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Vollständige Version anzeigen : Gnadenloses Urteil für Sozialhilfebetrug über 68.000 €



Tratschtante
28.11.2008, 20:34
http://www.abendblatt.de/daten/2008/11/28/980563.html

Alfred
28.11.2008, 20:37
Zudem muss die 46-Jährige 100 Sozialstunden ableisten. Sih Abdullah Y. (49) wurde zu einer Geldstrafe von insgesamt 1500 Euro (150 Tagessätzen à zehn Euro) verurteilt.

Von wegen Kuscheljustiz. Mal im Ernst, nicht einmal die Kohle zurückzahlen. Prfft.
Geiler Deal.

Tratschtante
28.11.2008, 20:37
Zudem muss die 46-Jährige 100 Sozialstunden ableisten. Sih Abdullah Y. (49) wurde zu einer Geldstrafe von insgesamt 1500 Euro (150 Tagessätzen à zehn Euro) verurteilt.

Von wegen Kuscheljustiz. Mal im Ernst, nicht einmal die Kohle zurückzahlen. Prfft.
Geiler Deal.

Sollte ich auch mal versuchen. Ob ich damit durchkomme?

Subcomandante Erhard
28.11.2008, 20:42
Sollte ich auch mal versuchen. Ob ich damit durchkomme?

Nur wenn Du dich zu einer "schützenwerten" Minderheit machst.

Alfred
28.11.2008, 20:47
Sollte ich auch mal versuchen. Ob ich damit durchkomme?

Oh....schlechte Chancen, ganz schlecht. Du müsstest bestimmt das doppelte zurückzahlen und obendrauf kämst du in den Knast.

Voortrekker
28.11.2008, 20:57
68000€ kassieren - 1500€ zurückzahlen?
War der Richter überhaupt mal in der Schule? Jeder Erstklässler sieht, dass das nicht angehen kann.

Er müsste das Geld doppelt und dreifach zurückzahlen und zwar in dem er und seine Frau im Zuchthaus dafür arbeiten. Und danach gehts ab nach Hause. Auf nimmer wiedersehen!

meckerle
28.11.2008, 21:05
http://www.abendblatt.de/daten/2008/11/28/980563.html
Zitat aus dem Bericht:

Der Schaden laut Anklage: 68 000 Euro. Das Amtsgericht Harburg verurteilte gestern beide wegen versuchten Betrugs. Damit entsprach das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Sevgi Y., die als Vertretung für ihren Bruder, den Geschäftsführer im familienbetriebenen Imbiss tätig war, bekam eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Zudem muss die 46-Jährige 100 Sozialstunden ableisten. Sih Abdullah Y. (49) wurde zu einer Geldstrafe von insgesamt 1500 Euro (150 Tagessätzen à zehn Euro) verurteilt.
Unsere Justiz ist zum Schreien! :D

meckerle
28.11.2008, 21:08
Sollte ich auch mal versuchen. Ob ich damit durchkomme?
Ich bring dir dann mal ein Vesper in den Knast. ;)

Geronimo
28.11.2008, 21:16
Ein Bekannter von mir, leider (unverschuldet) Hartz IV-Empfänger, hatte vergessen sein Sparbuch mit dem sagenhaften Guthaben von 17,56€ bei seiner Vermögenserklärung anzugeben. Aufgeflogen ist das wg. der Abgeltungserklärung des Zinsertrags. Ca. 0,19€!!!! Der hat echt Ärger gekriegt! Als erstes ne 10%ige Kürzung für 3 Monate und Strafanzeige. Verfahren läuft!

Ach so, er ist natürlich Scheiß-Deutscher.

Hexenhammer
28.11.2008, 21:43
Sollte ich auch mal versuchen. Ob ich damit durchkomme?

Du solltest Dir aber 1500 Euronen von dem Geld zurücklegen, für die zu erwartende "Strafe". Denn Rest kannst gefahrlos Du verjubeln.

Sheldon
28.11.2008, 21:46
Ein Bekannter von mir, leider (unverschuldet) Hartz IV-Empfänger, hatte vergessen sein Sparbuch mit dem sagenhaften Guthaben von 17,56€ bei seiner Vermögenserklärung anzugeben. Aufgeflogen ist das wg. der Abgeltungserklärung des Zinsertrags. Ca. 0,19€!!!! Der hat echt Ärger gekriegt! Als erstes ne 10%ige Kürzung für 3 Monate und Strafanzeige. Verfahren läuft!

Ach so, er ist natürlich Scheiß-Deutscher.

Nur 10% Kürzung? Ein Bekannter von mir hat eine 3-Monatige Sperre über 30% bekommen, weil er zu einem einzigen Termin nicht erschienen ist. Achso: Er ist auch Deutscher...

Tratschtante
29.11.2008, 07:49
Zitat aus dem Bericht:

Unsere Justiz ist zum Schreien! :D

Wieso das als versuchter Betrug gewertet wird, erschließt sich mir nicht. Das ist Betrug.

Felidae
29.11.2008, 08:06
Ein Bekannter von mir, leider (unverschuldet) Hartz IV-Empfänger, hatte vergessen sein Sparbuch mit dem sagenhaften Guthaben von 17,56€ bei seiner Vermögenserklärung anzugeben. Aufgeflogen ist das wg. der Abgeltungserklärung des Zinsertrags. Ca. 0,19€!!!! Der hat echt Ärger gekriegt! Als erstes ne 10%ige Kürzung für 3 Monate und Strafanzeige. Verfahren läuft!

Ach so, er ist natürlich Scheiß-Deutscher.


Nur 10% Kürzung? Ein Bekannter von mir hat eine 3-Monatige Sperre über 30% bekommen, weil er zu einem einzigen Termin nicht erschienen ist. Achso: Er ist auch Deutscher...

Ja, da wird sofort gekürzt. Aber für gierige Banken mit noch gierigeren Managern, die sich ins Aus manövriert haben ist genug Geld da.

Don
29.11.2008, 08:55
Ja, da wird sofort gekürzt. Aber für gierige Banken mit noch gierigeren Managern, die sich ins Aus manövriert haben ist genug Geld da.

Vielleicht solltest Du Dich mal mit Begriffen wie Eigenkapital, Fremdkapital und Verbindlichkeiten gegenüber Anlegern auseinandersetzen bevor Du rumpöbelst.

kotzfisch
29.11.2008, 08:57
Mit was denn?

Felidae
29.11.2008, 09:06
Vielleicht solltest Du Dich mal mit Begriffen wie Eigenkapital, Fremdkapital und Verbindlichkeiten gegenüber Anlegern auseinandersetzen bevor Du rumpöbelst.

Wozu gibt es den Einlagensicherungsfond?

kotzfisch
29.11.2008, 09:14
Du hast gar nichts verstanden.

laurin
29.11.2008, 09:40
http://www.abendblatt.de/daten/2008/11/28/980563.html

Danke für die Information. Der Tag ist gelaufen.

Laurin

Gehirnnutzer
29.11.2008, 10:36
Zudem muss die 46-Jährige 100 Sozialstunden ableisten. Sih Abdullah Y. (49) wurde zu einer Geldstrafe von insgesamt 1500 Euro (150 Tagessätzen à zehn Euro) verurteilt.

Von wegen Kuscheljustiz. Mal im Ernst, nicht einmal die Kohle zurückzahlen. Prfft.
Geiler Deal.


Sollte ich auch mal versuchen. Ob ich damit durchkomme?


Oh....schlechte Chancen, ganz schlecht. Du müsstest bestimmt das doppelte zurückzahlen und obendrauf kämst du in den Knast.


Du solltest Dir aber 1500 Euronen von dem Geld zurücklegen, für die zu erwartende "Strafe". Denn Rest kannst gefahrlos Du verjubeln.

Man merkt mal wieder, das ihr euch nicht wirklich mit dem Recht beschäftigt. Die erschlichene Sozialhilfe muss diese Familie auch zurückzahlen, aber das muss der Richter nicht in seinem Urteil erwähnen, denn die ist schon durch die Gesetze der Sozialgesetzbücher vorgeschrieben.
Die Strafe betrifft nur die Handlung.

Grundsätzlich beschäftigt sich ein Betrugsverfahren nicht mit der Rückzahlung des zu Unrecht erlangten Vermögens bzw. mit dem Ausgleich des verursachten Vermögensschadens, sondern nur mit der Bestrafung der rechtswidrigen Handlung.
Der Ausgleich des Vermögensschadens wird geregelt und geschieht entweder auf Basis eine gesetzlichen Grundlage, wie in diesem Fall oder, wenn der Betrogene nicht der Staat ist, durch eine zivilrechtliche Schadenersatzklage auf Grundlage des strafrechtlichen Urteils.


Wieso das als versuchter Betrug gewertet wird, erschließt sich mir nicht. Das ist Betrug.

Nun da der Artikel nicht gerade viele Informationen enthält kann man nur eine Vermutung dazu äußern. In dem Artikel wird gesagt, das der Imbiss nur geringfügige Gewinne erwirtschaftete.
Gewinne sind Einnahmen. Um Anspruch auf Sozialhilfe zu haben, dürfen die Einnahmen die man hat, eine gewisse Grenze nicht überschreiten, jedoch haben diese Einnahmen Einfluss auf die Höhe der Sozialleistungen.
Ich greife jetzt zur eine verenfachten Darstellung die juristisch nicht ganz korrekt ist, aber die Sachlage verständlich ist.
Betrug ist es, wenn man sich durch seine Handlungen Sozialleistungen erschleicht, obwohl man gar keinen Anspruch darauf hat. Es entsteht ein äußerst relevanter Vermögensschaden und diese Situation ist nur bewußt und direkt vorsätzlich zu erreichen
Schwieriger wird es, wenn ein Anspruch besteht, jedoch die Handlungen des Schuldigen nur dazu geführt haben, das Leistungen in falscher Höhe bezogen werden. Hier ist es schwierig zu beweisen, ab die Handlung bewußt mit dem Ziel verfolgt wurde, einen Vermögensschaden anzurichten.
Man macht sich die Sache einfacher, da ja schon gesetzlich vorgeschrieben ist, die zuviel erlangten Leistungen zurückzuzahlen. Wenn das Amt sein Geld wieder hat, besteht auch kein Vermögensschaden mehr. Man nimmt diese Sache vorweg.
Ohne Vermögensschaden haben wir es aus juristischer Sicht aber nicht mehr mit einem vollendeten Betrug zu tun, sondern nur mit dem Versuch einer Betrugshandlung.

Xenes
29.11.2008, 10:58
http://www.abendblatt.de/daten/2008/11/28/980563.html

Viele Migranten denken eben, dass Deutschland ein reiches aber strohdummes Schlaraffenland ist, das in Geld schwimmt , das Nichtstun und Kinderkriegen fürstlich belohnt und das nur darauf wartet öffentliche Gelder an Zuwanderer zu transferieren.

Leila
29.11.2008, 11:03
Wie die Überschrift des Stranges nahelegt, waren und sind die 68er an allem schuld (und nicht dieser hier (http://de.youtube.com/watch?v=iLlwYWpOs_o)).

Don
29.11.2008, 11:08
Wozu gibt es den Einlagensicherungsfond?

Für Sichteinlagen bis 20 Mille, für den Fall das eine Bank hopsgeht.
Gehen mehrere hops ist der Fond Asche, oder glaubst Du dessen Vermögen liegt irgendwo in einem Keller?

Und was sind schon 20 Mille? Um mich des Vokabulars Ackkermanns zu bedienen: Peanuts.

Don
29.11.2008, 11:17
Ohne Vermögensschaden haben wir es aus juristischer Sicht aber nicht mehr mit einem vollendeten Betrug zu tun, sondern nur mit dem Versuch einer Betrugshandlung.

Das ist nicht richtig. Tritt der Vermögensschaden durch die Betrugshandlung ein ist es vollendeter Betrug, auch wenn de Schaden durch Rückzahlung geheilt wird.
Grenzwertig wäre es nur für den Fall daß der Vermögensschaden beglichen wird bevor überhaupt Ermittlungen laufen.
Analog zum Diebstahl. Klaue ich Schmuck in einem Juwelierladen und werde duch ein Gericht verurteilt lautet der Spruch nicht auf versuchten Diebstahl wenn die Polizei ihn sicherstellt und dem Eigentümer zurückgibt.

Oder Steuerhinterziehung. Diese ist nur dann nicht vollendet wenn ich sie selbst zur Anzeige bringe respektive die Steuerschuld begleiche BEVOR das Finanzamt mit auf die Schliche kommt. Danach ist der Sack zu.

Zarah
29.11.2008, 11:51
Das Wort Nazi ist eins der am leichtesten für kriminelle Schonurteile gebrauchten Worte ausländischer Mitbürger.

Tratschtante
29.11.2008, 12:00
Für Sichteinlagen bis 20 Mille, für den Fall das eine Bank hopsgeht.
Gehen mehrere hops ist der Fond Asche, oder glaubst Du dessen Vermögen liegt irgendwo in einem Keller?

Und was sind schon 20 Mille? Um mich des Vokabulars Ackkermanns zu bedienen: Peanuts.

War das nicht der Kopper?

Stadtknecht
29.11.2008, 14:23
Zudem muss die 46-Jährige 100 Sozialstunden ableisten. Sih Abdullah Y. (49) wurde zu einer Geldstrafe von insgesamt 1500 Euro (150 Tagessätzen à zehn Euro) verurteilt.

Von wegen Kuscheljustiz. Mal im Ernst, nicht einmal die Kohle zurückzahlen. Prfft.
Geiler Deal.

Das Urteil bezieht sich auf das Strafverfahren.

Die Behörde wird sich zivilrechtlich das Geld zurückholen und glaube mir eines: Wenn eine Behörde Dich finanziell am Wickel hat, zieh`Dich warm an!

roxelena
29.11.2008, 14:40
War das nicht der Kopper?

Ja, es war der Kopper, der heute in Talkshows rumpöbelt, dass an der Finanzkrise die Kunden die Schuld tragen..Manager sind selbstverständlich weder gierig noch mit Fehlern behaftet
....was der Oberbesserwisser Don oh wahn so alles in die Weiten des Internets postet darfst nicht für bare Münze nehmen. Er stammt aus einem Einödbauernhof...ich will nicht behaupten, dass er inzuchtgeschädigt ist aber es geben gewisse Hinweise.....

Don
29.11.2008, 14:43
War das nicht der Kopper?

Möglich. Es ging um die Schneider Mrd.
Ja, war wohl der Kopper.

Don
29.11.2008, 14:55
Ja, es war der Kopper, der heute in Talkshows rumpöbelt, dass an der Finanzkrise die Kunden die Schuld tragen..Manager sind selbstverständlich weder gierig noch mit Fehlern behaftet
....was der Oberbesserwisser Don oh wahn so alles in die Weiten des Internets postet darfst nicht für bare Münze nehmen. Er stammt aus einem Einödbauernhof...ich will nicht behaupten, dass er inzuchtgeschädigt ist aber es geben gewisse Hinweise.....

Der böse Kapitalismus, Antifantin, stellt das bereit wonach die Dummköpfe gieren. Hätte keiner den Schrott gekauft wäre er sang- und klanglos wieder vom Markt verschwunden.
Aber Trottel brauchen eben für alles Schuldige. Die Juden sind uns ausgegangen, nehmen wir halt die Manager.

Woher Du stammst scheint übrigens geklärt:

http://de.youtube.com/watch?v=ivNJS24UA2M

politisch Verfolgter
29.11.2008, 15:10
Kapital ist was Hervorragendes. Moderner Feudalismus basiert auf grundrechtswidrigen Gesetzen. Ihn bitte nicht mit Kapitalismus verwechseln. Den betriebslosen Anbietern fehlts ja gerade daran, die benötigen ihn zwecks positiver Rückkopplung von Anbieterprofit in Nachfragerkaufkraft.
Da werden eben begriffliche Schwindeleien ventiliert, wobei Linke sogar was gegen Kapital haben.
Es ist das Irrenhaus des Idiotenzwingers.
Dem Dreck ist die Arbeitsgesetzgebung zu entziehen.

zitronenclan
30.11.2008, 11:18
Man merkt mal wieder, das ihr euch nicht wirklich mit dem Recht beschäftigt. Die erschlichene Sozialhilfe muss diese Familie auch zurückzahlen, aber das muss der Richter nicht in seinem Urteil erwähnen, denn die ist schon durch die Gesetze der Sozialgesetzbücher vorgeschrieben.
Die Strafe betrifft nur die Handlung.

Grundsätzlich beschäftigt sich ein Betrugsverfahren nicht mit der Rückzahlung des zu Unrecht erlangten Vermögens bzw. mit dem Ausgleich des verursachten Vermögensschadens, sondern nur mit der Bestrafung der rechtswidrigen Handlung.
Der Ausgleich des Vermögensschadens wird geregelt und geschieht entweder auf Basis eine gesetzlichen Grundlage, wie in diesem Fall oder, wenn der Betrogene nicht der Staat ist, durch eine zivilrechtliche Schadenersatzklage auf Grundlage des strafrechtlichen Urteils.



Nun da der Artikel nicht gerade viele Informationen enthält kann man nur eine Vermutung dazu äußern. In dem Artikel wird gesagt, das der Imbiss nur geringfügige Gewinne erwirtschaftete.
Gewinne sind Einnahmen. Um Anspruch auf Sozialhilfe zu haben, dürfen die Einnahmen die man hat, eine gewisse Grenze nicht überschreiten, jedoch haben diese Einnahmen Einfluss auf die Höhe der Sozialleistungen.
Ich greife jetzt zur eine verenfachten Darstellung die juristisch nicht ganz korrekt ist, aber die Sachlage verständlich ist.
Betrug ist es, wenn man sich durch seine Handlungen Sozialleistungen erschleicht, obwohl man gar keinen Anspruch darauf hat. Es entsteht ein äußerst relevanter Vermögensschaden und diese Situation ist nur bewußt und direkt vorsätzlich zu erreichen
Schwieriger wird es, wenn ein Anspruch besteht, jedoch die Handlungen des Schuldigen nur dazu geführt haben, das Leistungen in falscher Höhe bezogen werden. Hier ist es schwierig zu beweisen, ab die Handlung bewußt mit dem Ziel verfolgt wurde, einen Vermögensschaden anzurichten.
Man macht sich die Sache einfacher, da ja schon gesetzlich vorgeschrieben ist, die zuviel erlangten Leistungen zurückzuzahlen. Wenn das Amt sein Geld wieder hat, besteht auch kein Vermögensschaden mehr. Man nimmt diese Sache vorweg.
Ohne Vermögensschaden haben wir es aus juristischer Sicht aber nicht mehr mit einem vollendeten Betrug zu tun, sondern nur mit dem Versuch einer Betrugshandlung.

Genau das wollte ich auch sagen.
Sie hätten die Leistung wohl ohnehin bekommen. Haben sich nur und der ARGE Arbeit erspart.
War eher Faulheit als Betrugsabsicht.

Brotzeit
30.11.2008, 15:32
"Verversususuchten Bbbbbebetruges ! "
"Geil!" Einfach nur : "Geil!"
An der Unfähigkeit und der Unwilligkeit der dekadenten Kaste der Richter Deutsch - Absurdistans könnte ich mich stundenlang aufgeilen............
Aber ich laß´das lieber ..............Meine Frau ist einfach besser! :rolleyes: :cool2: :] :hihi:

Orakel
30.11.2008, 16:38
Genau das wollte ich auch sagen.
Sie hätten die Leistung wohl ohnehin bekommen. Haben sich nur und der ARGE Arbeit erspart.
War eher Faulheit als Betrugsabsicht.

Also glaubst du z.B solche Aussagen, das sie jahrelang ohne Lohn dort gearbeitet hat. Manchen ist doch wirklich nicht mehr zu Helfen.
Wenn man alle ALG2-Anträge von Türken überprüfen würde, müsste man sicher 90% sofort wegen falschen Angaben die Zahlungen komplett streichen. Das fängt ja schon beim Auto an.

Ich verstehe nur noch nicht ganz warum er als Exmann Strafe zahlen musste. Sie wäre dann also seit der Trennung Antragstellerin. Und man könnte eigentlich nur noch von ihr anteilmäßig das Geld zurück holen. Aber wer nichts hat, dem kann man nichts nehmen.
Und habe ich das richtig gelesen, das sie den Geschäftsführer des Imbiss vertreten hat. Und der ist auch noch ihr Bruder. Will die uns erzählen, das der Herr über Jahre krank war oder sowas.
Die belügen die Gerichte unter Eid von hinten bis vorne und lachen uns aus.
Und ich könnte wetten, ihr Anwalt und Steuerberater sind auch Türken.

zitronenclan
30.11.2008, 17:19
Also glaubst du z.B solche Aussagen, das sie jahrelang ohne Lohn dort gearbeitet hat. Manchen ist doch wirklich nicht mehr zu Helfen.
Wenn man alle ALG2-Anträge von Türken überprüfen würde, müsste man sicher 90% sofort wegen falschen Angaben die Zahlungen komplett streichen. Das fängt ja schon beim Auto an.

Ich verstehe nur noch nicht ganz warum er als Exmann Strafe zahlen musste. Sie wäre dann also seit der Trennung Antragstellerin. Und man könnte eigentlich nur noch von ihr anteilmäßig das Geld zurück holen. Aber wer nichts hat, dem kann man nichts nehmen.
Und habe ich das richtig gelesen, das sie den Geschäftsführer des Imbiss vertreten hat. Und der ist auch noch ihr Bruder. Will die uns erzählen, das der Herr über Jahre krank war oder sowas.
Die belügen die Gerichte unter Eid von hinten bis vorne und lachen uns aus.
Und ich könnte wetten, ihr Anwalt und Steuerberater sind auch Türken.

Zu meiner Annahme bin ich deshalb gekommen weil das Gericht feststellte das mit dem Imbiss oder Kiosk sehr wenig verdient war.
Besonders bei Ausländern halte ich es für möglich dass sie innerhalb der Familie für sehr wenig oder fast nichts mitarbeiten, Familienbande oder so. Ich denke, auch von uns hat schon mancher Geschwistern oder Verwandten umsonst geholfen. Meist nicht auf Dauer aber damit man jemanden auf die Beine hilft.

90% Betrüger halte ich für wesentlich zu hoch.
Mir ist aber bekannt dass viele Ausländer, auch Türken in der Gastronomiebranche z.B. als Pizzabäcker in Schwarzarbeit tätig sind.
ALG beantragen sie teils um ihre Einnahmen zu erhöhen, teils aber auch damit sie z.B. krankenversichert sind.
Gastronomie ist in der Regel ein hartes Geschäft. Zum einem weil das Volk es billig haben will. Was es aber nur auf den ersten Blick ist, den auf dem "Steuerumweg" zahlt man doch wieder für den "billigen Arbeiter" mit.

esperan
01.12.2008, 16:56
http://www.abendblatt.de/daten/2008/11/28/980563.html

Lächerlich, alles lächerlich. Ich möchte gar nicht wissen, wie viele Dönerbuden offiziell keinen großen Gewinn abwerfen, obwohl sie andauernd voll sind. Da wird doch betrogen und gelogen, wo es noch geht. Rechtsverständnis? Unrechtsbewusstsein? Einsehen, dass man was für die Allgemeinheit tun muss?

Da lachen ja die Hühner. Wie mit dem Fall Außenverkauf (Mitnehmen = Steuerermäßigung) oder innen verzehren - volle Steuer. Da gab es schon überprüfungen, wo noch und nöcher in den Dönerbuden beschissen wurde.

Wie viele erwirtschaften die und sind somit eine Bereicherung? Hat jemand Zahlen?