PDA

Vollständige Version anzeigen : Riehe läßt grüßen: lächerliche Strafen für ausländische Möchtegern-Totschläger



Strandwanderer
14.11.2008, 16:37
Köln: Lächerliche Strafen für ausländische Möchtegern-Totschläger

13. November 2008

Am 13. November 2008 wurde in Köln ein Urteil gefällt, das es zunächst eigentlich gar nicht geben sollte. Denn in einem ersten Verfahren wurden die jugendlichen ausländischen Täter, die ihren ehemaligen Kumpel bei lebendigem Leibe verbrennen wollten, nicht wegen versuchten Totschlags angeklagt, sondern „nur“ wegen Körperverletzung. Bei diesem Delikt gibt es aber so gut wie nie Haftstrafen, wenn die Täter jünger als 21 Jahre alt und Ausländer sind. Handelt es sich um deutsche Täter, so geht man schon einmal für ein paar gebrochene Rippen Jahre ins Gefängnis, wenn ein „rassistisches“ Motiv unterstellt werden kann. Aber das nur am Rande.

Sozialschädliches kriminelles Verhalten von Ausländern, erst recht wenn es sich um Orientalen handelt, wird hingegen äußerst milde geahndet - wenn überhaupt.
Hier sei noch erwähnt, daß übrigens sehr oft ein umgekehrter Rassismus bei vielen Juristen festgestellt werden kann: Je dunkler die Hautfarbe und das Haar des Täters, umso niedriger die Strafen.

Im vorliegenden Fall ging es um eine versuchte Tötung durch Verbrennen des Opfers. Im Jahre 2006 lockten die Ausländer Biagio V. (21), Roberto L. (19), Sahin V. (20) und Ilyas K. (20) nach einem Streit ihren ehemaligen Kumpel Carlo S. in ein Auto und entführten ihn mit vorgehaltener Waffe in ein Waldstück bei Ostheim. Dort mußte sich der junge Italiener nackt ausziehen und auf eine Plane legen, wo er dann mit Benzin übergossen und angezündet wurde. Das Opfer überlebte nur durch einen Zufall, leidet aber bis zum heutigen Tage schwer unter den Folgen der Tat, da 40 Prozent seiner Haut verbrannten.

(Im Bild: verhöhntes Opfer Carlo S.)

Im ersten Verfahren gegen die potentiellen Mörder verhängte der mittlerweile berühmt-berüchtigte schreckliche Jurist Hans-Werner Riehe praktisch keine Strafen.
Die Schwerstkriminellen, die ihr Opfer bei lebendigem Leibe verbrennen wollten, erhielten seinerzeit ein paar Wochen Jugendarrest und Sozialstunden.
Dagegen legte der Opferanwalt beim Kölner Oberlandesgericht Revision ein, was zu einer Neuauflage des Prozesses führte.

Im neuen Verfahren vor dem Kölner Landgericht wurden nun die Urteile gesprochen. Das Gericht verhängte gegen die vier Angeklagten Haft- und Bewährungsstrafen wegen versuchten Totschlags.
Der 21-jährige Haupttäter Biagio muß für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis, ein zweiter Angeklagter erhielt zweieinhalb Jahre Haft. Die beiden anderen Angeklagten kamen mit 21 Monaten Bewährungsstrafe und Sozialstunden davon.

vollständiger Artikel: http://www.radio-freiheit.info/archives/978

Solche unfaßbare milden Urteile kommen einer Ermunterung an den Verbrecher-Abschaum gleich, mit ihrem mörderischen Treiben ungehemmt fortzufahren.

Ostmark
14.11.2008, 20:18
Wie ist das eigentlich rechtlich gedeckt? Ich denke, wenn jemand eine Tat verübt hat, dann gibt es doch Mindeststrafmaße, die eingehalten werden müssen, oder ist für Ausländer die Gesetzeslage anders?

Denkpoli
15.11.2008, 16:14
Da wird sich Mariko aber freuen!

dZUG
15.11.2008, 16:24
Naja... Wenn nächstes Jahr die Ausländer aus ihren Löchern kommen auf der suche nach Nahrung wird das ganze Ausmas sichtbar. Der Tag wird kommen an dem es sich herausstellt auf welcher Seite sie stehen. :D

Denkpoli
15.11.2008, 16:30
Wie ist das eigentlich rechtlich gedeckt? Ich denke, wenn jemand eine Tat verübt hat, dann gibt es doch Mindeststrafmaße, die eingehalten werden müssen.......,

Ja sicher, aber die ist bei schwerer ( das geht aus dem Bericht zwar nicht hervor, ich vermute es aber, weil es ansonsten eideutig Rechtsbeugung wäre ) Körperverletzung ( nach Erwachsenenstrafrecht ) nur bei einem Jahr ( und auch die kann in besonderen Ausnahmefällen unterschritten werden ).


oder ist für Ausländer die Gesetzeslage anders?

Theoretisch nein, praktisch ja!

Tosca
15.11.2008, 16:54
Da wird sich Mariko aber freuen!

lebt der noch?

Tosca
15.11.2008, 17:00
Wenn ich jemanden entführe, dann anzünde, ist das versuchter Mord, sofern das Opfer überlebt. Also in Köln wird das Recht ausgehebelt, dass einem Übel wird. Allerdings, wenn jüdische Mitglieder von pro Köln zur Demo oder Konferenz wollen, dann werden sie als Nazis verprügelt. Tja, so sind sie die Kölner, Hauptsache Islam. Warum reissen die eigentlich nicht ihren Dom ab? Da könnte man ddoch eine supertolle riesengroße Moschee hinstellen. Ach ja und natürlich die scharia, die muss in Köln gelten. Mit Hände abhacken und allem drum und dran.

Denkpoli
15.11.2008, 17:01
lebt der noch?

Der ist sogar momentan hier online.

Tosca
15.11.2008, 17:05
Der ist sogar momentan hier online.

Ich habe seinen erhobenen Zeigefinger lange nicht bemerkt, daher die Frage.

Alfred
15.11.2008, 17:09
Ich habe seinen erhobenen Zeigefinger lange nicht bemerkt, daher die Frage.

Unkraut vergeht nicht. Der hat schon im Strang von Uzi seine Spuren hinterlassen.Übrigens, im ersten Prozess hatte der Riehe, ja der, sein
Meisterstück abgeliefert....keine Strafe für die Täter.

Tosca
15.11.2008, 17:15
Unkraut vergeht nicht. Der hat schon im Strang von Uzi seine Spuren hinterlassen.Übrigens, im ersten Prozess hatte der Riehe, ja der, sein
Meisterstück abgeliefert....keine Strafe für die Täter.

Ich bin jetzt nicht sicher, ob alle Täter Moslems waren. Aber der Richter hat nach der Scharia ganz richtig geurteilt: Das Opfer, sofern man das nach Scharia-Kriterien so nennen darf, war Christ, also ungläubiger, den darf man töten. Warum mussten die armen Jungs überhaupt vor Gericht erscheinen?
;)

Alfred
15.11.2008, 17:27
Ich bin jetzt nicht sicher, ob alle Täter Moslems waren. Aber der Richter hat nach der Scharia ganz richtig geurteilt: Das Opfer, sofern man das nach Scharia-Kriterien so nennen darf, war Christ, also ungläubiger, den darf man töten. Warum mussten die armen Jungs überhaupt vor Gericht erscheinen?
;)

Warum mussten die armen Jungs überhaupt vor Gericht erscheinen?

Nun, weil der Riehe ( Fascho-Riehe ? ) mal den harten Markieren wollte.
Nix von wegen Kuscheljustiz....eher Richter Gnadenlos ( für das Opfer ).

Tosca
15.11.2008, 17:43
Warum mussten die armen Jungs überhaupt vor Gericht erscheinen?

Nun, weil der Riehe ( Fascho-Riehe ? ) mal den harten Markieren wollte.
Nix von wegen Kuscheljustiz....eher Richter Gnadenlos ( für das Opfer ).

So deutlich wollte ich es nicht formulieren. Aber es stimmt halt. In Deutschland ist das Opfer der Täter.

McDuff
17.11.2008, 06:04
Um auch erwachsene Ausländer nicht verurteilen zu müssen wurde jetzt mittels der Krücke der Pornographie der "Anscheinsjugendliche" erfunden

Ostmark
17.11.2008, 11:05
Um auch erwachsene Ausländer nicht verurteilen zu müssen wurde jetzt mittels der Krücke der Pornographie der "Anscheinsjugendliche" erfunden

Das habe ich noch nicht gehört. Was ist das bitte?

McDuff
17.11.2008, 11:10
Das habe ich noch nicht gehört. Was ist das bitte?


Der Anscheinsjugendliche wurde vorgeblich erschaffen um Leute, die sich jung aussehende Erwachsene anschauen als Kinderpornographen zu bestrafen

http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639--f100164.html#frage100164

http://www.heise.de/newsticker/Strafgesetzbuch-kennt-ab-morgen-den-Begriff-Jugendpornographie--/meldung/118381

Der Umkehrschluß für die Rieherichter ist nun natürlich jugendlich aussehende Erwachsene als Jugendliche verurteilen zu können und so noch mehr Gewalttäter aus uns loszulassen.

Ostmark
18.11.2008, 18:28
Danke! Wie sinnig das ist, wird sich noch zeigen. Vielleicht schreckt das doch ein paar "Einsteiger" ab. Sauerei ist das Ganze so und so, und solche gehören für immer weg vom Fenster.

SAMURAI
18.11.2008, 19:04
Leider gibt es keinen Pranger mehr.

Haberfeldtreiben ist auch nciht mehr in.

Riehe wäre ein Fall für Haberfeldtreiben.

http://de.wikipedia.org/wiki/Haberfeldtreiben

latrop
18.11.2008, 19:16
Leider gibt es keinen Pranger mehr.



Doch, gibt es noch.

In Schwäbisch - Hall.
DA habe ich selbst schon drin gestanden - aber die Kette war nicht abgeschlossen.
:hihi: :hihi: :hihi: :hihi:

Ostmark
18.11.2008, 19:34
Gibt es eigentlich irgendeine rechtliche Grundlage, um solche Richter zu eliminieren? Die sind doch eine Gafahr für Leib und Leben! Die bringen uns doch absichtlich und vorsätzlich in Gefahr. Der macht sich doch damit strafbar. Finde ich zumindest.