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Vollständige Version anzeigen : Gericht weist Muslimin ab, die wg Diskriminierung klagte



Tratschtante
30.10.2008, 13:12
http://www.sueddeutsche.de/,ra7m1/jobkarriere/62/315948/text/

Ein vollkommen richtiges Urteil. Wo kommen wir denn da hin? Wenn das durchgegangen wär, hätten die nur noch Bewerbungen von Muslimen bekommen, die dann die Gerichte beschäftigt hätten.
Eine Dreistigkeit ohnegleichen.
Zudem war sie für diesen Arbeitsplatz gar nicht qualifiziert.

http://www.pi-news.net/2008/10/landesarbeitsgericht-weist-muslimin-ab/#more-25262

Tosca
30.10.2008, 13:25
Ich gehe jetzt in die nächste Moschee und bewerbe mich als Imam, und wehe die nehmen mich nicht, dann klage ich aber wegen Diskriminierung meiner Religion.

Pikes
30.10.2008, 13:29
Ich gehe jetzt in die nächste Moschee und bewerbe mich als Imam, und wehe die nehmen mich nicht, dann klage ich aber wegen Diskriminierung meiner Religion.

Ich bin der Papst :]

MoJo
30.10.2008, 13:32
ob sie je die 3900 Taler zurückzahlen kann?- steckt wahrscheinlich schon in Hassans Benz (Spekulation)

Tratschtante
30.10.2008, 13:36
ob sie je die 3900 Taler zurückzahlen kann?- steckt wahrscheinlich schon in Hassans Benz (Spekulation)

Die sind sicher noch nicht bezahlt, da Revision eingelegt wurde.

Der nächste Fall: Türkin fühlt sich diskriminiert.

http://www.focus.de/karriere/arbeitsrecht/gleichbehandlung/agg-prozess-klaegerin-soll-keinen-cent-bekommen_aid_344733.html

Joseph Malta
30.10.2008, 13:44
Die sind sicher noch nicht bezahlt, da Revision eingelegt wurde.

Ach echt? Wie das denn?


Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Das Urteil ist richtig und doch falsch.
Richtig ist es basierend auf der fehlenden Qualifikation. Das ist ein zulässiges und notwendiges KO-Kriterium.
Falsch ist es basierend auf der absolut dummen und hirnbefreiten Absagebegründung der Diakonie und die sollte schon abmahnungswürdig sein.


Die Diakonie lehnte sie aber mit der Begründung ab, dass sie keiner christlichen Kirche angehöre.

Das ist und bleibt ein Verstoß gegen das AGG, wobei die Absage auf fehlender fachlicher Qualifikation sachlich und fachlich wasserdicht gewesen wäre.

Das Urteil riecht deshalb etwas streng, weil das Gericht die Pflichten für eine sachlich korrekte Absage der Diakonie übernommen hat. Dass ein Landesarbeitsgericht sich zur Personalabteilung der Diakonie degradiert, um qua Urteil wasserdichte Absagen zu generieren, hat schon fast komödiantischen Charakter. Und da sage noch wer, die Hamburger hätten keine geeigneten Karnevalisten. Man muss nur wissen, wo sind sie zu suchen.

Strandwanderer
30.10.2008, 13:50
Das Thema gibt es schon in einem älteren Strang:

http://www.politikforen.net/showthread.php?t=69543

Tratschtante
30.10.2008, 14:07
Das Thema gibt es schon in einem älteren Strang:

http://www.politikforen.net/showthread.php?t=69543

Bei Gesellschaft/Staat hab ich nicht nachgeguckt. Für mich ist das ein Thema für Religion. Dann legt's halt zusammen.

Tratschtante
30.10.2008, 14:12
Ach echt? Wie das denn?



Das Urteil ist richtig und doch falsch.
Richtig ist es basierend auf der fehlenden Qualifikation. Das ist ein zulässiges und notwendiges KO-Kriterium.
Falsch ist es basierend auf der absolut dummen und hirnbefreiten Absagebegründung der Diakonie und die sollte schon abmahnungswürdig sein.



Das ist und bleibt ein Verstoß gegen das AGG, wobei die Absage auf fehlender fachlicher Qualifikation sachlich und fachlich wasserdicht gewesen wäre.

Das Urteil riecht deshalb etwas streng, weil das Gericht die Pflichten für eine sachlich korrekte Absage der Diakonie übernommen hat. Dass ein Landesarbeitsgericht sich zur Personalabteilung der Diakonie degradiert, um qua Urteil wasserdichte Absagen zu generieren, hat schon fast komödiantischen Charakter. Und da sage noch wer, die Hamburger hätten keine geeigneten Karnevalisten. Man muss nur wissen, wo sind sie zu suchen.


Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Jetzt wird keine Revision mehr zugelassen. Diese Verhandlung war bereits die Revision.
Die Diakonie sollte lt. der 1. Verhandlung zahlen und ging in Revision. Jetzt müssen sie nicht bezahlen, und das ist richtig so.
Eine Klagewelle käme auf die Gerichte zu.

Voortrekker
30.10.2008, 14:40
Das ist und bleibt ein Verstoß gegen das AGG


Nein, auch das wäre es nicht. Die Kirchenklausel erlaubt dies.

Strandwanderer
30.10.2008, 14:42
Fals der plumpe Coup durchgegangen wäre, könnte ab sofort jeder türkische Hauptschulabbrecher eine Einstellung als Studienrat oder Universitätsprofessor verlangen.

Joseph Malta
30.10.2008, 14:46
Nein, auch das wäre es nicht. Die Kirchenklausel erlaubt dies.

Falsch. Nur bei Positionen, bei denen die Konfession eine Rolle spielt. Bei Pfaffen beispielsweise. Nur wenn der Glaube zur Ausfüllung der Position keine Rolle spielt, und das wäre bei so einer Projektarbeit der Fall gewesen, kann sich keine Kirche hinter der Kirchenklausel verstecken.

Ich mache dir aber keinen Vorwurf, denn das muss man als Rechtsunkundiger nicht zwingend wissen.

Krabat
30.10.2008, 15:17
Falsch ist es basierend auf der absolut dummen und hirnbefreiten Absagebegründung der Diakonie und die sollte schon abmahnungswürdig sein.


Im neuen Türkendeutschland müssen wir alle lügen lernen.

Tratschtante
30.10.2008, 15:33
Nein, auch das wäre es nicht. Die Kirchenklausel erlaubt dies.

Exakt.


Die Diakonie hatte sich bei der Ablehnung der Muslima auf die sogenannte Kirchenklausel im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz berufen. Religiösen Einrichtungen wird darin erlaubt, bei der Auswahl ihrer Beschäftigten auch auf deren Religionszugehörigkeit zu achten.

JensVandeBeek
30.10.2008, 15:35
Ich gehe jetzt in die nächste Moschee und bewerbe mich als Imam, und wehe die nehmen mich nicht, dann klage ich aber wegen Diskriminierung meiner Religion.

Liebe Tosca, die Imame in den Moscheen sind immer männlich. Deshalb würde deine Absicht sofort auffallen. Versuch lieber was anderes. :D

Voortrekker
30.10.2008, 15:48
Liebe Tosca, die Imame in den Moscheen sind immer männlich. Deshalb würde deine Absicht sofort auffallen. Versuch lieber was anderes. :D

Das könnte sie ja gleich als Grund für eine Diskriminierungsklage nutzen...!

Brotzeit
30.10.2008, 19:36
Im neuen Türkendeutschland müssen wir alle lügen lernen.

Die Christen können das seit Anbeginn der Zeit ...........

Brotzeit
30.10.2008, 19:38
Ich gehe jetzt in die nächste Moschee und bewerbe mich als Imam, und wehe die nehmen mich nicht, dann klage ich aber wegen Diskriminierung meiner Religion.


Dann musst du aber erst eine Geschlechtsumwandlung hinter dich bringen !

LG

PS: Danach darf du auch ohne Kopftuch mit einem muslemischen Polizisten reden, der dich wegen zu schnellen Fahrens anghalten hat!........

DoMonRai
31.10.2008, 21:52
Ein vollkommen richtiges Urteil. Wo kommen wir denn da hin?
Das frage ich mich auch. Wenn diese Muslime so weitermachen, dann glauben die irgendwann vielleicht noch, sie könnten uns auch unsere liebgewonnene germanische Nachbarschaftsklagenkultur streitig machen. Empörend!

Tosca
31.10.2008, 22:03
Liebe Tosca, die Imame in den Moscheen sind immer männlich. Deshalb würde deine Absicht sofort auffallen. Versuch lieber was anderes. :D

Also nicht nur Diskriminierung meiner Religion, nein, auch wegen meines Geschlechts? Das sit sexistisch, da bekomme ich noch mehr Kohle vom Richter zugesprochen.

klartext
31.10.2008, 22:07
Ich kenne Länder in Osteuropa, wo man die Dame aus dem Land geprügelt hätte, bevor sie Klage erhob. Es scheint die einzige Sprache, die Orientalen verstehen.

aerwin
01.11.2008, 13:04
Also nicht nur Diskriminierung meiner Religion, nein, auch wegen meines Geschlechts? Das sit sexistisch, da bekomme ich noch mehr Kohle vom Richter zugesprochen.

Ich lach mir schlapp, was is Sexismus...? Diskriminierung wegen deinem "Geschlääächt"
Sexismus ist eben nicht, wenn ich dir verweiger im Leichensack aus Afghanistan mit Transall nach Hause zu kommen, sondern wenn ich dir hinterherpfeiff und dich evtl. verbal zum Lust-GV auffordere.

Zum Thema möchte ich anführen, das ich hoffe das die Klägerin, Verfahrenskosten, ppp. etc. zu tragen hat. (Punkt)
Gruß vom aerwin

lupus_maximus
01.11.2008, 15:22
Ich lach mir schlapp, was is Sexismus...? Diskriminierung wegen deinem "Geschlääächt"
Sexismus ist eben nicht, wenn ich dir verweiger im Leichensack aus Afghanistan mit Transall nach Hause zu kommen, sondern wenn ich dir hinterherpfeiff und dich evtl. verbal zum Lust-GV auffordere.

Zum Thema möchte ich anführen, das ich hoffe das die Klägerin, Verfahrenskosten, ppp. etc. zu tragen hat. (Punkt)
Gruß vom aerwin
Da sie eine Muhigru-Dame ist, könnte sie diese Kosten wahrscheinlich sogar vom Staat bezahlt bekommen. In Irrwahnien halte ich inzwischen alles für möglich.

Tosca
01.11.2008, 15:50
Ich lach mir schlapp, was is Sexismus...? Diskriminierung wegen deinem "Geschlääächt"
Sexismus ist eben nicht, wenn ich dir verweiger im Leichensack aus Afghanistan mit Transall nach Hause zu kommen, sondern wenn ich dir hinterherpfeiff und dich evtl. verbal zum Lust-GV auffordere.

Zum Thema möchte ich anführen, das ich hoffe das die Klägerin, Verfahrenskosten, ppp. etc. zu tragen hat. (Punkt)
Gruß vom aerwin


Extra für dich, damit du dich nicht weiter als kleinder D... "hust, hust" outen musst:

http://de.wikipedia.org/wiki/Sexismus

lupus_maximus
01.11.2008, 16:06
Extra für dich, damit du dich nicht weiter als kleinder D... "hust, hust" outen musst:

http://de.wikipedia.org/wiki/Sexismus
Dies ist ja entsetzlich!
Ich bin also nicht nur ein Rassist, sondern auch noch zusaätzlich ein Sexist!

Tosca
01.11.2008, 16:16
Dies ist ja entsetzlich!
Ich bin also nicht nur ein Rassist, sondern auch noch zusaätzlich ein Sexist!

Wieso du? Willst du in deinem Neugermanien ohne Frauen auskommen? Ich bin mir nicht sicher, aber ich könnte schwören, dass es da ein Problem mit der Vermehrung geben könnte. :)) :))

lupus_maximus
01.11.2008, 16:46
Wieso du? Willst du in deinem Neugermanien ohne Frauen auskommen? Ich bin mir nicht sicher, aber ich könnte schwören, dass es da ein Problem mit der Vermehrung geben könnte. :)) :))
Dies gibt wirklich ein Problem!

Emanzen sind nicht zugelassen!
Gibt es eigentlich auch noch Nichtemanzen in Deutschland oder sind die bereits ausgestorben?
Kann man nur noch Osteuropäerinnen für den vorgesehenen Zweck verwenden?