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Vollständige Version anzeigen : Verfolgung politischer Minderheiten in der BRD.



direkt
23.12.2008, 12:44
Die BRD hetzt und verurteilt Länder, die dem so genanten westlichen Wertesystem ihren Vorstellungen nach nicht entsprechen, z. B. Länder wie China, Russland, Iran, Kuba, Venezuela, Syrien, Nordkorea u. a. Aber selbst sind sie im Grund, keinen Deut besser.
Die BRD-Politiker und deren gleichgeschalteten Medien hetzt und Bekämpfen alles, was national ist, und auch nur so scheint.
Alle nationalen Parteien in der BRD werden von den Berliner Volks Verdummer, diskriminiert und mit den schlimmsten Ausdrücken beschimpft.
Sie werden als Dummköpfe, Mörderbanden, Ratten, Rattenfänger und Aussätzige hingestellt.
Mittlerweile durchschauen viele Menschen, diese hinterhältige Politik der BRD Statthalter.

berty
23.12.2008, 12:58
Die BRD hetzt und verurteilt Länder, die dem so genanten westlichen Wertesystem ihren Vorstellungen nach nicht entsprechen, z. B. Länder wie China, Russland, Iran, Kuba, Venezuela, Syrien, Nordkorea u. a. Aber selbst sind sie im Grund, keinen Deut besser.
Die BRD-Politiker und deren gleichgeschalteten Medien hetzt und Bekämpfen alles, was national ist, und auch nur so scheint.
Alle nationalen Parteien in der BRD werden von den Berliner Volks Verdummer, diskriminiert und mit den schlimmsten Ausdrücken beschimpft.
Sie werden als Dummköpfe, Mörderbanden, Ratten, Rattenfänger und Aussätzige hingestellt.
Mittlerweile durchschauen viele Menschen, diese hinterhältige Politik der BRD Statthalter.

Ach, die Armen. Die habens aber auch schwer. Da beleidigen die Nationalen das System als korrupt und verkommen, manche von ihnen wollen es abschaffen, zu früheren Zeiten zurück und wenn sich dieses System dagegen wehrt, dann heißt es wieder, dass es hetzt und diskriminiert.

Ja, was denkst du, was das System machen soll, damit es deinen Ansprüchen gerecht wird? Ohne Gegenwehr abschaffen lassen und Auswandern?

direkt
23.12.2008, 13:33
Ach, die Armen. Die habens aber auch schwer. Da beleidigen die Nationalen das System als korrupt und verkommen, manche von ihnen wollen es abschaffen, zu früheren Zeiten zurück und wenn sich dieses System dagegen wehrt, dann heißt es wieder, dass es hetzt und diskriminiert.

Ja, was denkst du, was das System machen soll, damit es deinen Ansprüchen gerecht wird? Ohne Gegenwehr abschaffen lassen und Auswandern?

Schlich und ergreifend sollen sie nicht gegen den Volkswillen regieren.
EU Verfassung, Einführung des Euro, Überfremdung!!

FranzKonz
23.12.2008, 13:34
Fryheit für den politisch Verfolgten

berty
23.12.2008, 17:22
Schlich und ergreifend sollen sie nicht gegen den Volkswillen regieren.
EU Verfassung, Einführung des Euro, Überfremdung!!

Aha, was hat aber jetzt beispielsweise die Einführung des Euro mit Hetze zu tun oder der Verurteilung von Nordkorea?

Aber du hast bestimmt Recht. Es ist echt ergreifend schlicht, zu behaupten, dass z.Bsp. die Einführung des Euro nicht dem Volkeswillen entspricht.

Florian
23.12.2008, 17:26
Ach, die Armen. Die habens aber auch schwer. Da beleidigen die Nationalen das System als korrupt und verkommen...

Darf "das System "das?

Ich darf "das System" nennen wie ich will, dachte ich? Oder sind wir schon in der DDR?

Gabriel
23.12.2008, 17:28
Die BRD hetzt und verurteilt Länder, die dem so genanten westlichen Wertesystem ihren Vorstellungen nach nicht entsprechen, z. B. Länder wie China, Russland, Iran, Kuba, Venezuela, Syrien, Nordkorea u. a. Aber selbst sind sie im Grund, keinen Deut besser.
Die BRD-Politiker und deren gleichgeschalteten Medien hetzt und Bekämpfen alles, was national ist, und auch nur so scheint.
Alle nationalen Parteien in der BRD werden von den Berliner Volks Verdummer, diskriminiert und mit den schlimmsten Ausdrücken beschimpft.
Sie werden als Dummköpfe, Mörderbanden, Ratten, Rattenfänger und Aussätzige hingestellt.
Mittlerweile durchschauen viele Menschen, diese hinterhältige Politik der BRD Statthalter.

Was liegt denn im Falschen ?

Die Nationalen fordern einerseits mehr Demokratie und Toleranz seitens des "Systems" - verständlich, da sie es wirklich schwer haben - andererseits nur, um ebendiese Errungenschaften anderen Gruppierungen wie den Muslimen wieder zu nehmen. Manche im hiesigen Forum fordern ja mittlerweile offen, muslimische Mitbürger aufgrund ihrer Religion einfach auszuweisen. Lustigerweise beschweren sie sich gleichzeitig über das böse System, dass sie als Nationale unterdrückt und diffamiert.

Nein, nichts liegt im Falschen. Der Staat handelt goldrichtig, ihr elenden Heuchler!

:)

Florian
23.12.2008, 17:33
Nein, nichts liegt im Falschen. Der Staat handelt goldrichtig, ihr elenden Heuchler!


Ist das nicht etwas pauschalisiert?

Gabriel
23.12.2008, 17:44
Ist das nicht etwas pauschalisiert?

Natürlich ist es das, entschuldige. Ich weiß sehr wohl, dass es genügend Rechte gibt, die das Gesetz in Bezug auf ungeliebte Minderheiten wie Muslime nicht mit zweierlei Maß meßen. Aber ich habe bereits viele Rechte, genauer gesagt Nationale, hier im Forum getroffen, bei deren blindwütigem Hass ich nur schwer Mitleid empfinden konnte angesichts politischer Repression durch das "System".

Brutus
23.12.2008, 18:05
Nein, nichts liegt im Falschen. Der Staat handelt goldrichtig, ihr elenden Heuchler! :)

Natürlich kann der Staat repressiv sein bis dorthinaus. Er kann die Daumenschrauben noch viel weiter anziehen und die Meinungsfreiheit noch drastischer einschränken. Er verzichtet damit jedoch darauf, ein demokratischer Rechtsstaat sein zu wollen und stellt sich mit der Hitler-Diktatur, der DDR oder UdSSR auf eine Stufe.

Vor diesem Schritt, auch noch das letzte Feigenblättchen fallen zu lassen, schrecken die schwerstkriminellen Demok-Ratten zurück. Es ist jedoch nur eine Frage der Zeit, bis hinter der pseudo-demokratischen Fassade die Fratze des Molochs, des Großen Bruders, von Onkel Adolf oder Uncle Joe zum Vorschein kommt.

Ausonius
23.12.2008, 18:08
Die BRD hetzt und verurteilt Länder, die dem so genanten westlichen Wertesystem ihren Vorstellungen nach nicht entsprechen, z. B. Länder wie China, Russland, Iran, Kuba, Venezuela, Syrien, Nordkorea u. a. Aber selbst sind sie im Grund, keinen Deut besser.
Die BRD-Politiker und deren gleichgeschalteten Medien hetzt und Bekämpfen alles, was national ist, und auch nur so scheint.
Alle nationalen Parteien in der BRD werden von den Berliner Volks Verdummer, diskriminiert und mit den schlimmsten Ausdrücken beschimpft.
Sie werden als Dummköpfe, Mörderbanden, Ratten, Rattenfänger und Aussätzige hingestellt.
Mittlerweile durchschauen viele Menschen, diese hinterhältige Politik der BRD Statthalter.

Gut zu wissen, dass ihr Nationalisten für Diktaturen wie Syrien, Nordkorea oder den Iran eintretet. Manchmal denkt man, euch geht es hier noch zu gut.

Cash!
23.12.2008, 18:10
Ach, die Armen. Die habens aber auch schwer. Da beleidigen die Nationalen das System als korrupt und verkommen, manche von ihnen wollen es abschaffen, zu früheren Zeiten zurück und wenn sich dieses System dagegen wehrt, dann heißt es wieder, dass es hetzt und diskriminiert.

Ja, was denkst du, was das System machen soll, damit es deinen Ansprüchen gerecht wird? Ohne Gegenwehr abschaffen lassen und Auswandern?

Als ob nur die "Nationalen" die "Systemfrage" stellen würden...

http://www.linke-sds.org/spip.php?article225

Und wann wehrt sich das "System" gegen die Linke?

berty
23.12.2008, 18:15
Als ob nur die "Nationalen" die "Systemfrage" stellen würden...

http://www.linke-sds.org/spip.php?article225

Und wann wehrt sich das "System" gegen die Linke?

Macht es doch bereits seit den 1950er Jahren.

Cash!
23.12.2008, 18:18
Macht es doch bereits seit den 1950er Jahren.

Komisch, ich dachte die "Linke" hätte sich erst letztes Jahr gegründet. Also doch nur der Wurmfortsatz der KPD/SED?

Und wieso diskutieren wir dann nicht über ein Parteiverbot der "Linken". Bei der NPD machen wir es doch auch, und da beide Parteien angekündigt haben die "Systemfrage" zu stellen müsstest du doch beherzt für ein Verbot von Lafi's Applaudier-Schuppen eintreten. Tuts du aber nicht, also geh woanders heucheln....

berty
23.12.2008, 18:23
Komisch, ich dachte die "Linke" hätte sich erst letztes Jahr gegründet. Also doch nur der Wurmfortsatz der KPD/SED?

Und wieso diskutieren wir dann nicht über ein Parteiverbot der "Linken". Bei der NPD machen wir es doch auch, und da beide Parteien angekündigt haben die "Systemfrage" zu stellen müsstest du doch beherzt für ein Verbot von Lafi's Applaudier-Schuppen eintreten. Tuts du aber nicht, also geh woanders heucheln....

Sorry, mein Fehler. Ich meinte "Linke" zu lesen.

Ohne deinen Link gelesen zu haben, sehe ich keinen Grund, die Linkspartei seitens des Systems behetzen oder verbieten zu lassen. Gar keinen.

Gabriel
23.12.2008, 18:23
Natürlich kann der Staat repressiv sein bis dorthinaus. Er kann die Daumenschrauben noch viel weiter anziehen und die Meinungsfreiheit noch drastischer einschränken. Er verzichtet damit jedoch darauf, ein demokratischer Rechtsstaat sein zu wollen und stellt sich mit der Hitler-Diktatur, der DDR oder UdSSR auf eine Stufe.


Nein, tut er nicht. Du verwechselst grenzenlosen Liberalismus mit Demokratie. Eine Demokratie kann durchaus politische Minderheiten unterdrücken; sicher kennst du den Ausspruch: "Demokratie sind im Grunde nichts weiter als 2 Wölfe und ein Schaf, die über das Abendessen abstimmen." Und nein, James Bovard hatte keine Ahnung.
Und der Vergleich mit Hitler ist einfach nur hirnrissig, wenn nicht gar eine Verharmlosung der NS-Zeit (jetzt darf ich auch mal heucheln).
Und wann lernt ihr ewig politisch Verfolgten endlich, dass ihr dem Staat nicht einfach die Demokratie absprechen könnt, nur weil er nicht nach eurer Pfeiffe tanzt ?

Dem Willen des Volkes wird entsprochen, und wenn das Volk nicht eurer Meinung ist, dann tut mir das für euch leid.
Dieser Behauptung meinerseits wird außerdem durch die Tatsache, dass die Repression in erster Linie auf gesellschaftlicher Ebene erfolgt, Rückhalt gegeben.


Vor diesem Schritt, auch noch das letzte Feigenblättchen fallen zu lassen, schrecken die schwerstkriminellen Demok-Ratten zurück. Es ist jedoch nur eine Frage der Zeit, bis hinter der pseudo-demokratischen Fassade die Fratze des Molochs, des Großen Bruders, von Onkel Adolf oder Uncle Joe zum Vorschein kommt.
Ich will ja niemandem eine Reise zurück in die Vergangenheit wünschen...

Cash!
23.12.2008, 18:25
Sorry, mein Fehler. Ich meinte "Linke" zu lesen.

Ohne deinen Link gelesen zu haben, sehe ich keinen Grund, die Linkspartei seitens des Systems behetzen oder verbieten zu lassen. Gar keinen.

Natürlich nicht! Und wieso echauffierst du dich, wenn die "Nationalisten" das auch nicht wollen?

berty
23.12.2008, 18:44
Natürlich nicht! Und wieso echauffierst du dich, wenn die "Nationalisten" das auch nicht wollen?

Echauffiert? Nein. Ich bemerke seitens der Linkspartei keine derartige Verhetzung des jetzigen Systems wie dies bei Rechtsextremen der Fall ist. Es wäre wohl etwas naiv anzunehemn, dass sich der Staat nicht wehren würde, wenn er beschimpft, beleidigt und in Frage gestellt wird.

Ich persönlich finde es ein wenig blödsinnig, wenn von Volkeswille hinsichtlich des Euros geschrieben wird. Seit es den Euro gibt, gab es einige Bundestagswahlen und keine davon brachte den Gegnern eine Mehrheit.

Unabhäng davon, dass auch ich Volksabstimmungen und zwar gleich wie sie auch ausgehen würden, befürworte. Auch in der Frage der EU-Verfassung.

Brutus
23.12.2008, 18:50
Dem Willen des Volkes wird entsprochen, und wenn das Volk nicht eurer Meinung ist, dann tut mir das für euch leid.

Der Wille des Volkes wird mißachtet und zur Sau gemacht, daß jeder Diktator, würde er handeln wie die BRD-Demokratten, längst seinem persönlichen Graf Stauffenberg begegnet wäre.

Eine Auswahl von Entscheidungen gefällig, die gegen die überwältigende Mehrheit des Volkes getroffen worden sind?

* Mehrwertsteuererhöhung
* Euro
* Maastricht
* EU-Verfassungs(vertrag)
* EU-Zahlmeisterrolle der BRD
* Schengen-Abkommen
* Grenzöffnung nach Osten
* EU-Osterweiterung
* NATO-Erweiterung
* Gentechnisch veränderte Lebensmittel
* Ökosteuer
* Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan
* Einsatz der Bundeswehr in Jugoslawien
* Einsatz der Bundeswehr an der israelischen Küste
* U-Boot-Geschenke an Israel
* Endlose Wiedergutmachungszahlungen
* Holo-Mahnmal in Berlin
* Massenzuwanderung
* Moscheebauten
* Asylgesetzgebung
* Kulturbereicherer-Bonus bei Straftaten
* Vorenthalten von Volksabstimmungen
* Diätenerhöhungen und Selbstbereicherung der Politiker
* Gesundheitsreform (Praxisgebühr)
* Erhöhung der GEZ-Zwangsgelder

Cash!
23.12.2008, 18:52
Echauffiert? Nein. Ich bemerke seitens der Linkspartei keine derartige Verhetzung des jetzigen Systems wie dies bei Rechtsextremen der Fall ist.
Wo ist der Unterschied. Beide setleln ganz ungeniert die "Systemfrage", beide surfen auf da auf die selbe frustrierte Wählerschicht hin.

Allein die WOrtwahl unterscheidet sich, aber jemand der die Systemfrage höflich stellt, bleibt letzlich jemand der dennoch die Systemfrage stellt.

Oder sind alle Systemfrager gleich, nur einige sind gleicher?


Es wäre wohl etwas naiv anzunehemn, dass sich der Staat nicht wehren würde, wenn er beschimpft, beleidigt und in Frage gestellt wird.
Der Staat muss das aushalten. Er ist für die menschen da....und nicht umgekehrt...so ist es doch, oder?

Abgesehen ist ein Staat an sich, gar nicht Beleidigungs- oder Verhetzungsfähig. genausowenig wie mein Geschirr oder dein Auto.


Ich persönlich finde es ein wenig blödsinnig, wenn von Volkeswille hinsichtlich des Euros geschrieben wird. Seit es den Euro gibt, gab es einige Bundestagswahlen und keine davon brachte den Gegnern eine Mehrheit.
Interessanter Gedanke. Hat aber eher was damit zu tun, dass das Thema "Euro" damals kaum noch ne Rolle gespielt hat. oder anders: Wenn die leute nur über Parteien abstimmen können und nicht über Themen, lasen sich zu einzelnen Fragen generell keine SChlüsse über den "Volkswillen" ziehen.


Unabhäng davon, dass auch ich Volksabstimmungen und zwar gleich wie sie auch ausgehen würden, befürworte. Auch in der Frage der EU-Verfassung.
Auch über die Todesstrafe? In Hessen traut man sich ja seit 40 Jahren, nur unter dem schwachen Hinweis auf die Tatsache, dass Bundesrecht Landesrecht bricht, nicht per Volksabtimmung die hessische Verfassung dahingehend zu ändern, dass sie Grundgesetzkompatibel wird.

da hat man einfach nur Angst, dass die Bevölkerung "Ja" zur Todesstrafe sagt. So ist das mit dem "Volkswillen" er ist dann scheißegal, wenn es thematisch zu heikel wird.

direkt
23.12.2008, 19:01
In einer „Richtigen Demokratie“, müssen auch die kleinen Parteien das Recht haben ihre Ansichten und ihr Programme einer breiten Öffentlichkeit kundzutun. Und dürfen nicht durch Politiker, und die öffentlich rechtlichen Medien daran gehindert werden, so wie das jetzt mit Hinterhältigen mittel gemacht wird..
Wenn diese Parteien in ihrem Programm einen Systemwechsel wollen, müssen die Bürger das wissen.
Das Volk muss dann bei den Wahlen entscheiden ob sie dies wollen, mit ca. 10-15 Prozent,
Extrem Linker und Rechter muss ein Staat leben können.
Die jetzigen Pseudodemokraten müssen eben eine gute Politik machen und sich anstrengen, damit sie an der Macht bleiben und das Volk zufrieden ist.
Politische verrückte Schläger gibt es in allen Parteien.

Bruddler
23.12.2008, 19:03
Der Wille des Volkes wird mißachtet und zur Sau gemacht, daß jeder Diktator, würde er handeln wie die BRD-Demokratten, längst seinem persönlichen Graf Stauffenberg begegnet wäre.

Eine Auswahl von Entscheidungen gefällig, die gegen die überwältigende Mehrheit des Volkes getroffen worden sind?

* Mehrwertsteuererhöhung
* Euro
* Maastricht
* EU-Verfassungs(vertrag)
* EU-Zahlmeisterrolle der BRD
* Schengen-Abkommen
* Grenzöffnung nach Osten
* EU-Osterweiterung
* NATO-Erweiterung
* Gentechnisch veränderte Lebensmittel
* Ökosteuer
* Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan
* Einsatz der Bundeswehr in Jugoslawien
* Einsatz der Bundeswehr an der israelischen Küste
* U-Boot-Geschenke an Israel
* Endlose Wiedergutmachungszahlungen
* Holo-Mahnmal in Berlin
* Massenzuwanderung
* Moscheebauten
* Asylgesetzgebung
* Kulturbereicherer-Bonus bei Straftaten
* Vorenthalten von Volksabstimmungen
* Diätenerhöhungen und Selbstbereicherung der Politiker
* Gesundheitsreform (Praxisgebühr)
* Erhöhung der GEZ-Zwangsgelder

und alles "zum Wohle" des deutschen Volke..... :( X(

malnachdenken
23.12.2008, 19:08
In einer „Richtigen Demokratie“, müssen auch die kleinen Parteien das Recht haben ihre Ansichten und ihr Programme einer breiten Öffentlichkeit kundzutun. Und dürfen nicht durch Politiker, und die öffentlich rechtlichen Medien daran gehindert werden, so wie das jetzt mit Hinterhältigen mittel gemacht wird..


Gilt das auch für Juden und Moslems?

direkt
23.12.2008, 19:14
Der Wille des Volkes wird mißachtet und zur Sau gemacht, daß jeder Diktator, würde er handeln wie die BRD-Demokratten, längst seinem persönlichen Graf Stauffenberg begegnet wäre.

Eine Auswahl von Entscheidungen gefällig, die gegen die überwältigende Mehrheit des Volkes getroffen worden sind?

* Mehrwertsteuererhöhung
* Euro
* Maastricht
* EU-Verfassungs(vertrag)
* EU-Zahlmeisterrolle der BRD
* Schengen-Abkommen
* Grenzöffnung nach Osten
* EU-Osterweiterung
* NATO-Erweiterung
* Gentechnisch veränderte Lebensmittel
* Ökosteuer
* Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan
* Einsatz der Bundeswehr in Jugoslawien
* Einsatz der Bundeswehr an der israelischen Küste
* U-Boot-Geschenke an Israel
* Endlose Wiedergutmachungszahlungen
* Holo-Mahnmal in Berlin
* Massenzuwanderung
* Moscheebauten
* Asylgesetzgebung
* Kulturbereicherer-Bonus bei Straftaten
* Vorenthalten von Volksabstimmungen
* Diätenerhöhungen und Selbstbereicherung der Politiker
* Gesundheitsreform (Praxisgebühr)
* Erhöhung der GEZ-Zwangsgelder

Genau das bedrückt die Menschen, ein sehr guter Beitrag.

malnachdenken
23.12.2008, 19:18
Genau das bedrückt die Menschen, ein sehr guter Beitrag.

Woher weißt Du das genau?

Spätestens bei wirtschaftlichen Belangen (Osterweiterung) werden die Meinungen auseinandergehen (besonders Unternehmen profitieren von größeren Märkten).

Bruddler
23.12.2008, 19:20
Woher weißt Du das genau?

Spätestens bei wirtschaftlichen Belangen (Osterweiterung) werden die Meinungen auseinandergehen (besonders Unternehmen profitieren von größeren Märkten).

Hauptsache dagegenstinken - gell ?! ;)

direkt
23.12.2008, 19:21
Gilt das auch für Juden und Moslems?

Wenn Juden und Moslem deutsche sind, warum nicht?

Moslemische Parteien müssen in Europa verboten sein

malnachdenken
23.12.2008, 19:25
Hauptsache dagegenstinken - gell ?! ;)

Schulterklopfen macht doch auf Dauer keinen Spaß :)


Wenn Juden und Moslem deutsche sind, warum nicht?

Moslemische Parteien müssen in Europa verboten sein


Auch wenn die moslemischen Parteien von Deutschen gegründet und geführt werden?

Bruddler
23.12.2008, 19:46
Schulterklopfen macht doch auf Dauer keinen Spaß :)




Auch wenn die moslemischen Parteien von Deutschen gegründet und geführt werden?

ständig nur dagegenstinken macht auf Dauer auch keinen Spaß - oder ?! ;)

Denkpoli
23.12.2008, 20:50
Woher weißt Du das genau?

Spätestens bei wirtschaftlichen Belangen (Osterweiterung) werden die Meinungen auseinandergehen (besonders Unternehmen profitieren von größeren Märkten).

Der Staat hat nicht den Unternehmen zu dienen, sondern dem Volk!

malnachdenken
23.12.2008, 20:56
ständig nur dagegenstinken macht auf Dauer auch keinen Spaß - oder ?! ;)

Deshlab schreibe ich ja auch nicht mehr so oft hier :))


Der Staat hat nicht den Unternehmen zu dienen, sondern dem Volk!

Ach, und bei den Unternehmen arbeitet natürlich keiner aus dem Volk.

Falls Du es noch nicht kapiert hast: es gibt kein einfaches "die und wir"-Schema auf der Welt.

Wenn Du bei einem Großhändler arbeiten würdest, würde es Dich auch freuen, wenn Deine Firma expandieren kann und Dein Arbeitsplatz dadurch gesichert wird.

Ach nee, Unternehmen sind ja immer nur ein Mensch, der alleine verdient, und alle Arbeiter sind immer Opfer.

Denkpoli
24.12.2008, 08:40
Ach, und bei den Unternehmen arbeitet natürlich keiner aus dem Volk.

Falls Du es noch nicht kapiert hast: es gibt kein einfaches "die und wir"-Schema auf der Welt.

Wenn Du bei einem Großhändler arbeiten würdest, würde es Dich auch freuen, wenn Deine Firma expandieren kann und Dein Arbeitsplatz dadurch gesichert wird.

Du bringst es allen Ernstes fertig, im Zusammenhang mit der EU - Osterweiterung von der Sicherung von Arbeitsplätzen zu reden. Du weißt genau, dass das Gegenteil davon der Fall ist.


Ach nee, Unternehmen sind ja immer nur ein Mensch, der alleine verdient, und alle Arbeiter sind immer Opfer.

Nein, Unternehmen sind keine Menschen, sondern juristische Personen.

malnachdenken
24.12.2008, 08:50
Du bringst es allen Ernstes fertig, im Zusammenhang mit der EU - Osterweiterung von der Sicherung von Arbeitsplätzen zu reden. Du weißt genau, dass das Gegenteil davon der Fall ist.

Ich weiß, daß es sowohl Gewinner, als auch Verlierer bei der Osterweiterung gibt. Wie bei vielen Dingen.

Cleopatra
24.12.2008, 09:16
Auch wenn die moslemischen Parteien von Deutschen gegründet und geführt werden?


Musel bleibt Musel, solche Gesinnungsparteien gehören verboten. Und die Etablierten sollten sich davor hüten, solchen Abfall wie den Özdemir aufzunehmen. Der forderte doch allen Ernstes Türkisch als Unterrichtsfach einzuführen. Da kann man mal sehen, dass der durch und durch Türke geblieben ist und in Deutschland nie ankommen wird.

Fiel
24.12.2008, 12:44
Der forderte doch allen Ernstes Türkisch als Unterrichtsfach einzuführen. Da kann man mal sehen, dass der durch und durch Türke geblieben ist und in Deutschland nie ankommen wird.

Dann würden sich auch sofort die Angehörigen anderer Minderheiten rühren und einen eigenen Sprachunterricht an deutschen Schulen fordern. Warum das ausgerecht bei den Türken so sein sollte, dass erschließt sich wohl nur dem schlichten Gemüt eines Ödzdedir.

malnachdenken
24.12.2008, 12:47
Musel bleibt Musel, solche Gesinnungsparteien gehören verboten. Und die Etablierten sollten sich davor hüten, solchen Abfall wie den Özdemir aufzunehmen. Der forderte doch allen Ernstes Türkisch als Unterrichtsfach einzuführen. Da kann man mal sehen, dass der durch und durch Türke geblieben ist und in Deutschland nie ankommen wird.

Ja und? Lass den doch fordern was er will.

Allgemein finde ich es nicht verkehrt viele Fächer anzubieten. Ob da nun einer chinesisch oder türkisch lernt, ist doch dann im Grunde egal.

Gabriel
24.12.2008, 13:38
Wenn Juden und Moslem deutsche sind, warum nicht?

Moslemische Parteien müssen in Europa verboten sein

Genau wegen solcher Ansichten sind Leute wie du die allerletzten, die sich über zuwenig Toleranz und Demokratie aufregen sollten. Hinfort, Elender...

kotzfisch
24.12.2008, 17:55
Religiöse Parteien insgesamt verbieten-ja!

Gabriel
25.12.2008, 15:48
Religiöse Parteien insgesamt verbieten-ja!

CDU und CSU verbieten ?

Ganz schön hart...:))

Tormentor
25.12.2008, 16:16
Ja und? Lass den doch fordern was er will.

Allgemein finde ich es nicht verkehrt viele Fächer anzubieten. Ob da nun einer chinesisch oder türkisch lernt, ist doch dann im Grunde egal.

Chinesen haben nicht das Anspruchsdenken,hier einen auf unterdrückte Minderheit zu machen und aufs unverschämteste immer neue Drohungen,Forderungen und Ansprüche loszulassen. Unabhängig vom Nutzen der türkischen Sprache wäre dies ein Schritt in die falsche Richtung.

Kenshin-Himura
25.12.2008, 17:29
Die BRD hetzt und verurteilt Länder, die dem so genanten westlichen Wertesystem ihren Vorstellungen nach nicht entsprechen, z. B. Länder wie China, Russland, Iran, Kuba, Venezuela, Syrien, Nordkorea u. a. Aber selbst sind sie im Grund, keinen Deut besser.
Die BRD-Politiker und deren gleichgeschalteten Medien hetzt und Bekämpfen alles, was national ist, und auch nur so scheint.
Alle nationalen Parteien in der BRD werden von den Berliner Volks Verdummer, diskriminiert und mit den schlimmsten Ausdrücken beschimpft.
Sie werden als Dummköpfe, Mörderbanden, Ratten, Rattenfänger und Aussätzige hingestellt.

Nicht nur alles Nationale wird bekämpft. Jeder, der auch nur eine geringfügig abweichende Meinung zum lächerlichen westlichen Zigeuner-Individualismus oder der Umerziehung der Männer zu Schwuchteln und Halb-Männern oder zur Vernegerung des Denkens und Handelns hat, ist schon ein Feind des Systems.


Mittlerweile durchschauen viele Menschen, diese hinterhältige Politik der BRD Statthalter.

Leider zu wenig, und es werden nie genug sein, weil der Pöbel, also die Egalitaristen, schon immer die Mehrheit waren.

Gruß, Daniel.

Paul Felz
25.12.2008, 17:29
Chinesen haben nicht das Anspruchsdenken,hier einen auf unterdrückte Minderheit zu machen und aufs unverschämteste immer neue Drohungen,Forderungen und Ansprüche loszulassen. Unabhängig vom Nutzen der türkischen Sprache wäre dies ein Schritt in die falsche Richtung.

Es geht nicht um eine zusätzliche Fremdsprache. Das wäre begrüßenswert, bei freier Wahlmöglichkeit.

Es soll jedoch der Unterricht selbst in türkisch gehalten werden. Das ist die Antwort auf die Beschwerden von Grundschullehrern über mangelnde Deutschkenntnisse der Erstklässler.

malnachdenken
26.12.2008, 00:12
Chinesen haben nicht das Anspruchsdenken,hier einen auf unterdrückte Minderheit zu machen und aufs unverschämteste immer neue Drohungen,Forderungen und Ansprüche loszulassen.

Hat der 0815-Türke in seiner Dönerbude auch nicht.

Cleopatra
26.12.2008, 11:19
Hat der 0815-Türke in seiner Dönerbude auch nicht.

Doch hat er. Arbeitest Du mit Türken? Bist Du Lehrer oder Polizist germane ? Naivlingen wie Dir verdanken wir doch die ganzen Moscheen, weil Ihr ja ach so to(l)lerant seid, richtig gut seid Ihr. Nur werden Eure gehätschelten Schützlinge" wenig Dankbarkeit zeigen, wenn sie erst überall an den Schaltstellen sitzen, auf die sie die Grünlinge gehievt haben, dann gibts die Sharia für alle. Alice Schwarzer mit dem Kopftuch :D, allein diese Vorstellung tröstet mich

malnachdenken
30.12.2008, 09:43
Doch hat er. Arbeitest Du mit Türken? Bist Du Lehrer oder Polizist germane ? Naivlingen wie Dir verdanken wir doch die ganzen Moscheen, weil Ihr ja ach so to(l)lerant seid, richtig gut seid Ihr. Nur werden Eure gehätschelten Schützlinge" wenig Dankbarkeit zeigen, wenn sie erst überall an den Schaltstellen sitzen, auf die sie die Grünlinge gehievt haben, dann gibts die Sharia für alle. Alice Schwarzer mit dem Kopftuch :D, allein diese Vorstellung tröstet mich

Pack Deinen Pappdrachen wieder weg.

Mir verdankt niemand eine Moschee, Du Depp. Deine sonstigen Phantasien interessieren mich auch nicht weiter.

Frank3
30.12.2008, 10:11
Pack Deinen Pappdrachen wieder weg.

Mir verdankt niemand eine Moschee, Du Depp. Deine sonstigen Phantasien interessieren mich auch nicht weiter.

Wer keine Phantasie hat kann andere Phantasien NICHT verstehen . Also lüg NICHT mit dem Wort " interesieren " .
Du bist der mit der wenigsten Phantasie und den wenigsten Gedanken , die er preis gibt .

Felidae
30.12.2008, 10:45
da hat man einfach nur Angst, dass die Bevölkerung "Ja" zur Todesstrafe sagt. So ist das mit dem "Volkswillen" er ist dann scheißegal, wenn es thematisch zu heikel wird.

Es ist gar nicht relevant, ob das Volk die Todesstrafe will oder nicht. Sie ist menschenrechtswidrig und damit von vorneherein nicht diskutabel, da die Menschenrechte auch über dem Volk und dem Volkswillen stehen.

Cash!
30.12.2008, 11:57
Sie ist menschenrechtswidrig

Welcher Artikel der Menschenrechte kann dabei angeführt werden?

malnachdenken
30.12.2008, 12:28
Wer keine Phantasie hat kann andere Phantasien NICHT verstehen . Also lüg NICHT mit dem Wort " interesieren " .
Du bist der mit der wenigsten Phantasie und den wenigsten Gedanken , die er preis gibt .

Jetzt kommst Du Suffkopp auch noch dazu

Gabriel
30.12.2008, 12:55
Welcher Artikel der Menschenrechte kann dabei angeführt werden?

Zu den grundlegenden Persönlichkeitsrechten gehört das "Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit".

:)

Cash!
30.12.2008, 12:58
Zu den grundlegenden Persönlichkeitsrechten gehört das "Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit".

:)

Ich hatte nach dem Artikel in der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gefragt. Dort und nirgens anders sind die Menschenrechte kodifiziert!

Also mal her mit dem Artikel.

Paul Felz
30.12.2008, 13:02
Ich hatte nach dem Artikel in der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gefragt. Dort und nirgens anders sind die Menschenrechte kodifiziert!

Also mal her mit dem Artikel.

Art. 3:


Artikel 3

Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.


Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (http://www.unhchr.ch/udhr/lang/ger.htm)

Damit sind also auch Gefängnisse nicht zulässig (Freiheit der Person)

Gabriel
30.12.2008, 13:03
Ich hatte nach dem Artikel in der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gefragt. Dort und nirgens anders sind die Menschenrechte kodifiziert!

Also mal her mit dem Artikel.

In Artikel 3 steht im Originalwortlaut geschrieben:

"Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person."

Rowlf
30.12.2008, 13:04
Gut zu wissen, dass ihr Nationalisten für Diktaturen wie Syrien, Nordkorea oder den Iran eintretet. Manchmal denkt man, euch geht es hier noch zu gut.

Kein Wunder, hat doch Nordkorea den weltweit niedrigsten Ausländeranteil. Ein Vorbild für Deutschland?

Paul Felz
30.12.2008, 13:05
In Artikel 3 steht im Originalwortlaut geschrieben:

"Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person."

Siehe oben. Aber eben auch mit der Konsequenz, daß alle Insassen der Haftanstalten freigelassen werden müssen.

Für Mordopfer etwas schwierig, ihr Recht auf Leben durchzusetzen.

Cash!
30.12.2008, 13:05
Damit sind also auch Gefängnisse nicht zulässig (Freiheit der Person)

Genau darauf wollte ich hinaus!

Vielen dank! Wir sehen, die Todesstrafe vertößt nicht gegen die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte niedergeschriebenen Rechte!

Paul Felz
30.12.2008, 13:06
Genau darauf wollte ich hinaus!

Vielen dank! Wir sehen, die Todesstrafe vertößt nicht gegen die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte niedergeschriebenen Rechte!

War mir klar, worauf Du hinauswolltest ;)

Cash!
30.12.2008, 13:06
In Artikel 3 steht im Originalwortlaut geschrieben:

"Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person."

Dann sin Gefängnisse also auch Menschenrechtswidrig?

Gärtner
30.12.2008, 13:14
Die BRD hetzt und verurteilt Länder, die dem so genanten westlichen Wertesystem ihren Vorstellungen nach nicht entsprechen, z. B. Länder wie China, Russland, Iran, Kuba, Venezuela, Syrien, Nordkorea u. a. Aber selbst sind sie im Grund, keinen Deut besser.
Die BRD-Politiker und deren gleichgeschalteten Medien hetzt und Bekämpfen alles, was national ist, und auch nur so scheint.
Alle nationalen Parteien in der BRD werden von den Berliner Volks Verdummer, diskriminiert und mit den schlimmsten Ausdrücken beschimpft.
Sie werden als Dummköpfe, Mörderbanden, Ratten, Rattenfänger und Aussätzige hingestellt.
Mittlerweile durchschauen viele Menschen, diese hinterhältige Politik der BRD Statthalter.
http://img50.imageshack.us/img50/7418/heulsuseyf6.jpg


http://img525.imageshack.us/img525/7726/25405598el1.jpgationaldilettanten sind auch nicht mehr das, was sie mal waren. Nichts mehr mit "Zäh wie leder, hart wie Kruppstahl, flink wie Windhunde". Nur noch undeutsche Heulsusen und flennende Waschweiber, wohin man blickt.

Gabriel
30.12.2008, 13:15
Der springende Punkt ist ja, dass im Falle eines Kriminellen Artikel 3 nicht universal geltend gemacht werden kann.
Wird ein Krimineller nicht eingesperrt, sondern frei laufengelassen, so wird der in besagtem Artikel angeführten "Sicherheit der Person" nicht entsprochen, da er eine Gefahr für die Bevölkerung darstellt. Umgekehrt aber wird die Freiheit des Kriminellen, sperrt man ihn ein, um das Recht der Bevölkerung auf die Sicherheit der Person zu wahren, beschnitten. Dieser Artikel scheitert in der Praxis an einigen Widersprüchen.

Jedoch: Das Recht auf Leben - und sei es ein Leben im Kerker - ist ein Grundrecht, das sich mit keiner der oben angeführten Problematiken spießt. Es muss also unbedingt geltend gemacht werden.

Paul Felz
30.12.2008, 13:17
Der springende Punkt ist ja, dass im Falle eines Kriminellen Artikel 3 nicht universal geltend gemacht werden kann.
Wird ein Krimineller nicht eingesperrt, sondern frei laufengelassen, so wird der in besagtem Artikel angeführten "Sicherheit der Person" nicht entsprochen, da er eine Gefahr für die Bevölkerung darstellt. Umgekehrt aber wird die Freiheit des Kriminellen, sperrt man ihn ein, um das Recht der Bevölkerung auf die Sicherheit der Person zu wahren, beschnitten. Dieser Artikel scheitert in der Praxis an einigen Widersprüchen.

Jedoch: Das Recht auf Leben - und sei es ein Leben im Kerker - ist ein Grundrecht, das sich mit keiner der oben angeführten Problematiken spießt. Es muss also unbedingt geltend gemacht werden.

Oooch, jetzt hast Du das Spiel vorzeitig beendet. Spielverderber :(

:D:D

Cash!
30.12.2008, 13:23
Der springende Punkt ist ja, dass im Falle eines Kriminellen Artikel 3 nicht universal geltend gemacht werden kann.
Wird ein Krimineller nicht eingesperrt, sondern frei laufengelassen, so wird der in besagtem Artikel angeführten "Sicherheit der Person" nicht entsprochen, da er eine Gefahr für die Bevölkerung darstellt. Umgekehrt aber wird die Freiheit des Kriminellen, sperrt man ihn ein, um das Recht der Bevölkerung auf die Sicherheit der Person zu wahren, beschnitten. Dieser Artikel scheitert in der Praxis an einigen Widersprüchen.

Jedoch: Das Recht auf Leben - und sei es ein Leben im Kerker - ist ein Grundrecht, das sich mit keiner der oben angeführten Problematiken spießt. Es muss also unbedingt geltend gemacht werden.

1948, als die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von der UN aktzeptiert wurde, hatten 80% und mehr der Mitglieder noch die Todesstrafe. Sich jetzt 60 Jahre später hinstellen und glauben, dieser Artikel wäre mit dieser Intention verabschieded worden ist albern:

Abgesehen davon gibt es Art. 29 der Menschenrechtserklärung:

Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
Wenn also Staat A über ein Gesetz legitimiert, dass diese und jene Straftaten mit dem Tode bestraft werden, weil die "öffentliche Ordnung" gefährdet sei, liegt keine normative Menschenrechstverletzung vor.

Eine Rechtssprechung zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte existiert, was die Todesstrafe angeht, auch gar nichts. Ergo liegt kein menschenrechtsvertoß vor, wenn man z.B. einen Guerilla-Führer hinrichtet!

Cash!
30.12.2008, 13:33
In Staaten, in denen die Todesstrafe nicht abgeschafft worden ist, darf ein Todesurteil nur für schwerste Verbrechen auf Grund von Gesetzen verhängt werden, die zur Zeit der Begehung der Tat in Kraft waren und die den Bestimmungen dieses Paktes und der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes nicht widersprechen. Diese Strafe darf nur auf Grund eines von einem zuständigen Gericht erlassenen rechtskräftigen Urteils vollstreckt werden.
http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_103_2/a6.html
http://www.humanrights.ch/home/?idcat=10

Das ist Art. 6 Abs. 2 im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, die von der UN ratifiziert wurde und die UN Menschenrechsterklärung garantiert!

Damit ist die Todesstrafe faktisch und in der Theorie zulässig im Sinne der Menschenrechte!

Thread kann geschlossen werden!

Felidae
30.12.2008, 13:35
Welcher Artikel der Menschenrechte kann dabei angeführt werden?

Recht auf Leben, Recht auf Schutz vor grausamer erniedrigender Strafe, Recht auf Schutz der Menschenwürde.

Felidae
30.12.2008, 13:36
Ich hatte nach dem Artikel in der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gefragt. Dort und nirgens anders sind die Menschenrechte kodifiziert!

Also mal her mit dem Artikel.

Ach, die EMRK mit ihren Fakulativprotokollen zur Todesstrafe kodifiziert keine Menschenrechte?

Paul Felz
30.12.2008, 13:37
Recht auf Leben, Recht auf Schutz vor grausamer erniedrigender Strafe, Recht auf Schutz der Menschenwürde.

Quelle?

Cash!
30.12.2008, 13:37
Recht auf Leben, Recht auf Schutz vor grausamer erniedrigender Strafe, Recht auf Schutz der Menschenwürde.

Die Todesstrafe ist von der UN im Rahmen der garantie der Menschenrechte ganz eindeutig erlaubt. Damit ist die Todesstrafe zulässig im Sinne der Menschenrechte!

Cash!
30.12.2008, 13:38
Ach, die EMRK mit ihren Fakulativprotokollen zur Todesstrafe kodifiziert keine Menschenrechte?


Die EMKR gilt auch für den rest der Welt?
Die EMKR setzt den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ausserr Kraft?

Felidae
30.12.2008, 13:39
Genau darauf wollte ich hinaus!

Vielen dank! Wir sehen, die Todesstrafe vertößt nicht gegen die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte niedergeschriebenen Rechte!

Gegen die EMRK mit den Fakulativprotokollen zur Todesstrafe hingegen verstößt die Todesstrafe schon. Jeder EU-Staat hat verbindlich auf die Todesstrafe verzichtet. Und dabei ist es sch*ß-egal was das Volk möchte.

Felidae
30.12.2008, 13:40
Die EMKR gilt auch für den rest der Welt?
Die EMKR setzt den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ausserr Kraft?

Die EMRK erweitert den Schutzbereich der Menschenrechte in den Unterzeichnerstaaten. Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte ist nur eine Mindestanforderung, kein Staat ist gehindert, diese Anforderungen für sein Territorium verbindlich und dauerhaft zu erweitern.

Felidae
30.12.2008, 13:41
Quelle?

Schau mal bei Amnesty vorbei und mach dich schlau.

Paul Felz
30.12.2008, 13:42
Gegen die EMRK mit den Fakulativprotokollen zur Todesstrafe hingegen verstößt die Todesstrafe schon. Jeder EU-Staat hat verbindlich auf die Todesstrafe verzichtet. Und dabei ist es sch*ß-egal was das Volk möchte.

Eben, was interessiert es das Volk?

Todesstrafe EU (http://www.radio-utopie.de/2008/02/24/eu-vertrag-todesstrafe-in-europa-nun-doch-abgeschafft-schoen-waers/)

Paul Felz
30.12.2008, 13:42
Schau mal bei Amnesty vorbei und mach dich schlau.

Ach, die machen verbindliche Gesetze?

Cash!
30.12.2008, 13:46
Jeder EU-Staat

Wer redet hier den speziell über die EU?

Wenn man weitergehende rechte verabschieden möchte, kann das jeder Staat gerne tun. Grundlage und für alle gültig bleiben nur die innerhalb der UN ratifizierten Menschenrechtsprotokolle. Und die lassen die Todesstrafe wie ich oben belegt habe ganz eindeutig zu!

Paul Felz
30.12.2008, 13:52
Wer redet hier den speziell über die EU?

Wenn man weitergehende rechte verabschieden möchte, kann das jeder Staat gerne tun. Grundlage und für alle gültig bleiben nur die innerhalb der UN ratifizierten Menschenrechtsprotokolle. Und die lassen die Todesstrafe wie ich oben belegt habe ganz eindeutig zu!

Nicht mal für die EU stimmt das. Lies mal meinen Link oben.

Gabriel
30.12.2008, 13:54
1948, als die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von der UN aktzeptiert wurde, hatten 80% und mehr der Mitglieder noch die Todesstrafe. Sich jetzt 60 Jahre später hinstellen und glauben, dieser Artikel wäre mit dieser Intention verabschieded worden ist albern:


Aber zusammen verstießen die Mitglieder (die unterzeichnet haben) wohl so ziemlich gegen jeden Artikel der Erklärung, manche auch zum Zeitpunkt der Unterzeichnung hinsichtlich einzelner Aspekte. Die Intention ?
Ich mache mir gar nicht erst Illusionen über jegliche Intentionen außer diejenige des Zwanges nach gemeinschaftlicher und internationaler Akzeptanz. Vorangegangen ist jedenfalls das Zeitalter der Aufklärung, in welchem die Todesstrafe in immer mehr Ländern abgeschaft wurde. Gemäß dem Verständnis der Aufklärung also sollte man die Allgemeine Erklärung Der Menschenrechte interpretieren und auslegen.

Übrigens bezeichnend, dass Jahrzehnte später die Kairoer Auslegung geschaffen wurde...


Abgesehen davon gibt es Art. 29 der Menschenrechtserklärung:

Wenn also Staat A über ein Gesetz legitimiert, dass diese und jene Straftaten mit dem Tode bestraft werden, weil die "öffentliche Ordnung" gefährdet sei, liegt keine normative Menschenrechstverletzung vor.

Artikel 29 spricht ja dann wieder, soweit ich das verstehe, für die Möglichkeit von Gefängnissen. Gefährdet ein Straftäter die öffentliche Ordnung, indem er sein Recht auf Freiheit missbraucht, so muss er eingesperrt werden.

Aber inwiefern kann ein eingesperrter Straftäter eine Gefahr für die "öffentliche Ordnung darstellen", wenn er von der Öffentlichkeit ausgeschlossen ist ?


Zum europäischen Recht:

Artikel 2 Absatz 1 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Europäische Menschenrechtskonvention) vom 4. November 1950 erlaubte die Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen war.

Artikel 1 des Protokolls Nr. 6 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Abschaffung der Todesstrafe vom 28. April 1983 erklärt die Todesstrafe für abgeschafft. Nach Artikel 2 dieses Protokolls ist die Todesstrafe allerdings für Taten zulässig, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden. Das 13. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention vom 3. Mai 2002 beseitigte schließlich diese Einschränkung und untersagte die Todesstrafe ausnahmslos. - Wikipedia.


Wie es aussieht, haben wir beide Recht.;)

Paul Felz
30.12.2008, 13:56
[...] Das 13. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention vom 3. Mai 2002 beseitigte schließlich diese Einschränkung und untersagte die Todesstrafe ausnahmslos.[/I] - Wikipedia.


Wie es aussieht, haben wir beide Recht.;)

2008 aber nicht mehr. Steht in meinem Link

Cash!
30.12.2008, 13:56
Nicht mal für die EU stimmt das. Lies mal meinen Link oben.

Stimmt, sowas könnte man im Bürokratendeutsch glatt "staatliche Notwehr" nennen!
Auf jeden fall relativieren solche Passagen natürlich selbst das generelle Todesstrafenverbot in der EU!

In Zeiten wo es keine verbindlichen Kriegserklärungen mehr gibt, könnte sich jeder Staat hinstellen und behaupten er würde Krieg (z.B. gegen den Isl....ähh....Terror) führen.

Cash!
30.12.2008, 14:00
Wie es aussieht, haben wir beide Recht.;)

Nöö. Ich habe die entsprechende Quelle bereist oben verlinkt!

Hier mal Wiki:
http://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Pakt_%C3%BCber_B%C3%BCrgerliche_un d_Politische_Rechte

Dieser Teil wurde nie ausser Kraft gesetzt. Noch gibt es ein von der UN ratifiziertes Protokoll zu den Menschenrechten, dass den zitierten Teil einschränken würde.

Die Todesstrafe ist von der UN in der Granatieerklärung zu den menschenrechten anerkannt!

marc
30.12.2008, 14:01
Edit: Oh, ich sehe gerade: Während ich die Links zusammengesucht habe, seit ihr schon viel weitergekommen. Naja.



Damit ist die Todesstrafe faktisch und in der Theorie zulässig im Sinne der Menschenrechte!

Es wird ja sogar oft behauptet, dass mit dem Vertrag von Lissabon die Todesstrafe wieder eingeführt werden könnte.
http://de.youtube.com/watch?v=KbuJLL3ZiJE
Oder aber nicht:
http://www.law-europe.eu/wiedereinfuehrung-der-todesstrafe-durch-den-vertrag-von-lissabon/

:shrug:

Schwierig ist natürlich, wann "ein Aufruhr oder Aufstand", der "rechtmäßig niederzuschlagen" ist, sodass die "Tötung nicht als Verletzung des Artikels" betrachtet werden müsse, gegeben ist.

Allerdings sind die Menschenrechte natürlich auch nichts, das unangreifbar vom Himmel gefallen ist und schwierig scheint es oft zu sein, verschiedene Gesetzestexte zu unterscheiden - also die "Arabische Charta der Menschenrechte (http://de.wikipedia.org/wiki/Arabische_Charta_der_Menschenrechte)" klingt ganz anders als die "Kairoer Erklärung der Menschenrechte (http://de.wikipedia.org/wiki/Kairoer_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte_im_Islam )" oder die "UN-Menschenrechtscharta (http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte)" - die wiederum nicht die Möglichkeit der Todesstrafe ausschließt. Organisationen wie AI kämpfen ja gerade dafür, dass sie erst "global geächtet" wird (http://www.amnesty-todesstrafe.de/index.php?id=169).

Viele scheinen sich eher auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (http://de.wikipedia.org/wiki/Charta_der_Grundrechte_der_Europ%C3%A4ischen_Union ) zu beziehen, die feststellt: "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

Allerdings ist die EU-Grundrechtcharta =/= "Menschenrechte"

Etc.pp.

Paul Felz
30.12.2008, 14:02
Nöö. Ich habe die entsprechende Quelle bereist oben verlinkt!

Hier mal Wiki:
http://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Pakt_%C3%BCber_B%C3%BCrgerliche_un d_Politische_Rechte

Dieser Teil wurde nie ausser Kraft gesetzt. Noch gibt es ein von der UN ratifiziertes Protokoll zu den Menschenrechten, dass den zitierten Teil einschränken würde.

Die Todesstrafe ist von der UN in der Granatieerklärung zu den menschenrechten anerkannt!

Nebenbei gibt es auch ein Europa neben der EU. Und in diesem Europa gibt es ein Land mit Todesstrafe: Weißrussland.

Cash!
30.12.2008, 14:05
Es wird ja sogar oft behauptet, dass mit dem Vertrag von Lissabon die Todesstrafe wieder eingeführt werden könnte.
http://de.youtube.com/watch?v=KbuJLL3ZiJE
Oder aber nicht:
http://www.law-europe.eu/wiedereinfuehrung-der-todesstrafe-durch-den-vertrag-von-lissabon/

:shrug:

Schwierig ist natürlich, wann "ein Aufruhr oder Aufstand", der "rechtmäßig niederzuschlagen" ist, sodass die "Tötung nicht als Verletzung des Artikels" betrachtet werden müsse, gegeben ist.

Ja, das ist aber eine andere Frage, da sie die UN Beschlüsse zum Thema nicht tangieren bzw. auf einer anderen zwischenstaatlichen Basis stehen.



Allerdings sind die Menschenrechte natürlich auch nichts, das unangreifbar vom Himmel gefallen ist und schwierig scheint es oft zu sein, verschiedene Gesetzestexte zu unterscheiden - also die "Arabische Charta der Menschenrechte (http://de.wikipedia.org/wiki/Arabische_Charta_der_Menschenrechte)" klingt ganz anders als die "Kairoer Erklärung der Menschenrechte (http://de.wikipedia.org/wiki/Kairoer_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte_im_Islam )" oder die "UN-Menschenrechtscharta (http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte)" - die wiederum nicht die Möglichkeit der Todesstrafe ausschließt. Organisationen wie AI kämpfen ja gerade dafür, dass sie erst "global geächtet" wird (http://www.amnesty-todesstrafe.de/index.php?id=169).

Weder die arabische Erklärung der Menschenrechte noch die islamische Verwurstung selbiger wurden von der UN ratifiziert. Nicht überall wo Menschenrechte drauf steht, sind auch menschenrechte drinn.
Redet man über die Menschenrechte wie wir sie kennen und wie sie völkerrechtlich verbindlich sind, kann es nur um die UN gehen!



Allerdings ist die EU-Grundrechtcharta =/= "Menschenrechte"
Eben!

marc
30.12.2008, 14:07
Nicht überall wo Menschenrechte drauf steht, sind auch menschenrechte drinn.

Darauf wollte ich ja hinaus.


Redet man über die Menschenrechte wie wir sie kennen und wie sie völkerrechtlich verbindlich sind, kann es nur um die UN gehen!

Stimmt, okay.

Gabriel
30.12.2008, 14:10
Nöö. Ich habe die entsprechende Quelle bereist oben verlinkt!

Hier mal Wiki:
http://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Pakt_%C3%BCber_B%C3%BCrgerliche_un d_Politische_Rechte

Dieser Teil wurde nie ausser Kraft gesetzt. Noch gibt es ein von der UN ratifiziertes Protokoll zu den Menschenrechten, dass den zitierten Teil einschränken würde.

Die Todesstrafe ist von der UN in der Granatieerklärung zu den menschenrechten anerkannt!

Aber dieser Teil spießt sich ja noch immer mit Artikel 1 des Protokolls Nr. 6.

Es ist wohl so, wie Marc gesagt hat:
Die EU-Grundrechtcharta =/= "Menschenrechte"

Demnach darf man es als durchaus legitimes Ansinnen betrachten, wenn Felidae die Todesstrafe als "menschenrechtswidrig" im Sinne des Verständisses der Menschenrechte durch die Aufklärung bezeichnet.

Paul Felz
30.12.2008, 14:12
[..]

Demnach darf man es als durchaus legitimes Ansinnen betrachten, wenn Felidae die Todesstrafe als "menschenrechtswidrig" im Sinne des Verständisses der Menschenrechte durch die Aufklärung bezeichnet.

Ja, darf man. Dem widerspricht ja auch keiner.

Aber weder macht AI irgendwelche verbindlichen Gesetze noch ist sie (die Todesstrafe, nicht Felidae) ausdrücklich verboten.

marc
30.12.2008, 14:16
Demnach darf man es als durchaus legitimes Ansinnen betrachten, wenn Felidae die Todesstrafe als "menschenrechtswidrig" im Sinne des Verständisses der Menschenrechte durch die Aufklärung bezeichnet.

Ich glaube, man darf es als legitimes Ansinnen betrachten, sich wie AI für eine globale Ächtung der Todesstrafe auszusprechen und zu argumentieren, dass ein grundsätzliches Verbot der Todesstrafe logischerweise Teil der Allgemeinen Menschenrechtserklärung seien müsste.

Wenn man allerdings argumentiert, dass die Todesstrafe den Menschenrechten widerspricht, dann muss man eine Definition zugrunde legen, die nicht dem gegenwärtigen Stand der "Allgemeinen Menschenrechtserklärung" entspricht.

Cash!
30.12.2008, 14:55
Aber dieser Teil spießt sich ja noch immer mit Artikel 1 des Protokolls Nr. 6.

Es ist wohl so, wie Marc gesagt hat:
Die EU-Grundrechtcharta =/= "Menschenrechte"

Demnach darf man es als durchaus legitimes Ansinnen betrachten, wenn Felidae die Todesstrafe als "menschenrechtswidrig" im Sinne des Verständisses der Menschenrechte durch die Aufklärung bezeichnet.

Du verwechselst den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, mit den Protokollen der EU.

Die EU Regelungen sind immer eine Ebene unter der, der UN anzusiedeln!
Sie entfalten nur eingeschränkt ihre Wirkung, sowohl terretorial (Is klar EU ungleich Erde) als aich inhaltlich (Siehe Relativierung im Kriegsfall).

EinDachs
30.12.2008, 16:18
Darf "das System "das?

Ich darf "das System" nennen wie ich will, dachte ich? Oder sind wir schon in der DDR?

Klar darfst du das. Dann darf dich "das System" aber auch als verblödeten Volksverhetzer bezeichnen. Das zu Nationalen nicht lieb ist, sollte man eben nicht mit Verfolgung verwechseln und dies dann im weiteren Verlauf mit Nordkorea vergleichen. Da geht man dann eben das Risiko ein, dass das "System" einen als etwas bescheuert darstellt.

Felidae
30.12.2008, 16:54
Nicht mal für die EU stimmt das. Lies mal meinen Link oben.

Ja, der berühmte faule Kompromiss. Dazu eine Erklärung:

http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Todesstrafe2.png

Wie man auf dieser Karte sieht, ist die Todesstrafe in 26 der 27 EU-Staaten für alle Verbrechen abgeschafft. Einzig Lettland hält an der Todesstrafe im Kriegsrecht fest. Und genau wegen der lettischen Haltung wurde die Möglichkeit der Todesstrafe auch in der EU-Verfassung erwähnt. Das ändert nichts daran, dass die anderen EU-Staaten alle völkerrechtlich verbindlich auf die Todesstrafe verzichtet haben.

Felidae
30.12.2008, 16:56
Ich glaube, man darf es als legitimes Ansinnen betrachten, sich wie AI für eine globale Ächtung der Todesstrafe auszusprechen und zu argumentieren, dass ein grundsätzliches Verbot der Todesstrafe logischerweise Teil der Allgemeinen Menschenrechtserklärung seien müsste.

Wenn man allerdings argumentiert, dass die Todesstrafe den Menschenrechten widerspricht, dann muss man eine Definition zugrunde legen, die nicht dem gegenwärtigen Stand der "Allgemeinen Menschenrechtserklärung" entspricht.

Amnesty argumentiert durchaus damit, dass die Todesstrafe menschenrechtswidrig ist, weil sie gegen das Verbot grausamer Strafe verstößt. Die Erklärung von 1948 war ja auch eher ein Kompromiss, kein Ergebnis einer im heutigen Sinne menschenrechtlichen Diskussion.

Felidae
30.12.2008, 16:58
Weder die arabische Erklärung der Menschenrechte noch die islamische Verwurstung selbiger wurden von der UN ratifiziert. Nicht überall wo Menschenrechte drauf steht, sind auch menschenrechte drinn.
Redet man über die Menschenrechte wie wir sie kennen und wie sie völkerrechtlich verbindlich sind, kann es nur um die UN gehen!

Gut, da kann ich zustimmen. Nur ist für uns eben auch die EMRK völkerrechtlich verbindlich ;).

marc
30.12.2008, 17:03
Amnesty argumentiert durchaus damit, dass die Todesstrafe menschenrechtswidrig ist, weil sie gegen das Verbot grausamer Strafe verstößt.

Ein Verbot "grausamer Strafen" gibt es auch in der Verfassung der USA und trotzdem hat deren Oberstes Bundesgericht die Todesstrafe nicht für verfassungswidrig erklärt, weil eine Giftspritze nicht grausam seien muss.

Die Frage ist dann ja auch hier, ob die Todesstrafe per se "grausam" seien muss - eine Gefängnissstrafe kann u.U. grausamer sein, als eingeschläfert zu werden.

Ergo hast du hier halt die Diskussion darüber, ob die Todesstrafe gegen die Menschenrechte verstößt oder nicht.

Paul Felz
30.12.2008, 17:05
Ja, der berühmte faule Kompromiss. Dazu eine Erklärung:

http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Todesstrafe2.png

Wie man auf dieser Karte sieht, ist die Todesstrafe in 26 der 27 EU-Staaten für alle Verbrechen abgeschafft. Einzig Lettland hält an der Todesstrafe im Kriegsrecht fest. Und genau wegen der lettischen Haltung wurde die Möglichkeit der Todesstrafe auch in der EU-Verfassung erwähnt. Das ändert nichts daran, dass die anderen EU-Staaten alle völkerrechtlich verbindlich auf die Todesstrafe verzichtet haben.

Nimm mal ernsthafte Quellen.

Hattest Du vorher nicht wahrheitswidrig behauptet, daß es in keinem EU Staat die Todesstrafe gibt?

Willst Du eigentlich die Linksfraktion lächerlich machen?

Ach ja, was ist grausamer, bitte ankreuzen:

a) Tod nach Vergewaltigung durch zerrissene innere Organe
b) Tod durch Spritze

Paul Felz
30.12.2008, 17:05
Ein Verbot "grausamer Strafen" gibt es auch in der Verfassung der USA und trotzdem hat deren Oberstes Bundesgericht die Todesstrafe nicht für verfassungswidrig erklärt, weil eine Giftspritze nicht grausam seien muss.

Die Frage ist dann ja auch hier, ob die Todesstrafe per se "grausam" seien muss - eine Gefängnissstrafe kann u.U. grausamer sein, als eingeschläfert zu werden.

Ergo hast du hier halt die Diskussion darüber, ob die Todesstrafe gegen die Menschenrechte verstößt oder nicht.

Na, das war zeitgleich

Felidae
30.12.2008, 17:06
Ein Verbot "grausamer Strafen" gibt es auch in der Verfassung der USA und trotzdem hat deren Oberstes Bundesgericht die Todesstrafe nicht für verfassungswidrig erklärt, weil eine Giftspritze nicht grausam seien muss.

Nun, ich vermute, hier hat der Supreme Court wohl eher politisch entschieden. Man muss sich mal den Aufschrei vorstellen, hätte der Supreme Court generell gesagt, die Todesstrafe sei verfassungswidrig.


Die Frage ist dann ja auch hier, ob die Todesstrafe per se "grausam" seien muss - eine Gefängnissstrafe kann u.U. grausamer sein, als eingeschläfert zu werden.

Mir gehts vor allem um die Rehabilitierungsmöglichkeit. Ein Fehler bei der Todesstrafe kann nie mehr rückgängig gemacht werden.


Ergo hast du hier halt die Diskussion darüber, ob die Todesstrafe gegen die Menschenrechte verstößt oder nicht.

Klar ;).

Felidae
30.12.2008, 17:07
Nimm mal ernsthafte Quellen.

Wiki ist ne ersthafte Quelle.


Hattest Du vorher nicht wahrheitswidrig behauptet, daß es in keinem EU Staat die Todesstrafe gibt?

Ja, sorry. Ich habe vergessen, "in Friedeszeiten" hinzuschreiben. Dafür entschuldige ich mich.


Ach ja, was ist grausamer, bitte ankreuzen:

a) Tod nach Vergewaltigung durch zerrissene innere Organe
b) Tod durch Spritze

Bitte, ich möchte jetzt nicht darin verfallen, den Tod von Menschen gegeneinander aufzuwiegen und Leid zu relativieren.

Paul Felz
30.12.2008, 17:11
Wiki ist ne ersthafte Quelle.


:hihi::hihi::hihi:



Ja, sorry. Ich habe vergessen, "in Friedeszeiten" hinzuschreiben. Dafür entschuldige ich mich.


Demnach ist die Todesstrafe in Kriegszeiten hinzumehmen?



Bitte, ich möchte jetzt nicht darin verfallen, den Tod von Menschen gegeneinander aufzuwiegen und Leid zu relativieren.

Natürlich nicht, weil dann alles zusammenfällt.

Damit ist das Thema abgeschlosen für Dich. Nicht aber für die anderen Teilnehmer. Genau da fängt es an.

marc
30.12.2008, 17:13
Nun, ich vermute, hier hat der Supreme Court wohl eher politisch entschieden.

Wie sollte er sonst entscheiden?


Mir gehts vor allem um die Rehabilitierungsmöglichkeit. Ein Fehler bei der Todesstrafe kann nie mehr rückgängig gemacht werden.

Wenn du erstmal fälschlicherweise als mordender Kinderschänder für 25 Jahre in einem Gefängnis gesteckt hast, kann man das auch nicht mehr rückgängig machen.

Mit diesem Argument dürfte man eigentlich gar keine schwerwiegenden Strafen verhängen, weil man sich immer auch vertun könnte - und fälschlicherweise eingeschläfert zu werden muss nicht unbedingt schrecklicher sein, als fälschlicherweise für zwanzig, dreißig Jahre als Kinderschänder in einen Berliner Türkenknast gesperrt zu werden.

Paul Felz
30.12.2008, 17:15
Wie sollte er sonst entscheiden?



Wenn du erstmal fälschlicherweise als mordender Kinderschänder für 25 Jahre in einem Gefängnis gesteckt hast, kann man das auch nicht mehr rückgängig machen.

Mit diesem Argument dürfte man eigentlich gar keine schwerwiegenden Strafen verhängen, weil man sich immer auch vertun könnte - und fälschlicherweise eingeschläfert zu werden muss nicht unbedingt schrecklicher sein, als fälschlicherweise für zwanzig, dreißig Jahre als Kinderschänder in einen Berliner Türkenknast gesperrt zu werden.

Eben. Daher muß erst einmal "Grausamkeit" definiert werden.

Felidae
30.12.2008, 17:16
Demnach ist die Todesstrafe in Kriegszeiten hinzumehmen?

Habe ich das gesagt?


Natürlich nicht, weil dann alles zusammenfällt.

Wenn du Leid für bewertbar hälst, bitte. Ich halte das nur für unmoralisch.


Damit ist das Thema abgeschlosen für Dich. Nicht aber für die anderen Teilnehmer. Genau da fängt es an.

Habe ich gesagt, dass das Thema für mich abgeschlossen ist?

Paul Felz
30.12.2008, 17:18
[...]

Habe ich gesagt, dass das Thema für mich abgeschlossen ist?

Es ist für Dich abgeschlossen, weil Du neben dem Thema bist. Das brauchst Du weder sagen noch schreiben.

Felidae
30.12.2008, 17:19
Wie sollte er sonst entscheiden?

Sachlich z. B.? Einfach nach folgender Frage gehen: Ist die Todesstrafe objektiv grausam, quält sich der Delinquent? Wenn man diese Frage mit Nein beantwortet, ist jede politische Frage überflüssig.


Wenn du erstmal fälschlicherweise als mordender Kinderschänder für 25 Jahre in einem Gefängnis gesteckt hast, kann man das auch nicht mehr rückgängig machen.

Sicher, nur kann man den Betroffenen rehabilitieren und entschädigen. Ich würde auch für eine neue Identität und einen staatlichen Arbeitsplatz plus neuen Lebenslauf plädieren.


Mit diesem Argument dürfte man eigentlich gar keine schwerwiegenden Strafen verhängen, weil man sich immer auch vertun könnte - und fälschlicherweise eingeschläfert zu werden muss nicht unbedingt schrecklicher sein, als fälschlicherweise für zwanzig, dreißig Jahre als Kinderschänder in einen Berliner Türkenknast gesperrt zu werden.

Sicher, einige Staaten verzichten auch schon auf lebenslange Haftstrafen und haben 15 Jahre als Höchststrafe eingeführt. Ohne nennenswerte Kriminialitätsanstiege.

Felidae
30.12.2008, 17:19
Es ist für Dich abgeschlossen, weil Du neben dem Thema bist. Das brauchst Du weder sagen noch schreiben.

Wieso bin ich neben dem Thema?

marc
30.12.2008, 17:21
Wenn du Leid für bewertbar hälst, bitte. Ich halte das nur für unmoralisch.


Ich glaube, es ist gerade ein wesentlicher Aspekt der Moral, Leid zu bewerten und abzuwägen.
Das Gesundheitsministerium hat z.B. Geld in eine Kampagne investiert, die impotente Männer dazu ermutigen will, einen Arzt aufzusuchen. Mit dem gleichen Geld hätte man allerdings auch ein paar Brunnen in Kenia bauen können.
Also auch hier hat schon eine Abwägung von Leiden stattgefunden, die du auch vornehmen musst, wenn es um das Strafwesen geht.

Felidae
30.12.2008, 17:24
Ich glaube, es ist gerade ein wesentlicher Aspekt der Moral, Leid zu bewerten und abzuwägen.
Das Gesundheitsministerium hat z.B. Geld in eine Kampagne investiert, die impotente Männer dazu ermutigen will, einen Arzt aufzusuchen. Mit dem gleichen Geld hätte man allerdings auch ein paar Brunnen in Kenia bauen können.
Also auch hier hat schon eine Abwägung von Leiden stattgefunden, die du auch vornehmen musst, wenn es um das Strafwesen geht.

Nun, ich weigere mich, den Tod von Menschen in grausam oder nicht grausam einzustufen, einfach weil das schon an sich grausam ist. Leid liegt immer im Auge des Betrachters.

marc
30.12.2008, 17:28
Sachlich z. B.? Einfach nach folgender Frage gehen: Ist die Todesstrafe objektiv grausam, quält sich der Delinquent?

Sachlich würde dann ethisch heißen - aber in einer Demokratie wird die Frage, was ethisch zu nennen ist, eben politisch entschieden - und dort hat man sich nunmal entschieden, sich einen verfassungsrechtlichen Rahmen zu geben, der das Verbot von grausamen Strafen enthält und schließlich: die Todesstrafe zu genehmigen, wenn sie "kurz und schmerzlos" ist.



Sicher, nur kann man den Betroffenen rehabilitieren und entschädigen. Ich würde auch für eine neue Identität und einen staatlichen Arbeitsplatz plus neuen Lebenslauf plädieren.


Ich verstehe ja den Punkt, aber ich glaube trotzdem, dass der Verweis auf die Möglichkeit eines Justizirrtums kein so gewichtiges Argument gegen die Todesstrafe ist, weil alle schwerwiegenden Strafen nunmal auch als Strafen gedacht sind und Folgen mit einschließen, die sehr unangenehme Konsequenzen haben - wenn du z.B. in eine Psychiatrie eingewiesen wirst und gezwungen wirst, bestimmte Medikamente zu nehmen. Für mich wäre das eher ein Mahnen an die Sorgfältigkeit der Justiz, die Unschuldsvermutung, im Zweifel für den Angeklagten usw. aber weniger ein Argument gegen schwerwiegende Strafen.

Paul Felz
30.12.2008, 17:30
Nun, ich weigere mich, den Tod von Menschen in grausam oder nicht grausam einzustufen, einfach weil das schon an sich grausam ist. Leid liegt immer im Auge des Betrachters.

Eben.

q.e.d.

@marc: ich bewundere Deine Geduld

marc
30.12.2008, 17:30
Nun, ich weigere mich, den Tod von Menschen in grausam oder nicht grausam einzustufen, einfach weil das schon an sich grausam ist. Leid liegt immer im Auge des Betrachters.

Aber es ist doch ein Unterschied, ob ich eingeschläfert werde oder gepfählt.

Gärtner
30.12.2008, 17:31
1948, als die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von der UN aktzeptiert wurde, hatten 80% und mehr der Mitglieder noch die Todesstrafe. Sich jetzt 60 Jahre später hinstellen und glauben, dieser Artikel wäre mit dieser Intention verabschieded worden ist albern

http://img376.imageshack.us/img376/387/93236917ca5.jpgntentionen, Interpretationen und Implikationen können sich ändern und weiterentwickeln. Das Recht und seine Auslegung sind niemals statisch. Auch wenn deine Feststellung für das Jahr 1948 sicherlich zutrifft, so wird die Ablehnung der Todesstrafe gegenwärtig gemeinhin mit dem Verweis auf ebenjene unaufgebbaren Menschenrechte begründet.

Felidae
30.12.2008, 17:32
Sachlich würde dann ethisch heißen - aber in einer Demokratie wird die Frage, was ethisch zu nennen ist, eben politisch entschieden - und dort hat man sich nunmal entschieden, sich einen verfassungsrechtlichen Rahmen zu geben, der das Verbot von grausamen Strafen enthält und schließlich: die Todesstrafe zu genehmigen, wenn sie "kurz und schmerzlos" ist.

Nun, wir müssen uns deshalb ja keiner ethischen Bewertung einer solchen Demokratie enthalten. Gerade die USA zeichnen sich hier durch eine bemerkenswerte Doppelmoral aus.


Ich verstehe ja den Punkt, aber ich glaube trotzdem, dass der Verweis auf die Möglichkeit eines Justizirrtums kein so gewichtiges Argument gegen die Todesstrafe ist, weil alle schwerwiegenden Strafen nunmal auch als Strafen gedacht sind und Folgen mit einschließen, die sehr unangenehme Konsequenzen haben - wenn du z.B. in eine Psychiatrie eingewiesen wirst und gezwungen wirst, bestimmte Medikamente zu nehmen. Für mich wäre das eher ein Mahnen an die Sorgfältigkeit der Justiz, die Unschuldsvermutung, im Zweifel für den Angeklagten usw. aber weniger ein Argument gegen schwerwiegende Strafen.

Natürlich bedenkenswerte Einwürfe, nur gerade bei der Todesstrafe wäre es dann wünschenswert, wenn bei einem Justizirrtum es dann eben für die, die das Urteil gesprochen haben auch heißen würde: Rübe ab! Warum den Richter oder die Geschworenen, die einen Unschuldigen zum Tode verurteilt haben und ihn hinrichten ließen nicht auch zum Tode verurteilen als Strafe? Oder Staatsanwälte, die entlastende Beweise zurückhielten, um den Fall zu gewinnen?

Felidae
30.12.2008, 17:35
Aber es ist doch ein Unterschied, ob ich eingeschläfert werde oder gepfählt.

Die Schmerzintensität ist eine andere, und beim Pfählen kommt natürlich die Folterqualität hinzu, aber dennoch würde ich nie sagen: Das Pfählungsopfer tut mir mehr leid als das Giftspritzenopfer. Einfach, weil ich den Tod von Menschen als nichts empfinde, das ich einer kühlen Berechnung unterziehen möchte.

marc
30.12.2008, 17:38
Das Pfählungsopfer tut mir mehr leid als das Giftspritzenopfer. Einfach, weil ich den Tod von Menschen als nichts empfinde, das ich einer kühlen Berechnung unterziehen möchte.

Hm, also ich glaube, wenn dir das Pfählungsopfer mehr leid tut als das Giftspritzenopfer, dann hast du schon eine "kühle Berechnung" vorgenommen, weil du "Schmerzintensität" und "Folterqualität" berücksichtigt hast.

Felidae
30.12.2008, 17:47
Hm, also ich glaube, wenn dir das Pfählungsopfer mehr leid tut als das Giftspritzenopfer, dann hast du schon eine "kühle Berechnung" vorgenommen, weil du "Schmerzintensität" und "Folterqualität" berücksichtigt hast.

Äh, marc:


dennoch würde ich nie sagen: Das Pfählungsopfer tut mir mehr leid als das Giftspritzenopfer. Einfach, weil ich den Tod von Menschen als nichts empfinde, das ich einer kühlen Berechnung unterziehen möchte.

marc
30.12.2008, 17:49
Äh, marc:

Achso - da war noch ein "nie". :D
Kann man ja mal übersehen. ;)

Cash!
30.12.2008, 19:16
http://img376.imageshack.us/img376/387/93236917ca5.jpgntentionen, Interpretationen und Implikationen können sich ändern und weiterentwickeln.
Nur steht eben in den Garantieerklärungen für die Menschenrechte klipp und klar, dass Läner mit Todesstrafe nicht autromatisch gegen die Menschenrechte verstoßen.

An diesem Sachverhalt gibt es nicht viel zu interpretieren!