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21.11.2008, 10:13
Der Kampf um die Erinnerung
Der Paragraph 130 des deutschen Strafgesetzbuches lohnt eine genauere Lektüre. Es ist eine beeindruckende Lektion in Sachen Geschichtspolitik statt Meinungsfreiheit. Die Aufforderung zur Gewalt gegen Teile der Bevölkerung wird im ersten Absatz mit bis zu fünf Jahren bestraft. Das gleiche Strafmaß trifft in dem später hinzugefügten Absatz 3 “wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in §6 Abs.1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.”
Vergleichbare gesetzliche Regelungen gibt es inzwischen in 15 Staaten. In der Europäischen Union wird eine einheitliche Gesetzgebung dazu angestrebt. Französische Historiker haben nun eine Initiative gestartet gegen diese Versuche, ein staatlich verordnetes Geschichtsbild durchzusetzen (siehe: http://www.lph-asso.fr/), italienische Kollegen haben sich angeschlossen. Bisher haben nur sehr wenige Deutsche - darunter allerdings solche Erinnerungskapazitäten wie Aleida und Jan Assmann - den Appell unterschrieben.
...
Die Bundesrepublik Deutschland, die Europäische Union brauchen keine Geschichtsgesetze. Sie brauchen heftige Auseinandersetzungen um die Geschichte, die gemeinsame und die jeweils eigene.
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/kultur_und_medien/feuilleton/?em_cnt=1617551&em_loc=89%3E
dazu die aktuellen Videos von Dirk Zimmermann:
Dirk Zimmermann leugnet den Holocaust
http://www.online-artikel.de/article/dirk-zimmermann-leugnet-den-holocaust-12266-1.html
Jahrestag Selbstanzeige. Teil 1 und 2:
http://www.youtube.com/watch?v=aGOmGaYvnsE&feature=related
http://www.youtube.com/watch?v=D90FieOcc5g&feature=related
Dirk Zimmermann, ein großer Kämpfer für die Freiheit !
Der Paragraph 130 des deutschen Strafgesetzbuches lohnt eine genauere Lektüre. Es ist eine beeindruckende Lektion in Sachen Geschichtspolitik statt Meinungsfreiheit. Die Aufforderung zur Gewalt gegen Teile der Bevölkerung wird im ersten Absatz mit bis zu fünf Jahren bestraft. Das gleiche Strafmaß trifft in dem später hinzugefügten Absatz 3 “wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in §6 Abs.1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.”
Vergleichbare gesetzliche Regelungen gibt es inzwischen in 15 Staaten. In der Europäischen Union wird eine einheitliche Gesetzgebung dazu angestrebt. Französische Historiker haben nun eine Initiative gestartet gegen diese Versuche, ein staatlich verordnetes Geschichtsbild durchzusetzen (siehe: http://www.lph-asso.fr/), italienische Kollegen haben sich angeschlossen. Bisher haben nur sehr wenige Deutsche - darunter allerdings solche Erinnerungskapazitäten wie Aleida und Jan Assmann - den Appell unterschrieben.
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Die Bundesrepublik Deutschland, die Europäische Union brauchen keine Geschichtsgesetze. Sie brauchen heftige Auseinandersetzungen um die Geschichte, die gemeinsame und die jeweils eigene.
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/kultur_und_medien/feuilleton/?em_cnt=1617551&em_loc=89%3E
dazu die aktuellen Videos von Dirk Zimmermann:
Dirk Zimmermann leugnet den Holocaust
http://www.online-artikel.de/article/dirk-zimmermann-leugnet-den-holocaust-12266-1.html
Jahrestag Selbstanzeige. Teil 1 und 2:
http://www.youtube.com/watch?v=aGOmGaYvnsE&feature=related
http://www.youtube.com/watch?v=D90FieOcc5g&feature=related
Dirk Zimmermann, ein großer Kämpfer für die Freiheit !