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Vollständige Version anzeigen : Betriebsverbot für schnurlose Telefone der Standards CT1+ und CT2



Maximilian
14.11.2008, 16:20
Die von den betroffenen Telefonen genutzten Frequenzen werden ab 2009 für andere Funkdienste verwendet. Wer dann immer noch mit den alten Modellen telefoniert und Störungen verursacht, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1600 Euro rechnen


Eine Liste, der künftig nicht mehr erlaubten Telefone gibt es hier:


http://handy.t-online.de/c/15/16/90/44/15169044,pt=self,si=1,topic=13297766.html


http://handy.t-online.de/c/15/16/90/44/15169044,pt=self,si=2,topic=13297766.html


http://handy.t-online.de/c/15/16/90/44/15169044,pt=self,si=3,topic=13297766.html


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Maximilian
14.11.2008, 16:37
Betriebsverbot für schnurlose Telefone der Standards CT1+ und CT2

Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass am 31. Dezember 2008 die Allgemeinzuteilung von Frequenzen für die schnurlosen Telefonsysteme CT1+ und CT2 endet. Diese Geräte dürfen deshalb ab dem 1. Januar 2009 nicht mehr genutzt werden.

Wie alle Allgemeinzuteilungen war auch diese für schnurlose Telefone von Beginn an befristet. Im Rahmen der Konferenz der europäischen Post- und Telekommunikationsverwaltungen (CEPT) hatten sich die Mitgliedsländer geeinigt, die europaweit harmonisierten Frequenzzuweisungen zu ändern. Der Frequenzbereich für das System CT1+ (885 – 887 / 930 - 932 MHz) wurde inzwischen europaweit für die Nutzung durch öffentlichen Mobilfunk umgewidmet. Der Frequenzbereich des Standards CT2 (864,1 - 868,1 MHz) steht zukünftig Funkanwendungen kleiner Reichweite zur Verfügung.

Bereits 1998 war mit der Befristung der Allgemeinzuteilung für diese Frequenzen die Auflage für die Hersteller- und Vertriebsfirmen bzw. andere Inverkehrbringer verbunden, die Nutzer auf die wesentlichen Bestimmungen der Allgemeinzuteilung hinzuweisen. Dies galt insbesondere für die Befristung bis zum 31. Dezember 2008.

Ab dem 1. Januar 2009 dürfen daher schnurlose Telefone der Standards CT1+ und CT2 im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr betrieben werden. Stellt der Funkmessdienst der Bundesnetzagentur bei der Eingrenzung von Funkstörungen ein Schnurlostelefon ohne Zuteilung als Verursacher einer Störung fest, so wird dem Verursacher der Aufwand für die Ermittlung der Störungsursache in Rechnung gestellt. Dieser Sachverhalt stellt zudem eine Ordnungswidrigkeit dar, die zur Zahlung eines Bußgelds führen kann.

Die Allgemeinzuteilung des Frequenzbereichs 1880 - 1900 MHz für digitale Schnurlostelefone nach dem DECT-Standard ist von der genannten Frist nicht betroffen. Hier ist derzeit die Allgemeinzuteilung des Frequenzbereichs für DECT-Geräte bis zum Jahr 2013 befristet und wird in Abhängigkeit von der europäischen Harmonisierung fortgeschrieben.

Informationen über den benutzten Standard bzw. Frequenzbereich eines schnurlosen Telefons enthält die Benutzungsanleitung für das Gerät; auf dem Gerät selbst ist in der Regel der verwendete Frequenzbereich angegeben.

Eine Verbraucherinformation "Schnurlose Telefone" steht auf unserer Website.

http://www.bundesnetzagentur.de/enid/bd72745711ed02f69cdbdcc6d8dca0d6,63b8ea636f6e5f696 4092d093133393433093a095f7472636964092d09313339343 7/2.html

Frank3
14.11.2008, 17:30
Betriebsverbot für schnurlose Telefone der Standards CT1+ und CT2
Und ab wann dürfen sie NICHT mehr verkauft werden ?

Stadtknecht
14.11.2008, 19:27
1. Wer will das kontrollieren und ggf. sanktionieren?

2. So weit ich weiß, sind das Geräte die über 15 Jahre alt sind.

latrop
14.11.2008, 19:38
Hmm,

handelt es sich nun hier um Handys oder um schnurlose Telefone ?

Hexenhammer
14.11.2008, 19:45
Sind die alten Mobilteile nicht Schäublekompatibel oder soll mit der Aktion Siemens subventioniert werden?

Maximilian
14.11.2008, 20:48
Betriebsverbot für schnurlose Telefone der Standards CT1+ und CT2
Und ab wann dürfen sie NICHT mehr verkauft werden ?



(Wenig) Strahlung oder Schnur?

Sorgen machen sich im Zusammenhang mit den "DECT"-Telefonen jedoch manche Verbraucher wegen ihrer als höher geltenden Strahlung. Die geringe Strahlung der "CT 1+"-Geräte wird daher auch noch immer von Anbietern im Internet angepriesen. Dort werden durchaus noch "CT 1+"-Telefone zum Neupreis verkauft, obwohl solche Geräte nur noch bis Dezember 2008 genutzt werden dürfen. Illegal ist das nicht, denn der Verkauf ist auch nach 2008 nicht verboten.


http://www.swr.de/ratgeber/multimedia/schnurlostelefone/-/id=1818/nid=1818/did=3319044/1cpyi61/index.html

Drache
14.11.2008, 22:28
Ich behalte meins. Das strahlt nur, wenn ich telefoniere und gibt ansonsten Ruhe!

Strandwanderer
14.11.2008, 22:40
Ich dachte schon, es ginge um Schnurverbot für betriebslose Anbieter, die als Affenschieber nachkommenslos kostenfaktor-umverteilungsmarginalisiert User-Value generieren.

JWalker
14.11.2008, 23:10
Ich dachte schon, es ginge um Schnurverbot für betriebslose Anbieter, die als Affenschieber nachkommenslos kostenfaktor-umverteilungsmarginalisiert User-Value generieren.

ne,ne das hast Du falsch verstanden, es geht um die affen-verschobenen
betriebslosen user-handys aus den 80ern, deren Value jetzt von skrupellosen
handy-schiebern in den umverteilungsorkus prae-karitativ marginalisiert werden
sollen :]

SmooKi
14.11.2008, 23:11
Ich dachte schon, es ginge um Schnurverbot für betriebslose Anbieter, die als Affenschieber nachkommenslos kostenfaktor-umverteilungsmarginalisiert User-Value generieren.

:D :D Der war gut!

Don
15.11.2008, 08:36
Hmm,

handelt es sich nun hier um Handys oder um schnurlose Telefone ?

Schnurlose Telephone.

Die Feststellung bedingt allerdings eine Störungsmeldung eines anderen Nutzers auf diesen Frequenzen (also Deines Nachbarn, denn sehr weit gehen die Dinger nicht), wonach ein Funkmeßwagen Dein verbotenes Gerät anpeilt. Dann wird es teuer.

Stadtknecht
15.11.2008, 14:46
ne,ne das hast Du falsch verstanden, es geht um die affen-verschobenen
betriebslosen user-handys aus den 80ern, deren Value jetzt von skrupellosen
handy-schiebern in den umverteilungsorkus prae-karitativ marginalisiert werden
sollen :]

Falsch, völlig falsch!

Auf dem User will der Inhaber sein kärgliches Einkommen aus dem Verkauf von betriebslosen aus der Lostrommel aufbessern, in dem er eine Relaisstation für Mobilfunknetze auf das Dach der Villa oder neben den Idiotenzwinger bauen läßt.

Dann muß der Affe den Porsche nur woanders her schieben.

Eridani
15.11.2008, 19:09
1. Wer will das kontrollieren und ggf. sanktionieren?

2. So weit ich weiß, sind das Geräte die über 15 Jahre alt sind.
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Die Geräte (z.B. "Megaset 950) bei 930MHz Basis / 885MHz Cordless, waren mit die Letzten, die noch analog funkten (10mW) und deshalb mit jedem entsprechenden Scanner abhörbar waren......Das wird einer der Hauptgründe des Verbots sein....................

E:

Eridani
15.11.2008, 19:14
Schnurlose Telephone.

Die Feststellung bedingt allerdings eine Störungsmeldung eines anderen Nutzers auf diesen Frequenzen (also Deines Nachbarn, denn sehr weit gehen die Dinger nicht), wonach ein Funkmeßwagen Dein verbotenes Gerät anpeilt. Dann wird es teuer.

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Stimmt nicht. Da die alten, analogen Telefone [bei 930 / 885 MHz] analoge Schmalband-FM nutzten (Reichweite bis 300m) würde sie sich mit neuen, digitalen Netzen nicht stören, da diese verschlüsselt impulsmoduliert sind.......wenn überhaupt, dann würden die alten Telefon gestört in der Nachbarschaft, da die neuen digitalen App. (Handys) bis 500mW/HF haben im Vergleich zu den 10mW der Alten.Der eigentliche Hauptgrund ist die veraltete, analoge,abhörgefährdete Technik