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Vollständige Version anzeigen : Heimliche Vaterschaftstests haben keine Beweiskraft



SAMURAI
12.01.2005, 14:19
Heimliche Vaterschaftstests haben keine Beweiskraft

Heute vom BGH entschieden: 12.01.2005

Heimliche Vaterschaftstests sind vor Gericht als Beweismittel unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof heute entschieden. Die Richter hatten darüber zu urteilen, ob ein heimlich eingeholtes Gen-Gutachten bei Vaterschaftsklagen verwertet werden darf.

DPA
Bundesgerichtshof in Karlsruhe: Heimliche Vaterschaftstests gelten nicht als Beweis - zumindest nicht vor Gericht.

Karlsruhe - Mit zwei Urteilen wies der BGH die Klagen zweier Männer ab, die heimlich Gentests hatten durchführen lassen. Sie wollten damit vor Gericht ihre Vaterschaft anfechten. In den Vorinstanzen hatten die Oberlandesgerichte Celle und Jena in beiden Fällen entschieden, dass dies rechtswidrig sei. Diese Auffassung wurde jetzt vom Familiensenat des BGH bestätigt. (zitiert aus spiegel.de)

Ich finde das Urteil haarsträubend. Da kann man Männern nun noch empfehlen, sperrt eure Frauen an den empfängnisfähigen Tagen ein. ?(

Lasst die Finger von den Frauen. Wenn 10% der Kinder Kückuckskinder sind, sollten sich 70 Männer in die Reihe stellen und abzählen. Sieben sind nur Zahlmeister.

Dass dies noch gesetzlich zementiert und verheimlicht werden soll, finde ich für die Männer unglaublich diskriminierend.

Die Fremdgänger werden zweifach belohnt: Duch Lustgewinn und "Zahlungsunfähigkeit".

Die fremdgehenden Frauen werden sogar dreifach belohnt: Durch Lustgewinn, können ungehindert fremdgehen, haben einen fest angestellten Zahlmeister. :gesetz: :musik: Da spielt das Gesetz und die Musik zusammen !

Pluralissimus
12.01.2005, 14:26
Bundesgerichtshof in Karlsruhe: Heimliche Vaterschaftstests gelten nicht als Beweis - zumindest nicht vor Gericht.

Na dann beantrage ich eben ggf. einen gerichtlich anerkannten Test, und ?

MfG P.

Equilibrium
12.01.2005, 15:45
Na dann beantrage ich eben ggf. einen gerichtlich anerkannten Test, und ?

MfG P.


Musst du begründen.

SAMURAI
12.01.2005, 15:58
Die Begründung muss gut sein. Man muss z.B. Fremdgehen nachweisen, etc.
Das Gericht muss mit der Begründung einverstanden sein. Man ist wohl dem Gericht ausgeliefert. Was ist wenn die Richterin einen schlechten Tag hat ?

Das ist dann so was ähnliches wie "schmutzige Wäsche waschen".

Weder sinnvoll noch lustig. :2faces:

fryfan
12.01.2005, 16:25
Das ist doch so eine scheiße, wenn eine Frau weis dass das Kind vl. nicht vom Kindergeld Zahler ist dan wird sie ja wohl sicherlich keine Einverständnis zum Test geben...

Und das man da vors Gericht gehn soll und den Vaterschaftstest erkämpfen:
"Warum einfach, wenn´s auch kompliziert geht?"

Was das wieder für Geld kostet... -.-

DichterDenker
12.01.2005, 17:07
Tja, da gibts nur noch eins. Ehevertrag. Aber nein, Eheverträge sind ja so unromantisch.

Pluralissimus
12.01.2005, 17:44
Musst du begründen.

Dann muss ich es eben begünden.

Oder wie sagte der Richter neulich bei einem Prozess zum Kläger so schön
( Verkehrssache):

Ehrlichkeit ist eine Zier, doch vor Gericht lebt sich's einfacher ohne ihr

Der Prozess ging gut für mich aus.

MfG P. :2faces:

Pluralissimus
12.01.2005, 17:45
Tja, da gibts nur noch eins. Ehevertrag. Aber nein, Eheverträge sind ja so unromantisch.



Die meisten Eheverträge sind eh sittenwidrig( Unterhaltsausschluss usw) und damit hinfällig.

MfG P.

DichterDenker
12.01.2005, 17:48
Echt? Das ist ja pervers.
Na gut, dann schließt man halt seinen "Ehevertrag" mit der Mafia. So als eine Art Versicherung. Im Falle des Falles fallen die Unterhaltskosten dann bis unter den Meeresspiegel...

Seemann
12.01.2005, 17:53
Ich denke nicht, dass es all zu schwer ist, einen gerichtlichen Vaterschaftstest durchzubringen, da ein Mann von vornherein i.d.R. sowieso etwaige Beweise oder Gründe haben sollte, die ihn zu einem geheimen Vaterschaftstest veranlassen.
Diese Indizien sollten dann gemeinsam mit dem ohnehin angefertigten Vaterschaftstest ausreichen um einen richterlichen zu verordnen.
Natürlich halte ich die ganze Debatte aber ebenso für Schwachsinnig wie ihr, aber sie ist halt nun einmal da.
Ein richtiges Problem sehe ich allerdings dann, wenn es generell verboten ist, bei drakonischen Strafen, solch einen Test überhaupt anfertigen zu lassen. Mal abgesehen von der richterlichen Anerkennung. Denn dann sind dem Mann erst wirklich die Hände gebunden. Er kann vermuten was er will, wird aber niemals wissen, ob er sein Kind oder das eines Anderen in den Armen hält. Dies kann dem Verhältniss zwischen dem pot. Vater und dem Kind mehr schaden als ein klares "Nein" zur Vaterschaft.
Auch kann eine falsche Vermutung, die dann über einen gerichtlichen Test geklärt werden muss, unnützerweise Familien zerstören.

Mithrandir
12.01.2005, 20:29
Die Begründung muss gut sein.
Positiver heimlicher Test ist etwa keine gute Begründung?
(Dass so ein heimlicher Test keine Beweiskraft haben soll, ist schon ok.)

Schwind
14.01.2005, 15:02
So wie ich es verstanden habe, zählt der heimliche Test eben rein gar nichts, auch nicht als Begründung für einen weiteren gerichtlichen. Die Forderung, dass diese heimlichen Tests gar unter Strafe gestellt werden, halte ich für eine Frechheit. Wenn der Vater bei Zweifel nicht erfahren darf, ob es überhaupt sein Kind ist, so ist irgendetwas verkehrt in der Welt.

Es wöre doch ohnehin einfacher gleich bei der Geburt des Kindes einen regulären Test einzuführen um derlei Kontroversen aus dem Weg zu gehen. Aber was kostet eigentlich ein derartiger Test?

Die Frau dürfte wohl fast immer sicher sein ihr Kind im Arm zu halten, weshalb soll der Vater nicht ebenso sicher sein dürfen?
Die angeblichen Begründungen für das geforderte Verbot und das Richterurteil sind, so wie ich sie gehört habe, schlichtweg albern. Es zerstört Familien? Wie soll ein "geheimer" Test irgendetwas zerstören, wenn das Resultat ohnehin positiv ausfallen würde? Und tut es dies nicht, war dann diese Familie nicht bereits zerstört ohne dass der Vater etwas davon wusste?

Sollte der Mann bei der Frau nachfragen, ob er nicht mal einen Vaterschaftstest machen dürfe, und sie antworte nein, besteht dann nicht schon Grund zur Sorge?

...Aber sie würde nicht ja sagen, dazu sind Frauen zu clever. ;)

"Du, Schatz, darf ich wohl mal einen Vaterschaftstest machen?"
"Tz. Tja, wenn du meinst, dass das nötig ist..." (Wegdrehen des Kopfes nach oben rechts mit dazugehörigem Augenrollen)
Zwei Wochen später, sie: "Und? ... Schon was gekommen?"; er: "Hab ihn nicht machen lassen..."; sie. "Ach? ... Willst du Kuchen, Liebling?" :D

MfG
Eneb

Siran
14.01.2005, 15:04
Mal so als Frage: Wie genau ist eigentlich sichergestellt, dass bei heimlichen Tests nicht der Arbeitsgeber Genmaterial des Arbeitnehmers oder der Vermieter Genmaterial des Mieters einschickt und behauptet, das wäre Genmaterial des Kindes?

Schwind
14.01.2005, 15:22
Mal so als Frage: Wie genau ist eigentlich sichergestellt, dass bei heimlichen Tests nicht der Arbeitsgeber Genmaterial des Arbeitnehmers oder der Vermieter Genmaterial des Mieters einschickt und behauptet, das wäre Genmaterial des Kindes?

Gar nicht sichergestellt, aber wie oben bereits erwähnt, sollte dies zumindest eine gute Begründung für einen gerichtlichen Test darstellen; als Beweismittel kann solch ein geheimer Test nicht dienlich sein.

Ich kann mir auch gar nicht vorstellen, dass viele so vorgehen würden. Die meisten wollen sich vermutlich nicht vor der Vaterschaft drücken, sondern einfach nur sicher sein.

MfG
Eneb

Siran
14.01.2005, 16:55
Gar nicht sichergestellt, aber wie oben bereits erwähnt, sollte dies zumindest eine gute Begründung für einen gerichtlichen Test darstellen; als Beweismittel kann solch ein geheimer Test nicht dienlich sein.

Ich kann mir auch gar nicht vorstellen, dass viele so vorgehen würden. Die meisten wollen sich vermutlich nicht vor der Vaterschaft drücken, sondern einfach nur sicher sein.

MfG
Eneb

Es ging mir jetzt eigentlich weniger um das Problem der Vaterschaft oder so etwas, sondern um die Frage, in wie weit ein normaler Mensch davor gefeit ist, dass ein anderer irgendwelche Dinge über einem herausbekommt, indem er Genmaterial einschickt.

Schwind
14.01.2005, 17:03
Es ging mir jetzt eigentlich weniger um das Problem der Vaterschaft oder so etwas, sondern um die Frage, in wie weit ein normaler Mensch davor gefeit ist, dass ein anderer irgendwelche Dinge über einem herausbekommt, indem er Genmaterial einschickt.

Aber auf diesem Wege würde der Absender doch nur erfahren, dass er wohl nicht der Vater seines Arbeitnehmers oder Mieters ist...

Was sollte er bei Vaterschaftstests sonst noch herausfinden?

MfG
Eneb

günterbro
14.01.2005, 22:44
Das ist doch so eine scheiße, wenn eine Frau weis dass das Kind vl. nicht vom Kindergeld Zahler ist dan wird sie ja wohl sicherlich keine Einverständnis zum Test geben...

Und das man da vors Gericht gehn soll und den Vaterschaftstest erkämpfen:
"Warum einfach, wenn´s auch kompliziert geht?"

Was das wieder für Geld kostet... -.-


die neue regelung ist so konfus wie das schulsystem, die geburtenregelung, das steuersystem, die altstofferfassung und viele andere prinziplösungen des lebens in der bkundesrepublik.

möchte mal erleben, dass in solchen fällen vor einer neuen regelung auch die frage gestellt wird:
"wie war denn das in der DDR geregelt?"

SAMURAI
15.01.2005, 10:47
Tja, da gibts nur noch eins. Ehevertrag. Aber nein, Eheverträge sind ja so unromantisch.


Diese Dinge kann man in einem Ehevertrag nicht vereinbaren. Es verstösst gegen die guten Sitten und sind somit von vornherein unwirksam.

Das moralische/unmoralische daran ist: Jedes in einer Ehe entstandene Kind ist automatisch Kinde des Ehemannes. Ein Vorgehen dagegen ist ausserordentlich schwierig. Das Kindeswohl hat Vorrang - wer ist nun der Depp ? Der Erzeuger oder der Zahlvater ?

SAMURAI
15.01.2005, 10:50
Positiver heimlicher Test ist etwa keine gute Begründung?
(Dass so ein heimlicher Test keine Beweiskraft haben soll, ist schon ok.)

Der Test ist Null-Komma-Nix wert. :2faces:

günterbro
15.01.2005, 12:08
in der DDR hat der mann zuerst seine frau gefragt, hat sie "nein" gesagt, konnte der Mann zum gericht gehen. das gericht hat dann der Dame mitgeteilt, dass das kind zum Test zu erscheinen hat.
begründung:
sowohl der Vater als auch das Kind haben ein Menschenrecht darauf zu wissen, was ihre Sorgepflicht bzw. ihre Identität sind. Der wahre "Erzeuger" wurde dann ermittelt und musste zum Nutzen des Kindes zahlen.

einfach und gerecht.

ist es möglich, den Test zu verhindern - egal durch wen - ist eine glückliche Ehe nur noch im Ausnahmefall denkbar.

SAMURAI
17.01.2005, 16:29
Nehmt mehr Staubsauger, dann sind Vaterschaftstests überflüssig.

Dem Weib eine Vibrator schenken, sich selbst einen Staubsauger. :2faces: