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Vollständige Version anzeigen : Mord oder Totschlag?



Leila
14.02.2009, 22:14
Diese kurze Einleitung zur Umfrage möge ein sinnreiches Gespräch veranlassen.

Mit der Bitte um Teilnahme an der Umfrage

grüßend

Leila

esperan
14.02.2009, 23:24
Ja. Ja. Ja.

esperan
14.02.2009, 23:27
Allerdings:

Dann muss man sich genau überlegen, wem man Lebenslang gibt. Und meienr Meinung muss man da von Delikt zu Delikt gewaltig unterscheiden.

Es geht um den Schutz der Gesellschaft (in meiner Welt) und nicht um Strafe.

Amerika ist da gerechter? 4 mal Lebenslänglich = der kommt sicher nicht mehr raus. Gar kein so schlechtes System, wenn es keinen Justizfehler gibt. Aber ... der ist halt auch nicht immer auszuschließen. In Amerika schon gar nicht.

Hmmmmm .....

Voortrekker
14.02.2009, 23:30
Mörder hinrichten, Totschläger lebenslang einsperren!

Leila
14.02.2009, 23:52
Ihr lieben Leute!

Ich kenne das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) nur in Auszügen; bin also ein juristischer Laie. Als solcher überkommt mich dennoch – oder vielleicht deswegen – stets eine Wut, wenn ich Urteile vernehme, die meiner Meinung nach zu milde sind.

Z.B.: Jemand fährt alkoholisiert mit übersetzter Geschwindigkeit in ein ihm entgegenkommendes Fahrzeug. Er überlebt den Unfall wie durch ein Wunder, aber eine Familie ist tot. Und nun die Konsequenzen, die er zu tragen hat: Führerscheinentzug, geringe Geldbuße und eine bedingte Gefängnisstrafe auf Bewährung.

Hier fangen meine Zweifel an. Wie gesagt, ich bin ein juristischer Laie.

Gruß von Leila

Ruepel
15.02.2009, 00:05
Mörder hinrichten, Totschläger lebenslang einsperren!

Knabe,wie alt bist du?

Leo Navis
15.02.2009, 00:07
Ihr lieben Leute!

Ich kenne das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) nur in Auszügen; bin also ein juristischer Laie. Als solcher überkommt mich dennoch – oder vielleicht deswegen – stets eine Wut, wenn ich Urteile vernehme, die meiner Meinung nach zu milde sind.

Z.B.: Jemand fährt alkoholisiert mit übersetzter Geschwindigkeit in ein ihm entgegenkommendes Fahrzeug. Er überlebt den Unfall wie durch ein Wunder, aber eine Familie ist tot. Und nun die Konsequenzen, die er zu tragen hat: Führerscheinentzug, geringe Geldbuße und eine bedingte Gefängnisstrafe auf Bewährung.

Hier fangen meine Zweifel an. Wie gesagt, ich bin ein juristischer Laie.

Gruß von Leila
Man könnte ihn zwar auch ins Gefängnis stecken, aber er kann ja nichts dafür, dass in dem Auto eine Familie saß - es hätte auch ein verurteilter Massenmörder auf der Flucht sein können.

Es war eben keine bösartige Handlung und es war nicht gewollt, dementsprechend ist eine milde Strafe sinnvoll.

Voortrekker
15.02.2009, 00:18
Knabe,wie alt bist du?

Was hat das mit dem Thema zu tun?

Ruepel
15.02.2009, 00:24
Was hat das mit dem Thema zu tun?

Ne Menge,denn du scheinst noch keine Lebenserfahrung zu haben.

Z.b. Dein Nachbar tötet dein Kind oder deine Frau.
Was würdest du tun?

Voortrekker
15.02.2009, 00:27
Ne Menge,denn du scheinst noch keine Lebenserfahrung zu haben.

Z.b. Dein Nachbar tötet dein Kind oder deine Frau.
Was würdest du tun?

Vendetta!

Das ist in unserem jetzigen Rechtssystem aber auch nicht abgedeckt.

Ruepel
15.02.2009, 00:45
Vendetta!

Das ist in unserem jetzigen Rechtssystem aber auch nicht abgedeckt.

Was schert mich das "Rechtssystem".

Wer nicht bereit ist für seine Brut bis zum Äußersten zu gehen,hat kein Recht
sein Erbgut weiter zu geben.

Voortrekker
15.02.2009, 00:47
Was schert mich das "Rechtssystem".

Wer nicht bereit ist für seine Brut bis zum Äußersten zu gehen,hat kein Recht
sein Erbgut weiter zu geben.

Ja, das ist richtig.

Leila
15.02.2009, 00:50
Man könnte ihn zwar auch ins Gefängnis stecken, aber er kann ja nichts dafür, dass in dem Auto eine Familie saß - es hätte auch ein verurteilter Massenmörder auf der Flucht sein können.

Ungeachtet Deines ausgesuchten Vergleichs gehe ich auf Deine ‚Argumentation‘ ein.

Der Reihe nach:

Dir wurde von Deinen Eltern oder Lehrern eingebleut, daß Alkohol am Steuer schädlich sein kann – für Dich, wie für andere.
Du hast es begriffen.
Du kennst also – noch vor dem ersten Glas Alkohol – in nüchterner Verfassung – was übermäßiger Alkoholgenuß für Elend bewirken kann.

An diesem Punkt würde ich mit der Urteilsbegründung beginnen, damit der folgende Punkt nicht mehr in Betracht gezogen werden müßte:


Es war eben keine bösartige Handlung und es war nicht gewollt, dementsprechend ist eine milde Strafe sinnvoll.

Gruß von Leila

Mütterchen
15.02.2009, 08:55
Ich habe jetzt alle drei Fragen mit JA beantwortet.

Weil es in meiner Vorstellung sicher Situationen gibt, in denen jemand nicht zurechnungsfähig ist oder in denen die Zurechnungsfähigkeit eingeschränkt ist.

Nur, wie das angewandt werden kann/soll, das weiß ich nicht....in meiner Vorstellung jedenfalls nicht so, wie es z. Zt. gehandhabt, wird - dass fast jeder auf Strafmilderung plädiert, weil er eben nicht zurechnungfähig war, als er die Tat begangen hat.

Ein geplanter Mord ist für mich etwas anderes als ein Totschlag im Affekt. Was jetzt nicht heißt, dass ich Totschlag grundsätzlich milder bestrafen würde.

Lebenslange Strafe sollte natürlich auch lebenslang sein.

FranzKonz
15.02.2009, 08:58
Vendetta!

Das ist in unserem jetzigen Rechtssystem aber auch nicht abgedeckt.

Wenn Du sofort und mit besonderer Grausamkeit zuschlägst, kommst Du für einen Appel und ein Ei davon. Du darfst nur nicht erst drüber nachdenken. :D

FranzKonz
15.02.2009, 09:06
Das ist im Prinzip schon richtig, wie es ist.

Mord als überlegte, heimtückische Tat wird besonders hart bestraft.

Totschlag kann es z.B. sein, wenn bei einer Schlägerei einer der Kontrahenten liegenbleibt. Möglicherweise sogar der Schuldige.

Der von Leila geschilderte Unfall ist natürlich schlimm, aber einen jungen Bengel, der über die Stränge geschlagen hat, kann man doch nicht wie einen Mörder behandeln.

Problematisch an der Geschichte sind die vielen Zwischentöne. Da hat der Richter nicht nur sehr viel Handlungsspielraum, sondern auch große Verantwortung.

Kumusta
15.02.2009, 09:07
Dann muss man sich genau überlegen, wem man Lebenslang gibt. Und meienr Meinung muss man da von Delikt zu Delikt gewaltig unterscheiden.Nein.

Es geht um den Schutz der Gesellschaft (in meiner Welt) und nicht um Strafe.Es geht um beides!

Amerika ist da gerechter? 4 mal Lebenslänglich = der kommt sicher nicht mehr raus. Gar kein so schlechtes System, wenn es keinen Justizfehler gibt. Aber ... der ist halt auch nicht immer auszuschließen. In Amerika schon gar nicht.
Amerika ist gerechter.

Mütterchen
15.02.2009, 09:11
...
Der von Leila geschilderte Unfall ist natürlich schlimm, aber einen jungen Bengel, der über die Stränge geschlagen hat, kann man doch nicht wie einen Mörder behandeln.
...


Nein, es ist was anderes als ein Mord. Aber der junge Bengel hat auch nicht über die Stränge geschlagen.
Über die Stränge zu schlagen, das ist etwas, was man einem jungen Menschen noch gerne nachsehen kann.

FranzKonz
15.02.2009, 09:18
Nein, es ist was anderes als ein Mord. Aber der junge Bengel hat auch nicht über die Stränge geschlagen.
Über die Stränge zu schlagen, das ist etwas, was man einem jungen Menschen noch gerne nachsehen kann.

Naja, erst hat er über die Stränge geschlagen, dann wußte er nicht mehr, was er tat.

Erstaunlich finde ich bei Verkehrssachen, daß der Alkohol strafverschärfend aufs Urteil wirkt, während dem Totschläger wegen mangelnder Zurechnungsfähigkeit ein Rabatt gewährt wird.

Felidae
15.02.2009, 09:23
Ich bin dafür, die Unterscheidung in Mord und Totschlag abzuschaffen und statt dessen einen einfachen und einen schweren Fall des Totschlages einzuführen. Es gibt auch bei Mord oft genug Fälle, in denen der Täter mildernde Umstände geltend machen kann, die aber keine Strafmilderung kennen, weil Lebenslang die einzig zulässige Strafe für Mord ist.

Leila
15.02.2009, 09:24
Als voreilige Erstellerin der Umfrage gebe ich freimütig zu, von strafrechtlichen Dingen null und nichts zu verstehen.* Ich sehe ein, daß ich nicht darum herum komme, das Strafgesetzbuch zu lesen. Demnach ist alles, was ich künftig hier schreibe, nichts als meine unausgegorene Meinung, über welche die Juristen lächeln mögen.

Gruß von Leila

* Meine Unerfahrenheit bewies ich bereits durch die Formulierung: „eine bedingte Gefängnisstrafe auf Bewährung“ :)

henriof9
15.02.2009, 09:46
Sollte zwischen Mord und Totschlag unterschieden werden?

Ein eindeutiges Ja, da auch ich darin einen Unterschied sehe.
Allerdings würde ich auch einen nicht vorher geplanten Mord als solchen betrachten wie z.B. ein Sexualstraftäter der sein Opfer nach der Vergewaltigung aus Angst vor dem Entdecktwerden tötet.

Sollte ‚verminderte Zurechnungsfähigkeit‘ ein milderes Urteil bewirken?

Da bin ich ein wenig gespalten.
Einerseits gibt es Menschen, welche wirklich psychisch gestört sind und deswegen wirklich nicht zurechnungsfähig sind, andererseits öffnet es eben auch Tür und Tor dafür fast jede Straftat unter Unzurechnungsfähigkeit abzutun.
Wenn es sich also um wirkliche Unzurechnungsfähigkeit handelt, könnte das Urteil milder ausfallen, bei allen anderen Fällen, welche dann mit Unzurechnungsfähigkeit begründet werden nicht.

Sollte ‚lebenslänglich‘ auch rechtlich heißen, was es wörtlich heißt?

Ganz klar, Ja.

Kumusta
15.02.2009, 10:05
Sollte zwischen Mord und Totschlag unterschieden werden?

Ein eindeutiges Ja, da auch ich darin einen Unterschied sehe.
Allerdings würde ich auch einen nicht vorher geplanten Mord als solchen betrachten wie z.B. ein Sexualstraftäter der sein Opfer nach der Vergewaltigung aus Angst vor dem Entdecktwerden tötet.

Sollte ‚verminderte Zurechnungsfähigkeit‘ ein milderes Urteil bewirken?

Da bin ich ein wenig gespalten.
Einerseits gibt es Menschen, welche wirklich psychisch gestört sind und deswegen wirklich nicht zurechnungsfähig sind, andererseits öffnet es eben auch Tür und Tor dafür fast jede Straftat unter Unzurechnungsfähigkeit abzutun.
Wenn es sich also um wirkliche Unzurechnungsfähigkeit handelt, könnte das Urteil milder ausfallen, bei allen anderen Fällen, welche dann mit Unzurechnungsfähigkeit begründet werden nicht.Das ist Kuscheljustiz pur.

Mütterchen
15.02.2009, 10:13
Naja, erst hat er über die Stränge geschlagen, dann wußte er nicht mehr, was er tat.

Erstaunlich finde ich bei Verkehrssachen, daß der Alkohol strafverschärfend aufs Urteil wirkt, während dem Totschläger wegen mangelnder Zurechnungsfähigkeit ein Rabatt gewährt wird.

Nicht, dass ich jetzt ein Patentrezept parat hätte - wie du oben geschrieben hast: es ist sehr schwer, abzuwägen und ein gerechtes Urteil zu fällen.


Einen Führerschein bekommt man nicht automatisch, er fällt auch nicht vom Baum. Bevor man ihn in die Hand erhält, hat man Theorie und Praxis geübt. Und man weiß, dass Alkohol am Steuer gefährlich und demnach über einer bestimmten Promillegrenze absolut verboten ist. Autofahren ist auch eine tagtägliche Situation, in die so ziemlich jeder immer wieder kommt.
Bestimmte Verlässlichkeiten, Verantwortlichkeiten etc muss man ja von jedem erwachsenen Menschen erwarten dürfen.


Auseinandersetzungen/Konflikte, die damit enden, dass jemand sein Leben lässt, sind etwas anderes - Gott sei es gedankt. Kein Alltag. Und für die allermeisten Menschen ist das Töten eines Menschen mit einem so hohen Tabu belegt, dass man es nicht brechen würde, solange nicht irgend etwas extrem enthemmt. Alkohol zum Beispiel.
Trotzdem bin ich auch nicht unbedingt dafür, in dem Fall auf eine verminderte Schuldfähigkeit zu plädieren. Schließlich will man sich nicht vorschreiben lassen, wieviel man trinken darf - Alkohol ist eine legale Droge. Wer der Meinung ist, literweise schlucken zu wollen, der sollte auch die Konsequenz dafür tragen, was er dann in diesem Zustand tut - oder lässt.

Zumal ja bei vielen Menschen absehbar ist, wie sie unter Alkoholeinfluss reagieren.

Denkpoli
15.02.2009, 10:13
Ihr lieben Leute!

Ich kenne das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) nur in Auszügen; bin also ein juristischer Laie. Als solcher überkommt mich dennoch – oder vielleicht deswegen – stets eine Wut, wenn ich Urteile vernehme, die meiner Meinung nach zu milde sind.

Z.B.: Jemand fährt alkoholisiert mit übersetzter Geschwindigkeit in ein ihm entgegenkommendes Fahrzeug. Er überlebt den Unfall wie durch ein Wunder, aber eine Familie ist tot. Und nun die Konsequenzen, die er zu tragen hat: Führerscheinentzug, geringe Geldbuße und eine bedingte Gefängnisstrafe auf Bewährung.

Hier fangen meine Zweifel an. Wie gesagt, ich bin ein juristischer Laie.

Gruß von Leila

1. Im von dir geschilderten Fall liegt weder Mord noch Totschlag vor, sondern fahrlässige Tötung ( Jedenfalls nach deutschem Recht, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das beim schweizer Recht viel anders ist. ). Dass diese milder bestraft wird, als vorsätzlicher Mord bzw. Totschlag, ist absolut logisch.
2. Jemand der alkoholisiert Auto fährt und dabei einen Menschen tötet, hat in Deutschland kaum eine Chance auf Bewährung.

Leila
15.02.2009, 10:13
Gälte ein gesetzliches Nein auf die zweite Frage, dann würde ich mich fragen, womit ‚die Gerichtsgutachter‘ dann ihr Geld verdienen könnten.

Mütterchen
15.02.2009, 10:21
Als voreilige Erstellerin der Umfrage gebe ich freimütig zu, von strafrechtlichen Dingen null und nichts zu verstehen.* Ich sehe ein, daß ich nicht darum herum komme, das Strafgesetzbuch zu lesen. Demnach ist alles, was ich künftig hier schreibe, nichts als meine unausgegorene Meinung, über welche die Juristen lächeln mögen.

Gruß von Leila

* Meine Unerfahrenheit bewies ich bereits durch die Formulierung: „eine bedingte Gefängnisstrafe auf Bewährung“ :)

Also, hier möchte ich mich mal Leilas sehr nett formuliertem Bekenntnis anschließen.
Ich habe auch keine Ahnung vom Strafrecht. Das hat der Eine oder Andere vielleicht schon vermutet.

Trotzdem kann man ja eine Meinung haben. Ob man etwas gerecht oder ungerecht empfindet. Was ja durchaus im Widerspruch zur Gesetzeslage stehen kann.

henriof9
15.02.2009, 10:28
Das ist Kuscheljustiz pur.

Warum ?

Wenn Du z.B. Deine Frau beschützen willst, weil sie angegrapscht wurde und dabei der Grapscher so unglücklich fällt, daß er stirbt wärst Du, nach meiner Definition, ein Totschläger aber kein Mörder.

Und was die psychisch Kranken betrifft, muß man da sehr wohl unterscheiden.
Allerdings verstehe ich unter psychisch krank nicht den Täter der, auf Grund seiner Straftat " nur krank sein kann ".
Wenn z.B. ein erwachsener Mensch, nachweislich, den Intellekt eines Kindes hat und eine Straftat begeht ist er nicht so verantwortlich für sein Tun, als wenn jemand im Vollrausch einen Unfall verursacht, da der sich im nüchternen Zustand bewußt ist, was für Folgen sein Handeln haben kann.

Entscheidungen sollten keine Schnellschüsse sein, bei allen sollte man sich auch überlegen, daß es einen selbst treffen kann.

esperan
15.02.2009, 10:28
Nein.
Es geht um beides!
Amerika ist gerechter.

Na ja, ich halte die Reszialisiungsgedanken für weitgehendst gescheitert. Deshalb geht es eigentlich meiner Meinung nur darum, die Straftäter so lannge als Möglich von der Gesellschft zu trenne. Die Strafe ist wohl imemr dabei. Aber mein Gedanke sagt, dass Ersteres entscheidender ist.

Man sollte eben wirklich "Strafen" einführen wie in Amerika., wo auch 20 oder 30 Jahre gegeben werden können und zwar auch ohne Begnadidgung. Genauso Lebenslang ohne Begnadigung. Da es bei uns mit Lebenslang ohne Begnadigung wohl nicht funktioniert, wird das Wort schon zur Farce.

Die Justiz und ihre Helfershelfer sind meines Erachtens an dem Dilemma Schuld, weil man den Gedanken der Resozialisierung stets übertreibt und so die Gesellschaft nicht mehr in ausreichendem Maße vor allen Möglichen Tätern schützt.

Amerika ist vom System her zwar besser, denke ich auch, aber dort versagt der ganze Apparat genauso - nur in eine andere Richtung. Es zeigt das Beispiel mit den zum Tode veruteilten Leuten. Da sitzen und saßen dutzdende Unschuldige hinter Gittern doer wurden umgebracht. So was darf nicht sein. Da versagen die Amis wieder gewaltig. Da dürfte unser System wieder besser sein. Vor allem die Polizei arbeitet hier besser.

Ein optimales System gibt es wohl in keinem Land der Erde.

Deutschland: Fall des kürzlich verurteilten Ehrenmörders, der wohl mit einen Wutanfall, samt Familie, bekam, weil man ihn für voll zurechnungsfähig hielt und nun in Berufung möchte.

Heute strebt wohl jeder Täter, wo die Sachlage an sich klar ist, nach einer Schuldunfähigkeit. Das kann doch nicht wahr sein, oder?

Wenn ich das Gesabbere der Verteidiger immer höre, da wird mir wahrlich schlecht. Wenn man erkennt, dass dieser Täter im Hirn nicht mehr normal ist und wenn man sich dann ausdenkt, dass der jetzt schon den übelsten Hass auf die Deutsche Gesellschaft und ihre Organe hat, wie sollte es dann besser sein, wenn er nach 10 Jahren wieder aus dem Knast kommt? Der hat doch dann solch einen Hass auf unser System und unsere Gesellschaft abermals angesammelt, dass er sicherlich nicht ein antsändiger, braver Junge werden wird. Glaubt jemand an den Weihnachtsmann?

Im Gefängnis (unter Schwerstverbrechern) wird keiner geläutert, dem alles scheiß egal ist. Im Gegenteil. Kommt wohl auch mit auf die Gene und das Gehirn an.

-jmw-
15.02.2009, 10:30
Wer nicht bereit ist für seine Brut bis zum Äußersten zu gehen,hat kein Recht sein Erbgut weiter zu geben.
Zwei Fragen dazu:

Stellt sich erstens nicht das Problem, dass der, der nicht "für seine Brut bis zum Äußersten" geht, schon eine hat und es insofern unsinnvoll ist, ihm im Nachhinein zu verbieten, diese Kinder zu haben?

Kann ich zwotens davon ausgehen, dass Du, wenn ich Dir jetz hier an Eides statt versichere, dass ich selber sicher nicht "bis zum Äußersten" ginge, sondern klar im Rahmen dessen bliebe, was ich für recht und billig halte, nie im Leben die Eier hättest, mich daran zu hindern, mein Erbgut weiterzugeben und ich also ohne Schwierigkeit und völlig legitim sagen kann, dass Du vollends bereit bist, derartige Rechtsbrüche völlig ungestraft geschehen zu lassen?

Felidae
15.02.2009, 10:32
Warum ?

Wenn Du z.B. Deine Frau beschützen willst, weil sie angegrapscht wurde und dabei der Grapscher so unglücklich fällt, daß er stirbt wärst Du, nach meiner Definition, ein Totschläger aber kein Mörder.

Nein, das wäre Nothilfe und damit weder Mord noch Totschlag.

henriof9
15.02.2009, 10:40
Nein, das wäre Nothilfe und damit weder Mord noch Totschlag.

Und warum wurde dann erst kürzlich der Typ verurteilt, der lediglich seinem Kumpel helfen wollte ?
In meinem Rechtsempfinden sehe ich das zwar ähnlich aber dann geht das Auseinandergedrösel los, so nach dem Motto wie oft hat er zugeschlagen, hätte ein Schlag gereicht bzw. passierte der unglückliche Sturz nach dem ersten Schlag oder nach dem 5. usw.

Es gibt Situationen im Leben, da sollte man sich lieber etwas zurücknehmen, sonst kann es eben sehr schnell passieren, daß man selbst der Täter ist und nicht das Opfer.

Felidae
15.02.2009, 10:41
Und warum wurde dann erst kürzlich der Typ verurteilt, der lediglich seinem Kumpel helfen wollte ?
In meinem Rechtsempfinden sehe ich das zwar ähnlich aber dann geht das Auseinandergedrösel los, so nach dem Motto wie oft hat er zugeschlagen, hätte ein Schlag gereicht bzw. passierte der unglückliche Sturz nach dem ersten Schlag oder nach dem 5. usw.

Es gibt Situationen im Leben, da sollte man sich lieber etwas zurücknehmen, sonst kann es eben sehr schnell passieren, daß man selbst der Täter ist und nicht das Opfer.

Der wurde verurteilt, weil der Richter weltfremd war.

Ingeborg
15.02.2009, 10:42
ja
nein
ja

Ruepel
15.02.2009, 10:43
Zwei Fragen dazu:

Stellt sich erstens nicht das Problem, dass der, der nicht "für seine Brut bis zum Äußersten" geht, schon eine hat und es insofern unsinnvoll ist, ihm im Nachhinein zu verbieten, diese Kinder zu haben?

Kann ich zwotens davon ausgehen, dass Du, wenn ich Dir jetz hier an Eides statt versichere, dass ich selber sicher nicht "bis zum Äußersten" ginge, sondern klar im Rahmen dessen bliebe, was ich für recht und billig halte, nie im Leben die Eier hättest, mich daran zu hindern, mein Erbgut weiterzugeben und ich also ohne Schwierigkeit und völlig legitim sagen kann, dass Du vollends bereit bist, derartige Rechtsbrüche völlig ungestraft geschehen zu lassen?

Gehts nicht noch etwas Schwülstiger?
Abgesehen davon hast du einfach nicht den Sinn dessen verstanden,was ich meinte.
Ich habe meiner Einstellung nichts hinzu zu fügen.

-jmw-
15.02.2009, 10:43
Vor 1500 Jahren übrigens wurde hierzulande selbst mancher Mord noch bestraft mit der Verpflichtung zur Zahlung eines Schadensersatzes.

Nur mal so als Vergleich zu heute.:)

-jmw-
15.02.2009, 10:49
Gehts nicht noch etwas Schwülstiger?
Abgesehen davon hast du einfach nicht den Sinn dessen verstanden,was ich meinte.
Ich habe meiner Einstellung nichts hinzu zu fügen.
"Schwülstig"?
Das ist doch nicht schwülstig! (Ein Lexikon Deiner Wahl dürfte mir da zustimmen.)
Das ist lediglich ein wenig "nebensätzlich" geschrieben. :)

Unabhängig davon: Wenn ich's nicht verstanden habe, andere vielleicht auch nicht, also vielleicht wär's besser, es nochmal zu erklären.

Meinem Verständnis nach hast Du oben geschrieben, ich dürfte keine Kinder bekommen, weil ich Lynchjustiz für mich weitgehend ausschliesse.

Meine Frage war entsprechend, ob Du denn die cojones hättest, mich vom Kinderkriegen abzuhalten oder ob Du nur eine feige Mamischwuchtel bist, Dir hier rumlabert. ;) :D

Leila
15.02.2009, 10:51
Ich bitte die hier Anwesenden den folgenden kurzen, in der Gratiszeitschrift 20 Minuten erschienenen, Artikel (http://www.20min.ch/news/bern/story/18250821) zu lesen, um meine Empörung nachzuempfinden. Da ging ein Albaner bewaffnet zum Kartenspiel … aber lest doch bitte selbst!

Gruß von Leila

FranzKonz
15.02.2009, 11:20
Ich bitte die hier Anwesenden den folgenden kurzen, in der Gratiszeitschrift 20 Minuten erschienenen, Artikel (http://www.20min.ch/news/bern/story/18250821) zu lesen, um meine Empörung nachzuempfinden. Da ging ein Albaner bewaffnet zum Kartenspiel … aber lest doch bitte selbst!

Gruß von Leila

In dem Artikel steht zuwenig, um den Fall wirklich beurteilen zu können. Wenn das "Opfer" dem "Täter" wirklich aktuell mit einer Schußwaffe den Scheitel nachgezogen hat, habe ich insoweit volles Verständnis für den Schützen.

Da würde ich den Begriff Notwehr entsprechend weit fassen.

Allerdings würde ich ihm anschließend mindestens 10 Jahre dafür aufbrummen, daß er mit einer geladenen Knarre zum Zocken ging. :bat:

FranzKonz
15.02.2009, 11:22
Vor 1500 Jahren übrigens wurde hierzulande selbst mancher Mord noch bestraft mit der Verpflichtung zur Zahlung eines Schadensersatzes.

Nur mal so als Vergleich zu heute.:)

Das ist angeblich die ursprüngliche Bedeutung des Spruchs "Auge um Auge". Es soll eigentlich heißen "Auge für Auge" und den Schädiger dazu verpflichten, den Schaden wieder gut zu machen. Ein durchaus vernünftiger Ansatz, wie ich finde.

-jmw-
15.02.2009, 11:25
Das ist richtig, soviel ich weiss, ja, es soll heissen, jedes Auge, jeder Zahn soll beglichen werden.
Freihand würd ich sagen, dass das im Gegensatz steht u.a. zu Pauschalstrafen, in denen nicht berücksichtigt wird, was wann wie wo warum verletzt o.ä. wurde.

Müsst man mal einen Juden fragen, der könnt Genaueres wissen.

Leila
15.02.2009, 11:27
In dem Artikel steht zuwenig, um den Fall wirklich beurteilen zu können. Wenn das "Opfer" dem "Täter" wirklich aktuell mit einer Schußwaffe den Scheitel nachgezogen hat, habe ich insoweit volles Verständnis für den Schützen.

Da würde ich den Begriff Notwehr entsprechend weit fassen.

Allerdings würde ich ihm anschließend mindestens 10 Jahre dafür aufbrummen, daß er mit einer geladenen Knarre zum Zocken ging. :bat:

Genau das dachte ich auch – aber beiden, bitte sehr!

Gruß von Leila

FranzKonz
15.02.2009, 11:29
Genau das dachte ich auch – aber beiden, bitte sehr!

Gruß von Leila

Ich weiß nicht, ob es einen Sinn hat, die Leiche in den Knast zu stecken. Das riecht doch.

Leila
15.02.2009, 11:41
Ich weiß nicht, ob es einen Sinn hat, die Leiche in den Knast zu stecken. Das riecht doch.

Ach Du große Scheiße! Der heutige Tag kann noch lustig werden … 1 + 1 = 2. Stimmt das?

Gruß von Leila

FranzKonz
15.02.2009, 11:42
Ach Du große Scheiße! Der heutige Tag kann noch lustig werden … 1 + 1 = 2. Stimmt das?

Gruß von Leila

So außer Fassung erlebte ich Dich bisher nicht. :D

Leila
15.02.2009, 12:09
An meinen verständnisvollen Freund Franz Konz:

Es muß unter uns bleiben, was ich Dir nun verrate: Vergangene Nacht – ich weiß nicht mehr, ob ich träumend oder schlafend sehend war – erschienen mir Barbara Salesch, Dr. Ruth Herz, Kirsten Erl, Richter Alexander Hold (nicht verwandt mit der allbekannten ‚Holden‘), Ulrich Wetzel, Frank Engeland und mindestens Tausend andere nervtötende Geister. Sie sangen, nach dem Rezitativ von Frau Angelika Bergmann-Kallwass, einen Choral:


Dich, gerechte Richterin,
Der Menschen Unrecht Schlichterin,



Gruß von Leila

FranzKonz
15.02.2009, 12:18
An meinen verständnisvollen Freund Franz Konz:

Es muß unter uns bleiben, was ich Dir nun verrate: Vergangene Nacht – ich weiß nicht mehr, ob ich träumend oder schlafend sehend war – erschienen mir Barbara Salesch, Dr. Ruth Herz, Kirsten Erl, Richter Alexander Hold (nicht verwandt mit der allbekannten ‚Holden‘), Ulrich Wetzel, Frank Engeland und mindestens Tausend andere nervtötende Geister. Sie sangen, nach dem Rezitativ von Frau Angelika Bergmann-Kallwass, einen Choral:


Dich, gerechte Richterin,
Der Menschen Unrecht Schlichterin,



Gruß von Leila

Naja, wenn Du nicht ausgeschlafen bist, sei Dir der Fauxpas verziehen. :]

Leo Navis
15.02.2009, 12:37
Ungeachtet Deines ausgesuchten Vergleichs gehe ich auf Deine ‚Argumentation‘ ein.

Der Reihe nach:

Dir wurde von Deinen Eltern oder Lehrern eingebleut, daß Alkohol am Steuer schädlich sein kann – für Dich, wie für andere.
Du hast es begriffen.
Du kennst also – noch vor dem ersten Glas Alkohol – in nüchterner Verfassung – was übermäßiger Alkoholgenuß für Elend bewirken kann.

An diesem Punkt würde ich mit der Urteilsbegründung beginnen, damit der folgende Punkt nicht mehr in Betracht gezogen werden müßte:

Gruß von Leila
Natürlich, Du bist auch verantwortlich. Es ist aber völlig gleichgültig, ob in dem Auto eine Familie saß oder ein Außerirdischer, es gibt eine Strafe für Alkohol am Steuer und die muss, unabhängig davon, wer das Opfer dieser Dummheit war, angewandt werden.

Das ist so ähnlich wie bei Folter: Folter ist prinzipiell immer falsch, in bestimmten Fällen kann es jedoch - moralisch - richtig sein, juristisch aber nie. Ein Mensch, der besoffen Auto fährt und damit eine Familie ums Leben bringt, ist moralisch der letzte Krüppel, juristisch aber genauso zu behandeln wie jeder andere Trunkenbold auch.

Leila
15.02.2009, 13:00
Leo Navis, Du, o mein geliebter gutartiger Tumor!
Mein Name ist so schwarz wie mein boshafter Humor.

Leila

Ruepel
15.02.2009, 13:10
"Schwülstig"?
Das ist doch nicht schwülstig! (Ein Lexikon Deiner Wahl dürfte mir da zustimmen.)
Das ist lediglich ein wenig "nebensätzlich" geschrieben. :)

Unabhängig davon: Wenn ich's nicht verstanden habe, andere vielleicht auch nicht, also vielleicht wär's besser, es nochmal zu erklären.

Meinem Verständnis nach hast Du oben geschrieben, ich dürfte keine Kinder bekommen, weil ich Lynchjustiz für mich weitgehend ausschliesse.

Meine Frage war entsprechend, ob Du denn die cojones hättest, mich vom Kinderkriegen abzuhalten oder ob Du nur eine feige Mamischwuchtel bist, Dir hier rumlabert. ;) :D

Ja,ich denke schon,das Mamischwuchteln wie du eine bist,es nicht wert sind
Kinder zu haben.
Weil du schlicht und einfach ein Feigling bist deine Familie mit deinem Leben
zu beschützen.
Und noch etwas,Ja ! ich bin für Lynchjustiz wenn es um darum geht,das meiner Familie oder einem Teil von ihr einem Kapitalverbrechen zum Opfer fiel.
Die Opferverachtende Rechtssprechung der liberalfaschistischen BRD Justiz
hat mich in meinen Ansichten exorbitant bestärkt.

Im übrigen habe ich meines Wissens nirgends geschrieben;
Das du keine Kinder haben dürftest/darfst,wie von dir oben Fälschlicherweise behauptet!

Du bist es einfach nur nicht Wert,welche zu haben!

-jmw-
15.02.2009, 16:15
Ja,ich denke schon,das Mamischwuchteln wie du eine bist,es nicht wert sind Kinder zu haben.
Weil du schlicht und einfach ein Feigling bist deine Familie mit deinem Leben zu beschützen.
Ich bitte doch sehr, derartige Weortverdrehungen zu unterlassen!
Von Schutz war nie die Rede, sondern von dem Verhalten nach einem Vorfall!


Und noch etwas,Ja ! ich bin für Lynchjustiz wenn es um darum geht,das meiner Familie oder einem Teil von ihr einem Kapitalverbrechen zum Opfer fiel.
Warum nur dann?
Warum nicht auch in Fällen von, sagen wir: Betrug, Diebstahl, Körperverletzung?


Im übrigen habe ich meines Wissens nirgends geschrieben;
Das du keine Kinder haben dürftest/darfst,wie von dir oben Fälschlicherweise behauptet!
Du bist es einfach nur nicht Wert,welche zu haben!
Du schreibst in #11 (http://www.politikforen.net/showpost.php?p=2712671&postcount=11):


Wer nicht bereit ist für seine Brut bis zum Äußersten zu gehen,hat kein Recht sein Erbgut weiter zu geben.

Ziemlich eindeutig!