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Vollständige Version anzeigen : Verfassungsrichter prüfen Lissabon-Vertrag



henriof9
10.02.2009, 14:35
Darf Deutschland weitere nationale Kompetenzen an die Europäische Union übertragen? Die Spannung steigt vor der heutigen Anhörung, für die Bundesregierung sollen Frank-Walter Steinmeier und Wolfgang Schäuble auftreten. Ein Nein aus Karlsruhe würde das EU-Projekt stoppen.

Erneuerung

Die wichtigsten Neuerungen des Vertrags von Lissabon: Ein EU-Ratspräsident wird für 2,5 Jahre gewählt; ein "Hoher Vertreter der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik" übernimmt die Aufgaben eines Außenministers. Das Europaparlament bekommt mehr Rechte; nationale Parlamente können aber Einspruch gegen EU-Vorgaben einlegen. Mit einer Million Unterschriften können Bürgerbei der Kommission eine Gesetzgebung fordern. Die Innen- und Justizpolitik wird stärker Gemeinschaftsrecht. Die Grundrechte-Charta wird rechtsverbindlich - außer für Großbritannien und Polen.



zu lesen hier (http://isht.comdirect.de/html/news/selector/main.html?sNewsId=handelsblatt_de:1234262642&C_Searchterm=Lissabon+Vertrag&iOffset=0&iPage=1&sRef=%2fhtml%2fnews%2factual%2fmain.html&sSearchterm1=Lissabon+Vertrag&sView=resultlist)

Da können wir nur hoffen, daß unsere deutschen Verfassungsrichter zum Wohle des deutschen Volkes entscheiden werden.

Alfred
10.02.2009, 14:48
Ich kenne das Ergebniss schon jetzt.....;(

bernhard44
10.02.2009, 14:49
“Der Lissabon-Vertrag höhlt das Grundgesetz aus”

dazu Peter Gauweiler:




“Der Vertrag von Lissabon steht gegen das Demokratiegebot für alle deutsche Staatsgewalt, weil durch diesen Vertrag die Gesetzgebungskompetenz der deutschen Volksvertretung ausgehöhlt wird.”

“Dabei kann es in Zukunft vorkommen, dass das deutsche Volk Rechtsakten unterworfen wird, denen die Volksvertretung vorher nicht nur nicht zugestimmt hat, sondern die gegen den erklärten Willen des Bundestags beschlossen worden sind.”

“Der Bundesumweltminister scheitert im Bundestag mit seinem Wunsch, Glühbirnen in Deutschland als umweltschädlich verbieten zu lassen. Als nächstes bringt er diese Initiative im europäischen Rat ein, wo sie von seinen Ministerkollegen unterstützt und beschlossen und von der Kommission als Richtlinie erlassen wird. Dies führt nunmehr dazu, dass die deutsche Staatsgewalt eine solche Regelung vollziehen muss, obwohl sie zuvor vom Bundestag ausdrücklich abgelehnt worden war.”

“Allein die Masse an EU-Dokumenten macht es fast unmöglich, sich vernünftig mit dem Material, das aus Brüssel kommt, auseinanderzusetzen. Oft ist es auch noch fremdsprachig, so dass die Neigung, sich damit zu beschäftigen, bei vielen Abgeordneten, sagen wir mal, gering ist. Außerdem gibt es Beißhemmungen bei EU-Themen. Man hat den Eindruck, es mit einer Instanz zu tun zu haben, die wegen ihrer Komplexität beinahe unangreifbar ist.”
usw...usw.
http://blog.zeit.de/bittner-blog/2009/01/15/der-lissabon-vertrag-hohlt-das-grundgesetz-aus_254

schmooch
10.02.2009, 14:51
Ich kenne das Ergebniss schon jetzt.....;(

Oh, Du auch?

Menetekel
10.02.2009, 14:55
Oh, Du auch?

Nu, iche ooch!!!!!

Zarah
10.02.2009, 14:58
Deutschland ist fertig!

Wer von den deutschen Bürgern möchte denn den Nationalstaat ad acta legen? Unsere schlauen Politiker wissen nicht mal was in den Verträgen steht....abzeichnen und durchwinken!
Eine wichtige Entscheidung setzt immer eine vernünftige Bürgeraufklärung und einen Volksentscheid voraus.
Hut ab für den Querkopf Peter Gauweiler!

cajadeahorros
10.02.2009, 14:59
Ich kenne das Ergebniss schon jetzt.....;(

Ich auch. Das Verfassungsgericht erkannte in der Bombadierung eines Landes das Deutschland nicht angegriffen hatte (ohne UN- oder sonstein Mandat) ja auch keinen Angriffskrieg.

esperan
10.02.2009, 15:09
zu lesen hier (http://isht.comdirect.de/html/news/selector/main.html?sNewsId=handelsblatt_de:1234262642&C_Searchterm=Lissabon+Vertrag&iOffset=0&iPage=1&sRef=%2fhtml%2fnews%2factual%2fmain.html&sSearchterm1=Lissabon+Vertrag&sView=resultlist)

Da können wir nur hoffen, daß unsere deutschen Verfassungsrichter zum Wohle des deutschen Volkes entscheiden werden.

Unsere Politiker sind doch dafür, sich alles aus der Hand nehmen zu lassen. Dann kann man behaupten: Ist halt so, wir haben keinen Einfluss darauf. Gut Masche, sich dem Volk erklären zu können.

nethead
10.02.2009, 15:11
Ich erwarte vom Verfassungsgericht nichts anderes als ein politgefälliges Urteil. Die werden unter erheblichem Druck stehen.

Von dem Gedanken das deutsche Richter dem Gesetz verpflichtet sind habe ich mich schon längst verabschiedet.

Marathon
10.02.2009, 15:55
Ich auch. Das Verfassungsgericht erkannte in der Bombadierung eines Landes das Deutschland nicht angegriffen hatte (ohne UN- oder sonstein Mandat) ja auch keinen Angriffskrieg.

Die Begründung war in dem Fall etwas anders.
Der Generalbundesanwalt sagte, in den Gesetzestexten stehe nur drin, dass die Planung eines Angriffskrieges verboten ist.
Daraus folgerte er, dass die Durchführung eines Angriffskrieges nicht illegal sei, denn das steht so nicht da drin.

Dass aber die Schreiber dieser Gesetzestexte natürlich auch die Durchführung eines Angriffskrieges meinten, wenn bereits die Planung verboten ist, ist eigentlich für jeden logisch denkenden Menschen klar, nicht aber für unseren weisungsgebundenen Generalbundesanwalt.

Man darf also so meint der Generalbundesanwalt, andere Länder angreifen, sofern man nicht vorher plant. Na sicher doch. Das ist genauso bescheuert, wie das Urteil, wonach Deutsche kein Teil der deutschen Bevölkerung sind.

Anhand solcher Urteile kann man beweisen, dass dieser Staat nicht mehr rund läuft.

cajadeahorros
10.02.2009, 15:55
Ich erwarte vom Verfassungsgericht nichts anderes als ein politgefälliges Urteil. Die werden unter erheblichem Druck stehen.

Von dem Gedanken das deutsche Richter dem Gesetz verpflichtet sind habe ich mich schon längst verabschiedet.

Nachdem das Verfassungsgericht von niemand anderes als der "Politik" bestimmt wird wäre alles andere auch eine Sensation.

Marathon
10.02.2009, 15:57
Ich erwarte vom Verfassungsgericht nichts anderes als ein politgefälliges Urteil. Die werden unter erheblichem Druck stehen.

Von dem Gedanken das deutsche Richter dem Gesetz verpflichtet sind habe ich mich schon längst verabschiedet.

Das Verfassungsgericht und die Verwaltungsgerichte haben sich bisher eigentlich immer an die Gesetze gehalten bzw illegale Gesetze kassiert und tatsächlich im Namen des Volkes geurteilt.
Eigentlich müssten die Politiker, die für illegale Gesetze verantwortlich sind nach solchen Urteilen sanktioniert werden

Bruddler
10.02.2009, 15:59
Deutschland ist fertig!

Wer von den deutschen Bürgern möchte denn den Nationalstaat ad acta legen? Unsere schlauen Politiker wissen nicht mal was in den Verträgen steht....abzeichnen und durchwinken!
Eine wichtige Entscheidung setzt immer eine vernünftige Bürgeraufklärung und einen Volksentscheid voraus.
Hut ab für den Querkopf Peter Gauweiler!

In diesem Fall wäre eine vernünftige Aufklärung für die Regierer kontraproduktiv !
Reicht es nicht aus, wenn man dem naiven Volk Honig ums Maul schmiert und ihm mit allerlei Verlogenem den Lissabon-Vertrag schmackhaft macht ?!

Marathon
10.02.2009, 15:59
Nachdem das Verfassungsgericht von niemand anderes als der "Politik" bestimmt wird wäre alles andere auch eine Sensation.

Eigentlich wird das Verfassungsgericht nicht von der Politik bestimmt.
Die dürfen schon unabhängig urteilen.
Du verwechselst das glaube ich mit dem Generalbundesanwalt, der tatsächlich weisungsgebunden ist, er also das machen muss, was sein Chef, der Justizminister und der Bundeskanzler, ihm sagt.

Topas
10.02.2009, 16:01
Deutschland ist fertig!

Wer von den deutschen Bürgern möchte denn den Nationalstaat ad acta legen? Unsere schlauen Politiker wissen nicht mal was in den Verträgen steht....abzeichnen und durchwinken!
Eine wichtige Entscheidung setzt immer eine vernünftige Bürgeraufklärung und einen Volksentscheid voraus.
Hut ab für den Querkopf Peter Gauweiler!

Siehe:
http://video.google.de/videoplay?docid=5237879946330399901

henriof9
10.02.2009, 16:16
Eigentlich wird das Verfassungsgericht nicht von der Politik bestimmt.
Die dürfen schon unabhängig urteilen.
Du verwechselst das glaube ich mit dem Generalbundesanwalt, der tatsächlich weisungsgebunden ist, er also das machen muss, was sein Chef, der Justizminister und der Bundeskanzler, ihm sagt.

Ich glaube es ging dabei nicht um das weisungsgebundene Handeln, sondern darum, daß die Richter für das Verfassungsgericht zur Hälfte von einem speziellen Richterwahlausschuss des Bundestags und zur anderen Hälfte vom Bundesrat gewählt werden.
Insofern kann man schon sagen, daß es von der Politik betsimmt ist.

Zarah
10.02.2009, 16:41
Siehe:
http://video.google.de/videoplay?docid=5237879946330399901


Richtig klasse, unsere Abgeordneten haben null Ahnung! Was soll`s, der Vertag mußte schnellstens durchgepeitscht werden. Ich doch wurscht was da drin steht, gelle?

Marathon
10.02.2009, 16:53
Siehe:
http://video.google.de/videoplay?docid=5237879946330399901

Ich finde, die sind unterbezahlt.
Bei dieser Leistung sollten fette Diätenerhöhungen schon drin sein :D

dZUG
10.02.2009, 16:53
Weiß eigentlich irgend ein Politiker was im Grundgesetz steht.
Das haben wir Adolf Hitler zu verdanken, dass eben dieser Staat nicht mehr von den falschen gesteuert wird. War zwar nicht das Ziel des Führer, aber ein akzeptables Ergebniss was unser Volksverräter über unsere Köpfe entscheiden wollten.
Es geht einfach nicht da wir nicht von einer fremden Macht beherrscht werden dürfen. Eigentlich ist es noch viel schlimmer wie beherrscht, da die EU eine Diktatur darstellt. Diktatur deshalb weil das EU-Parlament nichts entscheidet, sondern der EU-Rat (--> eigentlich zentral Rat).

Hexenhammer
10.02.2009, 16:55
Ich kenne das Ergebniss schon jetzt.....;(

Ja, die werden das schon so hindrehen, dass die Machtergreifung stattfinden kann.

Gehirnnutzer
10.02.2009, 16:58
Ich glaube es ging dabei nicht um das weisungsgebundene Handeln, sondern darum, daß die Richter für das Verfassungsgericht zur Hälfte von einem speziellen Richterwahlausschuss des Bundestags und zur anderen Hälfte vom Bundesrat gewählt werden.
Insofern kann man schon sagen, daß es von der Politik betsimmt ist.

Das ist zwar richtig henriof, jedoch ist zu bedenken das sich die Zusammensetzung dieses Ausschusses an der Zusammensetzung des jeweiligen Bundestages orientiert. Richter können nur mit qualifizierter Mehrheit bestimmt werden.
Da sie aber nicht für die Dauer einer Legislaturperiode bestimmt werden, sondern bis zum Pensionsalter oder eignen Rücktritt, ist es kaum möglich eine Zusammensetzung zu erzielen, die einer bestimmten parteipolitischer Richtung folgt.

cajadeahorros
10.02.2009, 16:59
Das ist zwar richtig henriof, jedoch ist zu bedenken das sich die Zusammensetzung dieses Ausschusses an der Zusammensetzung des jeweiligen Bundestages orientiert. Richter können nur mit qualifizierter Mehrheit bestimmt werden.
Da sie aber nicht für die Dauer einer Legislaturperiode bestimmt werden, sondern bis zum Pensionsalter oder eignen Rücktritt, ist es kaum möglich eine Zusammensetzung zu erzielen, die einer bestimmten parteipolitischer Richtung folgt.

Doch. Man ernenne nur Richter die den Grundsatz "Die Partei hat immer Recht" verinnerlicht haben.

Nebenbei:
Sie haben eine Amtszeit von 12 Jahren und können nicht wieder gewählt werden.

Zarah
10.02.2009, 17:04
Ich finde, die sind unterbezahlt.
Bei dieser Leistung sollten fette Diätenerhöhungen schon drin sein :D

Eine höhere Kostenpauschale im Selbstbedienungsladen, natürlich steuerfrei versteht sich, wäre auch unbedingt notwendig.
Zur Zeit gibt es 3900 € für lau!

Bei Report Mainz gelesen:

Wie Abgeordnete sich künftig sponsern lassen wollen


Es war eigentlich einer dieser eher kleinen Skandale. Parlamentarier durften bei mehreren Flughäfen umsonst parken. Obwohl sie doch genau für solche Kosten eine Pauschale von monatlich 3.900 Euro erhalten.
Dumm gelaufen, aber doch eigentlich schnell abzustellen, das war jedenfalls meine Erwartung. Doch jetzt ist uns ein Gesetzesentwurf in die Hände gefallen, da kann ich nur sagen, so wird man den Ruf als Abzocker nicht los. Aber der Reihe nach. Daniel Hechler berichtet.

VIP-Parken am Frankfurter Flughafen. Für ausgewählte Persönlichkeiten kostenlos. Die Fraport AG schenkt ihnen das Jahresticket. Wert: 2.640 Euro. Zu den Privilegierten gehörten immer auch Bundestagsabgeordnete. Dummerweise aber war eben das verboten. Denn der Staat ist am Flughafen beteiligt

Zur Wahl stehen: Flugzeuge, Bahnfahrten erster Klasse, die S-Bahnen und natürlich die Fahrbereitschaft des Bundestages. Alles auf Steuerzahlerkosten, versteht sich.
Nur Parktickets oder Taxifahrten werden nicht erstattet. Aber auch dafür haben Abgeordnete ja ihre Pauschale von fast 3.900 Euro monatlich, steuerfrei.

Rowlf
10.02.2009, 17:08
Maastrich wurde durchgewunken, warum dann nicht auch Lissabon?

henriof9
10.02.2009, 17:14
Siehe:
http://video.google.de/videoplay?docid=5237879946330399901

Das wäre mir sowas von peinlich, wenn mir das als Abgeordneter passiert wäre.
Ich weiß ja nun nicht wie arg strapaziert die Dammen und Herren durch ihre " Arbeit " sind, aber ich denke mal, daß eine Abstimmung vorher angekündigt wird und auch um was es bei dieser Abstimmung geht.
Spätestens dann würde ich mir doch mal die Unterlagen dazu ansehen, damit ich überhaupt weiß, was ich da befürworten oder verneinen sollte. ?(

Ist doch logisch, oder ?

Kondor
10.02.2009, 17:32
zu lesen hier (http://isht.comdirect.de/html/news/selector/main.html?sNewsId=handelsblatt_de:1234262642&C_Searchterm=Lissabon+Vertrag&iOffset=0&iPage=1&sRef=%2fhtml%2fnews%2factual%2fmain.html&sSearchterm1=Lissabon+Vertrag&sView=resultlist)

Da können wir nur hoffen, daß unsere deutschen Verfassungsrichter zum Wohle des deutschen Volkes entscheiden werden.

Ich kann mich nicht erinnern, daß die Deutschen als souveränes Volk schon über den EU-Vertrag abgestimmt haben. Alles andere wäre Diktatur und Entmündigung, der Vertrag null und nichtig. :rolleyes:

Verrari
10.02.2009, 17:44
Das wäre mir sowas von peinlich, wenn mir das als Abgeordneter passiert wäre.
Ich weiß ja nun nicht wie arg strapaziert die Dammen und Herren durch ihre " Arbeit " sind, aber ich denke mal, daß eine Abstimmung vorher angekündigt wird und auch um was es bei dieser Abstimmung geht.
Spätestens dann würde ich mir doch mal die Unterlagen dazu ansehen, damit ich überhaupt weiß, was ich da befürworten oder verneinen sollte. ?(

Ist doch logisch, oder ?

So wie Du würde wahrscheinlich jeder normale Mensch reagieren!
Aber die Interessenlage unserer Abgeordneten sind eben anderweitig orientiert.
Diäten, Sitzungsgelder, Stimmenfang, etc., um nur einige zu nennen.

haihunter
10.02.2009, 19:18
Ich kenne das Ergebniss schon jetzt.....;(

Ich habe Vertrauen zu unseren höchsten Richtern:

http://www.focus.de/politik/weitere-meldungen/deutschland-bundesverfassungsgericht-aeussert-zweifel-an-eu-vertrag_aid_369962.html

Ein guter Anfang!

Bruddler
10.02.2009, 19:27
Ich kann mich nicht erinnern, daß die Deutschen als souveränes Volk schon über den EU-Vertrag abgestimmt haben. Alles andere wäre Diktatur und Entmündigung, der Vertrag null und nichtig. :rolleyes:

Tja, zu einem richtig fetten "demokratischen Rechtsstaat" gehört es eben, dass das Volk das Maul zu halten hat ! ;)

GmbH
10.02.2009, 19:38
Verstehe ich es richtig,

daß der Wähler die Freiheit besitzt, Parteien zu wählen ...

daß diese Partei(en) dann in einer Regierung unter Aussprache im Bundesrat Gesetze verabschieden können ...

die Richter der Roten Roben jedoch jeden dieser Beschlüsse in Frage stellen, anfechten u. letztlich für Null & Nichtig erklären können ?

Margrit
10.02.2009, 20:35
Oh, Du auch?

dann lest mal das
http://isht.comdirect.de/html/news/selector/main.html?sNewsId=handelsblatt_de:1234286133&C_Searchterm=Lissabon+Vertrag&iOffset=0&iPage=1&sRef=%2fhtml%2fnews%2factual%2fmain.html&sSearchterm1=Lissabon+Vertrag&sView=resultlist

Preuße
10.02.2009, 20:41
Ich kenne das Ergebniss schon jetzt.....;(

Sei dir da mal nicht so sicher, 2004 wurde die EU-Verfassung auch abgelehnt.

WIENER
10.02.2009, 20:47
Das ist zwar richtig henriof, jedoch ist zu bedenken das sich die Zusammensetzung dieses Ausschusses an der Zusammensetzung des jeweiligen Bundestages orientiert. Richter können nur mit qualifizierter Mehrheit bestimmt werden.
Da sie aber nicht für die Dauer einer Legislaturperiode bestimmt werden, sondern bis zum Pensionsalter oder eignen Rücktritt, ist es kaum möglich eine Zusammensetzung zu erzielen, die einer bestimmten parteipolitischer Richtung folgt.

Tatsächlich, soetwas wäre nur während einer CDU/SPD Koalition möglich. Was für eine Regierung habt ihr jetzt?

Alfred
10.02.2009, 20:54
Sei dir da mal nicht so sicher, 2004 wurde die EU-Verfassung auch abgelehnt.

Ich weiss auch nicht, bei unseren Richtern bin ich immer so negativ eingestellt.

Fiel
12.02.2009, 14:33
Heute morgen im Morgenmagazin war ein Professor für EU-Recht zu Gast, der die eigentlich kritischen Fragen der Redaktion so völlig ungenügend und unwissend und immer nur mit Sympathien für den Lissabon-Vertrag vertrat. Er war nach eigenen Worten auch in Expertenkreisen, die den Parlamentarien in Berlin Auskunft erteilten. Schon nach dessen ersten Ausführen konnte ich ob seiner Dummheit nur noch den Kopf schütteln. Aber dann kam der Oberhammer als er gefragt wurde, wieviele Menschen das in der EU betreffen würde. Völlig auf dem falschen Fuß erfaßt, mutmaßte der Professor: na so etwa 100 mio Menschen werden wir in der EU schon haben - man konnte merken, wie die Moderatorin wenig elegant über diese Aussagen hinwegging. Wenn es nicht so ernst wäre, dann könnte man über diese 'Eliten' in der BRD nur lauthals lachen.

nethead
12.02.2009, 15:31
Das wäre mir sowas von peinlich, wenn mir das als Abgeordneter passiert wäre.
Ich weiß ja nun nicht wie arg strapaziert die Dammen und Herren durch ihre " Arbeit " sind, aber ich denke mal, daß eine Abstimmung vorher angekündigt wird und auch um was es bei dieser Abstimmung geht.
Spätestens dann würde ich mir doch mal die Unterlagen dazu ansehen, damit ich überhaupt weiß, was ich da befürworten oder verneinen sollte. ?(

Ist doch logisch, oder ?

Sollte man Meinen, ist aber unter deutschen Politikern anscheinend kein Usus. Dies ist eines der Videos bei dessen betrachten man belegt bekommt was man wieso schon immer geahnt hat: Die Inkompetenz unter deutschen Politikern ist exorbitant hoch.

nethead
12.02.2009, 15:34
Ich habe Vertrauen zu unseren höchsten Richtern:

Prinzipiell habe ich in die "Verfassungsrichter" auch ein relativ hohes Vertrauen. Im Gegensatz zu den meisten anderen ihrer Kollegen. In diesem Fall kann ich es mir allerdings nicht Vorstellen das sie dieses unsägliche Machwerk, den Vertrag von Lissabon für nicht Verfassungskonform erklären.

nethead
12.02.2009, 15:36
Heute morgen im Morgenmagazin war ein Professor für EU-Recht zu Gast, der die eigentlich kritischen Fragen der Redaktion so völlig ungenügend und unwissend und immer nur mit Sympathien für den Lissabon-Vertrag vertrat. Er war nach eigenen Worten auch in Expertenkreisen, die den Parlamentarien in Berlin Auskunft erteilten. Schon nach dessen ersten Ausführen konnte ich ob seiner Dummheit nur noch den Kopf schütteln. Aber dann kam der Oberhammer als er gefragt wurde, wieviele Menschen das in der EU betreffen würde. Völlig auf dem falschen Fuß erfaßt, mutmaßte der Professor: na so etwa 100 mio Menschen werden wir in der EU schon haben - man konnte merken, wie die Moderatorin wenig elegant über diese Aussagen hinwegging. Wenn es nicht so ernst wäre, dann könnte man über diese 'Eliten' in der BRD nur lauthals lachen.

In Deutschland schwimmt Scheisse im Moment sehr weit oben.

Fiel
12.02.2009, 16:08
In Deutschland schwimmt Scheisse im Moment sehr weit oben.

Gerne hier zu sehen:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/content/691804?inPopup=true

Topas
12.02.2009, 16:16
Auszug aus Link:
... Hatte die Hälfte des Zweiten Senats den Vertrag von Lissabon am Dienstag noch kritisiert, fand Berichterstatter Udo Di Fabio am zweiten Verhandlungstag sogar Lob für den Reformvertrag. Der Bundestag habe entscheidende Mitspracherechte bei diesem Reformvertrag gehabt – ein historischer Fortschritt und ein „Zugewinn an Freiheit“. Am Vortag hatte Di Fabio noch die gegenteilige Frage gestellt: ob nämlich das Mehr an Kompetenzen für Europa nicht Unfreiheit bringe...
Meine Meinung: Man wird den Vertrag von Lissabon leider absegnen und auf geringfügige Änderungen hinweisen.
http://www.tagesspiegel.de/politik/international/Lissabon-Vertrag;art123,2728600

haihunter
12.02.2009, 16:33
Prinzipiell habe ich in die "Verfassungsrichter" auch ein relativ hohes Vertrauen. Im Gegensatz zu den meisten anderen ihrer Kollegen. In diesem Fall kann ich es mir allerdings nicht Vorstellen das sie dieses unsägliche Machwerk, den Vertrag von Lissabon für nicht Verfassungskonform erklären.

Völlig ablehnen werden sie diesen Vertrag sicherlich nicht, aber eventuell Nachbesserungen fordern, was neue Verhandlungen bedeuten würde. Ich bin zwar gegen den Vertrag, aber er enthält immerhin die Möglichkeit, aus der EU wieder auszutreten. Das gab's bisher nicht.

cajadeahorros
12.02.2009, 16:36
Auszug aus Link:
... Hatte die Hälfte des Zweiten Senats den Vertrag von Lissabon am Dienstag noch kritisiert, fand Berichterstatter Udo Di Fabio am zweiten Verhandlungstag sogar Lob für den Reformvertrag. Der Bundestag habe entscheidende Mitspracherechte bei diesem Reformvertrag gehabt – ein historischer Fortschritt und ein „Zugewinn an Freiheit“. Am Vortag hatte Di Fabio noch die gegenteilige Frage gestellt: ob nämlich das Mehr an Kompetenzen für Europa nicht Unfreiheit bringe...
Meine Meinung: Man wird den Vertrag von Lissabon leider absegnen und auf geringfügige Änderungen hinweisen.
http://www.tagesspiegel.de/politik/international/Lissabon-Vertrag;art123,2728600

Wenn ich noch irgendeinen Verfassungsrechtler sehe der "Mitsprache" eines Parlaments für Demokratie hält dem hau ich aufs Maul.

Gehirnnutzer
12.02.2009, 16:58
Tatsächlich, soetwas wäre nur während einer CDU/SPD Koalition möglich. Was für eine Regierung habt ihr jetzt?

Tja, das nützt aber wenig, wenn kein Posten neu zu besetzen ist. Das nächste mal, wo ein Richterposten neu zu besetzen ist, ist 2010.

Das BVerfG hat zwei Senate zu je 8 Richtern also insgesamt 16 Richter. Ist ein Posten neu zu besetzen, werden die Richter im Wechsel von Bundesrat.

Im Jahr 2010 ist ein Richterposten im ersten Senat und 2 Posten im zweiten Senat zu besetzen.
Der letzte Richter im 1. Senat wurde durch den Bundesrat bestimmt, somit wird der 1 Richter vom Bundestag bestimmt.

Für den 2 Senat bestimmt der Bundestag und der Bundesrat je 1 Posten.

2011 sind auch 3 Richter dran, das bedeutet, das 2011 der Bundesrat 2 und der Bundestag 1 Richter bestimmt.

Danach wird erst von 2013 bis 2018 jedes Jahr ein Richterposten frei (die möglichen Dienstzeiten der neuen Richter nich berücksichtig) und 2020 2 Posten.

Dieses Jahr sind Bundestagswahlen, es ist also eher unwahrscheinlich das 2010 noch eine GK im Bundestag existiert und die Zusammensetzung des Bundesrates unterliegt auch möglichen Änderungen.

Von den jetzigen 16 Verfassungsrichtern sind 8 von der CDU/CSU nominiert worden, 7 von der SPD und einer von den Grünen.

Bierbaron
13.02.2009, 09:38
Verstehe ich es richtig,

daß der Wähler die Freiheit besitzt, Parteien zu wählen ...

daß diese Partei(en) dann in einer Regierung unter Aussprache im Bundesrat Gesetze verabschieden können ...

die Richter der Roten Roben jedoch jeden dieser Beschlüsse in Frage stellen, anfechten u. letztlich für Null & Nichtig erklären können ?

Art. 93 I GG:



Das Bundesverfassungsgericht entscheidet:

1.
über die Auslegung dieses Grundgesetzes aus Anlaß von Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und Pflichten eines obersten Bundesorgans oder anderer Beteiligter, die durch dieses Grundgesetz oder in der Geschäftsordnung eines obersten Bundesorgans mit eigenen Rechten ausgestattet sind;
2.
bei Meinungsverschiedenheiten oder Zweifeln über die förmliche und sachliche Vereinbarkeit von Bundesrecht oder Landesrecht mit diesem Grundgesetze oder die Vereinbarkeit von Landesrecht mit sonstigem Bundesrechte auf Antrag der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Drittels der Mitglieder des Bundestages;
2a.
bei Meinungsverschiedenheiten, ob ein Gesetz den Voraussetzungen des Artikels 72 Abs. 2 entspricht, auf Antrag des Bundesrates, einer Landesregierung oder der Volksvertretung eines Landes;
3.
bei Meinungsverschiedenheiten über Rechte und Pflichten des Bundes und der Länder, insbesondere bei der Ausführung von Bundesrecht durch die Länder und bei der Ausübung der Bundesaufsicht;
4.
in anderen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen dem Bunde und den Ländern, zwischen verschiedenen Ländern oder innerhalb eines Landes, soweit nicht ein anderer Rechtsweg gegeben ist;
4a.
über Verfassungsbeschwerden, die von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Artikel 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 enthaltenen Rechte verletzt zu sein;
4b.
über Verfassungsbeschwerden von Gemeinden und Gemeindeverbänden wegen Verletzung des Rechts auf Selbstverwaltung nach Artikel 28 durch ein Gesetz, bei Landesgesetzen jedoch nur, soweit nicht Beschwerde beim Landesverfassungsgericht erhoben werden kann;
5.
in den übrigen in diesem Grundgesetze vorgesehenen Fällen.


Und ja, was den rot Berobten nicht in den Kram passt kann auch für null und nichtig erklärt werden.

€: Im vorliegenden Fall ist das BverfG gemäß 4a. zuständig!

Grüße
Bierbaron

-SG-
13.02.2009, 09:53
Wann ist denn mit einer Entscheidung zu rechnen bzw wie ist die weitere Vorgehensweise? Ich lese seit Mittwoch nichts mehr darüber...?

cajadeahorros
13.02.2009, 12:39
Es war eine zweitägige mündliche Verhandlung angesetzt. Jetzt zieht sich das Gericht zur Urteilsfindung zurück.


Eine Entscheidung der Karlsruher Richter über die Beschwerde wird für Mai oder Juni erwartet.


http://www.wienerzeitung.at/DesktopDefault.aspx?TabID=3857&Alias=wzo&cob=396596&currentpage=0

-SG-
13.02.2009, 12:49
Ach herrje.

Wie konnte ich so blöd sein und eine zeitnahe Entscheidung erwarten.

cajadeahorros
13.02.2009, 13:05
Ach herrje.

Wie konnte ich so blöd sein und eine zeitnahe Entscheidung erwarten.

Bis Mai haben es die Untertanen wieder vergessen oder sind es leid darüber zu diskutieren. Dann kann man die Entscheidung bekanntgeben.

GmbH
15.02.2009, 23:22
Art. 93 I GG:



Und ja, was den rot Berobten nicht in den Kram passt kann auch für null und nichtig erklärt werden.

€: Im vorliegenden Fall ist das BverfG gemäß 4a. zuständig!

Grüße
Bierbaron



... heißt, letztlich kann eine jegliche Entscheidung dieser Republik im Ermessen von ein paar Richtern in Roten Roben liegen ?

Eine sehr eng gefasste Demokratie ... denn ich geh mal davon aus, daß selbst ein Diktator wie Hitler seine endgültigen Entscheidungen mit ein paar Vertrauten besprach, absprach, beriet, eh er das letzte Wort sprach ...

also eine moderne Diktatur unsere Bundesrepublik , clever ausgeklügelt das System ?

klartext
16.02.2009, 00:02
... heißt, letztlich kann eine jegliche Entscheidung dieser Republik im Ermessen von ein paar Richtern in Roten Roben liegen ?

Eine sehr eng gefasste Demokratie ... denn ich geh mal davon aus, daß selbst ein Diktator wie Hitler seine endgültigen Entscheidungen mit ein paar Vertrauten besprach, absprach, beriet, eh er das letzte Wort sprach ...

also eine moderne Diktatur unsere Bundesrepublik , clever ausgeklügelt das System ?

Sei mal nicht so pessimistisch. Die Richter haben schon einmal ein Gesetz aus Brüssel gekippt und unsere Regierung mehr als einmal zurückgepfiffen.

Gehirnnutzer
16.02.2009, 00:04
... heißt, letztlich kann eine jegliche Entscheidung dieser Republik im Ermessen von ein paar Richtern in Roten Roben liegen ?

Eine sehr eng gefasste Demokratie ... denn ich geh mal davon aus, daß selbst ein Diktator wie Hitler seine endgültigen Entscheidungen mit ein paar Vertrauten besprach, absprach, beriet, eh er das letzte Wort sprach ...

also eine moderne Diktatur unsere Bundesrepublik , clever ausgeklügelt das System ?

GmbH, das wäre der Fall, wenn das BVerfG von sich aus tätig werden könnte, das kann es aber nicht. Es muss immer jemanden geben der Verfassungsbeschwerde ein reicht.

GmbH
17.02.2009, 19:53
GmbH, das wäre der Fall, wenn das BVerfG von sich aus tätig werden könnte, das kann es aber nicht. Es muss immer jemanden geben der Verfassungsbeschwerde ein reicht.


Na ja , das ist dann ja kein Problem, irgendeiner wird es dann gaaaaanz schnell tun um sie in Aktion zu setzen ?

Nehmen wir mal an ...

das Deutsche Volk würde sich in seiner Mehrheit , natürlich über legitime Wahlen, für eine Rechte Partei aussprechen (wie weit Rechts sie auch immer sein mag),
dann könnten die "Rote Roben Richter", natürlich auf Antrag wie du es ausdrückst, alles für Null u. Nichtig erklären ?

Gehirnnutzer
18.02.2009, 16:08
Na ja , das ist dann ja kein Problem, irgendeiner wird es dann gaaaaanz schnell tun um sie in Aktion zu setzen ?

Nehmen wir mal an ...

das Deutsche Volk würde sich in seiner Mehrheit , natürlich über legitime Wahlen, für eine Rechte Partei aussprechen (wie weit Rechts sie auch immer sein mag),
dann könnten die "Rote Roben Richter", natürlich auf Antrag wie du es ausdrückst, alles für Null u. Nichtig erklären ?

Falsch mein lieber GmbH. Eine Wahl können sie nicht so einfach für null und nichtig erklären, dazu müsste das der Wahl zu Grunde liegende Wahlgesetz verfassungswidrig sein. Zwar unterliegen die Wahlgesetze zwischen jeder Wahl durchaus Veränderungen, die aber keinen Einfluss auf die Verfassungsmäßigkeit haben (Abgeordnetenanzahl, etc.)

Bleibt also nur eine andere Möglichkeit. den Einfluss auf das Wahlergebnis zu nehmen, der in deinen Vorstellungen so rumspuckt, nämlich ein Parteiverbotsverfahren. Und würden Herrschaften wie du sich mal ein klein wenig informieren, anstatt dumm rum zu spekulieren und voller Unwissenheit Stuß anzunehmen, dann wüsstest du, das ein Parteiverbotsverfahren nur in einem Fall Einfluß auf das Wahlergebnis nehmen würde, dann nämlich, wenn es vor der von dir genannten Wahl eingeleitet worden wäre.

Der informierte Mensch weiß nämlich, welche drei Organe nur ein Parteiverbotsverfahren anstrengen können, nämlich Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.
Wenn also deine Partei die Wahl gewinnt, dürfte sie die Regierung stellen und auch die Mehrheit im Bundestag. Wie die Erfahrungen in den neuen Bundesländern zeigen, neigen gewisse rechte Abgeordnete zu recht seltsamen, zu weilen recht dämlichen Verhalten. Jedoch lässt dies noch nicht darauf schließen, das eine rechte Partei so selten dämlich wäre, selber ein Parteiverbotsverfahren gegen sich anzustrengen.:D

Bliebe also nur noch der Bundesrat, aber auch da dürften im Falle eines Falles die Mehrheitsverhältnisse dagegen sprechen. Es ist einfach utopisch, anzunehmen das eine Partei von null auf 100 an die Bundesregierung kommt, das sind nur wirre Wunschträume der Anhänger einiger rechter Parteien.
Erst dürfte es auf Länderebene entsprechende Bewegungen geben, die sich auf den Bundesrat auswirken, bevor es auf Bundesebene eine entsprechende Bewegung gibt.

Was für Folgen ein Parteiverbot hat, dürfte die Wohl klar seien, Erlöschen der Mandate, Einzug des Parteivermögens, Verbot der Bildung einer Nachfolgeorganisation etc. pp.

Die Wahl und sein Ergebnis kann das BVerfG also nicht für null und nichtig erklären.

GmbH
18.02.2009, 20:00
Falsch mein lieber GmbH. Eine Wahl können sie nicht so einfach für null und nichtig erklären, dazu müsste das der Wahl zu Grunde liegende Wahlgesetz verfassungswidrig sein. Zwar unterliegen die Wahlgesetze zwischen jeder Wahl durchaus Veränderungen, die aber keinen Einfluss auf die Verfassungsmäßigkeit haben (Abgeordnetenanzahl, etc.)

Bleibt also nur eine andere Möglichkeit. den Einfluss auf das Wahlergebnis zu nehmen, der in deinen Vorstellungen so rumspuckt, nämlich ein Parteiverbotsverfahren. Und würden Herrschaften wie du sich mal ein klein wenig informieren, anstatt dumm rum zu spekulieren und voller Unwissenheit Stuß anzunehmen, dann wüsstest du, das ein Parteiverbotsverfahren nur in einem Fall Einfluß auf das Wahlergebnis nehmen würde, dann nämlich, wenn es vor der von dir genannten Wahl eingeleitet worden wäre.

Der informierte Mensch weiß nämlich, welche drei Organe nur ein Parteiverbotsverfahren anstrengen können, nämlich Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.
Wenn also deine Partei die Wahl gewinnt, dürfte sie die Regierung stellen und auch die Mehrheit im Bundestag. Wie die Erfahrungen in den neuen Bundesländern zeigen, neigen gewisse rechte Abgeordnete zu recht seltsamen, zu weilen recht dämlichen Verhalten. Jedoch lässt dies noch nicht darauf schließen, das eine rechte Partei so selten dämlich wäre, selber ein Parteiverbotsverfahren gegen sich anzustrengen.:D

Bliebe also nur noch der Bundesrat, aber auch da dürften im Falle eines Falles die Mehrheitsverhältnisse dagegen sprechen. Es ist einfach utopisch, anzunehmen das eine Partei von null auf 100 an die Bundesregierung kommt, das sind nur wirre Wunschträume der Anhänger einiger rechter Parteien.
Erst dürfte es auf Länderebene entsprechende Bewegungen geben, die sich auf den Bundesrat auswirken, bevor es auf Bundesebene eine entsprechende Bewegung gibt.

Was für Folgen ein Parteiverbot hat, dürfte die Wohl klar seien, Erlöschen der Mandate, Einzug des Parteivermögens, Verbot der Bildung einer Nachfolgeorganisation etc. pp.

Die Wahl und sein Ergebnis kann das BVerfG also nicht für null und nichtig erklären.




Was meinst du mit deine ?

Des Weiteren beachte bitte das fette ? mein Text ist eine Frage ...

:cool2:

Denkpoli
18.02.2009, 20:24
Was für Folgen ein Parteiverbot hat, dürfte die Wohl klar seien, Erlöschen der Mandate, Einzug des Parteivermögens, Verbot der Bildung einer Nachfolgeorganisation etc. pp.

Das Erlöschen der Mandate müsste sich aber verhindern lassen, indem die betreffenden Parlamentarier vor dem Urteil aus der Partei austreten.

Gehirnnutzer
18.02.2009, 20:57
Was meinst du mit deine ?

Des Weiteren beachte bitte das fette ? mein Text ist eine Frage ...

:cool2:


deine Vorstellungen........ ->Sarkasmus, weil die Nichtigkeiterklärung eine Wahl absurd ist.
deine Partei -> meine Umschreibung für die von dir erwähnte rechte Partei

Gehirnnutzer
18.02.2009, 21:13
Das Erlöschen der Mandate müsste sich aber verhindern lassen, indem die betreffenden Parlamentarier vor dem Urteil aus der Partei austreten.

Solange sich der neue Bundestag nach der Wahl noch nicht konstituiert hat, erlöschen die Mandate. Danach jedoch bleiben zwar die Mandate erhalten, jedoch würden die Abgeordneten, wenn sie keiner anderen im Bundestag vertretenen Partei beitreten, fraktionslose Abgeordnete sein und haben damit bezüglich Ausschüssen etc. nur eingeschränkte Rechte.