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Vollständige Version anzeigen : NPD-Chef soll raus aus der BW.



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haihunter
10.01.2009, 13:02
Der ja nicht ohne ist. Auch wenn du es immer nicht glauben willst das der VS die meisten Terroranschläge in Deutschland beging. Egal unter welcher Flagge.....

Dummfug! Solche dämlichen, hirnrissigen Aussagen sind ein weiterer Beleg dafür, daß Rechtsextreme niemals wieder in Deutschland hochkommen dürfen. Und auch nicht werden.

Volkov
14.01.2009, 10:44
Solche Deutschlandfeinde verteidigen unsere Heimat sicher nicht !

@ Vorredner: Opa war Stoßführer bei SM :D

Alion
14.01.2009, 10:50
Auf einen bekennenden Neonazi wie Voigt kann die Bundeswehr gut verzichten. Als Offizier ist er völlig ungeeignet.

1. Ich mag die NPD nicht.
2. Sie ist eine in Deutschland zugelassene Partei und nicht verboten.
3. Für mich fehlt somit ein rechtlicher Grund ihn aus der BW zu schmeißen, angeblich sind wir doch eine Demokratie mit garantierter Meinungsfreiheit??


MfG
Alion

cajadeahorros
14.01.2009, 11:02
Kollege Kronauer hat dankenswerterweise darauf hingewiesen dass die Feldjäger bereit durch NAZIS unterwandert sind:

http://www.armeeshop24.de/images/detailed/d_192.jpg

steffel
14.01.2009, 11:16
Natürlich kannst du auch deine Kinder zu Gegnern unseres Systems erziehen. Eine Zukunft haben sie damit nicht, sie werden immer Aussenseiter der Gesellschaft bleiben.

Ja klar, unsere staatlichen Schulen sind ja alle in einem hervorragenden Zustand mit wirklich motivierten Schülern, siehe Rütlischule in Neukölln, du Schlaumeier!

Der einzige Grund, warum unsere Schüler noch in der Mehrzahl in öffentliche Schulen gehen, ist, weil diese zu 100% vom Steuerzahler gesponsort werden.

Gehirnnutzer
14.01.2009, 16:15
1. Ich mag die NPD nicht.
2. Sie ist eine in Deutschland zugelassene Partei und nicht verboten.
3. Für mich fehlt somit ein rechtlicher Grund ihn aus der BW zu schmeißen, angeblich sind wir doch eine Demokratie mit garantierter Meinungsfreiheit??


MfG
Alion

Alion, die rechtlichen Grundlagen gibt es schon,:


§ 8 Soldatengesetz
Der Soldat muss die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes anerkennen und durch sein gesamtes Verhalten für ihre Erhaltung eintreten.


§ 23 Soldatengesetz
1) Der Soldat begeht ein Dienstvergehen, wenn er schuldhaft seine Pflichten verletzt.
(2) Es gilt als Dienstvergehen,

1.
wenn ein Soldat nach seinem Ausscheiden aus dem Wehrdienst seine Pflicht zur Verschwiegenheit verletzt oder gegen das Verbot verstößt, Belohnungen oder Geschenke anzunehmen oder eine Tätigkeit nach § 20a nicht anzeigt oder entgegen einem Verbot ausübt,
2.
wenn sich ein Offizier oder Unteroffizier nach seinem Ausscheiden aus dem Wehrdienst gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigt oder durch unwürdiges Verhalten nicht der Achtung und dem Vertrauen gerecht wird, die für seine Wiederverwendung als Vorgesetzter erforderlich sind,
3.
wenn ein Berufssoldat nach Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand einer erneuten Berufung in das Dienstverhältnis nicht nachkommt.

(3) Das Nähere über die Verfolgung von Dienstvergehen regelt die Wehrdisziplinarordnung.


Wehrdisziplinarordnung.
§ 66 Aberkennung des Dienstgrades
Die Aberkennung des Dienstgrades bewirkt den Verlust des Dienstgrades und der
sich daraus ergebenden Befugnisse. Sie setzt voraus, dass die Entfernung aus dem
Dienstverhältnis gerechtfertigt wäre, falls sich der Angehörige der Reserve oder der
nicht wehrpflichtige frühere Soldat, der noch zu Dienstleistungen herangezogen werden
kann, noch im Dienst befände. § 63 Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend.

§ 82 Verfahren gegen frühere Soldaten
...................
(3) Gegen einen früheren Soldaten kann ein gerichtliches Disziplinarverfahren nur
wegen eines vor Beendigung des Dienstverhältnisses begangenen Dienstvergehens oder
wegen einer Handlung eingeleitet werden, die nach § 23 Abs. 2 des Soldatengesetzes als
Dienstvergehen gilt.


Quellen:
Soldatengesetz (http://bundesrecht.juris.de/sg/index.html#BJNR001140956BJNE003606310)
Wehrdisziplinarordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/wdo_2002/gesamt.pdf)

Praetorianer
14.01.2009, 17:19
http://img525.imageshack.us/img525/6105/47218832uz7.jpgrivatschule! Ein wahrer Held der Revolution!

:)) :lach: :))

Entschuldige bitte, würde ich an seiner Stelle genauso machen. Ich finde auch seine Begründung einleuchtend.

Alion
14.01.2009, 17:39
Alion, die rechtlichen Grundlagen gibt es schon,:

Quellen:
Soldatengesetz (http://bundesrecht.juris.de/sg/index.html#BJNR001140956BJNE003606310)
Wehrdisziplinarordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/wdo_2002/gesamt.pdf)

Aus der Mitgliedschaft in einer demokratischen und nicht verbotenen Partei, ergibt sich für mich keine Rechtfertigung eines Rausschmisses aus der BW.

Entweder ist diese Partei verfassungsfeindlich dann soll man sie verbieten, oder wenn man das nicht kann ihre Mitglieder in Ruhe lassen.

Das Verbot dieser Partei hat man oft versucht und ist gescheitert.

Das Ganze erinnert mich sehr an Verhältnisse, die mit Rechtstaatlichkeit wenig zu tun haben.

Politische Gegner werden systematisch denunziert, verunglimpft und schlussendlich versucht man ihnen ihre Existenz und Lebensgrundlage zu vernichten.

Ich bin Demokrat und stehe zu unserer Verfassung. Ich halte dies für einen sehr gefährlichen Weg, der die Demokratie dieses Landes weit mehr gefährdet als ein paar Spinner und Neo-Nazis in der NPD.

Das zu Grunde liegende Demokratieverständnis ist erschreckend. Selbst vor Hexenjagten auf Andersdenkende aus der eigenen Partei wird nicht mehr zurückgeschreckt, wie man an der Hessen-SPD deutlich sieht.

MfG
Alion

P.S. Niemand der es sich leisten kann und seine Kinder liebt schickt diese mit all dem menschlichen Müll auf eine öffentliche Schule!

Sie sollen in der Schule lernen und dies ist in weiten Teilen des öffentlichen Schulsystems kaum mehr möglich. So gab es in der Stadt Essen mal eine Umfrage an Schulen, nach der ca. 60% der Schüler bewaffnet zum Unterricht erscheinen, um sich das Gesindel vom Hals halten zu können!

Reichsadler
14.01.2009, 18:48
Unsere Gesetze unterscheiden im Punkt Radikalenerlass nicht nach Parteien, sondern nach den persönlichen Aussagen der Betroffenen. Dein Argument geht also an der Realität vorbei. Voigt hat sich durch eigene Äusserungen als Feind unseres Systems geoutet. Genau darum und nur darum geht es.
Radikalinskis sind nicht das Gegenteil von Duckmäusertum, sondern stehen ausserhalb der Gesellschaft.
Demokratie ist kein Selbstbedienungsladen, sondern muss sich gegen ihre Feinde verteidigen können. Zumindest soviel sollten wir aus unserer eigenen Geschichte gelernt haben. Dass ein Hitler ganz demokratisch zum Kanzler gewählt wird, möchte ich nicht erleben müssen.
Extremisten müssen grundsätzlich von Führungspositionen ferngehalten werden. Auf wen dies zutrifft, entscheiden am Ende unabhängige Gerichte, nicht Politiker.
Das ist auch heute schon gültiges Recht im öffentlichen Dienst.

Du scheinst nicht ganz zu verstehen, was das Wort "Demokratie" bedeutet.
Weshalb muss eine solche Staatsform wehrhaft sein und weshalb darf kein zweiter Hitler gewählt werden?
Das Volk bestimmt, wen es an der Spitze sehen möchte; wenn es die Volksauffassung ist (ob aus Überzeugung oder Unwissenheit), dass uns ein "Extremist" gut tut, dann ist es nun einmal so und muss aktzeptiert werden. Ansonsten haben wir eine Oligarchie und keine Demokratie.

Gehirnnutzer
14.01.2009, 18:52
Aus der Mitgliedschaft in einer demokratischen und nicht verbotenen Partei, ergibt sich für mich keine Rechtfertigung eines Rausschmisses aus der BW.
.................................................. ............................................


Alion, du hast nach der rechtlichen Grundlage gefragt, die habe ich angegeben.
Was ich von der ganzen Geschichte halte, habe ich hier (http://www.politikforen.net/showpost.php?p=2617298&postcount=86) geschrieben.
Tja, und da die gesetzliche Grundlage besagt, das ein Gericht der Entscheidungsträger sein muss, wird meine Aussage bestätigt.

Schaschlik
15.01.2009, 07:18
(...)

Entweder ist diese Partei verfassungsfeindlich dann soll man sie verbieten, oder wenn man das nicht kann ihre Mitglieder in Ruhe lassen.

Das Verbot dieser Partei hat man oft versucht und ist gescheitert.


Das Verbotsverfahren ist aber nicht gescheitert, weil man der NPD keine Verfassungsfeindlichkeit nachweisen konnte, sondern wegen der V-Männer.

Das Nicht-Verbot der NPD belegt nicht deren Verfassungstreue.



Das Ganze erinnert mich sehr an Verhältnisse, die mit Rechtstaatlichkeit wenig zu tun haben.
(...)

Wieso? Gegen den Mann läuft ein Ausschlussverfahren. Es wurde also weder sein Rausschmiss entschieden, noch ist überhaupt klar ob die gegen ihn erhobenen Vorwürfe gerechtfertigt sind.