Strandwanderer
21.02.2009, 11:07
Schülerinnen und Schüler in Speyer, die sich weigern, am Unterricht einer Kopftuch tragenden Lehrerin teilzunehmen, sehen sich inzwischen massivem Mobbing ausgesetzt. Die Polizei weigerte sich bisher, Strafanzeigen der betroffenen Schüler entgegenzunehmen. In einem offenen Brief wandten sie sich jetzt an die Landesregierung von Rheinland-Pfalz.
Wortlaut des Briefes:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie im folgenden Sachverhalt um Unterstützung ersuchen. An unserem Kolleg ist während des laufenden Schuljahrs eine Lehrerin versetzt worden, die aus religiösen Gründen auf das Tragen des Kopftuchs besteht. Wir lehnen das Verhalten der Lehrerin aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2003 ab. In dem Urteil wird ausdrücklich auch auf die Wahrung der negativen Religionsfreiheit Bezug genommen und die Landesregierungen dazu aufgefordert, entsprechende klärende Gesetze zu erlassen.
Unser Ersuchen lautet daher wie folgt:
1. Bewahrung unseres Grundrechts auf negative Religionsfreiheit.
2. Eine landesrechtliche Umsetzung der Vorgaben des BVerfG.
3. Entfernung der betreffenden Lehrerin von der Schule, sofern diese nicht bereit ist, auf das Kopftuch zu verzichten.
4. Gewährleistung eines Schutzes vor Mobbing, Bedrohungen und anderen Repressalien.
5. Klärung des Sachverhalts, warum die Polizei hinsichtlich gegenüber uns ausgesprochener Drohungen, keine Strafanzeige trotz entsprechender Aufforderung aufnimmt.
Die betroffene Schülergruppe des Speyer-Kolleg.
http://aktuell-in-ludwigshafen.rep-lu.de/2009/02/20/kopftuchstreit-in-speyer-zieht-kreise-schuler-werden-zur-zielscheibe-von-mobbing-und-hass/
Details zum Mobbing der islamkritischen Schüler:
Eine Gruppe von Schülern ist mit der Besetzung der - offensichtlich nicht vakanten, sondern künstlich geschaffenen - Stelle nicht einverstanden gewesen. Abgesehen von „Kleinigkeiten”, wie der komplett verdrehte neue Stundenplan, stört die Schüler ihre Unterrichtung durch eine Lehrerin mit Kopftuch. Für diese Schüler ist das Kopftuch unter anderem ein Zeichen für die Unterdrückung der Frauen. Die Protestgruppe sieht sich mit ihrer Auffassung von dem baden-württembergischen Gesetz, in dessen Begründung es heißt: „[…] aufgrund der Regelung sei das Tragen eines Kopftuchs unzulässig, weil zumindest ein Teil seiner Befürworter damit eine mindere Stellung der Frau […] als auch eine fundamentalistische, kämpferische Stellungnahme für ein theokratisches Staatswesen verbindet” bestätigt. In ihrem Protest berufen sie sich auf die Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 2003. Rheinland Pfalz hat es offensichtlich bisher versäumt, hier entsprechende landesrechtliche Vorschriften zu erlassen.
Dies weiß auch die Lehrerin C., die bei ihrer Vorstellung gegenüber den Schülern sinngemäß äußerte: „Ich unterrichte Sozialkunde und weiß daher, wie lange Gesetze brauchen, bis sie erlassen sind. Bis dahin haben Sie alle Abitur oder auch nicht.”
Die Schülergruppe wird massiv gemobbt und das an einer Schule, die den Studierenden „Unterstützung auf dem Weg sich an gesellschaftlichen und politischen Prozessen sachkundiger und bewusster beteiligen zu können” bieten möchte. Mitschüler bezeichnen die „Abweichler” als Nazis und Faschisten.
Es soll nicht unterschlagen werden, dass die Kopftuchlehrerin vor allen anderen Schülern der Klasse alle Schüler befragt hat, ob sie für oder gegen sie sind. Es lebe der Pranger!
Eine Schülerin dieser Gruppe hat eine Droh-E-Mail bekommen. Als sie sich diesbezüglich an den Rektor wandte, äußerte dieser sinngemäß: „Da sehen sie mal, was rauskommt, wenn Sie an die Presse gehen.”
Die aufgesuchte Polizei, bei der Anzeige erstattet werden sollte, zeigte sich ähnlich unberührt. Die Schülerin wurde auf dem Flur abgefertigt und es wurde ihr sehr deutlich nahe gelegt, den Boykott aufzugeben. Gleichzeitig äußerte der Chef der Dienststelle, sie trage ja selbst ein Kreuz, dürfe sich also gar nicht äußern. Man verweigerte die Aufnahme einer Strafanzeige.
Alle Gespräche mit dem Rektor und der Schulleitung verliefen ergebnislos. Die Gruppe der Protestler soll nun zumindest hinsichtlich des Sozialkundeunterrichts in eine andere Klasse versetzt werden.
Und zu guter Letzt deutet der Rektor auch noch an, dass es zur Streichung des BAföG kommt, wenn die Schüler den Unterricht der Kopftuchlehrerin weiter boykottieren.
http://aktuell-in-ludwigshafen.rep-lu.de/2009/02/20/kopftuchstreit-in-speyer-zieht-kreise-schuler-werden-zur-zielscheibe-von-mobbing-und-hass/
Wortlaut des Briefes:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie im folgenden Sachverhalt um Unterstützung ersuchen. An unserem Kolleg ist während des laufenden Schuljahrs eine Lehrerin versetzt worden, die aus religiösen Gründen auf das Tragen des Kopftuchs besteht. Wir lehnen das Verhalten der Lehrerin aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2003 ab. In dem Urteil wird ausdrücklich auch auf die Wahrung der negativen Religionsfreiheit Bezug genommen und die Landesregierungen dazu aufgefordert, entsprechende klärende Gesetze zu erlassen.
Unser Ersuchen lautet daher wie folgt:
1. Bewahrung unseres Grundrechts auf negative Religionsfreiheit.
2. Eine landesrechtliche Umsetzung der Vorgaben des BVerfG.
3. Entfernung der betreffenden Lehrerin von der Schule, sofern diese nicht bereit ist, auf das Kopftuch zu verzichten.
4. Gewährleistung eines Schutzes vor Mobbing, Bedrohungen und anderen Repressalien.
5. Klärung des Sachverhalts, warum die Polizei hinsichtlich gegenüber uns ausgesprochener Drohungen, keine Strafanzeige trotz entsprechender Aufforderung aufnimmt.
Die betroffene Schülergruppe des Speyer-Kolleg.
http://aktuell-in-ludwigshafen.rep-lu.de/2009/02/20/kopftuchstreit-in-speyer-zieht-kreise-schuler-werden-zur-zielscheibe-von-mobbing-und-hass/
Details zum Mobbing der islamkritischen Schüler:
Eine Gruppe von Schülern ist mit der Besetzung der - offensichtlich nicht vakanten, sondern künstlich geschaffenen - Stelle nicht einverstanden gewesen. Abgesehen von „Kleinigkeiten”, wie der komplett verdrehte neue Stundenplan, stört die Schüler ihre Unterrichtung durch eine Lehrerin mit Kopftuch. Für diese Schüler ist das Kopftuch unter anderem ein Zeichen für die Unterdrückung der Frauen. Die Protestgruppe sieht sich mit ihrer Auffassung von dem baden-württembergischen Gesetz, in dessen Begründung es heißt: „[…] aufgrund der Regelung sei das Tragen eines Kopftuchs unzulässig, weil zumindest ein Teil seiner Befürworter damit eine mindere Stellung der Frau […] als auch eine fundamentalistische, kämpferische Stellungnahme für ein theokratisches Staatswesen verbindet” bestätigt. In ihrem Protest berufen sie sich auf die Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 2003. Rheinland Pfalz hat es offensichtlich bisher versäumt, hier entsprechende landesrechtliche Vorschriften zu erlassen.
Dies weiß auch die Lehrerin C., die bei ihrer Vorstellung gegenüber den Schülern sinngemäß äußerte: „Ich unterrichte Sozialkunde und weiß daher, wie lange Gesetze brauchen, bis sie erlassen sind. Bis dahin haben Sie alle Abitur oder auch nicht.”
Die Schülergruppe wird massiv gemobbt und das an einer Schule, die den Studierenden „Unterstützung auf dem Weg sich an gesellschaftlichen und politischen Prozessen sachkundiger und bewusster beteiligen zu können” bieten möchte. Mitschüler bezeichnen die „Abweichler” als Nazis und Faschisten.
Es soll nicht unterschlagen werden, dass die Kopftuchlehrerin vor allen anderen Schülern der Klasse alle Schüler befragt hat, ob sie für oder gegen sie sind. Es lebe der Pranger!
Eine Schülerin dieser Gruppe hat eine Droh-E-Mail bekommen. Als sie sich diesbezüglich an den Rektor wandte, äußerte dieser sinngemäß: „Da sehen sie mal, was rauskommt, wenn Sie an die Presse gehen.”
Die aufgesuchte Polizei, bei der Anzeige erstattet werden sollte, zeigte sich ähnlich unberührt. Die Schülerin wurde auf dem Flur abgefertigt und es wurde ihr sehr deutlich nahe gelegt, den Boykott aufzugeben. Gleichzeitig äußerte der Chef der Dienststelle, sie trage ja selbst ein Kreuz, dürfe sich also gar nicht äußern. Man verweigerte die Aufnahme einer Strafanzeige.
Alle Gespräche mit dem Rektor und der Schulleitung verliefen ergebnislos. Die Gruppe der Protestler soll nun zumindest hinsichtlich des Sozialkundeunterrichts in eine andere Klasse versetzt werden.
Und zu guter Letzt deutet der Rektor auch noch an, dass es zur Streichung des BAföG kommt, wenn die Schüler den Unterricht der Kopftuchlehrerin weiter boykottieren.
http://aktuell-in-ludwigshafen.rep-lu.de/2009/02/20/kopftuchstreit-in-speyer-zieht-kreise-schuler-werden-zur-zielscheibe-von-mobbing-und-hass/