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Vollständige Version anzeigen : Erste diskrimminerungsprozesswellen laufen an !



Erik der Rote
18.12.2008, 15:30
bei einem der ersten Prozesse hat eine Türkin die sich diskrimiert gefühlt hat wegen ihrer Herkunft und ihres Geschlechts vor einem deutschen Gericht 10.500 Euro erstritten

sie hat auf eine Rekordsumme von 500.000 Euro geklagt

damit dürften wir im Prozessrecht auch auf amerikanischen Niveau angekommen sein
das Diskriminierungsverbot und die erlassenen EU Gesetze dazu werden bald dazu führen das nur noch etnische Deutsche zu den Armen und Obdachlosen zählen und die Migranten trotz schlechter Eignung alle öffentlichen Stellen langsam besetzen

wie in GB wird sich auch in der Eu ein riesiger Pool von sogenannten White Trash bilden über den dann Bildzeitung, Spiegel und Co. ihre Häme und Propaganda auskotzen können


Quelle Faz : Topmeldung

http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~EC9363F7C8593473EA42194BFA0341718~ATpl~Ecommon ~Scontent.html

Eldrad Ulthran
18.12.2008, 15:36
Naja, dass hat sich mit Sicherheit nicht gelohnt. 10500€ erklagt, davon die Gerichtskosten abgezogen, da bleibt ja nicht viel über.

klartext
18.12.2008, 15:38
Frauen im gebährfähigem Alter sollten sich nicht wundern, wenn sie die besseren Jobs nicht bekommen.
Die Dame hat die Prozesskosten zu tragen. Viel dürfte ihr deshalb von der Summe nicht bleiben.

bernhard44
18.12.2008, 15:39
Naja, dass hat sich mit Sicherheit nicht gelohnt. 10500€ erklagt, davon die Gerichtskosten abgezogen, da bleibt ja nicht viel über.

darum geht es gar nicht!
Viel schlimmer sind die Signale, die von solchen Prozessen ausgehen.

Ruepel
18.12.2008, 15:42
darum geht es gar nicht!
Viel schlimmer sind die Signale, die von solchen Prozessen ausgehen.

Männer hört die Signale,oder Deutsche hört die Signale?

Akra
18.12.2008, 15:43
Frauen im gebährfähigem Alter sollten sich nicht wundern, wenn sie die besseren Jobs nicht bekommen.
Die Dame hat die Prozesskosten zu tragen. Viel dürfte ihr deshalb von der Summe nicht bleiben.

Sie hatte den "besseren" Job ja schon.

Sie hat sich eine Auszeit genommen wegen Kind und als sie zurück kam hat die Firma einen Mann als Ersatz eingestellt gehabt was sie in einen "Nervenzusammenbruch" trieb.

Ich frage mich was diese Personen erwarten. Das die komplette Firma dicht macht bis ihre Babypause vorbei ist?

Eldrad Ulthran
18.12.2008, 15:47
Das Ausländer alle und immer maßlos diskriminiert werden ist doch nichts Neues, und selbst wenn das Argument "Ausländer" nicht verfängt, dann verfängt eben das Argument "Frau". Trotzdem frage ich mich, was die mit solchen Prozessen bezwecken, solche Leute sind doch die ersten die wieder an die Luft gesetzt werden sobald sich die Möglichkeit ergibt. Aber allein durch die dürre Ausgangslage der Meldung würde ich mcih nicht allzu weit aus dem Fenster lehnen. Denn ich möchte an der Stelle auch klar festhalten: Frauen sollten wegen Schwangerschaft und Mutterschutz nicht benachteiligt werden! Und dagegen gerichtlich vorzugehen ist auch nicht falsch

Paul Felz
18.12.2008, 15:51
Das Ausländer alle und immer maßlos diskriminiert werden ist doch nichts Neues, und selbst wenn das Argument "Ausländer" nicht verfängt, dann verfängt eben das Argument "Frau". Trotzdem frage ich mich, was die mit solchen Prozessen bezwecken, solche Leute sind doch die ersten die wieder an die Luft gesetzt werden sobald sich die Möglichkeit ergibt. Aber allein durch die dürre Ausgangslage der Meldung würde ich mcih nicht allzu weit aus dem Fenster lehnen. Denn ich möchte an der Stelle auch klar festhalten: Frauen sollten wegen Schwangerschaft und Mutterschutz nicht benachteiligt werden! Und dagegen gerichtlich vorzugehen ist auch nicht falsch

Ach so, lieber die Firmen benachteiligen. Ist klar.

Schaschlik
18.12.2008, 15:52
Sie hatte den "besseren" Job ja schon.

Sie hat sich eine Auszeit genommen wegen Kind und als sie zurück kam hat die Firma einen Mann als Ersatz eingestellt gehabt was sie in einen "Nervenzusammenbruch" trieb.

Ich frage mich was diese Personen erwarten. Das die komplette Firma dicht macht bis ihre Babypause vorbei ist?


Also zumindest können sie erwarten, dass sich Arbeitgeber an ihre eigenen Zusagen halten. Sie käme sicher nicht nochmal ins Büro, wenn der Verlust der Stelle von Anfang an ausgemachte Sache gewesen wäre. War es aber nicht. Ein Arbeitgeber, der das Spiel "Mutterschaftsurlaub" mitspielt, ist gesetzlich verpflichtet die entsprechenden Regelungen einzuhalten.

Der AG hätte der Frau gleich kündigen sollen. Und zwar mit der gleichen Begründung, mit der ihr auch jetzt gekündigt werden muss: dass die offene Stelle nicht unbesetzt bleiben kann. Hat der AG nicht gemacht - selbst schuld dass die Frau dagegen klagt.

Kumusta
18.12.2008, 15:52
Ja, ja - der deutsche Rechtsstaat. :lach::lach::lach:

Akra
18.12.2008, 15:55
Ach so, lieber die Firmen benachteiligen. Ist klar.

Bei der Summe war es doch abzusehen, dass der Fall in den Medien erscheint und welcher Chef stellt dann solch ein Risikofaktor ein? Was ist wenn sie nochmal schwanger wird und sich erneut benachteiligt fühlt?

In meinen Augen will sie eh nicht mehr wirklich arbeiten und hat gehofft nochmal vorher eine hohe Summe abzugreifen.

Preuße
18.12.2008, 15:58
Ach so, lieber die Firmen benachteiligen. Ist klar.

Ist im Sozialismus doch üblich. Besitzende und UNternehmen sind doch die Arschlöcher der Nation. Nur der Sozialismus nennt sich heute entweder MultiKulti bzw. soziale Marktwirtschaft gepaart mit wehrhafter Demokratie.

meckerle
18.12.2008, 15:58
Frauen im gebährfähigem Alter sollten sich nicht wundern, wenn sie die besseren Jobs nicht bekommen.
Die Dame hat die Prozesskosten zu tragen. Viel dürfte ihr deshalb von der Summe nicht bleiben.
Wenn sie einen Anwalt hatte ( der nicht vom Sozialamt bezahlt wird ) dann geht das richtig ins Geld, denn der erstellt seine Rechnung nach dem Streitwert.
Dazu noch die Gerichtskosten, dann muss sie einen Kredit aufnehmen um die angefallenen Kosten zu bezahlen. :))

Paul Felz
18.12.2008, 15:59
Bei der Summe war es doch abzusehen, dass der Fall in den Medien erscheint und welcher Chef stellt dann solch ein Risikofaktor ein? Was ist wenn sie nochmal schwanger wird und sich erneut benachteiligt fühlt?

In meinen Augen will sie eh nicht mehr wirklich arbeiten und hat gehofft nochmal vorher eine hohe Summe abzugreifen.

Das she ich ähnlich. Als ehemaliger Arbeitgeber* eine kleinen Büros sind solche Gesetze absolut tödlich. Bei öffentlichen Diensten und Großkonzernen sieht das natürlich anders aus.

(*Zum Verständnis: ich arbeite zwar noch mit einigen Leuten zusammen, aber keiner ist mehr angestellt)

Eldrad Ulthran
18.12.2008, 16:06
Ja, ja - der deutsche Rechtsstaat. :lach::lach::lach:

Ich möchte mal anmerken, dass das Anti-Diskriminierungsgesetz eine EU-Norm ist, also nur bedingt was mit dem deutschen Rechtsstaat zu tun hat.

Guardian
18.12.2008, 16:07
Deutsche Arbeitgeber werden sich es jetzt zweimal überlegen ausländische Arbeitnehmer einzustellen.

Paul Felz
18.12.2008, 16:09
Deutsche Arbeitgeber werden sich es jetzt zweimal überlegen ausländische Arbeitnehmer einzustellen.

Oder Frauen. Sie müssen eben nur bei der Stellenausschreibung aufpassen (falls sie überhaupt noch eine machen), um nicht auf das AGG reinzufallen.

Aber genau das war abzusehen und habe ich damals auch exakt so vorausgesagt.

H. von Ullersdorf
18.12.2008, 16:11
Die Dame hat die Prozesskosten zu tragen. Viel dürfte ihr deshalb von der Summe nicht bleiben.

Welche "Dame" meinst Du? Vielleicht die Türkin, die sich auf Steuerzahlerkosten die 500.000,-€ erschwindeln wollte?

Eloy
18.12.2008, 16:12
Das she ich ähnlich. Als ehemaliger Arbeitgeber* eine kleinen Büros sind solche Gesetze absolut tödlich. Bei öffentlichen Diensten und Großkonzernen sieht das natürlich anders aus.

(*Zum Verständnis: ich arbeite zwar noch mit einigen Leuten zusammen, aber keiner ist mehr angestellt)

Dann mußt du doch Bescheid wissen. Soweit mir bekannt ist gibt es eine Wieder-
einstellungspflicht. Es ist aber nirgends festgelegt, daß es wieder der vorherige
Arbeitsplatz sein muß! Möglicherweise hat hier das Gericht zwei Fliegen mit einer
Klappe geschlagen:

a, das Wichtigste: Es ist nicht ausländerfeindlich! :D
b, durch die Abwälzung der Kosten auf die Klägerin wird Derselben eine weitere
Diskriminierungsklage wohl nicht mehr in den Sinn kommen! :))

meckerle
18.12.2008, 16:13
Ist im Sozialismus doch üblich. Besitzende und UNternehmen sind doch die Arschlöcher der Nation. Nur der Sozialismus nennt sich heute entweder MultiKulti bzw. soziale Marktwirtschaft gepaart mit wehrhafter Demokratie.
Und da wundert sich noch jemand, wenn die Arschlöcher die Flucht ergreifen?

Paul Felz
18.12.2008, 16:15
Dann mußt du doch Bescheid wissen. Soweit mir bekannt ist gibt es eine Wieder-
einstellungspflicht. Es ist aber nirgends festgelegt, daß es wieder der vorherige
Arbeitsplatz sein muß! Möglicherweise hat hier das Gericht zwei Fliegen mit einer
Klappe geschlagen:

a, das Wichtigste: Es ist nicht ausländerfeindlich! :D
b, durch die Abwälzung der Kosten auf die Klägerin wird Derselben eine weitere
Diskriminierungsklage wohl nicht mehr in den Sinn kommen! :))

Vollkommen richtig erkannt. Genau wegen dieser Wiedereinstellungspflicht habe ich auch nie Frauen eingestellt. Ich bin eben ein böser Macho :D (man könnte es freundlicher ausdrücken: ich wollte nicht pleite gehehn und deswegen die übrigen Angestellten entlassen müssen)

meckerle
18.12.2008, 16:18
Ich möchte mal anmerken, dass das Anti-Diskriminierungsgesetz eine EU-Norm ist, also nur bedingt was mit dem deutschen Rechtsstaat zu tun hat.
Richtig es ist ein EU-Gesetz, aber die deutschen "Geistesgrössen" haben es noch "verfeinert"!

Eloy
18.12.2008, 16:18
Ich möchte mal anmerken, dass das Anti-Diskriminierungsgesetz eine EU-Norm ist, also nur bedingt was mit dem deutschen Rechtsstaat zu tun hat.

Der "Holoklaus" ist auch eine deutsche Angelegenheit und wird auf Betreiben der "Deutschen (!?)" in aller Herren Länder gesetzlich manifestiert! Gäbe es das AGG
nicht, die deutschen Volksschinder würden es der EU schon schmackhaft machen.
Sei mal nicht so blauäugig!

Paul Felz
18.12.2008, 16:18
Richtig es ist ein EU-Gesetz, aber die deutschen "Geistesgrössen" haben es noch "verfeinert"!

Pervertiert ist das richtige Wort

meckerle
18.12.2008, 16:19
Das she ich ähnlich. Als ehemaliger Arbeitgeber* eine kleinen Büros sind solche Gesetze absolut tödlich. Bei öffentlichen Diensten und Großkonzernen sieht das natürlich anders aus.

(*Zum Verständnis: ich arbeite zwar noch mit einigen Leuten zusammen, aber keiner ist mehr angestellt)
Im öffentlichen Dienst fällt es nicht auf wenn der eine, oder andere fehlt und Grosskonzerne haben Springer.

Paul Felz
18.12.2008, 16:21
Im öffentlichen Dienst fällt es nicht auf wenn der eine, oder andere fehlt und Grosskonzerne haben Springer.

Erstens das und zweitens sind die Kosten im Verhältnis zum Gewinn vertretbar. Bei kleinen Büros übersteigen die Kosten zeitweise sogar den Umsatz.

henriof9
18.12.2008, 16:21
Ein Arbeitgeber, der das Spiel "Mutterschaftsurlaub" mitspielt, ist gesetzlich verpflichtet die entsprechenden Regelungen einzuhalten.

Der AG hätte der Frau gleich kündigen sollen. Und zwar mit der gleichen Begründung, mit der ihr auch jetzt gekündigt werden muss: dass die offene Stelle nicht unbesetzt bleiben kann. Hat der AG nicht gemacht - selbst schuld dass die Frau dagegen klagt.

Von " mitspielen " kann doch wohl keine Rede sein.
Wenn eine Frau um die Ecke kommt und dem AG mitteilt, daß sie schwanger ist, ist sie nicht bzw. nur noch sehr schwer kündbar.
Und unter normalen Umständen weiß der AG nicht vorher, wann seine Mitarbeiterin schwanger wird.
So oder so, ein AG muß sich an die gesetzl. Regelungen halten.
Was die nicht unbesetzte Stelle betrifft, hätte der AG lediglich eine Schwangerschaftsvertretung einstellen dürfen, die dann los zu werden wäre gar kein Problem, schon garnicht, wenn von vornherein klar ist, wie lange die " Pause " ist.
Und das hat nichts mit " selbst Schuld " zu tun, sondern mir der Rechtslage, welche eben eine werdenen Mutter unter einen besonderen Schutz stellt.

Der AG hat lediglich den Fehler gemacht, daß er der Frau keinen gleichwertigen Arbeitsplatz angeboten bzw. zugewiesen hat.

meckerle
18.12.2008, 16:23
Dann mußt du doch Bescheid wissen. Soweit mir bekannt ist gibt es eine Wieder-
einstellungspflicht. Es ist aber nirgends festgelegt, daß es wieder der vorherige
Arbeitsplatz sein muß! Möglicherweise hat hier das Gericht zwei Fliegen mit einer
Klappe geschlagen:

a, das Wichtigste: Es ist nicht ausländerfeindlich! :D
b, durch die Abwälzung der Kosten auf die Klägerin wird Derselben eine weitere
Diskriminierungsklage wohl nicht mehr in den Sinn kommen! :))
Lt ihrem Anwalt geht sie in Revision, die erhaltene Summe ist ihr zu niedrig.

lupus_maximus
18.12.2008, 16:25
Oder Frauen. Sie müssen eben nur bei der Stellenausschreibung aufpassen (falls sie überhaupt noch eine machen), um nicht auf das AGG reinzufallen.

Aber genau das war abzusehen und habe ich damals auch exakt so vorausgesagt.

Das die AG keine Stellen mehr ausschreiben, wurde von mir in meinen Webseiten schon länger vorausgesehen. Die AG werden es jetzt umgekehrt machen!
Die AN bieten ihren Dienst an und der AG siebt aus. Kein AN bekommt mehr mit, wo offene Stellen sind!
Es kann sich also kein AN mehr diskriminiert fühlen!

henriof9
18.12.2008, 16:25
Vollkommen richtig erkannt. Genau wegen dieser Wiedereinstellungspflicht habe ich auch nie Frauen eingestellt. Ich bin eben ein böser Macho :D (man könnte es freundlicher ausdrücken: ich wollte nicht pleite gehehn und deswegen die übrigen Angestellten entlassen müssen)

Sei froh, dann hast Du warscheinlich auch keinen weiblichen Lehrling gehabt.
Da kommt erst Freude auf !:D

Paul Felz
18.12.2008, 16:26
Gerade gefunden:


Auch wenn sich Alenfelder mit seiner Berechnungsmethode nicht durchsetzen sollte, steigern jedenfalls die Beweisregeln des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes Eiseles Chancen: Demnach genügt es, dass Kläger Indizien für eine Diskriminierung beibringen. Dann müssen die Arbeitgeber beweisen, dass sie nicht benachteiligt haben.

Beweislastumkehr aufgrund von Indizien? Unter einem Rechtsstaat verstehe ich was anderes.


Ich verliere Geld, und sehe, daß meckerle eine neue Hose hat. Also muß sie beweisen, daß sie mir das Geld nicht gestohlen hat?

meckerle
18.12.2008, 16:26
Pervertiert ist das richtige Wort
Sei doch nicht immer so direkt!;)

Eloy
18.12.2008, 16:29
Lt ihrem Anwalt geht sie in Revision, die erhaltene Summe ist ihr zu niedrig.

Man kann nur hoffen, daß sie nochmal an den Richtigen gerät!

Denkpoli
18.12.2008, 16:30
@ Forenjuristen
Wie hoch sind denn die Prozesskosten in dem Fall?

Paul Felz
18.12.2008, 16:32
@ Forenjuristen
Wie hoch sind denn die Prozesskosten in dem Fall?

Bin zwar keine Jurist, aber die Gerichtskosten sind nicht besonders hoch. Die Anwaltskosten richten sich - wie schon geschrieben - nach dem Streitwert, können neuerdings allerdings auch frei verhandelt werden.

Suche mal RVG, irgendwo sind da die Tabellen

laurin
18.12.2008, 16:43
Deutsche Arbeitgeber werden sich es jetzt zweimal überlegen ausländische Arbeitnehmer einzustellen.

Ganz genau. Sie hat allen Türkinnen, die wirklich arbeiten wollen, einen Bärendienst erwiesen.

Sie hat auch allen anderen jungen Frauen einen Bärendienst erwiesen.

Wenn ich eine kleine Firma hätte, würde ich auch keine jungen Frauen einstellen.

(Angehörige aus dem riesigen Talentpool sowieso schon mal gar nicht).

Laurin

Denkpoli
18.12.2008, 16:46
Bin zwar keine Jurist, aber die Gerichtskosten sind nicht besonders hoch. Die Anwaltskosten richten sich - wie schon geschrieben - nach dem Streitwert, können neuerdings allerdings auch frei verhandelt werden.

Suche mal RVG, irgendwo sind da die Tabellen

Nach diesem link: http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/ komme ich auf knapp 18000€.

Wenn das zutrifft, ging der Schuss voll nach hinten los!

meckerle
18.12.2008, 16:47
Von " mitspielen " kann doch wohl keine Rede sein.
Wenn eine Frau um die Ecke kommt und dem AG mitteilt, daß sie schwanger ist, ist sie nicht bzw. nur noch sehr schwer kündbar.
Und unter normalen Umständen weiß der AG nicht vorher, wann seine Mitarbeiterin schwanger wird.
So oder so, ein AG muß sich an die gesetzl. Regelungen halten.
Was die nicht unbesetzte Stelle betrifft, hätte der AG lediglich eine Schwangerschaftsvertretung einstellen dürfen, die dann los zu werden wäre gar kein Problem, schon garnicht, wenn von vornherein klar ist, wie lange die " Pause " ist.
Und das hat nichts mit " selbst Schuld " zu tun, sondern mir der Rechtslage, welche eben eine werdenen Mutter unter einen besonderen Schutz stellt.

Der AG hat lediglich den Fehler gemacht, daß er der Frau keinen gleichwertigen Arbeitsplatz angeboten bzw. zugewiesen hat.
Was passiert, wenn die junge Mutter während ihrer Babypause (derzeit ~ 3 Jahre, Beamtinnen wesentlich länger) erneut schwanger wird?
Dann ist sie u.U. 6 Jahre weg, oder auch noch länger. Deutsche Frauen bekommen ja nicht so viele Kinder, aber Müslis z.B. könnten so ihre vorzeitige Rente erreichen.
Der AG muss den Arbeitsplatz trotzdem freihalten, egal wie lange die Mitarbeiterin fehlt?

Akra
18.12.2008, 16:50
Was passiert, wenn die junge Mutter während ihrer Babypause (derzeit ~ 3 Jahre, Beamtinnen wesentlich länger) erneut schwanger wird?
Dann ist sie u.U. 6 Jahre weg, oder auch noch länger. Deutsche Frauen bekommen ja nicht so viele Kinder, aber Müslis z.B. könnten so ihre vorzeitige Rente erreichen.
Der AG muss den Arbeitsplatz trotzdem freihalten, egal wie lange die Mitarbeiterin fehlt?

Ich denke er muß sie einstellen aber die Arbeitsstelle kann eine andere sein. Wenn eine Frau in einer wichtigen Position arbeitet kann sie halt nicht damit rechnen, dass diese extra für sie freigehalten wird. Die Welt dreht sich halt weiter....

meckerle
18.12.2008, 16:55
Gerade gefunden:



Beweislastumkehr aufgrund von Indizien? Unter einem Rechtsstaat verstehe ich was anderes.


Ich verliere Geld, und sehe, daß meckerle eine neue Hose hat. Also muß sie beweisen, daß sie mir das Geld nicht gestohlen hat?
:shock: Das kann aber nicht sein, ich würde behaupten: du hast mir das Geld für die Hose geschenkt, weil du aufgrund meiner zerlumpten Hose, Mitleid mit mir hattest.
Dann musst du beweisen, dass du gar kein Geld hast zum Verschenken. :bah:

Akra
18.12.2008, 16:58
Beweislastumkehr aufgrund von Indizien? Unter einem Rechtsstaat verstehe ich was anderes.


Was will man da beweisen? Ein Einstellungsgespräch ist doch dafür da um abschätzen zu können ob der Bewerber in die Firma passt oder nicht.

"Der erste Eindruck hat nicht gestimmt. Person xyz scheint besser ins Team zu passen"

Sollte wohl als Begründung ausreichen.

henriof9
18.12.2008, 16:59
Was passiert, wenn die junge Mutter während ihrer Babypause (derzeit ~ 3 Jahre, Beamtinnen wesentlich länger) erneut schwanger wird?
Dann ist sie u.U. 6 Jahre weg, oder auch noch länger. Deutsche Frauen bekommen ja nicht so viele Kinder, aber Müslis z.B. könnten so ihre vorzeitige Rente erreichen.
Der AG muss den Arbeitsplatz trotzdem freihalten, egal wie lange die Mitarbeiterin fehlt?


In diesem Fall könnte er ja auch die Schwangerschaftsvertretung verlängern, das ist rechtlich möglich.
Nun ist diese Konstellation, die wiederholte Schwangerschaft, recht unerfreulich für einen AG und sicherlich wird er alles daran setzten die Mitarbeiterin dann los zu werden.
Wenn die Frau etwas vernünftig ist, kann der AG versuchen, sie per Aufhebungsvertrag mit Zahlung einer Abfindung los zu werden.
Allerdings sollte er dann mit realistischen Angeboten kommen.
Rechtlich hätte er, glaube ich, bei nahtloser Wiederschwangerschaft ganz gute Chancen zumindest für eine fristgemäße Kündigung, welche aber sicherlich auch nicht ohne Abfindung laufen würde.

henriof9
18.12.2008, 17:02
:shock: Das kann aber nicht sein, ich würde behaupten: du hast mir das Geld für die Hose geschenkt, weil du aufgrund meiner zerlumpten Hose, Mitleid mit mir hattest.
Dann musst du beweisen, dass du gar kein Geld hast zum Verschenken. :bah:

Nö, da hat er recht, es gibt die Beweislastumkehr und diese ist sogar relativ einfach zu schaffen.
Du mußt lediglich einigermaßen glaubhaft darlegen, daß dies aus bestimmten Gründen nicht sein kann und schon ist der andere in der Beweisnot.

Paul Felz
18.12.2008, 17:03
In diesem Fall könnte er ja auch die Schwangerschaftsvertretung verlängern, das ist rechtlich möglich.
Nun ist diese Konstellation, die wiederholte Schwangerschaft, recht unerfreulich für einen AG und sicherlich wird er alles daran setzten die Mitarbeiterin dann los zu werden.
Wenn die Frau etwas vernünftig ist, kann der AG versuchen, sie per Aufhebungsvertrag mit Zahlung einer Abfindung los zu werden.
Allerdings sollte er dann mit realistischen Angeboten kommen.
Rechtlich hätte er, glaube ich, bei nahtloser Wiederschwangerschaft ganz gute Chancen zumindest für eine fristgemäße Kündigung, welche aber sicherlich auch nicht ohne Abfindung laufen würde.

Wo bleibt PV? ;)
Hat eigentlich mal jemand an die Vertretung gedacht? Deren/dessen Schicksal scheint wohl allen egal zu sein. Hauptsache Geburtsmaschine darf nach beliebig langer Zeit diesn Ersatz wieder auf die Straße befördern.

uzi
18.12.2008, 17:03
"Alenfelder kündigte an, seine Mandantin werde Berufung einlegen. Es sei „lachhaft“, Statistiken nicht als Mittel zur Glaubhaftmachung zu werten."

http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~EC9363F7C8593473EA42194BFA0341718~ATpl~Ecommon ~Scontent.html

Klar, daß der Bundesbetroffenenwinkeladvokat nicht nur die Kosten für den Präzedenzfall übernimmt, sondern auch für die nächste Instanz.

Die zu erwartenden weiteren Schauprozesse lassen die Kassen klingeln...

Paul Felz
18.12.2008, 17:05
"Alenfelder kündigte an, seine Mandantin werde Berufung einlegen. Es sei „lachhaft“, Statistiken nicht als Mittel zur Glaubhaftmachung zu werten."

http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~EC9363F7C8593473EA42194BFA0341718~ATpl~Ecommon ~Scontent.html

Klar, daß der Bundesbetroffenenwinkeladvokat nicht nur die Kosten für den Präzedenzfall übernimmt, sondern auch für die nächste Instanz.

Die zu erwartenden weiteren Schauprozesse lassen die Kassen klingeln...

Ausgerechnet Statistiken als Beweis :rolleyes:

henriof9
18.12.2008, 17:05
Was will man da beweisen? Ein Einstellungsgespräch ist doch dafür da um abschätzen zu können ob der Bewerber in die Firma passt oder nicht.

"Der erste Eindruck hat nicht gestimmt. Person xyz scheint besser ins Team zu passen"

Sollte wohl als Begründung ausreichen.

War mal so, ist schon lange nicht mehr, Dank dem Antidiskriminierungsgesetz und dem Gleichbehandlungsgrundsatz.
Als AG heute brauchst Du schon fast einen Anwalt, nur um eine Stellenausschreibung richtig abzufassen, geschweige denn Dich für einen Bewerber zu entscheiden.

meckerle
18.12.2008, 17:05
Nach diesem link: http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/ komme ich auf knapp 18000€.

Wenn das zutrifft, ging der Schuss voll nach hinten los!
Sagte ich doch, dass sie: um die Kosten zu decken einen Kredit aufnehmen muss,
wenn das Sozialamt die Kosten nicht bezahlt.

meckerle
18.12.2008, 17:14
Zitat von meckerle http://www.politikforen.net/images/cpf/buttons/viewpost.gif (http://www.politikforen.net/showthread.php?p=2576572#post2576572)
Was passiert, wenn die junge Mutter während ihrer Babypause (derzeit ~ 3 Jahre, Beamtinnen wesentlich länger) erneut schwanger wird?
Dann ist sie u.U. 6 Jahre weg, oder auch noch länger. Deutsche Frauen bekommen ja nicht so viele Kinder, aber Müslis z.B. könnten so ihre vorzeitige Rente erreichen.
Der AG muss den Arbeitsplatz trotzdem freihalten, egal wie lange die Mitarbeiterin fehlt?


Ich denke er muß sie einstellen aber die Arbeitsstelle kann eine andere sein. Wenn eine Frau in einer wichtigen Position arbeitet kann sie halt nicht damit rechnen, dass diese extra für sie freigehalten wird. Die Welt dreht sich halt weiter....
Lies meine Frage bitte nochmal.
Schwangere Frauen sind quasi unkündbar und die Babypause muss ihr auch eingeräumt werden.
Was macht man aber mit Anschluss-Schwangeren? Mit Müslis, wenn sie 6 - 10 Kinder bekommen?

henriof9
18.12.2008, 17:18
Sagte ich doch, dass sie: um die Kosten zu decken einen Kredit aufnehmen muss,
wenn das Sozialamt die Kosten nicht bezahlt.

Im Nachhinein zahlt kein Amt Prozeßkosten, dies muß vor Beendigung beantragt werden ( Prozeßkostenhilfe (http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe) ).
Die Frau sollte sich überlegen den Anwalt zu wechseln, denn der scheint, statt Pupillen, nur die €- Zeichen in den Augen zu haben, was bei diesem Streitwert ja ohne weiteres verlockend ist.

lupus_maximus
18.12.2008, 17:18
Lies meine Frage bitte nochmal.
Schwangere Frauen sind quasi unkündbar und die Babypause muss ihr auch eingeräumt werden.
Was macht man aber mit Anschluss-Schwangeren? Mit Müslis, wenn sie 6 - 10 Kinder bekommen?
Keine von den ersatzdeutschen Frauen einstellen!
Sie sind als Aushängeschild für eine Firma sowieso nicht zu gebrauchen.

alterschwede
18.12.2008, 17:36
Also zumindest können sie erwarten, dass sich Arbeitgeber an ihre eigenen Zusagen halten. Sie käme sicher nicht nochmal ins Büro, wenn der Verlust der Stelle von Anfang an ausgemachte Sache gewesen wäre. War es aber nicht. Ein Arbeitgeber, der das Spiel "Mutterschaftsurlaub" mitspielt, ist gesetzlich verpflichtet die entsprechenden Regelungen einzuhalten.

Der AG hätte der Frau gleich kündigen sollen. Und zwar mit der gleichen Begründung, mit der ihr auch jetzt gekündigt werden muss: dass die offene Stelle nicht unbesetzt bleiben kann. Hat der AG nicht gemacht - selbst schuld dass die Frau dagegen klagt.

das hätte ihm doch auch nichts genutzt, oder?
ich glaube, eine schwangere frau hat einen fast unantastbaren kündigungsschutz.

Paul Felz
18.12.2008, 17:38
[/COLOR]

das hätte ihm doch auch nichts genutzt, oder?
ich glaube, eine schwangere frau hat einen fast unantastbaren kündigungsschutz.

So ist es. Lupus hat Recht: gar nicht erst einstellen. Insofern hat der AG tatsächlich selber schuld.

Alion
18.12.2008, 17:41
Sie hatte den "besseren" Job ja schon.

Sie hat sich eine Auszeit genommen wegen Kind und als sie zurück kam hat die Firma einen Mann als Ersatz eingestellt gehabt was sie in einen "Nervenzusammenbruch" trieb.

Ich frage mich was diese Personen erwarten. Das die komplette Firma dicht macht bis ihre Babypause vorbei ist?

So leid es mir tut, aber ein Manager der Top-Positionen mit Frauen im gebährfähigem Alter besetzt ist ein Idiot.

Wer Migranten in Führungspositionen bringt verdient es meiner Meinung nach verklagt zu werden und mein Mitleid für solche Leute hält sich in deutlichen Grenzen. Da ist doch oft schon im Vorfeld der Ärger absehbar. Diese "Dame" kann dafür als gutes Beispiel dienen. Unverschämt bis zum geht nicht mehr.

Das mag ungerecht und inhuman sein, das mag Frauen benachteiligen und Migranten auch, aber es ist und bleibt meiner Meinung nach die Wahrheit!

MfG
Alion

meckerle
18.12.2008, 17:45
"Alenfelder kündigte an, seine Mandantin werde Berufung einlegen. Es sei „lachhaft“, Statistiken nicht als Mittel zur Glaubhaftmachung zu werten."

http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~EC9363F7C8593473EA42194BFA0341718~ATpl~Ecommon ~Scontent.html (http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc%7EEC9363F7C8593473EA42194BFA0341718%7EATpl%7EE common%7EScontent.html)

Klar, daß der Bundesbetroffenenwinkeladvokat nicht nur die Kosten für den Präzedenzfall übernimmt, sondern auch für die nächste Instanz.

Die zu erwartenden weiteren Schauprozesse lassen die Kassen klingeln...
Die "Diskriminierten" werden ihm die Bude einrennen!

Paul Felz
18.12.2008, 17:47
Die "Diskriminierten" werden ihm die Bude einrennen!

Ein Arg, wer schelmes dabei denkt. Niemals nicht war das der Hintergedanke des Anwaltes.

meckerle
18.12.2008, 17:50
Keine von den ersatzdeutschen Frauen einstellen!
Sie sind als Aushängeschild für eine Firma sowieso nicht zu gebrauchen.
Jetzt bin ich wieder froh, dass ich immer nur Männer beschäftige, die nicht Schwanger werden können und ich mich mit dieser Problematik nicht auch noch rumschlagen muss.

Paul Felz
18.12.2008, 17:51
Jetzt bin ich wieder froh, dass ich immer nur Männer beschäftige, die nicht Schwanger werden können und ich mich mit dieser Problematik nicht auch noch rumschlagen muss.

Warte nur ab :D

lupus_maximus
18.12.2008, 17:57
Warte nur ab :D
Genau, sie arbeiten schon daran daß auch Männer Kinder kriegen können. Angewendetes Gender-Mainstreaming.
Totale Gleichheit ist das Ziel.
Warum klonen die eigentlich nicht deutsche Intelligenzbolzen, solche wie mich?
80 Millionen von meiner Sorte würden die Welt übernehmen.

Paul Felz
18.12.2008, 18:00
Genau, sie arbeiten schon daran daß auch Männer Kinder kriegen können. Angewendetes Gender-Mainstreaming.
Totale Gleichheit ist das Ziel.
Warum klonen die eigentlich nicht deutsche Intelligenzbolzen, solche wie mich?
80 Millionen von meiner Sorte würden die Welt übernehmen.

Geht nicht, dann würde ja keiner mehr arbeiten :D

henriof9
18.12.2008, 18:03
Jetzt bin ich wieder froh, dass ich immer nur Männer beschäftige, die nicht Schwanger werden können und ich mich mit dieser Problematik nicht auch noch rumschlagen muss.

Warte nur ab, bis der erste in Vaterschaftsurlaub geht, das Recht hat er ! :D

lupus_maximus
18.12.2008, 18:05
Geht nicht, dann würde ja keiner mehr arbeiten :D
Denken gehört auch zur Arbeit!
Wir können ja die Ersatzdeutschen bei der Arbeit beaufsichtigen und ihnen jeden Handgriff vorschreiben!

Paul Felz
18.12.2008, 18:10
Denken gehört auch zur Arbeit!
Wir können ja die Ersatzdeutschen bei der Arbeit beaufsichtigen und ihnen jeden Handgriff vorschreiben!

Dann sind die ja endlich mal zu gebrauchen :D

TNT
18.12.2008, 18:29
Frauen im gebährfähigem Alter sollten sich nicht wundern, wenn sie die besseren Jobs nicht bekommen.
Die Dame hat die Prozesskosten zu tragen. Viel dürfte ihr deshalb von der Summe nicht bleiben.


ich stimme dir ja meistens zu, in diesem Fall ganz und garnicht.
Die Frau (ob mit Einwanderungshintergrund oder ohne) hat absolut RECHT mit ihrer Klage!

lupus_maximus
18.12.2008, 18:34
ich stimme dir ja meistens zu, in diesem Fall ganz und garnicht.
Die Frau (ob mit Einwanderungshintergrund oder ohne) hat absolut RECHT mit ihrer Klage!
Die Frau hat nur übersehen daß man als AG normalerweise so etwas ähnliches wie der Liebe Gott ist, jedenfalls sollte es so sein!
Götter greift man nicht ungestraft an!

Die Migranten werden jedenfalls zum Schluß von den Göttern verstoßen.

latrop
18.12.2008, 18:35
Lies meine Frage bitte nochmal.
Schwangere Frauen sind quasi unkündbar und die Babypause muss ihr auch eingeräumt werden.
Was macht man aber mit Anschluss-Schwangeren?

*Zuasphaltieren !

Mit Müslis, wenn sie 6 - 10 Kinder bekommen?

*Vorschlag von mir :)) :)) :))

Margrit
18.12.2008, 19:19
Naja, dass hat sich mit Sicherheit nicht gelohnt. 10500€ erklagt, davon die Gerichtskosten abgezogen, da bleibt ja nicht viel über.


die Gerichtskosten werden bei so einem Urtei bei Arbeitsgerichten hälftig/hälftig gerechnet.
Also wenn sie keine Rechtsschutzvers. hat, hat sie von dieser Entschädigung nicht viel übrig
Nur bei einmem abosluten Schuldspruch für eine Seite gehen die Kosten auch auf die Schuldseite

Margrit
18.12.2008, 19:25
Man kann nur hoffen, daß sie nochmal an den Richtigen gerät!



der Prozess geht dann ans LAG, dort wird sie in ihrem Fall auch nicht mehr bekommen.

Der Frau wurde ja nicht gekündigt.
Und keine Firma kann ewig einen Arbeitsplatz freihalten wenn jemand in
Mutterurlaub ist. Dies ist aber auch bekannt. Die Arbeit läuft weiter.
Und keine Firma kann gezwungen Zeitpersonal dafür einzustellen. Oftmals sind es Stellen, die mit festem Personal besser besetzt sind.
Also diese Trulla hat einen an der Waffel.
Schön nur, dass es nicht geklappt hat, vielleicht kommen dann andere nicht auf die Idee jetzt wegen Killefit das Antidiskriminierngsgesetz in Anspruch zu nehmen.
denn Diskiriminierung war in diesem Fall nicht vorhanden

Skaramanga
18.12.2008, 19:35
Ich habe gerade auf einer Feier unglaublich viel gefressen und gesoffen. Ich kriege kaum noch Luft und habe einenen 12-Monats-Schwangerschaftsbauch. Das lasse ich mnir jetzt attestieren und klage auf Schwangerschaftsurlaub. :kotz:

meckerle
18.12.2008, 19:38
Warte nur ab, bis der erste in Vaterschaftsurlaub geht, das Recht hat er ! :D
Seine Kollegen würden ein tiefes Loch graben und ihn drin verbuddeln!:D

meckerle
18.12.2008, 19:43
*Vorschlag von mir :)) :)) :))
Dann wären sie aber gegrillt bei 180° und ziemlich platt! X(

Sven71
18.12.2008, 20:26
Wenn sie einen Anwalt hatte ( der nicht vom Sozialamt bezahlt wird ) dann geht das richtig ins Geld, denn der erstellt seine Rechnung nach dem Streitwert.
Dazu noch die Gerichtskosten, dann muss sie einen Kredit aufnehmen um die angefallenen Kosten zu bezahlen. :))

Ach was, hatte sie beste Reschtschutzvasischerung von Welt: Sohn verkaufa Droge, Tochta zwangsvaheiratet mit türkische Cousin und erfolgreische Geschäftemann (Abzocke deutscher Touristen in Antalya) ... bringte viel Geld und türkische Anwalt aus korrekte Parallelgesellschaft nehme ghettofreundlische Pereis für Leistung: Sohn von Anwalt bekommte krasse zweite Tochta von Klägarin. Schwör!
Leider Versuch gescheitert, Diskriminierung vor Sozialgerischt zu vahandele, denn dort dumme scheißdeutsche Steuazahla trage Gerischtkosta. Machte aba nix. Frau jetzt kaufe Antidiskriminierungs-Flachbildschirm und Pläistäischa 3 für brontale Sohn.

Kilgore
20.12.2008, 12:25
Ist im Sozialismus doch üblich. Besitzende und UNternehmen sind doch die Arschlöcher der Nation. Nur der Sozialismus nennt sich heute entweder MultiKulti bzw. soziale Marktwirtschaft gepaart mit wehrhafter Demokratie.

"Du musst erst einige Beiträge anderer Benutzer bewertet haben, bevor du Preuße erneut bewerten kannst." Daumen hoch.

Margrit
26.12.2008, 16:50
Was passiert, wenn die junge Mutter während ihrer Babypause (derzeit ~ 3 Jahre, Beamtinnen wesentlich länger) erneut schwanger wird?
Dann ist sie u.U. 6 Jahre weg, oder auch noch länger. Deutsche Frauen bekommen ja nicht so viele Kinder, aber Müslis z.B. könnten so ihre vorzeitige Rente erreichen.
Der AG muss den Arbeitsplatz trotzdem freihalten, egal wie lange die Mitarbeiterin fehlt?


war doppelt

royona
26.12.2008, 20:02
Bald wird noch eine Klage- und Propagandawelle heranrollen, in welcher sich Frauen generell gegen das "Frausein" wehren.
*kotz*
Und Männer werden sich daraufhin folgendes zurückholen:
"Mann ist auch Frau- Gleichberechtigung für alle Geschlechter". "Männer leben den Geburtsschmerz mit"

Diskussionen wie: "Wer bekommt die Kinder", "Wer leistet mehr" und "Geburtsschmerz für Jedermann" werden die Medien beherrschen.

Nein Danke.

alberich1
27.12.2008, 13:24
Richtig!
Solen die Kapitalisten nur zahlen, wenn sie Menschen diskriminieren.

Schliesslich gilt das Antidiskriminierungsgesetz auch für öffentliche Beschäftigungsverhältnisse.
Somit könnte das Gesetz als Anreiz dafür dienen, dass sich Kapitalisten, die sich ehemals öffentliche Beschäftigungsbereiche anprivatisiert haben, von diesen wieder trennen und sie zurück in Staatshand geben.

Somit würde eine ausreichende Anzahl an Personal und die Einstellung auch von ansonsten in der Privatwirtschaft chancenlosen Arbeitnehmern gewährleistet.

Übrigens freue ich mich immer tierisch, wenn einem menschenverachtenden Geldbonzen etwas Kohle aus der Tasche gezogen wird!:cool2:

Paul Felz
27.12.2008, 13:37
Richtig!
Solen die Kapitalisten nur zahlen, wenn sie Menschen diskriminieren.

Schliesslich gilt das Antidiskriminierungsgesetz auch für öffentliche Beschäftigungsverhältnisse.
Somit könnte das Gesetz als Anreiz dafür dienen, dass sich Kapitalisten, die sich ehemals öffentliche Beschäftigungsbereiche anprivatisiert haben, von diesen wieder trennen und sie zurück in Staatshand geben.

Somit würde eine ausreichende Anzahl an Personal und die Einstellung auch von ansonsten in der Privatwirtschaft chancenlosen Arbeitnehmern gewährleistet.

Übrigens freue ich mich immer tierisch, wenn einem menschenverachtenden Geldbonzen etwas Kohle aus der Tasche gezogen wird!:cool2:

Nur dumm, wenn der "Bonze" Dein Boss ist und wegen Deiner Dummheit pleite geht. Viel Spaß mit ALG II

alberich1
27.12.2008, 13:55
Nur dumm, wenn der "Bonze" Dein Boss ist und wegen Deiner Dummheit pleite geht. Viel Spaß mit ALG II

Och, wenn der Bereich dann von Öffentlicher Hand weiter betrieben wird, ist der Job sicherer, als zuvor .

lupus_maximus
27.12.2008, 14:02
Och, wenn der Bereich dann von Öffentlicher Hand weiter betrieben wird, ist der Job sicherer, als zuvor .
Du scheinst zu vergessen, wenn kein Unternehmer oder Leistungsträger mehr Steuern zahlt, hat dieser Staat keine müde Mark. So sicher ist ein Arbeitsplatz im ÖD nun doch nicht!

Es wäre besser, wenn sie euch in der Schule mal etwas Wirtschaftswissen beibringen würden statts über kommunistische Pförze zu reden?

alberich1
27.12.2008, 14:05
Du scheinst zu vergessen, wenn kein Unternehmer oder Leistungsträger mehr Steuern zahlt, hat dieser Staat keine müde Mark. So sicher ist ein Arbeitsplatz im ÖD nun doch nicht!

Es wäre besser, wenn sie euch in der Schule mal etwas Wirtschaftswissen beibringen würden statts über kommunistische Pförze zu reden?

Demnach würde also kein öffentlich Beschäftigter einen Gewinn erwirtschaften?
Wozu driften dann die Privaten in den öffentlichen Bereich,wenn dort nichts als Kosten entstehen würden?

Paul Felz
27.12.2008, 14:10
Demnach würde also kein öffentlich Beschäftigter einen Gewinn erwirtschaften?
Wozu driften dann die Privaten in den öffentlichen Bereich,wenn dort nichts als Kosten entstehen würden?

Liste mal auf. Rate mal. wer diesen "Gewinn" erwirtschaftet.

lupus_maximus
27.12.2008, 14:12
Demnach würde also kein öffentlich Beschäftigter einen Gewinn erwirtschaften?
Wozu driften dann die Privaten in den öffentlichen Bereich,wenn dort nichts als Kosten entstehen würden?
Sobald sich eine Mehrheit von deiner Sorte in einem öffentlichen Betrieb vereint, ist kein Gewinn mehr vorhanden oder noch zu erwarten. Sobald der Leistungsdruck weg ist, ist auch die Arbeitsmoral weg.
Komme ich heute nicht, komme ich morgen, war die allgemeine Devise.
Sah man sehr schön in der DDR!

alberich1
27.12.2008, 14:16
Liste mal auf. Rate mal. wer diesen "Gewinn" erwirtschaftet.

Well, ob nun ein Privater die Gewinne, die aus einer öffentlichen Leistung erwachsen, auf seine, bzw. die Konten seiner Aktionäre überweist, oder ob der Staat sie zum Zwecke der Reinvestition oder der Arbeitsplatzfinanzierung verwendet, das schadet dem Arbeitnehmer nicht.

Und den Gewinn erwirtschaftet immer der Arbeiter unter Zuhilfenahme der Arbeitsmittel.
Der private Manager koordiniert das Ganze nur zur Gewinnopitmierung auf Kosten der Qualität der Leistung, das Arbeitspensums der Beschäftigten und deren Löhne, damit er möglichst viel rausholen kann.

Da ist mir ein staatlicher Koordinator, der an gewisse soziale Regeln gebunden ist, tausendmal lieber.

Paul Felz
27.12.2008, 14:18
Well, ob nun ein Privater die Gewinne, die aus einer öffentlichen Leistung erwachsen, auf seine, bzw. die Konten seiner Aktionäre überweist, oder ob der Staat sie zum Zwecke der Reinvestition oder der Arbeitsplatzfinanzierung verwendet, das schadet dem Arbeitnehmer nicht.

Und den Gewinn erwirtschaftet immer der Arbeiter unter Zuhilfenahme der Arbeitsmittel.
Der private Manager koordiniert das Ganze nur zur Gewinnopitmierung auf Kosten der Qualität der Leistung, das Arbeitspensums der Beschäftigten und deren Löhne, damit er möglichst viel rausholen kann.

Da ist mir ein staatlicher Koordinator, der an gewisse soziale Regeln gebunden ist, tausendmal lieber.

Nett.

Und wann beantwortest Du meine Frage?

alberich1
01.01.2009, 13:38
Nett.

Und wann beantwortest Du meine Frage?

Die ist damit beantwortet.
Der Arbeiter.