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Vollständige Version anzeigen : Es geben doch Schweinepriester !!!!



roxelena
23.12.2008, 19:06
Ein Nachbar, Rentner, hat seine Rente durch einen 400.-€ Job aufgebessert. 2,5 Jahre bekam er Monat für Monat 400.-€ für seine Tätigkeit.
Jetzt zum Jahresende beendet er seine Tätigkeit um endgültig seinen Ruhestand zu geniessen.

Allerdings präsentiert er seinem AG eine Rechnung. Er will rückwirkend Weihnachtsgeld plus Lohnforderungen da ihm kein bezahlter Urlaub gewährt wurde plus Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (3 Wochen) wurde im auch nicht gewährt.

da er im Rechtsschutz ist hat er keine Probleme seine Forderungen vor Gericht einzuklagen :)) :)) :))

da sieht man wieder wie undankbar doch AN sind :hihi: :hihi: :hihi:

Stadtknecht
25.12.2008, 10:42
Weihnachtsgeld einklagen?!

Das dürfte lustig werden.

eintiroler
25.12.2008, 12:03
Es gibt doch Schweinepriester !!!!

So ist's Recht.

roxelena
26.12.2008, 10:49
Weihnachtsgeld einklagen?!

Das dürfte lustig werden.
Das erwarte ich auch. Nach dem Gleichbehandlungsgesetz stehen entgegen landläufiger Arbeitgebermeinung den Minijobler die gleichen Leistungen zu wie dem Stammpersonal.
Das gilt selbstverständlich auch für das Weihnachtsgeld.

da auch die Finanzämter und Sozialversicherungsträger Einnahmen aus höherem Einkommen haben, dürften sie solchen Prozessen wohlwollend gegenüberstehen:cool:

Stadtknecht
26.12.2008, 12:07
Das erwarte ich auch. Nach dem Gleichbehandlungsgesetz stehen entgegen landläufiger Arbeitgebermeinung den Minijobler die gleichen Leistungen zu wie dem Stammpersonal.
Das gilt selbstverständlich auch für das Weihnachtsgeld.

da auch die Finanzämter und Sozialversicherungsträger Einnahmen aus höherem Einkommen haben, dürften sie solchen Prozessen wohlwollend gegenüberstehen:cool:

Meine geringfügigen tarifrechtlichen Kenntnisse sagen mir, daß es keinen Rechtsanspruch auf weihnachtsgeld gibt, es sei denn, eine solche Sonderzahlung ist tariflich vereinbart worden.

Übrigens, bei Beamten geht das ganz einfach:

Ein Federstrich und die Sonderzuwendungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind gestrichen oder drastisch gekürzt, ohne daß der Beamte, der Personalrat oder die Gewerkschaft etwas dagegen unternehmen können.

roxelena
26.12.2008, 15:34
Meine geringfügigen tarifrechtlichen Kenntnisse sagen mir, daß es keinen Rechtsanspruch auf weihnachtsgeld gibt, es sei denn, eine solche Sonderzahlung ist tariflich vereinbart worden.

Übrigens, bei Beamten geht das ganz einfach:

Ein Federstrich und die Sonderzuwendungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind gestrichen oder drastisch gekürzt, ohne daß der Beamte, der Personalrat oder die Gewerkschaft etwas dagegen unternehmen können.

Deine geringfügigen Kenntnisse reichen aus um den Sachverhalt korrekt beurteilen zu können :cool2:

da die Minijobler per Gesetz keine Menschen zweiter Klasse sein dürfen hat die Klage meines nachbarn gegen seinen Arbeitgeber mit Sicherheit Erfolg.
Es fragt sich nur wie weit rückwirkend die nicht gezahlten Leistungen einklagbar sind

Sollten in dem Laden noch mehr Minijobler arbeiten kann der AG sich nicht nur auf Nachzahlungen einstellen sondern kann auch mit Betriebsprüfungen durchs Finanzamt rechnen.

Alles nur wegen einem "undankbaren" AN :)) :]

henriof9
26.12.2008, 15:42
Allerdings präsentiert er seinem AG eine Rechnung. Er will rückwirkend Weihnachtsgeld plus Lohnforderungen da ihm kein bezahlter Urlaub gewährt wurde plus Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (3 Wochen) wurde im auch nicht gewährt.

da er im Rechtsschutz ist hat er keine Probleme seine Forderungen vor Gericht einzuklagen :)) :)) :))

da sieht man wieder wie undankbar doch AN sind :hihi: :hihi: :hihi:

Dann hat er hoffentlich an die Ausschlußfristen gedacht ?
Da wird die Rechnung nämlich nicht allzu groß.

henriof9
26.12.2008, 15:49
Meine geringfügigen tarifrechtlichen Kenntnisse sagen mir, daß es keinen Rechtsanspruch auf weihnachtsgeld gibt, es sei denn, eine solche Sonderzahlung ist tariflich vereinbart worden.



Ist zwar insoweit richtig, allerdings, wenn in den vergangenen Jahren das Unternehmen Weihnachtsgeld gezahlt hat, auch wenn nicht tarifl. vereinbart, fällt es unter den Begriff " betriebliche Übung " und müsste dann reotzdem gezahlt werden.
Hat der AG allen anderen Mitarbeitern WG gezahlt, muß er das, anteilmäßig, auch mit bei seinen Minijobbern tun.

roxelena
26.12.2008, 15:52
Ist zwar insoweit richtig, allerdings, wenn in den vergangenen Jahren das Unternehmen Weihnachtsgeld gezahlt hat, auch wenn nicht tarifl. vereinbart, fällt es unter den Begriff " betriebliche Übung " und müsste dann reotzdem gezahlt werden.
Hat der AG allen anderen Mitarbeitern WG gezahlt, muß er das, anteilmäßig, auch mit bei seinen Minijobbern tun.
Genauso ist es. meiner Einschätzung ist diese Leistung auch rückwirkend einklagbar.
Es ist wie eine erbrachte Leistung nach BGB zu bewerten

henriof9
26.12.2008, 15:54
Sollten in dem Laden noch mehr Minijobler arbeiten kann der AG sich nicht nur auf Nachzahlungen einstellen sondern kann auch mit Betriebsprüfungen durchs Finanzamt rechnen.



Das ist nun ausgemachter Blödsinn.
Wie kommst Du denn darauf ?
Nur weil ein AG seinen Minijobbern nicht ihre Ansprüche korrekt zahlt kommt doch noch lange nicht das F- Amt um eine Betriebsprüfung zu machen.

Im übrigen ist aber Deinem Nachbarn schon klar, daß er mit diesen zusätzlichen Zahlungen über die 400 €- Grenze kommt und somit dann versicherungs- und beitragspflichtig wird ?

Er sollte sich schon mal nen Taschenrechner nehmen, um auszurechnen was ihm dann übrig bleibt.

Paul Felz
26.12.2008, 15:56
Das ist nun ausgemachter Blödsinn.
Wie kommst Du denn darauf ?
Nur weil ein AG seinen Minijobbern nicht ihre Ansprüche korrekt zahlt kommt doch noch lange nicht das F- Amt um eine Betriebsprüfung zu machen.

Im übrigen ist aber Deinem Nachbarn schon klar, daß er mit diesen zusätzlichen Zahlungen über die 400 €- Grenze kommt und somit dann versicherungs- und beitragspflichtig wird ?

Er sollte sich schon mal nen Taschenrechner nehmen, um auszurechnen was ihm dann übrig bleibt.

Was wiederum alleine deshalb eine Betriebsprüfung nach sich ziehen kann.

henriof9
26.12.2008, 16:00
Genauso ist es. meiner Einschätzung ist diese Leistung auch rückwirkend einklagbar.
Es ist wie eine erbrachte Leistung nach BGB zu bewerten

Betrifft aber nur dieses Jahr und das auch nur für höchstens die letzten 3 Monate, also z.B. Dez., Nov. und Okt. 2008, es sei denn, im Tarifvertrag sind längere Ausschlußfristen vereinbart.
Alles was davor war, ist verloren.

henriof9
26.12.2008, 16:02
Was wiederum alleine deshalb eine Betriebsprüfung nach sich ziehen kann.

Nee, lieber Paul, da wird dann lediglich eine Änderungsmeldung rausgeschickt, zur Sozialkasse und an das F- Amt- mehr nicht.
Ist kein Grund für eine Betriebsprüfung.

Paul Felz
26.12.2008, 16:05
Nee, lieber Paul, da wird dann lediglich eine Änderungsmeldung rausgeschickt, zur Sozialkasse und an das F- Amt- mehr nicht.
Ist kein Grund für eine Betriebsprüfung.

Kommt auf die Dauer der Beschäftigung an. Genau das ist mir vor einigen Jahren nämlich mal passiert.

Der Witz an der Sache war, daß ich den Studienwohnort der Dame angegeben hatte und nicht den gemeldeten Wohnort. Damit wurde die Sozialbeiträge falsch verbucht. Selbstverständlich wird dann mir Steuerbetrug unterstellt. Was auch sonst?

henriof9
26.12.2008, 16:12
Kommt auf die Dauer der Beschäftigung an. Genau das ist mir vor einigen Jahren nämlich mal passiert.

Der Witz an der Sache war, daß ich den Studienwohnort der Dame angegeben hatte und nicht den gemeldeten Wohnort. Damit wurde die Sozialbeiträge falsch verbucht. Selbstverständlich wird dann mir Steuerbetrug unterstellt. Was auch sonst?

Moment mal, haben wir jetzt ein Mißverständnis ?
Die Sozialbeiträge werden in der Buchhaltung der entsprechenden Krankenkasse zugeordnet und die verschiedenen Krankenkassen den Personalkosten, die Beträge an die entsprechenden Kassen überwiesen.
Die evtl. anfallende Lohnsteuer wird doch auf das L/St.- Konto gebucht, da spielt doch der Sitz des Wohn- oder Studienortes keine Rolle. Der Betrag wird doch Deinem ansässigen F- Amt gemeldet und auch dorthin gezahlt.

roxelena
26.12.2008, 16:25
Das ist nun ausgemachter Blödsinn.
Wie kommst Du denn darauf ?
Nur weil ein AG seinen Minijobbern nicht ihre Ansprüche korrekt zahlt kommt doch noch lange nicht das F- Amt um eine Betriebsprüfung zu machen.

Im übrigen ist aber Deinem Nachbarn schon klar, daß er mit diesen zusätzlichen Zahlungen über die 400 €- Grenze kommt und somit dann versicherungs- und beitragspflichtig wird ?

Er sollte sich schon mal nen Taschenrechner nehmen, um auszurechnen was ihm dann übrig bleibt.

Der AG hat durch die vorenthaltenen Leistungen unter anderen auch zum Nachteil des Finanzamts gehandelt. das kann, muss aber nicht eine Betriebsprüfung nach sich ziehen.

Die Sozialdaten des Rentners werden sich höchstens in den Monaten ändern für die der AG nachzahlen muss, z.B. der Auszahlungsmonat fürs Weihnachtsgeld.

ich denke auch, dass der nicht bezahlte Urlaub plus nicht gezahltes Weihnachtsgeld in einer Auszahlungssumme bezahlt wird und somit lediglich für einen Monat Sozialabgaben und Steuer fällig werden

Paul Felz
26.12.2008, 16:30
Moment mal, haben wir jetzt ein Mißverständnis ?
Die Sozialbeiträge werden in der Buchhaltung der entsprechenden Krankenkasse zugeordnet und die verschiedenen Krankenkassen den Personalkosten, die Beträge an die entsprechenden Kassen überwiesen.
Die evtl. anfallende Lohnsteuer wird doch auf das L/St.- Konto gebucht, da spielt doch der Sitz des Wohn- oder Studienortes keine Rolle. Der Betrag wird doch Deinem ansässigen F- Amt gemeldet und auch dorthin gezahlt.

Entschuldigung, mein Fehler. Die Dame wohnte - gemeldet - in einem anderen Ort und da war natürlich ein anderes Finanzamt zuständig.

Es ging im Grunde ja gar nicht um meinen Fehler, sondern darum, daß die Dame die Tätigkeit bei ihrem zuständigen Finanzamt nicht angemeldet hatte.

Es spielte keine Rolle, daß ich alles ordnungsgemäß abgeführt hatte, nur eben an das falsche Finanzamt.

Noch etwas: für mich ist das als schärfste Finanzamt Deutschland bekannte zuständig. Die kommen wegen jeder Kleinigkeit.

henriof9
26.12.2008, 16:32
Die Sozialdaten des Rentners werden sich höchstens in den Monaten ändern für die der AG nachzahlen muss, z.B. der Auszahlungsmonat fürs Weihnachtsgeld.

ich denke auch, dass der nicht bezahlte Urlaub plus nicht gezahltes Weihnachtsgeld in einer Auszahlungssumme bezahlt wird und somit lediglich für einen Monat Sozialabgaben und Steuer fällig werden

Das ist sicherlich richtig, allerdings kommt es darauf an, wann das WG gezahlt wurde.
Wurde es z.B. schon im Oktober oder November gezahlt, kann der AG auch eine Korrekturabrechung für diesen Monat machen und eine für Dez., vor allem, wenn er den AN ärgern will, da er weiß, daß dieser dann über die 400 €- Grenze kommt.

Besser wäre es natürlich in einem Abwasch, allerdings müssen die Änderungsmeldungen trotzdem für jeden Monat einzeln gemacht werden und da kann sich der AG eben sehr kleinkarriert geben.

henriof9
26.12.2008, 16:34
Noch etwas: für mich ist das als schärfste Finanzamt Deutschland bekannte zuständig. Die kommen wegen jeder Kleinigkeit.

Mein aufrichtiges Beileid !
Ging mir in Berlin- Tempelhof auch so, aber eine Sitzverlagerung in einen anderen Bezirk hatte dieses Ärgernis beiseite geschafft.

roxelena
26.12.2008, 16:38
Das ist sicherlich richtig, allerdings kommt es darauf an, wann das WG gezahlt wurde.
Wurde es z.B. schon im Oktober oder November gezahlt, kann der AG auch eine Korrekturabrechung für diesen Monat machen und eine für Dez., vor allem, wenn er den AN ärgern will, da er weiß, daß dieser dann über die 400 €- Grenze kommt.

Besser wäre es natürlich in einem Abwasch, allerdings müssen die Änderungsmeldungen trotzdem für jeden Monat einzeln gemacht werden und da kann sich der AG eben sehr kleinkarriert geben.

Für mich ist denkbar, sollte der AN, vor dem Arbeitsgericht Erfolg haben, wird ihm die Summe X zugesprochen die im Monat Y auszuzahlen ist

Paul Felz
26.12.2008, 16:38
Mein aufrichtiges Beileid !
Ging mir in Berlin- Tempelhof auch so, aber eine Sitzverlagerung in einen anderen Bezirk hatte dieses Ärgernis beiseite geschafft.

Genau diese Sitzverlagerung überlege ich auch gerade. Ich hab so die Schnauze voll. Wie soll man da zum Arbeiten kommen?

roxelena
26.12.2008, 16:43
Genau diese Sitzverlagerung überlege ich auch gerade. Ich hab so die Schnauze voll. Wie soll man da zum Arbeiten kommen?

Einfach mal versuchen korrekt zu sein. das Rumgejammere über den von den Behörden geknechtete AG entpuupt sich bei näherem Hinsehen meist als mangelnde Fachkenntnis des AG und die damit verbundene eigenwillige Auslegung der Gesetzeslage
Einfach das was man nicht versteht den Fachleuten überlassen und schon enden die Probleme

henriof9
26.12.2008, 16:54
Einfach mal versuchen korrekt zu sein. das Rumgejammere über den von den Behörden geknechtete AG entpuupt sich bei näherem Hinsehen meist als mangelnde Fachkenntnis des AG und die damit verbundene eigenwillige Auslegung der Gesetzeslage
Einfach das was man nicht versteht den Fachleuten überlassen und schon enden die Probleme

@Roxelena,

mach Dich selbstständig, dann weißt Du wie es ist mit dem Finanzamt so läuft, denn auch dort sitzen Menschen, welche mangelnde Fachkenntnis haben und sich deswegen mit den Steuerberatern rumstreiten, und nicht selten vor Gericht verlieren.

roxelena
26.12.2008, 17:01
@Roxelena,

mach Dich selbstständig, dann weißt Du wie es ist mit dem Finanzamt so läuft, denn auch dort sitzen Menschen, welche mangelnde Fachkenntnis haben und sich deswegen mit den Steuerberatern rumstreiten, und nicht selten vor Gericht verlieren.
Was sagst zu den Fachkenntnissen der AG die wissentlich die AN betrügen und damit zwangsläufig die Finanzämter und Sozialversicherungsträger

henriof9
26.12.2008, 17:06
Für mich ist denkbar, sollte der AN, vor dem Arbeitsgericht Erfolg haben, wird ihm die Summe X zugesprochen die im Monat Y auszuzahlen ist

Soweit ich Deinen Eingangsbeitrag gelesen habe, arbeitet er doch noch bis zum Jahresende und wird doch erst danach zum Arbeitsgericht marschieren wollen.
Das kann er sich doch ersteinmal sparen, indem er dem AG schon seine Forderungen vorher, schriftlich, kund tut, mit dem ( leichten ) Hinweis auf das Arbeitsgericht.
Geht schneller und wäre ersteinmal sinnvoller.

Geht es dann doch zum Arbeitsgericht, weil sich der AG störrisch zeigt, ( auch dafür müssen Fristen eingehalten werden ) muß er dort seine Forderungen benennen und beziffern, jeweils für welchen Monat und was, das, was dann zugesprochen wird, wird, im Zuge der Einigung, einzeln abgerechnet werden, da ja dort festgestellt wird, welche Forderung für welchen Monat korrekt ist.

Was Du meinst, ist meistens bei Abfindungszahlungen so, welche dann mit der letzten Abrechnung ausgezahlt werden.

Paul Felz
26.12.2008, 17:11
@Roxelena,

mach Dich selbstständig, dann weißt Du wie es ist mit dem Finanzamt so läuft, denn auch dort sitzen Menschen, welche mangelnde Fachkenntnis haben und sich deswegen mit den Steuerberatern rumstreiten, und nicht selten vor Gericht verlieren.

So wie Roxelena reden nur Arbeitlose. ALG II Empfänger oder Minderqualifizierte.

Als ob ich meine Steuerangaben selber machen würde. Die wäre dann einfach: 0 Einkommen weil keine Zeit mehr zum Geld verdienen.

Das macht natürlich die Steuerberaterin.

Und: es wurde NIE etwas gefunden. Und richtig: zweimal endete es vor Gericht. Beide Prozesse gewonnen. Und dadurch natürlich viel Geld verloren (weil ich in der Zeit natürlich nicht arbeiten konnte).

Und jetzt der Hammer: vor einigen Jahren wurden mir wegen angeblicher Steuerschuld von rd. 30.000 Euro alle Konten gesperrt.

2 Monate später(!!!) stellte sich heraus, daß sich das Finanzamt geirrt hat und mir rund 25.000 Euro Rückzahlung zustanden.

Jetzt Du.

henriof9
26.12.2008, 17:17
Was sagst zu den Fachkenntnissen der AG die wissentlich die AN betrügen und damit zwangsläufig die Finanzämter und Sozialversicherungsträger

Das ist selbstverständlich eine Schweinerei, ohne Frage, aber geschehen kann so etwas gerade auch deswegen, weil viele Arbeitnehmer ihre Rechte und Fristen nicht kennen oder falsch kennen.
Wenn solche Arbeitsgeber von den Mitarbeitern regelmäßig auf ihre Rechte und Fristen hingewiesen werden, dann überlegen diese sich sehr bald, doch lieber korrekt zu arbeiten, schon um sich den regelmäßigen Ärger zu ersparen.

roxelena
26.12.2008, 17:20
Das ist selbstverständlich eine Schweinerei, ohne Frage, aber geschehen kann so etwas gerade auch deswegen, weil viele Arbeitnehmer ihre Rechte und Fristen nicht kennen oder falsch kennen.
Wenn solche Arbeitsgeber von den Mitarbeitern regelmäßig auf ihre Rechte und Fristen hingewiesen werden, dann überlegen diese sich sehr bald, doch lieber korrekt zu arbeiten, schon um sich den regelmäßigen Ärger zu ersparen.

Du beliebst doch zu scherzen. Besteht ein Minijobler auf seine Rechte kann er sich in der Regel einen neuen Arbeitsplatz suchen.
ist heutzutage leider normal, dass die meisten AG keinerlei Moral mehr zeigen

henriof9
26.12.2008, 17:22
Und jetzt der Hammer: vor einigen Jahren wurden mir wegen angeblicher Steuerschuld von rd. 30.000 Euro alle Konten gesperrt.

2 Monate später(!!!) stellte sich heraus, daß sich das Finanzamt geirrt hat und mir rund 25.000 Euro Rückzahlung zustanden.

Jetzt Du.

Die Kontensperrung ist echt das Übelste, vor allem macht es einen suuuper Eindruck bei der Hausbank, da die ja nicht wissen, daß es sich um einen Irrtum handelt.
Das habe ich selbst nie erlebt, lag aber sicherlich auch daran, daß meine Steuerberaterin auch Rechtsbeistand war und Vorsitzende ihres Steuerberater- Vereins.

Paul Felz
26.12.2008, 17:25
Die Kontensperrung ist echt das Übelste, vor allem macht es einen suuuper Eindruck bei der Hausbank, da die ja nicht wissen, daß es sich um einen Irrtum handelt.
Das habe ich selbst nie erlebt, lag aber sicherlich auch daran, daß meine Steuerberaterin auch Rechtsbeistand war und Vorsitzende ihres Steuerberater- Vereins.

Ich habe ja jetzt auch eine neue Steuerberaterin. Seitdem habe ich wesentlich weniger Ärger.

Der Witz: bei einer Kontensperrung hast Du als Selbständiger nicht mal Anspruch auf Pfändungsfreigrenze. Begründung: Sie können sich ja den Anteil aus ihrem Gehalt zaheln. Auch der Hinweis, daß ich keine GmbH habe, interssiert niemanden.

Da mußte ich doch glatt auf mein Schwarzgeld zurückgreifen :D

henriof9
26.12.2008, 17:26
Du beliebst doch zu scherzen. Besteht ein Minijobler auf seine Rechte kann er sich in der Regel einen neuen Arbeitsplatz suchen.
ist heutzutage leider normal, dass die meisten AG keinerlei Moral mehr zeigen

Genau auf dieses Argument im Denken der Menschen warten solche Arbeitgeber nur. Deswegen können die das machen.
Es ist letztendlich nur eine Frage der Zeit, um so mehr Menschen sich mit dem Arbeitsrecht auskennen, um so schwieriger wird es sein, Mitarbeiter zu finden, die ihren Mund nicht aufmachen- so einfach ist das.

Aber wir können uns auch gern über die Moral der Arbeitnehmer unterhalten.

roxelena
26.12.2008, 17:33
Genau auf dieses Argument im Denken der Menschen warten solche Arbeitgeber nur. Deswegen können die das machen.
Es ist letztendlich nur eine Frage der Zeit, um so mehr Menschen sich mit dem Arbeitsrecht auskennen, um so schwieriger wird es sein, Mitarbeiter zu finden, die ihren Mund nicht aufmachen- so einfach ist das.

Aber wir können uns auch gern über die Moral der Arbeitnehmer unterhalten.

Bei jeglichem Vergehen steht eine zu erwartende Strafe dahinter. bei Verstössen gegen die Rechte der AN hingegen siehts anders aus.
Was erwartet schon den AG der wissentlich seine Mitarbeiter betrügt? Wird er des Betrugs angeklagt? Siehe Eingangspost plus die Diskussion.
Aber den AN der seine Rechte einfordert verliert seinen Arbeitsplatz.
Schöne Gerechtigkeit

Verrari
26.12.2008, 18:03
Bei jeglichem Vergehen steht eine zu erwartende Strafe dahinter. bei Verstössen gegen die Rechte der AN hingegen siehts anders aus.
Was erwartet schon den AG der wissentlich seine Mitarbeiter betrügt? Wird er des Betrugs angeklagt? Siehe Eingangspost plus die Diskussion.
Aber den AN der seine Rechte einfordert verliert seinen Arbeitsplatz.
Schöne Gerechtigkeit

Ich glaube kaum, daß einen Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld gibt!

Weihnachtsgeld ist eine freiwille Leistung des Arbeitgebers, bzw. von den Tarifparteien vereinbart.

roxelena
26.12.2008, 18:04
Ich glaube kaum, daß einen Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld gibt!

Weihnachtsgeld ist eine freiwille Leistung des Arbeitgebers, bzw. von den Tarifparteien vereinbart.

Bei einer tariflichen Regelung besteht ein Rechtsanspruch :cool2:

henriof9
26.12.2008, 18:04
Bei jeglichem Vergehen steht eine zu erwartende Strafe dahinter. bei Verstössen gegen die Rechte der AN hingegen siehts anders aus.
Was erwartet schon den AG der wissentlich seine Mitarbeiter betrügt? Wird er des Betrugs angeklagt? Siehe Eingangspost plus die Diskussion.
Aber den AN der seine Rechte einfordert verliert seinen Arbeitsplatz.
Schöne Gerechtigkeit

Sagen wir mal so; da ein Unternehmen gewinnorientiert arbeitet ist es selbstverständlich auch auf seine Mitarbeiter angewiesen und dabei spielt auch die Reputation und das Ansehen eine Rolle.
Dieser Art Unternehmen sprechen sich doch schnell rum, gerade in Zeiten des Internets. Wie lange also bekommt so ein Unternehmen dann noch Mitarbeiter ?
Wie schon gesagt, es ist nur eine Frage der Zeit.

Allerdings behaupte ich jetzt einmal einfach so, daß die meisten Unternehmen vernünftig und fair mit ihren Mitarbeitern umgehen, zumindest sich im rechtlichen Rahmen bewegen und wenn der nicht stimmt, sind dafür nun nicht die Unternehmen zuständig.

Eine 100%-ige Gerechtigkeit gab es nie und wird es auch nie geben, weder im Kapitalismus, der soz. Marktwirtschaft noch im Sozialismus oder Kommunismus, um jetzt mal ideologisch zu argumentieren.

Aber ein Gutes hat es doch, arbeitet ein Arbeitgeber unsauber oder mies trifft es ihn letztendlich immer irgendwie, bei einem Arbeitnehmer geht so etwas, fast immer, ohne Folgen aus.

Verrari
26.12.2008, 18:51
Bei einer tariflichen Regelung besteht ein Rechtsanspruch :cool2:
Das ist richtig.
Allerdings weiß ich nicht, ob 400-Euro-Jobs einem Traifvertrag unterliegen.
Vielleicht weißt Du mehr dazu?

roxelena
26.12.2008, 19:04
Das ist richtig.
Allerdings weiß ich nicht, ob 400-Euro-Jobs einem Traifvertrag unterliegen.
Vielleicht weißt Du mehr dazu?

Der Tarifvertrag gilt für alle Beschäftigten, auch für die Teilzeitmitarbeiter.
Die Amzahl der Wochenarbeitsstunden spielt dabei keine Rolle.
Ein Minijobler hat somit die gleichen Rechte wie jeder andere Mitarbeiter

nur werden leider die Minijobler sehr gerne von den Arbeitgebern betrogen ;(

Stadtknecht
27.12.2008, 11:17
Deine geringfügigen Kenntnisse reichen aus um den Sachverhalt korrekt beurteilen zu können :cool2:

da die Minijobler per Gesetz keine Menschen zweiter Klasse sein dürfen hat die Klage meines nachbarn gegen seinen Arbeitgeber mit Sicherheit Erfolg.
Es fragt sich nur wie weit rückwirkend die nicht gezahlten Leistungen einklagbar sind

Sollten in dem Laden noch mehr Minijobler arbeiten kann der AG sich nicht nur auf Nachzahlungen einstellen sondern kann auch mit Betriebsprüfungen durchs Finanzamt rechnen.

Alles nur wegen einem "undankbaren" AN :)) :]

Wie gesagt, ich glaube nicht, daß er damit durchkommt.

Außerdem, eine Betriebsprüfung um den AG zu ärgern, wird der Bekannte nur bewirken, wenn er dem Finanzamt "Futter" gibt, also irgendetwas handfestes hat, auf den das Finanzamt den AG festnageln kann.

Z.B. Wenn der Inhaber eines kleinen Friseursalons zwei Alfa Romeos und eine dicke Ducati fährt und bei einer Hausdurchsuchung eine Heimkinoanlage von Bang & Olufsen gefunden wird, dann wird das Finanzamt einige Fragen stellen.

henriof9
27.12.2008, 11:21
Z.B. Wenn der Inhaber eines kleinen Friseursalons zwei Alfa Romeos und eine dicke Ducati fährt und bei einer Hausdurchsuchung eine Heimkinoanlage von Bang & Olufsen gefunden wird, dann wird das Finanzamt einige Fragen stellen.

Die stellt es aber auch nur dann, wenn der bilanzierte Umsatz und Gewinn, sowie ggf. die Privatentnahmen extrem abweichen vom Lebensstandart.

Stadtknecht
27.12.2008, 11:54
Die stellt es aber auch nur dann, wenn der bilanzierte Umsatz und Gewinn, sowie ggf. die Privatentnahmen extrem abweichen vom Lebensstandart.

Das wollte ich ja mit dem Beispiel aus der Praxis zum Ausdruck bringen.

Ich kann mir übrigens keine bessere Möglichkeit "Schwarzgeld" zu machen vorstellen, als als Friseur, Imbißbudenbetreiber oder Kneipier.

Noch ein Beispiel, das ich mir letztens so überlegt habe, als ich wie etwa ein bis zweimal monatlich in die kleine Kneipe um die Ecke ging:

Ein Kneipier schenkt in seiner Kneipe bekanntlich auch Schnaps aus.
Ein Pinnchen Schnaps mit üblichen 2cl (0,02 Liter) Inhalt kostet ca. 1,50 €, somit reicht eine handelsübliche 0,7 l Flasche für 35 Pinnchen.

Die 0,7l Flasche kostet 15 €, nach 10 Pinnchen ist die Flasche bezahlt und wirft Gewinn ab, dieser beträgt: 37,50 €.

Kauft der Kneipier die Schnapsflasche nicht im Großhandel und läßt sie auch nicht "durch die Bücher gehen", sondern im Supermarkt, wo er sie bar bezahlt und sie somit in keiner Buchführung auftaucht, kann er an jeder Flasche 37,50 € "Schwarzgeld" verdienen.

Solange er nicht zu gierig ist, dürfte das niemandem auffallen.

Allerdings halte ich meinen Kneipier für ehrlich. ;)

henriof9
27.12.2008, 12:06
Ein Kneipier schenkt in seiner Kneipe bekanntlich auch Schnaps aus.
Ein Pinnchen Schnaps mit üblichen 2cl (0,02 Liter) Inhalt kostet ca. 1,50 €, somit reicht eine handelsübliche 0,7 l Flasche für 35 Pinnchen.

Die 0,7l Flasche kostet 15 €, nach 10 Pinnchen ist die Flasche bezahlt und wirft Gewinn ab, dieser beträgt: 37,50 €.

Kauft der Kneipier die Schnapsflasche nicht im Großhandel und läßt sie auch nicht "durch die Bücher gehen", sondern im Supermarkt, wo er sie bar bezahlt und sie somit in keiner Buchführung auftaucht, kann er an jeder Flasche 37,50 € "Schwarzgeld" verdienen.

Solange er nicht zu gierig ist, dürfte das niemandem auffallen.

Allerdings halte ich meinen Kneipier für ehrlich. ;)

Da schätzt Du den Einfallsreichtum der Finanzbeamten aber etwas falsch ein. :D
Die gehen auch nach hinten, um die leeren Flaschen zu zählen und kommen somit ziemlich schnell auf Diskrepanzen.
Und dann hilft nicht mal Gottes Gnaden.

Stadtknecht
27.12.2008, 12:14
Da schätzt Du den Einfallsreichtum der Finanzbeamten aber etwas falsch ein. :D
Die gehen auch nach hinten, um die leeren Flaschen zu zählen und kommen somit ziemlich schnell auf Diskrepanzen.
Und dann hilft nicht mal Gottes Gnaden.

Das meinte ich ja mit meiner Aussage, daß der Kneipier nicht zu gierig werden darf.

Er sollte nicht mehr als ein paar Flaschen schwarz ausschenken.