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Vollständige Version anzeigen : Wem gehören die Landesbanken?



direkt
09.11.2008, 09:22
Gehören die Banken nun dem Land?, oder sind es Privatbanken?, wer sind die Verantwortlichen dieser Institute, in wieweit spielt die Politik eine Rolle?.
Auf meine Frage wem gehören die Landesbanken, antwortete mir eine Sparkassenangestellte, ausweichen, unsere Sparkasse ist sicher, dahinter steht die Landesbank! Aber jetzt kommt so Pö-a-pö heraus das sich fast alle Landesbanken unter den Rettungsschirm der Bundesregierung flüchten.
Ergo, wenn die Landesbanken den jeweiligen Bundesländern gehören, warum wussten die Politiker, die angeblich in den Aufsichtsräten sitzen, nichts von den Milliarden schulden dieser Institute?

Wer kann Auskunft geben?

GnomInc
09.11.2008, 09:43
Ergo, wenn die Landesbanken den jeweiligen Bundesländern gehören, warum wussten die Politiker, die angeblich in den Aufsichtsräten sitzen, nichts von den Milliarden schulden dieser Institute?

Wer kann Auskunft geben?

Landesbanken sind wirtschaftsrechtlich private Einrichtungen.
Wie jede Aktiengesellschaft oder GmbH auch.......


Soweit ich weiss , sind als Eigentümer Sparkassen und das jeweilige Land
hier zu finden , wobei mir die Anteile und damit die beanspruchbaren Sitze
in den Führungsgremien nicht bekannt sind.

Für die Sparkassen und das Land ist der Effekt , das sie dorthin Gelder
verlagern mit dem schönen Effekt versehen , das damit dieses Geld
auch der Kontrolle durch Landeshaushalt (und damit Parlament in Gesamtheit),
bzw. durch die Gewährträgerversammlung (Sparkassen ) entzogen wird.
Man musste nur noch angeben , xxy Mark/Euro des Landes/Kommunalvermögens
befinden sich derzeit sozusagen zwischengelagert in der Landesbank...

Zwar war der erste beabsichtigte Nutzeffekt, Gelder für Investitionen im Lande rasch und unbürokratisch verfügbar zu machen - daher ohne lange
parlamentarische Haushaltsdiskussionen - das ist allerdings schon lange nicht
mehr alles.

Wie es dazu kam , das sich Landesbanker an globalen Finanzdeals beteiligen durften , musst du die Landespolitiker fragen.........

direkt
09.11.2008, 12:26
Landesbanken sind wirtschaftsrechtlich private Einrichtungen.
Wie jede Aktiengesellschaft oder GmbH auch.......


Soweit ich weiss , sind als Eigentümer Sparkassen und das jeweilige Land
hier zu finden , wobei mir die Anteile und damit die beanspruchbaren Sitze
in den Führungsgremien nicht bekannt sind.

Für die Sparkassen und das Land ist der Effekt , das sie dorthin Gelder
verlagern mit dem schönen Effekt versehen , das damit dieses Geld
auch der Kontrolle durch Landeshaushalt (und damit Parlament in Gesamtheit),
bzw. durch die Gewährträgerversammlung (Sparkassen ) entzogen wird.
Man musste nur noch angeben , xxy Mark/Euro des Landes/Kommunalvermögens
befinden sich derzeit sozusagen zwischengelagert in der Landesbank...

Zwar war der erste beabsichtigte Nutzeffekt, Gelder für Investitionen im Lande rasch und unbürokratisch verfügbar zu machen - daher ohne lange
parlamentarische Haushaltsdiskussionen - das ist allerdings schon lange nicht
mehr alles.

Wie es dazu kam , das sich Landesbanker an globalen Finanzdeals beteiligen durften , musst du die Landespolitiker fragen.........

Also wussten doch alle Finanzpolitiker in den Kommunen sowie im Landtag über die Machenschaften der jeweiligen Landesbankmanager bescheid.
Heute geben sich die Verantwortlichen unschuldig überrascht, man wusste von nichts, die schuldigen sind immer die anderen.
Der Dumme ist wiedermal der brave deutsche Michel.

mentecaptus
09.11.2008, 13:40
Gehören die Banken nun dem Land?, oder sind es Privatbanken?, wer sind die Verantwortlichen dieser Institute, in wieweit spielt die Politik eine Rolle?.
Auf meine Frage wem gehören die Landesbanken, antwortete mir eine Sparkassenangestellte, ausweichen, unsere Sparkasse ist sicher, dahinter steht die Landesbank! Aber jetzt kommt so Pö-a-pö heraus das sich fast alle Landesbanken unter den Rettungsschirm der Bundesregierung flüchten.
Ergo, wenn die Landesbanken den jeweiligen Bundesländern gehören, warum wussten die Politiker, die angeblich in den Aufsichtsräten sitzen, nichts von den Milliarden schulden dieser Institute?

Wer kann Auskunft geben?

Ursprünglich waren die Landesbanken die sog. Sitzeninstitute der Sparkassen im jeweiligen Bundesland. Sie haben für diese den Auslandszahlungsverkehr und das Wertpapiergeschäft abgewickelt.

Eigentümer waren die Sparkassen des jeweiligen Bundeslandes (direkt oder über den Sparkassen- und Giroverband, der wiederum für sie Abwicklung des zahlungsverkehrs zuständig ist) und auch die Bundesländer selbst. Denn die Sparkassen sind keine "normalen" Banken, sie sind bis auf wenige Ausnahmen sog. Anstalten des öffentlichen Rechts. Sie sind also keine AGs oder GmbHs nach Unternehmensrecht, sondern die Bundesländer haben jeweils Sparkassengesetze erlassen, in denen die Grundlagen geregelt sind.

Sparkassen haben zumeist keine Gewinnerzielungsabsicht, sondern ihnen wurde ins Stammbuch (Sparkassengesetz) geschrieben, dass sie sich besonders um die regionale Wirtschaft und das gemeinwesen der Region kümmern sollen. Daher verwenden sie auch einen ziemlich großen Teil ihrer Überschüsse darauf, soziale, mildtätige, kulturelle Projekte zu fördern. Das ist ihr sog. "öffentlicher Auftrag".

Inzwischen sieht die Lage anders aus. Mehrere Landesbanken haben fusioniert, die SachsenLB wurde von der BayernLB übernommen (die nun alleiniger Eigentümer ist) und zB bei der HSH Nordbank (ehemalige Landesbanken Hamburg und Schleswig-Holstein) hält die Beteiligungsgesellschaft Flowers einen 25%-Anteil.

Die Sparkassen sind nicht durch die Landesbanken abgesichert, sondern durch den Risikofonds der Sparkassen. Die Landesbanken ebenso, ggf. springen aber auch ihre Eigentümer mit Kapitalspritzen ein (wie zB Mitte des Jahres bei der HSH Nordbank geschehen).

Politiker haben insofern Einfluss auf Sparkassen, als dass sie im Verwaltungsrat vertreten sind (dem Organ, das den Vorstand überwacht). Bei unserer Sparkasse besteht der Verwaltungsrat zur Häfte aus Arbeitnehmervertretern und vom Rat entsandten Mitgliedern. Chef ist der Bürgermeister.

Bei Landesbanken sind in den Aufsichtsgremien keine Kommunalpolitiker vertreten, sondern eher Landespolitiker. Ihr Geschäftsmodell von früher (siehe oben) ist längst überholt; viele Landesbanken sind inzwischen Spzialfinanzierungsbanken und oftmals auf Infrastrukturbanken geworden (zB Finanzierung des öffentlichen Gesundheitssektors).

mentecaptus
09.11.2008, 13:52
Also wussten doch alle Finanzpolitiker in den Kommunen sowie im Landtag über die Machenschaften der jeweiligen Landesbankmanager bescheid.
Heute geben sich die Verantwortlichen unschuldig überrascht, man wusste von nichts, die schuldigen sind immer die anderen.
Der Dumme ist wiedermal der brave deutsche Michel.

Das kann man so pauschal nicht sagen.

Ich versuche mal eine Erklärung, da ich selbst in drei Aufsichtrsräten kommunaler Unternehmen sitze (nicht im Bankensektor, sondern Energie, Bad, Gesundheit) und daher die Schwierigkeiten, die mit der Funktion einhergehen, etwas kenne.


Zunächst muss man wissen, dass die Geschäfte von der Geschäftsleitung (dem Vorstand) geführt werden. Der Aufsichtsrat (AR) hat den Vorstand zu kontrollieren, sich also über die Geschäfte informieren zu lassen. Wie intensiv das geschieht, hängt davon ab, ob es einen "geordneten Ablauf" gibt oder aber spezielle Probleme auftreten. Denn die Information der Aufsichtsgremien erfolgt durch den Vorstand! Der AR kann nun nachfragen oder weitere Informationen anfordern, er kann aber nicht die einzelnen Rechtsgeschäfte durchleuchten. Einerseits ist das nicht seine Aufgabe (man stelle sich vor, ehrenamtliche Kommunakpolitiker würden jeden Kreditantrag in ihrer gemeinde durchlesen samt eingereichter Kreditunterlagen) und andererseits wäre das viel zu umfangreich. Daher greift der AR vornehmlich auf den Bericht der Wirtschaftsprüfer (WP) zurück, aus dem sich ja einiges ablesen lässt, wo man mal nachhaken könnte.

Generell ist aber die Kontrolle NACHgelagert, es ist idR keine tagesaktuelle Überprüfung des Vorstandes. Der AR prüft und diskutiert die Quartalsberichte des Vorstands und den Jahresabschluss samt WP-Bericht. Doch das ist in gewisser Weise Leichenschau, denn diese Zahlen sind meherere Monate alt. Bei Entwicklungen, die das Unternehmen nicht unerheblich tangieren, ist der AR vom Vorstand zeitnah ins Geschehen einzubeziehen. Also zB bei den großen Abschreibungen und den Liquiditätsengpässen durch die Subprimekrise.

Und hier hört das allgemeinverbindliche Betrachten auf, hier geht es dann um das individuelle Verhalten derjenigen, die in den Aufsichtsräten sitzen. Das kann ich nicht beurteilen. Zu bedenken möchte ich aber folgendes geben: es gibt einen Vorstand, der das Geschäft beherrscht, es gibt Wirtschaftsprüfer, die das ebenfalls tun. Und es gibt Aufsichtsräte, die das nicht in diesem Maße tun. Das liegt in der Natur der Sache, man kann ja nicht die Commerzbanker die Deutsche Bank kontrollieren lassen. Wenn also der Vordstand und die Wirtschaftsrüfer (und die Ratingsagenturen) keine Probleme gesehen haben, kann man den bisweilen ehrenamtlichen (!) Aufsichtsgremien nun nicht den Strick daraus drehen. Jedenfalls nicht pauschal.




*) Ich habe mich aus Vereinfachungsgründen auf Aufsichtsräte beschränkt. Dies gilt aber synonym auch für die (öffentl.-rechtlichen) Verwaltungsräte.

direkt
09.11.2008, 14:05
Das kann man so pauschal nicht sagen.

Ich versuche mal eine Erklärung, da ich selbst in drei Aufsichtrsräten kommunaler Unternehmen sitze (nicht im Bankensektor, sondern Energie, Bad, Gesundheit) und daher die Schwierigkeiten, die mit der Funktion einhergehen, etwas kenne.


Zunächst muss man wissen, dass die Geschäfte von der Geschäftsleitung (dem Vorstand) geführt werden. Der Aufsichtsrat (AR) hat den Vorstand zu kontrollieren, sich also über die Geschäfte informieren zu lassen. Wie intensiv das geschieht, hängt davon ab, ob es einen "geordneten Ablauf" gibt oder aber spezielle Probleme auftreten. Denn die Information der Aufsichtsgremien erfolgt durch den Vorstand! Der AR kann nun nachfragen oder weitere Informationen anfordern, er kann aber nicht die einzelnen Rechtsgeschäfte durchleuchten. Einerseits ist das nicht seine Aufgabe (man stelle sich vor, ehrenamtliche Kommunakpolitiker würden jeden Kreditantrag in ihrer gemeinde durchlesen samt eingereichter Kreditunterlagen) und andererseits wäre das viel zu umfangreich. Daher greift der AR vornehmlich auf den Bericht der Wirtschaftsprüfer (WP) zurück, aus dem sich ja einiges ablesen lässt, wo man mal nachhaken könnte.

Generell ist aber die Kontrolle NACHgelagert, es ist idR keine tagesaktuelle Überprüfung des Vorstandes. Der AR prüft und diskutiert die Quartalsberichte des Vorstands und den Jahresabschluss samt WP-Bericht. Doch das ist in gewisser Weise Leichenschau, denn diese Zahlen sind meherere Monate alt. Bei Entwicklungen, die das Unternehmen nicht unerheblich tangieren, ist der AR vom Vorstand zeitnah ins Geschehen einzubeziehen. Also zB bei den großen Abschreibungen und den Liquiditätsengpässen durch die Subprimekrise.

Und hier hört das allgemeinverbindliche Betrachten auf, hier geht es dann um das individuelle Verhalten derjenigen, die in den Aufsichtsräten sitzen. Das kann ich nicht beurteilen. Zu bedenken möchte ich aber folgendes geben: es gibt einen Vorstand, der das Geschäft beherrscht, es gibt Wirtschaftsprüfer, die das ebenfalls tun. Und es gibt Aufsichtsräte, die das nicht in diesem Maße tun. Das liegt in der Natur der Sache, man kann ja nicht die Commerzbanker die Deutsche Bank kontrollieren lassen. Wenn also der Vordstand und die Wirtschaftsrüfer (und die Ratingsagenturen) keine Probleme gesehen haben, kann man den bisweilen ehrenamtlichen (!) Aufsichtsgremien nun nicht den Strick daraus drehen. Jedenfalls nicht pauschal.




*) Ich habe mich aus Vereinfachungsgründen auf Aufsichtsräte beschränkt. Dies gilt aber synonym auch für die (öffentl.-rechtlichen) Verwaltungsräte.

Ich bedanke mich für diesen sehr aufschlussreichen Beitrag von Ihnen.

politisch Verfolgter
09.11.2008, 18:12
Es gibt jede Menge Betriebe ohne menschl. Inhaber.
Und es gibt große Betriebe rel. anonymer Inhaberkollektive, in denen niemals je ein Inhaber tätig ist.
Ganz analog kann es goldene betriebliche Netzwerke bezahlender user für Userdividende geben.
Dazu fehlen selbst die Wissenschaften, ebenso jeder politische Wille.
Doch genau deswegen muß die sowieso grundrechtswidrige Arbeitsgesetzgebung weg.
Erst damit kanns betriebslose Anbieter geben, die vollwertige Marktteilnahme haben, also die Wirtschaft und das Kapital sind.
Dann kann nicht mehr idiotenzwingerisch sozialstaatlich scheingerechtfertigt werden, öffentl. Mittel in Privatvermögen zu pumpen.