Ansicht, dass für eine außerordentliche Kündigung ein Nachweis des Fehlverhaltens zwingend erforderlich ist.

Ich sagte ja schon: Hier liegt eindeutig Missbrauch vor. Aber man muss nun mal auch sehen, dass ein Verdacht, der eben nicht ausgeräumt werden kann, das Vertrauensverhältnis zerstört. Vor vielen Jahren kam meine Oma z. B. ins Pflegeheim. Nachdem sie gestorben war, mussten meine Eltern feststellen, dass sie dort bestohlen wurde, u. A. ein teures Radio. Erst hat das Personal ihnen irgendein anderes gegeben, dann nach Stunden kam das Richtige. Wahrscheinlich hatte das schon jemand zu Hause. Nach einigen Jahren stellte sich heraus, das in diesem Pflegeheim systematisch die Leute bestohlen wurden. Nur gab es zunächst keine Beweise, erst nach Jahren konnte das bewiesen werden. Ich bin nicht sicher, ob die Leitung des Heimes (oder gar der Eigentümer) davon wusste, ich glaube es eher nicht.

Sathington Willoughby
13.02.2009, 10:25
Was meinst du, wie die "kleinen Gaunereien" oft ablaufen? Es kommt sehr oft vor, dass die Beweise dafür gerade nicht reichen.

Ich meine damit, das man Verdächtige gezielt mit Kameras (wie bei Ladendieben) überwachen kann bzw. man kontrolliert die Kassen genau. Da gibt es Möglichkeiten.

Felidae
13.02.2009, 10:27
Ich meine damit, das man Verdächtige gezielt mit Kameras (wie bei Ladendieben) überwachen kann bzw. man kontrolliert die Kassen genau. Da gibt es Möglichkeiten.

Diese Überwachung darfst du nur mit Zustimmung des Betriebsrates durchführen.

lupus_maximus
13.02.2009, 10:33
Diese Überwachung darfst du nur mit Zustimmung des Betriebsrates durchführen.
Quasi braucht man die Erlaubnis von Gaunern, um Gauner zu überführen!

roxelena
13.02.2009, 10:46
Diese Überwachung darfst du nur mit Zustimmung des Betriebsrates durchführen.

Ist doch richtig so...

roxelena
13.02.2009, 10:47
Quasi braucht man die Erlaubnis von Gaunern, um Gauner zu überführen!

Der BR ist das von den AN gewählte Gremium.

Als Rentner in der Endphase kannst das nicht so genau wissen :cool2:

Felidae
13.02.2009, 10:53
Ist doch richtig so...

Hm, das ist ein schwieriges Thema. Wenn man z. B. wiederum nicht weiß, wer stiehlt, kann man auch nicht ausschließen, dass es ein Betriebsratsangehöriger war, der so gewarnt würde. Hier halte ich den Weg über eine nachträgliche Überprüfung durch das Arbeitsgericht für besser.

Kumusta
13.02.2009, 10:54
Der BR ist das von den AN gewählte Gremium.
Das ist zwar richtig, aber kein Betrieb braucht einen Rat. Arbeitnehmer auch nicht. Wer sich gewerkschaftlich organisiert, ist ein Unruhestifter und gehört vor die Tür gesetzt.

Felidae
13.02.2009, 10:56
Das ist zwar richtig, aber kein Betrieb braucht einen Rat. Arbeitnehmer auch nicht. Wer sich gewerkschaftlich organisiert, ist ein Unruhestifter und gehört vor die Tür gesetzt.

Das kommt oft vor, ist aber nicht immer so.

Sathington Willoughby
13.02.2009, 10:56
Diese Überwachung darfst du nur mit Zustimmung des Betriebsrates durchführen.

Ja, aber das wundert mich: man kann angeblich Leute wg. Verdacht kündigen, ohne das der Betriebsrat muckt, braucht aber den Betriebsrat bei Überwachungen.

Felidae
13.02.2009, 10:58
Ja, aber das wundert mich: man kann angeblich Leute wg. Verdacht kündigen, ohne das der Betriebsrat muckt, braucht aber den Betriebsrat bei Überwachungen.

Ich würde generell mal sagen, dass die Zustimmung durch den Betriebsrat nicht erforderlich sein sollte. Denn wie gesagt: Man kann in vielen Fällen nicht wissen, wer nun der Dieb ist und dann muss man auch die Möglichkeit in Erwägung ziehen, dass ein Betriebsrat es gewesen sein kann, sofern ein solcher die Möglichkeit gehabt hätte.

roxelena
13.02.2009, 11:00
Das ist zwar richtig, aber kein Betrieb braucht einen Rat. Arbeitnehmer auch nicht. Wer sich gewerkschaftlich organisiert, ist ein Unruhestifter und gehört vor die Tür gesetzt.

Von demokratischen Rechten, die auch für AN gelten, hast wohl auch noch nix gehört

henriof9
13.02.2009, 11:03
Zunächst einmal klingt es im ersten Moment etwas unglaublich.
Wenn man sich aber mal genauer mit dem Begriff " Verdachtskündigung (http://www.fachanwalt-arbeitsrecht.de/texte/18.htm) " beschäftigt und auch dazu die Vorraussetzungen betrachtet, muß in diesem Fall etwas mehr geschehen sein, als angegeben.

Nicht nur, daß das Alter, die Betriebszugehörigkeit und auch die bisherige Verhaltensweise berücksichtigt wird, auch der Betriebsrat muß dazu angehört werden.

Und wenn trotz allem der Richter zu dem Schluß gekommen ist, daß die fristlose Kündigung gerechtfertigt war, denn er hätte sie z.B. auch in eine fristgemäße Kündigung umwandeln können, dann ist da noch mehr, als uns der Bericht glaubhaft machen will.
Mich würde das Urteil in Gänze mal interessieren.

roxelena
13.02.2009, 11:03
Ich würde generell mal sagen, dass die Zustimmung durch den Betriebsrat nicht erforderlich sein sollte. Denn wie gesagt: Man kann in vielen Fällen nicht wissen, wer nun der Dieb ist und dann muss man auch die Möglichkeit in Erwägung ziehen, dass ein Betriebsrat es gewesen sein kann, sofern ein solcher die Möglichkeit gehabt hätte.

Das interessiert doch niemanden was du für nötig erachtest oder nicht. das ist Sache des Gesetzgebers.
das Betriebsverfassungsgesetz klärt so manches was den uternehmern und ihren Vertretern nicht passt

Wildwest ist nicht überall

lupus_maximus
13.02.2009, 11:04
Von demokratischen Rechten, die auch für AN gelten, hast wohl auch noch nix gehört
Ein Betrieb wird nicht demokratisch geführt, da bin ich als Chef der Liebe Gott!

Alles klar?

Kumusta
13.02.2009, 11:05
Von demokratischen Rechten, die auch für AN gelten, hast wohl auch noch nix gehörtGehört schon. Nur stimme ich dem nicht zu.

roxelena
13.02.2009, 11:07
Gehört schon. Nur stimme ich dem nicht zu.

Dann bist ein Fall für die Justiz

lupus_maximus
13.02.2009, 11:09
Gehört schon. Nur stimme ich dem nicht zu.
Genau, solange ich das Risiko alleine trage, hat kein Betriebsrat etwas bei mir zu melden!

FranzKonz
13.02.2009, 11:12
Ein Betrieb wird nicht demokratisch geführt, da bin ich als Chef der Liebe Gott!

Alles klar?

Ich glaube Dir alles, nur daß Du ein Lieber Gott bist, glaube ich Dir nicht.

Einen biblischen Gott würde ich Dir eher abnehmen:

Ein eifernder und rächender Gott ist der HERR; ein Rächer ist der HERR und voller Zorn; ein Rächer ist der HERR gegenüber seinen Widersachern, er verharrt im Zorn gegen seine Feinde.

Scrooge
13.02.2009, 11:20
Arbeitsrecht und Strafrecht sind nicht dasselbe. Nehmen wir mal ein Beispiel, warum das Recht auf Verdachtskündigung sinnvoll ist.

Angenommen, du beschäftigst eine Putzfrau (ja liebe Kinder, ich weiß, dass man das heute ironisierend "Raumkosmetikerin" nennt). Nun verschwinden immer wieder Gegenstände aus deiner Wohnung. Kleinigkeiten, nichts großes. Du hast die Putze im Verdacht, kannst aber nichts beweisen. Du müßtest schon deine eigene Wohnung videoüberwachen, und wer will das schon? Nun dürftest du nach deiner Logik die Putze nicht entlassen, weil ihr ja nichts bewiesen werden kann. Dein Vertrauen zu ihr ist aber dennoch dahin. Nun darfst du sie aber aufgrund der Verdachtskündigung tatsächlich entlassen.
Der Vergleich ist sinnlos, da für Dich als Privatperson nicht die gleichen Regeln gelten wie für ein größeres Unternehmen. Wenn Du eine Putzfrau beschäftigst, gilt bspw. das Kündigungsschutzgesetz nicht, weshalb der Vergleich gewaltig hinkt.

lupus_maximus
13.02.2009, 11:21
Ich glaube Dir alles, nur daß Du ein Lieber Gott bist, glaube ich Dir nicht.

Einen biblischen Gott würde ich Dir eher abnehmen:
Bist du ruhig!
Dies braucht doch nicht jeder zu wissen!

Polemi
13.02.2009, 11:24
Heute 1,30 Euro, morgen vielleicht 2,30 Euro und übermorgen ?
.....
Schwierige Knobelaufgabe, die du da stellst...

Mhh...

Ich tippe: 3,30!



@topic:
Den Wert eines Diebstahls fände ich als Arbeitgeber zunächst mal völlig zweitrangig, da die Grenzüberschreitung, überhaupt was zu stehlen jedwede Vertrauensbasis pulverisiert!
Die Frage, ob ein Verdacht ausreichen sollte, oder nicht, ist natürlich eine andere - ich mag mich da noch nicht festlegen...

elas
13.02.2009, 11:30
Heute 1,30 Euro, morgen vielleicht 2,30 Euro und übermorgen ? .....

....75 Cents!

henriof9
13.02.2009, 11:43
Der Vergleich ist sinnlos, da für Dich als Privatperson nicht die gleichen Regeln gelten wie für ein größeres Unternehmen. Wenn Du eine Putzfrau beschäftigst, gilt bspw. das Kündigungsschutzgesetz nicht, weshalb der Vergleich gewaltig hinkt.

Das ist so nicht ganz korrekt.
Von einem " offiziellen " Arbeitsverhältnis ausgehend, gelten auch da die gesetzl. arbeitsrechtl. Bestimmungen und die Kündigungsfristen sind in einem Arbeitsvertrag geregelt.
Das hat ersteinmal mit dem Kündigungsschutzgesetz nichts zu tun, denn dieses regelt lediglich ob eine Kündigungsschutzklage erhoben werden kann oder nicht.

Scrooge
13.02.2009, 11:54
Das ist so nicht ganz korrekt.
Von einem " offiziellen " Arbeitsverhältnis ausgehend, gelten auch da die gesetzl. arbeitsrechtl. Bestimmungen und die Kündigungsfristen sind in einem Arbeitsvertrag geregelt.
Das hat ersteinmal mit dem Kündigungsschutzgesetz nichts zu tun, denn dieses regelt lediglich ob eine Kündigungsschutzklage erhoben werden kann oder nicht.
Dass keine Kündigunsschutzklage erhoben werden kann, ist aber einer der großen Unterschiede zum Arbeitsverhältnis bei einem Unternehmen.

Dass in einem Arbeitsvertrag Kündigungsfristen geregelt werden können, ist zwar richtig, aber Du musst in Deinem Haus niemanden dulden, den Du dort nicht haben willst.

Es gilt für die Arbeitnehmerin eines Privatmannes nicht der gleiche Schutz vor Kündigung wie bei einem größeren Unternehmen.
Eine unangenehme Putzfrau loszuwerden, ist kein Problem.

henriof9
13.02.2009, 12:00
Wirf mal einen Blick in den § 23 des KSchG...

Es gilt für die Arbeitnehmerin eines Privatmannes nicht der gleiche Schutz vor Kündigung wie bei einem größeren Unternehmen.
Eine unangenehme Putzfrau loszuwerden, ist kein Problem.

Das habe ich damit auch nicht gemeint.
Hast Du aber im Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von z.B. 2 Wochen vereinbart, haben sich auch beide Parteien daran zu halten.
Das ändert nichts daran, das die Putzfrau lediglich nicht auf Weiterbeschäftigung bzw. gegen diese Kündigung klagen kann.
Im übrigen, das schnelle Loswerden gilt in Deinem Beispiel für die Putzfrau genauso, die einfach so, Knall auf Fall, einfach mal den Job aufgibt und den Privathaushalt im Regen stehen läßt.

Efna
13.02.2009, 12:06
Das mag ungerecht erscheinen, aber ein Arbeitsverhältnis ist nun mal ein Vertrauensverhältnis. Ist das Vertrauen zu einem Arbeitnehmer nachhaltig gestört, kann man von dem AG die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht wirklich erwarten. Hier hat zwar Missbrauch stattgefunden, eindeutig. Aber das ändert nichts am Grundsatz.

Hier hatt man die bis dato unbewiesene Verdächtigungen dazu genutzt um eine mi8ssliebige Arbeitnehmerin zu feuern.

Felidae
13.02.2009, 12:07
Hier hatt man die bis dato unbewiesene Verdächtigungen dazu genutzt um eine mi8ssliebige Arbeitnehmerin zu feuern.

Ich sagte ja schon: Hier hat Missbrauch stattgefunden und das gehört natürlich korrigiert.

lupus_maximus
13.02.2009, 12:21
Ich sagte ja schon: Hier hat Missbrauch stattgefunden und das gehört natürlich korrigiert.
Wie willst du denn dies korrigieren?
Wenn ich einen AN nicht mehr haben will, ist der Zug für den abgefahren!
Ganz einfach!

WIENER
13.02.2009, 12:31
Der größte Fehler der Kassiererin war wohl in Deutschland gearbeitet zu haben. In Österreich hätte sie, nach einer wie in diesem Fall begründeten Fristlosen Kündigung, bis an ihr Lebensende wohl keine Geldsorgen mehr. Eine Verdachtskündigung und eine "Beweislastumkehr" bestätigt mich aber wieder das Deutschland schon lange kein Rechtsstaat mehr ist und das in Deutschland Bananenrepublikanische Zustände herschen. Im übrigen verstößt die Beweislastumkehr gegen EU-Recht, wir hatten so einen Fall in Österreich, als die Grünen eine Beweislastumkehr für "geschlagene Frauen" forderten. Sie waren der Meinung das in Zukunft nicht mehr die Frau beweisen muß geschlagen worden zu sein, sondern der Mann beweisen muß, seine Frau nicht geschlagen zu haben. Mehrere Rechtsgutachten bestätigten den Widerspruch zum Eu-Recht, deshalb haben die Grünen dann ihre Forderungen aufgegeben.

WIENER
24.02.2009, 15:27
Der Bananenrepublikanische Lächerlichkeits-Pseudorechtsstaat hat heute in einer Berufung das Ersturteil bestätigt. Demnach muß die Klägerin beweisen, das sie nicht die 1, 30 gestohlen hat. Der Anwalt hat angekündigt zuerst das Bundesverfassungsgericht und notfalls auch den Europäischen Gerichtshof einzuschalten.
Und wieder bin ich froh Österreicher zu sein und in einem noch halbwegs funktionierenden Rechtsstaat zu leben und nicht in Deutschland.

The Dude
24.02.2009, 16:30
Sie ist 50 Jahre alt, arbeitete 30 Jahre in dem Supermarkt - das ist die perfekte Ausgangslage, endlich den lang geplanten Postraub zu starten und volles Risiko zu gehen: Zwei Pfandbons im Wert von 48 und 82 Cent zocken! :))

Angesichts der Zahlen 50 Jahre alt, 30 Jahre dabei, 1,30 in Pfandbons - reicht - Schuld vorausgesetzt - eine Abmahnung.

Das wäre völlig ausreichend, würde man den Fall insgesamt vernünftig gewichten.
Denn jetzt lebt sie von Hartz 4. Einfach mal 1,30 gegenrechnen. Und auch gegen das bis ins Tomatenmark erschütterte Vertauen des "Herrn Kaiser", sowie den Verwaltungsaufwand mit Gerichten und allem drum und dran.

Gruß,

The Dude

WIENER
24.02.2009, 16:47
Sie ist 50 Jahre alt, arbeitete 30 Jahre in dem Supermarkt - das ist die perfekte Ausgangslage, endlich den lang geplanten Postraub zu starten und volles Risiko zu gehen: Zwei Pfandbons im Wert von 48 und 82 Cent zocken! :))

Angesichts der Zahlen 50 Jahre alt, 30 Jahre dabei, 1,30 in Pfandbons - reicht - Schuld vorausgesetzt - eine Abmahnung.

Das wäre völlig ausreichend, würde man den Fall insgesamt vernünftig gewichten.
Denn jetzt lebt sie von Hartz 4. Einfach mal 1,30 gegenrechnen. Und auch gegen das bis ins Tomatenmark erschütterte Vertauen des "Herrn Kaiser", sowie den Verwaltungsaufwand mit Gerichten und allem drum und dran.

Gruß,

The Dude


Sehr Befremdend für einn Rechtsstaat ist es auch wenn man in RTL-Fernsehen berichtet, das die Frau diesen lächerlichen Betrag gestohlen hat, als ob man Beweise hätte oder die Frau von irgendeinem Gericht verurteilt worden wäre. Meiner Meinung gehört auch dieser Speichelleckende Erfüllungsgehilfe des Pseudorechtsstaates wegen Rufschädigung und Verleumdung verklagt.

JensVandeBeek
24.02.2009, 16:57
Für Vertrauensbruch reicht ein Diebstahl. Die Höhe des Diebesguts völlig unwichtig.
Dabei kann eine langjährige Betriebszugehörigkeit außer Acht gelassen werden.

Hätte man sie aus der Kasse genommen und als Putzfrau weiter beschäftigt, wäre die Psychische Belastung gegenüber andere Beschäftige viel größer. Wobei die Angelegtheit für erneuten Diebstahl in Form Ware weiterhin besteht.

The Dude
24.02.2009, 17:36
Für Vertrauensbruch reicht ein Diebstahl. Die Höhe des Diebesguts völlig unwichtig.
Dabei kann eine langjährige Betriebszugehörigkeit außer Acht gelassen werden.

Das finde ich eben nicht. 30 Jahre sind verdammt lang und das Verhältnis ja wohl mehr als gefestigt. Gedöns mit Pfandbon ist da allenfalls ein Mißverständnis, ansonsten kann es mit dem Vertrauen von Seiten des Arbeitgebers zu einer seit 30 Jahren dort beschäftigten Angestellten ja wohl nicht weit bestellt sein. Stattdessen wird jetzt wegen einer unbewiesenen Tat so ein Trara gemacht und gleich zum Äußersten gegriffen?! Das passt nicht zusammen. Für mich stimmt da etwas nicht bzw. finde ich diese ganze Angelegenheit faul.

Allein, daß es nicht um Bargeld, sondern um zwei Pfandbons geht, die angeblich ein Kunde verloren haben sollte...und beim ebenso angeblichen ungerechtfertigten Einlösen steht die Vorgesetzte zufällig daneben und bemerkt es...na klar. :rolleyes:

Gruß,

The Dude

The Dude
24.02.2009, 17:40
Sehr Befremdend für einn Rechtsstaat ist es auch wenn man in RTL-Fernsehen berichtet, das die Frau diesen lächerlichen Betrag gestohlen hat, als ob man Beweise hätte oder die Frau von irgendeinem Gericht verurteilt worden wäre. Meiner Meinung gehört auch dieser Speichelleckende Erfüllungsgehilfe des Pseudorechtsstaates wegen Rufschädigung und Verleumdung verklagt.

Ja, aber von wem denn? Die Frau wird sich nicht wehren, was der Schrottsender nur zu gut weiß.

Gruß,

The Dude

Thauris
24.02.2009, 17:55
Keine Frage, dass das ganze gefaked ist. Mit einer Ex-Kollegin von mir haben sie genau dasselbe gemacht. Man war zu viert unterwegs in Frankfurt auf einem 3tägigen Seminar, und abends privat unterwegs mit der Strassenbahn. Ihr Vorgesetzter hielt sie unter 4 Augen dazu an, dieses Ticket im Wert von 1,80 € mit in die Spesenabrechnung zu setzen. Ihre Kollegin die für die Abrechnungen zuständig war wies sie noch darauf hin, sie war aber der Ansicht, dass die Aussage ihres Vorgesetzten richtig sei. Das war dann der Kündigungsgrund. Beweisen konnte sie das nicht, ihr Chef behauptete, diese Konversation habe nie stattgefunden. X(

WIENER
24.02.2009, 19:10
Ja, aber von wem denn? Die Frau wird sich nicht wehren, was der Schrottsender nur zu gut weiß.

Gruß,

The Dude


Sie hat einen sehr bemühten Anwalt und auch die Gewerkschaft nimmt ihren Fall zum Anlass hier ein richtungsweisendes Urteil zu erkämpfen. Von diesem Fall wird man noch hören.

WIENER
24.02.2009, 19:11
Für Vertrauensbruch reicht ein Diebstahl. Die Höhe des Diebesguts völlig unwichtig.
Dabei kann eine langjährige Betriebszugehörigkeit außer Acht gelassen werden.

Hätte man sie aus der Kasse genommen und als Putzfrau weiter beschäftigt, wäre die Psychische Belastung gegenüber andere Beschäftige viel größer. Wobei die Angelegtheit für erneuten Diebstahl in Form Ware weiterhin besteht.


Es wäre gescheit von dir, den Strang einmal durchzulesen, damit du weißt wovon du da schreibst.:rolleyes:

The Dude
24.02.2009, 20:30
Keine Frage, dass das ganze gefaked ist. Mit einer Ex-Kollegin von mir haben sie genau dasselbe gemacht. Man war zu viert unterwegs in Frankfurt auf einem 3tägigen Seminar, und abends privat unterwegs mit der Strassenbahn. Ihr Vorgesetzter hielt sie unter 4 Augen dazu an, dieses Ticket im Wert von 1,80 € mit in die Spesenabrechnung zu setzen. Ihre Kollegin die für die Abrechnungen zuständig war wies sie noch darauf hin, sie war aber der Ansicht, dass die Aussage ihres Vorgesetzten richtig sei. Das war dann der Kündigungsgrund. Beweisen konnte sie das nicht, ihr Chef behauptete, diese Konversation habe nie stattgefunden. X(

Ach du Scheiße. :flop:

Wundersam, daß das Mittel der Wahl fies und demütigend war. Finde ich ziemlich mutig bzw. leichtsinnig von so einem Arschloch, damit potentiell maximale Wut zu provozieren.

Gruß,

The Dude

Bruddler
24.02.2009, 20:37
Für Vertrauensbruch reicht ein Diebstahl. Die Höhe des Diebesguts völlig unwichtig.
Dabei kann eine langjährige Betriebszugehörigkeit außer Acht gelassen werden.

Hätte man sie aus der Kasse genommen und als Putzfrau weiter beschäftigt, wäre die Psychische Belastung gegenüber andere Beschäftige viel größer. Wobei die Angelegtheit für erneuten Diebstahl in Form Ware weiterhin besteht.

Mein Lieberle - es geht einzig und alleine darum, dass diese Frau verdächtigt wird, man ihr aber nichts Anstößiges nachweisen kann !

Bruddler
24.02.2009, 20:44
Ach du Scheiße. :flop:

Wundersam, daß das Mittel der Wahl fies und demütigend war. Finde ich ziemlich mutig bzw. leichtsinnig von so einem Arschloch, damit potentiell maximale Wut zu provozieren.

Gruß,

The Dude

Es ist heutzutage ziemlich einfach jemand in die Scheiße zu reiten, bzw. jemand loszuwerden - Stichwort: Mobbing / Bossing
Kollege A schmuggelt dem Kollegen B vermeindliches Diebesgut in die Tasche und sorgt dafür, dass Kollege B am Werksausgang (Pforte) kontrolliert wird.....Kollege B ist seine Arbeitsstelle los.... noch Fragen ?

Thauris
24.02.2009, 20:44
Ach du Scheiße. :flop:

Wundersam, daß das Mittel der Wahl fies und demütigend war. Finde ich ziemlich mutig bzw. leichtsinnig von so einem Arschloch, damit potentiell maximale Wut zu provozieren.

Gruß,

The Dude

Ist schon ein paar Jahre hier - geschadet hat's ihm nicht - solche Arschlöcher fallen immer auf die Füsse!

Und die Frau hat sich nie was zuschulden kommen lassen - sie hat sich nur geweigert, ihm den Kaffee zu kochen!

Felidae
24.02.2009, 20:47
Keine Frage, dass das ganze gefaked ist. Mit einer Ex-Kollegin von mir haben sie genau dasselbe gemacht. Man war zu viert unterwegs in Frankfurt auf einem 3tägigen Seminar, und abends privat unterwegs mit der Strassenbahn. Ihr Vorgesetzter hielt sie unter 4 Augen dazu an, dieses Ticket im Wert von 1,80 € mit in die Spesenabrechnung zu setzen. Ihre Kollegin die für die Abrechnungen zuständig war wies sie noch darauf hin, sie war aber der Ansicht, dass die Aussage ihres Vorgesetzten richtig sei. Das war dann der Kündigungsgrund. Beweisen konnte sie das nicht, ihr Chef behauptete, diese Konversation habe nie stattgefunden. X(

Das ist natürlich abartigster Mißbrauch.

Thauris
24.02.2009, 21:06
Das ist natürlich abartigster Mißbrauch.

Nieten in Nadelstreifen sind die grössten Schweine von allen!

Sui
25.02.2009, 09:00
Was wäre wohl gewesen, wenn sie ein Ausländerin gewesen wären, womöglich noch eine Muslima?

Wie hätte das Gericht dann entscheiden?
100% auf Diskriminierung und Tengelmann hätte eine hohe Geldstrafe zahlen müssen.

Ach, ich vergass ja die meisten von den Muslimas arbeiten ja nicht, sondern werfen nur Kinderchen.

henriof9
25.02.2009, 09:59
Das finde ich eben nicht. 30 Jahre sind verdammt lang und das Verhältnis ja wohl mehr als gefestigt. Gedöns mit Pfandbon ist da allenfalls ein Mißverständnis, ansonsten kann es mit dem Vertrauen von Seiten des Arbeitgebers zu einer seit 30 Jahren dort beschäftigten Angestellten ja wohl nicht weit bestellt sein. Stattdessen wird jetzt wegen einer unbewiesenen Tat so ein Trara gemacht und gleich zum Äußersten gegriffen?! Das passt nicht zusammen. Für mich stimmt da etwas nicht bzw. finde ich diese ganze Angelegenheit faul.

Allein, daß es nicht um Bargeld, sondern um zwei Pfandbons geht, die angeblich ein Kunde verloren haben sollte...und beim ebenso angeblichen ungerechtfertigten Einlösen steht die Vorgesetzte zufällig daneben und bemerkt es...na klar. :rolleyes:

Gruß,

The Dude

Gerade bei einer langjährigen Beschäftigung ist das Problem mit dem Vertrauensbruch besonders zu gewichten, weil eben solch ein Verhältnis etwas anderes ist, wie bei einem Neueingestellten MA.

Das da irgendetwas nicht zusammenpaßt, da gebe ich Dir recht.
Geht man davon aus, das beide Richter ( in den jeweiligen Instanzen ) die Möglichkeit einer Umwandlung in eine fristgemäße Kündigung gehabt haben und dieses nicht getan haben, muß also viel mehr dahinter stecken, als man lediglich in Kurzform durch die Medien mitbekommt.

Wer schon des öfteren mit dem Arbeitsgericht zu tun hatte, wird wissen, daß dort in den meisten Fällen zu Gunsten der Arbeitnehmer geurteilt wird und sei es auch nur eine einmalige, soziale Ausgleichzahlung.

Sui
25.02.2009, 10:26
Gerade bei einer langjährigen Beschäftigung ist das Problem mit dem Vertrauensbruch besonders zu gewichten, weil eben solch ein Verhältnis etwas anderes ist, wie bei einem Neueingestellten MA.

Das da irgendetwas nicht zusammenpaßt, da gebe ich Dir recht.
Geht man davon aus, das beide Richter ( in den jeweiligen Instanzen ) die Möglichkeit einer Umwandlung in eine fristgemäße Kündigung gehabt haben und dieses nicht getan haben, muß also viel mehr dahinter stecken, als man lediglich in Kurzform durch die Medien mitbekommt.

Wahrscheinlich haben sie von Tengelmann eine nette Summe Geld bekommen.
Diese Kassiererin ist ja sogar in die Berufung gegangen. Machen die meisten doch gar nicht. Sie hat sich einiges nicht gefallen lassen. Die wollte man los werden.
Und offensichtlich war es sogar so wichtig, dass auch noch marginale Zahlungen für die Richter mit in Kauf genommen worden sind.

Vermutlich hat sie über einige illegale Taktiken bei Tengelmann zuviel mitbekommen. Also musste sie diffamiert und diskreditiert werden, damit sie unglaubwürdig ist.



Wer schon des öfteren mit dem Arbeitsgericht zu tun hatte, wird wissen, daß dort in den meisten Fällen zu Gunsten der Arbeitnehmer geurteilt wird und sei es auch nur eine einmalige, soziale Ausgleichzahlung.

Das war in der Tat jahrelang so. Hat sich aber geändert.

Heute gilt dies nur noch für Ausländer.

henriof9
25.02.2009, 10:42
Wahrscheinlich haben sie von Tengelmann eine nette Summe Geld bekommen.
Diese Kassiererin ist ja sogar in die Berufung gegangen. Machen die meisten doch gar nicht. Sie hat sich einiges nicht gefallen lassen. Die wollte man los werden.
Und offensichtlich war es sogar so wichtig, dass auch noch marginale Zahlungen für die Richter mit in Kauf genommen worden sind.

Vermutlich hat sie über einige illegale Taktiken bei Tengelmann zuviel mitbekommen. Also musste sie diffamiert und diskreditiert werden, damit sie unglaubwürdig ist.

Geld haben die bestimmt nicht bekommen, aber auch den Richtern war klar, das das Verhälnis zwischen AG und AN erheblich gestört war und deswegen wundere ich mich ja so über die beiden Urteile.
Wäre es allein um die Auflösung des Arbeitsverhälnisses gegangen, hätten sie die Kündigung in eine fristgemäße umgewandlt und Kaisers verdonnert eine Abfindung zu zahlen und gut is.
Haben sie aber nicht.

Und das man die Angestellte los werden wollte mag sicherlich sein, denn ein AN der, in welcher Form auch immer, den Betriebsfrieden mächtig stört ist auf Dauer gesehen untragbar.
Da ich nicht weiß, inwieweit die gewerkschaftliche Tätigkeit während der Prozeße zur Sprache kamen, kann ich nur vermuten, daß auch dies ein Mitgrund gewesen ist dafür, daß das Arbeitsverhältnis erheblich gestört war.
Es ist auch ein Unterschied, ob jemand lediglich auf Mißstände aufmerksam machen will oder ob er indoktriniert, die Kollegen aufhetzt und damit auf den Keks geht, wobei diese auch unwillig werden und sich ggf. beschweren.
Dies war vielleicht sogar der Hauptgrund, aber mal ehrlich, wie blöd muß ein MA sein, wenn er sich dann nicht auf alle Eventualitäten vorbereitet und dadurch erst recht dafür sorgt unangreifbar zu sein.


Das war in der Tat jahrelang so. Hat sich aber geändert.

Heute gilt dies nur noch für Ausländer.

Bis vor 4 Jahren zumindest war es so und schon auf Grund der Arbeitslosenzahlen und Jobperspektiven würde es mich wundern, wenn sich daran wirklich etwas geändert hätte.

dimu
25.02.2009, 10:59
.
Der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer hat eine wachsende soziale Ungerechtigkeit in Deutschland kritisiert.

Er verstehe es nicht, wenn einer Kassiererin wegen 1,30 Euro gekündigt werde und Manager, die Milliarden verscherbelt hätten, noch im Amt seien, sagte Seehofer bei seiner ersten Rede zum politischen Aschermittwoch in Passau.
Die CSU wolle sich als „Anwalt für die redlichen Bürger und den gesunden Menschenverstand“ profilieren....

kann ich nur fett unterstreichen!

was aber nützt das? hier ist keiner, der diese großverbrecher zum kadi schleift.
nicht einer hat dazu einen A.... in der hose. oder gehören sie gleichfalls dazu?

eiwas, warum stell ich das nur in frage, alle welt weiß doch bescheid.
.

Schaschlik
25.02.2009, 11:20
Sehr Befremdend für einn Rechtsstaat ist es auch wenn man in RTL-Fernsehen berichtet, das die Frau diesen lächerlichen Betrag gestohlen hat, als ob man Beweise hätte oder die Frau von irgendeinem Gericht verurteilt worden wäre. Meiner Meinung gehört auch dieser Speichelleckende Erfüllungsgehilfe des Pseudorechtsstaates wegen Rufschädigung und Verleumdung verklagt.

Ein Stilmittel der Berichterstattung, welches auch einige der hiesigen Foristen wiederholt auffahren. Typisch auch, dass die Presse mal wieder die Nationalität der Täterin verschweigt X( ;)

Aber recht haste! Wo kommen wir denn da hin, wenn ein Verdacht schon als Beweis gehandelt wird? Zumal hier ja auch die Indizien eher gegen den Diebstahl sprechen (30 Jahre dabei, nur so ein kleiner Betrag und dann auch noch als Pfandbons). Sieht für mich eher nach einem Versehen aus.

Was mich auch wundert: meine Ex hat mir mal erzählt, dass es sehr selten ist, dass die Kasse einer Kassiererin abends "glatt" ist, sprich, so viel Geld drin ist, wie auch gebucht wurde. I.d.R. bewegen sich diese Abweichungen unter einem Euro bei mehreren tausend Euronen Tagesumsatz. Und normalerweise muss sich dafür auch niemand rechtfertigen. Nur, wenn man so leicht jemanden auf Verdacht feuern kann, dann haben Kassiererinnen quasi keine Rechtssicherheit mehr und müssen täglich damit rechnen, gefeuert zu werden.

Sui
25.02.2009, 14:20
Geld haben die bestimmt nicht bekommen, aber auch den Richtern war klar, das das Verhälnis zwischen AG und AN erheblich gestört war und deswegen wundere ich mich ja so über die beiden Urteile.
Wäre es allein um die Auflösung des Arbeitsverhälnisses gegangen, hätten sie die Kündigung in eine fristgemäße umgewandlt und Kaisers verdonnert eine Abfindung zu zahlen und gut is.
Haben sie aber nicht.

Das weisst du aber nicht definitv, ob da hinter den Kulissen was geflossen ist.
Vielleicht ist ja auch ein Geschäftsführer mit wem befreundet, wer weiss?
Da wird viel mehr geschoben, als so mancher vermutet.



Und das man die Angestellte los werden wollte mag sicherlich sein, denn ein AN der, in welcher Form auch immer, den Betriebsfrieden mächtig stört ist auf Dauer gesehen untragbar.
Da ich nicht weiß, inwieweit die gewerkschaftliche Tätigkeit während der Prozeße zur Sprache kamen, kann ich nur vermuten, daß auch dies ein Mitgrund gewesen ist dafür, daß das Arbeitsverhältnis erheblich gestört war.
Es ist auch ein Unterschied, ob jemand lediglich auf Mißstände aufmerksam machen will oder ob er indoktriniert, die Kollegen aufhetzt und damit auf den Keks geht, wobei diese auch unwillig werden und sich ggf. beschweren.
Dies war vielleicht sogar der Hauptgrund, aber mal ehrlich, wie blöd muß ein MA sein, wenn er sich dann nicht auf alle Eventualitäten vorbereitet und dadurch erst recht dafür sorgt unangreifbar zu sein.

Wenn man jemanden hineinlegen will, dann findet sich schon was.



Bis vor 4 Jahren zumindest war es so und schon auf Grund der Arbeitslosenzahlen und Jobperspektiven würde es mich wundern, wenn sich daran wirklich etwas geändert hätte.

Die Tendenz in der Rechtsprechung ist schon lange gegen den AN. Es fällt nur nicht so auf.

Nun eins muss man noch sagen, wir kennen die Akte nicht genau und was die Presse so schreibt und was wirklich passiert ist, sind ja zwei verschiedene Paar Schuhe.

Sui
25.02.2009, 14:23
Ein Stilmittel der Berichterstattung, welches auch einige der hiesigen Foristen wiederholt auffahren. Typisch auch, dass die Presse mal wieder die Nationalität der Täterin verschweigt X( ;)

Aber recht haste! Wo kommen wir denn da hin, wenn ein Verdacht schon als Beweis gehandelt wird? Zumal hier ja auch die Indizien eher gegen den Diebstahl sprechen (30 Jahre dabei, nur so ein kleiner Betrag und dann auch noch als Pfandbons). Sieht für mich eher nach einem Versehen aus.

Was mich auch wundert: meine Ex hat mir mal erzählt, dass es sehr selten ist, dass die Kasse einer Kassiererin abends "glatt" ist, sprich, so viel Geld drin ist, wie auch gebucht wurde. I.d.R. bewegen sich diese Abweichungen unter einem Euro bei mehreren tausend Euronen Tagesumsatz. Und normalerweise muss sich dafür auch niemand rechtfertigen. Nur, wenn man so leicht jemanden auf Verdacht feuern kann, dann haben Kassiererinnen quasi keine Rechtssicherheit mehr und müssen täglich damit rechnen, gefeuert zu werden.

Kann doch auch in der abendlichen Hektik mal passieren. Muss ja keine Absicht gewesen sein. Ist doch was anders als wen sie im Laden etwas genommen hätte ohne zu bezahlen. Oder wenn sie sich mal eben einen 20ziger aus der Kasse herausgeholt hätte.

Schaschlik
25.02.2009, 15:22
Kann doch auch in der abendlichen Hektik mal passieren. Muss ja keine Absicht gewesen sein. Ist doch was anders als wen sie im Laden etwas genommen hätte ohne zu bezahlen. Oder wenn sie sich mal eben einen 20ziger aus der Kasse herausgeholt hätte.

Es geht auch schnell, dass man einen Artikel 2 mal eintippt. Dann siehts abends so aus, als würde Geld fehlen und erst bei der Inventur geht die Rechnung wieder auf.

Besonders, wenn die Leergutbons eingetippt werden (also nicht mit Barcode, dann sind die nämlich eindeutig), passieren oft Fehler.

Man sollte solche "Fässer" nicht schon vor der Inventur aufmachen. Sowas kann nämlich auch böse nach hinten los gehen für den Arbeitgeber! Eine Verdachtskündigung ist nämlich prinzipiell anfechtbar (ganz egal, wie schwer das Delikt sein könnte). Stellt sich dann heraus, dass die beiden Bons garnicht unterschlagen, sondern einfach falsch getippt wurden oder untern Tisch fielen, ist die Kündigung nicht wirksam und der AG muss ausgefallene Löhne nachzahlen, obwohl der AN in der Zeit zuhause saß.


Der Fehler in dem Fall liegt aber bei der Frau, dass sie sich nicht gerichtlich dagegen gewehrt hat.


Übrigens: dadurch, dass die Verdachtskündigung arbeitsrechtlich anfechtbar ist, kann ich keine Beweislastumkehr erkennen. Eher wird hier der "Einfachheit halber" eine gewisse Reaktion vorrausgesetzt, welche der BEtroffene dann auch erbringen muss. Ähnlich wie bei einer Mahnung, wo keine Reaktion defacto stillschweigendes Einverständnis / Anerkennung bedeutet und sogar zu weitergehenden Rechtsmitteln führen kann (vollstreckbarer Titel etc.). Beweislastumkehr, nur weil der Abmahner einfach was behauptet und Du reagieren musst?

Rowlf
25.02.2009, 15:34
Hätte sie sich mal nicht gewerschaftlich engagiert...

WIENER
25.02.2009, 15:36
Es geht auch schnell, dass man einen Artikel 2 mal eintippt. Dann siehts abends so aus, als würde Geld fehlen und erst bei der Inventur geht die Rechnung wieder auf.

Besonders, wenn die Leergutbons eingetippt werden (also nicht mit Barcode, dann sind die nämlich eindeutig), passieren oft Fehler.

Man sollte solche "Fässer" nicht schon vor der Inventur aufmachen. Sowas kann nämlich auch böse nach hinten los gehen für den Arbeitgeber! Eine Verdachtskündigung ist nämlich prinzipiell anfechtbar (ganz egal, wie schwer das Delikt sein könnte). Stellt sich dann heraus, dass die beiden Bons garnicht unterschlagen, sondern einfach falsch getippt wurden oder untern Tisch fielen, ist die Kündigung nicht wirksam und der AG muss ausgefallene Löhne nachzahlen, obwohl der AN in der Zeit zuhause saß.


Der Fehler in dem Fall liegt aber bei der Frau, dass sie sich nicht gerichtlich dagegen gewehrt hat.

Übrigens: dadurch, dass die Verdachtskündigung arbeitsrechtlich anfechtbar ist, kann ich keine Beweislastumkehr erkennen. Eher wird hier der "Einfachheit halber" eine gewisse Reaktion vorrausgesetzt, welche der BEtroffene dann auch erbringen muss. Ähnlich wie bei einer Mahnung, wo keine Reaktion defacto stillschweigendes Einverständnis / Anerkennung bedeutet und sogar zu weitergehenden Rechtsmitteln führen kann (vollstreckbarer Titel etc.). Beweislastumkehr, nur weil der Abmahner einfach was behauptet und Du reagieren musst?


Sie hat sich doch Gerichtlich gewehrt, oder meinst du sie hätte auf Verleumdung klagen müssen?

Eridani
25.02.2009, 15:41
Das mag ungerecht erscheinen, aber ein Arbeitsverhältnis ist nun mal ein Vertrauensverhältnis. Ist das Vertrauen zu einem Arbeitnehmer nachhaltig gestört, kann man von dem AG die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht wirklich erwarten. Hier hat zwar Missbrauch stattgefunden, eindeutig. Aber das ändert nichts am Grundsatz.

Der Fall ist eindeutig überzogen. Hier wurde ein Exempel statuiert.
Gesetz hin oder her; die Masse der arbeitenden Menschen sieht das anders: klick (http://www.berlinonline.de/berliner-kurier/abstimmung/_bin/index.php)

Hier wurde nach Gutsherrenart in einem immer mehr desolaten System gehandelt.
Es wurde von der Leitung der Kaufhalle nach einem Anlass gesucht
Gut ist allemal; dass das Bewußtsein dafür, was sich Banker , Bosse und Börsenzocker leisten, - im Volk inzwischen hellwach geworden ist.

http://www.berlinonline.de/berliner-kurier/berlin/kassiererin/

Die Lösung des Problems (Abschaffung des Kapitalismus) ist in den Köpfen der Massen bereits fertig heran gereift. Jetzt bedarf es nur noch eines Anlasses.

Schaschlik
25.02.2009, 15:43
Sie hat sich doch Gerichtlich gewehrt, oder meinst du sie hätte auf Verleumdung klagen müssen?

Sieht so aus, als hätte das Gericht nur die Frage geklärt, ob eine Verdachtskündigung prinzipiell zulässig ist. Nicht aber, ob die Kündigung der Frau auch begründet war. Jedenfalls geht das nicht aus dem Eingangsbeitrag hervor.

Btw, eine Klage auf Verleumdung kann sie immernoch anstreben. Leider wird ihr das bezüglich ihrer Arbeitsstelle nicht mehr viel nützen.

WIENER
25.02.2009, 15:45
Sieht so aus, als hätte das Gericht nur die Frage geklärt, ob eine Verdachtskündigung prinzipiell zulässig ist. Nicht aber, ob die Kündigung der Frau auch begründet war. Jedenfalls geht das nicht aus dem Eingangsbeitrag hervor.

Btw, eine Klage auf Verleumdung kann sie immernoch anstreben. Leider wird ihr das bezüglich ihrer Arbeitsstelle nicht mehr viel nützen.

Verdachtskündigung ist aber eine Bananenrepublikanische Spezialität. In Österreich würde keine einzige Firma damit durchkommen, und das zurecht.

Schaschlik
25.02.2009, 15:47
Verdachtskündigung ist aber eine Bananenrepublikanische Spezialität. In Österreich würde keine einzige Firma damit durchkommen, und das zurecht.


So seh ich das auch.


edit: auf was hat die Frau eigentlich geklagt? Dass eine Verdachtskündigung in ihrem Falle aus prinzipiellen Erwägungen nicht zulässig wäre, oder dass der Grund der Kündigung nicht korrekt ist?

Die Urteilsbegründung sieht stark nach dem Ersten aus. Dann stünde ihr aber ein zweites Verfahren offen, um die (prinzipiell rechtmäßige) Verdachtskündigung inhaltlich anzufechten. Wenn das so ist, hat sich ihr Anwalt sicher was bei gedacht (z.B. die Verwendung einer bestimmte Argumentation aus der Urteilsbegründung im zweiten Verfahren, auf welche der Anwalt spekuliert hat)

Leila
25.02.2009, 15:54
Der Fall ist eindeutig überzogen. Hier wurde ein Exempel statuiert.
Gesetz hin oder her; die Masse der arbeitennden Menschen sieht das anders klick (http://www.berlinonline.de/berliner-kurier/abstimmung/_bin/index.php)

Sähe „die Masse der arbeitenden Menschen das anders“, dann müßte die Kaiser’s Tengelmann AG dem Druck solidarischer Menschen nachgeben und die Verkäuferin wieder einstellen, oder aufgrund eines Massenboykotts Konkurs anmelden.

Gruß von Leila

latrop
25.02.2009, 15:55
Sieht so aus, als hätte das Gericht nur die Frage geklärt, ob eine Verdachtskündigung prinzipiell zulässig ist. Nicht aber, ob die Kündigung der Frau auch begründet war. Jedenfalls geht das nicht aus dem Eingangsbeitrag hervor.

Btw, eine Klage auf Verleumdung kann sie immernoch anstreben. Leider wird ihr das bezüglich ihrer Arbeitsstelle nicht mehr viel nützen.

Wollst du dann bei einer solchen Firma noch arbeiten ?

Ich nicht.

WIENER
25.02.2009, 15:57
So seh ich das auch.


edit: auf was hat die Frau eigentlich geklagt? Dass eine Verdachtskündigung in ihrem Falle aus prinzipiellen Erwägungen nicht zulässig wäre, oder dass der Grund der Kündigung nicht korrekt ist?

Die Urteilsbegründung sieht stark nach dem Ersten aus. Dann stünde ihr aber ein zweites Verfahren offen, um die (prinzipiell rechtmäßige) Verdachtskündigung inhaltlich anzufechten. Wenn das so ist, hat sich ihr Anwalt sicher was bei gedacht (z.B. die Verwendung einer bestimmte Argumentation aus der Urteilsbegründung im zweiten Verfahren, auf welche der Anwalt spekuliert hat)

In RTL kam gestern der anwalt zu Wort und nach seinen Aussagen geht jetzt der Fall zum Verfassungsgericht oder wie das bei euch heißt. Und sollte er auch da verlieren hat er bereits angekündigt vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen, wir werden da also noch einiges hören.

Es stellt sich nämlich die Frage, wie kann sie sich richtig wehren. Wenn die Firma nur sagt, Ich habe den Verdacht das sie gestohlen haben, ist auch eine Verleumdungsklage nicht wirklich erfolgversprechend. Man ist in so einem Fall echt wehrlos.

Schaschlik
25.02.2009, 15:58
Wollst du dann bei einer solchen Firma noch arbeiten ?

Ich nicht.


Nein, sowas kann ich mir sparen. Leider haben viele Menschen aber keine wirklichen Alternativen, gerade bei so "einfachen" Berufen wie Kassiererin. Da kannste ja froh sein, überhaupt Arbeit zu haben.

Zumal die Firma damit ihr Ziel erreicht hat. Und da der Zweck bekanntlich die Mittel heiligt, wird sich an dieser Praxis ohne ein Umdenken des Gesetzgebers nicht viel ändern.

WIENER
25.02.2009, 15:59
Sähe „die Masse der arbeitenden Menschen das anders“, dann müßte die Kaiser’s Tengelmann AG dem Druck solidarischer Menschen nachgeben und die Verkäuferin wieder einstellen, oder aufgrund eines Massenboykotts Konkurs anmelden.

Gruß von Leila


Die Masse der arbeitenden Menschen sieht das wirklich anders, aber sich auch für andere einzusetzen, das ist in der heutigen Zeit verloren gegangen.

Schaschlik
25.02.2009, 16:03
In RTL kam gestern der anwalt zu Wort und nach seinen Aussagen geht jetzt der Fall zum Verfassungsgericht oder wie das bei euch heißt. Und sollte er auch da verlieren hat er bereits angekündigt vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen, wir werden da also noch einiges hören.


Dann war dieses Verfahren (und auch dessen Ausgang) wahrscheinlich so einkalkuliert vom Anwalt. Die Frage nach der prinzipiellen Rechtmäßigkeit der Verdachtskündigung kann er bis zum BVG peitschen und trotzdem anschließend beim lokalen Arbeitsgericht noch die Frage auf inhaltliche Korrektheit der Vorwürfe klären.

Bisher ist also noch alles offen.



Es stellt sich nämlich die Frage, wie kann sie sich richtig wehren. Wenn die Firma nur sagt, Ich habe den Verdacht das sie gestohlen haben, ist auch eine Verleumdungsklage nicht wirklich erfolgversprechend. Man ist in so einem Fall echt wehrlos.

Da stellt sich mir die Frage, ob der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin nicht quasi bei sich selbst verleumdet hat. Denn der Arbeitgeber (als Empfänger der "Verdachtsaussage") hat daraus Konsequenzen gezogen. Ergo muss der reine Verdacht "irgendwie" verleumderische Wirkung erzielt haben.

latrop
25.02.2009, 16:20
Man weiss nicht 100 %ig, was da wie gelaufen ist.

Ich kann mich an ein Einstellungsgespräch erinnern, wo eine Bekannte mit ihrer Freundin und dessen Sohn bei mir aufkreuzten, weil der Sohn eine Stelle zur Fortsetzung seines Lehrvertrages suchte. Dabei stellte sich heraus, dass die Erstfirma ihm nach 2 maliger Abmahnung (man nannte das früher Ermahnung) mit fristloser Kündigung gedroht hatte, da er schon mal Kleinigkeiten an Material hatte mit gehen lassen. Und bei einer grösseren Firma steht der Chef ja nicht immer dahinter und schaut zu. Und die anderen Gesellen... na schweigen wir darüber.
Ich habe eine Einstellung abgelehnt, nachdem die Mutter verlauten liess - aber die anderen......
Wenn die Mutter schon solch eine Einstellung zum Eigentum anderer Leute zeigte, weiss man nicht, was später noch alles kommt.

Wenn es jedoch , wie in dem Fall der Kassiererin, sich wirklich nur um 2 Bons im Wert von € 1,50 gehandelt haben soll und nie eine Abmahnung ausgesprochen wurde (weiss man es wirklich ?????), halte ich nach einer so langen Zugehörigkeit zur Firma für übertrieben, eine Kündigung auszusprechen.

henriof9
25.02.2009, 16:35
auf was hat die Frau eigentlich geklagt? Dass eine Verdachtskündigung in ihrem Falle aus prinzipiellen Erwägungen nicht zulässig wäre, oder dass der Grund der Kündigung nicht korrekt ist?

Sie hatte eine ganz normale Kündigungsschutzklage eingereicht, also gegen die Kündigung an sich geklagt.


Die Urteilsbegründung sieht stark nach dem Ersten aus. Dann stünde ihr aber ein zweites Verfahren offen, um die (prinzipiell rechtmäßige) Verdachtskündigung inhaltlich anzufechten. Wenn das so ist, hat sich ihr Anwalt sicher was bei gedacht (z.B. die Verwendung einer bestimmte Argumentation aus der Urteilsbegründung im zweiten Verfahren, auf welche der Anwalt spekuliert hat)

Sie ist schon in der zweiten Insztanz gewesen und das Landesarbeitsgericht hat das 1. Urteil bestätigt.

Aber auch hier ist anzumerken, daß man sich näher mit dem Begriff Verdachtskündigung beschäftigen sollte.
Lies mal meinen Beitrag dazu hier :http://www.politikforen.net/showpost.php?p=2708570&postcount=24, wo ich auch den Begriff verlinkt habe.
Vergessen sollte man auch nicht, daß auch sicherlich der Betriebsrat angehört wurde und dieser anscheinend auch nichts gegen die Kündigung einzuwenden hatte.

Desweiteren muß ihr Anwalt aber auch nicht auf der Höhe der Zeit sein ( um es mal milde auszudrücken ) und daß, obwohl er aller Wahrscheinlichkeit nach aus der Gewerkschaft kommt.
Zumindest hätte sie ein Anrecht darauf, als Gewerkschaftsmitglied.

Er hätte es anders aufziehen müssen.
Kaisers hatte ja keine Strafanzeige gestellt wegen der Unterschlagung der Pfandbons, sondern lediglich die fristlose Kündigung ausgesprochen.
Hätte die Frau klug gehandelt, hätte sie diesen Tatverdacht vor einem Gericht klären lassen.
Wäre dort nämlich festgestellt worden, daß es nicht bewiesen werden kann oder sie gar unschuldig ist, wäre die Kündigungsschutzklage ganz anders ausgefallen, da sie sich dann auf das Urteil aus diesem Strafverfahren hätte berufen können.
Das einzige Risiko, was sie eingegangen wäre, wäre eben auch u.U. ein Schuldspruch gewesen.

henriof9
25.02.2009, 16:44
Man weiss nicht 100 %ig, was da wie gelaufen ist.

Wenn es jedoch , wie in dem Fall der Kassiererin, sich wirklich nur um 2 Bons im Wert von € 1,50 gehandelt haben soll und nie eine Abmahnung ausgesprochen wurde (weiss man es wirklich ?????), halte ich nach einer so langen Zugehörigkeit zur Firma für übertrieben, eine Kündigung auszusprechen.

Hier geht es ja nicht im die 1,50 €, sondern um das Prinzip des Vertrauensverhältnisses.
Du hast doch in Deinem Beispiel selbst von " Kleinigkeiten " geschrieben.
Die Frage bzw. die Befürchtung dabei ist doch, ob es nicht mehr wird.
Würdest Du jemanden einstellen, der bei der Bewerbung als Grund der Kündigung einen Diebstahl bzw. eine Unterschlagung angibt ?
Und das vielleicht noch in einer Position, wo der jenige mit Kundengeldern umgehen muß oder vielleicht sogar in der Buchhaltung ?
Sicherlich nicht und in diesem Fall bleibt auch noch die ungeklärte Frage im Hinterkopf, wie oft wurde das schon gemacht ?
Kleinvieh macht auch Mist, vor allem über Jahre.

elas
25.02.2009, 16:54
Hier geht es ja nicht im die 1,50 €, sondern um das Prinzip des Vertrauensverhältnisses.
Du hast doch in Deinem Beispiel selbst von " Kleinigkeiten " geschrieben.
Die Frage bzw. die Befürchtung dabei ist doch, ob es nicht mehr wird.
Würdest Du jemanden einstellen, der bei der Bewerbung als Grund der Kündigung einen Diebstahl bzw. eine Unterschlagung angibt ?
Und das vielleicht noch in einer Position, wo der jenige mit Kundengeldern umgehen muß oder vielleicht sogar in der Buchhaltung ?
Sicherlich nicht und in diesem Fall bleibt auch noch die ungeklärte Frage im Hinterkopf, wie oft wurde das schon gemacht ?
Kleinvieh macht auch Mist, vor allem über Jahre.

Da kann ich wirklich nur die Bild zitieren:

Banker verbrennen ungestraft Milliarden und eine Kassiererin wird wegen 1,50 Euro entlassen.

Das ist genau was viele mit System bezeichnen....kein Wunder dass sie es weg haben wollen.

System ist der Sumpf aus Hochfinanz, Politik und Justiz.

Wegen dieses Falles sollten die Gewerkschaften einen Generalstreik ausrufen......damit das System mal erkennt wo der Bartel den Most holt.

henriof9
25.02.2009, 17:00
Da kann ich wirklich nur die Bild zitieren:

Banker verbrennen ungestraft Milliarden und eine Kassiererin wird wegen 1,50 Euro entlassen.

Das ist genau was viele mit System bezeichnen....kein Wunder dass sie es weg haben wollen.

System ist der Sumpf aus Hochfinanz, Politik und Justiz.

Wegen dieses Falles sollten die Gewerkschaften einen Generalstreik ausrufen......damit das System mal erkennt wo der Bartel den Most holt.

Ich will ja zugeben, daß sich der Vergleich aufdrängen könnte, aber jetzt mal ehrlich, es ist doch ein Unterschied ob Mitarbeiter das Unternehmen bescheißen oder ob sich Unternehmen untereinander bescheißen.
Und die Gewerkschaften sollen doch mal ganz schnell die Füßchen stille halten, schließlich haben sie Hartz mit abgenickt, dadurch die Zeitarbeitsfirmen zugelassen und jetzt, in dieser Finanz- und Wirtschaftskrise stellen sie Lohnforderungen, wo man sich wirklich nur fragen kann ob sie wirklich schon so viele Mitglieder verloren haben, daß sie auf die Anhebung ihrer Beiträge angewiesen sind.

elas
25.02.2009, 17:05
Ich will ja zugeben, daß sich der Vergleich aufdrängen könnte, aber jetzt mal ehrlich, es ist doch ein Unterschied ob Mitarbeiter das Unternehmen bescheißen oder ob sich Unternehmen untereinander bescheißen.
Und die Gewerkschaften sollen doch mal ganz schnell die Füßchen stille halten, schließlich haben sie Hartz mit abgenickt, dadurch die Zeitarbeitsfirmen zugelassen und jetzt, in dieser Finanz- und Wirtschaftskrise stellen sie Lohnforderungen, wo man sich wirklich nur fragen kann ob sie wirklich schon so viele Mitglieder verloren haben, daß sie auf die Anhebung ihrer Beiträge angewiesen sind.

Hätten die Gewerkschaften vor Jahren hohe Forderungen durchgepaukt wäre nicht so viel Geld an die Finanzverbrecher abgeflossen.

Vor Jahren dachte ich auch noch anders aber wenn man jetzt sieht was das Ergebnis ist dann wären Lohnerhöhungen das kleinere Übel gewesen.

henriof9
25.02.2009, 17:07
Hätten die Gewerkschaften vor Jahren hohe Forderungen durchgepaukt wäre nicht so viel Geld an die Finanzverbrecher abgeflossen.

Vor Jahren dachte ich auch noch anders aber wenn man jetzt sieht was das Ergebnis ist dann wären Lohnerhöhungen das kleinere Übel gewesen.

Wohl kaum, Du vergißt Ursache und Wirkung.
Höhere Löhne = weniger Gewinn = höheres Risikogeschäft = Finanzkatastrophe noch größer und dadurch noch höhere Pleitewelle = noch mehr Arbeitslose.

elas
25.02.2009, 17:18
Wohl kaum, Du vergißt Ursache und Wirkung.
Höhere Löhne = weniger Gewinn = höheres Risikogeschäft = Finanzkatastrophe noch größer und dadurch noch höhere Pleitewelle = noch mehr Arbeitslose.

Wohl kaum.

Die Finanzbetrugskrise kam von der Wallstreet.
Hätten die deutschen Banken nicht so viel in der Kasse gehabt hätten sie weniger verloren.
Fehlende Kapitalisierung der deutschen Wirtschaft war nur Lug und Trug.
In Wirklichkeit haben diese Verbrecher das Geld ins Casino getragen.

henriof9
25.02.2009, 17:23
Wohl kaum.

Die Finanzbetrugskrise kam von der Wallstreet.
Hätten die deutschen Banken nicht so viel in der Kasse gehabt hätten sie weniger verloren.
Fehlende Kapitalisierung der deutschen Wirtschaft war nur Lug und Trug.
In Wirklichkeit haben diese Verbrecher das Geld ins Casino getragen.

Die Banken die es besonders getroffen hatte, haben eben nicht genug Eigenkapital gehabt, da sie mit Fremdgeld gearbeitet haben, also Geld welches ihnen nicht gehört hat, aber zurück zu zahlen ist.
Und das können sie nicht, da es aus eigenen Mitteln nicht machbar ist.
Wenn sie Geld ins Casino getragen haben, war es auf keinen Fall ihr eigenes.

elas
25.02.2009, 17:40
Die Banken die es besonders getroffen hatte, haben eben nicht genug Eigenkapital gehabt, da sie mit Fremdgeld gearbeitet haben, also Geld welches ihnen nicht gehört hat, aber zurück zu zahlen ist.
Und das können sie nicht, da es aus eigenen Mitteln nicht machbar ist.
Wenn sie Geld ins Casino getragen haben, war es auf keinen Fall ihr eigenes.

Wenn sie Kapital ins Casino getragen haben dann haben sie auch genug gehabt...ob fremd oder eigen sei dahingestellt.
Mit Fremdgeld hätten sie durchaus auch die Deutsche Industrie unterstützen können damit die höheren Löhne durch höhere Produktivität kompensiert werden.
Damit könnte man heute besser leben.

Wer Geld ins Casino bringt hat entweder zu viel oder er hat keine Verantwortung.....daran krankte das Bankensystem und wenn keine Verhaftungen erfolgen wird es auch so weitergehen.

PS: ich habe meinen Glauben an die Wirtschaft gründlich verloren....seitdem klar geworden ist dass wir von Verbrechern gesteuert und gelenkt werden eine dreckige Mischpoke aus Hochfinanz, Politik und Justiz.

henriof9
25.02.2009, 17:59
Mit Fremdgeld hätten sie durchaus auch die Deutsche Industrie unterstützen können damit die höheren Löhne durch höhere Produktivität kompensiert werden.
Damit könnte man heute besser leben.

Dafür gab es ja die KFW.
Aber mal unabhängig davon, auch ein Unternehmen wird sich nur Geld für Investitionen holen, wenn die Geschäftslage stimmt und wenn er sich etwas davon verspricht.
Diesen Gedankengängen folgt eine Bank nicht unbedingt, genauso wie sie jetzt nicht nur klamm sind sondern auch keinem Unternehmen Kredit gewähren, weil diese durch die Finanzkrise ihre Außenstände nicht bezahlt bekommen.


Wer Geld ins Casino bringt hat entweder zu viel oder er hat keine Verantwortung.....daran krankte das Bankensystem und wenn keine Verhaftungen erfolgen wird es auch so weitergehen.

Das ist der springende Punkt dabei.
Wenn die Politikmischpoke jetzt, und das auch nur wegen dem Wahljahr, rumkräht u.a. Seehofer heute wegen der 1,50 €- Kündigung und gleichzeitig über die Banken wettert, ja bitte, dann hätten sie im Vorfeld handeln sollen und wenn sie dies nicht konnten, dann steht es ihnen doch frei jetzt zu handeln.
Und ?
Siehst und hörst Du da irgendetwas, außer die div. Konjunkturprogramme ?
Ich habe noch nicht gehört, daß sie Bestimmungen erlassen wollen, nach dem die verschiedenen Finanzprodukte entsprechenden Regularien unterliegen sollen.

WIENER
25.02.2009, 18:32
Sie hatte eine ganz normale Kündigungsschutzklage eingereicht, also gegen die Kündigung an sich geklagt.



Sie ist schon in der zweiten Insztanz gewesen und das Landesarbeitsgericht hat das 1. Urteil bestätigt.

Aber auch hier ist anzumerken, daß man sich näher mit dem Begriff Verdachtskündigung beschäftigen sollte.
Lies mal meinen Beitrag dazu hier :http://www.politikforen.net/showpost.php?p=2708570&postcount=24, wo ich auch den Begriff verlinkt habe.
Vergessen sollte man auch nicht, daß auch sicherlich der Betriebsrat angehört wurde und dieser anscheinend auch nichts gegen die Kündigung einzuwenden hatte.

Desweiteren muß ihr Anwalt aber auch nicht auf der Höhe der Zeit sein ( um es mal milde auszudrücken ) und daß, obwohl er aller Wahrscheinlichkeit nach aus der Gewerkschaft kommt.
Zumindest hätte sie ein Anrecht darauf, als Gewerkschaftsmitglied.

Er hätte es anders aufziehen müssen.
Kaisers hatte ja keine Strafanzeige gestellt wegen der Unterschlagung der Pfandbons, sondern lediglich die fristlose Kündigung ausgesprochen.
Hätte die Frau klug gehandelt, hätte sie diesen Tatverdacht vor einem Gericht klären lassen.
Wäre dort nämlich festgestellt worden, daß es nicht bewiesen werden kann oder sie gar unschuldig ist, wäre die Kündigungsschutzklage ganz anders ausgefallen, da sie sich dann auf das Urteil aus diesem Strafverfahren hätte berufen können.
Das einzige Risiko, was sie eingegangen wäre, wäre eben auch u.U. ein Schuldspruch gewesen.

Sorry, aber was du schreibst ist von vorne bis hinten Unsinn. Jede einzelne Zeile von dir, wurde im Laufe dieses Strangs wiederlegt. Neu ist nur das sie den Tatverdacht vor Gericht klären hätte lassen können. Wie soll sie das wenn sie gar nicht richtig beschuldigt wurde, sondern nur der Verdacht geäußert wurde, sie hätte es möglicherweise getan.

The Dude
25.02.2009, 18:42
Gerade bei einer langjährigen Beschäftigung ist das Problem mit dem Vertrauensbruch besonders zu gewichten, weil eben solch ein Verhältnis etwas anderes ist, wie bei einem Neueingestellten MA.

Das da irgendetwas nicht zusammenpaßt, da gebe ich Dir recht.
Geht man davon aus, das beide Richter ( in den jeweiligen Instanzen ) die Möglichkeit einer Umwandlung in eine fristgemäße Kündigung gehabt haben und dieses nicht getan haben, muß also viel mehr dahinter stecken, als man lediglich in Kurzform durch die Medien mitbekommt.

Wer schon des öfteren mit dem Arbeitsgericht zu tun hatte, wird wissen, daß dort in den meisten Fällen zu Gunsten der Arbeitnehmer geurteilt wird und sei es auch nur eine einmalige, soziale Ausgleichzahlung.

Hier liegt völlig unabhängig von der tatsächlichen Schuld (die nicht nachgewiesen wurde!!) kein Vertrauensbruch vor, sondern "Gedöns mit Pfandbons". Pfandbons, die nach Aussage der "Vorgesetzten" angeblich ein angeblicher Kunde seit 10 Tagen verloren haben soll und die seitdem aufbewahrt wurden. (<- Und am St. Nimmerleinstag kommt einer mit wasserdichten Beweisen, um sich seine paar Pfennig abzuholen. Darf ich lachen?!)
Damit nicht mal Eigentum des "Kaisers"!

Wir halten fest: Wir haben keinen Nachweis von Schuld, der "Kaiser" verzeichnet keinen Verlust an seinem Hab und Gut und Vertrauen des "Kaisers" zu seiner Kassiererin war - anhand des Umgangs des "Kaisers" mit dieser Lächerlichkeit ersichtlich - überhaupt keins vorhanden!

Weißt du warum? Weil sie gewerkschaftlich engagiert war, und das passt dem "Kaiser" nicht in den Kram.

Nein, mein lieber henriof9, diese Kiste ist ein juristischer Streit um des Kaisers Bart!

Mit dem Ziel, eine Angestellte via Verdachtskündigung loszuwerden - und sonst nichts!

Da verbittet sich auch eine Umwandlung in eine fristmäßige Kündigung von selbst, dazu gibt es überhaupt keinen Grund.

Die Sache wird weiter Wellen schlagen, der Imageschaden für diesen Laden wird immens sein.

Gruß,

The Dude

Beverly
25.02.2009, 21:50
Das Gericht hat die Kündigung wegen 1,30 Euro für rechtens erklärt, siehe hier:

http://www.taz.de/1/leben/alltag/artikel/1/job-weg-wegen-pfandbons/

In einer Umfrage der TAZ fanden das 75 Prozent falsch.

Mir selbst sind z. B. bei "Plus" 1 Euro abhanden gekommen, die im Einkaufswagen als Pfande steckten. Der Logik solcher Urteile zufolge könnte ich "Plus" nun verklagen, weil das Vertrauen als Kundin futsch ist.

Da gibt es nicht mehr zu diskutieren, das BRD-System ist zum Gewaltsystem verkommen und seine Protagonisten, Nutznießer und Schergen sind Verbrecher!

henriof9
26.02.2009, 09:12
Sorry, aber was du schreibst ist von vorne bis hinten Unsinn. Jede einzelne Zeile von dir, wurde im Laufe dieses Strangs wiederlegt. Neu ist nur das sie den Tatverdacht vor Gericht klären hätte lassen können. Wie soll sie das wenn sie gar nicht richtig beschuldigt wurde, sondern nur der Verdacht geäußert wurde, sie hätte es möglicherweise getan.

Was bitte ist daran Unsinn ?
Es ist deutsche Rechtslage, ob es nun gefällt oder nicht.

Wenn Du Dich darüber richtig informiert hättest, wüßtest Du, daß sie ( bevor sie gekündigt wurde ) der Unterschlagung der Bons beschuldigt wurde, sich dazu äußerte und der Filialleiter die Kolleginnen befragte und gegenüber stellte.
Sie hatte also die Möglichkeit sich zu den Vorwürfen zu äußern.
( Inwieweit der Betriebsrat dazu angehört wurde, entzieht sich meiner Kenntnis )
Da es augenscheinlich nicht wirklich eindeutig geklärt werden konnte, wurde ihr, auch auf Grund der Zeugenaussagen, gekündigt, da eben dieser Verdacht auch nicht von ihr entkräftet werden konnte.
Jetzt lies noch einmal den Link " Verdachtskündigung " und dann weißt Du, daß, arbeitsrechtlich gesehen, dies erst einmal für eine Kündigung ausreichte.
( Die Rechtmäßigkeit dieser Kündigung wurde ja von beiden Instanzen überprüft. )
Sie hätte nun die Möglichkeit gehabt, da sie ja wußte ( zumindest ihr Anwalt hätte es wissen müssen ) wie die Kündigung zustande kam, z.B. eine Klage gegen Kaisers einzureichen in welcher dann die Schuldfrage geklärt worden wäre.
Diese beiden Verfahren wären unabhängig voneinander gelaufen, hätte sie den Prozeß um die Schuldfrage gewonnen, hätte es auch vor dem Arbeitsgericht besser ausgesehen, da das Arbeitsgericht sich bei seiner Urteilsfindung nur auf die Aussagen und die Zeugenaussagen stützt.
Lediglich im Strafprozeß würde ganz genau überprüft ob eine strafrechtlich relevante Schuld vorhanden ist.

henriof9
26.02.2009, 09:28
Hier liegt völlig unabhängig von der tatsächlichen Schuld (die nicht nachgewiesen wurde!!) kein Vertrauensbruch vor, sondern "Gedöns mit Pfandbons". Pfandbons, die nach Aussage der "Vorgesetzten" angeblich ein angeblicher Kunde seit 10 Tagen verloren haben soll und die seitdem aufbewahrt wurden. (<- Und am St. Nimmerleinstag kommt einer mit wasserdichten Beweisen, um sich seine paar Pfennig abzuholen. Darf ich lachen?!)
Damit nicht mal Eigentum des "Kaisers"!

Wir halten fest: Wir haben keinen Nachweis von Schuld, der "Kaiser" verzeichnet keinen Verlust an seinem Hab und Gut und Vertrauen des "Kaisers" zu seiner Kassiererin war - anhand des Umgangs des "Kaisers" mit dieser Lächerlichkeit ersichtlich - überhaupt keins vorhanden!

Wir halten fest, daß es bei einer Verdachtskündigung eben nicht auf den eindeutigen Nachweis ankommt.
Den hätte, wenn gewollt Kaisers per Strafanzeige klären lassen können, wie auch die Kassiererin.
Habe beide nicht gemacht.
Und schon da tut sich doch eine Störung des Vertrauensverhältnisses auf.


Weißt du warum? Weil sie gewerkschaftlich engagiert war, und das passt dem "Kaiser" nicht in den Kram.
Nein, mein lieber henriof9, diese Kiste ist ein juristischer Streit um des Kaisers Bart!
Mit dem Ziel, eine Angestellte via Verdachtskündigung loszuwerden - und sonst nichts!

Das mag sicherlich sein und ich hatte auch schon geschrieben, wenn sich ein AN so weit aus dem Fenster lehnt, daß er extrem auffällt, muß er, auf deutsch gesagt, seinen Arsch im Reinen halten und alles verhindern, was ihm auch nur ansatzweise das Genick brechen könnte.
Wie weit sie nun mit ihrer gewerkschaftlichen Arbeit gegangen ist, kann ich nicht beurteilen, aber ich habe selbst schon Fälle erlebt, wo dies eine extreme Störung des Betriebsfrieden darstellte.
Das so jemand baldmöglichst vom Unternehmen entfernt wird, sollte jedem klar sein.


Da verbittet sich auch eine Umwandlung in eine fristmäßige Kündigung von selbst, dazu gibt es überhaupt keinen Grund.

Der Grund wäre für die Kassiererin ein finanziell erheblich besserer gewesen, da diese Umwandlung dem " gestörten Arbeitsverhältnis " geschuldet wäre, mit welcher sie sicherlich eine Abfindung erhalten hätte. Und bei der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit wären so einige Euronen zusammen gekommen.
Das ist ja, für mich, das Erstaunliche daran, daß eben beide Instanzen der Argumentation von Kaisers gefolgt sind und die Kündigung für rechtmäßig gehalten haben.

Beverly
26.02.2009, 10:03
Die Ladenkette Kaisers macht es dieser Tage vor:

Wegen 1,30 Euro in Form von zwei verschlampten Getränkebons kündigt sie einer Kassiererin fristlos und ficht die Kündigung durch alle Instanzen!

Juristen und Journalisten nicken beifällig. Richtig so!

Auch wir einfachen Menschen sollten von Kaisers lernen :)

Da wird nicht nur meine bei "Plus" verschwundenes 1-Euro-Stück ein juristisches Nachspiel haben, auch die eine oder andere Download-Seite, wo nichts free aber vieles Schrott ist, kann sich auf eine Anzeige freuen.

Hat nicht Kaisers auch klipp und klar dargelegt, dass innerbetriebliche und außergerichtliche Einigungen nur etwas für Schlappschwänze sind. Ich hatte ja schon immer den Verdacht, dass diverser "Support" vor allem dem Hinhalten und der weiteren Verarschung betrogener Kunden dient.
Kaisers hat mir die Augen geöffnet: Nicht reden, sondern handeln! Man lässt sich erst auf gar keine Fisematenten ein sondern schlägt zu! Juristisch natürlich, mit der fristlosen Kündigung. Mit der Strafanzeige!

Also frisch auf zur Polizei! Ihr habt sicher auch schon mal ein 1-Euro-Stück im Einkaufswagen oder Schließfach vergessen. Das ist schwerer Betrug oder Diebstahl! Und warum soll man beim Kaputtprozessieren des Internets den Abmahn-Anwälten die Freude alleine lassen? Die Site, die dich als Virenschleuder erweist, das Abzock-Portal ... da gibt es viel einzutüten und anzuzeigen.

Also, frisch ans Werk :)

Entfernungsmesser
26.02.2009, 10:05
Was willst Du uns sagen???

Cash!
26.02.2009, 10:06
Die Ladenkette Kaisers macht es dieser Tage vor:

Wegen 1,30 Euro in Form von zwei verschlampten Getränkebons kündigt sie einer Kassiererin fristlos und ficht die Kündigung durch alle Instanzen!

Juristen und Journalisten nicken beifällig. Richtig so!

Auch wir einfachen Menschen sollten von Kaisers lernen :)

Da wird nicht nur meine bei "Plus" verschwundenes 1-Euro-Stück ein juristisches Nachspiel haben, auch die eine oder andere Download-Seite, wo nichts free aber vieles Schrott ist, kann sich auf eine Anzeige freuen.

Hat nicht Kaisers auch klipp und klar dargelegt, dass innerbetriebliche und außergerichtliche Einigungen nur etwas für Schlappschwänze sind. Ich hatte ja schon immer den Verdacht, dass diverser "Support" vor allem dem Hinhalten und der weiteren Verarschung betrogener Kunden dient.
Kaisers hat mir die Augen geöffnet: Nicht reden, sondern handeln! Man lässt sich erst auf gar keine Fisematenten ein sondern schlägt zu! Juristisch natürlich, mit der fristlosen Kündigung. Mit der Strafanzeige!

Also frisch auf zur Polizei! Ihr habt sicher auch schon mal ein 1-Euro-Stück im Einkaufswagen oder Schließfach vergessen. Das ist schwerer Betrug oder Diebstahl! Und warum soll man beim Kaputtprozessieren des Internets den Abmahn-Anwälten die Freude alleine lassen? Die Site, die dich als Virenschleuder erweist, das Abzock-Portal ... da gibt es viel einzutüten und anzuzeigen.

Also, frisch ans Werk :)

Ja, geh mal zur Polizei. Lass dich auslachen....

Beverly
26.02.2009, 10:08
Ja, geh mal zur Polizei. Lass dich auslachen....

hat die Staatsmacht auch Kaisers ausgelacht, weil die wegen 1,30 Euro eine Kassiererin quer durch die Instanzen mobbten?

Beverly
26.02.2009, 10:14
Im alten China herrschte im Gerichtssaal noch strenge Zucht und Ordnung. Siehe die Romane um Richter Di von Robert van Gulik.
Die Beteiligten mussten auf der Erde Knien, während hoch über ihnen der gestrenge Richter dräute. Ein Horst Mahler hätte es dort nicht lange gemacht. Weil man recht schnell den grammatikalischen Fall des Irrelativs - die unbedeutende dritte Person - lernte.

Sinn und Zweck dieser Vorgehensweise: die Bürger sollten ihre Streitsachen woanders lösen und nicht den Beamten die Zeit stehlen!

Im Westen sind wir aber einen anderen Weg gegangen. Bei uns gilt nicht "Richter Di", sondern das "Königlich bayrische Amtsgericht". Wo sich alle so amüsieren, dass sie gern immer wieder und unter beliebigen Vorwänden hinkommen.

Ob es nun 1,30 Euro wie bei Kaisers oder ganix ist, macht da keinen großen Unterschied. Im Gerichtssaal muss es furchtbar lustig sein, wenn man wegen sowas prozessiert.

ortensia blu
26.02.2009, 10:15
Die Ladenkette Kaisers macht es dieser Tage vor:

Wegen 1,30 Euro in Form von zwei verschlampten Getränkebons kündigt sie einer Kassiererin fristlos und ficht die Kündigung durch alle Instanzen!

Juristen und Journalisten nicken beifällig. Richtig so!

Auch wir einfachen Menschen sollten von Kaisers lernen :)

Da wird nicht nur meine bei "Plus" verschwundenes 1-Euro-Stück ein juristisches Nachspiel haben, auch die eine oder andere Download-Seite, wo nichts free aber vieles Schrott ist, kann sich auf eine Anzeige freuen.

Hat nicht Kaisers auch klipp und klar dargelegt, dass innerbetriebliche und außergerichtliche Einigungen nur etwas für Schlappschwänze sind. Ich hatte ja schon immer den Verdacht, dass diverser "Support" vor allem dem Hinhalten und der weiteren Verarschung betrogener Kunden dient.
Kaisers hat mir die Augen geöffnet: Nicht reden, sondern handeln! Man lässt sich erst auf gar keine Fisematenten ein sondern schlägt zu! Juristisch natürlich, mit der fristlosen Kündigung. Mit der Strafanzeige!

Also frisch auf zur Polizei! Ihr habt sicher auch schon mal ein 1-Euro-Stück im Einkaufswagen oder Schließfach vergessen. Das ist schwerer Betrug oder Diebstahl! Und warum soll man beim Kaputtprozessieren des Internets den Abmahn-Anwälten die Freude alleine lassen? Die Site, die dich als Virenschleuder erweist, das Abzock-Portal ... da gibt es viel einzutüten und anzuzeigen.

Also, frisch ans Werk :)

Die Firma hat die Kassiererin entlassen wegen Diebstahls.
Eine Anzeige bei der Polizei erfolgte meines Wissens nicht.

Ich nehme an, man wollte die Dame loswerden, weil sie sich am Streik beteiligt hat. Vielleicht hat sie auch andere zum Streik aufgerufen und ist eine große Nummer bei der Gewerkschaft.

Die würde ich auch entlassen!

henriof9
26.02.2009, 10:21
Ihr habt sicher auch schon mal ein 1-Euro-Stück im Einkaufswagen oder Schließfach vergessen. Das ist schwerer Betrug oder Diebstahl!

Ist es nicht, denn man kann für seine eigene Schusseligkeit niemanden zur Verantwortung ziehen.
Also reg Dich wieder ab, trink eine heiße Schokolade und achte beim nächsten Einkauf auf Deinen einen Euro.

Ach ja, Deine Klage wäre ja dann eine gegen Unbekannt, da Du ja nicht weißt, wer sich Deine 1 €- Münze eingesteckt hat.

Cash!
26.02.2009, 10:22
hat die Staatsmacht auch Kaisers ausgelacht, weil die wegen 1,30 Euro eine Kassiererin quer durch die Instanzen mobbten?

Dir scheint die juristische Grundlage dieses Prozessen nicht klar zu sein.

Es macht einen Unterschied, ob eine Angestellte Geldwerte (egal welcher Höhe) unterschlägt oder eine Beverly aus lauter Dummheit ihren 1-Euro Hartzanteil beim Aldi um die Ecke verliert.

Ersteres ist ein Fall für die Arbeitsgerichte, letzteres für die Klappsmühle!

Durch die Instanzen "mobbt" sich die Frau ganz allein. Sie war es ja, die ständig zur nächsthöheren Instanz rennt.

lupus_maximus
26.02.2009, 10:50
Die Firma hat die Kassiererin entlassen wegen Diebstahls.
Eine Anzeige bei der Polizei erfolgte meines Wissens nicht.

Ich nehme an, man wollte die Dame loswerden, weil sie sich am Streik beteiligt hat. Vielleicht hat sie auch andere zum Streik aufgerufen und ist eine große Nummer bei der Gewerkschaft.

Die würde ich auch entlassen!Genau!
Jeder der meint, die Gewerkschaft würde die Interessen der AN vertreten, der wird, wenn es vorher bekannt ist, nicht eingestellt oder wenn es danach bekannt wird, aus dem Betrieb entfernt.
Sie können ja bei der Gewerkschaft um Arbeit nachfragen, die stellen sie dann bestimmt in den nicht mehr vorhandenen gewerkschaftseigenen Betrieben ein.

Beverly
26.02.2009, 10:50
Es macht einen Unterschied, ob eine Angestellte Geldwerte (egal welcher Höhe) unterschlägt oder eine Beverly aus lauter Dummheit ihren 1-Euro Hartzanteil beim Aldi um die Ecke verliert.

Ersteres ist ein Fall für die Arbeitsgerichte, letzteres für die Klappsmühle!

Durch die Instanzen "mobbt" sich die Frau ganz allein. Sie war es ja, die ständig zur nächsthöheren Instanz rennt.

ja, wir scheißen in Zukunft auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel :)

jak_22
26.02.2009, 10:53
Es ist völlig egal, WIEVIEL ein Arbeitnehmer stiehlt.

Auch wenn es nur ein Werbekugelschreiber für 2 Cent ist
- entscheidend ist der Vertrauensverlust.

Wenn einer beispielsweise seinen Arbeitgeber um ein wenig
Ar beitszeit "bescheisst", weil er im Internet surft, der Arbeitgeber
das aber weiss, und offen damit umgeht, dann ist das,
obwohl weit mehr als 1,30 €, überhaupt kein Problem.

Aber ich denke mal, soviel Differenzierung ist von Beverly zuviel
verlangt ...

Jan

Cash!
26.02.2009, 10:53
ja, wir scheißen in Zukunft auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel :)

Du hast noch immer keine Ahnung vom Sachverhalt.

Es geht nicht um die Höhe des unterschlagenen Geldbetrages. Dieser ist völlig egal, es könnten auch 10.000 Euro oder 1 Cent sein. Es geht um das Vertrauensverhältnis. Kein Arbeitgeber kann gezwungen werden, Mitarbeiter zu beschäftigen, denen er nicht vertraut.

Eigentlich eine selbstverständlichkeit, nur Beverly versteht es wieder mal nicht!

Soll sie doch, wie angkündigt, zum EuGH rennen. Da warten ja nur 40.000 andere Anträge auf eine Verhandlung. So sind wir die Frau erstmal ein paar Jahre los....

Don
26.02.2009, 11:04
ja, wir scheißen in Zukunft auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel :)
Ach, wenn du die haben willst macht es ja nichts, wenn ich jeden Hartzler um 1 Euro erleichtere. Macht für mich 8 Millionen und bei dem einen Euro ist das ja wurscht.

lupus_maximus
26.02.2009, 11:04
ja, wir scheißen in Zukunft auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel :)
Es gibt keine Verhältnismäßigkeit bei der Veruntreuung.

Nur weil die heutige Gesellschaft nicht mehr genau zwischen Mein und Dein unterscheiden kann und deshalb in den Läden klaut was nicht niet- und nagelfest ist, hebt dies nicht ein vorhandenes Gesetz auf. Laut meinem moralischen Empfinden, auch ohne Gesetz, ist Diebstahl auch kein moralisch sauberes Verhalten.
Solange die kommunistisch angehauchte Gesellschaft meint, jedem der in seinem Laden soviel hat daß er verkaufen muß, den kann man ohne weiteres beklauen, ist es legitim diese Personen vor der Klautriebmöglichkeit zu bewahren.

Thauris
26.02.2009, 11:05
Wir halten fest, daß es bei einer Verdachtskündigung eben nicht auf den eindeutigen Nachweis ankommt.
Den hätte, wenn gewollt Kaisers per Strafanzeige klären lassen können, wie auch die Kassiererin.
Habe beide nicht gemacht.
Und schon da tut sich doch eine Störung des Vertrauensverhältnisses auf.

Vielleicht fehlt einer kleinen Kassiererin einfach die Kohle für einen Rechtsstreit, den sie nach diesem Urteil wahrscheinlich sowieso verlieren würde




Das mag sicherlich sein und ich hatte auch schon geschrieben, wenn sich ein AN so weit aus dem Fenster lehnt, daß er extrem auffällt, muß er, auf deutsch gesagt, seinen Arsch im Reinen halten und alles verhindern, was ihm auch nur ansatzweise das Genick brechen könnte.
Wie weit sie nun mit ihrer gewerkschaftlichen Arbeit gegangen ist, kann ich nicht beurteilen, aber ich habe selbst schon Fälle erlebt, wo dies eine extreme Störung des Betriebsfrieden darstellte.
Das so jemand baldmöglichst vom Unternehmen entfernt wird, sollte jedem klar sein.Das rechtfertigt aber nicht die Wahl solch unlauterer Mittel!

Paul Felz
26.02.2009, 11:09
Vielleicht fehlt einer kleinen Kassiererin einfach die Kohle für einen Rechtsstreit, den sie nach diesem Urteil wahrscheinlich sowieso verlieren würde


Das rechtfertigt aber nicht die Wahl solch unlauterer Mittel!

Weder Du noch alle anderen wissen, welche unlauteren Mittel die Kassiererin vorher benutzt hat. Denk' nur mal an krank feiern.

Beverly
26.02.2009, 11:11
Es ist völlig egal

ist das Regel eins der Juristerei?


Auch wenn es nur ein Werbekugelschreiber für 2 Cent ist

ein Streitwert von 2 Cent - interessant :)

Paul Felz
26.02.2009, 11:13
ist das Regel eins der Juristerei?



ein Streitwert von 2 Cent - interessant :)

Na und? Ich hatte letztens ein Gerichtsgutachten für rund 1500 Euro geschrieben. Streitwert letztendlich 4,23 €

jak_22
26.02.2009, 11:16
ist das Regel eins der Juristerei?
ein Streitwert von 2 Cent - interessant :)

Wie wir sehen können, hast Du das Prinzip des VERTRAUENS nicht
verstanden. Drücken wir es mal so aus:

Wenn Dein Mann, so Du einen hast (was zwar schwer vorstellbar,
aber durchaus möglich ist), es mit einer anderen Frau treibt, ist
das Vertrauen weniger beschädigt, wenn er ihn nur 1 cm rein-
steckt, als wenn er der Anderen die "volle Länge" gibt?

Vertrauen - eine Frage der Verhältnismässigkeit???

Nein, Vertrauen ist etwas Grundsätzliches.

McDuff
26.02.2009, 11:24
Es geht doch gar nicht um die 1,30 sondern um die Tatsache, daß ein unbewiesener Verdacht ausreicht um einen Mitarbeiter zu entlassen. Das ist der Skandal!

Don
26.02.2009, 11:26
Wie wir sehen können, hast Du das Prinzip des VERTRAUENS nicht
verstanden. Drücken wir es mal so aus:

Wenn Dein Mann, so Du einen hast (was zwar schwer vorstellbar,
aber durchaus möglich ist), es mit einer anderen Frau treibt, ist
das Vertrauen weniger beschädigt, wenn er ihn nur 1 cm rein-
steckt, als wenn er der Anderen die "volle Länge" gibt?

Vertrauen - eine Frage der Verhältnismässigkeit???

Nein, Vertrauen ist etwas Grundsätzliches.

Das ist alles richtig, allerdings muß ich feststellen daß im Management dieser Kette reichlich unfähige Leute sitzen. Auch vorausgesetzt, daß die Tusse wirklich illegal Bons erschlichen und eingelöst hat muß einer halbwegs begabten Führungskraft klar sein daß der Imageschaden aus einem Prozeß, bei dem nur die € 1,30 in die Öffentlichkeit kommen, unermeßlich ist.

Hängt jetzt etwas von der Situation ab, aber grob aus dem Handgelenk hätte ich ihr nahegelegt selbst zu kündigen gegen eine nicht unerhebliche 5 stellige Abfindung plus gutem Zeugnis. Weitaus billiger als das was jetzt passiert.

Thauris
26.02.2009, 11:28
Weder Du noch alle anderen wissen, welche unlauteren Mittel die Kassiererin vorher benutzt hat. Denk' nur mal an krank feiern.


:rolleyes: Nu fall mal bloss nicht aus Deiner Hängematte raus!

Paul Felz
26.02.2009, 11:28
Das ist alles richtig, allerdings muß ich feststellen daß im Management dieser Kette reichlich unfähige Leute sitzen. Auch vorausgesetzt, daß die Tusse wirklich illegal Bons erschlichen und eingelöst hat muß einer halbwegs begabten Führungskraft klar sein daß der Imageschaden aus einem Prozeß, bei dem nur die € 1,30 in die Öffentlichkeit kommen, unermeßlich ist.

Hängt jetzt etwas von der Situation ab, aber grob aus dem Handgelenk hätte ich ihr nahegelegt selbst zu kündigen gegen eine nicht unerhebliche 5 stellige Abfindung plus gutem Zeugnis. Weitaus billiger als das was jetzt passiert.

Vorsicht Don! Wie Du selbst schreibst: "an die Öffentlichkeit kommt". Was genau verschwiegen wurde, wissen wir ja nicht.

Damit wissen wir auch nicht, inwieweit die Presse hier manipuliert.

Bärwolf
26.02.2009, 11:30
Die Ladenkette Kaisers macht es dieser Tage vor:

Wegen 1,30 Euro in Form von zwei verschlampten Getränkebons kündigt sie einer Kassiererin fristlos und ficht die Kündigung durch alle Instanzen!

Juristen und Journalisten nicken beifällig. Richtig so!

Auch wir einfachen Menschen sollten von Kaisers lernen :)

Da wird nicht nur meine bei "Plus" verschwundenes 1-Euro-Stück ein juristisches Nachspiel haben, auch die eine oder andere Download-Seite, wo nichts free aber vieles Schrott ist, kann sich auf eine Anzeige freuen.

Hat nicht Kaisers auch klipp und klar dargelegt, dass innerbetriebliche und außergerichtliche Einigungen nur etwas für Schlappschwänze sind. Ich hatte ja schon immer den Verdacht, dass diverser "Support" vor allem dem Hinhalten und der weiteren Verarschung betrogener Kunden dient.
Kaisers hat mir die Augen geöffnet: Nicht reden, sondern handeln! Man lässt sich erst auf gar keine Fisematenten ein sondern schlägt zu! Juristisch natürlich, mit der fristlosen Kündigung. Mit der Strafanzeige!

...


Das ist eine Riesenschweinerei, was da mit der Frau passiert ist. Man schaue sich nur an wie ungeschoren "unsere" Finanzgänster davon kommen.
Man kann gar nicht soviel fressen, wie man kotzen möchte!!!
Ich habe früher auch gelegentlich bei Kaisers eingekauft, das mache ich nun nicht mehr, es gibt genügend andere Läden wo man einkaufen kann. Sicher gehen die nicht unbedingt besser mit ihren Mitarbeiterinnen um.
Aber trotzdem, in diesem konkreten Fall sollte es Kaisers mal zu spüren bekommen. Ich kenne so einige, die da nicht mehr hingehen.

PAZIFIX
26.02.2009, 11:37
hat die Staatsmacht auch Kaisers ausgelacht, weil die wegen 1,30 Euro eine Kassiererin quer durch die Instanzen mobbten?

Tja, wohl kaum. Plötzlich geht es nämlich um´s Prinzip, da werden dann Moral und Ethik, bemüht. Und das berühmte "wo kämen wir denn dahinn, wenn alle...blablabla...."; ja wenn alle zu Finanzhaien würden, z. B., und um ihre "ehrlich" erworbenen Boni kämpfen müßten, die ihnen diese Neider aus dem Volke nun so arg mißgönnen. Das freilich ist ja eine ganz besondere Frechheit, nicht wahr, und man wird behandelt, als hätte man 1,30 aus der Kasse bei Kaisers geklaut. Was für eine Unverschämtheit aber auch.:D:ironie:

lupus_maximus
26.02.2009, 11:37
Das ist eine Riesenschweinerei, was da mit der Frau passiert ist. Man schaue sich nur an wie ungeschoren "unsere" Finanzgänster davon kommen.
Man kann gar nicht soviel fressen, wie man kotzen möchte!!!
Ich habe früher auch gelegentlich bei Kaisers eingekauft, das mache ich nun nicht mehr, es gibt genügend andere Läden wo man einkaufen kann. Sicher gehen die nicht unbedingt besser mit ihren Mitarbeiterinnen um.
Aber trotzdem, in diesem konkreten Fall sollte es Kaisers mal zu spüren bekommen. Ich kenne so einige, die da nicht mehr hingehen.
Die Finanzgängster kommen nur deshalb ungeschoren davon, weil so ziemlich alle gleichzeitig Politiker sind die in den Aufsichtsräten sitzen und diese noch niemals zur Verantwortung gezogen wurden!
Diese Herrschaften könnte man nur durch vollständigen Ausfall der Steuergelder schädigen, sonst fallen die immer auf die Füße!

PAZIFIX
26.02.2009, 11:43
Das ist eine Riesenschweinerei, was da mit der Frau passiert ist. Man schaue sich nur an wie ungeschoren "unsere" Finanzgänster davon kommen.
Man kann gar nicht soviel fressen, wie man kotzen möchte!!!
Ich habe früher auch gelegentlich bei Kaisers eingekauft, das mache ich nun nicht mehr, es gibt genügend andere Läden wo man einkaufen kann. Sicher gehen die nicht unbedingt besser mit ihren Mitarbeiterinnen um.
Aber trotzdem, in diesem konkreten Fall sollte es Kaisers mal zu spüren bekommen. Ich kenne so einige, die da nicht mehr hingehen.

Ich kaufe, wenn schon im Supermarkt und in Berlin verweile, nur bei VIV-Bio-Frische-Markt oder Bio-Company ein.
Ansonsten im Landhaus aus dem eigenen Garten, oder von Nachbar Bärwolf:D

elas
26.02.2009, 11:44
Die Firma hat die Kassiererin entlassen wegen Diebstahls.
Eine Anzeige bei der Polizei erfolgte meines Wissens nicht.

Ich nehme an, man wollte die Dame loswerden, weil sie sich am Streik beteiligt hat. Vielleicht hat sie auch andere zum Streik aufgerufen und ist eine große Nummer bei der Gewerkschaft.

Die würde ich auch entlassen!

Wegen dieses empörenden Falles hätte die Gewerkschaft gute Chancen einen Generalstreik anzuzetteln um der Gesinnungsjustiz mal zu zeigen wo der Bartel den Most holt.

Besonders in der Situation wo Milliarden Euro von gewissenlosen Bankern verzockt oder veruntreut wurden und keine Justiz bisher einen Finger gekrümmt hat.

Das System aus Hochfinanz, Politik und Gesinnungsjustiz gehört mal richtig gestutzt von denen die die Werte schaffen.

Felidae
26.02.2009, 11:46
Das rechtfertigt aber nicht die Wahl solch unlauterer Mittel!


:rolleyes: Nu fall mal bloss nicht aus Deiner Hängematte raus!

Hm, das ist eine sehr komplexe Frage. Ich würde hier tatsächlich sagen: Die Frau hat anscheinend ihren AG bis zum Äußersten gereizt und dann diese Dummheit begangen. Das gewerkschaftliche Arbeit den AG nicht freut, sollte jedem klar sein. Wer sie betreibt muss also darauf achten, dem AG keine Vorwände zu liefern für eine Kündigung.

PSI
26.02.2009, 11:48
Wegen dieses Falles sollten die Gewerkschaften einen Generalstreik ausrufen......damit das System mal erkennt wo der Bartel den Most holt.

Du weißt aber schon das Generalstreiks & politische Streiks verboten sind?

Adolf hat's verboten & die BRD fand das klasse, als Mittel im Kampf gegen die "Rote Gefahr" und hat's bei behalten.

Ein Generalstreik wäre somit ein rebellischer Akt, der fast bürgerkriegesartige Ausmaße annehmen könnte.

Nur glaubt ich nicht das der Deutsche Michelda seinen Arsch hochkriegt... viel zu angepasst und obigkeitshörig.

Felidae
26.02.2009, 11:50
Du weißt aber schon das Generalstreiks & politische Streiks verboten sind?

Adolf hat's verboten & die BRD fand das klasse, als Mittel im Kampf gegen die "Rote Gefahr" und hat's bei behalten.

Ein Generalstreik wäre somit ein rebellischer Akt, der fast bürgerkriegesartige Ausmaße annehmen könnte.

Nur glaubt ich nicht das der Deutsche Michelda seinen Arsch hochkriegt... viel zu angepasst und obigkeitshörig.

Mittel des Arbeitskampfes zu politischen Zwecken zu nutzen ist auch unmoralisch.

Schaschlik
26.02.2009, 11:56
Mittel des Arbeitskampfes zu politischen Zwecken zu nutzen ist auch unmoralisch.

"Arbeitskampf" ist Politik!

Felidae
26.02.2009, 11:57
"Arbeitskampf" ist Politik!

Nein, ist es nicht.

Schaschlik
26.02.2009, 12:02
Nein, ist es nicht.


Ach nein? Bei einem Arbeitskampf gibt es einen Interessenskonflikt, welcher auf regulärem Wege nicht beizulegen ist, weil sich die Parteien nicht einigen können. Man wählt also ein Druckmittel (die Arbeitsniederlegung), um die eigenen politischen Ziele (z.B. Teilhabe an Entscheidungen, Erhöhung von Bezügen etc. pp.) durchdrücken zu können.



Also wenn das keine Politik ist, dann weiß ich auch nicht.

Skaramanga
26.02.2009, 12:04
Vor dem Hintergrund, dass Banker und Investmentbroker teilweise Bilanzen gefälscht und Hunderte von Milliarden verbrannt haben, ohne dass sich die Justiz dafür sonderlich interessiert, ist dieser Prozess und sein Ausgang allerdings grotesk. Wäre ich ein unmoralischer kleiner Angestellter, dann würde ich mir jetzt sagen, "Ei, wenn ich bereits für 1,30 gefeuert werde - also, dann lang ich aber gleich richtig hin! Paar tausend, mindestens. Risiko ist ja das gleiche."

Felidae
26.02.2009, 12:04
Ach nein? Bei einem Arbeitskampf gibt es einen Interessenskonflikt, welcher auf regulärem Wege nicht beizutragen ist, weil sich die Parteien nicht einigen können. Man wählt also ein Druckmittel (die Arbeitsniederlegung), um die eigenen politischen Ziele (z.B. Teilhabe an Entscheidungen, Erhöhung von Bezügen etc. pp.) durchdrücken zu können.



Also wenn das keine Politik ist, dann weiß ich auch nicht.

Es geht hier um den Streik als Mittel der Durchsetzung von Interessen gegenüber dem Staat.

Thauris
26.02.2009, 12:06
Ach nein? Bei einem Arbeitskampf gibt es einen Interessenskonflikt, welcher auf regulärem Wege nicht beizutragen ist, weil sich die Parteien nicht einigen können. Man wählt also ein Druckmittel (die Arbeitsniederlegung), um die eigenen politischen Ziele (z.B. Teilhabe an Entscheidungen, Erhöhung von Bezügen etc. pp.) durchdrücken zu können.

Also wenn das keine Politik ist, dann weiß ich auch nicht.

Zumindest das hat uns auf dem internationalen Parkett konkurrenzlos gemacht - und zwar was die Höhe der Löhne angeht - die Resultate dieser verfehlten "Politik" dürfen wir seit Jahren schon ausbaden!

royona
26.02.2009, 12:11
Zur Erinnerung:

Der Vorwurf: Sie habe zwei Pfandbons unterschlagen, im Wert von 1,30 Euro.
Beweisen lässt sich das nicht.

Also eine (jetzt rechtsmäßige) Verdachts-Kündigung.

klartext
26.02.2009, 12:18
Du weißt aber schon das Generalstreiks & politische Streiks verboten sind?

Adolf hat's verboten & die BRD fand das klasse, als Mittel im Kampf gegen die "Rote Gefahr" und hat's bei behalten.

Ein Generalstreik wäre somit ein rebellischer Akt, der fast bürgerkriegesartige Ausmaße annehmen könnte.

Nur glaubt ich nicht das der Deutsche Michelda seinen Arsch hochkriegt... viel zu angepasst und obigkeitshörig.

Wenn ihr Linksdreher den Arsch hochkriegt, wenn es ums Arbeiten geht, können wir über das andere diskutieren.

Schaschlik
26.02.2009, 12:20
Es geht hier um den Streik als Mittel der Durchsetzung von Interessen gegenüber dem Staat.



Politik ist immer das was "passiert", wenn unterschiedliche Interessen irgendwie ausgeglichen werden müssen. Ein Streikverbot und willkürliche Festsetzung der Arbeitsbedingungen und Löhne ist zum Beispiel auch ein politisches Mittel (streng gegen eine der beteiligten Parteien gerichtet), welches den "Ausgleich" der Interessen herstellt.


Und ein Streik ist immer in erster Linie gegen den Arbeitgeber gerichtet, der Staat kommt da eigentlich sehr weit hinten. Aber ja, in einem Staat welcher seinen Bürgern z.B. das Streiken verbietet, dort ist ein Streik automatisch auch gegen den Staat gerichtet.



Meine Feststellung, Arbeitskampf wäre Politik, hast Du sowieso noch nicht glaubhaft widerlegen können.

Mariko
26.02.2009, 12:24
Die Aufregung in dem Fall ist lächerlich. Die Rechtslage ist völlig eindeutig, sowohl gesetzlich als auch was die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes anbelangt. Da gibt es nichts dran zu deuteln. Arbeitnehmer, Verdacht einer Straftat--->Kündigung. Finde es nur ärgerlich, dass der Anwalt der Frau falsche Hoffnungen gemacht hat. Jeder Student, der einmal ins Arbeitsrecht reingehört hat, wußte, wie und mit welchen Argumenten dieser Fall rechtlich entschieden werden würde. Und jeder normale Angestellte weiß, dass es reicht, einen Kugelschreiber o.ä. mitgehen zu lassen, um gekündigt zu werden.

klartext
26.02.2009, 12:27
Zur Erinnerung:


Also eine (jetzt rechtsmäßige) Verdachts-Kündigung.

Hier labern viele herum, ohne die Sachlage zu kennen.
Tätigt eine Angestellte des Supermarktes einen Einkauf und verwendet sie dafür Pfandbons, muss sie diese vom Marktleiter vorher abzeichnen lassen. Damit will man vorbeugen, dass eine Kassiererin von Kunden eingreichte Bons verschwinden lässt und dann später selbst verwendet.
Diese Dame hat nachweislich Pfandbons verwendet, die nicht abgezeichnet waren. Auf Befragen gab sie keine Auskunft, woher diese Bons stammten. Sie behauptete, man hätte sie ihr unbemerkt untergeschoben. Sie befanden ich in ihrer Geldbörse. Das Gericht glaubt dieser Ausrede nicht. Denn spätestes bei Vorlage an der Kasse hätte ihr aufallen müssen, dass diese Bons nicht abgezeichnet waren.
Über diese Punkte wurde Beweis bei Gericht erbracht.
Ein lockerer Verdacht genügt also nicht, es muss eine hohe Tatwahrscheinlichkeit vorliegen.

Thauris
26.02.2009, 12:27
Die Aufregung in dem Fall ist lächerlich. Die Rechtslage ist völlig eindeutig, sowohl gesetzlich als auch was die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes anbelangt. Da gibt es nichts dran zu deuteln. Arbeitnehmer, Verdacht einer Straftat--->Kündigung. Finde es nur ärgerlich, dass der Anwalt der Frau falsche Hoffnungen gemacht hat. Jeder Student, der einmal ins Arbeitsrecht reingehört hat, wußte, wie und mit welchen Argumenten dieser Fall rechtlich entschieden werden würde. Und jeder normale Angestellte weiß, dass es reicht, einen Kugelschreiber o.ä. mitgehen zu lassen, um gekündigt zu werden.

Es reicht eben nicht, einen Arbeitnehmer nur zu verdächtigen - in dem Fall kann Dir nämlich jeder Kollege der Dich nicht leiden kann, irgendeinen Müll anhängen, und Du kriegst die Kündigung!

WIENER
26.02.2009, 12:28
Hm, das ist eine sehr komplexe Frage. Ich würde hier tatsächlich sagen: Die Frau hat anscheinend ihren AG bis zum Äußersten gereizt und dann diese Dummheit begangen. Das gewerkschaftliche Arbeit den AG nicht freut, sollte jedem klar sein. Wer sie betreibt muss also darauf achten, dem AG keine Vorwände zu liefern für eine Kündigung.






Nocheinmal, es geht in diesem Fall nur um eines. Und das hat mir der gesetzlich erlaubten "Gewerkschaften" die sich strafrechtlich nichts zu Schulden kommen lassen haben, aber absolut nichts zu tun.

In Deutschland ist es offenbar möglich, das ein ohnehin an einer Kündigung intressierter Chef, einfach einen Verdacht äußern darf, und ohne diesen Verdacht auch beweisen zu müßen, er braucht ihm nur "in den Raum zu stellen" in der Lage ist sein Personal ohne Schadenersatz zu kündigen.
Ob dieses Gesetz auch deine Zustimmung finden würde, würde dich dein Chef mit unbewiesenen, möglicherweise aus den Finger gesogenen Verdächtigungen zu kündigen, noch immer deine Zustimmung finden würde, wage ich zu bezweifeln.

Noch fieser ist es, einer Frau, deren Schuld nicht einmal in dem einen Fall bewisen ist, noch 100te andere Fälle andichten zu wollen. Das ist im Grunde genommen kriminelle Rufschädigung.

Mariko
26.02.2009, 12:29
Es reicht eben nicht, einen Arbeitnehmer nur zu verdächtigen - in dem Fall kann Dir nämlich jeder Kollege der Dich nicht leiden kann, irgendeinen Müll anhängen, und Du kriegst die Kündigung!



Natürlich muss dieser Verdacht vor Gericht auch nachvollziehbar begründet werden, was in dem Fall geschah.

Thauris
26.02.2009, 12:35
Natürlich muss dieser Verdacht vor Gericht auch nachvollziehbar begründet werden, was in dem Fall geschah.

Dann wäre es ja keine Verdachtskündigung!

klartext
26.02.2009, 12:36
Das ist alles richtig, allerdings muß ich feststellen daß im Management dieser Kette reichlich unfähige Leute sitzen. Auch vorausgesetzt, daß die Tusse wirklich illegal Bons erschlichen und eingelöst hat muß einer halbwegs begabten Führungskraft klar sein daß der Imageschaden aus einem Prozeß, bei dem nur die € 1,30 in die Öffentlichkeit kommen, unermeßlich ist.

Hängt jetzt etwas von der Situation ab, aber grob aus dem Handgelenk hätte ich ihr nahegelegt selbst zu kündigen gegen eine nicht unerhebliche 5 stellige Abfindung plus gutem Zeugnis. Weitaus billiger als das was jetzt passiert.

Der AG hatte ihr eine Bezahlung für weitere 7 Monate angeboten, wenn sie von sich aus kündigt. Die Dame hat es abgelehnt, unklug, wie sie jetzt weiss.
Ihr Anwalt ist ein Dummkopf. Die Rechtslage ist eindeutig, es gibt genügen Präcedencfälle.

WIENER
26.02.2009, 12:39
Hier labern viele herum, ohne die Sachlage zu kennen.
Tätigt eine Angestellte des Supermarktes einen Einkauf und verwendet sie dafür Pfandbons, muss sie diese vom Marktleiter vorher abzeichnen lassen. Damit will man vorbeugen, dass eine Kassiererin von Kunden eingreichte Bons verschwinden lässt und dann später selbst verwendet.
Diese Dame hat nachweislich Pfandbons verwendet, die nicht abgezeichnet waren. Auf Befragen gab sie keine Auskunft, woher diese Bons stammten. Sie behauptete, man hätte sie ihr unbemerkt untergeschoben. Sie befanden ich in ihrer Geldbörse. Das Gericht glaubt dieser Ausrede nicht. Denn spätestes bei Vorlage an der Kasse hätte ihr aufallen müssen, dass diese Bons nicht abgezeichnet waren.
Über diese Punkte wurde Beweis bei Gericht erbracht.
Ein lockerer Verdacht genügt also nicht, es muss eine hohe Tatwahrscheinlichkeit vorliegen.


Das ist nicht logisch. Die Kassiererinnen müßen jeden Pfandbon, der von Kunden bei ihnen eingereicht wird, sofort entwerten. Das machen sie noch vor dem Kunden. Das ist Usus, das weiß ich ganz genau. Märkte diese Firma gibt es ja auch in Österreich. Zielpunkt heißen sie. Sie hätte also, böse Absicht unterstellend, die Bons nur selbst entwerten müßen, das wäre nie aufgefallen. Nebenbei konrolliert ein Filialleiter die Hunderte von Bons nicht, in größeren Märkten sind das täglich tausende von einem Dutzend Kassiererinnen, das wäre ein zu immenser Arbeitsaufwand. Sie werden nur gesammelt und aufbewahrt, dazu sind die Märkte aus Steuertechnischen Gründen verpflichtet.

Alleine wegen dieser absolut unüblichen Konntrolle mißtraue ich den Angaben des Filialleiters und halte ein unterjubeln dieser Bons durchaus für möglich.

Sei es wie es sei, der von der Gewerkschaft bezahlte Anwalt ist gewillt diesen Fall bis zum Europäischen Gerichtshof anzufechten, wir werden also noch genug Einzelheiten von diesem Fall hören. Meinen Rechtsempfinden ist das vollzogene Deutsche Recht, Unrecht. Bin neugierig wie das der EuGH sieht, das Urteil ist auch für Österreich richtungsweisend.

Mariko
26.02.2009, 12:39
Dann wäre es ja keine Verdachtskündigung!



Natürlich. Ein Verdacht kommt ja nicht aus dem luftleeren Raum, sondern ist durch irgendetwas begründet, und das müssen eben objektive Anhaltspunkte sein.

Thauris
26.02.2009, 12:45
Zumindest hat ihr Chef die Zeichen der Zeit richtig gedeutet und ein grosses Herz für Türken - na dann wollen wir mal hoffen dass er von Ladendiebstählen möglichst verschont bleibt - ich drück ganz feste die Daumen, Herr Tuchlenski :D

http://www.tagesspiegel.de/berlin/art270,2227575

Bei Kaiser's ist der Türke König

Tobias Tuchlenski, Regionalmanager für Berlin und Umland, hat beobachtet, dass türkische Kunden bei Kaiser’s zwar Artikel wie Spülmittel einkaufen, ihre Lebensmittel aber beim türkischen Supermarkt holen. So sei die Idee zu der Offensive entstanden. Das Unternehmen hat dafür einen türkischen Berater hinzugezogen. „Wir wollen nichts falsch machen“, sagt Tuchlenski.

Gün Aydin, heißt es ab diesem Montag in zwölf von 158 Kaiser’s-Filialen. Zum Start des Fastenmonats Ramadan will die Lebensmittelkette türkische Kunden in ihre Läden locken. Dafür hat sie dort, wo viele Türken wohnen, ihr Sortiment umgestellt: Neben Grau- und Schwarzbrot liegt künftig täglich frisches Fladenbrot im Regal, und an der Frischetheke wird Fleisch von Tieren verkauft, die nach islamischen Regeln geschlachtet wurden.

WIENER
26.02.2009, 12:50
Gün Aydin, heißt es ab diesem Montag in zwölf von 158 Kaiser’s-Filialen. Zum Start des Fastenmonats Ramadan will die Lebensmittelkette türkische Kunden in ihre Läden locken. Dafür hat sie dort, wo viele Türken wohnen, ihr Sortiment umgestellt: Neben Grau- und Schwarzbrot liegt künftig täglich frisches Fladenbrot im Regal, und an der Frischetheke wird Fleisch von Tieren verkauft, die nach islamischen Regeln geschlachtet wurden.


Das sich ein Unternehmer auf die Bedürfnisse seiner Kunden einstellt ist nichts verwerfliches. Es ist sogar die Aufgabe und die Pflicht eines guten Unternehmers.

Thauris
26.02.2009, 12:54
Das sich ein Unternehmer auf die Bedürfnisse seiner Kunden einstellt ist nichts verwerfliches. Es ist sogar die Aufgabe und die Pflicht eines guten Unternehmers.

Ich wünsche ihm doch nur, dass er nicht zu viele Ladendiebstähle erleiden muss :engel:

Es gibt da ein uraltes und immer wahres Sprichwort - "What goes around, comes around"!
Ausserdem wusste ich nicht, dass schächten hier inzwischen erlaubt ist.

FranzKonz
26.02.2009, 13:04
Ich wünsche ihm doch nur, dass er nicht zu viele Ladendiebstähle erleiden muss :engel:

Es gibt da ein uraltes und immer wahres Sprichwort - "What goes around, comes around"!
Ausserdem wusste ich nicht, dass schächten hier inzwischen erlaubt ist.

Schächten ist hier schon immer erlaubt, denn auch die fundamentalistisch jüdische Bevölkerung mag nur Fleisch von Tieren, die auf traditionelle Weise abgemurkst wurden.

Paul Felz
26.02.2009, 13:05
Schächten ist hier schon immer erlaubt, denn auch die (orthodoxe?) jüdische Bevölkerung mag nur Fleisch von Tieren, die auf traditionelle Weise abgemurkst werden.

Das ist falsch. Man braucht immer eine Sondergenehmigung. Wegen § 4 TSchG

Thauris
26.02.2009, 13:07
Schächten ist hier schon immer erlaubt, denn auch die fundamentalistisch jüdische Bevölkerung mag nur Fleisch von Tieren, die auf traditionelle Weise abgemurkst wurden.

Du verwechselst das jetzt mit Beschneidung :hihi:

Das betäubungslose Schlachten (Schächten) ist in Deutschland aus Tierschutzgründen grundsätzlich verboten (§ 4 a Tierschutzgesetz (http://www.tierschutzbund.de/fileadmin/mediendatenbank_free/Rechtsvorschriften/national/Tierschutzgesetz/TierSchG_Text.pdf)).


(http://www.tierschutzbund.de/00850.html)

WIENER
26.02.2009, 13:12
Das ist falsch. Man braucht immer eine Sondergenehmigung. Wegen § 4 TSchG


Ich nehme nicht an, das diese "Sondergenehmigung" für einen Großunternehmer ein großes Problem darstellt.;)

Mariko
26.02.2009, 13:13
Das ist falsch. Man braucht immer eine Sondergenehmigung. Wegen § 4 TSchG


Juristisch zwar völlig richtig (Stichwort: Generalverbot mit Erlaubnisvorbehalt), aber im Ergebnis hat er Recht, denn Juden wurde diese Erlaubnis von jeher praktisch immer erteilt, Muslimen nur vereinzelt und auch erst seit dem heftig diskutierten BVerfG-Urteil aus 2002.

Yab
26.02.2009, 13:13
Der AG hatte ihr eine Bezahlung für weitere 7 Monate angeboten, wenn sie von sich aus kündigt. Die Dame hat es abgelehnt, unklug, wie sie jetzt weiss.
Ihr Anwalt ist ein Dummkopf. Die Rechtslage ist eindeutig, es gibt genügen Präcedencfälle.

Die haben doch sogar Ausgleich zum Arbeitslosengeld, 20.000,00 € Abfindung angeboten. Kann das schlechtes Gewissen sein? Wie lange wollen die noch standhalten? Wenn da keiner mehr einkauft?

Mariko
26.02.2009, 13:14
Du verwechselst das jetzt mit Beschneidung :hihi:

Das betäubungslose Schlachten (Schächten) ist in Deutschland aus Tierschutzgründen grundsätzlich verboten (§ 4 a Tierschutzgesetz (http://www.tierschutzbund.de/fileadmin/mediendatenbank_free/Rechtsvorschriften/national/Tierschutzgesetz/TierSchG_Text.pdf)).


(http://www.tierschutzbund.de/00850.html)



Ja, grundsätzlich. Und wenn man das Wort liest, weiß man auch als Laie, dass es Ausnahmen gibt;)

Thauris
26.02.2009, 13:17
Die haben doch sogar Ausgleich zum Arbeitslosengeld, 20.000,00 € Abfindung angeboten. Kann das schlechtes Gewissen sein? Wie lange wollen die noch standhalten? Wenn da keiner mehr einkauft?

Leider wird die Sache schnell vergessen sein, denn die Leute wollen weiter billig einkaufen - das Schicksal einer Kassiererin interessiert da nur am Rande, und im Moment auch nur, weil man in das allgegenwärtige Betroffenheitsgejaule einstimmen kann!

Khiron
26.02.2009, 13:20
hat die Staatsmacht auch Kaisers ausgelacht, weil die wegen 1,30 Euro eine Kassiererin quer durch die Instanzen mobbten?


die Kündigung war ev. falsch, aber durch die Instanzen ist die Gekündigte selbst gezogen, es war IHR Prozess gegen Kaisers !

PAZIFIX
26.02.2009, 13:35
Also für mich ist der Fall klar, die Frau wurde gelinkt weil sie Gewerkschaftlerin ist und diesbezüglich aktiv wurde.

jak_22
26.02.2009, 13:40
Also für mich ist der Fall klar, die Frau wurde gelinkt weil sie Gewerkschaftlerin ist und diesbezüglich aktiv wurde.

Und selbst wenn Du recht hättest - was wäre daran falsch? :)

Thauris
26.02.2009, 13:43
Und selbst wenn Du recht hättest - was wäre daran falsch? :)

Ganz einfach - solche Beispiele werden Kreise ziehen, und diese Methoden werden zur Normalität!

Hombre
26.02.2009, 14:05
Mitleid mit der "Kassiererin" will sich bei mir nicht so richtig einstellen. Ich sage immer zu meinen Kindern: Wollt ihr mit eurem Leher streit anfangen, sorgt dafür, dass eure Schulleistung top ist. Nur mit einer reinen Weste kann man sich solchen Kämpfen stellen.
Dies hat die "Kassiererin" nicht beherzigt. Wer gegenüber einem Vertragspartner die Fresse aufreißt, sollte nicht hinterher diesen noch beklauen.
Die Frau gehört hochkant rausgeschlissen. Ohne ALG oder sonstiges - für die Dummheit.

elas
26.02.2009, 14:21
Du weißt aber schon das Generalstreiks & politische Streiks verboten sind?

Adolf hat's verboten & die BRD fand das klasse, als Mittel im Kampf gegen die "Rote Gefahr" und hat's bei behalten.

Ein Generalstreik wäre somit ein rebellischer Akt, der fast bürgerkriegesartige Ausmaße annehmen könnte.

Nur glaubt ich nicht das der Deutsche Michelda seinen Arsch hochkriegt... viel zu angepasst und obigkeitshörig.

Wie hat Lenin gesagt:

Revolution in Deutschland geht nicht ohne gültigen Fahrschein oder so ähnlich.

Haben die Bankster nach Vorschriften oder Moral gefragt.
Die Gewerkschaften sollten es ihnen gleich tun.
Gesetzwidrig oder nicht......Revolution!!!! ist das Gebot der Stunde....

...aber vermutlich hast du Recht...selbst den Arbeitslosen geht es ja noch Gold.....und vor allem die haben durch die Finanzkrise ja nix verloren. (meinen sie zumindest)

klartext
26.02.2009, 14:51
Die haben doch sogar Ausgleich zum Arbeitslosengeld, 20.000,00 € Abfindung angeboten. Kann das schlechtes Gewissen sein? Wie lange wollen die noch standhalten? Wenn da keiner mehr einkauft?

Wieso sollte der AG ein schlechtes Gewissen haben ? Er hat von zwei Instanzen Recht bekommen. Der AG im im wahrsten Sinne des Wortes im Recht.

klartext
26.02.2009, 14:53
Also für mich ist der Fall klar, die Frau wurde gelinkt weil sie Gewerkschaftlerin ist und diesbezüglich aktiv wurde.

Du meinst also, man dürfe klauen, wenn man sich vorher gewerkschaftlich betätigt ?

Mariko
26.02.2009, 15:00
Naja, um das nochmal kurz deutlich zu machen, die Frau soll nicht geklaut, sondern unterschlagen haben, das ist schon ein Unterschied. Trotzdem wusste sie natürlich, dass das nicht erlaubt ist.

Schaschlik
26.02.2009, 15:03
Frau Richterin scheint auch nicht ganz unabhängig zu sein... (http://juliehamburg.wordpress.com/2009/02/25/zur-kundigung-im-fall-emmely/):rolleyes:

Thauris
26.02.2009, 15:07
Frau Richterin scheint auch nicht ganz unabhängig zu sein... (http://juliehamburg.wordpress.com/2009/02/25/zur-kundigung-im-fall-emmely/):rolleyes:


Am 01.04.09 organisiert das Forum ein Seminar zum Thema “Wie kündigt man Unkündbare!


schau mal einer an :D

Schaschlik
26.02.2009, 15:12
Am 01.04.09 organisiert das Forum ein Seminar zum Thema “Wie kündigt man Unkündbare!


schau mal einer an :D



DAS ist schon ein starkes Stück und reicht m.M.n. für eine Untersuchung der Frau Richterin wegen Befangenheit. Zumindest im Arbeitsrecht sollte sich die Frau bei solcherart "Neben"interessen nicht betätigen dürfen.


Wenn sie schon ein Seminar gibt, wrum nicht mit dem Titel "rechtliche Zusammenhänge bei Kündigungen formell unkündbarer Mitarbeiter". Ihr Seminar heißt aber "Wie kündigt man Unkündbare". Das ist doch nicht neutral! Und führt Frau Richterin nicht ihre eigenen Auslegungsspielräume ad absurdum, wenn sie einer beiteiligten Partei im Vorfeld Tipps gibt, eine Auslegung oder nähere Untersuchung ihrer Fälle zu erschweren?

Candymaker
26.02.2009, 15:36
Die Ladenkette Kaisers macht es dieser Tage vor:

Wegen 1,30 Euro in Form von zwei verschlampten Getränkebons kündigt sie einer Kassiererin fristlos und ficht die Kündigung durch alle Instanzen!



Eine wunderbare Negativwerbung! Die 1,30 verursachen einen Millionenschaden. :prost:

Bruddler
26.02.2009, 15:37
Der Strafantrag wird wegen Geringfügigkeit abgelehnt !

Bruddler
26.02.2009, 15:39
Naja, um das nochmal kurz deutlich zu machen, die Frau soll nicht geklaut, sondern unterschlagen haben, das ist schon ein Unterschied. Trotzdem wusste sie natürlich, dass das nicht erlaubt ist.

soll....angeblich..... :rolleyes:

Mariko
26.02.2009, 15:40
Der Strafantrag wird wegen Geringfügigkeit abgelehnt !


Welcher Strafantrag?

Mariko
26.02.2009, 15:42
soll....angeblich..... :rolleyes:


Ja, ich habe die Akten schließlich nicht hier vorliegen, also benutze ich ganz gerne diese Formulierung, so wie es z.Bsp. auch in Zeitungartikeln üblich ist.

henriof9
26.02.2009, 15:47
Vielleicht fehlt einer kleinen Kassiererin einfach die Kohle für einen Rechtsstreit, den sie nach diesem Urteil wahrscheinlich sowieso verlieren würde.

Da sie gewerkschaftlich organisiert ist, steht ihr diesbezüglich auch ein Rechtsanwalt zur Verfügung.
Außerdem hätte sie die Möglichkeit der Prozeßkostenhilfe.
Was auch viele nicht wissen, im ersten Verfahren besteht kein Anwaltszwang und jede Partei muß auch seine Kosten selbst bezahlen.
Geht also jemand allein zu Gericht, kostet es ihm nichts, außer die Zeit die er dafür aufbringen muß.


Das rechtfertigt aber nicht die Wahl solch unlauterer Mittel!

Das ist richtig, aber wenn es Zeugenaussagen gibt ist auch ein Richter nur ein Mensch und wird dann der Mehrheit Glauben schenken.

Felidae
26.02.2009, 16:11
DAS ist schon ein starkes Stück und reicht m.M.n. für eine Untersuchung der Frau Richterin wegen Befangenheit. Zumindest im Arbeitsrecht sollte sich die Frau bei solcherart "Neben"interessen nicht betätigen dürfen.


Wenn sie schon ein Seminar gibt, wrum nicht mit dem Titel "rechtliche Zusammenhänge bei Kündigungen formell unkündbarer Mitarbeiter". Ihr Seminar heißt aber "Wie kündigt man Unkündbare". Das ist doch nicht neutral! Und führt Frau Richterin nicht ihre eigenen Auslegungsspielräume ad absurdum, wenn sie einer beiteiligten Partei im Vorfeld Tipps gibt, eine Auslegung oder nähere Untersuchung ihrer Fälle zu erschweren?

Solange sie nicht selbst über entsprechende Fälle verhandelt (also über solche von Seminarteilnehmern) ist das juristisch natürlich irrelevant. Vor allem: Was haben Seminare zum Thema "Wie werde ich Unkündbare los" mit der Frage von "Ist die Kündigung einer Mitarbeiterin, der ich nicht mehr vertraue rechtmäßig" zu tun?

henriof9
26.02.2009, 16:12
DAS ist schon ein starkes Stück und reicht m.M.n. für eine Untersuchung der Frau Richterin wegen Befangenheit. Zumindest im Arbeitsrecht sollte sich die Frau bei solcherart "Neben"interessen nicht betätigen dürfen.


Wenn sie schon ein Seminar gibt, wrum nicht mit dem Titel "rechtliche Zusammenhänge bei Kündigungen formell unkündbarer Mitarbeiter". Ihr Seminar heißt aber "Wie kündigt man Unkündbare". Das ist doch nicht neutral! Und führt Frau Richterin nicht ihre eigenen Auslegungsspielräume ad absurdum, wenn sie einer beiteiligten Partei im Vorfeld Tipps gibt, eine Auslegung oder nähere Untersuchung ihrer Fälle zu erschweren?

Und das kommt davon, wenn man ungeprüft Aussagen aus einem Blog übernimmt.
Hättest Du richtig recherchiert wäre Dir aufgefallen, daß es zwar dieses Seminar (http://www.forum-institut.de/de/veranstaltungen/personal/veranstaltung/details/0904442-die-besten-kuendigungsstrategien/) gibt, allerdings heißt es " Die besten Kündigungsstrategien ".
Desweiteren wäre Dir dann aufgefallen, daß nicht die erwähnte Richterin dieses Seminar leitet sondern ein RA Martin H. Falke.

Hier (http://www.forum-institut.de/fileadmin/pdf/0904442.pdf) kannst Du das Veranstaltungsprospekt lesen.

Im übrigen werden solche Seminare gemacht für
- Geschäftsführer † Leiter und Mitarbeiter der Abteilungen Personal und/
oder Recht
- Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwälte für Arbeitsrecht

Und im heutigen Arbeitsrecht ist es auch nötig, genau zu wissen wie die Rechtslage aussieht.

Ach ja, und als letztes noch dies, aus dem Firmenprofil des Unternehmens


Der gute Ruf, den FORUM international genießt, ist vor allem auf die Sachkompetenz der Referenten zurückzuführen. Zu ihnen gehören Persönlichkeiten wie:

Dr. Norbert Blüm
Prof. Dr. Roman Herzog
Bundeskanzler a.D. Helmut Schmidt
Prof. Dr. Otmar Issing
Bundesministerin Andrea Fischer
Bundesminister Horst Seehofer
Prof. Dr. Klaus Töpfer
Prof. Dr. Carl-Christian Frhr. von Weizsäcker
Birgit Breuel
Dr. Helmut Geiger
Daniel Goeudevert
Dr. Helmut Schlesinger
Sir Edward Heath
Prof. Dr. Martin Feldstein
Henry Kaufman

Schaschlik
26.02.2009, 16:28
@Henriof: dafür bitte ich um Entschuldigung, das hätte ich wirklich besser prüfen sollen. :=

henriof9
26.02.2009, 16:44
Die haben doch sogar Ausgleich zum Arbeitslosengeld, 20.000,00 € Abfindung angeboten. Kann das schlechtes Gewissen sein? Wie lange wollen die noch standhalten? Wenn da keiner mehr einkauft?

Das hat nichts mit einem schlechten Gewissen zu tun, sondern mit der Ungewissheit über den Ausgang einenes Arbeitsprozeßes.
Es ist eine völlig normale Angelegenheit einem Mitarbeiter anzubieten, gegen Zahlung einer Abfindung das Arbeitsverhältnis zu beenden, vor allem bei einer längeren Betriebszugehörigkeit.

Und spätestens in 2 Wochen ist das ganze Thema vergessen und trotzdem kaufen die Menschen weiter bei Kaisers ein, ich war gerade heute dort.

PAZIFIX
26.02.2009, 17:10
Du meinst also, man dürfe klauen, wenn man sich vorher gewerkschaftlich betätigt ?

Nein, ich habe den Verdacht, dass man von Seiten der Geschäftsführung, unter Einbeziehung von (und unter massiven druck gesetzten) Mitarbeitern, der armen Frau die besagten Coupons untergeschoben hat, um so einen Grund (Vorwand) zu haben sie zu entlassen.
Nun verstanden?

Paul Felz
26.02.2009, 17:24
Nein, ich habe den Verdacht, dass man von Seiten der Geschäftsführung, unter Einbeziehung von (und unter massiven druck gesetzten) Mitarbeitern, der armen Frau die besagten Coupons untergeschoben hat, um so einen Grund (Vorwand) zu haben sie zu entlassen.
Nun verstanden?

Nun, aber einen Grund wird es gegeben haben. Nur kennt den hier keiner. Ich halte dem Geschäftsführer mal fiktiv zu Gute, daß er einen guten Grund, aber keine legale Mögluichkeit, zur Kündigung hatte. Da blieb ihm nur noch diese Lücke.

Vielleicht ist er aber auch einfach nur ein Arschloch.

Oder die Kassiererin ist es, indem sie das Geschäft schlecht machte, Kunden vergraulte, dauernd krank feierte.

Weiß ja keiner. Die Ähnlichkeit mit einem Eisberg ist frappierend.

Sheldon
26.02.2009, 17:24
Die Banker verschleudern ungestraft hunderte von Milliarden und treiben damit die gesamte Weltwirtschaft in denn Abgrund und dem kleinen Mann wird wegen so einer Kleinigkeit die Kanone auf die Brust gesetzt...

PSI
26.02.2009, 17:41
Mittel des Arbeitskampfes zu politischen Zwecken zu nutzen ist auch unmoralisch.

Schwachsinn!

Schließlich geht die Politik Hand in Hand mit dem unmoralischen und ausbeuterischen Verhalten des Kapitals.

Wer für wirkliche Verbesserungen der Arbeiterschaft kämpfen will, muss das auf wirtschaftlicher UND politischer Ebene tun.

Alles andere ist sinnlos....

PSI
26.02.2009, 17:42
Wenn ihr Linksdreher den Arsch hochkriegt, wenn es ums Arbeiten geht, können wir über das andere diskutieren.

Ich & alle meine Genossen arbeiten... deine Vorurteile kannst du dir in den Ar*** schieben!

henriof9
26.02.2009, 17:44
Schließlich geht die Politik Hand in Hand mit dem unmoralischen und ausbeuterischen Verhalten des Kapitals.

Wer für wirkliche Verbesserungen der Arbeiterschaft kämpfen will, muss das auf wirtschaftlicher UND politischer Ebene tun.

Alles andere ist sinnlos....

Stimmt, das haben wir bei den Hartz- Gesetzen erleben dürfen.

Thauris
26.02.2009, 17:49
Schwachsinn!

Schließlich geht die Politik Hand in Hand mit dem unmoralischen und ausbeuterischen Verhalten des Kapitals.

Wer für wirkliche Verbesserungen der Arbeiterschaft kämpfen will, muss das auf wirtschaftlicher UND politischer Ebene tun.

Alles andere ist sinnlos....

Ja klar - und immer schön weiterkämpfen, bis wir für den Markt einfach zu teuer sind, und alle Produktion ins Ausland verlagern müssen - aber was interessierts den Arbeiter, der vorübergehend erst mal mehr Kohle in der Tasche hat, bis zur nächsten Preissteigerung - eine unendliche Geschichte die spätestens dann ihr Ende findet, wenn alles zusammengebrochen ist :rolleyes:

PSI
26.02.2009, 17:53
Wie hat Lenin gesagt:

Revolution in Deutschland geht nicht ohne gültigen Fahrschein oder so ähnlich.

Haben die Bankster nach Vorschriften oder Moral gefragt.
Die Gewerkschaften sollten es ihnen gleich tun.
Gesetzwidrig oder nicht......Revolution!!!! ist das Gebot der Stunde....

...aber vermutlich hast du Recht...selbst den Arbeitslosen geht es ja noch Gold.....und vor allem die haben durch die Finanzkrise ja nix verloren. (meinen sie zumindest)

Ehrlich gesagt hoffe ich das die Finanzkrise noch richtig heftig wird.

Die Deutschen wachen doch erst auf wenn ihnen die Rosette so richtig brennt und deshalb muss man eigendlich, im Sinn der arbeitenden Bevölkerung, praktisch das "Feuer" schüren, damit man es am Ende dann selbst löschen kann.

Ist es unmoralisch eine Krise zu erhoffen, damit das Volk endlich auwacht und die Lohnsklaaverei erkennt?
Denn solang die Leute doch noch RTL kucken können, BILD lesen und sich gemütlich zurücklehnen können, obwohl die Krise ja so "furchbar" ist; solang wird sich nichts ändern.

Die einzige Chance für einen Wandel ist eine scharfe Krise und diese ist scheinbar noch nicht scharf genug.

PSI
26.02.2009, 17:56
Ja klar - und immer schön weiterkämpfen, bis wir für den Markt einfach zu teuer sind, und alle Produktion ins Ausland verlagern müssen - aber was interessierts den Arbeiter, der vorübergehend erst mal mehr Kohle in der Tasche hat, bis zur nächsten Preissteigerung - eine unendliche Geschichte die spätestens dann ihr Ende findet, wenn alles zusammengebrochen ist :rolleyes:

Wer hat nur von nationaler Veränderung geredet?

Zudem ist das Kapitalistische System grundlegend krank und kann sich nur durch das Blutsaugen am Puls der Bevölkerung am Leben erhalten.

Muss man eine Leiche wirklich mit sich rumschleppen, oder sollte man sie nicht besser begraben, bevor sie noch mehr stink, als sie es jetzt schon tut?

PSI
26.02.2009, 17:57
Stimmt, das haben wir bei den Hartz- Gesetzen erleben dürfen.

Die ja wohl eher ein Contra-Beispiel sind....

Yab
26.02.2009, 17:59
Wieso sollte der AG ein schlechtes Gewissen haben ? Er hat von zwei Instanzen Recht bekommen. Der AG im im wahrsten Sinne des Wortes im Recht.

Aber vorher die Angebote gemacht. Einer Betrügerin macht man nicht solche Angebote.

henriof9
26.02.2009, 18:01
Ehrlich gesagt hoffe ich das die Finanzkrise noch richtig heftig wird.

Die Deutschen wachen doch erst auf wenn ihnen die Rosette so richtig brennt und deshalb muss man eigendlich, im Sinn der arbeitenden Bevölkerung, praktisch das "Feuer" schüren, damit man es am Ende dann selbst löschen kann.

Ist es unmoralisch eine Krise zu erhoffen, damit das Volk endlich auwacht und die Lohnsklaaverei erkennt?
Denn solang die Leute doch noch RTL kucken können, BILD lesen und sich gemütlich zurücklehnen können, obwohl die Krise ja so "furchbar" ist; solang wird sich nichts ändern.

Die einzige Chance für einen Wandel ist eine scharfe Krise und diese ist scheinbar noch nicht scharf genug.

Also zurück zu staatl. bestimmten Einheitspreisen für Produkte, Mieten und nur 3 Lohngruppen ( untere, mittlere und höhere ) ?

Thauris
26.02.2009, 18:02
Wer hat nur von nationaler Veränderung geredet?

Zudem ist das Kapitalistische System grundlegend krank und kann sich nur durch das Blutsaugen am Puls der Bevölkerung am Leben erhalten.

Muss man eine Leiche wirklich mit sich rumschleppen, oder sollte man sie nicht besser begraben, bevor sie noch mehr stink, als sie es jetzt schon tut?

Wie und von was willst Du denn ohne dieses System überleben? Kartoffeln anbauen? Willst Du Dir vielleicht wieder ein Fell umhängen?

Yab
26.02.2009, 18:02
Das hat nichts mit einem schlechten Gewissen zu tun, sondern mit der Ungewissheit über den Ausgang einenes Arbeitsprozeßes.
Es ist eine völlig normale Angelegenheit einem Mitarbeiter anzubieten, gegen Zahlung einer Abfindung das Arbeitsverhältnis zu beenden, vor allem bei einer längeren Betriebszugehörigkeit.

Und spätestens in 2 Wochen ist das ganze Thema vergessen und trotzdem kaufen die Menschen weiter bei Kaisers ein, ich war gerade heute dort.


wenn man erst kündigt und sich dann ungewiss ist, hat man eben ein ungutes gefühl

normal kann das sonst sein, aber hier war es ja erst anders, erst als die Öffentlichkeit dazu kam, gabs dann Angebote.

PSI
26.02.2009, 18:04
Also zurück zu staatl. bestimmten Einheitspreisen für Produkte, Mieten und nur 3 Lohngruppen ( untere, mittlere und höhere ) ?

Nö; von Arbeitern selbstverwaltete Wirtschaft; also kollegtivierte Produktionsmittel.

Das Ziel sollte die Versorgung der Bevölkerung & die Verbesserung der Gesamtsituation sein und nicht mehr der sinnfreie und hemmungslose Profit Einzelner.

Thauris
26.02.2009, 18:06
Nö; von Arbeitern selbstverwaltete Wirtschaft; also kollegtivierte Produktionsmittel.

Das Ziel sollte die Versorgung der Bevölkerung & die Verbesserung der Gesamtsituation sein und nicht mehr der sinnfreie und hemmungslose Profit Einzelner.

Klasse - reserviert mir einen Platz in der 1. Reihe - das muss ich sehen! :hihi:

PSI
26.02.2009, 18:06
Wie und von was willst Du denn ohne dieses System überleben? Kartoffeln anbauen? Willst Du Dir vielleicht wieder ein Fell umhängen?

Siehe Beitrag #128


Nö; von Arbeitern selbstverwaltete Wirtschaft; also kollegtivierte Produktionsmittel.

Das Ziel sollte die Versorgung der Bevölkerung & die Verbesserung der Gesamtsituation sein und nicht mehr der sinnfreie und hemmungslose Profit Einzelner.

PSI
26.02.2009, 18:08
Klasse - reserviert mir einen Platz in der 1. Reihe - das muss ich sehen! :hihi:

Hat schon funktioniert und zwar gut... funktioniert auch wieder, wenn ihr Egozentriker nicht wieder alles mit Gewalt zerstört.


Während des spanischen Bürgerkrieges (1936-39) wurde die Idee der sozialen Revolution auf breiter Basis umgesetzt. In der kurzen Zeitspanne von 1936 bis 1937 wurden fast die gesamte katalanische Agrarproduktion, die Schwerindustrie, das öffentliche Verkehrssystem und weite Teile des Dienstleistungssektors von den Arbeitenden selbstverwaltet. In einigen Wirtschaftszweigen wie der Schwerindustrie oder der Agrarproduktion konnten dabei zum Teil starke Produktionssteigerungen erzielt werden, was unter anderem zur Folge hatte, dass erstmals in der Geschichte Kataloniens die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Grundnahrungsmitteln sichergestellt werden konnte. Diese selbstverwaltete Wirtschaft wurde allerdings nach kurzer Zeit zunächst von den stalinistischen Anhängern der PCE und später unter der Diktatur Francos restlos zerschlagen.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Anarchosyndikalismus

Thauris
26.02.2009, 18:12
Hat schon funktioniert und zwar gut... funktioniert auch wieder, wenn ihr Egozentriker nicht wieder alles mit Gewalt zerstört.



Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Anarchosyndikalismus


Hähä - Du willst die doch nicht etwa mit den Weicheiern von heute vergleichen, die schon zu heulen anfangen, wenn mal das warme Wasser ausfällt. Mal im Ernst - wie soll'n das gehn? Spätestens wenn die ersten Blasen auf den hochgereckten "Arbeiter"fäusten auftauchen, wird weinend zu Mutti gerannt :))

Sorry, aber das ist total unrealistisch - es sei denn Du willst Dir ein paar Drohnen für die schweren Arbeiten halten - aber das wäre ja wieder Unterdrückung! :D

henriof9
26.02.2009, 18:15
wenn man erst kündigt und sich dann ungewiss ist, hat man eben ein ungutes gefühl

normal kann das sonst sein, aber hier war es ja erst anders, erst als die Öffentlichkeit dazu kam, gabs dann Angebote.

Bei ( fast ) jeder Kündigung muß man mit einem Arbeitsprozeß rechnen, das ändert trotzdem nichts daran, daß Kündigungen ausgesprochen werden.
Nimmt der betreffende AN die Kündigung hin und es kommt keine Ladung vom Arbeitsgericht ist der Fall erledigt.
Kommt es zu einer Kündigungsschutzklage reagiert ein Unternehmen eben darauf, egal ob nun mit Öffentlichkeit oder ohne, weil eben der Ausgang eines Prozeßes ungewiß ist und ein Prozeß auch für ein Unternehmen Kosten verursacht.
Daher bieten sie einen finanziellen Anreiz an, denn zunächst gibt es eine Güteverhandlung, bevor der eigentliche Prozeßtermin anberaumt wird.

Es gibt übrigens genug Arbeitnehmer die eine Kündigungsschutzklage nur einreichen, um eine Abfindung zu erhalten, obwohl sie schon längst Aussicht auf einen neuen Job haben oder sie sowieso in diesem Unternehmen nicht bleiben wollten, wobei viele nicht wissen, daß sie generell keinen gesetzl. rechtl. Anspruch darauf haben.

elas
26.02.2009, 18:19
Ehrlich gesagt hoffe ich das die Finanzkrise noch richtig heftig wird.

Die Deutschen wachen doch erst auf wenn ihnen die Rosette so richtig brennt und deshalb muss man eigendlich, im Sinn der arbeitenden Bevölkerung, praktisch das "Feuer" schüren, damit man es am Ende dann selbst löschen kann.

Ist es unmoralisch eine Krise zu erhoffen, damit das Volk endlich auwacht und die Lohnsklaaverei erkennt?
Denn solang die Leute doch noch RTL kucken können, BILD lesen und sich gemütlich zurücklehnen können, obwohl die Krise ja so "furchbar" ist; solang wird sich nichts ändern.

Die einzige Chance für einen Wandel ist eine scharfe Krise und diese ist scheinbar noch nicht scharf genug.

Ich habe mich soeben einer Reihe von Aktien entledigt nachdem ich das Buch von "Dirk of the Dax" quergelesen habe, hat mich der totale Pessimismus gepackt.
Ich fürchte es kommt noch viel dicker.

PS: wer kennt seine Homepage?

PSI
26.02.2009, 18:19
Hähä - Du willst die doch nicht etwa mit den Weicheiern von heute vergleichen, die schon zu heulen anfangen, wenn mal das warme Wasser ausfällt. Mal im Ernst - wie soll'n das gehn? Spätestens wenn die ersten Blasen auf den hochgereckten "Arbeiter"fäusten auftauchen, wird weinend zu Mutti gerannt :))

Sorry, aber das ist total unrealistisch - es sei denn Du willst Dir ein paar Drohnen für die schweren Arbeiten halten - aber das wäre ja wieder Unterdrückung! :D

Wenn die Zeiten härter werden, werden es auch die Menschen....

Und ich glaube du unterschätzt die Wandlungs- und Anpassungsfähigkeit der Menschheit.

Thauris
26.02.2009, 18:22
Wenn die Zeiten härter werden, werden es auch die Menschen....

Und ich glaube du unterschätzt die Wandlungs- und Anpassungsfähigkeit der Menschheit.

Sie wissen aber nicht mehr, wie sie überleben können, sie sind keine harte Arbeit mehr gewohnt, die meisten sind Schreibtischtäter - was willst Du denn mit denen auf die Beine stellen? Die Knochen der meisten sind ja in jungen Jahren schon kaputt, weil sie sich falsch ernähren.

Eridani
26.02.2009, 18:23
Wenn die Zeiten härter werden, werden es auch die Menschen....

Und ich glaube du unterschätzt die Wandlungs- und Anpassungsfähigkeit der Menschheit.

Haste Recht....ich habe noch die Nachkriegsjugend kennengelernt (1948.....1954), die waren aus anderem Holz geschnitzt, wie die heutige Nutella-Generation.

Die hätten sich Türken-Arschlöcher zum Frühstück vorgeknöpft.................

E:

Ingeborg
26.02.2009, 18:29
Das mag ungerecht erscheinen, aber ein Arbeitsverhältnis ist nun mal ein Vertrauensverhältnis. Ist das Vertrauen zu einem Arbeitnehmer nachhaltig gestört, kann man von dem AG die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht wirklich erwarten. Hier hat zwar Missbrauch stattgefunden, eindeutig. Aber das ändert nichts am Grundsatz.

Du bist so obrigkeitshörig, du würdest dich auf Verdachst sogar selbst hängen?

Ingeborg
26.02.2009, 18:30
Ich habe mich soeben einer Reihe von Aktien entledigt nachdem ich das Buch von "Dirk of the Dax" quergelesen habe, hat mich der totale Pessimismus gepackt.
Ich fürchte es kommt noch viel dicker.

PS: wer kennt seine Homepage?

Link?

PSI
26.02.2009, 18:37
Sie wissen aber nicht mehr, wie sie überleben können, sie sind keine harte Arbeit mehr gewohnt, die meisten sind Schreibtischtäter - was willst Du denn mit denen auf die Beine stellen?

Ich denke das die Mehrheit der Menschen lernen kann der Gemeinschaft und damit sich selbst zu dienen.
Zudem ist jeder für irgend etwas nützlich...

Es gibt keine unwerten und unnützlichen Menschen.

Es gilt bloß ihre Fähigkeiten richtig einzusetzen und ihren Bedürfnissen so gut wie möglich nachzukommen.

Das ist der Sinn hinter einer Gemeindschaft.

scanners
26.02.2009, 18:59
Ist ja nicht zu fassen


Da kann einem schon mal 1,30€ zum Verhängniss werden. Der Fall ist bekannt: Eine Kassiererin "veruntreut" Einen Euro Dreißig. Und wird gekündigt. Zu Recht, wie eine Richterin sagt. Der Grundsatz "In dubio pro reo" müsse der "Verdachtskündigung" Platz machen.

Das die Richterin nebenberuflich noch Seminare gibt, lässt aber sicherlich niemanden an ihrer richterlichen Unvoreingenommenheit, noch an ihrer "Rechts"auffassung zweifeln:

...Verhandlungsführend war die Richterin Daniele Reber – sie hält neben ihrer richterlichen Tätigkeit auch Referate für Führungskräfte, die von der „Forum - Institut für Management GmbH“ abgehalten werden. ... Ob dies, und der Umstand, dass die „Forum - Institut für Management GmbH“ auch Seminare unter dem Titel „So beenden Sie effektiv Arbeitsverhältnisse“ abhält, in denen auch Tipps gegeben werden, „wie man ´Unkündbare´ kündigt“, ihre richterliche Unvoreingenommenheit beeinträchtigt, muss ein jeder wohl für sich selbst beantworten. ...

http://www.spiegelfechter.com/wordpress/

Paul Felz
26.02.2009, 19:03
Ist ja nicht zu fassen



http://www.spiegelfechter.com/wordpress/

Nee, ist es wirklich nicht. Nämlich daß Du das Thema neu aufmachst. Das ist jetzt der dritte Strang dazu.

Leo Navis
26.02.2009, 19:04
Justiz muss nicht gerecht sein, auch, wenn viele das zu glauben scheinen.

Preuße
26.02.2009, 19:05
Ist ja nicht zu fassen



http://www.spiegelfechter.com/wordpress/

Ein Staat, wo Banker, die Mrd. Euro vernichtet haben, noch einen Bonus einheimsen dürfen, kann kein Rechtsstaat sein.

Preuße
26.02.2009, 19:06
Justiz muss nicht gerecht sein, auch, wenn viele das zu glauben scheinen.

Natürlich muss die Justiz in einer Demokratie gerecht sein, sonst ist dies ein erstes Indiz dafür, dass es keine Demokratie ist.

Leo Navis
26.02.2009, 19:08
Natürlich muss die Justiz in einer Demokratie gerecht sein, sonst ist dies ein erstes Indiz dafür, dass es keine Demokratie ist.
Die Justiz in diesem Staat ist in erster Linie eines: Korrupt. Solange ihr das noch nicht begriffen habt könnt ihr auch die Vorgänge nicht beurteilen.

Ich habe zudem die These, dass eine von Menschen betriebene Justiz gar nicht gerecht sein kann.

Bruddler
26.02.2009, 19:08
Auch Bananenrepubliken haben das Recht sich "Demokratie" zu nennen !

Preuße
26.02.2009, 19:14
Die Justiz in diesem Staat ist in erster Linie eines: Korrupt. Solange ihr das noch nicht begriffen habt könnt ihr auch die Vorgänge nicht beurteilen.

Ich habe zudem die These, dass eine von Menschen betriebene Justiz gar nicht gerecht sein kann.

Doch, wenn die Richter bspw. überwacht werden, in Sachen Umgang mit den Schöpfen.

The Dude
26.02.2009, 19:28
Ich habe mich soeben einer Reihe von Aktien entledigt nachdem ich das Buch von "Dirk of the Dax" quergelesen habe, hat mich der totale Pessimismus gepackt. Ich fürchte es kommt noch viel dicker.

PS: wer kennt seine Homepage?

Ich weiß nicht, ob das "seine Homepage" ist, aber:

http://www.cashkurs.com/

Gruß,

The Dude

alterschwede
26.02.2009, 19:29
Heute 1,30 Euro, morgen vielleicht 2,30 Euro und übermorgen ? .....

ist denn überhaupt zweifelsfrei bewiesen dass die frau betrügen wollte?
sie streitet das doch ab, oder?
wenn man so hart urteilt, darf nicht dier geringste zweifel am betrugsversuch bestehen.

im übrigen:
wer ständig bei anderen betrug wittert, geht von seinem eigenen charakter aus.
dabei sind die größten betrüger einwandfrei unter den sogenannten eliten zu suchen.
man denke z.b. an den schwerverbrecher zumwinkel.

Paul Felz
26.02.2009, 19:31
ist denn überhaupt zweifelsfrei bewiesen dass die frau betrügen wollte?
sie streitet das doch ab, oder?
wenn man so hart urteilt, darf nicht dier geringste zweifel am betrugsversuch bestehen.

im übrigen:
wer ständig bei anderen betrug wittert, geht von seinem eigenen charakter aus.
dabei sind die größten betrüger einwandfrei unter den sogenannten eliten zu suchen.
man denke z.b. an den schwerverbrecher zumwinkel.

Das muß ja auch gar nicht bewiesen werden. Du mußt den Strang erst komplett lesen, sonst rollen wir wieder alles von vorne auf.

The Dude
26.02.2009, 19:34
Jetzt spricht die gekündigte Kassiererin Emmely

http://www.welt.de/wirtschaft/article3281187/Jetzt-spricht-die-gekuendigte-Kassiererin-Emmely.html

Gruß,

The Dude

Volkov
26.02.2009, 19:36
Was erwartest du in einem Land, wo die Bürger nicht mehr zwischen Mein und Dein unterscheiden können?

Nicht mehr sehr viel, da es bald eh abkackt.

Preuße
26.02.2009, 19:38
Quelle: http://www.stern.de/panorama/:Gek%FCndigt-1%2C30-Euro-Tausche-Abfindung-Ehre/654367.html


"[...]Nach 31 Jahren wurde einer Kaisers-Kassiererin fristlos gekündigt. Der Vorwurf: Sie habe zwei Pfandbons unterschlagen, im Wert von 1,30 Euro. Beweisen lässt sich das nicht. Muss auch niemand. Für eine Kündigung reicht der Verdacht. [...]"

"[...]Die Mitarbeiterin Barbara E. gehörte allerdings wohl zu denen, die sich nicht alles gefallen ließen. Hin und wieder gab es Auseinandersetzungen mit dem Marktleiter - wegen Mehrarbeit, wegen organisatorischer Differenzen, aber auch, so Barbara E., wegen seiner Angewohnheit, Mitarbeiterinnen vor den Kunden abzukanzeln, wenn ihm etwas nicht passte. Zudem gehörte die 50-Jährige zu den acht von damals 36 Kolleginnen in der Filiale, die beim härtesten und längsten Streik des Einzelhandels mit von der Partie waren.[...]"

"[...]
Umkehr der Beweislast
Am meisten verzweifeln aber lässt Barbara E., dass es am Ende völlig egal ist, wie es wirklich war. Der begründete Verdacht, es könne so gewesen sein, reicht aus - jedenfalls nach bisheriger Rechtsprechung der Arbeitsgerichte. "Verdachtskündigung" nennt sich das und es kehrt die im Strafrecht übliche Unschuldsvermutung um.[...]"

"[...]Anders als im Strafprozess gegen, beispielsweise, einen Herrn Zumwinkel, zählt auch die "Lebensleistung" nicht. Die Rechnung "31 Jahre gegen einen Euro dreißig nur vermuteten Schaden" wird gar nicht erst aufgemacht.[...]

"[...]Barbara E. musste inzwischen aus ihrer Wohnung mit dem fantastischen Hochhausblick ausziehen. Ihr Arbeitslosengeld ist so niedrig, dass es mit Hartz IV aufgestockt werden muss[...]"

"[...] Wenn sie nicht zu alt war, wurde sie gefragt, weswegen sie nach 31 Jahren gekündigt worden ist. Nur ein Verdacht, hat sie gesagt, und manchmal kam sie noch dazu hinzuzufügen, dass es um einen Euro dreißig ging. "Sie hören von uns" hieß es dann, aber sie hat nie was gehört.[...]"




Ich habe schon mehrmals etwas zum Schwinden der Mittelschicht in Deutschland geschrieben. Dieser Fall ist in meinen Augen ein deutlicher Beleg dafür, dass die geltenden Gesetze es den Arbeitgebern faktisch ermöglichen jeden Mitarbeiter auf die Straße zu setzen, der ihnen nicht genehm ist. Die "Umkehr der Beweislast" findet ihre Fortsetzung bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle, was die Arbeitgeber allerdings nicht davon abhält fortwährend Forderungen in Bezug auf Zuwanderung zu stellen, mit der Begründung, dass es ihrer Ansicht nach einen Mangel an geeigneten Arbeitskräften gebe. "Geeignet" ist in den Augen vieler Arbeitgeber wohl nur jemand, der ohne Einschränkung "Ja" sagt, uneingeschränkt verfügbar ist, geringfügig beschäftigt und nach Belieben vor die Tür gesetzt werden kann.
In diesem Fall wurde aus einem zuverlässigen Arbeitnehmer, der sein Leben in jeder Beziehung im Griff hatte, ein Fall für Hartz IV gemacht. Und für so jemanden gilt ebenfalls die Umkehr der Beweislast, denn wer von Hartz IV leben muss, ist schließlich selbst daran schuld.

In den 90er Jahren ist mal jemand wegen 9 Pfennig vors Gericht gegangen.

Leo Navis
26.02.2009, 19:42
Doch, wenn die Richter bspw. überwacht werden, in Sachen Umgang mit den Schöpfen.
Nein, dann werden die Überwacher auch bestochen.

Die Politiker, Richter, Staatsanwälte und Polizei müssten dermaßen horrende Gehälter erhalten, dass sie unbestechlich sind - anders geht's nicht.

The Dude
26.02.2009, 19:43
In den 90er Jahren ist mal jemand wegen 9 Pfennig vors Gericht gegangen.

Haha, wohl beim Königlich Bayerischen Amtsgericht!

Gruß,

The Dude

Leo Navis
26.02.2009, 19:43
Dieses scheinheilige Bemitleiden dieser hässlichen Frau finde ich übrigens äußerst ekelhaft.

Preuße
26.02.2009, 19:46
Nein, dann werden die Überwacher auch bestochen.

Die Politiker, Richter, Staatsanwälte und Polizei müssten dermaßen horrende Gehälter erhalten, dass sie unbestechlich sind - anders geht's nicht.

Sie müssen die bestverdiener im Staate sein.

Leo Navis
26.02.2009, 19:49
Sie müssen die bestverdiener im Staate sein.
Richtig. Wenn sie das aber sind, geht die ganze Antriebskraft des wirtschaftlichen Systems verloren.

Womit das jetzige System aus Kombination aus politischer und wirtschaftlicher Herrschaft gescheitert wäre; der wirtschaftliche Sektor hat den politischen übernommen.

The Dude
26.02.2009, 19:58
Dieses scheinheilige Bemitleiden dieser hässlichen Frau finde ich übrigens äußerst ekelhaft.

Es geht nicht um eine hässliche Frau und nicht um Mitleid. Das verstehst du nicht, das liegt daran, daß du erst 19 oder 20 bist (war hier zu lesen) und keinen Check aber altersgemäßen Jung-Zynismus hast. Das ist normal und wächst sich aus. Ich weiß, wovon ich spreche.

Gruß,

The Dude

Leo Navis
26.02.2009, 20:01
Es geht nicht um eine hässliche Frau und nicht um Mitleid. Das verstehst du nicht, das liegt daran, daß du erst 19 oder 20 bist (war hier zu lesen) und keinen Check aber altersgemäßen Jung-Zynismus hast. Das ist normal und wächst sich aus. Ich weiß, wovon ich spreche.

Gruß,

The Dude
Das ist falsch. Hier geht es darum, dass die meisten Menschen glauben irgendeine Verantwortung den "schwächsten" der Gesellschaft gegenüber zu haben, und dazu gehört nun mal auch eine Kassiererin die für €1,30 rausgeschmissen wird.

Mitleid hat da sehr viel mit zu tun. Mitleid mit einer Frau, die wahrscheinlich geklaut hat.

Werdet doch endlich mal erwachsen, realistisch. Ich weiß, ich bin erst 19, aber manchmal fühle ich mich, als würde ich als einer der wenigsten hier 'nen einigermaßen ausgereiftes Beurteilungsvermögen haben und nicht jeder von BILD oder Spiegel inszenierten Scheiße hinterherlaufen.

Felidae
26.02.2009, 20:30
Du bist so obrigkeitshörig, du würdest dich auf Verdachst sogar selbst hängen?

Was hat es mit Obrigkeit zu tun, wenn man Prinzipien verteidigt?

Mariko
26.02.2009, 20:39
Nochmal zur Klarstellung, da das offebar nicht nur einigen Foristen, sondern auch Newsseitenschreibern nicht ganz gegenwärtig ist: Es geht hier um ein Verfahren im Arbeitsrecht, das bekanntlich zum Zivilrecht und nicht zum Strafrecht gehört. Hier findet juristisch keine "Beweislastumkehr" statt (wie sie in einigen Ausnahmefällen im Straf- bzw, Strafprozessrecht vorgesehen ist), sondern es existiert hier schlicht eine Beweispflicht des Klägers, wie in jedem Zivilverfahren. Einfach gesagt: Die Frau klagt gegen die Kündigung, also muss auch erstmal sie belegen, dass der Kündigungsgrund nicht besteht. Sämtliche Verweise auf den im Strafrecht geltenden Grundsatz in dubio pro reo sind logischerweise ebenso Quatsch wie solche auf Strafprozesse wie den gegen Zumwinkel. Da vergleicht man Äpfel mit Birnen.

The Dude
26.02.2009, 20:40
Das ist falsch. Hier geht es darum, dass die meisten Menschen glauben irgendeine Verantwortung den "schwächsten" der Gesellschaft gegenüber zu haben, und dazu gehört nun mal auch eine Kassiererin die für €1,30 rausgeschmissen wird.

Mitleid hat da sehr viel mit zu tun. Mitleid mit einer Frau, die wahrscheinlich geklaut hat.

Werdet doch endlich mal erwachsen, realistisch. Ich weiß, ich bin erst 19, aber manchmal fühle ich mich, als würde ich als einer der wenigsten hier 'nen einigermaßen ausgereiftes Beurteilungsvermögen haben und nicht jeder von BILD oder Spiegel inszenierten Scheiße hinterherlaufen.

Es geht im Kern um Arbeitsbedingungen und um Fairness. Egal wo.

Der Nenner ist in diesem Fall sehr groß, Arbeitskräfte an der Kasse gibt es in großer Zahl. Das Rampenlicht beleuchtet nun diesen einen Fall, und der steht Pate für sehr viele andere vergleichbare Fälle.

Es geht nicht um Mitleid, sondern um Unrecht! Das ist dein Problem, du bist zu doof, das zu begreifen, du siehst nur eine hässliche Frau, die halt rausgeschmissen wurde - und nichts dahinter.

Gruß,

The Dude

Leo Navis
26.02.2009, 20:51
Es geht im Kern um Arbeitsbedingungen und um Fairness. Egal wo.

Der Nenner ist in diesem Fall sehr groß, Arbeitskräfte an der Kasse gibt es in großer Zahl. Das Rampenlicht beleuchtet nun diesen einen Fall, und der steht Pate für sehr viele andere vergleichbare Fälle.

Es geht nicht um Mitleid, sondern um Unrecht! Das ist dein Problem, du bist zu doof, das zu begreifen, du siehst nur eine hässliche Frau, die halt rausgeschmissen wurde - und nichts dahinter.

Gruß,

The Dude
Um Arbeitsbedingungen? Was genau hat dieser Fall mit Arbeitsbedingungen zu tun? Wenn jemand klaut, fliegt er raus. Immer, egal wo.

Der Fall an sich ist überhaupt nicht interessant, interessant wird er erst durch die Tausenden Dummköpfe, die meinen, sich für diese Frau einsetzen zu müssen, weil ihr tragischer Fall ihr Herz erwärmt.

willy
26.02.2009, 21:10
Es geht nicht um Mitleid, sondern um Unrecht! Das ist dein Problem, du bist zu doof, das zu begreifen, du siehst nur eine hässliche Frau, die halt rausgeschmissen wurde - und nichts dahinter.

Gruß,

The Dude

Unrecht? Unrechtes hat diese Kassiererin getan, indem sie Geld in Form von Bons unterschlagen hat. Der Betrag ist hierbei drecksegal.

Ab wann ist ein Diebstahl ein Diebstahl? Die Gerichte sollen sich nicht allen Ernstes mit einer solchen Bemessungsgrenze beschäftigen, die festlegt, wieviel ein Angestellter im Monat in seinem Betrieb hopsgehen lassen darf - oder?.

Die Verurteilungs ist vollends rechtens.

Don
26.02.2009, 21:18
Vorsicht Don! Wie Du selbst schreibst: "an die Öffentlichkeit kommt". Was genau verschwiegen wurde, wissen wir ja nicht.

Damit wissen wir auch nicht, inwieweit die Presse hier manipuliert.

Inwieweit die Medien manipulieren ist völlig klar. Hätte auch die Führugsetage bei Kaisers wissen müssen. Das kann nur scheiße für die Firma ausgehen.
Nichts anderes sagte ich aus.

Sinuhe
26.02.2009, 21:27
Das ist falsch. Hier geht es darum, dass die meisten Menschen glauben irgendeine Verantwortung den "schwächsten" der Gesellschaft gegenüber zu haben, und dazu gehört nun mal auch eine Kassiererin die für €1,30 rausgeschmissen wird.

Mitleid hat da sehr viel mit zu tun. Mitleid mit einer Frau, die wahrscheinlich geklaut hat.

Werdet doch endlich mal erwachsen, realistisch. Ich weiß, ich bin erst 19, aber manchmal fühle ich mich, als würde ich als einer der wenigsten hier 'nen einigermaßen ausgereiftes Beurteilungsvermögen haben und nicht jeder von BILD oder Spiegel inszenierten Scheiße hinterherlaufen.

Das glaube ich auch!!!

Was ich an dem Fall so merkwürdig finde ist die Summe um die es geht.
Für die paar Groschen riskiert doch niemand seinen Job !?(

Wer klaut fliegt , gar keine Frage.Aber dieser Fall müffelt doch verdächtig danach daß ein mißliebiger Mitarbeiter "entsorgt" werden sollte.

Aber juristisch wohl einwandfrei.


Gruß

Sinuhe


Gruß

Sinuhe

Bratschnik
27.02.2009, 06:23
Genau, solange ich das Risiko alleine trage, hat kein Betriebsrat etwas bei mir zu melden!

Wie sehr Du das ganze Risiko alleine trägst wird uns gerade vortrefflich durch die Finanzkrise vorgeführt.

lupus_maximus
27.02.2009, 06:27
Wie sehr Du das ganze Risiko alleine trägst wird uns gerade vortrefflich durch die Finanzkrise vorgeführt.Du meinst wohl die Politiker, die im Nebenberuf Aufsichtsrat spielen?
Die jetzt unsere Steuern für ihr eigenes Versagen verplembern?

Bratschnik
27.02.2009, 06:42
Du meinst wohl die Politiker, die im Nebenberuf Aufsichtsrat spielen?
Die jetzt unsere Steuern für ihr eigenes Versagen verplembern?

Ne, ich meine das auch der Arbeitgeber zumindest in Deutschland
das ganze Risiko nicht allein trägt. Hält sich die Pleite in einem Rahmen, greift das
Insolvenzgesetz und geht es um richtig Kohle, dann gibts eben tonnenweise Staatshilfen. Das wirkliche Risiko besteht darin evtl. 7 Jahre mit offenen Konten leben zu müßen, und Hartz 4 gibt es auch für jeden. Das wiederspricht einem vollkommen selbst getragenen Risiko.

lupus_maximus
27.02.2009, 06:51
Ne, ich meine das auch der Arbeitgeber zumindest in Deutschland
das ganze Risiko nicht allein trägt. Hält sich die Pleite in einem Rahmen, greift das
Insolvenzgesetz und geht es um richtig Kohle, dann gibts eben tonnenweise Staatshilfen. Das wirkliche Risiko besteht darin evtl. 7 Jahre mit offenen Konten leben zu müßen, und Hartz 4 gibt es auch für jeden. Das wiederspricht einem vollkommen selbst getragenen Risiko.
Nun, das Risiko liegt aber darin, daß ich als Quasi-Gott zu einem Bettler werden kann.
Dies kann einem AN nie passieren!

Bratschnik
27.02.2009, 07:08
Nun, das Risiko liegt aber darin, daß ich als Quasi-Gott zu einem Bettler werden kann.
Dies kann einem AN nie passieren!

Ich verstehe nicht ganz den Unterschied. Wenn Du nicht Gates, Page oder Heffner heißt, hast Du als Quasigott Kunden denen Du in den A.... kriechen mußt um am Markt zu bleiben. Gut Du hast natürlich Deinen Hofstaat den Du triezen kannst. Den hat ein Abteilungsleiter aber auch.

Machst Du Pleite bekommst Du zwar nicht wie der AN erstmal Arbeitslosengeld aber dafür hast Du wenn Du clever warst die beschränkte Haftung. Und geht es wie gesagt ganz berg ab lebst Du gemütlich im Hartz 4 Hotel weiter, genau wie die vielen kleinen Untermenschen die mal für Dich tätig waren.

Komisch, übrigens wo Du es erwähnst, für einen Quasigott haben sich sicher einige gehalten als sich die Krise anbahnte. Ob Herr Merckle das auch gedacht hat?

lupus_maximus
27.02.2009, 07:18
Ich verstehe nicht ganz den Unterschied. Wenn Du nicht Gates, Page oder Heffner heißt, hast Du als Quasigott Kunden denen Du in den A.... kriechen mußt um am Markt zu bleiben. Gut Du hast natürlich Deinen Hofstaat den Du triezen kannst. Den hat ein Abteilungsleiter aber auch.

Machst Du Pleite bekommst Du zwar nicht wie der AN erstmal Arbeitslosengeld aber dafür hast Du wenn Du clever warst die beschränkte Haftung. Und geht es wie gesagt ganz berg ab lebst Du gemütlich im Hartz 4 Hotel weiter, genau wie die vielen kleinen Untermenschen die mal für Dich tätig waren.

Komisch, übrigens wo Du es erwähnst, für einen Quasigott haben sich sicher einige gehalten als sich die Krise anbahnte. Ob Herr Merckle das auch gedacht hat?
Im Unterschied zu Unternehmern haben sich die politischen Aufsichtsratsmitglieder schon immer als Götter aufgeführt, bis sie jetzt auf die Nase gefallen sind. Normalerweise müßte man denen jetzt die Steuern streichen, sonst wird dies wie üblich nichts mehr!
Politiker können halt nichts, dies ist jedenfalls seit dem ersten Auftreten der 68er so.

Eridani
27.02.2009, 07:32
Der Bananenrepublikanische Lächerlichkeits-Pseudorechtsstaat hat heute in einer Berufung das Ersturteil bestätigt. Demnach muß die Klägerin beweisen, das sie nicht die 1, 30 gestohlen hat. Der Anwalt hat angekündigt zuerst das Bundesverfassungsgericht und notfalls auch den Europäischen Gerichtshof einzuschalten.
Und wieder bin ich froh Österreicher zu sein und in einem noch halbwegs funktionierenden Rechtsstaat zu leben und nicht in Deutschland.

So wenig, wie ich den Kommunisten Wolfgang Thierse ab kann; hier gebe ich ihm voll Recht:


Das Urteil gegen die Supermarkt-Kassiererin Barbara E. hat Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse tief empört. "Barbarisch" und "asozial" sei der Richterspruch, so der SPD-Politiker. Das Berliner Landesarbeitsgericht wies die Kritik von Thierse in ungewöhnlich scharfer Form zurück.

http://www.stern.de/panorama/:Kaiser%27s-Kassiererin-Thierse-Urteil-asozial-Richterin/655984.html



Oh wie beneide ich Euch, Ihr, die ihr noch jung und dynamisch seid - und dieses untergehende, kranke Land verlassen könnt......................

12307
Wolfgang Thierse, SPD



Der Vorsitzende des Berliner Anwaltsvereins, Ulrich Schellenberg, forderte: "Wolfgang Thierse muss sich für seine verbale Entgleisung entschuldigen."--------------------
Schellenberg legte Thierse sogar den Rücktritt vom Amt des Bundestagsvizepräsidenten nahe. Wenn er das Urteil eines deutschen Gerichts als "barbarisch" bezeichne und von "asozialer Qualität" spreche, sei er als führender Repräsentant des Landes nicht tragbar, sagte der Anwalt.


Wieder einmal, hat die Klassenjustiz in Deutschland sich als das erwiesen, was sie ist: Die Bluthunde des Kapitals !

Thauris
27.02.2009, 07:49
In den 90er Jahren ist mal jemand wegen 9 Pfennig vors Gericht gegangen.

Es geht noch besser

http://www.bild.de/BILD/news/2009/02/26/gefeuert-kassiererin-kuendigungsgruende/die-verruecktesten-gerichtsurteile.html

Thauris
27.02.2009, 07:53
Um Arbeitsbedingungen? Was genau hat dieser Fall mit Arbeitsbedingungen zu tun? Wenn jemand klaut, fliegt er raus. Immer, egal wo.

Der Fall an sich ist überhaupt nicht interessant, interessant wird er erst durch die Tausenden Dummköpfe, die meinen, sich für diese Frau einsetzen zu müssen, weil ihr tragischer Fall ihr Herz erwärmt.


Sollte das wirklich zweifelsfrei erwiesen sein, hättest Du Recht, in diesem speziellen Fall allerdings gibt es viel zu viele Ungereimtheiten.

Eridani
27.02.2009, 08:08
Es geht noch besser

http://www.bild.de/BILD/news/2009/02/26/gefeuert-kassiererin-kuendigungsgruende/die-verruecktesten-gerichtsurteile.html

Sehr gut zeigt deine Internetseite das Mittelalter in den Köpfen der heutigen Unternehmer und Bosse; - erst Recht, wenn man es mit den Schandurteilen von Zumwinkel, Piëch oder Ackermann vergleicht.
Diese Verbrecher stahlen Millionen und kommen fast ungeschoren davon.
Deutschland 2009: Ein einziger Skandal!

E:

Felidae
27.02.2009, 08:24
Genau, solange ich das Risiko alleine trage, hat kein Betriebsrat etwas bei mir zu melden!

Zumal die werten Damen und Herren Betriebsräte sogar den verlängerten Arm der Gutmenschenpolizei spielen dürfen.

Felidae
27.02.2009, 08:27
Sollte das wirklich zweifelsfrei erwiesen sein, hättest Du Recht, in diesem speziellen Fall allerdings gibt es viel zu viele Ungereimtheiten.

Man kann das Arbeitsrecht nicht auf dieselbe Grundlage stellen wie das Strafrecht. Hier geht es vor allem um eines: Um durch einen begründeten Verdacht zerstörtes Vertrauen zu einer Mitarbeiterin, die mit dem Geld des AG zu tun hat. Egal ob 1 Cent, 1,30 Euro oder 10.000 Euro. Hier geht es ums Prinzip.

Skaramanga
27.02.2009, 08:29
Jetzt nachdem ich mich doch etwas näher mit dem Fall befasst habe bin ich noch aufgebrachter über den Vorgang. Es handelt sich also um diese idiotischen "Pfand-Bons", richtig? Geld, das der Laden dem Kunden abgeknöpft hat, um die Grünen Weltrettungsphantasien zu befriedigen. Geld, das dem Geschäft gar nicht gehört, sondern dass er kommissarisch nimmt und verwahrt, bis der Kunde mit dem Büchsenschrott wiederkommt (oder auch nicht), um es ihm zu erstatten. Es ist nicht das Geld der Filiale! Soweit klar?

Es ist Geld, dass dem/den Kunden zusteht. Ein Kunde verliert diesen Bon. Seinen Bon. Sein Geld. Er verliert es. Weiss wahrscheinlich gar nicht mehr dass er es verloren hat, und wo. Genausogut hätte der Kunde 20 oder 50 Cent fallen lassen und verlieren können. Was würden die geschätzten Foristen tun wenn sie 50 Cent beim Discounter auf dem Boden liegen sehn? Abgeben? Zum Fundbüro gehen? Jetzt mal ehrlich...

Und mal andersherum gefragt: Was machen die Geschäfte eigentlich mit dem vereinnahmten Pfand, für das keine Bons eingelöst und abgegeben werden? Ich las mal irgendwo dass in ganz Deutschland übers Jahr auf diese Weise ein dicker sechsstelliger Betrag bei den Geschäften hängen bleibt, aufgrund dieses verquasten Pfandsystems. Verteilt es das Geschäft am Jahresende an die Kunden? Oder an seine Mitarbeiter? Stiften sie das Geld für wohltätige Zwecke? Nein, sie unterschlagen es! Das ist die eigentliche Unterschlagung.

Und die Kassiererin? Wen hat die nun geschädigt? Ganz klar: den "unbekannten Kunden", der dies gar nicht weiss. Aber auf gar keinen Fall den eigentlichen ungerechtfertigten Profiteur dieses Pfandsystems: Den Laden, der mit nicht-eingelösten Bons wahrscheinlich schon Hunderte, wenn nicht Tausende eingesackt hat, ungerechtfertigt.

Deutsche Justiz. Fällt mir nix mehr zu ein.

Eridani
27.02.2009, 08:34
Man kann das Arbeitsrecht nicht auf dieselbe Grundlage stellen wie das Strafrecht. Hier geht es vor allem um eines: Um durch einen begründeten Verdacht zerstörtes Vertrauen zu einer Mitarbeiterin, die mit dem Geld des AG zu tun hat. Egal ob 1 Cent, 1,30 Euro oder 10.000 Euro. Hier geht es ums Prinzip.

Wenn Du diesem grausamen Prinzip des Heuerns und Feuerns zustimmst; wenn Du zustimmst, wegen Nichtigkeiten einem Menschen seine Lebensgrundlage zu entziehen, - reihst Du Dich ein, in dieses System, dieses moderne Mittelalter!

Auf dieses Prinzip ist geschissen......auf dieses ganze "Recht"(wessen Recht?)...und auf diese Bundesrepubilk.....denn sie wird bald Geschichte sein!

E:

Felidae
27.02.2009, 08:39
Wenn Du diesem grausamen Prinzip des Heuerns und Feuerns zustimmst; wenn Du zustimmst, wegen Nichtigkeiten einem Menschen seine Lebendsgrundlage zu entziehen, - reihst Du Dich ein, in dieses System, dieses moderne Mittelalter!

Auf dieses Prinzip ist geschissen......auf dieses ganze "Recht"(wessen Recht?)...und auf diese Bundesrepubilk.....denn sie wird bald Gechichte sein!

E:

Nimm mal an, eine Bankangestellte würde sich, da sie Zugriff auf die Konten der Bankkunden hat, an deinem Konto bedienen. Mit 1,30 Euro. Was würdest du sagen? Ich würde zur Bank gehen, sagen: Buchen Sie es wieder drauf und sorgen Sie dafür, dass diese Angestellte das nicht noch mal machen kann.

Das ist das Prinzip. Wer mit Geld zu tun hat im Beruf, der steht in einer Vertrauensposition. Kein noch so kleiner Diebstahl ist da eine Nichtigkeit.

Eridani
27.02.2009, 08:48
Nimm mal an, eine Bankangestellte würde sich, da sie Zugriff auf die Konten der Bankkunden hat, an deinem Konto bedienen. Mit 1,30 Euro. Was würdest du sagen? Ich würde zur Bank gehen, sagen: Buchen Sie es wieder drauf und sorgen Sie dafür, dass diese Angestellte das nicht noch mal machen kann.

Das ist das Prinzip. Wer mit Geld zu tun hat im Beruf, der steht in einer Vertrauensposition. Kein noch so kleiner Diebstahl ist da eine Nichtigkeit.

Was willst Du? Wir, das einfache Volk, werden jeden Tag beschissen; ob Gebühren in den Banken, Steuerorgien auf den Lohnabrechnungen des Monats, Beschiss auf den Jahresendabrechnungen in div. Mietverträgen, überteuerten Medikamenten, und bei all den Neppern und Schleppern dieses Absurdistans:

Fazit:

Der Banküberfall findet jeden Tag statt auf unsere Portemoneys!

E:

Schaschlik
27.02.2009, 08:51
Was willst Du? Wir, das einfache Volk, werden jeden Tag beschissen; ob Gebühren in den Banken, Steuerorgien auf den Lohnabrechnungen des Monats, Beschiss auf den Jahresendabrechnungen in div. Mietverträgen, überteuerten Medikamenten, und bei all den Neppern und Schleppern dieses Absurdistans:


Das beantwortet Felidaes Frage leider nicht.



Fazit:

Der Banküberfall findet jeden Tag statt auf unsere Portemoneys!

E:


neudeutsch: Portmonee
alternativ: Portemonnaie (http://de.wikipedia.org/wiki/Geldbeutel)

:]

Felidae
27.02.2009, 08:54
Was willst Du? Wir, das einfache Volk, werden jeden Tag beschissen; ob Gebühren in den Banken, Steuerorgien auf den Lohnabrechnungen des Monats, Beschiss auf den Jahresendabrechnungen in div. Mietverträgen, überteuerten Medikamenten, und bei all den Neppern und Schleppern dieses Absurdistans:

Fazit:

Der Banküberfall findet jeden Tag statt auf unsere Portemoneys!

E:

Ich zahle z. B. gar keine Bankgebühren. Meine bisherige Bank wollte jetzt welche von mir haben und was habe ich dagegen gemacht? RIchtig, ich habe die Bank gewechselt. Steuerorgien, wie du sie nennst, dagegen helfen Steuererklärungen, für den einfachen Bürger gibt es da nämlich zumeist Geld zurück. Bei Unstimmigkeiten in der Jahresendabrechnung bei der Miete kannst du dich an den Mieterbund wenden oder, wenn nichts mehr hilft, eine neue Wohnung suchen. Ich habe auch vor irgendwann mal eine WOhnung zum Vermieten zu kaufen. Ich würde meine Mieter ganz sicher nicht reinlegen, weil ich nämlich zu einem ehrlichen Menschen erzogen wurde.

Und überteuert sind die Medikamente allgemein nicht. Ich muss nicht mal immer die Zuzahlung leisten, weil ich mich bei einer Kundenfreundlichen BKK versichert habe. Wir leben in einer Marktwirtschaft. Nutze das doch.

Skaramanga
27.02.2009, 08:58
Was willst Du? Wir, das einfache Volk, werden jeden Tag beschissen; ob Gebühren in den Banken, Steuerorgien auf den Lohnabrechnungen des Monats, Beschiss auf den Jahresendabrechnungen in div. Mietverträgen, überteuerten Medikamenten, und bei all den Neppern und Schleppern dieses Absurdistans:

Fazit:

Der Banküberfall findet jeden Tag statt auf unsere Portemoneys!

E:

Banken, die Leitzinssenkungen nicht an die Kunden weitergeben. Die Ölkonzerne, die nur bei Ölpreisanstieg sofort reagieren, bei Ölpreisrückgang aber blocken. Die Gasversorger, die wg. längst gefallener Preise ihre Gebühren senken - nicht sofort sondern verzögert präzise zum Ende der Heizperiode. Beschiss und Abzocke wo man hinsieht. Vertrauensverhältnis? Gleich mach ich das Fenster auf und fang an zu schreien...

PSI
27.02.2009, 09:02
So wenig, wie ich den Kommunisten Wolfgang Thierse ...

:)):)):))

Wenn Thierse ein Kommunist ist, dann bin Ich ein Hippie und du das Sandmännchen!:D