Strandwanderer
14.11.2008, 16:37
Köln: Lächerliche Strafen für ausländische Möchtegern-Totschläger
13. November 2008
Am 13. November 2008 wurde in Köln ein Urteil gefällt, das es zunächst eigentlich gar nicht geben sollte. Denn in einem ersten Verfahren wurden die jugendlichen ausländischen Täter, die ihren ehemaligen Kumpel bei lebendigem Leibe verbrennen wollten, nicht wegen versuchten Totschlags angeklagt, sondern „nur“ wegen Körperverletzung. Bei diesem Delikt gibt es aber so gut wie nie Haftstrafen, wenn die Täter jünger als 21 Jahre alt und Ausländer sind. Handelt es sich um deutsche Täter, so geht man schon einmal für ein paar gebrochene Rippen Jahre ins Gefängnis, wenn ein „rassistisches“ Motiv unterstellt werden kann. Aber das nur am Rande.
Sozialschädliches kriminelles Verhalten von Ausländern, erst recht wenn es sich um Orientalen handelt, wird hingegen äußerst milde geahndet - wenn überhaupt.
Hier sei noch erwähnt, daß übrigens sehr oft ein umgekehrter Rassismus bei vielen Juristen festgestellt werden kann: Je dunkler die Hautfarbe und das Haar des Täters, umso niedriger die Strafen.
Im vorliegenden Fall ging es um eine versuchte Tötung durch Verbrennen des Opfers. Im Jahre 2006 lockten die Ausländer Biagio V. (21), Roberto L. (19), Sahin V. (20) und Ilyas K. (20) nach einem Streit ihren ehemaligen Kumpel Carlo S. in ein Auto und entführten ihn mit vorgehaltener Waffe in ein Waldstück bei Ostheim. Dort mußte sich der junge Italiener nackt ausziehen und auf eine Plane legen, wo er dann mit Benzin übergossen und angezündet wurde. Das Opfer überlebte nur durch einen Zufall, leidet aber bis zum heutigen Tage schwer unter den Folgen der Tat, da 40 Prozent seiner Haut verbrannten.
(Im Bild: verhöhntes Opfer Carlo S.)
Im ersten Verfahren gegen die potentiellen Mörder verhängte der mittlerweile berühmt-berüchtigte schreckliche Jurist Hans-Werner Riehe praktisch keine Strafen.
Die Schwerstkriminellen, die ihr Opfer bei lebendigem Leibe verbrennen wollten, erhielten seinerzeit ein paar Wochen Jugendarrest und Sozialstunden.
Dagegen legte der Opferanwalt beim Kölner Oberlandesgericht Revision ein, was zu einer Neuauflage des Prozesses führte.
Im neuen Verfahren vor dem Kölner Landgericht wurden nun die Urteile gesprochen. Das Gericht verhängte gegen die vier Angeklagten Haft- und Bewährungsstrafen wegen versuchten Totschlags.
Der 21-jährige Haupttäter Biagio muß für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis, ein zweiter Angeklagter erhielt zweieinhalb Jahre Haft. Die beiden anderen Angeklagten kamen mit 21 Monaten Bewährungsstrafe und Sozialstunden davon.
vollständiger Artikel: http://www.radio-freiheit.info/archives/978
Solche unfaßbare milden Urteile kommen einer Ermunterung an den Verbrecher-Abschaum gleich, mit ihrem mörderischen Treiben ungehemmt fortzufahren.
13. November 2008
Am 13. November 2008 wurde in Köln ein Urteil gefällt, das es zunächst eigentlich gar nicht geben sollte. Denn in einem ersten Verfahren wurden die jugendlichen ausländischen Täter, die ihren ehemaligen Kumpel bei lebendigem Leibe verbrennen wollten, nicht wegen versuchten Totschlags angeklagt, sondern „nur“ wegen Körperverletzung. Bei diesem Delikt gibt es aber so gut wie nie Haftstrafen, wenn die Täter jünger als 21 Jahre alt und Ausländer sind. Handelt es sich um deutsche Täter, so geht man schon einmal für ein paar gebrochene Rippen Jahre ins Gefängnis, wenn ein „rassistisches“ Motiv unterstellt werden kann. Aber das nur am Rande.
Sozialschädliches kriminelles Verhalten von Ausländern, erst recht wenn es sich um Orientalen handelt, wird hingegen äußerst milde geahndet - wenn überhaupt.
Hier sei noch erwähnt, daß übrigens sehr oft ein umgekehrter Rassismus bei vielen Juristen festgestellt werden kann: Je dunkler die Hautfarbe und das Haar des Täters, umso niedriger die Strafen.
Im vorliegenden Fall ging es um eine versuchte Tötung durch Verbrennen des Opfers. Im Jahre 2006 lockten die Ausländer Biagio V. (21), Roberto L. (19), Sahin V. (20) und Ilyas K. (20) nach einem Streit ihren ehemaligen Kumpel Carlo S. in ein Auto und entführten ihn mit vorgehaltener Waffe in ein Waldstück bei Ostheim. Dort mußte sich der junge Italiener nackt ausziehen und auf eine Plane legen, wo er dann mit Benzin übergossen und angezündet wurde. Das Opfer überlebte nur durch einen Zufall, leidet aber bis zum heutigen Tage schwer unter den Folgen der Tat, da 40 Prozent seiner Haut verbrannten.
(Im Bild: verhöhntes Opfer Carlo S.)
Im ersten Verfahren gegen die potentiellen Mörder verhängte der mittlerweile berühmt-berüchtigte schreckliche Jurist Hans-Werner Riehe praktisch keine Strafen.
Die Schwerstkriminellen, die ihr Opfer bei lebendigem Leibe verbrennen wollten, erhielten seinerzeit ein paar Wochen Jugendarrest und Sozialstunden.
Dagegen legte der Opferanwalt beim Kölner Oberlandesgericht Revision ein, was zu einer Neuauflage des Prozesses führte.
Im neuen Verfahren vor dem Kölner Landgericht wurden nun die Urteile gesprochen. Das Gericht verhängte gegen die vier Angeklagten Haft- und Bewährungsstrafen wegen versuchten Totschlags.
Der 21-jährige Haupttäter Biagio muß für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis, ein zweiter Angeklagter erhielt zweieinhalb Jahre Haft. Die beiden anderen Angeklagten kamen mit 21 Monaten Bewährungsstrafe und Sozialstunden davon.
vollständiger Artikel: http://www.radio-freiheit.info/archives/978
Solche unfaßbare milden Urteile kommen einer Ermunterung an den Verbrecher-Abschaum gleich, mit ihrem mörderischen Treiben ungehemmt fortzufahren.