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Vollständige Version anzeigen : Kinderschänder fordert Verfahrenseinstellung



Ruepel
11.01.2009, 20:37
Hier hätte diese Drecksau auch noch das BVK und Entschädigung bekommen.

http://www.n24.de/news/newsitem_4253304.html

Drache
11.01.2009, 23:31
Hier hätte diese Drecksau auch noch das BVK und Entschädigung bekommen.

http://www.n24.de/news/newsitem_4253304.html

Vermutlich von Cohn- Bandit persönlich!

Aresetyr
11.01.2009, 23:49
Woher wissen wir, dass nicht seine Aussage der Wahrheit entspricht?

Ruepel
12.01.2009, 00:00
Woher wissen wir, dass nicht seine Aussage der Wahrheit entspricht?

Erkläre er sich besser!

Gärtner
12.01.2009, 00:01
Woher wissen wir, dass nicht seine Aussage der Wahrheit entspricht?

http://img525.imageshack.us/img525/7076/53982424dt3.jpgas ist in diesem Falle unerheblich. Auch der einvernehmliche sexuelle Verkehr zwischen einer 13jährigen und einem Erwachsenen stellt schweren sexuellen Mißbrauch von Kindern dar. Insofern hat der gute Polanski, der seine Straftat noch nicht einmal leugnet, nicht zu fordern.

schastar
12.01.2009, 06:45
Erkläre er sich besser!

Sie war 13 und nicht 3.
Das Mädchen hatte keine Vergewaltigungsspuren
Er war damals 42 und sie strebte eine Kariere als Model an.
Zugegeben hat er keine Vergewaltigung, sondern lediglich Sex mit einer Minderjährigen.
Die Kläger stimmten diesem Vergleich zu.
Das misshandelte Opfer hat ihm öffentlich vergeben und wünscht ihm alles Gute für seine Zukunft.

Um sich wirklich dazu äußern zu können wissen wir einfach zu wenig. So ähnlich wie bei Mannichel.

harlekina
12.01.2009, 06:51
Sie war 13 und nicht 3.
Das Mädchen hatte keine Vergewaltigungsspuren
Er war damals 42 und sie strebte eine Kariere als Model an.
Zugegeben hat er keine Vergewaltigung, sondern lediglich Sex mit einer Minderjährigen.
Die Kläger stimmten diesem Vergleich zu.
Das misshandelte Opfer hat ihm öffentlich vergeben und wünscht ihm alles Gute für seine Zukunft.

Um sich wirklich dazu äußern zu können wissen wir einfach zu wenig. So ähnlich wie bei Mannichel.

Ist aber nun mal strafbar, berühmt oder nicht.

schastar
12.01.2009, 06:55
http://img525.imageshack.us/img525/7076/53982424dt3.jpgas ist in diesem Falle unerheblich. Auch der einvernehmliche sexuelle Verkehr zwischen einer 13jährigen und einem Erwachsenen stellt schweren sexuellen Mißbrauch von Kindern dar. Insofern hat der gute Polanski, der seine Straftat noch nicht einmal leugnet, nicht zu fordern.

Das sagen halt einige Sexualneurotiker die zufällig auch noch da sitzen wo sie schaden anrichten können. Mit der Realität hat das nix zu tun, eher mit Neid.
In vielen anderen Ländern ist das kein Problem, und diese Frauen leiden auch nicht alle unter Verhaltensstörungen.
Im übrigen sind mir persönlich sehr wohl Frauen bekannt die mit 13 bereits Sex hatten, und damals waren bei diesen Jungs mit 13 oder 14 nicht angesagt. Verhaltensstörungen haben sie auch keine.

schastar
12.01.2009, 07:00
Ist aber nun mal strafbar, berühmt oder nicht.

Da hast du recht. Da hast du recht. Gegen juristische Fehlentwicklungen ist keine Kultur gefeilt.

McDuff
12.01.2009, 07:10
Kindesmissbrauch bleibt Kindesmissbrauch und das die USA diesen Perverski trotz seiner Prominenz nicht bevorzugen wirft ein gutes Licht auf die US-Justiz.

schastar
12.01.2009, 07:16
Kindesmissbrauch bleibt Kindesmissbrauch und das die USA diesen Perverski trotz seiner Prominenz nicht bevorzugen wirft ein gutes Licht auf die US-Justiz.

Aber auch nur die Nichtbevorzugung der Prominenz. Wie das allerdings wäre wenn es ums liebe Geld geht werden wir ja noch sehen.

Pascal_1984
12.01.2009, 18:41
Woher wissen wir, dass nicht seine Aussage der Wahrheit entspricht?

Selbst wenn, dann hat er immer noch mit einer 13jährigen geschlafen, wenn auch mit ihren einverständniss wie er ja behauptet! Auch dann verdient er zumindest eine Haftstrafe!

Aresetyr
12.01.2009, 22:08
Selbst wenn, dann hat er immer noch mit einer 13jährigen geschlafen, wenn auch mit ihren einverständniss wie er ja behauptet! Auch dann verdient er zumindest eine Haftstrafe!

Es ist rein subjektiv ob er sie verdient oder nicht... .
Ich finde zum Beispiel, dass, wenn sie wirklich einverstanden war, keinerlei Grund für ein Verfahren besteht.

Subjektivität, wie ich schon erwähnte.

Zumindest aber hat er nach 30 Jahren, wenn sie einverstanden war, das Recht auf Frieden.

Und was ich mit meiner Aussage sagen wollte ist, dass es äußerst dumm ist, nur die eine Seite der Medaille anzusehen.

Pascal_1984
13.01.2009, 17:44
Es ist rein subjektiv ob er sie verdient oder nicht... .
Ich finde zum Beispiel, dass, wenn sie wirklich einverstanden war, keinerlei Grund für ein Verfahren besteht.

Subjektivität, wie ich schon erwähnte.

Zumindest aber hat er nach 30 Jahren, wenn sie einverstanden war, das Recht auf Frieden.

Und was ich mit meiner Aussage sagen wollte ist, dass es äußerst dumm ist, nur die eine Seite der Medaille anzusehen.

Da bin ich nicht deiner Meinung, wer als erwachsener mit einer 13 jährigen schläft, hat durchaus Strafe verdient! Außerdem sieht es doch sehr danach aus, das er die kleine vergewaltigte hatte! Und darf trotzdem frei rumlaufen! Eigentlich ein Skandal!