bernhard44
10.12.2008, 16:35
demnächst wird noch das Papier mit einer Abgabe belegt..... :rolleyes:
Urhebervergütungen für Drucker und Scanner stehen fest
Die im Bitkom organisierten Hersteller von Druckern, Scannern und Multifunktionsgeräten haben sich mit den Vertretern der Urheber über die Höhe der pauschalen Urhebervergütung verständigt. Laut dem heute von Vertretern beider Seiten unterzeichneten Reprografievertrag müssen pro seit Jahresbeginn verkauftem Gerät je nach Typ Vergütungen zwischen 5 und 87,50 Euro an die Verwertungsgesellschaften gezahlt werden. Im Einzelnen sehen die Vergütungssätze wie folgt aus:
* Scanner: 12,50 €
* Thermo- und Tintenfax: 5 €
* Laser-Telefax: 10 €
* Tintendrucker 5 €
* Tintenmultifunktionsgeräte 15 €
* Laserdrucker: 12,50 €
Lasermultifunktionsgeräte und Kopierer:
* bis 14 Seiten/Minute: 25 €
* bis 39 Seiten/Minute: 50 €
* ab 40 Seiten/Minute: 87,50 €
Die Vereinbarung beruht auf dem seit Jahresbeginn geltenden Regelungen des so genannten 2. Korbes zur Modernisierung des Urheberrechts. Es sieht eine Vergütungspflicht für alle Geräte vor, die zum Kopieren von einem Medium zum anderen geeignet sind. Die konkrete Vergütungshöhe ist aber nicht mehr wie vordem im Gesetz geregelt, sondern soll zwischen Urhebern und Herstellern auf Grundlage der tatsächlich urheberrechtsrelevanten Nutzung der jeweiligen Geräte ausgehandelt werden. Der Einigung zu Grunde lag eine im Frühjahr veröffentlichte Studie des Bitkom zur Nutzung von Multifunktionsgeräten für legale Privatkopien.
http://www.heise.de/newsticker/Urheberverguetungen-fuer-Drucker-und-Scanner-stehen-fest--/meldung/120216
Urhebervergütungen für Drucker und Scanner stehen fest
Die im Bitkom organisierten Hersteller von Druckern, Scannern und Multifunktionsgeräten haben sich mit den Vertretern der Urheber über die Höhe der pauschalen Urhebervergütung verständigt. Laut dem heute von Vertretern beider Seiten unterzeichneten Reprografievertrag müssen pro seit Jahresbeginn verkauftem Gerät je nach Typ Vergütungen zwischen 5 und 87,50 Euro an die Verwertungsgesellschaften gezahlt werden. Im Einzelnen sehen die Vergütungssätze wie folgt aus:
* Scanner: 12,50 €
* Thermo- und Tintenfax: 5 €
* Laser-Telefax: 10 €
* Tintendrucker 5 €
* Tintenmultifunktionsgeräte 15 €
* Laserdrucker: 12,50 €
Lasermultifunktionsgeräte und Kopierer:
* bis 14 Seiten/Minute: 25 €
* bis 39 Seiten/Minute: 50 €
* ab 40 Seiten/Minute: 87,50 €
Die Vereinbarung beruht auf dem seit Jahresbeginn geltenden Regelungen des so genannten 2. Korbes zur Modernisierung des Urheberrechts. Es sieht eine Vergütungspflicht für alle Geräte vor, die zum Kopieren von einem Medium zum anderen geeignet sind. Die konkrete Vergütungshöhe ist aber nicht mehr wie vordem im Gesetz geregelt, sondern soll zwischen Urhebern und Herstellern auf Grundlage der tatsächlich urheberrechtsrelevanten Nutzung der jeweiligen Geräte ausgehandelt werden. Der Einigung zu Grunde lag eine im Frühjahr veröffentlichte Studie des Bitkom zur Nutzung von Multifunktionsgeräten für legale Privatkopien.
http://www.heise.de/newsticker/Urheberverguetungen-fuer-Drucker-und-Scanner-stehen-fest--/meldung/120216