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Vollständige Version anzeigen : Muslime mißbrauchen das nur Deutschen zustehende Recht auf Versammlungsfreiheit.



Strandwanderer
31.12.2008, 13:12
Laut dem Grundgesetz haben alle Deutschen das Recht, ihre Meinung und politische Einstellung durch Demonstrationen zum Ausdruck zu bringen.

Der entsprechende Artikel VIII ("Versammlungsfreiheit") lautet:



1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Versammlungsfreiheit

In deutschen Städten erdreisten sich allerdings regelmäßig Araber, Türken, Kurden und sonstige Nichtdeutsche, sich dieses Recht, das ausdrücklich nur Deutschen zusteht, anzumaßen. Die Ordnungsmacht sieht diesem Treiben seit jeher tatenlos zu. In Berlin z. B. werden durch die Aufzüge von Türken, Kuden und Arabern regelmäßig ganze Bereiche der Innenstadt lahmgelegt.

Ein paar Beispiele für dieses ungesetzliche orientalische Affentheater:

http://www.youtube.com/watch?v=iy3UUJzveJ4

http://www.youtube.com/watch?v=0pwT8qnv0EM

http://www.youtube.com/watch?v=FVS0O1lo-GI

http://www.youtube.com/watch?v=ErNsaS8HjYE

Vom jeweiligen Anlaß abgesehen: Wie lange wird diesem rechtswidrigen Mißbrauch durch ungebetene Gäste noch tatenlos zugesehen?

Hilarius
31.12.2008, 13:20
Na, auf ewig......allerdings wird nativen Deutschen das Recht in naher Zukunft verweigert werden!

Eridani
31.12.2008, 13:24
Na, auf ewig......allerdings wird nativen Deutschen das Recht in naher Zukunft verweigert werden!

Sehe ich auch so......bald haben wir Deutschen überhaupt nichts mehr zu sagen......

Rowlf
31.12.2008, 13:27
Erstens sind viele von ihnen deutsche Staatsbürger und können damit Artikel 8 wahrnehmen und selbst wenn sie keine deutschen Staatsbürger sind, gibt es noch Artikel 2, der für alle Menschen gilt.

Strandwanderer
31.12.2008, 13:32
Erstens sind viele von ihnen deutsche Staatsbürger und können damit Artikel 8 wahrnehmen und selbst wenn sie keine deutschen Staatsbürger sind, gibt es noch Artikel 2, der für alle Menschen gilt.

Du Clown markierst hier den Verfassungsexperten?

Die Versammlungsfreiheit wird ausschließlich durch den Artikel VIII geregelt.

Ihre Meinung können die Ziegenzüchter und Eseltreiber uneingeschränkt in ihren Moscheen austauschen.
Und ihre Konflikte untereinander sind auch auf heimischen Boden, d. h. in der Türkei oder sonstwo außerhalb Deutschlands, auszutragen.

Gilf Kebir
31.12.2008, 13:40
@Strandwanderer

Halt lieber den Ball flach, sonst müssen wir die nächsten 500 Einbürgerungen auf Deinen Thread zurückführen
:D;)

Rowlf
31.12.2008, 13:44
Du Clown markierst hier den Verfassungsexperten?

Die Versammlungsfreiheit wird ausschließlich durch den Artikel VIII geregelt.

Ihre Meinung können die Ziegenzüchter und Eseltreiber uneingeschränkt in ihren Moscheen austauschen.
Und ihre Konflikte untereinander sind auch auf heimischen Boden, d. h. in der Türkei oder sonstwo außerhalb Deutschlands, auszutragen.

Warum wirst du wieder persönlich?
Explizit wird die Versammlungsfreiheit nur durch Artikel 8 und das VersammelG (wo übrigens nicht auf die Staatsbürgerschaft eingegangen wird) geregelt, das ist richtig. Trotzdem kann man sich immer noch auf Artikel 2. berufen. Dieser wird nicht auf bestimmte Lebensbereiche beschränkt.

Außerdem muss man bedenken, dass Art 8, nicht bedeutet, dass nur Deutsche sich versammeln dürfen, sondern, dass sie dieses Recht bei Verwaltungsgerichten und ggf dem Bunderverfassungsgericht einklagen können.

Also genauer gesagt, wenn ein Deutscher eine Versammlung anmeldet, dann kann diese eigentlich nicht verboten werden, sofern von ihr keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Bei einer Versammlung von Nichtdeutschen, wäre ein Verbot auf Grundlage des VersammelG möglich.

pernath
31.12.2008, 13:47
Du Clown markierst hier den Verfassungsexperten?...


Na du Nationalclown, selbst WIKI (http://de.wikipedia.org/wiki/Versammlungsfreiheit) liefert näheres, oder direkt (http://www.echr.coe.int/NR/rdonlyres/F45A65CD-38BE-4FF7-8284-EE6C2BE36FB7/0/GermanAllemand.pdf).

Rowlf
31.12.2008, 13:51
Na du Nationalclown, selbst WIKI (http://de.wikipedia.org/wiki/Versammlungsfreiheit) liefert näheres, oder direkt (http://www.echr.coe.int/NR/rdonlyres/F45A65CD-38BE-4FF7-8284-EE6C2BE36FB7/0/GermanAllemand.pdf).

Das deckt sich ja ungefähr mit dem, was ich geschrieben habe.

Strandwanderer
31.12.2008, 13:53
Für feindselige, aufrührerische und bewaffnete Zusammenschlüsse gibt es keinen Grundrechtsschutz.

http://de.wikipedia.org/wiki/Versammlungsfreiheit

Diese Merkmale dürften auf nahezu alle Aufzüge der genannten Nationalitäten zutreffen.

Rowlf
31.12.2008, 13:54
http://de.wikipedia.org/wiki/Versammlungsfreiheit

Diese Merkmale dürften auf nahezu alle Aufzüge der genannten Nationalitäten zutreffen.

Das ist blödsinnig und das weißt du. Außerdem ging es primär nicht darum, sondern um dein falsches Verständnis von Grundrechten.

pernath
31.12.2008, 13:55
Das deckt sich ja ungefähr mit dem, was ich geschrieben habe.

Doppeltgenäht hält besser.

Harris
31.12.2008, 17:35
Es ist einfach unglaublich, wie in diesem Forum verallgemeinert wird.
Was? der ist Türke, Araber, Moslem? Hm, dann muss der wohl ein scheiss gewalttätiger Terrorist sein...


Diese Merkmale dürften auf nahezu alle Aufzüge der genannten Nationalitäten zutreffen.
Schwachsinn.


Ihre Meinung können die Ziegenzüchter und Eseltreiber uneingeschränkt in ihren Moscheen austauschen.
Ich fasse es einfach nicht :kotz: . Wie kann man nur so einen Müll von sich geben?

Tosca
31.12.2008, 18:14
Erstens sind viele von ihnen deutsche Staatsbürger und können damit Artikel 8 wahrnehmen und selbst wenn sie keine deutschen Staatsbürger sind, gibt es noch Artikel 2, der für alle Menschen gilt.

auch für Deutsche? Ob das Schramma und Co. auch so sehen?

Gärtner
31.12.2008, 18:19
In deutschen Städten erdreisten sich allerdings regelmäßig Araber, Türken, Kurden und sonstige Nichtdeutsche, sich dieses Recht, das ausdrücklich nur Deutschen zusteht, anzumaßen. Die Ordnungsmacht sieht diesem Treiben seit jeher tatenlos zu. In Berlin z. B. werden durch die Aufzüge von Türken, Kuden und Arabern regelmäßig ganze Bereiche der Innenstadt lahmgelegt.

http://img525.imageshack.us/img525/9885/15944818os2.jpgnser Foren-Hohlkörper ist ganz offensichtlich neben vielem anderen auch nicht mit dem Konzept der angemeldeten Demonstration vertraut.

Aber warum sollte sich ein Braunbatz auch mit der Rechtslage auskennen?

Tosca
31.12.2008, 18:32
http://img525.imageshack.us/img525/9885/15944818os2.jpgnser Foren-Hohlkörper ist ganz offensichtlich neben vielem anderen auch nicht mit dem Konzept der angemeldeten Demonstration vertraut.

Aber warum sollte sich ein Braunbatz auch mit der Rechtslage auskennen?

Ich habe einen Wunsch, speziell fürs nächste Jahr und von dir: Könntest du dein Braunbatz nur dort anbringen, wo es angebracht ist? Besten dank schon mal im Voraus, dass du vielleicht doch irgendwann mal anfängst zu differenzieren.

-jmw-
31.12.2008, 18:37
Ich fasse es einfach nicht :kotz:. Wie kann man nur so einen Müll von sich geben?
Wenn Du sowas schon nicht fassen kannst, dann werden Dir hier im Forum alsbald Hören und Sehen vergehen! :] :))

FranzKonz
31.12.2008, 18:38
Ich fasse es einfach nicht :kotz: . Wie kann man nur so einen Müll von sich geben?
Das ist hier so üblich. Bestimmte Themen werden nahezu ausschließlich von Kanalratten verfasst, die sich im braunen Schlamm so richtig wohl fühlen.

FranzKonz
31.12.2008, 18:41
Ich habe einen Wunsch, speziell fürs nächste Jahr und von dir: Könntest du dein Braunbatz nur dort anbringen, wo es angebracht ist? Besten dank schon mal im Voraus, dass du vielleicht doch irgendwann mal anfängst zu differenzieren.

Wer mit braunem Gedankengut hausieren geht, ist mit der Bezeichung Braunbatz eigentlich ganz gut bedient. Das ist eine sehr wohlwollende Umschreibung.

katharina von Medici
31.12.2008, 18:50
http://img525.imageshack.us/img525/9885/15944818os2.jpgnser Foren-Hohlkörper ist ganz offensichtlich neben vielem anderen auch nicht mit dem Konzept der angemeldeten Demonstration vertraut.

Aber warum sollte sich ein Braunbatz auch mit der Rechtslage auskennen?



Wieso muss man bei deiner Bezeichnung Foren-Holkörper unwillkürlich an deinen Nick denken ....?

Der Wächter
31.12.2008, 21:49
Wer mit braunem Gedankengut hausieren geht, ist mit der Bezeichung Braunbatz eigentlich ganz gut bedient. Das ist eine sehr wohlwollende Umschreibung.

Wo fängt für dich braunes Gedankengut an? Ist es automatisch als braunes Gedankengut anzusehen, wenn man sich gegen die zunehmende Islamisierung und kriminelles Migrantenpack wehrt?

Alion
31.12.2008, 22:05
Es ist einfach unglaublich, wie in diesem Forum verallgemeinert wird.
Was? der ist Türke, Araber, Moslem? Hm, dann muss der wohl ein scheiss gewalttätiger Terrorist sein...?
Die Wahrscheinlichkeit ist nicht gerade gering, wenn man das Attribut oder kriminell hinzufügt!



Schwachsinn.

Nein, nur die Lebenswirklichkeit deutscher Leistungsträger und Steuerzahler!



Ich fasse es einfach nicht :kotz: . Wie kann man nur so einen Müll von sich geben?
Das selbe habe ich bei diesem Deinem Satz auch gerade gedacht!

MfG
Alion

Rowlf
01.01.2009, 10:54
auch für Deutsche? Ob das Schramma und Co. auch so sehen?

Art 2. für sich alleine ist relativ schwach. Weswegen Deutsche ja noch den Art. 8 haben und das VersammelG.

Tosca
01.01.2009, 11:04
Art 2. für sich alleine ist relativ schwach. Weswegen Deutsche ja noch den Art. 8 haben und das VersammelG.

Lieber Rowlf, ob den Deutschen irgendwelche Rechte zustehen oder nciht, das interessiert den Schramma einen feuchten Dreck. Er und höchstens noch ein Imam seiner Wahl bestimmen, was das Volk zu tun und zu denken hat, da ist für irgendwelche Gesetzbücher kein Platz.

Hat pro Köln jetzt eigentlich tatsächlich Klage eingereicht oder ist das nur eine Luftnummer? Und wenn die Kölner auch nur einen kleinen Funken Demokratie in sich hätten, hätten sie den Tyrannen nebst seinen Freunden schon lange aus der Stadt gejagd. Wir hatten ein Drittes Reich, auf ein viertes sind die wenigsten scharf.

Felidae
01.01.2009, 11:04
Die Versammlungsfreiheit wird ausschließlich durch den Artikel VIII geregelt.

Als ich einmal in der Ausbildung diesen völlig korrekten Einwand brachte (immerhin gilt auch bei den Grundrechten: Lex specialis degorat Lex generalis) wurde ich vom Lehrer eines besseren belehrt. Das geht so: Kann ich eine Sache nicht unter den passenden Lex Specialis subsumieren, dann muss ich immer Art. 2 nehmen, weil man eine Handlung immer unter den subsumieren kann.

Felidae
01.01.2009, 11:07
Warum wirst du wieder persönlich?
Explizit wird die Versammlungsfreiheit nur durch Artikel 8 und das VersammelG (wo übrigens nicht auf die Staatsbürgerschaft eingegangen wird) geregelt, das ist richtig. Trotzdem kann man sich immer noch auf Artikel 2. berufen. Dieser wird nicht auf bestimmte Lebensbereiche beschränkt.

Außerdem muss man bedenken, dass Art 8, nicht bedeutet, dass nur Deutsche sich versammeln dürfen, sondern, dass sie dieses Recht bei Verwaltungsgerichten und ggf dem Bunderverfassungsgericht einklagen können.

Also genauer gesagt, wenn ein Deutscher eine Versammlung anmeldet, dann kann diese eigentlich nicht verboten werden, sofern von ihr keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Bei einer Versammlung von Nichtdeutschen, wäre ein Verbot auf Grundlage des VersammelG möglich.

Ich widerspreche dir ungern, nur gilt halt die Regel "Lex specialis degorat lex generalis". Art. VIII regelt speziell die Versammlungsfreiheit, gesteht sie aber nur Deutschen zu (vom BVerfG richtigerweise auf EU-Bürger ausgedehnt). Nun ist es heute aber üblich geworden, die vorgenannte Regel zu brechen und sich ganz einfach des lex generalis im Art. 2 zu bedienen, um diese Einschränkungen zu umgehen. Vermutlich hat das ideologische Gründe. Statt das GG einfach zu ändern (alle Menschen haben das Recht sich zu versammeln) belässt man es dabei und umgeht.

Gärtner
01.01.2009, 12:57
http://img525.imageshack.us/img525/9344/13864741ak4.jpgach, BDM-Käthe mal wieder! Und in gewohnter Qualität!


...Holkörper...

Na, du? Deutsh Sprak immer noch shwer Sprak? http://www.politikforen.net/images/icons/cool1.gif

FranzKonz
01.01.2009, 14:10
Wo fängt für dich braunes Gedankengut an? Ist es automatisch als braunes Gedankengut anzusehen, wenn man sich gegen die zunehmende Islamisierung und kriminelles Migrantenpack wehrt?

Wie überall macht der Ton die Musik.

Atheist
01.01.2009, 19:01
Erstens sind viele von ihnen deutsche Staatsbürger und können damit Artikel 8 wahrnehmen und selbst wenn sie keine deutschen Staatsbürger sind, gibt es noch Artikel 2, der für alle Menschen gilt.

Ebends! MENSCHEN!!!

Also rechtswidrig was die da veranstalten

Rowlf
01.01.2009, 19:33
Ebends! MENSCHEN!!!

Also rechtswidrig was die da veranstalten

Blöder geht's kaum noch. Toll gemacht.

Felidae
01.01.2009, 19:36
Blöder geht's kaum noch. Toll gemacht.

Das dir noch was zu seinen Stammtischsprüchen einfällt ist bewunderswert ;).