PDA

Vollständige Version anzeigen : Dürfen Hartz IV-ler erben?



Eridani
21.02.2009, 16:55
Gibt's hier Rechtskundige unter uns?

Ein Bekannter von mir, Hartz IV-ler, der jetzt Rente beantragt (63) hatte von seiner verstorbenen Mutter 38000,-€ geerbt.
Das Geld hatte er aber nirgendwo "aufkommen" lassen (Konto usw.).

Niemand, außer Familien-Insider, wußte davon.

Jetzt bekam er einen ziemlichen harsch abgefaßten Brief des Finanzamtes, Tenor: "........Uns ist zu Ohren gekommen, usw.....blabla"

Er wurde eindeutig angeschissen von einem Neider.
Das Finanzamt will jetzt 4 Jahre Hartz-IV Unterstützung zurück haben von ihm! ------------------------( 4 x 12 x 345 ) = 16560 €
Ist das rechtens?

Ich kenne eigentlich nur "Stop der Unterstützung", - bis Verbrauch des Geldes......aber "Zurückzahlung?!"

Weiß jemand von einem ähnlichen Fall?

E:

roxelena
21.02.2009, 17:00
Gibt's hier Rechtskundige unter uns?

Ein Bekannter von mir, Hartz IV-ler, der jetzt Rente beantragt (63) hatte von seiner verstorbenen Mutter 38000,-€ geerbt.
Das Geld hatte er aber nirgendwo "aufkommen" lassen (Konto usw.).

Niemand, außer Familien-Insider, wußte davon.

Jetzt bekam er einen ziemlichen harsch abgefaßten Brief des Finanzamtes, Tenor: "........Uns ist zu Ohren gekommen, usw.....blabla"

Er wurde eindeutig angeschissen von einem Neider.
Das Finanzamt will jetzt 4 Jahre Hartz-IV Unterstützung zurück haben von ihm!
Ist das rechtens?

Ich kenn eigentlich nur "Stop der Unterstützung", - bis Verbrauch des Geldes......aber "Zurückzahlung?!"

Weiß jemand von einem ähnlichen Fall?

E:

Das Finanzamt zahlt ja nicht die Hartz4 gelder deshalb werden die auch keine Hartz Leistungen zurückverlangen.

Für ein Erbe von 38 000.-€ muss er auch keine Erbschaftssteuer bezahlen.

Allerdings, wenn die Arge von seinem Glück erfährt dann gehts ihm an den Kragen

scanners
21.02.2009, 17:02
Wenn jemand zurück fordert, dann das Amt welches bezahlt hat, sprich die ARGE.

Aber sonst ...
... ja, er muß zurück zahlen
... er muss den Rest zum leben benutzen,
... und er kann mit einer Anzeige wegen Sozialbetrug rechnen, die mit Sicherheit durch geht.

Don
21.02.2009, 17:02
Gibt's hier Rechtskundige unter uns?

Ein Bekannter von mir, Hartz IV-ler, der jetzt Rente beantragt (63) hatte von seiner verstorbenen Mutter 38000,-€ geerbt.
Das Geld hatte er aber nirgendwo "aufkommen" lassen (Konto usw.).

Niemand, außer Familien-Insider, wußte davon.

Jetzt bekam er einen ziemlichen harsch abgefaßten Brief des Finanzamtes, Tenor: "........Uns ist zu Ohren gekommen, usw.....blabla"

Er wurde eindeutig angeschissen von einem Neider.
Das Finanzamt will jetzt 4 Jahre Hartz-IV Unterstützung zurück haben von ihm!
Ist das rechtens?

Ich kenn eigentlich nur "Stop der Unterstützung", - bis Verbrauch des Geldes......aber "Zurückzahlung?!"

Weiß jemand von einem ähnlichen Fall?

E:

Tja, nichts Schlimmeres als Erbneider. :D
Natürlich muß er zurückzahlen, er hat schließlich Leistungen erschlichen. Meine Steuergelder. Im Volksmund nennt man das Betrug.
Hinter vorgehaltener Hand Dummheit. Wer bescheißen will sollte sich drüber im Klaren sein daß er stets schlauer zu sein hat als der, den er bescheißen will.

Brotzeit
21.02.2009, 17:03
Als sozialistischer und nummerierter Staatssklave darf er natürlich nicht erben!
Er wäre ja dann reich ............

Eridani
21.02.2009, 17:05
Das Finanzamt zahlt ja nicht die Hartz4 gelder deshalb werden die auch keine Hartz Leistungen zurückverlangen.

Für ein Erbe von 38 000.-€ muss er auch keine Erbschaftssteuer bezahlen.

Allerdings, wenn die Arge von seinem Glück erfährt dann gehts ihm an den Kragen

Danke Rosa.....Ja ich hab's ja auch nur flüchtig gehört, haste natürlich recht, wird nicht das Finanzamt gewesen sein, sondern das Arbeitsamt (Job Center)

Mit was muss er jetzt rechnen? :=

franjo
21.02.2009, 17:05
Er wurde eindeutig angeschissen von einem Neider.
Das Finanzamt will jetzt 4 Jahre Hartz-IV Unterstützung zurück haben von ihm!
E:

Moin

Schwierig

Wenn er sie geerbt hat, wo war das Geld denn vorher.? Unter dem Kopfkissen?

Falls nicht, würde ich die Zusammenarbeit des Finanzamtes und allen anderen Behörden-/Institutionen-/Banken-/Ämtern nicht unterschätzen.

Alleine die versteuerte Honorrarabrechnung eines Notars liefert früher oder später den Verbleib von Werten.

Der Weg zur ARGE ist dann nicht mehr weit.

franjo

Eridani
21.02.2009, 17:08
Tja, nichts Schlimmeres als Erbneider. :D
Natürlich muß er zurückzahlen, er hat schließlich Leistungen erschlichen. Meine Steuergelder. Im Volksmund nennt man das Betrug.
Hinter vorgehaltener Hand Dummheit. Wer bescheißen will sollte sich drüber im Klaren sein daß er stets schlauer zu sein hat als der, den er bescheißen will.

Das Prekäre: Zum Zeitpunkt des Beginns durch Hartz-IV (vor 4 Jahren) hatte er noch keine Kenntniss darüber, dass er eine Erbschaft erwarten durfte.......
Hätte er sich also "selbst anzeigen" müssen? !

Die Großen schwimmen im Geld und den Kleinen gönnt man nicht einen extra Kuchen.......traurig.....

Brotzeit
21.02.2009, 17:11
Der parasitäre Verwaltungsapparat ist der grösste Erbschleicher schlechthin!

arnd
21.02.2009, 17:11
Gibt's hier Rechtskundige unter uns?

Ein Bekannter von mir, Hartz IV-ler, der jetzt Rente beantragt (63) hatte von seiner verstorbenen Mutter 38000,-€ geerbt.
Das Geld hatte er aber nirgendwo "aufkommen" lassen (Konto usw.).

Niemand, außer Familien-Insider, wußte davon.

Jetzt bekam er einen ziemlichen harsch abgefaßten Brief des Finanzamtes, Tenor: "........Uns ist zu Ohren gekommen, usw.....blabla"

Er wurde eindeutig angeschissen von einem Neider.
Das Finanzamt will jetzt 4 Jahre Hartz-IV Unterstützung zurück haben von ihm! ------------------------( 4 x 12 x 345 ) = 16560 €
Ist das rechtens?

Ich kenne eigentlich nur "Stop der Unterstützung", - bis Verbrauch des Geldes......aber "Zurückzahlung?!"

Weiß jemand von einem ähnlichen Fall?

E:

Natürlich muss der Mann das Geld zurück bezahlen. Erschleichung von Sozialleistungen ist ebnso eine Strafttat wie Steuerhinterziehung.

arnd
21.02.2009, 17:13
Das Präkere: Zum Zeitpunkt des Beginns durch Hartz-IV (vor 4 Jahren) hatte er noch keine Kenntniss darüber, dass er eine Erbschaft erwarten durfte.......
Hätte er sich also "selbst anzeigen" müssen? !

Die Großen schwimmen im Geld und den Kleinen könnt man nicht einen extra Kuchen.......traurig.....

Es ist doch wohl selbstverständlich ,dass er das Erbe dem Sozialamt hätte anzeigen müssen.
Ist sich der Typ eigentlich im klaren darüber ,wer die Sozialleistungen bezahlt ?

henriof9
21.02.2009, 17:14
Gibt's hier Rechtskundige unter uns?

Ein Bekannter von mir, Hartz IV-ler, der jetzt Rente beantragt (63) hatte von seiner verstorbenen Mutter 38000,-€ geerbt.
Das Geld hatte er aber nirgendwo "aufkommen" lassen (Konto usw.).

Niemand, außer Familien-Insider, wußte davon.

Jetzt bekam er einen ziemlichen harsch abgefaßten Brief des Finanzamtes, Tenor: "........Uns ist zu Ohren gekommen, usw.....blabla"

Er wurde eindeutig angeschissen von einem Neider.
Das Finanzamt will jetzt 4 Jahre Hartz-IV Unterstützung zurück haben von ihm! ------------------------( 4 x 12 x 345 ) = 16560 €
Ist das rechtens?

Ich kenne eigentlich nur "Stop der Unterstützung", - bis Verbrauch des Geldes......aber "Zurückzahlung?!"

Weiß jemand von einem ähnlichen Fall?

E:

Damit jetzt nichts durcheinander kommt.

Wann hat er geerbt ? War er da schon Hartzler ?

Der " liebe " Neider hat ihn sicherlich bei Finanzamt angeschissen, was aber ohne direkte Folgen bleiben müßte, bis auf die Abgabe einer Steuererklärung, denn das Finanzamt hat sich sicherlich nur deswegen gemeldet, weil er die Erbschaft nicht in seiner Steuererklärung angegeben hat, auch wenn diese in dieser Höhe steuerfrei war.
( im übrigen muß er auch als Rentner eine Steuererklärung abgeben, gleichzeitig sollte er aber eine NV- Bescheinigung beantragen )

Allerdings ist davon auszugehen, daß der Neider ihn auch bei der ARGE angeschissen hat und wenn er das Erbe erhalten hat, während er Hartzler war, hat diese selbstverständlich das Recht auf Rückzahlung.

willy
21.02.2009, 17:17
Die Großen schwimmen im Geld und den Kleinen gönnt man nicht einen extra Kuchen.......traurig.....

Genau.
Ich gönne ihnen die kriminell erschlichenen Steuergelder nicht. Unsere Steuergelder.
Warum auch?

Eridani
21.02.2009, 17:18
Damit jetzt nichts durcheinander kommt.

Wann hat er geerbt ? War er da schon Hartzler ?

Der " liebe " Neider hat ihn sicherlich bei Finanzamt angeschissen, was aber ohne direkte Folgen bleiben müßte, bis auf die Abgabe einer Steuererklärung, denn das Finanzamt hat sich sicherlich nur deswegen gemeldet, weil er die Erbschaft nicht in seiner Steuererklärung angegeben hat, auch wenn diese in dieser Höhe steuerfrei war.
( im übrigen muß er auch als Rentner eine Steuererklärung abgeben, gleichzeitig sollte er aber eine NV- Bescheinigung beantragen )

Allerdings ist davon auszugehen, daß der Neider ihn auch bei der ARGE angeschissen hat und wenn er das Erbe erhalten hat, während er Hartzler war, hat diese selbstverständlich das Recht auf Rückzahlung.

Zum Zeitpunkt der unverhofften Erbschaft, war er seit 4 Jahren Hartz-IV-er.
Er ist jetzt 63 und beantragt vorzeitige Rente.
Armes Schwein....er war zuletzt Kraftfahrer und seit 1998 arbeitslos...........

Don
21.02.2009, 17:21
Das Präkere: Zum Zeitpunkt des Beginns durch Hartz-IV (vor 4 Jahren) hatte er noch keine Kenntniss darüber, dass er eine Erbschaft erwarten durfte.......
Hätte er sich also "selbst anzeigen" müssen? !

Die Großen schwimmen im Geld und den Kleinen könnt man nicht einen extra Kuchen.......traurig.....

Nicht anzeigen. Er häte aber die zuständige ARGE von der Erbschaft unterrichten müssen.
Als Außenstehender und Steuerzahler hält sich mein Mitleid selbstredend in Grenzen, persönlich kann ich mir nicht verkneifen zu bemerken daß er sich dämlich angestellt hat.

Wobei entscheidend ist ob die Erbschaft offiziell in der Höhe dokumentiert war, dann geht das über das Amtsgericht sowieso ans Finanzamt und ist damit behördenkundig auch wenn sie dort langsam mahlen, oder ob die Kohle in der Schublade lag, er damit rumgeprahlt hat und ihn die bucklige Verwandschaft hinhängte.

henriof9
21.02.2009, 17:21
Das Prekäre: Zum Zeitpunkt des Beginns durch Hartz-IV (vor 4 Jahren) hatte er noch keine Kenntniss darüber, dass er eine Erbschaft erwarten durfte.......
Hätte er sich also "selbst anzeigen" müssen? !



Nein, da er ja seinmerzeit noch nicht über das Vermögen verfügt hat.
Da es ja nicht " offiziell " gelaufen ist, muß er als Beweis, ab wann, die Sterbeurkunde vorlegen.
Dann bleibt auch noch die Frage zu klären, ob er von dem Erbe die Beerdigung bezahlt hat und sonstige Gelder z.B. für die Räumung der Wohnung der Mutter ect.
Nur das, was real übrig geblieben ist, nach Abzug aller Kosten, zählt dann auch als Vermögenssumme.

Felidae
21.02.2009, 17:22
Also, zurückzahlen muss er eigentlich erst die Leistungen, die er nach dem Erbfall bekommen hat, nicht die davor. Da hatte er nämlich noch keine Möglichkeit, über das Geld zu verfügen.. Und ja: Das ist gerecht. Immerhin wird H4 aus Steuern generiert und ist eine Leistung für Menschen, die sonst ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können.

henriof9
21.02.2009, 17:25
Zum Zeitpunkt der unverhofften Erbschaft, war er seit 4 Jahren Hartz-IV-er.
Er ist jetzt 63 und beantragt vorzeitige Rente.
Armes Schwein....er war zuletzt Kraftfahrer und seit 1998 arbeitslos...........

O.K. anders gefragt, wie lange war er Hartzler ab dem Zeitpunkt, wo er die Erbschaft erhalten hat ?

Beispiel :

seit 2004 Hartzler bis 12/2008, ohne Vermögen
Erbschaft in ? 10/2008, also Hartzler mit Vermögen ab 10/2008

arnd
21.02.2009, 17:30
Also, zurückzahlen muss er eigentlich erst die Leistungen, die er nach dem Erbfall bekommen hat, nicht die davor. Da hatte er nämlich noch keine Möglichkeit, über das Geld zu verfügen.. Und ja: Das ist gerecht. Immerhin wird H4 aus Steuern generiert und ist eine Leistung für Menschen, die sonst ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können.

Da sind wir ja sogar mal einer Meinung.

Joseph Malta
21.02.2009, 17:45
Also, zurückzahlen muss er eigentlich erst die Leistungen, die er nach dem Erbfall bekommen hat, nicht die davor. Da hatte er nämlich noch keine Möglichkeit, über das Geld zu verfügen.. Und ja: Das ist gerecht. Immerhin wird H4 aus Steuern generiert und ist eine Leistung für Menschen, die sonst ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können.

Und wenn er nebenher noch fröhlich Mietzuschüsse kassiert hat neben der Kohle vom Amt und er hat die Erbschaft schon verballert, ist also nicht in der Lage schnell die Rückzahlung zu leisten, kürzen sie ihm sein H4 dass die Schwarte knackt. Zusätzlich dazu eine Strafanzeige und ist sein BZR nicht sauber, gibt es fies auf den Hintern.
Berechtigt, denn bezieht er monatlich inkl. Miete rund beispielsweise 500 € an Leistungen, hätte er mit der Erbschaft dem Staat rund 6 Jahre nicht auf der Tasche gelegen.

elas
21.02.2009, 18:02
Tja, nichts Schlimmeres als Erbneider. :D
Natürlich muß er zurückzahlen, er hat schließlich Leistungen erschlichen. Meine Steuergelder. Im Volksmund nennt man das Betrug.
Hinter vorgehaltener Hand Dummheit. Wer bescheißen will sollte sich drüber im Klaren sein daß er stets schlauer zu sein hat als der, den er bescheißen will.

Ich wünschte mir die Banker werden ähnlich hart angefasst wenn sie Geld versaubeuteln und den Fiskus damit schädigen.

Eridani
21.02.2009, 18:03
O.K. anders gefragt, wie lange war er Hartzler ab dem Zeitpunkt, wo er die Erbschaft erhalten hat ?

Beispiel :

seit 2004 Hartzler bis 12/2008, ohne Vermögen
Erbschaft in ? 10/2008, also Hartzler mit Vermögen ab 10/2008

Zum Zeitpunkt der Erbschaft, war er seit 4 Jahren Hartz-IV-er.

Ich höre gerade von meiner Frau, dass jeder Hartz-IV.er 150 x Lebensalter behalten darf, - so oder so, - also 63 x 150 = 9450,-€

E:

Eridani
21.02.2009, 18:06
Tja, nichts Schlimmeres als Erbneider. :D
Natürlich muß er zurückzahlen, er hat schließlich Leistungen erschlichen. Meine Steuergelder. Im Volksmund nennt man das Betrug.
Hinter vorgehaltener Hand Dummheit. Wer bescheißen will sollte sich drüber im Klaren sein daß er stets schlauer zu sein hat als der, den er bescheißen will.

Wie konnte er sich in 4 Jahren (also von 2004 bis 2008) "Leistungen erschleichen" in dieser Zeit, wenn er überhaupt nichts von der Erbschaft wußte ?!
Diese "Absicht" bestand ja garnicht!

E:

Brotzeit
21.02.2009, 18:07
Die Hartzler sind die ersten sichtbaren ( ! ) Opfer des Parasitentums des parasitären Verwaltungsapaprates , der sich "Deutschland" nennt!

henriof9
21.02.2009, 18:08
Zum Zeitpunkt der Erbschaft, war er seit 4 Jahren Hartz-IV-er.

Ich höre gerade von meiner Frau, dass jeder Hartz-IV.er 150 x Lebensalter behalten darf, - so oder so, - also 63 x 150 = 9450,-€

E:

Eri, nicht die Zeit vor der Erbschaft, sondern ab der Erbschaft.

Brotzeit
21.02.2009, 18:12
.................Natürlich muß er zurückzahlen, er hat schließlich Leistungen erschlichen. Meine Steuergelder. Im Volksmund nennt man das Betrug.
Hinter vorgehaltener Hand Dummheit. Wer bescheißen will sollte sich drüber im Klaren sein daß er stets schlauer zu sein hat als der, den er bescheißen will.


Der Hartzler und SOUVERÄN ; der brav seine Steuergelder bezahlt hat soll auch noch schön das Maul halten, wenn sie vom Staat parasitiert werden ...........??????
Ist das "sozial" oder gar demokratisch?

Solche Claqeuere wie Dich ; genau die braucht da Land!
Die helfen uns weiter!

Was haben Sie dir bezahlt, daß du hier "polcorkonform" brav die Meinung
der herrschenden politschen Klasse wiedergibst ?

henriof9
21.02.2009, 18:13
Ich höre gerade von meiner Frau, dass jeder Hartz-IV.er 150 x Lebensalter behalten darf, - so oder so, - also 63 x 150 = 9450,-€

E:

Nicht ganz richtig, hier (http://www.hartz-4-empfaenger.de/hartz-4-vermoegen) ist es erklärt.

Paul Felz
21.02.2009, 18:13
Eri, nicht die Zeit vor der Erbschaft, sondern ab der Erbschaft.

Das Schlimmste daran ist nicht Hartz IV. Sondern das versteuertes Geld nochmal versteuert wird. Und dann nochmal und nochmal und nochmal.

elas
21.02.2009, 18:14
Wie konnte er sich in 4 Jahren (also von 2004 bis 2008) "Leistungen erschleichen" in dieser Zeit, wenn er überhaupt nichts von der Erbschaft wußte ?!
Diese "Absicht" bestand ja garnicht!

E:

Wieder mal ein Fall für Juristen....die wühlen lieber im Kleingeld als sich an die großen Betrüger der Finanzwelt zu wagen.

arnd
21.02.2009, 18:16
Das Schlimmste daran ist nicht Hartz IV. Sondern das versteuertes Geld nochmal versteuert wird. Und dann nochmal und nochmal und nochmal.

Es geht hier nicht um die Erbschaftssteuer ,sondern darum ,dass jemand der auf Grund einer Erbschaft seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann trotzdem Sozialhilfe bezog.

arnd
21.02.2009, 18:17
Wieder mal ein Fall für Juristen....die wühlen lieber im Kleingeld als sich an die großen Betrüger der Finanzwelt zu wagen.

Der kleine Gauner kann aber nicht mit der Begründung stehlen, dass es ja auch große Gauner gibt.

elas
21.02.2009, 18:22
Der kleine Gauner kann aber nicht mit der Begründung stehlen, dass es ja auch große Gauner gibt.

Langsam glaube ich nicht mehr an diese alten Weisheiten.
Er soll so betrügen wie es die anderen auch machen...raffiniert.

Eridani
21.02.2009, 18:25
Langsam glaube ich nicht mehr an diese alten Weisheiten.
Er soll so betrügen wie es die anderen auch machen...raffiniert.

Na ja ----wir werden sehn, - wie's ausgeht.......Ich werde Euch diesbezüglich informieren......falls der Strang dann hier noch steht! :D

E:

Joseph Malta
21.02.2009, 18:28
Langsam glaube ich nicht mehr an diese alten Weisheiten.
Er soll so betrügen wie es die anderen auch machen...raffiniert.

Dazu hätte er aber die Fresse halten müssen und nicht damit auf dicke Hose machen dürfen. Da gibts dann Neider und einer davon hat ihn eventuell ins Fenster gehängt. Dummheit wird bestraft.

Don
21.02.2009, 18:41
Dazu hätte er aber die Fresse halten müssen und nicht damit auf dicke Hose machen dürfen. Da gibts dann Neider und einer davon hat ihn eventuell ins Fenster gehängt. Dummheit wird bestraft.

Schon wieder sind wir uns einig. Beängstigend.

politisch Verfolgter
21.02.2009, 18:46
Die Arbeitsgesetzgebung muß weg, die diesen Wahnsinn bewirkt. Goldene Anbieternetze müssen her. Für Villa&Porsche gibts unermeßlich viel zu tun. Anbieter sind immer auch Nachfrager.

Bruddler
21.02.2009, 18:47
Tja, nichts Schlimmeres als Erbneider. :D
Natürlich muß er zurückzahlen, er hat schließlich Leistungen erschlichen. Meine Steuergelder. Im Volksmund nennt man das Betrug.
Hinter vorgehaltener Hand Dummheit. Wer bescheißen will sollte sich drüber im Klaren sein daß er stets schlauer zu sein hat als der, den er bescheißen will.

In gehobenen Kreisen nennt man dies' allerdings Cleverness ! :]

Paul Felz
21.02.2009, 18:47
In gehobenen Kreisen nennt man dies' allerdings Cleverness ! :]

Nee, clever wäre gewesen, wenn er geschwiegen hätte.

D-Moll
21.02.2009, 18:49
Nein , denn er darf das geerbte alles aufessen , bevor er dann wieder Sozialhilfe bekommt.
Bei meiner Freundin war es so, mit dem Geld aus dem verkauften Haus nach iher Scheidung.
Hartz IV Empanger darf kein Vermögen haben , außer Festangelegtes zur Altersvorsorge nach bestimmten Kriterien. Altersabhängig.

Don
21.02.2009, 18:53
Nee, clever wäre gewesen, wenn er geschwiegen hätte.

Genau. Si tacuisses......:smoke:

Paul Felz
21.02.2009, 18:57
Genau. Si tacuisses......:smoke:

.... philosophus mansisses ;)

Noch cleverer: Spielcasino besuchen.

Stanley_Beamish
21.02.2009, 18:57
Es gibt doch Vermögensfreigrenzen. Ich glaube 500€ pro Lebensjahr.

Ingeborg
21.02.2009, 18:57
Wenn jemand zurück fordert, dann das Amt welches bezahlt hat, sprich die ARGE.

Aber sonst ...
... ja, er muß zurück zahlen
... er muss den Rest zum leben benutzen,
... und er kann mit einer Anzeige wegen Sozialbetrug rechnen, die mit Sicherheit durch geht.

So denke ich auch.

Paul Felz
21.02.2009, 18:57
Es gibt doch Vermögensfreigrenzen. Ich glaube 500€ pro Lebensjahr.

150. Steht aber schon weiter vorne.

Joseph Malta
21.02.2009, 19:12
Schon wieder sind wir uns einig. Beängstigend.

Ich finde es eher beruhigend, da man keinem von uns "extremistische Neigungen" nachsagen kann und so sieht, es sind immer noch Schnittmengen vorhanden.

politisch Verfolgter
21.02.2009, 19:25
Die kriminelle Arbeitsgesetzgebung bewirkt kriminelle Implikationen. Der Dreck ist zu entsorgen. Wer einem mit "Arbeitnehmer" kommt, hetzt gegen die Grundrechte.
Anbietervermögen gibts mit goldenen Netzen aus den Taschen dadurch kaufkräftiger Nachfrager.

henriof9
21.02.2009, 19:41
Es gibt doch Vermögensfreigrenzen. Ich glaube 500€ pro Lebensjahr.

In diesem, von @eridani geschildertem, Fall sind es sogar 520 € pro Lebensjahr, da der Betreffende vor 1948 geboren ist.
Ansonsten sind es 200 € pro Lebensjahr.

zu lesen hier (http://www.abendblatt.de/daten/2004/07/31/324181.html?s=1)

scanners
21.02.2009, 20:03
In diesem, von @eridani geschildertem, Fall sind es sogar 520 € pro Lebensjahr, da der Betreffende vor 1948 geboren ist.
Ansonsten sind es 200 € pro Lebensjahr.

zu lesen hier (http://www.abendblatt.de/daten/2004/07/31/324181.html?s=1)

leider hat der Freibetrag den man besitzen darf, nichts mit der Erbschaft zu tun

das zuflußprinzip zählt hier.

Er hat es nicht gespart, sondern während des Bezugs geerbt... es ist ihm während des ALG2 bezugs zugeflossen.

ergo, er muss alles verbrauchen

Eridani
21.02.2009, 20:49
leider hat der Freibetrag den man besitzen darf, nichts mit der Erbschaft zu tun

das zuflußprinzip zählt hier.

Er hat es nicht gespart, sondern während des Bezugs geerbt... es ist ihm während des ALG2 bezugs zugeflossen.

ergo, er muss alles verbrauchen

Was wäre eigentlich passiert, wenn er (fictiv) 100.000,-€ im Lotto gewonnen hätte?

scanners
21.02.2009, 20:55
Was wäre eigentlich passiert, wenn er (fictiv) 100.000,-€ im Lotto gewonnen hätte?

Das selbe.
Er fliegt aus dem ALG2 Bezug und mus die 100000 verbrauchen, bevor er einen neuen Antrag stellen darf.

Nicht ganz zu unrecht oder ?

arnd
21.02.2009, 20:56
Was wäre eigentlich passiert, wenn er (fictiv) 100.000,-€ im Lotto gewonnen hätte?

Dann hätte er die auch bei der Behörde melden müssen und auf seine Sozialhilfe verzichten können.
Wo ist das Problem?

Don
21.02.2009, 21:00
Was wäre eigentlich passiert, wenn er (fictiv) 100.000,-€ im Lotto gewonnen hätte?

Dasselbe. Er wäre wohl zu einfältig gewesen sich einen Scheck ausstellen zu lassen, ein Konto im kleinen Walsertal zu eröffnen und ihn dort einzuzahlen.
In D kriegt ihn die Arge über die Kontenabfrage.

arnd
21.02.2009, 21:08
Dasselbe. Er wäre wohl zu einfältig gewesen sich einen Scheck ausstellen zu lassen, ein Konto im kleinen Walsertal zu eröffnen und ihn dort einzuzahlen.
In D kriegt ihn die Arge über die Kontenabfrage.

Don ,den Tipp hättest du ihm wohl auch noch gegeben wenn er möglicherweise eine Million gewonnen hätte.
Letztendlich bescheißt der Mann auch dich.

scanners
21.02.2009, 21:22
Don ,den Tipp hättest du ihm wohl auch noch gegeben wenn er möglicherweise eine Million gewonnen hätte.
Letztendlich bescheißt der Mann auch dich.

ohh Mann..

mit einer Million, gibt es 3000€ Zinsen im Monat.

Da braucht derjenige weder ALG2, noch nen Job !!!

arnd
21.02.2009, 21:32
ohh Mann..

mit einer Million, gibt es 3000€ Zinsen im Monat.

Da braucht derjenige weder ALG2, noch nen Job !!!

Ja , es gibt aber Gierschlunde welche die Allgemeinheit auf Teufel komm raus betrügen wollen. Da sehe ich zwischen Zumwinkel und Konsorten und Sozialbetrügern keinen Unterschied.

Don
21.02.2009, 21:35
Don ,den Tipp hättest du ihm wohl auch noch gegeben wenn er möglicherweise eine Million gewonnen hätte.
Letztendlich bescheißt der Mann auch dich.

Ich hatte weiter vorn nichts anders konstatiert. Allerdings respektiere ich intelligenten Betrug durchaus. (Wird der Betrug entdeckt war er nicht intelligent.)

arnd
21.02.2009, 21:37
Ich hatte weiter vorn nichts anders konstatiert. Allerdings respektiere ich intelligenten Betrug durchaus. (Wird der Betrug entdeckt war er nicht intelligent.)

Als der Pate mußt du das wohl sagen.:D

roxelena
21.02.2009, 21:43
Ja , es gibt aber Gierschlunde welche die Allgemeinheit auf Teufel komm raus betrügen wollen. Da sehe ich zwischen Zumwinkel und Konsorten und Sozialbetrügern keinen Unterschied.

Die Steuerbetrüger a' la Zumwinkel betrügen, weil sie aus Geldgier einfach betrügen müssen. Diese Drecksäcke können einfach nicht anders.

Arme Säcke nehmens manchmal nicht so genau sonst sterben sie den Hungertod

Don
21.02.2009, 21:44
Als der Pate mußt du das wohl sagen.:D

Ich pflege eben Konsistenz in meiner Haltung. :D

arnd
21.02.2009, 21:45
Die Steuerbetrüger a' la Zumwinkel betrügen, weil sie aus Geldgier einfach betrügen müssen. Diese Drecksäcke können einfach nicht anders.

Arme Säcke nehmens manchmal nicht so genau sonst sterben sie den Hungertod

Meine Gute ;hier gehts nicht um arme Säcke ,welche den Hungertot sterben müssen .

roxelena
21.02.2009, 21:54
Meine Gute ;hier gehts nicht um arme Säcke ,welche den Hungertot sterben müssen .

Muss das Zumwinkelarschloch Beeinträchtigungen bezüglich seines Lebenswandel befürchten nachdem er Steuernachzahlungen geleistet hat plus Geldstrafe.
Natürlich mit Sicherheit nicht.
Seine kriminelle Energie für seine Steuerbetrügereien lassen jeden Schwerverbrecher vor Neid erblassen. Der Zumi und Konsorten sind verachtenswerte menschliche Nullen sonst nix

Und ein Hartzler?
Leb du mal von 350.-€ und fühl dich reich !!!

arnd
21.02.2009, 22:03
Muss das Zumwinkelarschloch Beeinträchtigungen bezüglich seines Lebenswandel befürchten nachdem er Steuernachzahlungen geleistet hat plus Geldstrafe.
Natürlich mit Sicherheit nicht.
Seine kriminelle Energie für seine Steuerbetrügereien lassen jeden Schwerverbrecher vor Neid erblassen. Der Zumi und Konsorten sind verachtenswerte menschliche Nullen sonst nix

Und ein Hartzler?
Leb du mal von 350.-€ und fühl dich reich !!!

Meiner Meinung nach sollten Steuerbetrüger wie Zumwinkel mit ihrem gesamten Vermögen haften und auf Sozialhilfeniveau fallen ( das wäre auch nicht teurer als einige Jahre Knast).
Ein Sozialhilfeempfänger bekommt allerdings inclusive Wohngeld ,Heizkosten ,Krankenversicherung auch mehr als 350.- Euro monatlich und hier ging es darum ,dass jemand mehrere zehntausend Euro erbte und parallel von Stütze lebte.

Don
21.02.2009, 22:08
Und ein Hartzler?
Leb du mal von 350.-€ und fühl dich reich !!!


Wer verlangt denn daß du dich dabei reich fühlen sollst?

roxelena
21.02.2009, 22:12
Wer verlangt denn daß du dich dabei reich fühlen sollst?

Ich hab dir schon mehrfach auf deine Unterstellungen geantwortet.

Deine verblödete Meinung, dass jede/jeder die Empathie für sozial Schwache zeigen, selbst mittelos sind, entspricht lediglich deiner Arroganz :D

Don
21.02.2009, 22:22
Ich hab dir schon mehrfach auf deine Unterstellungen geantwortet.

Deine verblödete Meinung, dass jede/jeder die Empathie für sozial Schwache zeigen, selbst mittelos sind, entspricht lediglich deiner Arroganz :D

Solange deine Empathie ausschließlich darin besteht von anderen zu verlangen für die Bemitleideten aufzukommen geht mir das geschmeidig am Allerwertesten vorbei.

meckerle
21.02.2009, 22:25
In diesem, von @eridani geschildertem, Fall sind es sogar 520 € pro Lebensjahr, da der Betreffende vor 1948 geboren ist.
Ansonsten sind es 200 € pro Lebensjahr.

zu lesen hier (http://www.abendblatt.de/daten/2004/07/31/324181.html?s=1)
Zitat aus dem Artikel:

Es gibt allerdings Freibeträge: 200 Euro pro Lebensjahr. Maximal sind pro Person 13 000 Euro geschützt, für Paare 26 000 Euro. Plus einer Pauschale von 750 Euro. Ausnahme: Vor dem 1. Januar 1948 Geborene. Diese Personen haben einen Freibetrag von 520 Euro pro Lebensjahr, maximal 33 800 Euro. Plus 750 Euro.
Das Erbe des Mannes beträgt ~ 35.000 €, dann muss er nichts zurückbezahlen, da dieser Betrag unter die für ihn geltende Freigrenze fällt.

Mir ist ein Fall bekannt, die Frau ist 52 und seit 5 Jahren Hartzlerin.
Sie hat 2008 ~ 35.000 € geerbt von ihrer Mutter.
Lt. Arge kann ihr ein Freibetrag zugestanden werden in Höhe von ~ 10.000 €
die restlichen 25.000 € werden verrechnet mit den monatlichen HartzIV-Bezügen.
Wenn sie ~ 500 € monatlich vom Amt bekommen hatte, muss sie mit den restlichen 25.000 € 50 Monate auskommen.
Das heisst: sie bekommt so lange keine Leistungen mehr, bis die 25.000 € rechnerisch aufgebraucht sind. Sollte sie das Geld vorher ausgeben, bekommt sie trotzdem keine Leistungen bis der errechnete Zeitpunkt erreicht ist.

meckerle
21.02.2009, 22:33
Meiner Meinung nach sollten Steuerbetrüger wie Zumwinkel mit ihrem gesamten Vermögen haften und auf Sozialhilfeniveau fallen ( das wäre auch nicht teurer als einige Jahre Knast).
Ein Sozialhilfeempfänger bekommt allerdings inclusive Wohngeld ,Heizkosten ,Krankenversicherung auch mehr als 350.- Euro monatlich und hier ging es darum ,dass jemand mehrere zehntausend Euro erbte und parallel von Stütze lebte.
Schau mal # 66

Richtig, hier bin ich bei dir.

PeterH
22.02.2009, 00:26
Tja, nichts Schlimmeres als Erbneider. :D

Ich denke Skorpi hat ihn angeschissen. :D

Skorpion968
22.02.2009, 01:08
Ich denke Skorpi hat ihn angeschissen. :D

Das würde wohl eher zu dir passen, Peterchen. Hartzer sind doch ganz besonders üble Zeitgenossen, die nur rauchen, saufen, Chips fressen und den ganzen Tag faul aufm Sofa liegen. Wenn dann noch jemand von denen nebenher ne Erbschaft versäuft, auf deine Kosten, dann bist du doch schnell mit ner Anzeige am Start. Nicht wahr?! :D
Bei Typen wie dir würde es mich nicht wundern, wenn du jeden Tag um den Wohnblock schleichst und Hartzer anzeigst, die mehr als einmal pro Woche Damenbesuch haben. Das könnte ja eine verdeckte Lebensgemeinschaft sein. :))

Paul Felz
22.02.2009, 04:40
Das würde wohl eher zu dir passen, Peterchen. Hartzer sind doch ganz besonders üble Zeitgenossen, die nur rauchen, saufen, Chips fressen und den ganzen Tag faul aufm Sofa liegen. Wenn dann noch jemand von denen nebenher ne Erbschaft versäuft, auf deine Kosten, dann bist du doch schnell mit ner Anzeige am Start. Nicht wahr?! :D
Bei Typen wie dir würde es mich nicht wundern, wenn du jeden Tag um den Wohnblock schleichst und Hartzer anzeigst, die mehr als einmal pro Woche Damenbesuch haben. Das könnte ja eine verdeckte Lebensgemeinschaft sein. :))

Nee, das bin ich.

Marathon
22.02.2009, 04:58
Wenn jemand 38000 Euro erhält ist er wohl kaum als Sozialhilfeempfänger einzustufen.

henriof9
22.02.2009, 07:29
leider hat der Freibetrag den man besitzen darf, nichts mit der Erbschaft zu tun

das zuflußprinzip zählt hier.

Ändert aber nur für die nächsten 12 Monate etwas

zu lesen hier (http://www.herbertmasslau.de/pageID_4689207.html)

Nach dieser hier vorgetragenen obergerichtlichen Rechtsprechung wäre eine Erbschaft als einmalige Einnahme als Einkommen im Sinne des § 11 SGB II und der Alg II-V zu werten und entsprechend bis zu zwölf Monaten auf die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Leistungen anzurechnen. Erst danach wäre eine Erbschaft Vermögen und unter Beachtung der Schonvermögensgrenzen und Freibetragsgrenzen anzurechnen.

Das er das Zuviel erhaltene zurück zahlen muß ist klar, wären aber, wenn ich daß jetzt richtig sehe nur für 12 Monate, weil danach seine Freigrenze greift.

roxelena
22.02.2009, 08:24
Solange deine Empathie ausschließlich darin besteht von anderen zu verlangen für die Bemitleideten aufzukommen geht mir das geschmeidig am Allerwertesten vorbei.

Ruhig Blut bewahren in deiner Münchner Mietskaserne in der du dein Zuhause findest.

Dein Geschwätz ist wissenschaftlich verbrämter Scheissdreck....nur hohl

PeterH
22.02.2009, 08:30
Das würde wohl eher zu dir passen, Peterchen. Hartzer sind doch ganz besonders üble Zeitgenossen, die nur rauchen, saufen, Chips fressen und den ganzen Tag faul aufm Sofa liegen. Wenn dann noch jemand von denen nebenher ne Erbschaft versäuft, auf deine Kosten, dann bist du doch schnell mit ner Anzeige am Start. Nicht wahr?! :D
Bei Typen wie dir würde es mich nicht wundern, wenn du jeden Tag um den Wohnblock schleichst und Hartzer anzeigst, die mehr als einmal pro Woche Damenbesuch haben. Das könnte ja eine verdeckte Lebensgemeinschaft sein. :))

Ach Skorpichen, ich weiß doch wie sehr du Leute beneidest die geerbt haben. Du brauchst dich nicht zu schämen wenn du zugibst ihn angezeigt zu haben.

politisch Verfolgter
22.02.2009, 08:37
Grad predigt ein irrer Pfaffe im TV, weil "uns die Arbeit in Atem hält", "bedürfen wir der Güte Gottes".
Der ArbeitsgesetzScheißdreck muß weg, damit Anbieter zu goldenen Netzwerken kommen, die Kaufkraft generieren.
Und dann "denkt nicht mehr an das, was früher war".
Es ist perverser Dreck, "Wort des lebendigen Gottes". Diese Schweine konstruieren Gottesbegriffe, um Affenschieberei zu rechtfertigen.

Eridani
22.02.2009, 16:24
Dann hätte er die auch bei der Behörde melden müssen und auf seine Sozialhilfe verzichten können.
Wo ist das Problem?

Wie ich nun gestern hörte, ist er also seit 4 Jahren Hartz-IVEmpfänger gewesen; die Erbschaft wurde Anfang Januar 2009 ausgezahlt.
Außerdem teilte er mir mit, das er 14550,-€ Schulden bei einem dubiosen Typ (Zocker) hatte, dem er vor 15 Jahren auf den Leim ging.

Dieser Ganove hatte ihn rumgekriegt, für ihn zu "bürgen" bei Einkäufen via Quelle , Otto und ähnlichen Versandhäusern, da er selbst überall bei der Schufa gesperrt war. Das alle ist schriftlich belegbar. Diese Ratte kaufte dann mit seiner ebenfalls kriminellen Frau ein, was das Zeug hielt. Als ihre Zahlungsunfähigkeit aufflog, war der Bekannte dran.(Bürge)...Ein fieses Spiel! - Sowas alles kannte ich bis dato nicht!
Wie es weitergeht, weiß er nicht, auf jeden Falll wird das arme Schwein jede Menge Bürokratie, Rennerei und Korrespondenzen haben.

Fazit:
Wehe Du bist in dieser Bundesrepublik arm und kommst zu ein bißchen Geld!

Zumwinkel müßte man heissen.....

E:

PeterH
22.02.2009, 17:01
Als ihre Zahlungsunfähigkeit aufflog, war der Bekannte dran.(Bürge)...Ein fieses Spiel!

So etwas nennt man nicht fieses Spiel sondern pure Doofheit.

henriof9
22.02.2009, 17:04
Wie ich nun gestern hörte, ist er also seit 4 Jahren Hartz-IVEmpfänger gewesen; die Erbschaft wurde Anfang Januar 2009 ausgezahlt.
Außerdem teilte er mir mit, das er 14550,-€ Schulden bei einem dubiosen Typ (Zocker) hatte, dem er vor 15 Jahren auf den Leim ging.

Dieser Ganove hatte ihn rumgekriegt, für ihn zu "bürgen" bei Einkäufen via Quelle , Otto und ähnlichen Versandhäusern, da er selbst überall bei der Schufa gesperrt war. Das alle ist schriftlich belegbar. Diese Ratte kaufte dann mit seiner ebenfalls kriminellen Frau ein, was das Zeug hielt. Als ihre Zahlungsunfähigkeit aufflog, war der Bekannte dran.(Bürge)...Ein fieses Spiel! - Sowas alles kannte ich bis dato nicht!
Wie es weitergeht, weiß er nicht, auf jeden Falll wird das arme Schwein jede Menge Bürokratie, Rennerei und Korrespondenzen haben.

Fazit:
Wehe Du bist in dieser Bundesrepublik arm und kommst zu ein bißchen Geld!

Zumwinkel müßte man heissen.....

E:

So tragisch ist das doch garnicht.
Du schreibst, das er das Geld erst diese Jahr im Januar erhielt, bitte, wir haben gerade Februar.
Desweiteren wäre zu überprüfen, ob es sich bei der Erbschaft um Einkommen oder um Vermögen handelt.
Dazu gab es auch schon Urteile, wie dieses hier (http://www.gegen-hartz.de/urteile/0344e199b70708106.html) z.B., wo die Erbschaft vom Gericht als Vermögen angesehen wurde.
Er muß natürlich der ARGE Bescheid geben, daß er geerbt hat und um einer evtl. Anzeige zu entgehen argumentiert er ganz einfach, daß er durch den Tod der Mutter und die ganzen Rennerein ( Beerdigung ect. ) nicht daran gedacht hat.
Damit müßte er durchkommen.
Auf jeden Fall sollte er sich mit einem Fachanwalt in Verbindung setzen, da die ARGE das Erbe nicht freiwillig als Vermögen sehen wird, da es dort bei seinem Alter einen höheren Freibetrag pro Lebensalter gibt und die Summe ( 520 € x 63 Jahre ) dadurch schon erreicht wird.

Die privaten Schulden spielen dabei keine Rolle.
In Bezug auf die Bürgschaft stellt sich die Frage bei wem er gebürgt hat, bei einer Bank oder bei wem sonst ?

Skorpion968
22.02.2009, 17:27
Ach Skorpichen, ich weiß doch wie sehr du Leute beneidest die geerbt haben. Du brauchst dich nicht zu schämen wenn du zugibst ihn angezeigt zu haben.

Du konntest den Begriff Neid noch nie richtig zuordnen. Und das wirst du auch nicht mehr lernen. Das gilt für Scham ebenfalls. Blockwarte wie du kennen keine Scham.
Du redest wie ein Blinder von der Farbe, Peterchen. :D

Hexenhammer
22.02.2009, 17:39
Gibt's hier Rechtskundige unter uns?

Ein Bekannter von mir, Hartz IV-ler, der jetzt Rente beantragt (63) hatte von seiner verstorbenen Mutter 38000,-€ geerbt.
Das Geld hatte er aber nirgendwo "aufkommen" lassen (Konto usw.).

Niemand, außer Familien-Insider, wußte davon.

Jetzt bekam er einen ziemlichen harsch abgefaßten Brief des Finanzamtes, Tenor: "........Uns ist zu Ohren gekommen, usw.....blabla"

Er wurde eindeutig angeschissen von einem Neider.
Das Finanzamt will jetzt 4 Jahre Hartz-IV Unterstützung zurück haben von ihm! ------------------------( 4 x 12 x 345 ) = 16560 €
Ist das rechtens?

Ich kenne eigentlich nur "Stop der Unterstützung", - bis Verbrauch des Geldes......aber "Zurückzahlung?!"

Weiß jemand von einem ähnlichen Fall?

E:
Ich weiß zwar nicht von einem ähnlichen Fall, aber mir wäre schleierhaft, warum jemand Unterstüzung bekommen sollte, wenn er über eigenes Vermögen verfügen kann?

PeterH
22.02.2009, 17:57
Du konntest den Begriff Neid noch nie richtig zuordnen. Und das wirst du auch nicht mehr lernen. Das gilt für Scham ebenfalls. Blockwarte wie du kennen keine Scham.
Du redest wie ein Blinder von der Farbe, Peterchen. :D

Ich gönne dir das letzte Wort, Skorpichen. Du hast natürlich vollkommen Recht.

arnd
22.02.2009, 20:35
Wie ich nun gestern hörte, ist er also seit 4 Jahren Hartz-IVEmpfänger gewesen; die Erbschaft wurde Anfang Januar 2009 ausgezahlt.
Außerdem teilte er mir mit, das er 14550,-€ Schulden bei einem dubiosen Typ (Zocker) hatte, dem er vor 15 Jahren auf den Leim ging.

Dieser Ganove hatte ihn rumgekriegt, für ihn zu "bürgen" bei Einkäufen via Quelle , Otto und ähnlichen Versandhäusern, da er selbst überall bei der Schufa gesperrt war. Das alle ist schriftlich belegbar. Diese Ratte kaufte dann mit seiner ebenfalls kriminellen Frau ein, was das Zeug hielt. Als ihre Zahlungsunfähigkeit aufflog, war der Bekannte dran.(Bürge)...Ein fieses Spiel! - Sowas alles kannte ich bis dato nicht!
Wie es weitergeht, weiß er nicht, auf jeden Falll wird das arme Schwein jede Menge Bürokratie, Rennerei und Korrespondenzen haben.

Fazit:
Wehe Du bist in dieser Bundesrepublik arm und kommst zu ein bißchen Geld!

Zumwinkel müßte man heissen.....

E:

Dein Bekannter scheint scheint etwas naiv und nicht besonders helle zu sein (wie der Berliner wohl zu sagen pflegt).

scanners
22.02.2009, 22:06
Das er das Zuviel erhaltene zurück zahlen muß ist klar, wären aber, wenn ich daß jetzt richtig sehe nur für 12 Monate, weil danach seine Freigrenze greift.

Richtig, entschuldige mein unpräzises posting ;)

scanners
22.02.2009, 22:08
So tragisch ist das doch garnicht.
Du schreibst, das er das Geld erst diese Jahr im Januar erhielt, bitte, wir haben gerade Februar.

Prima, wenn er es sofort meldet, hat er nichts Rechtliches zu prüfen.
Er bekommt nur 12 Monate nix !!

politisch Verfolgter
23.02.2009, 10:06
Betriebserben können auch derartige Erbschaft ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Generell darf niemand für Betriebe, Vermögen und Kredite Anderer gesetzlich zuständig erklärt werden. Sowas darf auch keinesfalls institutionalisiert und zwangsfinanziert sein.
"H-IV"-Konstrukte sind eine kriminelle Zwangsinfektion durch Gesetzgebungsverbrecher, die goldene Anbieternetze unterbinden.