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Vollständige Version anzeigen : Feilschen um die Strafe bald erlaubt?



Deutschmann
30.01.2009, 20:17
Zypries möchte das Feilschen um die Strafe vor Gericht künftig ermöglichen.

(Auszug)
Berlin - Kaum hat der Bundestag sich erstmals mit dem Gesetz zu Absprachen im Strafprozess beschäftigt, da donnert es aus Karlsruhe: „Solche Deals sind für die Glaubwürdigkeit der Justiz verheerend“, sagte der Präsident des Bundesgerichtshofs (BGH) Klaus Tolksdorf am Donnerstagabend. Absprachen riefen den nicht unzutreffenden Eindruck einer Zwei-Klassen-Justiz hervor, da sie in Wirtschaftsprozessen üblich seien – die meist Wohlhabende betreffen. (...)

http://www.tagesspiegel.de/politik/;art771,2719637

Na toll. Jetzt soll die Rechtssprechung auch noch gebeugt werden. Wenn man denkt es kan nicht mehr blöder werden, wird man jedesmal eines besseren belehrt. :rolleyes:

Joseph Malta
30.01.2009, 20:22
Menschenskinder, diese Absprachen gibt es doch schon seit Jahren. Da gibt es eine Befragung des Angeklagten und da wird für den Fall der Mitarbeit schon in Vorfeld seitens der Staatsanwaltschaft ein "Angebot" gemacht. Gibt es mehrere Verdächtige, wird die Mitarbeit immer honoriert.
Besonders häufig ist das in Fällen von Schwarzgeldern, die mit Immobilien gewaschen wurden oder Geldwäsche allgemein der Fall. Das gibt es klare Ausagen wie "Geben Sie uns die Leute, die Schwarzgelder über die Käufe gewaschen haben und wir geben Ihnen eine Bewährungsstrafe".

Deutschmann
30.01.2009, 20:25
Menschenskinder, diese Absprachen gibt es doch schon seit Jahren. Da gibt es eine Befragung des Angeklagten und da wird für den Fall der Mitarbeit schon in Vorfeld seitens der Staatsanwaltschaft ein "Angebot" gemacht. Gibt es mehrere Verdächtige, wird die Mitarbeit immer honoriert.
Besonders häufig ist das in Fällen von Schwarzgeldern, die mit Immobilien gewaschen wurden oder Geldwäsche allgemein der Fall. Das gibt es klare Ausagen wie "Geben Sie uns die Leute, die Schwarzgelder über die Käufe gewaschen haben und wir geben Ihnen eine Bewährungsstrafe".

Natürlich gibts diese Absprachen schon lange. Ist das ein Grund diese Möglichkeit jetzt gesetzlich zu verankern? Da bedeutet im Umkehrschluss dass ein Verfahren zum Bazar wird anstatt sich an die "Preisliste" zu halten.

Stadtknecht
31.01.2009, 15:54
Solche "Deals" vor Gericht kenne ich zu Genüge.

Nur ein Beispiel:

Ein LKW-Fahrer hat gegen so ziemlich jeden Paragrafen der StVO verstoßen, Lenkzeitüberschreitung, Ladungssicherung usw.

Er bekommt zusätzlich zum Bußgeld ein paar Punkte, die dazu führen, daß er den Führerschein verliert.

Vor Gericht geht dann das Gejammer los, daß er ohne Führerschein arbeitslos würde, also wird auf die Punkte zu Gunsten eines höheren Bußgeldes verzichtet.

Der Fahrer behält seinen Führerschein, der Staat kriegt ein höheres Bußgeld in die Kasse, also eine Win-Win-Situation.

Wozu soll das Punktesystem dann gut sein?

Mariko
31.01.2009, 16:49
Zypries möchte das Feilschen um die Strafe vor Gericht künftig ermöglichen.

(Auszug)
Berlin - Kaum hat der Bundestag sich erstmals mit dem Gesetz zu Absprachen im Strafprozess beschäftigt, da donnert es aus Karlsruhe: „Solche Deals sind für die Glaubwürdigkeit der Justiz verheerend“, sagte der Präsident des Bundesgerichtshofs (BGH) Klaus Tolksdorf am Donnerstagabend. Absprachen riefen den nicht unzutreffenden Eindruck einer Zwei-Klassen-Justiz hervor, da sie in Wirtschaftsprozessen üblich seien – die meist Wohlhabende betreffen. (...)

http://www.tagesspiegel.de/politik/;art771,2719637

Na toll. Jetzt soll die Rechtssprechung auch noch gebeugt werden. Wenn man denkt es kan nicht mehr blöder werden, wird man jedesmal eines besseren belehrt. :rolleyes:



Nicht die Absprachen an sich, sondern die Darstellung in den Medien, dass diese "Deals" quasi nur den oberen 10% zugute kämen, rufen den (falschen) Eindruck einer Zwei-Klassen-Justiz hervor. Dabei werden diese Deals gerade in Masseverfahren gegen "die kleinen Leute" benutzt, um die Verfahrensflut zu bewältigen.
Der Ansatzpunkt von Tolksdorf ist also Unsinn. Man kann natürlich Bedenken gegen Absprachen haben, aber diese sollten dann auch grundsätzlicher rechtsstaatlicher Natur sein, und nicht auf unbegründeter Polemik fußen. Tolksdorf zeigt sich hier einmal mehr als Populist - für einen BGH-Präsidenten inakzeptabel.

Paul Felz
31.01.2009, 16:52
Nicht die Absprachen an sich, sondern die Darstellung in den Medien, dass diese "Deals" quasi nur den oberen 10% zugute kämen, rufen den (falschen) Eindruck einer Zwei-Klassen-Justiz hervor. Dabei werden diese Deals gerade in Masseverfahren gegen "die kleinen Leute" benutzt, um die Verfahrensflut zu bewältigen.
Der Ansatzpunkt von Tolksdorf ist also Unsinn. Man kann natürlich Bedenken gegen Absprachen haben, aber diese sollten dann auch grundsätzlicher rechtsstaatlicher Natur sein, und nicht auf unbegründeter Polemik fußen. Tolksdorf zeigt sich hier einmal mehr als Populist - für einen BGH-Präsidenten inakzeptabel.

Würdest Du bitte erst lesen bevor Du antwortest? Dann käme weniger Unsinn heraus.

Joseph Malta
31.01.2009, 16:54
Natürlich gibts diese Absprachen schon lange. Ist das ein Grund diese Möglichkeit jetzt gesetzlich zu verankern? Da bedeutet im Umkehrschluss dass ein Verfahren zum Bazar wird anstatt sich an die "Preisliste" zu halten.

Wieso sollte man etwas, was eh schon Usus ist, nicht gesetzlich "absichern"?

EinDachs
31.01.2009, 17:34
Natürlich gibts diese Absprachen schon lange. Ist das ein Grund diese Möglichkeit jetzt gesetzlich zu verankern? Da bedeutet im Umkehrschluss dass ein Verfahren zum Bazar wird anstatt sich an die "Preisliste" zu halten.

So wie ich das sehe, sollte Ziel der Aktion sein, dass man für das was ohnehin schon üblich ist, nun auch einen entsprechenden gesetzlichen Rahmen schafft.
Der Bazar, der ohnehin schon existiert wird ein wenig regelmentiert, was ich für gar nicht so schlecht halte.

Don
31.01.2009, 17:38
Solche "Deals" vor Gericht kenne ich zu Genüge.

Nur ein Beispiel:

Ein LKW-Fahrer hat gegen so ziemlich jeden Paragrafen der StVO verstoßen, Lenkzeitüberschreitung, Ladungssicherung usw.

Er bekommt zusätzlich zum Bußgeld ein paar Punkte, die dazu führen, daß er den Führerschein verliert.

Vor Gericht geht dann das Gejammer los, daß er ohne Führerschein arbeitslos würde, also wird auf die Punkte zu Gunsten eines höheren Bußgeldes verzichtet.

Der Fahrer behält seinen Führerschein, der Staat kriegt ein höheres Bußgeld in die Kasse, also eine Win-Win-Situation.

Wozu soll das Punktesystem dann gut sein?

Der deutsche Beamte mal wieder. Nur glücklich, wenn er die arbeitende Bevölkerung terrorisieren kann sonst kriegt er Depressionen und eine Sinnkrise.

Deutschmann
31.01.2009, 19:09
Wieso sollte man etwas, was eh schon Usus ist, nicht gesetzlich "absichern"?

Weil es dann einen Rechtsanspruch darauf gibt?

Bruddler
31.01.2009, 20:23
Feilschen um die Strafe bald erlaubt?...

:no_no: so etwas gibt es nur in einer Bananenrepublik !.....

Stadtknecht
31.01.2009, 21:37
Der deutsche Beamte mal wieder. Nur glücklich, wenn er die arbeitende Bevölkerung terrorisieren kann sonst kriegt er Depressionen und eine Sinnkrise.

Oder weil deutsche Beamte dafür sorgen, daß es halbwegs sicher auf unseren Straßen zugeht.

Daß Du so etwas nicht begreifst, sei Dir verziehen.

Mariko
01.02.2009, 15:43
Würdest Du bitte erst lesen bevor Du antwortest? Dann käme weniger Unsinn heraus.



Hab ich natürlich getan. Und? Ändert nichts an meiner Meinung. Dass Du die als Unsinn bezeichnest, ist mir ohnehin egal.

Menetekel
01.02.2009, 15:51
Und solche Rechtsprechung wird dann als rechtstaatliche Grundlage gebrießen.
Hurra, es wird immer besser.
Da braucht mir niemand mit irgend welchen Erklärungen zu kommen.