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Vollständige Version anzeigen : Unser Parlament bei der Arbeit



Don
19.12.2008, 08:57
http://www.bundestag.de/wissen/analysen/2008/scharia.pdf

Verfasst von Oberregierungrätin (Besoldungsstofe A14) Elisabeth Delfs, einer intellektuellen Zierde unseres Landes. Und RK (???) _ Sebastian Janzen, der einen mir unbekannten Amtsbezeichnungskürzel führt, das Pamphlet aber prüfte und abzeichnete.

Jeder Idiot ist i.S.d.P. verantwotlich für den Inhalt seines webauftritts. Also auch der Bundestag. Wir sollten das nicht vergessen.

Misteredd
19.12.2008, 09:03
Das ist nur eine kurze zutreffende Zusammenfassung über Sharia. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages ist in der Regel sehr gut.

Wir können uns doch darüber freuen, dass wenigstens einer versucht das bornierte Besserwissen der Bundestagsabgeordnetenmeinungsvorgeber zu "belehren".

Auf einem DinA4 Blatt sind die Auswüchse nicht wirklich zu besprechen. Eines kommt aber klar rüber, die Sharia ist nicht vereinbar.

Tosca
19.12.2008, 09:09
Ich finde es einfach nur eklig, dass man in Deutschland überhaupt über solch rückständiges Zeugs wie Scharia nachdenkt. Wenn die Muslimen gerne ins Mittelalter zurück wollen, bitte sehr, die Heimatländer sind per Flieger in wenigen Stunden erreichbar.

Mütterchen
19.12.2008, 09:34
.....
Eines kommt aber klar rüber, die Sharia ist nicht vereinbar.


Ich hab das anders gelesen. Oder anders interpretiert? Jedenfalls hab ich das so verstanden, dass geprüft werden muss, ob die Sharia angewandt werden kann. Zumindest soll sie berücksichtigt werden.

Und immerhin wird im Sozialrecht auch die Mehrehe anerkannt.

Misteredd
19.12.2008, 09:56
Ich hab das anders gelesen. Oder anders interpretiert? Jedenfalls hab ich das so verstanden, dass geprüft werden muss, ob die Sharia angewandt werden kann. Zumindest soll sie berücksichtigt werden.

Und immerhin wird im Sozialrecht auch die Mehrehe anerkannt.

Im Konfliktfall setzt sich unser Recht - hier das Grundgesetz immer gegen die Sharia durch. Dazu sind sogar mehrere Beispiele angeführt - Ehe-, Familien- und Erbrecht.

Das sind auch die einzigen Bestimmungen, die wegen der Regelungen des Internationalen Privatrechts in Deutschland angewandt werden könnten und die tatsächlich auch dann angewandt werden, wenn sie denn "vereinbar" sind.

Strandwanderer
19.12.2008, 09:59
Und immerhin wird im Sozialrecht auch die Mehrehe anerkannt.

. . . damit der Musel gleich mehrere Frauen importieren kann, für die der deutsche Steuerzahler aufzukommmen hat.

FranzKonz
19.12.2008, 09:59
Im Konfliktfall setzt sich unser Recht - hier das Grundgesetz immer gegen die Sharia durch. Dazu sind sogar mehrere Beispiele angeführt - Ehe-, Familien- und Erbrecht.

Das sind auch die einzigen Bestimmungen, die wegen der Regelungen des Internationalen Privatrechts in Deutschland angewandt werden könnten und die tatsächlich auch dann angewandt werden, wenn sie denn "vereinbar" sind.

Gute Zusammenfassung. :top:

FranzKonz
19.12.2008, 10:02
. . . damit der Musel gleich mehrere Frauen importieren kann, für die der deutsche Steuerzahler aufzukommmen hat.

Text nicht gelesen, aber maulen. Rechtsaußen aus dem Bilderbuch. :))


Nach § 30 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz wird keinem weiteren Ehegatten eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn ein in polygamer Ehe lebender Ausländer bereits mit einem Ehegatten in der Bundesrepublik lebt.

Tosca
19.12.2008, 10:06
Ich hab das anders gelesen. Oder anders interpretiert? Jedenfalls hab ich das so verstanden, dass geprüft werden muss, ob die Sharia angewandt werden kann. Zumindest soll sie berücksichtigt werden.

Und immerhin wird im Sozialrecht auch die Mehrehe anerkannt.

Tja, das mit der Mehrehe, das dürfte wohl kaum mit unseren Gesetzen vereinbar sein. Auf der einen Seite ist sie bei uns verboten, aber Renten werden munter an bis zu vier Witwen ausbezahlt. Was auf der einen Seite verboten ist, kann auf der anderen nicht akzeptiert werden.


Überhaupt hat diese ganze Scharia in Deutschland nix zu suchen. Oder doch ein bisschen steinigen und Hände abhacken?

Misteredd
19.12.2008, 10:09
Text nicht gelesen, aber maulen. Rechtsaußen aus dem Bilderbuch. :))

Nur leider wird das nicht strikt angewandt - dort gibt es wohl Ausnahmeregelungen, sonst würde die "sozialrechtliche" Auslegung der Ehe keinen Sinn machen.

FranzKonz
19.12.2008, 10:12
Nur leider wird das nicht strikt angewandt - dort gibt es wohl Ausnahmeregelungen, sonst würde die "sozialrechtliche" Auslegung der Ehe keinen Sinn machen.

Die Damen können unter Umständen auch einreisen, ohne von einer Nachzugsregelung Gebrauch zu machen.

Don
19.12.2008, 10:31
Text nicht gelesen, aber maulen. Rechtsaußen aus dem Bilderbuch. :))

Ich habe das sehr wohl gelesen.

Die Dame beruft sich zwar noch dankenswerterweise hie und da auf das GG, jedoch flicht sie bemerkenswerte Sätze ein.



Die deutschen Gerichte und Behörden müssen sich daher mit den Vorschriften der Scharia des Herkunftslandes auseinander setzen, wenn sie über Voraussetzungen für die Eheschließung, eine Scheidung, über das Sorgerecht für die Kinder oder in Erbrechtsfällen zu entscheiden haben



Das deutsche IPR bestimmt, welches staatliche Recht bei Fällen
mit Auslandsbezug anzuwenden ist (Art. 3 Abs. 1 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)). Ausgangspunkt des IPR ist der Gedanke der Gleichwertigkeit aller Rechtsordnungen.
Das traditionelle islamische Recht ist außerstaatliches Recht. Es kann daher nach dem deutschen IPR nur soweit angewendet werden, als es zum Recht des jeweiligen Staates geworden ist.

Es ist bekannt wie das funktioniert. Ein bißchen Kopftuch hier, ein bißchen Badetag da, etwas außergerichtliche Schlichtung im Erbfall dort, und langsam wird es zum Recht des jeweiligen Staates. In diesem Fall (noch) unserem.

Insbesondere folgendes.

Die religiösen Vorschriften der Scharia genießen den Schutz der Religionsfreiheit des Grundgesetzes nach Art. 4 GG.

Das ist ein vollständiger Satz, der so gemeint ist, sonst stünde er nicht da.
Der Hinweis "dazu gehören" im folgenden schwächt diesen Satz nicht ab.

Don
19.12.2008, 10:32
Die Damen können unter Umständen auch einreisen, ohne von einer Nachzugsregelung Gebrauch zu machen.

Besonders unter "anderen" Umständen.

cajadeahorros
19.12.2008, 10:38
Das Problem existiert schon länger. Genauso wie Babs Becker ihren Boris gewinnmaximierend vor ein US-Gericht zerren konnte (obwohl es eine nach deutschem Recht geschlossene Ehe war) können jetzt die lieben Moslems im Eherecht auf irgendwelche Koranvorschriften pochen wenn diese "Recht" in ihren Heimatländern sind.

FranzKonz
19.12.2008, 10:38
Ich habe das sehr wohl gelesen. ...
Du warst auch nicht gemeint. Oder fühlst Du Dich mit "Rechtsaußen" angesprochen?

Misteredd
19.12.2008, 10:59
Das Problem existiert schon länger. Genauso wie Babs Becker ihren Boris gewinnmaximierend vor ein US-Gericht zerren konnte (obwohl es eine nach deutschem Recht geschlossene Ehe war) können jetzt die lieben Moslems im Eherecht auf irgendwelche Koranvorschriften pochen wenn diese "Recht" in ihren Heimatländern sind.

und die Ehe dort geschlossen wurde.

Wir bekommen hier eben "Verheiratete" die ihre Ehe nicht nach Deutschen Recht abgeschlossen haben. Da nehmen wir dann eben deren Recht, soweit .....

Misteredd
19.12.2008, 11:02
Ich habe das sehr wohl gelesen.

Die Dame beruft sich zwar noch dankenswerterweise hie und da auf das GG, jedoch flicht sie bemerkenswerte Sätze ein.







Es ist bekannt wie das funktioniert. Ein bißchen Kopftuch hier, ein bißchen Badetag da, etwas außergerichtliche Schlichtung im Erbfall dort, und langsam wird es zum Recht des jeweiligen Staates. In diesem Fall (noch) unserem.

Insbesondere folgendes.


Das ist ein vollständiger Satz, der so gemeint ist, sonst stünde er nicht da.
Der Hinweis "dazu gehören" im folgenden schwächt diesen Satz nicht ab.

Nein, das ist es zum Glück noch nicht. Es ist eben so, dass Ausländer zu uns kommen, die bereits vor ihrer Einreise in Rechtsbeziheungen zueinander stehen. Denen stülpt man das Deutsche Recht dann nicht über, soweit es mit unserem Grundgesetz vereinbar ist.

Auch Muslime die in Pakistan geheiratet haben, sind verheiratet dann eben nach pakistanischen Recht. Irgendwas muss ja gelten.

Don
19.12.2008, 11:33
Nein, das ist es zum Glück noch nicht. Es ist eben so, dass Ausländer zu uns kommen, die bereits vor ihrer Einreise in Rechtsbeziheungen zueinander stehen. Denen stülpt man das Deutsche Recht dann nicht über, soweit es mit unserem Grundgesetz vereinbar ist.

Auch Muslime die in Pakistan geheiratet haben, sind verheiratet dann eben nach pakistanischen Recht. Irgendwas muss ja gelten.

Mir ist die Zwickmühle sehr wohl bewußt, der Gretna Green Effekt.

Alerdings begibt sich jeder der das Rechtsgebiet seines Staates verläßt in das Rechtsgebiet eines anderen. Und ALLES was danach dort geschieht unterliegt, ich weiß, das ist meine Logik, der Rechtsordnung des anderen Staates.
Dieser hebt also keine rechtlichen Vereinbarungen auf die vor dem Wechsel stattfanden, es sei denn sie stellen sich explizit gegen seine Rechtsordnung (ich würde bei Mehrehen z.B. rigide die Aufhebung von Drittehen einfordern, ansonsten Heimreise), setzt ab dem Wechsel aber SEINE Rechtsordnung durch.

Tun wir das nicht erliegen wir im Lauf der Zeit, wie es in Anfängen zu beobachten ist, den Forderungen jedes dahergelaufenen Kameltreibers seine Herkunftsrechtsordnung zu repektieren bzw. anzuwenden.

Und diesem Prozeß leistet die Autorin Vorschub durch die sublime Art wie sie den Bezug auf GG und ordre public eher als vorläufig beschreibt.

Don
19.12.2008, 11:34
Du warst auch nicht gemeint. Oder fühlst Du Dich mit "Rechtsaußen" angesprochen?

Mit gewissen wertkonservativen Einstellungen gewühnt man sich daran.

elas
19.12.2008, 11:45
http://www.bundestag.de/wissen/analysen/2008/scharia.pdf

Verfasst von Oberregierungrätin (Besoldungsstofe A14) Elisabeth Delfs, einer intellektuellen Zierde unseres Landes. Und RK (???) _ Sebastian Janzen, der einen mir unbekannten Amtsbezeichnungskürzel führt, das Pamphlet aber prüfte und abzeichnete.

Jeder Idiot ist i.S.d.P. verantwotlich für den Inhalt seines webauftritts. Also auch der Bundestag. Wir sollten das nicht vergessen.

Auszug (letzter Absatz):
Die religiösen Vorschriften der Scharia genießen den Schutz der Religionsfreiheit des Grundgesetzes
nach Art. 4 GG.

Damit ist die Scharia in Deutschland anwendbar?........oder sehe ich das falsch?

Misteredd
19.12.2008, 11:45
Mir ist die Zwickmühle sehr wohl bewußt, der Gretna Green Effekt.

Alerdings begibt sich jeder der das Rechtsgebiet seines Staates verläßt in das Rechtsgebiet eines anderen. Und ALLES was danach dort geschieht unterliegt, ich weiß, das ist meine Logik, der Rechtsordnung des anderen Staates.
Dieser hebt also keine rechtlichen Vereinbarungen auf die vor dem Wechsel stattfanden, es sei denn sie stellen sich explizit gegen seine Rechtsordnung (ich würde bei Mehrehen z.B. rigide die Aufhebung von Drittehen einfordern, ansonsten Heimreise), setzt ab dem Wechsel aber SEINE Rechtsordnung durch.

Tun wir das nicht erliegen wir im Lauf der Zeit, wie es in Anfängen zu beobachten ist, den Forderungen jedes dahergelaufenen Kameltreibers seine Herkunftsrechtsordnung zu repektieren bzw. anzuwenden.

Und diesem Prozeß leistet die Autorin Vorschub durch die sublime Art wie sie den Bezug auf GG und ordre public eher als vorläufig beschreibt.

Ich stimme da mit Dir überein, möchte aber lieber bereits Zweitehen nicht anerkennen. Die würde ich einfach nicht anerkennen und niemanden eine Daueraufenthaltserlaubnis geben, der Ehen in dieser Art eingegangen ist.

Das ist einfach unsere Entscheidung zu bestimmen, wer zu uns passt und wie man bei uns zu leben hat. Dabei sollten wir unsere Ethik unbedingt vorrangig gelten lassen. Ich wehre mich gegen die Ansicht, dass Rechtsordnungen gleichwertig seien.

Wem es nicht passt, der kann sich wo anders aufhalten - die Welt ist groß.

Die Herkunftsrechtsordnung wird eigentlich nur im Familien- und Erbrecht berücksichtigt und durch Deutsche Richter angewandt.

Misteredd
19.12.2008, 11:46
Auszug (letzter Absatz):
Die religiösen Vorschriften der Scharia genießen den Schutz der Religionsfreiheit des Grundgesetzes
nach Art. 4 GG.

Damit ist die Scharia in Deutschland anwendbar?........oder sehe ich das falsch?

Nur so weit sie nicht mit anderen Verfassungsgrundsätzen kollidiert.

SAMURAI
19.12.2008, 11:48
Ich hab das anders gelesen. Oder anders interpretiert? Jedenfalls hab ich das so verstanden, dass geprüft werden muss, ob die Sharia angewandt werden kann. Zumindest soll sie berücksichtigt werden.

Und immerhin wird im Sozialrecht auch die Mehrehe anerkannt.

Hat Dich jemand von hinten genommen ?

elas
19.12.2008, 11:57
Nur so weit sie nicht mit anderen Verfassungsgrundsätzen kollidiert.

Diesem Mischmasch an Gesetzen und Vorschriften für Deutsche und Ausländer aus aller Welt kann doch kein Mensch mehr gerecht werden.

Es folgt wie in der Wirtschaft bald der Ruf nach einer grösseren Einheit von Recht und Gesetz. Globalisierung eben.
Wer sollte das machen und durchsetzen?

Diese Einebnung von Sitten und Gebräuchen halte ich nicht für wünschenswert.

Es wird immer leichter überall hinzufahren und es wird immer uninteressanter dort anzukommen.

Don
19.12.2008, 11:58
Ich stimme da mit Dir überein, möchte aber lieber bereits Zweitehen nicht anerkennen. Die würde ich einfach nicht anerkennen und niemanden eine Daueraufenthaltserlaubnis geben, der Ehen in dieser Art eingegangen ist.

Das ist einfach unsere Entscheidung zu bestimmen, wer zu uns passt und wie man bei uns zu leben hat. Dabei sollten wir unsere Ethik unbedingt vorrangig gelten lassen. Ich wehre mich gegen die Ansicht, dass Rechtsordnungen gleichwertig seien.

Wem es nicht passt, der kann sich wo anders aufhalten - die Welt ist groß.

Die Herkunftsrechtsordnung wird eigentlich nur im Familien- und Erbrecht berücksichtigt und durch Deutsche Richter angewandt.

Ja, Drittehe verwandte ich eigentlich eher im Sinne von Drittland, natürlich betrifft das bereits die Zweitehe.

Im letzten Absatz stimme ich nicht überein. Ich weiß das das die rechtliche Praxis ist, bin aber der Ansicht hier gilt deutsches Familien und Erbrecht (wie auch jedes andere) und diesem hat sich jeder zu unterwerfen der sich hier niederläßt.

Wenn wir nicht imstande sind diese Grenze zu ziehen haben wir überhaupt keine, denn sie hängt dann immer mehr vom Wohlwollen der Fordernden ab.

Der Grundfehler ist die Betrachtung anderer Rechtordnungen als gleichwertig.
Das ist Mumpitz, die Folge ist daß man gar keine eigene mehr braucht.

Wenn wir nicht mehr in der Lage sind unsere Rechtsordnung für uns als superior zu betrachten, dasselbe trifft auf die Kultur zu, wird sie über die Zeit obsolet.
Wer engagiert sich noch für irgendwas wenn es höchstrichterlich eh wurscht ist.

elas
19.12.2008, 12:03
Ja, Drittehe verwandte ich eigentlich eher im Sinne von Drittland, natürlich betrifft das bereits die Zweitehe.

Im letzten Absatz stimme ich nicht überein. Ich weiß das das die rechtliche Praxis ist, bin aber der Ansicht hier gilt deutsches Familien und Erbrecht (wie auch jedes andere) und diesem hat sich jeder zu unterwerfen der sich hier niederläßt.

Wenn wir nicht imstande sind diese Grenze zu ziehen haben wir überhaupt keine, denn sie hängt dann immer mehr vom Wohlwollen der Fordernden ab.

Der Grundfehler ist die Betrachtung anderer Rechtordnungen als gleichwertig.
Das ist Mumpitz, die Folge ist daß man gar keine eigene mehr braucht.

Wenn wir nicht mehr in der Lage sind unsere Rechtsordnung für uns als superior zu betrachten, dasselbe trifft auf die Kultur zu, wird sie über die Zeit obsolet.
Wer engagiert sich noch für irgendwas wenn es höchstrichterlich eh wurscht ist.

Unsere Regierung versucht es noch.

Don
19.12.2008, 12:06
Nur so weit sie nicht mit anderen Verfassungsgrundsätzen kollidiert.

Noch.


Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind andere Maßstäbe anzulegen als bei der Rechtsanwendung in einem reinen Inlandsfall, so dass bei ganz oder überwiegend auslandsbezogenen Sachverhalten
eine differenzierte Anwendung der Grundrechte im Rahmen ihrer aus der Verfassung selbst zu entwickelnden Reichweite geboten sei. Je stärker der Inlandsbezug ist, umso stärker setzen sich die deutschen Rechtsvorstellungen durch. Kriterien dafür sind u. a. Aufenthaltsdauer, westliche Lebensweise, Ausbildung, Schul- oder Hochschulbesuch in Deutschland, Bindung an
das Heimatland. Eindeutig ist dies bei Vorschriften bzw. Auslegungen der Scharia, die evident menschenrechtswidrig sind und/oder Frauen diskriminieren. Zu den Normen der Scharia zählen jedoch auch die - unproblematischen - religiösen und privatrechtlichen Vorschriften

Dies ist bereits eine Aufweichung des innerstaatlichen Rechts, den ein Mohammedaner der z.B. eingebürgert ist kann sich nicht mehr darauf berufen die Sharia wäre ein in seinem vormaligen Heimatland geltendes außerstaartliches Recht.

Hiermit wird die Sharia scheibchenweise zum innerstaatlichen Recht.
Bis es die Schlafmützen merken ist das mit rechtsstatlöichen Mitteln nicht mehr umzukehren.

FranzKonz
19.12.2008, 12:06
Auszug (letzter Absatz):
Die religiösen Vorschriften der Scharia genießen den Schutz der Religionsfreiheit des Grundgesetzes
nach Art. 4 GG.

Damit ist die Scharia in Deutschland anwendbar?........oder sehe ich das falsch?

Halb und Halb. Die Muslime dürfen auch in Deutschland nicht klauen, aber man hackt ihnen nicht die Hand ab, wenn sie's trotzdem tun.

Don
19.12.2008, 12:28
Halb und Halb. Die Muslime dürfen auch in Deutschland nicht klauen, aber man hackt ihnen nicht die Hand ab, wenn sie's trotzdem tun.


Zynisch betrachtet ist das der Ausdruck des Problems. Es wird so dargestellt als berücksichtige man aus mehr oder weniger nachvollziebaren Gründen nur die angenehmen Seiten der Sharia, für den Betroffenen vor Gericht angenehmer als deutsches Recht, wohlgemerkt.

Was in sich bereits dem Gleichbehndliungsgrundsatz wiederspricht, ich habe keinerlei Anspruch darauf solches einzufordern.

Eigentlich genügt das bereits vollkommen um den ganzen Scheiß ad absurdum zu führen und in die Tonne zu kloppen.

Misteredd
19.12.2008, 12:36
Ja, Drittehe verwandte ich eigentlich eher im Sinne von Drittland, natürlich betrifft das bereits die Zweitehe.

;)

Im letzten Absatz stimme ich nicht überein. Ich weiß das das die rechtliche Praxis ist, bin aber der Ansicht hier gilt deutsches Familien und Erbrecht (wie auch jedes andere) und diesem hat sich jeder zu unterwerfen der sich hier niederläßt.

Das gilt nicht nur für islamisches Recht, sondern in meiner Praxis vor allem für Italiener. Die heiraten in Italien Italienerinnen und sitzen in der Bedrouille der gesetzlichen Gütergemeinschaft. :D Die Berücksichtigung des fremden Eherechts ist doch der Tatsache geschuldet, dass die zuziehenden bereits verheiratet sind und unsere Eherecht auch nicht das gelbe vom Ei und jedem aufzudrücken ist. Da die Anwendung des Fremdrechts immer unter dem Vorbehalt unserer Verfassung steht, habe ich dagegen nichts einzuwenden. Es gilt unser Recht, wie wenden nur in Ausnahmefällen fremde Bestimmungen an, wenn diese Lücke verfassungsgemäß zu schliessen ist.

Wenn wir nicht imstande sind diese Grenze zu ziehen haben wir überhaupt keine, denn sie hängt dann immer mehr vom Wohlwollen der Fordernden ab.

Richtig, deshalb gilt das fremde Recht nur im Rahmen der engsten Bestimmungen des EGBGB - also unserem Recht!

Der Grundfehler ist die Betrachtung anderer Rechtordnungen als gleichwertig.
Das ist Mumpitz, die Folge ist daß man gar keine eigene mehr braucht.

Vor allem sollte man mal laut und deutlich sagen, dass gewissen Rechtsordnungen einfach ungerecht sind.

Wenn wir nicht mehr in der Lage sind unsere Rechtsordnung für uns als superior zu betrachten, dasselbe trifft auf die Kultur zu, wird sie über die Zeit obsolet.
Wer engagiert sich noch für irgendwas wenn es höchstrichterlich eh wurscht ist.

Vollkommen richtig.

FranzKonz
19.12.2008, 12:37
Zynisch betrachtet ist das der Ausdruck des Problems. Es wird so dargestellt als berücksichtige man aus mehr oder weniger nachvollziebaren Gründen nur die angenehmen Seiten der Sharia, für den Betroffenen vor Gericht angenehmer als deutsches Recht, wohlgemerkt.

Was in sich bereits dem Gleichbehndliungsgrundsatz wiederspricht, ich habe keinerlei Anspruch darauf solches einzufordern.

Eigentlich genügt das bereits vollkommen um den ganzen Scheiß ad absurdum zu führen und in die Tonne zu kloppen.

Fände ich grundsätzlich in Ordnung. Wer seine Füße unter meinen Tisch stellt, singt gefälligst auch mein Lied. Das bedingt allerdings auch zwangsläufig, daß nicht mehr rumgenölt wird, wenn ein deutscher Tourist mit einem Päckchen Shit erwischt wird und dafür seine Rübe verliert.

Don
19.12.2008, 14:35
Fände ich grundsätzlich in Ordnung. Wer seine Füße unter meinen Tisch stellt, singt gefälligst auch mein Lied. Das bedingt allerdings auch zwangsläufig, daß nicht mehr rumgenölt wird, wenn ein deutscher Tourist mit einem Päckchen Shit erwischt wird und dafür seine Rübe verliert.

Absolut einverstanden.

Heinrich_Kraemer
19.12.2008, 14:43
http://www.bundestag.de/wissen/analysen/2008/scharia.pdf

Verfasst von Oberregierungrätin (Besoldungsstofe A14) Elisabeth Delfs, einer intellektuellen Zierde unseres Landes. Und RK (???) _ Sebastian Janzen, der einen mir unbekannten Amtsbezeichnungskürzel führt, das Pamphlet aber prüfte und abzeichnete.

Jeder Idiot ist i.S.d.P. verantwotlich für den Inhalt seines webauftritts. Also auch der Bundestag. Wir sollten das nicht vergessen.

Sehr interessant auch dieser Absatz aus o.g. Quelle:

Nach der Scharia ist die Mehrehe mit bis zu vier Frauen erlaubt. In Deutschland ist es verboten,
eine Mehrehe zu schließen. Im Sozialrecht ist sie insofern anerkannt, als eine im Ausland wirksam
geschlossene Mehrehe Ansprüche mehrerer Ehegatten auf Witwenrente oder Witwerrente
nach dem Sozialgesetzbuch begründet. Diese Ansprüche werden anteilig und endgültig aufgeteilt,
so dass auch beim Tod eines Ehegatten die hinterbliebenen Gatten weiterhin nur ihre anfänglich
berechneten Ansprüche erhalten. Nicht anerkannt wird die Mehrehe in solchen Fällen, in denen
aus der Einehe Privilegien abgeleitet werden wie beispielsweise im Steuer- oder Aufenthaltsrecht.
Nach § 30 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz wird keinem weiteren Ehegatten eine Aufenthaltserlaubnis
erteilt, wenn ein in polygamer Ehe lebender Ausländer bereits mit einem Ehegatten in der Bundesrepublik
lebt.

Interessant, was man hier alles so zwangsfinanzieren muß.

Misteredd
19.12.2008, 14:44
Fände ich grundsätzlich in Ordnung. Wer seine Füße unter meinen Tisch stellt, singt gefälligst auch mein Lied. Das bedingt allerdings auch zwangsläufig, daß nicht mehr rumgenölt wird, wenn ein deutscher Tourist mit einem Päckchen Shit erwischt wird und dafür seine Rübe verliert.

Bei uns wird ja staatlicherseits nicht mal rumgenölt, wenn die Türkei einen irrenden hormongesteuerten Jugendlichen für Monate wegsperrt.

Misteredd
19.12.2008, 14:45
Sehr interessant auch dieser Absatz aus o.g. Quelle:

Nach der Scharia ist die Mehrehe mit bis zu vier Frauen erlaubt. In Deutschland ist es verboten,
eine Mehrehe zu schließen. Im Sozialrecht ist sie insofern anerkannt, als eine im Ausland wirksam
geschlossene Mehrehe Ansprüche mehrerer Ehegatten auf Witwenrente oder Witwerrente
nach dem Sozialgesetzbuch begründet. Diese Ansprüche werden anteilig und endgültig aufgeteilt,
so dass auch beim Tod eines Ehegatten die hinterbliebenen Gatten weiterhin nur ihre anfänglich
berechneten Ansprüche erhalten. Nicht anerkannt wird die Mehrehe in solchen Fällen, in denen
aus der Einehe Privilegien abgeleitet werden wie beispielsweise im Steuer- oder Aufenthaltsrecht.
Nach § 30 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz wird keinem weiteren Ehegatten eine Aufenthaltserlaubnis
erteilt, wenn ein in polygamer Ehe lebender Ausländer bereits mit einem Ehegatten in der Bundesrepublik
lebt.

Interessant, was man hier alles so zwangsfinanzieren muß.

= Grundrente für vier!

610,-- € pro Monat abzüglich Rentenanteil.

uzi
19.12.2008, 14:49
. . . damit der Musel gleich mehrere Frauen importieren kann, für die der deutsche Steuerzahler aufzukommmen hat.

Wer Augen hat, der lese:

"Nach § 30 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz wird keinem weiteren Ehegatten eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn ein in polygamer Ehe lebender Ausländer bereits mit einem Ehegatten in der Bundesrepublik lebt."

Nicht daß ich ein Freund der Musel bin, dennoch sollte man bei der Wahrheit bleiben.

Falsche rechtslastige Demagogie läßt berechtigte Kritik ins Leere laufen.

Misteredd
19.12.2008, 14:52
Wer Augen hat, der lese:

"Nach § 30 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz wird keinem weiteren Ehegatten eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn ein in polygamer Ehe lebender Ausländer bereits mit einem Ehegatten in der Bundesrepublik lebt."

Nicht daß ich ein Freund der Musel bin, dennoch sollte man bei der Wahrheit bleiben.

Falsche rechtslastige Demagogie läßt berechtigte Kritik ins Leere laufen.

Nur kann ich Dir hier mindestens vier Familien mit mehreren Frauen benennen, die mit einem Türken zu sammenleben. Sind das Illegale ?

uzi
19.12.2008, 15:14
Nur kann ich Dir hier mindestens vier Familien mit mehreren Frauen benennen, die mit einem Türken zu sammenleben. Sind das Illegale ?

Hi,

und Du bist Dir sicher, es sind alles seine Frauen? Nicht Schwestern, Nichten, Tanten oder sonstiorgendwie weitläuigige Verwandte oder Freund(innen)???

Falls es so ist, ist es nach der Rechtslage illegal!

Und nur um die Rechtslage geht es in diesem Strang.

Gruß Uzi

Misteredd
19.12.2008, 15:21
Hi,

und Du bist Dir sicher, es sind alles seine Frauen? Nicht Schwestern, Nichten, Tanten oder sonstiorgendwie weitläuigige Verwandte oder Freund(innen)???

Falls es so ist, ist es nach der Rechtslage illegal!

Und nur um die Rechtslage geht es in diesem Strang.

Gruß Uzi

Ich bin mir sicher!

Was Du hier hast ist die pure aktuelle Gesetzeslage, ohne AUsführungsbestimmungen. Die verkennst auch, dass die einzelne "Zusatz"-Frau durchaus ein eigenes AUfenthaltsrecht erhalten kann, beispielsweise als Asylant weil politisch verfolgt, wie alle in der Familie.

Das das so ist beweist die Regelung des Sozialrechts. Gäbe es hier diese ausländischen Mehrehen nicht, dann nüsste das auch nicht geregelt werden.

Aber so ...

Don
19.12.2008, 15:28
Wer Augen hat, der lese:

"Nach § 30 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz wird keinem weiteren Ehegatten eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn ein in polygamer Ehe lebender Ausländer bereits mit einem Ehegatten in der Bundesrepublik lebt."

Nicht daß ich ein Freund der Musel bin, dennoch sollte man bei der Wahrheit bleiben.

Falsche rechtslastige Demagogie läßt berechtigte Kritik ins Leere laufen.

Nach §30 Abs. 4.

Wir haben noch einige andere Gesetze die den Zuzug der Damen durchaus ermöglichen. Und wenn sie mal das sind wird auch bezahlt.

Es hilft doch nichts die Augen davor zu verschließen.

Und selbstredend sind das keine wirklich dramatischen Zahlen. Heute.
Irgendwann sind es so viele daß andere auf Gleichbehandlung klagen können.

Es ist immer dieselbe Vorgehensweise.