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Vollständige Version anzeigen : Was soll man mit Kindermördern machen?



Der Patriot
05.02.2005, 17:13
Was soll man mit denen tun?

nimreem
05.02.2005, 17:16
Festnehmen?

prinzregent
05.02.2005, 17:25
Ich kann mich nicht wirklich entscheiden:

- Aufhängen!
- Zu Tode foltern!
- Vernichtung durch Arbeit!

Aber ich plediere zum Letzteren.

Black Hawk
05.02.2005, 17:25
Ich bin gegen die Todesstrafe! Lebenlänglich wären aber genug! Wenn sich das "Tier" schuldig zeigt, sonst Tod durch Arbeit! X(

Heinrich_Kraemer
05.02.2005, 18:07
Grüß Gott,

schwere Entscheidung, bei den vielen Antwortmöglichkeiten: Auf jeden Fall Todesstrafe, auch gerne mit öffentlicher Demütigung.

Viele Grüße

Manfred_g
05.02.2005, 18:22
Ich würde mich für die Maßnahme entscheiden, die bezüglich Verbrechensverhütung am meisten bringt. Da scheint keine der Möglichkeiten bahnbrechendes zu leisten. Jedenfalls bezweifle ich, daß die Todesstrafe den Kindern recht viel bringen würde, eher der restbevölkerung die damit Rachegefühle stillen will.
Damit keine mißverständnis aufkommt: ich halte "Rachegefühle" bis zu einem gewissen Grad für etwas recht normales und legitimes. Nicht für die "niedrigen Beweggründe", wie manchmal versucht wird uns einzutrichtern.
Aber man sollte sich bewußt sein, wem es nützt.

Wächter
05.02.2005, 18:22
Hmmm, die Entscheidung fällt schwer. Ist alles zu gut für diese Tiere.

Aber der Punkt mit der Arbeit wäre schon mal gnaz gut.

Doc Mob
05.02.2005, 18:32
Im Mittelalter gab es neben der Folter auch den öffentlichen Pranger - so was find ich gut. Auch ohne Folter - vielleicht ne öffentliche Auspeitschung.
Und dann lebenslang in Knast - in die Schwulenabteilung. :D

GermanPie
05.02.2005, 19:20
Ich bin auch für eine harte Hand bei schwerstkriminellen Straftaten. Wer einen wehrlosen Menschen aus niederen Gründen tötet, hat auf dieser Welt meines Erachtens keine Daseinsberechtigung mehr...

Roberto Blanko
05.02.2005, 19:33
Wieder einmal eine völlig unnütze geschmacklose Umfrage. Scheint ein neuer Trend zu werden.

Gruß
Roberto

Der Patriot
05.02.2005, 19:37
Im Mittelalter gab es neben der Folter auch den öffentlichen Pranger - so was find ich gut. Auch ohne Folter - vielleicht ne öffentliche Auspeitschung.
Und dann lebenslang in Knast - in die Schwulenabteilung. :D

Im Mittelalter gabs noch was: Vogelfrei! ;)

Leyla
05.02.2005, 20:19
Im Mittelalter gab es neben der Folter auch den öffentlichen Pranger - so was find ich gut. Auch ohne Folter - vielleicht ne öffentliche Auspeitschung.
Und dann lebenslang in Knast - in die Schwulenabteilung. :D
Schon mal was von möglichen Justizirrtümern gehört?

Du hast deinen Namen gut gewählt: so spricht der (Lynch-)Mob.

John Donne
05.02.2005, 22:44
Die gestellte Eingangsfrage enthält, wie man den aufgezählten Antwortmöglichkeiten leicht entnehmen kann, unter anderem implizit die Frage, ob das Urteil "lebenslänglich" (wieder) tatsächlich bis zum letzten Atemzug des verurteilten Verbrechers dauern soll.
Für Mord sieht das Gesetz als Strafmaß die lebenslange Freiheitsstrafe vor. Der Ermessenspielraum des Gerichts beschränkt sich bezüglich der Haftstrafe darauf, daß der erste Haftprüfungstermin, der erstmalig 15 Jahre nach Antritt der Haftstrafe erfolgt, wegen besonderer schwere der Schuld ausgeschlossen werden kann. Für den Verurteilten bedeutet dies, daß er frühestens nach dem zweiten Haftprüfungstermin, der weitere 10 Jahre später (also nach 25 Jahren) erfolgt, aus der Haft entlassen werden kann. Wird gerichtlich weiter anschließende Sicherheitsverwahrung angeordnet, bedeutet dieses Ende der Haft dann nicht die Freiheit des Täters, sondern Einweisung in eine geschlossene Einrichtung.
Ich bin der Meinung, daß dieses zur Verfügung stehende Instrumentarium - konsequent angewandt - allen Aspekten von Strafe, insbesondere der Vergeltung und - wichtiger - dem Recht der Bürger auf Schutz, gerecht werden kann, so daß Änderungen am gesetzlich vorgsehenen Instumentarium m.E. unnötig erscheinen. Es ist müßig hinzuzufügen, daß die Alternativen 1 bis 5 aus offensichtlichen rechtstaatlichen Gründen ausscheiden. Zorn, so berechtigt er auch ist, hat in der Rechtsprechung nichts verloren. (Nicht umsonst soll man sich wichtigen Arbeiten "sine ira et studio" widmen und gilt - wenn man unbedingt den Rachegedanken in den Vordergrund stellen will - "Revenge is a dish best served cold.")
Insgesamt ist dieses Thema meiner Meinung nach recht müßig. Interessant und diskussionswürdig ist m.E., ob das rechtliche Instrumentarium in der juristischen Praxis auch angemessen ausgeschöpft wird und bei den Prüfungen auf Haftverschonung nicht die Ausnahme die Regel darstellt. Das ist allerdings ein anderes Thema und ich empfinde den Eingangsbeitrag - so er denn eine Diskussion in diese Richtung starten sollte - als eher mißlungenen Versuch, eine derartige Diskussion anzuregen.

Grüße
John

Bayer
06.02.2005, 09:45
Ich denke, dass die Strafen im Bereich der Schwerstkriminalität in Deutschland viel zu gering sind. Gerade bei Kinderschändern sind die verhängten Strafen an Lächerlichkeit nicht mehr zu überbieten und sind ein Schlag ins Gesicht der Opfer und deren Angehörigen. Vor allem dann wenn man sieht, dass diese Verbrecher bereits nach kürzester Zeit wieder entlassen werden und kaum dass sie draussen sind die nächste Tat begehen.

Täterschutz wird in Deutschland groß geschrieben. Opferschutz ist allerdings vor allem bei Straftaten gegen Kinder völlig unbekannt.

Ich bin nicht dafür die Todesstrafe wieder einzuführen. Auch deshalb, weil der Tod an sich keine Strafe darstellt, da die eigentliche Buße mit dem Tod ja beendet ist.
Ich denke man muss diese Inidivduen durch härtesten Strafvollzug ohne jede Freiheiten und ohne die geringste Aussicht auf Entlassung wegsperren und somit die Bevölkerung für alle Zeit zu schützen

Die Forderung nach dem modernen Pranger in dem man die Täter durch Medien, Schilder an der Wohnung und am Auto usw. öffentlich macht, ist zwar interessant und auf alle Fälle eine gute Lösung, jedoch ist das gleichbedeutend damit dass der Täter damit in einer gewissen Art von Freiheit leben kann. Und für einem Kinderschänder -gleich was er mit dem Kind angestellt hat- darf es nie wieder ein Leben in einer Freiheit ausserhalb von Gefängnismauern geben.

mauerfall
06.02.2005, 21:26
es gab doch letztens erst ein topic zur todesstrafe....
versuchs mal mit der suchfunktion ;)

Wahrheitssucher
07.02.2005, 07:44
Die Gesetze in Deutschland sind im Prinzip schon streng genung!

Leider mangelt es an Richtern, die diese auch mal durchsetzen!

Im Prinzip herrscht in Deutschland - da muss ich einigen recht geben - schon praktisch so etwas wie "Täterschutz".
Während dem Opfer kaum Hilfe gewährt wird, tut man alles, um Taten zu rechtfertigen und Täter zu therapieren.

Bei Fällen, wo es sich um Delikte wie Mord oder Vergewaltigung handelt, sollten Therapien jedoch nur dann angewandt werden, wenn es wirklich Sinn ergibt, sprich, eine hohe Heilungschance besteht.
Also im Prinzip GEGEN eine Therapie des Täters! und FÜR eine Therapie des Opfers! Es kommen nämlich auch heute noch viel zu viele Täter wg. günstiger Prognosen frei und das Geschrei ist groß, wenn dann wieder etwas passiert!
Jeder Therapeut sollte dann wegen Mittäterschaft zur Verantwortung gezogen werden!

Kinderschänder und Kindermörder dürfen NIE wieder in Freiheit kommen - keine Therapie wäre wirklich erfolgversprechend.

Auch bei kleineren Delikten sollte - wenn es sich um Wiederholungstäter handelt - stärker durchgegriffen werden.
Spätestens wenn jemand zum dritten mal innerhalb einer gewissen Zeitspanne (z.B. zwei Jahre) vor dem Richter steht, muss er automatisch beim Schuldspruch die vorgesehene Höchststrafe für dieses Delikt bekommen.

Dies würde gegenüber Kleinkriminellen und Möchtegern-Machos sehr viel bringen!

Gothaur
07.02.2005, 10:24
aber auch nicht wirklich, denn dafür ist das Thema eigentlich viel zu ernst, als das man darüber noch seine Zoten reißen könnte.
Gendatei, und rigoroses Wegsperren würde schon sehr viel bringen. Die Täter der letzten Kindermorde waren alle samt und sonders schon zuvor in Erscheinung getreten, und es hätten einige dieser Morde (nicht alle) durchaus verhindert werden können.
Desweiteren müssen die Verantwortlichen für verurteilte Straftäter ebenfalls endlich mal in die Pflicht zu nehmen, sie müssen für ihre Gutachten und Entscheidungen verantwortlich gemacht werden.
Dann hätten wir schon eine erheblich andere Situation hier in diesem Land
Todesstrafe, aber das habe ich ja schon mehrfach erklärt, ist auf gar keinen Fall akzeptabel. Der Staat darf niemals mehr das Recht haben, "im Namen des Volkes" zu richten.
Gothaur

Mondgoettin
07.02.2005, 15:25
Harte strafen,per gesetz.!Nie mehr rauslassen aus dem knast,wegsperren fuer immer.Harte Arbeit.plus entmannen!!!solche Individien sind nicht zu theraphieren.Es ist ein Jammer,dass soloche Perverslinge wieder nach 15 Jahre auf die Menschheit gehetzt werden in unserem Lande.

UnaDonna
07.02.2005, 15:27
Die Todesstrafe ist NUR für das Volk gedacht!

Für den Pöbel, die Minoritäten und/oder Staatsfeinde.

Das zeigt die Weltgeschichte. Zur Zeit kann man das sehr gut an den USA studieren...

Food for thoughts.

MfG
UnaDonna

Mondgoettin
07.02.2005, 15:28
Muss auch sagen,wegen Todesstrafe bin ich eher in der Zwickmuehle,einerseits waere es nicht schlecht,nur Kindermoerder mit dem Tode zu strafen.Andererseits koennen wir nicht jemandem das Leben nehmen,indem wir wieder zu Moerdern werden.Ich weiss also nicht so recht...